Baden-Württemberg, Universitätsstadt, Gemeindeschlüssel 08222000
Alle 13 Friedhöfe in Mannheim
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0621 3377-100
- Friedhöfe Mannheim, Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
- 2.370,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.092,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
68167 Mannheim
Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit
Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Mannheim nehmen zusammen 78,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 34,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 4,5 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 2,1 km entfernt, der entlegenste 10,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Mannheim rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhöfe Mannheim, Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Am Jüdischen Friedhof 168167 Mannheim
0621 3377-100
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 UhrFreitag 8 bis 14.30 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Mannheim, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 34,1 ha | 2,2 km | 6 Anlagen, nächste 250 m | Ludolf-Krehl-Straße, 480 mBus 61 | keine Angabe |
| Friedhof Neckarau | 7,2 ha | 4,9 km | 12 Anlagen, nächste 230 m | Im Morchhof, 320 mBus 50 | keine Angabe |
| Friedhof Käfertal | 7 ha | 5,1 km | 7 Anlagen, nächste 170 m | Franklinschule, 220 mTram 16, Bus 41 | keine Angabe |
| Friedhof Sandhofen | 5,7 ha | 7 km | 24 Anlagen, nächste 50 m | Sandhofen Friedhof, 80 mBus 51 | keine Angabe |
| Friedhof Rheinau | 5,3 ha | 6,9 km | 6 Anlagen, nächste 210 m | Martinistraße, 250 mBus 40 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Gartenstadt | 4,8 ha | 5,7 km | 15 Anlagen, nächste 170 m | Waldfriedhof, 220 mTram 4, Bus 55 | keine Angabe |
| Friedhof FeudenheimDenkmal | 4,5 ha | 4,5 km | 6 Anlagen, nächste 100 m | Andreas-Hofer-Straße, 370 mBus 58 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 2,7 ha | 2,1 km | 8 Anlagen, nächste 230 m | Hauptfriedhof, 320 mTram 2, Bus 7 | jüdisch |
| Friedhof Seckenheim | 2,6 ha | 8 km | 15 Anlagen, nächste 110 m | Innerer Heckweg, 260 mBus 43 | keine Angabe |
| Friedhof Wallstadt | 2,4 ha | 6,4 km | 47 Anlagen, nächste 70 m | Gotenstraße, 110 m | keine Angabe |
| Friedhof Friedrichsfeld | 1,8 ha | 10,4 km | 1 Anlagen, nächste 120 m | Alteichwaldsiedlung, 630 m | keine Angabe |
| Friedhof Feudenheim - Jüdischer Friedhof | 470 m² | 4,5 km | 6 Anlagen, nächste 130 m | Andreas-Hofer-Straße, 310 mBus 58 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof FeudenheimDenkmal | 420 m² | 4,2 km | 5 Anlagen, nächste 290 m | Scheffelstraße, 30 mBus 58 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Mannheim kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heidelberg | 18,7 km | 1.920,00 €Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern450,00 € gespart | 709,00 €Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder383,00 € gespart |
| Worms | 17,4 km | 2.195,00 €Reihengrabstätte für Personen über 6 Jahren175,00 € gespart | 1.337,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ludwigshafen am Rhein | 3 km | 2.366,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre4,00 € gespart | 1.348,00 €Reihengrab für Urnenbeisetzungen |
| Mannheim (hier) | - | 2.370,00 €Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit | 1.092,00 €Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit |
| Wald-Michelbach | 27,3 km | 2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte42,00 € gespart |
| Weinheim | 16,1 km | 2.960,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 1.643,00 €Anonymes Urnengrab |
| Bensheim | 24,1 km | 4.150,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr | 2.280,00 €Grabstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Am meisten zu sparen | bis 27,3 km | 450,00 €in Heidelberg, 18,7 km entfernt | 383,00 €in Heidelberg, 18,7 km entfernt |
Was ein Grab in Mannheim kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 3,00 QuadratmeterDas günstigste Erdwahlgrab in Mannheim und die kleinste der drei festen Größen. Wahlgräber sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten, an denen die Friedhöfe Mannheim auf schriftlichen Antrag ein Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre verleihen und deren Lage im Benehmen mit den Angehörigen bestimmt wird. Eine Stelle nimmt nach Absatz 5 zwei Särge übereinander auf, deshalb spricht der Tarif von 2 Personen. Nach Absatz 7 dürfen in einem Wahlgrab auch Urnen beigesetzt werden, für die dann erneut die Feuerbestattungsgebühr anfällt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.1.2 je weiterem Jahr 80 Euro und ist nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 4 nur auf schriftlichen Antrag und nur für das gesamte Grab möglich. Wer die Trauerhalle mitbenutzen will, zahlt statt 1.631 Euro nach Ziffer 1.1.1 1.984 Euro Bestattungsgebühr, also 353 Euro mehr. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person zuständig; dieses Grab ist nicht pflegefrei. | 1.411,00 € | 1.631,00 € | 3.042,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.1.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterDie mittlere der drei festen Größen. Für anderthalb Quadratmeter mehr Fläche verlangt der Tarif 257 Euro mehr als beim Grab bis 3,00 Quadratmeter, die Personenzahl bleibt bei zwei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2.2 je weiterem Jahr 93 Euro. Nach Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung sind grababdeckende Steinplatten auf Erdgräbern zulässig, außer im Parkfeld, bei Reihengräbern und bei Rasengräbern. Das hat eine teure Folge, die im Gebührenverzeichnis nirgends steht: Deckt die Platte mehr als 50 Prozent der Fläche ab, steigt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 von 15 auf 30 Jahre, und das Nutzungsrecht muss nach Paragraf 15 Absatz 4 mindestens bis zum Ende der Ruhezeit verlängert werden. Fünfzehn zusätzliche Jahre kosten dann 1.395 Euro. Die Pflege bleibt Sache der Angehörigen. | 1.668,00 € | 1.631,00 € | 3.299,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.2.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdwahlgrab für 4 Personen bis einschließlich 8,00 QuadratmeterDas große Familiengrab. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach dem Wortlaut des Tarifs bis zu vier Personen bestattet werden können, bei zwei Särgen übereinander je Stelle also zwei Stellen nebeneinander. Jede Bestattung löst die Bestattungsgebühr erneut aus; werden mehrere Familienangehörige gleichzeitig bestattet, ermäßigt sich nach Ziffer 1.3.3 die Gebühr der Ziffer 1.1.1 für jede weitere Bestattung um 50 Prozent. Nach Paragraf 15 Absatz 5 sind in einem bereits belegten Wahlgrab weitere Erdbestattungen erst möglich, wenn die Ruhezeit eines Bestatteten abgelaufen ist, und nach Absatz 6 müssen die Angehörigen die Mehrkosten tragen, wenn für das erneute Ausheben Grabmal oder Fundament entfernt werden müssen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.3.2 je weiterem Jahr 143 Euro. Nicht pflegefrei. | 2.487,00 € | 1.631,00 € | 4.118,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.3.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Rasengrab in Reihenlage für 2 Personen bis einschließlich 4,50 QuadratmeterDie Grabart, bei der man sich am leichtesten verrechnet. Rasengräber in Reihenlage sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Erdwahlgräber in einem Rasengrabfeld, die Lage weisen die Friedhöfe Mannheim zu. Der Absatz nennt eine pflegefreie oder pflegeleichte individuelle Gestaltungsmöglichkeit, und genau dieses Wort führt in die Irre: Er regelt die Gestaltung, nicht die Kostenträgerschaft der Pflege. Die amtliche Grabmalbestimmung zum Rasengrab teilt die Fläche auf. Am Kopfende legen die Friedhöfe Mannheim einen 80 cm breiten Pflanzstreifen an, der den Nutzungsberechtigten nach der Bestattung zur eigenen Ausgestaltung zur Verfügung steht und in dem auch das Grabmal stehen muss; nur die restliche Fläche wird eingesät und vom Betrieb gemäht. Einfassungen, Schrittplatten und Abdeckungen sind nicht zugelassen. Wir führen das Rasengrab deshalb nicht als pflegefrei. Es kostet 795 Euro mehr als das gleich große gewöhnliche Erdwahlgrab; die Satzung sagt nirgends, dass dieser Aufschlag ein Pflegeentgelt wäre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.5.2 je weiterem Jahr 146 Euro. | 2.463,00 € | 1.631,00 € | 4.094,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.5.1, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung sowie die Grabmalbestimmung zum Rasengrab |
| Wahlgrab im Muslimischen Grabfeld des HauptfriedhofsDie einzige Grabart mit einer Laufzeit von 50 Jahren. Das Muslimische Grabfeld auf dem Hauptfriedhof richtet die Gräber nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nach religiöser Vorstellung aus; ein ewiges Ruherecht im weiteren Sinne wird durch den Ersterwerb von 50 Jahren und die spätere Verlängerungsoption erworben. Passend dazu setzt Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 die Ruhezeit dort auf 50 Jahre. Umgerechnet ist dieses Grab das billigste Erdwahlgrab der Stadt: 3.499 Euro auf 50 Jahre sind 70 Euro im Jahr, während das kleinste gewöhnliche Erdwahlgrab mit 1.411 Euro auf 15 Jahre bei 94 Euro liegt. Der Verlängerungssatz von 65 Euro je weiterem Jahr nach Ziffer 4.1.6.2 bestätigt die Größenordnung. Paragraf 17 Absatz 6 lässt für Bestattungen, bei denen die Religionszugehörigkeit es vorsieht, die sarglose Erdbestattung im Tuch zu; das Bestattungspersonal müssen die Angehörigen dann selbst stellen. Eine eigene Bestattungsgebühr für das Grabfeld nennt das Verzeichnis nicht, es gilt der Satz für Erdbestattungen im Wahlgrab. | 3.499,00 € | 1.631,00 € | 5.130,00 € | 50 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1.6.1 und Ziffer 1.2.1 |
| Erdreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Erdgrab in Mannheim, 2.370 Euro für Nutzung und Bestattung zusammen. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt, von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben; nach Absatz 2 wird darin grundsätzlich nur ein Toter bestattet. Eine Verlängerung sieht weder die Ordnung noch das Gebührenverzeichnis vor, das Grab endet also mit den 15 Jahren. Die Friedhöfe Mannheim weisen nach Absatz 3 durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweistafeln am Grabfeld auf den Ablauf hin; danach müssen Grabmal und Grabzubehör binnen drei Monaten entfernt werden, sonst räumt der Betrieb ohne weitere Nachricht und ohne Aufbewahrungspflicht. Auffällig ist das Verhältnis der beiden Posten: Die Bestattung kostet mit 1.358 Euro mehr als das Grab selbst mit 1.012 Euro. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 26 Absatz 1 die verfügungsberechtigte Person zuständig; nicht pflegefrei. | 1.012,00 € | 1.358,00 € | 2.370,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.2.1 und Ziffer 1.2.2 |
| Kinderwahlgrab in Reihenlage für Kinder bis zur Vollendung des 2. LebensjahresDie einzige Grabart, die nur Kindern offensteht. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung nimmt sie Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres auf, wird anders als sonstige Wahlgräber der Reihe nach und ausschließlich für eine Bestattung belegt und von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 zehn statt fünfzehn Jahre, entsprechend läuft auch das Nutzungsrecht zehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je weiterem Jahr 40 Euro. Mit 467 Euro Grabgebühr und 1.034 Euro Bestattungsgebühr ist es das günstigste Erdgrab überhaupt, es steht aber nur diesem Personenkreis offen und geht deshalb nicht in den allgemeinen Preisvergleich ein. Die Grabmalbestimmung lässt eine Einfassung von 100 mal 65 cm und eine Vollabdeckung zu. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. | 467,00 € | 1.034,00 € | 1.501,00 € | 10 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.3.1 und Ziffer 1.2.3 |
| Urnenwahlgrab für 4 Aschenurnen bis 1,00 QuadratmeterDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden; jede Beisetzung kostet zusätzlich die 575 Euro aus Grund- und Beisetzungsgebühr. Urnenwahlgräber sind nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten für Urnen im Erdreich, an denen ein Nutzungsrecht für mindestens 15 Jahre verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Die Friedhöfe Mannheim bieten diese Größe in einer Altanlage und einer Neuanlage an, die sich nur in den Grabmalmaßen unterscheiden; die Altanlage kennt zusätzlich Grabflächen von 0,75 Quadratmetern. Derselbe Tarif deckt auch das Urnenwahlgrab mit Pflege ab, das nach Absatz 3 Satz 5 zwingend an einen Dauergrabpflegevertrag gleicher Laufzeit mit dem Konzessionär gebunden ist; dessen Preis steht in keiner Satzung, deshalb ist auch diese Ausführung hier nicht als pflegefrei geführt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.1.2 je weiterem Jahr 86 Euro. | 1.415,00 € | 575,00 € | 1.990,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnenwahlgrab für 8 Aschenurnen bis 1,40 QuadratmeterDie größere der beiden festen Urnenwahlgrabgrößen, für bis zu acht Aschenurnen auf 1,40 Quadratmetern. Sie kostet 519 Euro mehr als das Grab bis 1,00 Quadratmeter und nimmt dafür doppelt so viele Urnen auf, ist also je Urne die günstigere Wahl, sofern die Familie den Platz auch braucht. Wer noch mehr Fläche will, zahlt nach Ziffer 4.4.3.1 einen Quadratmetersatz von 1.706 Euro; das ist keine eigene Grabart und steht deshalb unter den weiteren Gebühren. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind grababdeckende Steinplatten auf Urnengräbern zulässig, ausgenommen Baumgräber, Urnenreihengräber mit Pflege, Partnergräber und Parkfelder. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.4.2.2 je weiterem Jahr 119 Euro und ist nach Paragraf 16 Absatz 3 nur auf schriftlichen Antrag und nur für das gesamte Grab möglich. Für die Pflege sind die Angehörigen zuständig. | 1.934,00 € | 575,00 € | 2.509,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.4.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnenreihengrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Urnengrab mit eigener, benennbarer Grabstelle: 849 Euro Grabgebühr plus 575 Euro für Grundgebühr und Beisetzung ergeben 1.424 Euro. Urnenreihengräber werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; verlängert werden können sie nicht, das Gebührenverzeichnis führt dafür auch keinen Satz. Die Grabgröße beträgt nach dem Merkblatt der Friedhöfe Mannheim 100 mal 80 cm, eine Einfassung von 100 mal 65 cm und eine Vollabdeckung sind zulässig. Die Ausführung mit Pflege trägt denselben Tarif, ist aber nach Absatz 2 Satz 2 zwingend an einen Dauergrabpflegevertrag gleicher Laufzeit mit dem Konzessionär gebunden, der Wechselbepflanzung übernimmt und Einfassungen wie Abdeckungen ausschließt. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Satzung, deshalb gilt auch diese Ausführung hier nicht als pflegefrei. | 849,00 € | 575,00 € | 1.424,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der RuhezeitDas günstigste Grab in Mannheim, 1.092 Euro für Nutzung und Beisetzung zusammen, und das einzige pflegefreie, dessen Pflegefreiheit unmittelbar in der Satzung steht. Die Beisetzung findet nach Paragraf 16 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung namenlos und ohne Beisein von Angehörigen statt; das Merkblatt der Friedhöfe Mannheim wiederholt es mit dem Satz, Angehörige könnten an der Beisetzung nicht teilnehmen. Damit entsteht keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, und genau darauf stützt sich die Einordnung als pflegefrei. Für Angehörige ist das die härteste Bedingung im ganzen Tarif: Sie erfahren die Lage der Urne nicht und dürfen bei der Beisetzung nicht dabei sein. Das Nutzungsrecht ist nach Satz 5 desselben Absatzes nicht verlängerbar und läuft mit der Ruhezeit von 15 Jahren ab. Die Ausführung mit Pflege im Parkfeld ist etwas anderes: Dort sind nach Paragraf 13 Absatz 3 Namensnennung und Anwesenheit möglich, dafür ist ein gesonderter Grabpflegevertrag mit dem Konzessionär abzuschließen. | 517,00 € | 575,00 € | 1.092,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.6.1 sowie Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Einzelnische in der alten Trauerhalle NeckarauEine oberirdische Nische in der alten Trauerhalle des Friedhofs Neckarau, die einzige Nischenart außerhalb des Hauptfriedhofs. Die Beisetzung kostet hier nur 84 Euro nach Ziffer 2.1.2 statt 197 Euro im Erdreich, weil eine Nische nicht ausgehoben werden muss; zusammen mit der Grundgebühr von 378 Euro sind es 462 Euro. Die Abdeckplatte darf nach dem Merkblatt aus 5 mm Verbundsicherheitsglas mit einer 4 mm starken weißen Danziger Glasscheibe, aus poliertem grauem Granit oder aus gebürstetem Bronzeguss bestehen, jeweils 9 mm stark, und ein Grabmalantrag ist erforderlich. Namensträger und Fotos hinter der Glasplatte sind bis 10 mal 15 cm zulässig. Kerzen, Öllichter, offenes Feuer und Blumenablagen sind im Gebäude verboten, Blumen dürfen nur im Außenbereich abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.1.2 je weiterem Jahr 69 Euro, also genau ein Fünfzehntel des Ersterwerbs. Daran zeigt sich, dass der Tarifbetrag die ganzen 15 Jahre deckt und keine Jahresgebühr ist. | 1.035,00 € | 462,00 € | 1.497,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Doppelnische in der alten Trauerhalle NeckarauDie Doppelnische kostet mit 2.070 Euro auf den Cent das Doppelte der Einzelnische, und der Verlängerungssatz von 138 Euro nach Ziffer 4.7.1.4 ist ebenfalls genau das Doppelte und wieder ein Fünfzehntel des Erwerbspreises. Diese saubere Reihe ist zugleich die Rechenprobe für die beiden strittigen Beträge weiter unten im Tarif. Es gelten dieselben Gestaltungsvorschriften wie bei der Einzelnische. Nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dürfen Nischen mit Abdeckplatte nur mit Genehmigung der Friedhöfe Mannheim und nur von einem Steinmetz, Steintechniker oder ähnlich qualifizierten Fachbetrieb geöffnet werden, und bis die Originalplatte wieder sitzt, muss die nutzungsberechtigte Person die Nische fachgerecht provisorisch verschließen lassen. Wie viele Urnen hineinpassen, hängt nach Absatz 4 des Paragrafen 16 von der Größe der Schmuckurnen ab. Für die Pflege der Nische selbst sagt die Satzung nichts, sie ist deshalb nicht als pflegefrei geführt. | 2.070,00 € | 462,00 € | 2.532,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.1.3 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Kleine Urnennische in einer UrnenmauerDer Betrag gilt je Nische. Kleine Nischen bietet der Hauptfriedhof in der Urnenmauer und in den Urnenhallen I bis III an; die Urnenhalle I lässt Marmorschriftplatten in Form und Größe der Nische zu, die Urnenhalle II ausschließlich matte Aluminium- und Aluminiumgussplatten, die Urnenhalle III ausschließlich matte Bronzeplatten, und die Urnenmauer ausschließlich Natursteinplatten von mindestens 4 cm Stärke. Hochglänzende oder polierte Oberflächen sind in den Hallen II und III ausdrücklich nicht zugelassen. Den Schriftträger muss die nutzungsberechtigte Person selbst bei der jeweils ausführenden Fachfirma beauftragen, diese Kosten stehen in keiner Gebührenordnung. In den Hallen I und II gibt es offene und geschlossene Nischenplätze. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.2.2 je weiterem Jahr 83 Euro; ein Fünfzehntel von 1.255 Euro wären 83,67 Euro, der Satz ist also auf volle Euro abgerundet. Nicht pflegefrei. | 1.255,00 € | 462,00 € | 1.717,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.2.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Mittlere UrnennischeDer Betrag gilt je Nische. Zwischen kleiner und großer Nische liegen 228 beziehungsweise 467 Euro; welche Nische welche Größe hat, sagt weder das Gebührenverzeichnis noch die Friedhofs- und Bestattungsordnung, das entscheidet sich vor Ort in der jeweiligen Halle oder Mauer. Wie viele Urnen hineinpassen, richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 4 nach der Größe der Grabstätte und der Urnengröße, praktisch also nach der Größe der gewählten Schmuckurne. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.4.2 je weiterem Jahr 98 Euro; ein Fünfzehntel wären 98,87 Euro, auch hier ist abgerundet. Wer eine Nische wählt, spart gegenüber einem Erdgrab vor allem bei der Beisetzung: 462 statt 575 Euro, weil weder ausgehoben noch geschlossen werden muss. Zur Pflege der Nische schweigt die Satzung, deshalb ist sie nicht als pflegefrei geführt. | 1.483,00 € | 462,00 € | 1.945,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.4.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Große UrnennischeDer Betrag gilt je Nische und ist der höchste der drei Nischengrößen in Mauern und Hallen. An dieser Zeile hängt einer der beiden Zahlendreher des Tarifs: Die vom Oberbürgermeister unterzeichnete Änderungssatzung nennt für die Verlängerung 130 Euro je weiterem Jahr, das Amtsblatt Nr. 52 vom 26.12.2024 und die Lesefassung des Stadtrechts nennen 30 Euro. 1.950 Euro geteilt durch 15 Jahre sind genau 130 Euro, und die Nachbarwerte der Reihe lauten 69, 83, 98 und 138 Euro; 30 Euro läge unter dem Satz der kleinsten Nische und ergäbe eine Rückzahldauer von 65 Jahren. Wir setzen deshalb 130 Euro an und halten den Gegenwert in den Lücken fest. Auf den Grabpreis wirkt sich der Streit nicht aus, der Ersterwerb steht in allen vier Dokumenten gleich. Für die Pflege sagt die Satzung nichts, die Nische ist nicht als pflegefrei geführt. | 1.950,00 € | 462,00 € | 2.412,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.5.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 2er NischeDas Stelenfeld liegt auf dem Hauptfriedhof, und es ist die einzige Grabart, für die die Friedhöfe Mannheim die Grabpflege ausdrücklich als in der Gebühr enthalten bezeichnen. Das amtliche Merkblatt sagt wörtlich, mit dem Erwerb einer Urnenstele sei kein Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen verbunden, die Friedhöfe Mannheim sorgten für eine bodendeckende Bepflanzung und klimaresistente Gehölze, und die Kosten der Grabpflege seien beim Erwerb des Grabnutzungsrechts für die Dauer der Laufzeit in der Gebühr enthalten. Deshalb ist diese Grabart als pflegefrei geführt, obwohl die Satzung selbst dazu schweigt. Die Stelen bestehen aus Granit oder Basalt, die Urne kommt in eine Kammer, die mit einer festen Steinplatte verschlossen wird; das Öffnen und Schließen übernehmen die Friedhöfe Mannheim, ein Grabmalantrag ist nicht erforderlich. Die Urne darf höchstens 28 cm hoch und 22 cm im Durchmesser sein und muss aus Metall, Keramik, Stein oder Marmor sein, biologisch abbaubare Überurnen sind hier ungeeignet. Nicht in der Gebühr enthalten sind die Kosten der Beschriftung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.7.3.2 je weiterem Jahr 214 Euro. | 3.584,00 € | 462,00 € | 4.046,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.1 sowie das Merkblatt Urnenstelengräber in Premiumlage der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Urnennische im Stelenfeld in Premiumlage, 3er NischeDie teuerste Grabstätte im Verzeichnis und zugleich das teuerste pflegefreie Grab der Stadt. Sie kostet mit 5.376 Euro genau das Anderthalbfache der 2er Nische und nimmt eine Urne mehr auf; es handelt sich nach dem Merkblatt um mehrstellige Wahlgräber, die als gesamte Familiengrabstätte zu erwerben sind. Für die Pflege gilt dasselbe wie bei der 2er Nische: Das Merkblatt der Friedhöfe Mannheim rechnet die Kosten der Grabpflege ausdrücklich in die Gebühr ein, deshalb ist die Grabart als pflegefrei geführt. Jede Grabstätte im Stelenfeld hat eine Ablagemöglichkeit für Blumen mit einem vorgegebenen Plattenmaß von 18 mal 13 cm. An dieser Zeile hängt der zweite Zahlendreher: Die unterzeichnete Änderungssatzung nennt für die Verlängerung 321 Euro je weiterem Jahr, das Amtsblatt und die Lesefassung des Stadtrechts nennen 21 Euro. 321 Euro sind genau das Anderthalbfache der 214 Euro für die 2er Nische, im selben Verhältnis wie 5.376 zu 3.584 Euro; 21 Euro wären ein Zehntel davon und für die größere Nische derselben Anlage weniger als für die kleinere. Wir setzen 321 Euro an. | 5.376,00 € | 462,00 € | 5.838,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.7.3.3 sowie das Merkblatt Urnenstelengräber in Premiumlage der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.2 |
| Baumgrab für AschenBaumgräber sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofs- und Bestattungsordnung Grabstätten für Urnen, deren Lage im Benehmen mit den Nutzungsberechtigten bestimmt wird und die bis zu vier Urnen aufnehmen. Die Friedhöfe Mannheim führen mehrere Baumgrabfelder mit unterschiedlichen Regeln, für die alle derselbe Tarif von 1.902 Euro gilt. Diese Zeile steht für die Baumgräber der Altanlage auf dem Hauptfriedhof, bei denen eine Gedenkplatte von 20 mal 30 cm auf Bodenniveau zulässig ist, sowie für die Neuanlagen auf dem Hauptfriedhof und in den Vororten, bei denen der Name an einer zentral ausgewiesenen Stelle angebracht und an einer dafür vorgesehenen Stelle Blumenschmuck abgelegt werden darf. Zu diesen Feldern sagen weder die Satzung noch die Merkblätter etwas über die Pflege, und Paragraf 26 Absatz 1 legt sie ohne Ausnahme den Angehörigen auf. Sie sind deshalb nicht als pflegefrei geführt. Nach Paragraf 21 Absatz 6 sind grababdeckende Steinplatten auf Baumgräbern nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8.2 je weiterem Jahr 116 Euro. | 1.902,00 € | 575,00 € | 2.477,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.1 und Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
| Baumgrab im Baumgrabfeld der Friedhöfe Käfertal und SandhofenFür die Baumgrabfelder auf den Friedhöfen Käfertal und Sandhofen sagen die Merkblätter der Friedhöfe Mannheim mit demselben Satz, das Grab sei pflegefrei, und sie meinen es wörtlich: Außer am Tag der Urnenbeisetzung darf an der Grabstelle kein Blumenschmuck oder Ähnliches abgelegt werden, und auch am zentralen Gedenkplatz wird jede Grabbeigabe konsequent entfernt. Ausgewiesene Ablageflächen für Erinnerungsstücke werden regelmäßig geräumt. Wo nichts abgelegt werden darf, bleibt für die Angehörigen nichts zu pflegen. Deshalb ist dieses Baumgrab als pflegefrei geführt, das Baumgrab der übrigen Felder dagegen nicht; der Tarif unterscheidet die Felder nicht, die Merkblätter tun es. Jedes Urnengrab ist 1 Quadratmeter groß und nimmt bis zu vier Urnen auf, beigesetzt wird in mindestens zwei Metern Abstand rund um den Baum. Der Baumstamm in Käfertal ist rund 250 Jahre alt und stammt aus dem Käfertaler Wald. Der Name kann auf einem Aluminium-Eichenblatt am zentralen Stamm angebracht werden; bestellt wird es direkt bei der ortsansässigen Gärtnerei, in Käfertal bei der Gärtnerei Wasser und in Sandhofen bei der Gärtnerei Rehberger, und diese Kosten stehen in keiner Gebührenordnung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.8.2 je weiterem Jahr 116 Euro. | 1.902,00 € | 575,00 € | 2.477,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.8.1 sowie die Merkblätter Baumgrabfeld Friedhof Käfertal und Baumgrabfeld Friedhof Sandhofen der Friedhöfe Mannheim, dazu Ziffern 2.2.3 und 2.1.3 |
Häufige Fragen zu Mannheim
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Mannheim?
- In Mannheim sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 78,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Mannheim?
- Hauptfriedhof ist mit 34,1 ha der größte Friedhof in Mannheim. Er liegt 2,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Mannheim?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Mannheim gelten 15 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu 10 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu 30 Jahre für Bestattung im Metallsarg und konservierte Leichen nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu 30 Jahre für Grababdeckungen und Grabteilabdeckungen über 50 Prozent im Erdbestattungsbereich nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofs- und Bestattungsordnung, dazu 50 Jahre für Gräber im Muslimischen Grabfeld des Hauptfriedhofs nach Paragraf 11 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung.
- Was kostet ein Grab in Mannheim?
- Ein Grab in Mannheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit mit 1.092,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim, Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Mannheim zuständig?
- Für die Friedhöfe in Mannheim ist Friedhöfe Mannheim, Eigenbetrieb der Stadt Mannheim zuständig, Am Jüdischen Friedhof 1, 68167 Mannheim, Telefon 0621 3377-100. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Mannheim, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4 Absatz 1, unterzeichnete Fassung der Friedhöfe Mannheim Grundsatzung vom 17.12.2002, Gebührenverzeichnis neu gefasst durch die Änderungssatzung des Gemeinderates vom 10. und 11.12.2024, ausgefertigt am 11.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Amtsblatt der Stadt Mannheim Nr. 52 vom 26.12.2024, öffentliche Bekanntmachung 15B016 der Änderungssatzung mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis beschlossen am 10. und 11.12.2024, verkündet am 26.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.04, Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Lesefassung mit den Paragrafen 1 bis 6, dem Gebührenverzeichnis und der Änderungsübersicht Satzungstext in der Fassung des Beschlusses vom 10.12.2013, Gebührenverzeichnis ab 01.01.2025, Änderungsübersicht bis zum Beschluss vom 10.12.2024
- Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.03, Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Mannheim, Ruhezeiten, Grabarten, Nutzungsrechte und Grabpflege beschlossen am 09.04.2019, in Kraft seit 01.05.2019
- Grabmalbestimmung zum Rasengrab, Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsordnung nach Paragraf 21 Absatz 3 ohne Datumsangabe im Dokument, veröffentlicht unter Gräber, Grabarten und Gestaltung
- Merkblatt Urnenstelengräber in Premiumlage auf dem Hauptfriedhof der Friedhöfe Mannheim, Beleg für die in der Gebühr enthaltene Grabpflege ohne Datumsangabe im Dokument, veröffentlicht unter Gräber, Grabarten und Gestaltung
- Merkblatt Baumgrabfeld Friedhof Käfertal der Friedhöfe Mannheim, Beleg für die Pflegefreiheit der Baumgrabfelder Käfertal und Sandhofen ohne Datumsangabe im Dokument, veröffentlicht unter Gräber, Grabarten und Gestaltung
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.