Walldürn, Baden-Württemberg, AGS 08225109
Friedhofsgebühren in Walldürn, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Walldürn, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage, vom 23. Oktober 2017, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 27.07.2026, gültig ab 01.09.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Walldürn und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Walldürn.
- 1.120,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.550,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, Regelfall
Einzelurnenrasengrab, mit Beisetzung
Wahlgrab, je Einzelgrabfläche, mit Beisetzung
Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Walldürn kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Walldürn
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr JahrenDas günstigste Erdgrab in Walldürn. Nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Reihengräbern nicht möglich, und nach Paragraf 11 Absatz 4 kann ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Die Gebühr deckt 25 Jahre, das sind 60 Euro je Jahr, und schließt das Grabsteinfundament ein. Für Gestaltung und Pflege sorgen nach Paragraf 22 Absatz 3 die Angehörigen. | 1.500,00 € | 1.250,00 € | 2.750,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab für Personen unter 6 JahrenNach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Stadt eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr aus. Die Ruhezeit von 15 Jahren gilt nach Paragraf 8 Absatz 1 für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind. Die Gebühr entspricht 40 Euro je Jahr. | 600,00 € | 910,00 € | 1.510,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Wahlgrab, je EinzelgrabflächeNach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung sind in einem Tiefgrab zwei Bestattungen übereinander zulässig, nach Absatz 12 können auch Urnen zugebettet werden. Der erneute Erwerb des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 2.3.3 je Nutzungsjahr ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr, also 92 Euro. Für Gestaltung und Pflege sorgen nach Paragraf 22 Absatz 3 die Angehörigen. | 2.300,00 € | 1.250,00 € | 3.550,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Kinderwahlgrab für Personen unter 6 JahrenDer erneute Erwerb des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 2.3.3 bei Kindergräbern je Nutzungsjahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 43,33 Euro. Die Ruhezeit von 15 Jahren steht in Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 650,00 € | 910,00 € | 1.560,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.2 und Ziffer 2.1.2 |
7 Grabarten für die Urne in Walldürn
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabIn einem Urnenreihengrab kann nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden. Die Gebühr entspricht 30 Euro je Jahr und schließt das Grabsteinfundament ein. Für Gestaltung und Pflege sorgen nach Paragraf 22 Absatz 3 die Angehörigen. | 450,00 € | 760,00 € | 1.210,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.3 und Ziffer 2.1.4 |
| EinzelurnenrasengrabDas günstigste Urnengrab in Walldürn. Die Satzung nennt das Rasengrab nur im Gebührenverzeichnis; Paragraf 10 Absatz 2 zählt es unter den Arten von Grabstätten nicht auf, und über die Pflege sagt sie nichts. Wir führen es deshalb nicht als pflegefrei. Die Gebühr entspricht 24 Euro je Jahr. | 360,00 € | 760,00 € | 1.120,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.5 und Ziffer 2.1.4 |
| PartnerurnenrasengrabWie beim Einzelurnenrasengrab schweigt die Satzung über die Pflege, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. Die Beisetzungsgebühr von 760 Euro fällt je Urne an, die Überlassungsgebühr von 400 Euro nach dem Wortlaut je Grab. | 400,00 € | 760,00 € | 1.160,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.6 und Ziffer 2.1.4 |
| Anonymes Urnenreihengrab im alternativen Grabfeld, einschließlich PflegeDas einzige pflegefreie Grab in Walldürn. Die Tarifzeile selbst nennt die Gebühr einschließlich Pflege, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung bestattet die Urnen im alternativen Grabfeld auf dem Friedhof Walldürn anonym unter einer Nummer. Nach Absatz 2 ist jeglicher Grabschmuck unzulässig und dürfen Grabsteine oder Grabtafeln nicht aufgestellt werden; es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Das Grabfeld besteht nur auf dem Friedhof Walldürn. Ziffer 2.6.1 des Gebührenverzeichnisses berechnet das Steinplättchen für dieses Urnenfeld gesondert nach tatsächlichem Aufwand. | 380,00 € | 760,00 € | 1.140,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2.4 und Ziffer 2.1.4, Paragraf 15 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenNach Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofssatzung nimmt das Urnenwahlgrabfeld bis zu vier Urnen auf, der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Beisetzungsgebühr von 760 Euro fällt je Urne an. Für Gestaltung und Pflege sorgen nach Paragraf 22 Absatz 3 die Angehörigen. | 1.500,00 € | 760,00 € | 2.260,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.4 und Ziffer 2.1.4 |
| Urnenpartnerwahlgrab für zwei Urnen im gärtnergepflegten GrabfeldDer Tarif nennt das Grab gärtnerisch gepflegt, trotzdem ist es nicht pflegefrei: Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung setzt eine Bestattung im gärtnergepflegten Grabfeld den Abschluss eines Vertrages über die dauerhafte Pflege mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG voraus. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung der Stadt. Das Grabfeld besteht nur auf dem Friedhof Walldürn. Der erneute Erwerb des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 2.3.7 je Nutzungsjahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 76,67 Euro. | 1.150,00 € | 760,00 € | 1.910,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.5 und Ziffer 2.1.4, Paragraf 14 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab in einer Urnensäule oder Urnenwand, je UrneDer Betrag gilt nach dem Wortlaut je Urne; eine Nische nimmt nach Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen auf. Nach Paragraf 17 Absatz 10 darf an und vor Urnenwänden und Urnensäulen kein Grabschmuck angebracht werden, und die Beschriftung der Abschlussplatte übernimmt die Stadt; über die Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. Der erneute Erwerb des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 2.3.7 je Nutzungsjahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 110 Euro. | 1.650,00 € | 675,00 € | 2.325,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.6 und Ziffer 2.1.5 |
24 weitere Gebühren in der Satzung von Walldürn
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung einer Person im Alter von 6 und mehr Jahren, einschließlich Begräbnisordner und Grundgebühr | 1.250,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.1 |
| Bestattung einer Person unter 6 Jahren, einschließlich Begräbnisordner und Grundgebühr | 910,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.2 |
| Bestattung einer Tot- oder Fehlgeburt, einschließlich Begräbnisordner und Grundgebühr | 760,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.3 |
| Beisetzung einer Urne, einschließlich Begräbnisordner und Grundgebühr | 760,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.4 |
| Beisetzung einer Urne in der Urnenwand oder Urnensäule, einschließlich Begräbnisordner und Grundgebühr | 675,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.5 |
| Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen | 50 Prozent der Gebühr nach den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.5 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1.6 |
| Benutzung der Friedhofshalle zur Aussegnung | 350,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4.1 |
| Benutzung der Friedhofshalle zur Aufbahrung in der Leichenzelle, je angefangener Tag | 300,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4.2 |
| Bestattungsgrundgebühr, wenn nur die Leichenzelle oder die Aussegnungshalle benutzt wird | 105,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.7 |
| Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1 |
| Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern, Genehmigungszeitraum zwei Jahre | 70,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2 |
| Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege, Genehmigungszeitraum zwei Jahre | 70,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3 |
| Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen und Urnen | 220,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.4 |
| Zustimmung zur Ausgrabung von Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit und von Urnen | 85,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.5 |
| Ausstellung einer Urnenannahmebescheinigung | 30,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.6 |
| Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Nutzungsjahr | 92,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.3 in Verbindung mit Ziffer 2.3.1 |
| Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Kinderwahlgrab, je Nutzungsjahr | ein Fünfzehntel der Gebühr von 650 Euro, also 43,33 Euro | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.3 in Verbindung mit Ziffer 2.3.2 |
| Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenpartnerwahlgrab, je Nutzungsjahr | ein Fünfzehntel der Gebühr von 1.150 Euro, also 76,67 Euro | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.7 in Verbindung mit Ziffer 2.3.5 |
| Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in einer Urnensäule oder Urnenwand, je Nutzungsjahr | 110,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.7 in Verbindung mit Ziffer 2.3.6 |
| Ermäßigung bei fehlender, aber notwendiger Grabeinfassung | Ermäßigung von 5 Prozent auf die Gebühr nach Ziffer 2.2 oder Ziffer 2.3 | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3.8 |
| Kostenpauschale für die Grabpflege bei genehmigter Rückgabe eines Einzelgrabes vor Ablauf des Nutzungszeitraums, je Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit | 190,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.5.14 |
| Kostenpauschale für die Grabpflege bei genehmigter Rückgabe eines Urnengrabes vor Ablauf des Nutzungszeitraums, je Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit | 105,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.5.15 |
| Tieferlegung, Ausgrabung, Umbettung, Bestattung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Desinfektion, Sarg-, Urnen- und Kreuzträger, erneute Anwesenheit des Begräbnisordners und Stellung der Mikrofonanlage | nach tatsächlichem Aufwand, ohne festen Satz | Gebührenverzeichnis Ziffern 2.5.1 bis 2.5.13 |
| Steinplättchen für das Urnenfeld im alternativen Grabfeld des Friedhofs Walldürn und Bronzeschriften für Verschlussplatten an der Urnensäule | nach tatsächlichem Aufwand, ohne festen Satz | Gebührenverzeichnis Ziffern 2.6.1 und 2.6.2 |
Was ein Grab in Walldürn über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.250,00 €
Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren in Walldürn, über 25 Jahre, das sind 370,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 2.2.1 und Ziffer 2.1.1 | 1.500,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 2.1.1 | 1.250,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.750,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Walldürn. Nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Reihengräbern nicht möglich, und nach Paragraf 11 Absatz 4 kann ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Die Gebühr deckt 25 Jahre, das sind 60 Euro je Jahr, und schließt das Grabsteinfundament ein. Für Gestaltung und Pflege sorgen nach Paragraf 22 Absatz 3 die Angehörigen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Walldürn, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage, vom 23. Oktober 2017, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 27.07.2026, gültig ab 01.09.2026. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
17 Fragen, die die Satzung von Walldürn offenlässt
- Die Satzung gilt für alle neun Friedhöfe der Stadt. Paragraf 1 Absatz 3 zählt die Bestattungsbezirke Walldürn, Altheim, Gerolzahn, Glashofen, Gottersdorf, Hornbach, Reinhardsachsen, Rippberg und Wettersdorf abschließend auf, und das sind genau die neun Friedhöfe, die die Stadt auf ihrer Seite führt. Einen eigenen Tarif je Stadtteil gibt es nicht.
- Drei Grabarten gibt es trotzdem nicht überall. Das alternative Grabfeld mit den anonymen Urnenreihengräbern besteht nach Paragraf 15 Absatz 1 nur auf dem Friedhof Walldürn, das gärtnergepflegte Grabfeld nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 ebenfalls, und die Urnenwand oder Urnensäule nach dem Informationsblatt der Stadt nur in Walldürn und Rippberg. Wer in einem der übrigen sieben Stadtteile bestattet wird, hat diese Grabarten nicht zur Wahl.
- Wir haben nach einer neueren Fassung gesucht und keine gefunden. Die Datei, die das Ortsrecht als Friedhofssatzung ausliefert, ist Byte für Byte dieselbe wie die Lesefassung, die die Bekanntmachung vom 06.08.2026 zur 3. Änderung verlinkt, und ihr Gebührenverzeichnis stimmt Ziffer für Ziffer mit der unterschriebenen Änderungssatzung überein. Die Liste der amtlichen Bekanntmachungen reicht bis zum 04.09.2026 und führt danach keine weitere Änderung der Friedhofssatzung.
- Das Informationsblatt der Stadt zu den städtischen Friedhöfen trägt einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis mit dem Stand 01.11.2017, also die Beträge vor allen drei Änderungen. Das Reihengrab steht dort mit 800 statt 1.500 Euro, das Wahlgrab mit 1.600 statt 2.300 Euro. Wir haben das Blatt nur für die Beschreibung der Grabarten benutzt, nicht für Beträge.
- Das Einzelurnenrasengrab und das Partnerurnenrasengrab der Ziffern 2.2.5 und 2.2.6 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung zählt sechs Arten von Grabstätten auf, ein Rasengrab ist nicht darunter, und keine Vorschrift der Satzung sagt, wer den Rasen mäht. Dass genau eine andere Tarifzeile, das anonyme Urnenreihengrab, die Pflege ausdrücklich einschließt, spricht zusätzlich dagegen. Sollte die Stadt die Pflege dieser Rasengräber übernehmen, steht das in keinem veröffentlichten Text.
- Das Urnenpartnerwahlgrab der Ziffer 2.3.5 heißt im Tarif gärtnerisch gepflegt und ist trotzdem nicht pflegefrei. Nach Paragraf 14 Absatz 3 setzt eine Bestattung im gärtnergepflegten Grabfeld einen Vertrag über die dauerhafte Pflege mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG voraus. Die 1.150 Euro sind allein die Gebühr für das Nutzungsrecht; was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung und ist im hier genannten Preis nicht enthalten.
- Paragraf 14 Absatz 2 nennt für das gärtnergepflegte Grabfeld fünf Bestattungsvarianten, darunter Sarggräber als immergrünes Grab, mit Blumenbeet und als Doppelgrabstätte, eine Urnenbeisetzung am Baum und eine Urnengemeinschaft. Das Gebührenverzeichnis führt davon nur das Urnenpartnerwahlgrab der Ziffer 2.3.5 mit einem eigenen Betrag. Für die übrigen Varianten nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr, deshalb erfassen wir sie nicht.
- Die Nutzungsdauer der Urnengräber entnehmen wir Paragraf 8 Absatz 2, wonach die Ruhezeit von Aschen 15 Jahre beträgt, und Paragraf 12 Absatz 2, wonach Nutzungsrechte an Wahlgräbern auf 15 oder 25 Jahre verliehen werden. Der Tarif selbst ist an dieser Stelle unklar: Ziffer 2.3.3 setzt den erneuten Erwerb auf ein Fünfundzwanzigstel je Nutzungsjahr fest, und zwar nach Ziffer 1. und 2., ohne dass erkennbar wäre, welche Ziffern gemeint sind, während Ziffer 2.3.7 für die Ziffern 2.3.5 und 2.3.6 ausdrücklich ein Fünfzehntel nennt. Für das Urnenwahlgrab der Ziffer 2.3.4 nennt der Tarif damit keinen eindeutigen Verlängerungssatz.
- Paragraf 8 Absatz 1 setzt die kürzere Ruhezeit von 15 Jahren für Kinder fest, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind. Der Tarif und die Grabfelder nach Paragraf 11 Absatz 2 trennen dagegen beim vollendeten sechsten Lebensjahr. Für ein Kind zwischen sechs und zehn Jahren gilt danach der Erwachsenentarif, aber die kürzere Ruhezeit. Wir setzen die Kindergräber mit 15 Jahren und die übrigen Erdgräber mit 25 Jahren an.
- Für Tot- und Fehlgeburten nennt Ziffer 2.1.3 eine Bestattungsgebühr von 760 Euro, aber keine eigene Gebühr für die Überlassung eines Grabes. Nach Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 1 werden sie in Reihen- und Wahlgräbern bestattet. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren und legen ihn keiner Grabart bei.
- Die Benutzung der Friedhofshalle zur Aussegnung kostet nach Ziffer 2.4.1 zusätzlich 350 Euro und steckt in unseren Beträgen nicht. Paragraf 24 Absatz 5 der Friedhofssatzung bestimmt zwar, dass Sarg oder Urne eine Stunde vor dem Termin in die Aussegnungshalle verbracht werden, soweit dort nicht schon die Aufbahrung erfolgt; ob daraus in jedem Fall die Gebühr entsteht, sagt die Satzung nicht. Wir nehmen deshalb den schmalsten Satz der Ziffer 2.1, der Begräbnisordner und Grundgebühr bereits enthält.
- Für Beisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhebt die Stadt nach Ziffer 2.1.6 einen Zuschlag von 50 Prozent auf die Bestattungsgebühr. Nach Paragraf 5 Absatz 3 finden dort in der Regel keine Bestattungen statt. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Paragraf 30 Absatz 3 bestimmt, dass zu den Entgelten die Umsatzsteuer hinzutritt, soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Das Gebührenverzeichnis kennzeichnet keine einzige Zeile als steuerpflichtig und nennt keinen Steuersatz. Wir übernehmen die Beträge so, wie der Tarif sie ausweist.
- Der Betrag für das Partnerurnenrasengrab und der für das Urnenpartnerwahlgrab gelten nach dem Wortlaut je Grabstätte, der für das Urnenwahlgrab in Urnensäule oder Urnenwand ausdrücklich je Urne. Ob beim Partnergrab für die zweite Urne eine weitere Überlassungsgebühr anfällt, sagt der Tarif nicht; die Beisetzungsgebühr der Ziffer 2.1.4 fällt für jede Urne einzeln an.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 21 Absatz 2 und Paragraf 22 Absatz 5 müssen die Berechtigten Grabmal, Grabausstattung, Fundament und Bepflanzung selbst entfernen und die Fläche einebnen.
- Die Leistungen der Ziffern 2.5.1 bis 2.5.13, darunter Ausgrabung, Umbettung, Tieferlegung und Sargträger, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Feste Sätze nennt der Tarif dafür nicht, nur die Verwaltungsgebühr für die Zustimmung zur Ausgrabung.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in der Burgstraße 3 und deren Servicetelefon; zuständig ist das Sachgebiet Tief- und Straßenbau.
Friedhöfe in Walldürn und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Walldürn, einschließlich des Gebührenverzeichnisses als Anlage vom 23. Oktober 2017, zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 27.07.2026, gültig ab 01.09.2026
- Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Walldürn, 3. Änderung, unterschriebene Fassung mit dem vollständigen neuen Gebührenverzeichnis beschlossen vom Gemeinderat am 27. Juli 2026, in Kraft seit 01. September 2026
- Amtliche Bekanntmachung der Stadt Walldürn zur Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, 3. Änderung bekannt gemacht am 06.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.