Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08415053
Alle 9 Friedhöfe in Münsingen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07381 182-167
- Stadt Münsingen, Friedhofsamt im Rathaus
- 6.182,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.878,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
72525 Münsingen
Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren
Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Münsingen nehmen zusammen 68,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Münsingen ist der größte mit 65,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.990 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 160 m entfernt, der entlegenste 9,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Münsingen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Münsingen, Friedhofsamt im Rathaus
Bachwiesenstraße 772525 Münsingen
07381 182-167
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 UhrFreitag 8 bis 12.30 Uhr
Die 9 Friedhöfe in Münsingen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| FriedWald Münsingen | 65,5 ha | 2,5 km | 1 Anlagen, nächste 250 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Münsingen | 1 ha | 160 m | 11 Anlagen, nächste 70 m | Münsingen Trailfinger Straße, 90 mBus 212, Bus 7643 | christlich |
| Friedhof Auingen | 5.520 m² | 1,4 km | 5 Anlagen, nächste 260 m | Auingen Schärerstraße, 220 mBus 335 | keine Angabe |
| Alter Jüdischer Friedhof | 3.100 m² | 6,2 km | 6 Anlagen, nächste 280 m | Buttenhausen, Wasserstetter Straße, 340 m | jüdisch |
| Friedhof Hundersingen | 2.990 m² | 7,6 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Hundersingen Rathaus, 210 mBus 265 | christlich |
| Friedhof Böttingen | 2.100 m² | 4,2 km | keine erfasst | Böttingen Rathaus, 190 mBus 335 | keine Angabe |
| Friedhof Bremelau | 1.610 m² | 8,3 km | keine erfasst | Bremelau, 230 mBus 331, Bus 7662 | keine Angabe |
| Friedhof Trailfingen | 1.120 m² | 2,2 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Trailfingen Rathaus, 70 mBus 212, Bus 7643 | keine Angabe |
| Friedhof Bichishausen | 780 m² | 9,1 km | 4 Anlagen, nächste 150 m | Bichishausen Stettener Halde, 120 mBus 265 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Münsingen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Neu-Ulm | 37,4 km | 1.120,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab dem 10. Lebensjahr, 15 Jahre Ruhezeit5.062,00 € gespart | 540,00 €Urnenreihengrab2.338,00 € gespart |
| Reutlingen | 22,7 km | 2.806,00 €Erdreihengrab für Verstorbene über 10 Jahre3.376,00 € gespart | 1.533,00 €Anonymes Urnengemeinschaftsgrab1.345,00 € gespart |
| Tübingen | 34,7 km | 2.865,50 €Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 Jahren3.316,50 € gespart | 1.559,50 €Urnenwahlgrabstätte mit 4 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 20 Jahre1.318,50 € gespart |
| Ulm | 36,7 km | 2.920,00 €Reihengrab zur Erdbestattung für Erwachsene3.262,00 € gespart | 1.240,00 €Reihengrab zur Urnenbestattung für Erwachsene1.638,00 € gespart |
| Esslingen am Neckar | 39,2 km | 4.119,00 €Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 Jahren2.063,00 € gespart | 1.779,00 €Urnenreihengrab1.099,00 € gespart |
| Münsingen (hier) | - | 6.182,00 €Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren | 2.878,00 €Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,2 km | 5.062,00 €in Neu-Ulm, 37,4 km entfernt | 2.338,00 €in Neu-Ulm, 37,4 km entfernt |
Was ein Grab in Münsingen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Münsingen, in der vom Gemeinderat am 19.11.2024 beschlossenen Fassung, gültig seit 01.01.2025; Datei am 16.06.2025 erzeugt, ohne Datum im Text; alle 46 Beträge zeichengleich mit der beschlossenen Spalte der Anlage 4 zur Drucksache 2024-101.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen im Alter ab zehn JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Münsingen. Der Betrag besteht aus 4.390 Euro Grabnutzungsgebühr für zwanzig Jahre nach Ziffer 3.1.1 und 842 Euro nach Ziffer 3.7.1 für die Überlassung oder Verlegung der vorgeschriebenen Trittplatten; Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung sagt, diese seien bereits vorverlegt oder würden von der Stadt verlegt und nach Setzungen von ihr angeglichen. Nicht verlängerbar: Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 sagt, eine Verlängerung der Ruhezeit sei nicht möglich, und Absatz 3, ein Reihengrab könne auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Nach Absatz 2 wird in jedem Reihengrab nur eine verstorbene Person beigesetzt, wobei die Stadt Ausnahmen zulassen kann. Nicht pflegefrei: Paragraf 21 Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd gepflegt werden, und Absatz 3 legt das dem Verfügungsberechtigten auf, bis die Ruhezeit abläuft. | 5.232,00 € | 950,00 € | 6.182,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.1 und Ziffer 3.7.1, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Personen im Alter ab zehn Jahren auf dem Friedhof BremelauDie einzige örtliche Abweichung im ganzen Ortsrecht. Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung setzt für Verstorbene nach Vollendung des zehnten Lebensjahres in Grabfeldern auf dem Friedhof in Bremelau eine Ruhezeit von fünfundzwanzig statt zwanzig Jahren fest, und der Tarif führt deshalb zu jeder Erdgrabart eine zweite, um rund ein Viertel teurere Zeile. Gemeint ist der städtische Friedhof in Bremelau; der alte Friedhof desselben Stadtteils ist nach Paragraf 1 Absatz 2 eine kirchliche Einrichtung und fällt nicht unter diese Satzung. | 6.322,00 € | 950,00 € | 7.272,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.2 und Ziffer 3.7.1, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Personen unter zehn JahrenDie Ruhezeit beträgt bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, zehn Jahre und ist damit halb so lang wie bei Erwachsenen. Die Beisetzungsgebühr von 678 Euro nach Ziffer 2.2 gilt nach ihrem Wortlaut auch für Tot- und Fehlgeburten. Paragraf 10 Absatz 2 Nummern 12 und 13 der Friedhofssatzung führt eigene Reihen- und Wahlgräber für Fehlgeburten und Ungeborene; der Tarif nennt dafür keine eigene Grabnutzungsgebühr, weshalb wir sie unter dieser Zeile führen. | 2.592,00 € | 678,00 € | 3.270,00 € | 10 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.3 und Ziffer 3.7.1, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab im Rasenfeld für Personen im Alter ab zehn JahrenDer Betrag setzt sich aus drei Posten zusammen: 4.390 Euro Grabnutzungsgebühr, 1.400 Euro zusätzliche Gebühr bei Überlassung eines Reihengrabes im Rasenfeld nach Ziffer 3.2.2 und 842 Euro für die Trittplatten. Der Rasenaufschlag ist mit der Neukalkulation von 310 auf 1.400 Euro gestiegen, also auf mehr als das Vierfache. Nicht pflegefrei: Die Satzung sagt an keiner Stelle, wer den Rasen mäht. Paragraf 21 Absatz 1 und 3 legen Herrichten und Pflege ausnahmslos dem Verantwortlichen auf, und Paragraf 16 Absatz 7, der einzige Absatz über Rasengräber, handelt allein von der Größe und der Oberfläche der Grabplatten. Wofür der Aufschlag erhoben wird, steht in keinem der beiden Dokumente. | 6.632,00 € | 950,00 € | 7.582,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.1, Ziffer 3.2.2 und Ziffer 3.7.1, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 7 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab im Rasenfeld für Personen im Alter ab zehn Jahren auf dem Friedhof BremelauDie fünfundzwanzigjährige Variante für Bremelau. Der Rasenaufschlag beträgt hier 1.630 statt 1.400 Euro; auf das Jahr gerechnet sind das 65,20 statt 70 Euro, der längere Zeitraum ist also anteilig etwas billiger. Nicht pflegefrei aus denselben Gründen wie beim zwanzigjährigen Rasenreihengrab. | 7.952,00 € | 950,00 € | 8.902,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.2, Ziffer 3.2.3 und Ziffer 3.7.1, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| UrnenreihengrabDer Betrag besteht aus 2.630 Euro Grabnutzungsgebühr und 577 Euro für die Trittplatten nach Ziffer 3.7.3. Nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird in einem Urnenreihengrab grundsätzlich nur eine Urne beigesetzt. Die Ruhezeit von Aschen beträgt nach Paragraf 8 Satz 2 fünfzehn Jahre. Nicht verlängerbar nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 4. Nach Paragraf 13 Absatz 2 ist die Stadt berechtigt, oberirdisch beigesetzte Aschenbehälter nach Ablauf der Ruhezeit zu entfernen und die Asche an geeigneter Stelle des Friedhofs der Erde zu übergeben. | 3.207,00 € | 405,00 € | 3.612,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.4 und Ziffer 3.7.3, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 2 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab im RasenfeldDer Rasenaufschlag beträgt hier 430 Euro auf fünfzehn Jahre, also rund 28,67 Euro je Jahr, und ist damit deutlich niedriger als die 70 Euro je Jahr beim Erdgrab; die Fläche ist kleiner. Er ist mit der Neukalkulation von 60 auf 430 Euro gestiegen. Nicht pflegefrei: Die Satzung sagt nicht, wer den Rasen mäht. | 3.637,00 € | 405,00 € | 4.042,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.4, Ziffer 3.2.1 und Ziffer 3.7.3, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 9 der Friedhofssatzung |
| Urnennische in der Urnenwand als ReihengrabDer Betrag besteht aus 3.180 Euro Grabnutzungsgebühr und 165 Euro für die Überlassung der Verschlussplatte nach Ziffer 3.8, die ebenfalls für die Dauer der Ruhezeit gilt. Die Beisetzungsgebühr beträgt 341 Euro nach Ziffer 2.4 und damit 64 Euro weniger als im Erdgrab. Nach Paragraf 16 Absatz 5 Nummer 2 ist auf der Verschlussplatte der Name der verstorbenen Person anzubringen; das Anbringen und Aufstellen weiterer Grabausstattungen wie Blumen, Kerzen, Vasen oder Ornamente ist nicht zulässig. Nicht als pflegefrei geführt: Ein Verbot von Grabschmuck ist keine Pflegeübernahme, und die Satzung sagt für die Urnenwand nirgends, dass die Stadt die Pflege trägt. | 3.345,00 € | 341,00 € | 3.686,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.5 und Ziffer 3.8, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 5 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnengrab oder UrnengemeinschaftsgrabDie einzige pflegefreie Grabart in Münsingen und mit 2.878 Euro einschließlich Beisetzung zugleich das günstigste Urnengrab der Stadt, 734 Euro unter dem Urnenreihengrab. Pflegefrei ist es nicht wegen eines Satzes über Pflege, sondern weil es nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 11 anonym ist: Eine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte, gibt es nicht. Trittplatten fallen nicht an, weil Ziffer 3.7 dafür keinen Satz nennt und ein anonymes Grab keine Grabeinfassung hat. Der Tarif führt in derselben Zeile auch das Urnengemeinschaftsgrab; die Friedhofssatzung kennt diesen Begriff nicht, weshalb offenbleibt, ob es sich um dieselbe oder um eine zweite, nicht anonyme Grabart handelt. | 2.473,00 € | 405,00 € | 2.878,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.6, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 11 der Friedhofssatzung |
| Einstelliges Wahlgrab, doppeltiefNach Paragraf 12 Absatz 5 Satz 2 der Friedhofssatzung sind in einem Tiefgrab bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. Als Beisetzungsgebühr ist der schmalste Satz von 950 Euro angesetzt; für die doppeltiefe Erdbestattung kommt nach Ziffer 2.6 ein Zuschlag von 127 Euro hinzu. Verlängerbar nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 3 auf Antrag; die Gebühr beträgt nach Ziffer 3.5.1 267 Euro je Jahr, und 267 mal zwanzig sind auf den Cent die 5.340 Euro des Ersterwerbs. Nach Absatz 12 können auch in Wahlgräbern Urnen beigesetzt werden. | 6.182,00 € | 950,00 € | 7.132,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.1 und Ziffer 3.7.2, Nutzungszeit nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Einstelliges Wahlgrab, doppeltief, auf dem Friedhof BremelauDie fünfundzwanzigjährige Variante. Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung verlangt, dass während der Nutzungszeit eine Bestattung nur stattfindet, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt; auf dem Friedhof Bremelau mit seiner Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren muss das Nutzungsrecht deshalb ebenfalls fünfundzwanzig Jahre laufen. Der Betrag von 6.680 Euro liegt fünf Euro über dem Fünfundzwanzigfachen des Verlängerungssatzes von 267 Euro; die Stadt rundet auf zehn Euro. | 7.522,00 € | 950,00 € | 8.472,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.2 und Ziffer 3.7.2, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Zweistelliges Wahlgrab, einfachtiefZwei Grabstellen nebeneinander. Der Verlängerungssatz von 338,50 Euro je Jahr nach Ziffer 3.5.2 ergibt mal zwanzig auf den Cent die 6.770 Euro des Ersterwerbs. Ohne Trittplattengebühr: Ziffer 3.7 nennt einen Satz nur für das Reihengrab, das einstellige Wahlgrab doppeltief, das Urnenreihengrab und das Urnenwahlgrab, für das zweistellige Wahlgrab dagegen nicht. Ob die 842 Euro des einstelligen Grabes hier sinngemäß gelten oder ob das zweistellige Grab keine Trittplatten hat, sagt der Tarif nicht. | 6.770,00 € | 950,00 € | 7.720,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.3, Nutzungszeit nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Zweistelliges Wahlgrab, einfachtief, auf dem Friedhof BremelauDer Betrag liegt 2,50 Euro unter dem Fünfundzwanzigfachen des Verlängerungssatzes von 338,50 Euro; die Stadt rundet auf zehn Euro. Ohne Trittplattengebühr, weil Ziffer 3.7 für zweistellige Wahlgräber keinen Satz nennt. | 8.460,00 € | 950,00 € | 9.410,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.4, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Zweistelliges Wahlgrab, doppeltiefVier Bestattungen sind hier möglich, zwei nebeneinander und je zwei übereinander. Der Verlängerungssatz von 400 Euro je Jahr nach Ziffer 3.5.3 ergibt mal zwanzig genau die 8.000 Euro des Ersterwerbs. Für jede doppeltiefe Erdbestattung kommt nach Ziffer 2.6 ein Zuschlag von 127 Euro auf die Beisetzungsgebühr. Ohne Trittplattengebühr, weil Ziffer 3.7 für zweistellige Wahlgräber keinen Satz nennt. | 8.000,00 € | 950,00 € | 8.950,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.5, Nutzungszeit nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Zweistelliges Wahlgrab, doppeltief, auf dem Friedhof BremelauDas teuerste Erdgrab in Münsingen. Der Betrag liegt zehn Euro unter dem Fünfundzwanzigfachen des Verlängerungssatzes von 400 Euro; die Stadt rundet auf zehn Euro. Ohne Trittplattengebühr, weil Ziffer 3.7 für zweistellige Wahlgräber keinen Satz nennt. | 9.990,00 € | 950,00 € | 10.940,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.6, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Einstelliges Wahlgrab, doppeltief, im RasenfeldDer Rasenaufschlag beträgt dieselben 1.400 Euro wie beim Reihengrab. Bei der Verlängerung wird er nach Ziffer 3.6.2 mit 67 Euro je Jahr fortgeschrieben; das ist weder ein Zwanzigstel der 1.400 Euro, was 70 Euro wären, noch ein Fünfundzwanzigstel der 1.630 Euro, was 65,20 Euro wären, sondern ein Mittelwert. Nicht pflegefrei: Die Satzung sagt nicht, wer den Rasen mäht. | 7.582,00 € | 950,00 € | 8.532,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.1, Ziffer 3.4.1 und Ziffer 3.7.2, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 8 der Friedhofssatzung |
| Einstelliges Wahlgrab, doppeltief, im Rasenfeld auf dem Friedhof BremelauDie teuerste Rasenvariante. Mit 9.152 Euro Grabnutzung und 950 Euro Beisetzung ist sie das zweitteuerste Grab der Stadt. Nicht pflegefrei aus denselben Gründen wie bei allen anderen Rasengräbern. | 9.152,00 € | 950,00 € | 10.102,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.2, Ziffer 3.4.2 und Ziffer 3.7.2, Ruhezeit nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabNutzungszeit und Ruhezeit fallen hier auseinander: Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 für zwanzig Jahre verliehen, die Ruhezeit von Aschen beträgt nach Paragraf 8 Satz 2 aber nur fünfzehn Jahre. Der Verlängerungssatz von 213,50 Euro je Jahr nach Ziffer 3.5.4 beweist die zwanzig Jahre: 213,50 mal zwanzig sind auf den Cent die 4.270 Euro des Ersterwerbs. Nach Paragraf 13 Absatz 3 können in einem Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 4.847,00 € | 405,00 € | 5.252,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.7 und Ziffer 3.7.4, Nutzungszeit nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab im RasenfeldDer Rasenaufschlag beträgt 580 Euro auf zwanzig Jahre und wird bei der Verlängerung nach Ziffer 3.6.1 mit 29 Euro je Jahr fortgeschrieben; 29 mal zwanzig sind genau 580 Euro, die Reihe geht also auf. Nicht pflegefrei: Die Satzung sagt nicht, wer den Rasen mäht. | 5.427,00 € | 405,00 € | 5.832,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.7, Ziffer 3.4.3 und Ziffer 3.7.4, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 10 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlnische in der UrnenwandDas teuerste Urnengrab in Münsingen. Der Verlängerungssatz von 236,50 Euro je Jahr nach Ziffer 3.5.5 ergibt mal zwanzig auf den Cent die 4.730 Euro des Ersterwerbs. Hinzu kommen 165 Euro für die Verschlussplatte nach Ziffer 3.8. Nach Paragraf 13 Absatz 1 sind Urnennischen Aschengrabstätten in Mauern, Terrassen und Hallen; nach Absatz 2 ist die Stadt berechtigt, oberirdisch beigesetzte Aschenbehälter nach Ablauf der Nutzungszeit zu entfernen und die Asche an geeigneter Stelle des Friedhofs der Erde zu übergeben. | 4.895,00 € | 341,00 € | 5.236,00 € | 20 | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3.8 und Ziffer 3.8, Grabart nach Paragraf 10 Absatz 2 Nummer 6 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Münsingen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Münsingen?
- In Münsingen sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 68,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Münsingen?
- FriedWald Münsingen ist mit 65,5 ha der größte Friedhof in Münsingen. Er liegt 2,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Münsingen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Münsingen gelten 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen in Grabfeldern nach Paragraf 8 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 8 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen Verstorbener nach Paragraf 8 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen nach Vollendung des zehnten Lebensjahres in Grabfeldern auf dem Friedhof in Bremelau nach Paragraf 8 Satz 3 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit eines Wahlgrabes, auch eines Urnenwahlgrabes nach Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung, bestätigt durch die Verlängerungssätze der Ziffer 3.5 des Gebührenverzeichnisses.
- Was kostet ein Grab in Münsingen?
- Ein Grab in Münsingen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab oder Urnengemeinschaftsgrab mit 2.878,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Münsingen, in der vom Gemeinderat am 19.11.2024 beschlossenen Fassung, gültig seit 01.01.2025; Datei am 16.06.2025 erzeugt, ohne Datum im Text; alle 46 Beträge zeichengleich mit der beschlossenen Spalte der Anlage 4 zur Drucksache 2024-101.
- Wer ist für die Friedhöfe in Münsingen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Münsingen ist Stadt Münsingen, Friedhofsamt im Rathaus zuständig, Bachwiesenstraße 7, 72525 Münsingen, Telefon 07381 182-167. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Münsingen, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenverzeichnis als Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Münsingen in der vom Gemeinderat am 19.11.2024 beschlossenen Fassung, gültig seit 01.01.2025; Datei am 16.06.2025 erzeugt, ohne Datum im Text; alle 46 Beträge zeichengleich mit der beschlossenen Spalte der Anlage 4 zur Drucksache 2024-101
- Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Münsingen mit den Ruhezeiten, den Grabarten, den Gestaltungsvorschriften und den Pflegeregeln vom Gemeinderat am 17.07.2018 beschlossen, am 18.07.2018 ausgefertigt, in Kraft seit 01.10.2018, ersetzt die Friedhofssatzung vom 20.07.2010; die verlinkte Datei ist auf diesem Stand und enthält den durch die 1. Änderungssatzung eingefügten Paragrafen 29 Absatz 3 nicht
- Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsatzung vom 18.07.2018, Anlage 3 zur GR-Drucksache 2024-101 vom Gemeinderat am 19.11.2024 einstimmig beschlossen, am selben Tag ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2025; ändert das Gebührenverzeichnis und ergänzt Paragraf 29 um einen Absatz 3
- Anlage 4 zur GR-Drucksache 2024-101, Gebühren ab 01.01.2025, mit drei Zahlenspalten: Gebühr laut bisher gültiger Satzung, kalkulierte Ist-Kosten und beschlossener Gebührensatz Stand 08.11.2024, Grundlage der Kalkulation des Büros Allevo Kommunalberatung, Kostendeckungsgrad 80 Prozent insgesamt, 77 Prozent bei den Grabnutzungs- und 100 Prozent bei den Bestattungsgebühren
- GR-Drucksache 2024-101 Neukalkulation der Gebühren und Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 18.07.2018 im Ratsinformationssystem der Stadt Münsingen vom 08.11.2024, in der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2024 unter Punkt Ö 12 einstimmig beschlossen
- Sitzung des Gemeinderates der Stadt Münsingen vom 19.11.2024 im Ratsinformationssystem, Prüfung auf einen jüngeren Beschluss zum Friedhofswesen Stand 06.09.2026; alle 218 Sitzungen der Jahre 2024 bis 2026 einzeln geöffnet und auf Friedhof, Bestattung und Grabstätte durchsucht, nur diese eine Sitzung führt ein solches Thema
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.