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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bensheim · Hessen · AGS 06431002

Friedhofsgebühren in Bensheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bensheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bensheim.

170,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder vor der 24. Schwangerschaftswoche und Föten, mit Beisetzung

13.450,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familiengrabstätte, Zwölferplatz für bis zu vierundzwanzig Särge und achtundvierzig Urnen, mit Beisetzung

26
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr

Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Bensheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bensheim führt 26 Grabarten. Die günstigste ist Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder vor der 24. Schwangerschaftswoche und Föten mit 170,00 €, die teuerste Familiengrabstätte, Zwölferplatz für bis zu vierundzwanzig Särge und achtundvierzig Urnen mit 13.450,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

16 Grabarten für die Erdbestattung in Bensheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Bensheim. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung fünfundzwanzig Jahre. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte grundsätzlich nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 46 der Friedhofsordnung beim Nutzungsberechtigten.2.500,00 €1.650,00 €4.150,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Kinderreihengrabstätte für eine Erdbestattung bis zur Vollendung des fünften LebensjahresFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum fünften Lebensjahr. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofsordnung kann das Nutzungsrecht verlängert werden, die Grabstätte wird dann in eine Kinderfamiliengrabstätte umgewandelt.1.400,00 €650,00 €2.050,00 €15 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b1
Familiengrabstätte, Einzelplatz für bis zu zwei Särge und vier UrnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofsordnung dreißig Jahre, die Ruhefrist der einzelnen Bestattung fünfundzwanzig. Jedes verlängerte Jahr kostet 107 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.3.200,00 €1.650,00 €4.850,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Doppelplatz für bis zu vier Särge und acht UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte mit zwei Grabplätzen. Jedes verlängerte Jahr kostet 134 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.000,00 €1.650,00 €5.650,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Dreierplatz für bis zu sechs Särge und zwölf UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 160 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.800,00 €1.650,00 €6.450,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Viererplatz für bis zu acht Särge und sechzehn UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 184 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.5.500,00 €1.650,00 €7.150,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Sechserplatz für bis zu zwölf Särge und vierundzwanzig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 237 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.7.100,00 €1.650,00 €8.750,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Siebenerplatz für bis zu vierzehn Särge und achtundzwanzig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 264 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.7.900,00 €1.650,00 €9.550,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Achterplatz für bis zu sechzehn Särge und zweiunddreißig UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 290 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.8.700,00 €1.650,00 €10.350,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Familiengrabstätte, Zwölferplatz für bis zu vierundzwanzig Särge und achtundvierzig UrnenDie größte Grabstätte des Tarifs. Jedes verlängerte Jahr kostet 394 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.11.800,00 €1.650,00 €13.450,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Kinderfamiliengrabstätte, Einzelplatz für eine Bestattung bis zur Vollendung des fünften LebensjahresNach Paragraf 26 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht zwanzig Jahre, die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 fünfzehn Jahre. Jedes verlängerte Jahr kostet 90 Euro.1.800,00 €650,00 €2.450,00 €20 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b2
Einzelgrabstätte im muslimischen Grabfeld auf dem WaldfriedhofNach Paragraf 27 der Friedhofsordnung liegt das Grabfeld auf dem Waldfriedhof, ist zur Kaaba in Mekka ausgerichtet, wird der Reihe nach vergeben und in jeder Grabstätte wird nur eine Grabstelle in normaler Lage belegt. Jedes verlängerte Jahr kostet 100 Euro.3.000,00 €1.650,00 €4.650,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Rasenreihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften LebensjahrDas einzige pflegefreie Erdgrab in Bensheim. Der Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 28 der Friedhofsordnung legt und pflegt das Friedhofspersonal die Rasenfläche; Rasenreihen- und Rasenfamiliengräber gibt es nur auf dem Bergfriedhof in Auerbach.3.300,00 €1.650,00 €4.950,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Rasenfamiliengrabstätte, Einzelplatz für bis zu zwei Särge und vier UrnenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Jedes verlängerte Jahr kostet 134 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.4.000,00 €1.650,00 €5.650,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Rasenfamiliengrabstätte, Doppelplatz für bis zu vier Särge und acht UrnenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Jedes verlängerte Jahr kostet 187 Euro. Angesetzt ist die Bestattung in 1,80 Meter Tiefe. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter angelegt, dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro.5.600,00 €1.650,00 €7.250,00 €30 J.Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder vor der 24. Schwangerschaftswoche und FötenNach Paragraf 37 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird an dieser Anlage kein individuelles Nutzungsrecht erworben, eine Laufzeit in Jahren und eine Erwerbsgebühr nennt die Gebührenordnung deshalb nicht. Fällig wird allein die Bestattungsgebühr von 170 Euro nach Paragraf 6 Absatz 4. Pflege, Unterhaltung und das Abräumen des Blumenschmucks übernimmt nach Paragraf 37 Absatz 2 die Stadt in Kooperation mit der katholischen Kirchengemeinde Sankt Georg. Die Anlage liegt auf dem Friedhof Bensheim-Mitte.0,00 €170,00 €170,00 €-Paragraf 6 Absatz 4 und Paragraf 37 der Friedhofsordnung

10 Grabarten für die Urne in Bensheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrabstätte, Einzelplatz für bis zu vier UrnenDas günstigste Urnengrab, das die Angehörigen selbst bepflanzen. Nach Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht fünfundzwanzig Jahre, die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 zwanzig Jahre. Jedes verlängerte Jahr kostet 88 Euro.2.200,00 €580,00 €2.780,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Doppelplatz für bis zu acht UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 96 Euro.2.400,00 €580,00 €2.980,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Dreierplatz für bis zu zwölf UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 104 Euro.2.600,00 €580,00 €3.180,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenwahlgrabstätte, Viererplatz für bis zu sechzehn UrnenJedes verlängerte Jahr kostet 112 Euro.2.800,00 €580,00 €3.380,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2
Grabstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenDas günstigste pflegefreie Grab in Bensheim. Der Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 34 der Friedhofsordnung wird die Beisetzungsstelle nicht kenntlich gemacht, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet, und es wird kein Nutzungsrecht begründet; der Platz wird für die Dauer der Ruhefrist von zwanzig Jahren überlassen. Anonyme Felder gibt es nur auf dem Waldfriedhof und dem Bergfriedhof in Auerbach.1.700,00 €580,00 €2.280,00 €20 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich nicht abgegrenztes Baumquartal für bis zu drei BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Nach Paragraf 35 Absatz 7 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Stadt. Der Betrag gilt für das ganze Quartal. Jedes verlängerte Jahr kostet 140 Euro.3.500,00 €580,00 €4.080,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c1 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich nicht abgegrenzte Baumhälfte für bis zu sechs BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für die ganze Baumhälfte. Jedes verlängerte Jahr kostet 196 Euro.4.900,00 €580,00 €5.480,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c2 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, ganzer Baum für bis zu zwölf BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für den ganzen Baum. Jedes verlängerte Jahr kostet 312 Euro.7.800,00 €580,00 €8.380,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c3 und Paragraf 6 Absatz 2
Baumfamiliengrabstätte, baulich abgegrenzte Baumgrabstätte für bis zu vier BeisetzungenDer Tarif nennt die Grabart ausdrücklich mit Pflege durch die Stadt Bensheim. Paragraf 7 Absatz 3 nimmt sie von der zusätzlichen Pflegegebühr aus, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte. Jedes verlängerte Jahr kostet 152 Euro.3.800,00 €580,00 €4.380,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c4 und Paragraf 6 Absatz 2
Urnenkammer in einer Urnenstele für bis zu zwei Urnen mit ÜberurneDer Betrag gilt für die ganze Kammer, in der nach Paragraf 33 Absatz 1 der Friedhofsordnung zwei Urnen Platz finden. Paragraf 33 Absatz 4 der Friedhofsordnung legt Anlage und Pflege der Anlage ausschließlich der Stadt auf, Paragraf 7 Absatz 3 des Tarifs nimmt Urnenstelenplätze von der Pflegegebühr aus. Eine Verschlussplatte ist im Erwerb enthalten, eine zusätzliche kostet nach Paragraf 9 achtzig Euro; die Beschriftung kommt hinzu. Jedes verlängerte Jahr kostet 112 Euro.2.800,00 €500,00 €3.300,00 €25 J.Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 3

41 weitere Gebühren in der Satzung von Bensheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr in einer Reihengrabstätte oder im muslimischen Grabfeld1.650,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a1
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr in einer Familiengrabstätte, Tiefe 1,80 Meter1.650,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a2
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr in einer Familiengrabstätte, Tiefe 2,50 Meter1.800,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr in einer Kinderreihen- oder Kinderwahlgrabstätte650,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b1
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr in einer Familiengrabstätte, Tiefe 1,80 Meter650,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b2
Ausheben und Schließen des Grabes bei der Bestattung bis zum vollendeten fünften Lebensjahr in einer Familiengrabstätte, Tiefe 2,50 Meter900,00 €Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b3
Beisetzung von Ascheresten, je Urne, mit Ausheben und Schließen des Grabes und Transport der Urne von der Halle zum Grab580,00 €Paragraf 6 Absatz 2
Beisetzung von Ascheresten in einer Urnenstele, mit Öffnen und Schließen der Urnenkammer und späterem Anbringen der gravierten Platte500,00 €Paragraf 6 Absatz 3
Bestattung totgeborener Kinder vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm Geburtsgewicht sowie von Föten170,00 €Paragraf 6 Absatz 4
Aufbewahrung und Kühlung einer Leiche in der Leichenhalle bis zur Bestattung, pauschal250,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a
Benutzung des Sezierraums zu Routinezwecken200,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b1
Benutzung des Sezierraums für eine Waschung einschließlich Reinigung250,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b2
Benutzung des Sezierraums für eine Obduktion einschließlich Reinigung350,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b3
Benutzung des Sezierraums nach Bedarf, Pauschale je Kalenderjahr1.200,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b4
Benutzung einer offenen Trauerhalle80,00 €Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe a
Benutzung einer geschlossenen Trauerhalle250,00 €Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe b
Benutzung der Friedhofskirche280,00 €Paragraf 5 Absatz 2 Buchstabe c
Abgebrochener Grabaushub, je Arbeitsstunde75,00 €Paragraf 6 Absatz 6
Abgebrochener Grabaushub, je Baggerstunde22,00 €Paragraf 6 Absatz 6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstätte, Einzelplatz, je Jahr107,00 €Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, Einzelplatz, je Jahr88,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a
Verwaltungsgebühr bei Rückgabe einer Grabstätte oder Entzug des Nutzungsrechts vor Ablauf der Ruhefrist180,00 €Paragraf 7 Absatz 3
Pflege einer abgeräumten Reihengrabstätte bis zum Ende der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr30,00 €Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe a
Pflege einer abgeräumten Familiengrabstätte, Einzelplatz, bis zum Ende der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr40,00 €Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe b
Pflege einer abgeräumten Kindergrabstätte bis zum Ende der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr10,00 €Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe c
Pflege einer abgeräumten Urnengrabstätte bis zum Ende der Ruhefrist, je angefangenem Kalenderjahr15,00 €Paragraf 7 Absatz 3 Buchstabe d
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen260,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe a
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Familieneinzelgrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen360,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe b
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Familiendoppelgrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen490,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe c
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Kinderreihengrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen120,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe d
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Kinderfamiliengrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen160,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe e
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte mit vorhandenen Abtrennungen190,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe f
Zuschlag für das Nutzungsrecht an einer Einzelgrabstätte im muslimischen Grabfeld mit vorhandenen Abtrennungen300,00 €Paragraf 7 Absatz 6 Buchstabe g
Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und Ausstellung einer Berechtigungskarte, einmalig65,00 €Paragraf 8 Buchstabe a1
Prüfung der Zulassungserfordernisse für gewerblich Tätige und Ausstellung einer Berechtigungskarte, für die Dauer eines Jahres173,00 €Paragraf 8 Buchstabe a2
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für stehende Grabdenkmäler einschließlich Abnahme und jährlicher Standsicherheitsprüfung130,00 €Paragraf 8 Buchstabe b
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für liegende Steine, Einfassungen und Abdeckplatten einschließlich Abnahme100,00 €Paragraf 8 Buchstabe c
Umschreiben von Nutzungsrechten an Grabstätten70,00 €Paragraf 8 Buchstabe d
Aufbewahrung einer Ascheurne50,00 €Paragraf 8 Buchstabe e
Beseitigung von Bepflanzungen bei bestehendem Grabnutzungsrecht, je angefangener Arbeitsstunde75,00 €Paragraf 9
Zusätzliche Urnenkammerplatte, eine Platte ist im Erwerb des Nutzungsrechts enthalten80,00 €Paragraf 9
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024.

Was ein Grab in Bensheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.650,00 €

Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr in Bensheim, über 25 Jahre, das sind 426,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 7 Absatz 1 Buchstabe a1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a12.500,00 €
BestattungParagraf 6 Absatz 1 Buchstabe a11.650,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde4.150,00 €

Das günstigste Erdgrab in Bensheim. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofsordnung fünfundzwanzig Jahre. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte grundsätzlich nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 46 der Friedhofsordnung beim Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bensheim, Stadtrecht 7-D-2, Grundsatzung beschlossen am 18.02.2021, in Kraft seit 01.03.2021, 1. Nachtrag beschlossen am 16.05.2024, gültig ab 01.06.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

9 Fragen, die die Satzung von Bensheim offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofsordnung für neun Friedhöfe: Bensheim-Mitte, den Waldfriedhof, den Bergfriedhof Auerbach sowie die Friedhöfe in Fehlheim, Gronau, Langwaden, Schönberg, Schwanheim und Zell. Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührenordnung bezieht ausdrücklich auch den im Eigentum der Kirche stehenden Friedhof Gronau in die städtische Einrichtung ein; für ihn gelten dieselben Gebühren.
  • Bei den Familiengräbern rechnen wir mit der Bestattungsgebühr von 1.650 Euro für die Tiefe von 1,80 Meter. Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofsordnung sagt allerdings, dass die Erstbelegung eines Grabplatzes in der Regel als Tiefgrab in 2,50 Meter vorgenommen wird; dann kostet das Ausheben nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a3 1.800 Euro, bei Kindern nach Buchstabe b3 900 statt 650 Euro. Wir nehmen den schmaleren Satz, weil er mit den übrigen Gemeinden dieses Bestandes vergleichbar ist, und weisen die Differenz hier aus.
  • Die Rasengräber führen wir als pflegefrei, weil der Tarif in Paragraf 7 Absatz 1 Buchstaben c und d die Formel mit Pflege durch die Stadt Bensheim trägt und Paragraf 7 Absatz 3 sie von der zusätzlichen Pflegegebühr ausnimmt, weil die Pflege bereits über die Graberwerbsgebühr abgegolten sei. Paragraf 28 der Friedhofsordnung lässt daneben vor dem Grabmal ein Pflanzbeet von höchstens 0,50 Meter Tiefe zu, das die Angehörigen dann selbst zu pflegen hätten. Dieses Beet ist freiwillig, den übrigen Teil des Grabes legt und pflegt das Friedhofspersonal.
  • Die Gemeinschaftsanlage für totgeborene Kinder und Föten führen wir mit einer Nutzungsgebühr von null Euro, weil nach Paragraf 37 Absatz 3 der Friedhofsordnung kein individuelles Nutzungsrecht erworben wird und die Gebührenordnung dafür keine Erwerbsgebühr nennt. Fällig wird allein die Bestattungsgebühr von 170 Euro. Eine Laufzeit in Jahren und eine Ruhefrist nennt die Satzung für diese Anlage nicht.
  • Paragraf 7 Absatz 6 erhebt für Grabstätten mit vorhandenen Abtrennungen einen Zuschlag zwischen 120 und 490 Euro. Er hängt daran, ob die einzelne Grabstätte solche Abtrennungen hat, und ist deshalb in unseren Grabpreisen nicht enthalten; wir führen ihn unter den weiteren Gebühren.
  • Die Aufbewahrung und Kühlung einer Leiche in der Leichenhalle kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 pauschal 250 Euro, die Benutzung einer Trauerhalle zwischen 80 und 280 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Für die Urnenstele muss die Beschriftung der Verschlussplatte nach Paragraf 33 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Nutzungsberechtigte beauftragen. Was sie kostet, steht nicht in der Gebührenordnung.
  • Rasenreihen- und Rasenfamiliengräber gibt es nach Paragraf 28 der Friedhofsordnung nur auf dem Bergfriedhof in Auerbach, anonyme Urnenfelder nach Paragraf 34 nur auf dem Waldfriedhof und dem Bergfriedhof. Auf welchen Friedhöfen Baumgräber und Urnenstelen angeboten werden, sagt die Satzung nicht.
  • Die Gebührenordnung ist mit dem 1. Nachtrag vom 16.05.2024 auf dem Stand von 2024. Wir haben die Stadtrechtssammlung, die Nachtragsliste am Ende der Satzung, die Nachrichtenseite der Stadt und den Haushaltsplanentwurf 2026 durchgesehen; ein zweiter Nachtrag ist nirgends ersichtlich.

Friedhöfe in Bensheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.