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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bad Mergentheim · Baden-Württemberg · AGS 08128007

Friedhofsgebühren in Bad Mergentheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, vom Gemeinderat am 20.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026, löst die Bestattungsgebührenordnung vom 24.11.2022 ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bad Mergentheim und nicht für einzelne. Träger ist Große Kreisstadt Bad Mergentheim.

806,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Erdreihengrab für Personen im Alter unter 10 Jahren, mit Beisetzung

6.003,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenfamiliengrab, je Einzelgrabfläche als Tiefgrab mit zwei Stellen, mit Beisetzung

14
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Verstorbene und Aschen, einheitlich

Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Bad Mergentheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bad Mergentheim führt 14 Grabarten. Die günstigste ist Erdreihengrab für Personen im Alter unter 10 Jahren mit 806,00 €, die teuerste Rasenfamiliengrab, je Einzelgrabfläche als Tiefgrab mit zwei Stellen mit 6.003,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, vom Gemeinderat am 20.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026, löst die Bestattungsgebührenordnung vom 24.11.2022 ab.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Bad Mergentheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab für Personen im Alter unter 10 JahrenDie Bestattungsgebühr nach Paragraf 5 Nummer 1.1 gilt auch für Totgeborene und Fehlgeburten. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr weist Paragraf 11.1 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung aus. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 nicht möglich.529,00 €277,00 €806,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 1.1 und Paragraf 5 Nummer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung
Erdreihengrab für Personen im Alter von 10 Jahren und mehrDas günstigste Erdgrab in Bad Mergentheim. Die Bestattungsgebührenordnung nennt es in Paragraf 5 Nummer 1.2 Normalgrab. In jedem Reihengrab wird nach Paragraf 11.1 Absatz 2 der Friedhofsordnung nur ein Verstorbener beigesetzt; eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 nicht möglich, und eine Umwandlung in ein Familiengrab ist nach Paragraf 11.1 Absatz 3 auch nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen.1.450,00 €763,00 €2.213,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 1.2 und Paragraf 5 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
RasenreihengrabAuf dem Rasenfeld darf nach Paragraf 15 a Absatz 1 der Friedhofsordnung nur eine bodenebene Gedenktafel aus Naturstein im Maß 50 auf 30 Zentimeter angebracht werden; Grabsteine, Einfassungen, Blumenschalen, Sträuße und Kerzen sind untersagt. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf. Rasenreihengräber gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nicht auf allen Friedhöfen.2.140,00 €763,00 €2.903,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 1.3 und Paragraf 5 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
Familiengrab, je Einzelgrabfläche mit einer StelleDie Friedhofsordnung nennt das Familiengrab in Paragraf 12 auch Wahlgrab. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre. Bei Familiengräbern für Erdbestattungen ist nach Paragraf 12 Absatz 13 die Hinzubestattung von Urnen möglich.2.090,00 €763,00 €2.853,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 3.1 und Paragraf 5 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
Familiengrab, je Einzelgrabfläche als Tiefgrab mit zwei StellenDas Tiefgrab fasst nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander. Der Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Für die untere Stelle fällt nach Paragraf 5 Nummer 1.3 die höhere Bestattungsgebühr für Bestattungen mit Tieferlegung an. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre.3.130,00 €913,00 €4.043,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 3.2 und Paragraf 5 Nummer 1.3 der Bestattungsgebührenordnung
Rasenfamiliengrab, je Einzelgrabfläche mit einer StelleEs gelten die Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 15 a Absatz 1 der Friedhofsordnung: nur eine bodenebene Gedenktafel, keine Grabsteine, keine Einfassungen, kein aufgestellter Grabschmuck. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre.3.750,00 €763,00 €4.513,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 3.3 und Paragraf 5 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
Rasenfamiliengrab, je Einzelgrabfläche als Tiefgrab mit zwei StellenDas teuerste Grab der Stadt. Das Tiefgrab fasst nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander. Der Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf.5.090,00 €913,00 €6.003,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 3.4 und Paragraf 5 Nummer 1.3 der Bestattungsgebührenordnung

7 Grabarten für die Urne in Bad Mergentheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabFür die Pflege ist nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Verantwortliche zuständig. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 nicht möglich.1.050,00 €324,00 €1.374,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 2.1 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Anonymes Urnenreihengrab im UrnenhainDas günstigste Grab in Bad Mergentheim und das einzige pflegefreie. Die Friedhofsordnung führt es in Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 11.1 Absatz 1 Buchstabe g ausdrücklich als anonymes Urnenreihengrab im Urnenhain; es gibt also keine kenntliche Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Der Urnenhain ist nach Paragraf 5 Absatz 2 auch der Ort, an dem nicht rechtzeitig beigesetzte Aschen von Amts wegen bestattet werden. Anonyme Urnenreihengräber gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nicht auf allen Friedhöfen.980,00 €324,00 €1.304,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 2.2 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Urnenbaum- oder UrnenwiesenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Bad Mergentheim, zwanzig Euro billiger als das schlichte Urnenreihengrab. Nach Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofsordnung ist eine bodenebene Natursteintafel im Format DIN A4 anzubringen; Blumenschalen, Sträuße und Kerzen sind untersagt. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf.1.030,00 €324,00 €1.354,00 €25 J.Paragraf 6 Nummer 2.3 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Urnenfamiliengrab für bis zu vier UrnenFür Urnenfamiliengräber gelten nach Paragraf 12 Absatz 12 der Friedhofsordnung dieselben Vorschriften wie für Familiengräber. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre.4.650,00 €324,00 €4.974,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 4.1 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Urnenfamiliengrab für bis zu zwei UrnenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre.2.560,00 €324,00 €2.884,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 4.2 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Urnenbaum- oder Urnenwiesenfamiliengrab für bis zu vier UrnenEs gelten die Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 15 a Absatz 2 der Friedhofsordnung. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung für 30 Jahre verliehen und kann nach Paragraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung anteilig und taggenau erneut erworben werden; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängern. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofsordnung 25 Jahre.4.580,00 €324,00 €4.904,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 4.3 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Urnenbaum- oder Urnenwiesenfamiliengrab für bis zu zwei UrnenEs gelten die Gestaltungsvorschriften des Paragrafen 15 a Absatz 2 der Friedhofsordnung. Nicht als pflegefrei geführt. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung sagt zwar, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt, nennt aber weder einen Betrag noch die Gebühr, in der er enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese Unterhaltung keine Tarifziffer. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne Ausnahme dem nach Paragraf 18 Absatz 1 Verantwortlichen auf.2.480,00 €324,00 €2.804,00 €30 J.Paragraf 6 Nummer 4.4 und Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung

23 weitere Gebühren in der Satzung von Bad Mergentheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung von Personen im Alter von unter 10 Jahren im Kindergrab sowie von Totgeborenen und Fehlgeburten277,00 €Paragraf 5 Nummer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung
Bestattung von Personen im Alter von 10 Jahren und mehr im Normalgrab763,00 €Paragraf 5 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
Bestattung von Personen mit Tieferlegung im Tiefgrab913,00 €Paragraf 5 Nummer 1.3 der Bestattungsgebührenordnung
Beisetzung von Urnen324,00 €Paragraf 5 Nummer 2.1 der Bestattungsgebührenordnung
Verbringen der Leiche, je Träger75,00 €Paragraf 5 Nummer 3 der Bestattungsgebührenordnung
Aufsicht bei der Trauerfeier ohne Bestattung87,00 €Paragraf 5 Nummer 4 der Bestattungsgebührenordnung
Zuschlag, wenn einzelne Leistungen der Bestattung, der Beisetzung, des Verbringens oder der Aufsicht samstags erbracht werden40 Prozent auf die betreffende GebührParagraf 5 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung
Genehmigung zur Ausgrabung, Umbettung oder nachträglichen Tieferlegung einer Leiche335,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 der Bestattungsgebührenordnung
Genehmigung zur Ausgrabung einer Urne268,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 der Bestattungsgebührenordnung
Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals33,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3 der Bestattungsgebührenordnung
Überprüfung und Abnahme von Grabmalen unter 18 Zentimeter, zuzüglich Kostenersatz für die statische Überprüfung durch ein externes Ingenieurbüro134,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 4 der Bestattungsgebührenordnung
Zulassung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof67,00 €Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung
Hinzubestattung einer weiteren Stelle über die im Familiengrab enthaltenen Stellen hinaus870,00 €Paragraf 6 Nummer 3.5 der Bestattungsgebührenordnung
Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechtes an Erd- und Urnenfamiliengräbernanteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer, taggenau abgerechnet; bei mehrstelligen Gräbern sind sämtliche Grabstellen zu verlängernParagraf 6 Nummer 5 der Bestattungsgebührenordnung
Benutzung der Leichenkammer zur Aufbewahrung152,00 €Paragraf 7 Nummer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung
Benutzung der Aussegnungshalle je Trauerfeier, einschließlich der Ausrüstungsgegenstände290,00 €Paragraf 7 Nummer 1.2 der Bestattungsgebührenordnung
Benutzung der Ausrüstungsgegenstände der Aussegnungshalle je Trauerfeier144,00 €Paragraf 7 Nummer 1.3 der Bestattungsgebührenordnung
Abräumen eines Grabes466,00 €Paragraf 8 Nummer 1 der Bestattungsgebührenordnung
Grabpflegevertrag bis zum Ablauf der Ruhezeit bei vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechtes, je Jahr und je Grabstelle44,00 €Paragraf 8 Nummer 2 der Bestattungsgebührenordnung
Ausgrabung eines Sarges531,00 €Paragraf 8 Nummer 3.1 der Bestattungsgebührenordnung
Wiederbeisetzung eines Sarges704,00 €Paragraf 8 Nummer 3.2 der Bestattungsgebührenordnung
Ausgrabung einer Urne114,00 €Paragraf 8 Nummer 3.3 der Bestattungsgebührenordnung
Wiederbeisetzung einer Urne159,00 €Paragraf 8 Nummer 3.4 der Bestattungsgebührenordnung
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, vom Gemeinderat am 20.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026, löst die Bestattungsgebührenordnung vom 24.11.2022 ab.

Was ein Grab in Bad Mergentheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.306,00 €

Erdreihengrab für Personen im Alter unter 10 Jahren in Bad Mergentheim, über 25 Jahre, das sind 292,24 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Nummer 1.1 und Paragraf 5 Nummer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung529,00 €
BestattungParagraf 5 Nummer 1.1 der Bestattungsgebührenordnung277,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde806,00 €

Die Bestattungsgebühr nach Paragraf 5 Nummer 1.1 gilt auch für Totgeborene und Fehlgeburten. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr weist Paragraf 11.1 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung aus. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, vom Gemeinderat am 20.11.2025 beschlossen, in Kraft ab 01.01.2026, löst die Bestattungsgebührenordnung vom 24.11.2022 ab. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Bad Mergentheim offenlässt

  • Als pflegefrei führen wir allein das anonyme Urnenreihengrab im Urnenhain. Die Friedhofsordnung nennt es in Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 11.1 Absatz 1 Buchstabe g selbst anonym, es gibt dort also keine kenntliche Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte.
  • Die Rasen-, Urnenbaum- und Urnenwiesengräber führen wir bewusst nicht als pflegefrei, obwohl der Name und das Gestaltungsverbot es nahelegen. Paragraf 15 a der Friedhofsordnung verbietet in Absatz 1 für Rasengräber und in Absatz 2 für Urnenbaum- und Urnenwiesengräber jeden aufgestellten Grabschmuck und schließt beide Absätze mit dem Satz, die Unterhaltung erfolge gegen vorherige Bezahlung durch die Stadt. Damit ist gerade nicht gesagt, dass die Stadt die Pflege trägt oder dass sie in der Grabnutzungsgebühr enthalten wäre, und die Bestattungsgebührenordnung führt für diese laufende Unterhaltung keine Tarifziffer. Ihre einzige Grabpflegeposition, Paragraf 8 Nummer 2 mit 44,00 Euro je Jahr und Grabstelle, gilt ausdrücklich nur bei vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechtes. Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Pflege ohne jede Ausnahme dem Verantwortlichen auf. Was ein Angehöriger für die Unterhaltung eines Rasengrabes zahlt, geht aus der Satzung nicht hervor.
  • Der Preisabstand stützt beide Lesarten nicht eindeutig. Das Rasenreihengrab kostet 690 Euro mehr als das gewöhnliche Erdreihengrab und das Rasenfamiliengrab 1.660 Euro mehr als das gewöhnliche Familiengrab, was zu einer eingerechneten Pflege passen würde. Die Urnenbaum- und Urnenwiesengräber sind dagegen durchweg 20 bis 80 Euro billiger als die entsprechenden gewöhnlichen Urnengräber, obwohl für sie derselbe Satz in Paragraf 15 a Absatz 2 steht. Eine eingerechnete Pflege wäre damit schwer zu erklären.
  • Als Beisetzungsgebühr setzen wir den schmalsten Satz nach Paragraf 5 der Bestattungsgebührenordnung an. Er ist vollständig: Nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung lässt die Friedhofsverwaltung die Gräber ausheben und zufüllen, eine zweite Zeile dafür gibt es nicht. Nicht enthalten sind das Verbringen der Leiche mit 75,00 Euro je Träger nach Paragraf 5 Nummer 3, die Aussegnungshalle mit 290,00 Euro nach Paragraf 7 Nummer 1.2 und der Zuschlag von 40 Prozent nach Paragraf 5 Nummer 5, wenn die Leistung samstags erbracht wird.
  • Das Abräumen eines Grabes kostet nach Paragraf 8 Nummer 1 der Bestattungsgebührenordnung 466,00 Euro. Wir rechnen den Betrag nicht in die Nutzungsgebühr ein: Nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsordnung sind die Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts vom Verantwortlichen abzuräumen, und nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2 der Gebührenordnung entsteht die Benutzungsgebühr erst mit der Inanspruchnahme. Die Gebühr fällt also nur an, wenn die Stadt abräumt.
  • Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe j und Paragraf 11.1 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofsordnung führen Gräber für muslimische Bestattungen im Friedhof in der Au als eigene Grabart. Die Bestattungsgebührenordnung nennt dafür keinen eigenen Satz; sie fallen unter die Erdreihengräber nach Paragraf 6 Nummer 1. Wir legen deshalb keine eigene Grabart an.
  • Die Beträge der Familiengräber gelten je Einzelgrabfläche. Ein Tiefgrab ist eine Einzelgrabfläche mit zwei übereinanderliegenden Stellen, kein zweites Grab. Jede weitere Stelle darüber hinaus kostet nach Paragraf 6 Nummer 3.5 zusätzlich 870,00 Euro.
  • Paragraf 10 der Bestattungsgebührenordnung stellt klar, dass zu umsatzsteuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuer hinzutritt. Welche der Leistungen das sind, sagt die Satzung nicht. Die hier genannten Beträge sind die Sätze der Satzung ohne einen etwaigen Steueraufschlag.
  • Wir haben nach einer jüngeren Fassung gesucht und keine gefunden. Das Ortsrecht der Stadt führt unter den Abgabesatzungen als Nummer 09 die Bestattungsgebührenordnung vom 20.11.2025 und unter den Satzungen über gemeindliche Betriebe und Einrichtungen als Nummer 14 die Friedhofsordnung vom selben Tag, beide mit dem Stand 17.12.2025 und gültig ab 01.01.2026. Eine Änderungssatzung zu einer der beiden steht dort nicht, und die Vorgängerfassung vom 24.11.2022 ist nach Paragraf 11 Absatz 2 außer Kraft. Nur die Auflösungssatzung des früheren Eigenbetriebs von 2022 steht als Nummer 16 noch daneben.
  • Die Seite der Friedhofsverwaltung nennt fünfzehn Friedhöfe, unser eigener Bestand führt für Bad Mergentheim sechzehn Objekte, alle mit der Stadt Bad Mergentheim als Betreiber. Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofsordnung für sämtliche im Stadtgebiet gelegenen und von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Erdrasenreihengräber, Erdrasenfamiliengräber und anonyme Urnenreihengräber gibt es nach Paragraf 10 Absatz 1 nicht auf allen Friedhöfen; welcher Friedhof welche Grabart anbietet, sagt die Satzung nicht.
  • Die Stadt veröffentlicht keine gesonderten Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Wir nennen die Durchwahl der auf der Seite der Friedhofsverwaltung genannten Ansprechpartnerin und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Neuen Rathaus. In den Stadtteilen verweist die Stadt auf den jeweiligen Ortsvorsteher.

Friedhöfe in Bad Mergentheim und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.