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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Tübingen · Baden-Württemberg · AGS 08416041

Friedhofsgebühren Tübingen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Universitätsstadt Tübingen, Bestattungsgebührenordnung, mit den Gebührenverzeichnissen Stadtfriedhof und Friedhöfe, vom 10.04.1972, zuletzt geändert durch die Satzung vom 25.01.2024, bekannt gemacht am 01.02.2024, gültig ab 02.02.2024. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Friedhofswesen, nicht für einzelne.

429,50 €
Günstigstes Grab

Anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte Schmetterling

12.310,00 €
Teuerstes Grab

Anonyme Erdbestattungsgemeinschaftsgrabstätte Rosengarten, Ehepaargrab

36
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind

Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Tübingen kostet

Kurz beantwortet

In Tübingen kostet das günstigste Grab 429,50 € (Anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte Schmetterling), das teuerste 12.310,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Universitätsstadt Tübingen, Bestattungsgebührenordnung, mit den Gebührenverzeichnissen Stadtfriedhof und Friedhöfe, vom 10.04.1972, zuletzt geändert durch die Satzung vom 25.01.2024, bekannt gemacht am 01.02.2024, gültig ab 02.02.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 13 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 JahrenDas günstigste Erdgrab in Tübingen. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 24 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 3 dem Verfügungsberechtigten.1.412,00 €1.453,50 €2.865,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.1.1 und Ziffer 1.1
Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene unter 10 JahrenZehn Jahre sind nach Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind.226,00 €429,50 €655,50 €10 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.1.2 und Ziffer 1.2
Anonymes Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 JahrenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Tübingen. Die Nutzungsgebühr besteht aus 2.446,00 Euro Grabnutzungsgebühr und 680,00 Euro Grabpflege für die Nutzungszeit von 20 Jahren nach Ziffer 9.1. Nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung trägt die Stadt in diesem Grabfeld die Unterhaltslast, die Gebühr ist deshalb nicht abwählbar. Das Grabfeld wird nur auf dem Bergfriedhof angeboten.3.126,00 €1.453,50 €4.579,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.1.3, Ziffer 9.1 und Ziffer 1.1
Wahlgrabstätte zur Erdbestattung mit beschränkter NutzungszeitDiese Grabart wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für Ehepaare und gleichgestellte Lebensgemeinschaften vergeben. Die Nutzungszeit ist keine feste Jahreszahl, sie endet nach Absatz 6 mit dem Ablauf der Ruhezeit des zuletzt verstorbenen Ehegatten. Wir setzen deshalb die Ruhezeit von 20 Jahren an. Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Verleihung wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe des dann geltenden Satzes der Ziffer 3.1.1 erhoben. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 4 ausgeschlossen.3.434,00 €1.453,50 €4.887,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 4.1 und Ziffer 1.1
Anonyme Erdbestattungsgemeinschaftsgrabstätte Rosengarten, EinzelgrabNach Paragraf 18 c Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie; nach Absatz 3 sind Namen, Grabmale und Anpflanzungen auf der Anlage nicht erlaubt. Die einzige Gemeinschaftsgrabstätte Tübingens für Erdbestattungen.5.344,00 €1.453,50 €6.797,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.6.1 und Ziffer 1.1
Anonyme Erdbestattungsgemeinschaftsgrabstätte Rosengarten, EhepaargrabDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der zwei Verstorbene Platz finden. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.6 je Jahr 542,83 Euro. Nach Paragraf 18 c Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie.10.856,50 €1.453,50 €12.310,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.6.2 und Ziffer 1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung, einfachbreit und einfachtiefZusätzliche Urnen sind in dieser Grabstätte nicht zugelassen. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.1 je Jahr 114,47 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.2.289,00 €1.453,50 €3.742,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.1.1 und Ziffer 1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung, einfachbreit und doppeltiefIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Erdbestattungen übereinander und vier Urnenbeisetzungen zulässig. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.2 je Jahr 202,17 Euro.4.043,00 €1.453,50 €5.496,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.1.2 und Ziffer 1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung, doppelbreit und doppeltiefDie Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.3 je Jahr 377,56 Euro.7.551,00 €1.453,50 €9.004,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.1.3 und Ziffer 1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung, dreifachbreit und doppeltiefDie Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.4 je Jahr 503,84 Euro.10.076,50 €1.453,50 €11.530,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.1.4 und Ziffer 1.1
Wahlgrab zur Erdbestattung auf dem Friedhof BühlAuf dem Friedhof Bühl beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung dreißig Jahre, deshalb gilt dort eine eigene Grabnutzungsgebühr. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.5 je Jahr 217,38 Euro.6.521,50 €1.453,50 €7.975,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.3.2 und Ziffer 1.1
Wahlgrabstätte zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung auf dem Stadtfriedhof, 20 JahreDer Stadtfriedhof steht unter Denkmalschutz und vergibt nach Paragraf 13 Absatz 2 seiner eigenen Friedhofssatzung ausschließlich Wahlgrabstätten. Die Grabstätte nimmt zwei Erdbestattungen und vier Urnen auf. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 3.3.1 je Jahr und Grabstelle 111,10 Euro. Nach Paragraf 14 Absatz 3 umfasst das Nutzungsrecht die Pflicht zur Grabpflege.2.222,00 €1.514,00 €3.736,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.1.1 und Ziffer 1.1
Wahlgrabstätte zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung auf dem Stadtfriedhof, 40 JahreDer Stadtfriedhof verleiht Nutzungsrechte nach Paragraf 14 Absatz 1 seiner Friedhofssatzung wahlweise für 20 oder für 40 Jahre. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Nummer 2 zwanzig Jahre.4.444,00 €1.514,00 €5.958,00 €40 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.2.1 und Ziffer 1.1

Urne: 23 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Urnenbeisetzung für Verstorbene über 10 JahrenNach Paragraf 13 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofssatzung kann ein Urnenreihengrab nach Ablauf der Ruhezeit in ein Wahlgrab umgewandelt werden, eine Verlängerung der Ruhezeit selbst sieht die Satzung nicht vor.1.099,00 €823,50 €1.922,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.2.1 und Ziffer 1.3
Reihengrab für Urnenbeisetzung für Verstorbene unter 10 JahrenDie günstigste Grabart überhaupt, sie wird aber nur für Kinder vergeben, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind.220,00 €429,50 €649,50 €10 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.2.2 und Ziffer 1.4
Waldgrab für UrnenbeisetzungNach Paragraf 18 f Absatz 3 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die waldartige Grünfläche, nach Absatz 4 dürfen die Hinterbliebenen dort weder Grabmale errichten noch Anpflanzungen vornehmen. Waldgräber sind Urnenreihengräber in besonderer Lage und werden nur auf dem Bergfriedhof angeboten.1.374,50 €823,50 €2.198,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.2.3 und Ziffer 1.3
Wahlgrabstätte zur Urnenbeisetzung mit beschränkter Nutzungszeit auf dem Friedhof BühlNach Paragraf 14 Absatz 5 Nummer 4 der Friedhofssatzung gibt es diese Grabart nur auf dem Friedhof des Stadtteils Bühl, wo die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b dreißig Jahre beträgt. Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Verleihung wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe des dann geltenden Satzes der Ziffer 3.2.1 erhoben.2.494,50 €823,50 €3.318,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 4.2 und Ziffer 1.3
Urnengemeinschaftsgrabstätte Garten der ZeitNach Paragraf 18 b Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie; nach Absatz 3 dürfen die Hinterbliebenen dort weder Grabmale errichten noch Anpflanzungen vornehmen. Das Gebührenverzeichnis vermerkt die Anlage als derzeit voll belegt.3.971,50 €823,50 €4.795,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.1 und Ziffer 1.3
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Fluss der ZeitDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Tübingen. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie; nach Absatz 3 sind Namen, Grabmale und Anpflanzungen auf der Anlage nicht erlaubt.1.230,50 €823,50 €2.054,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.2 und Ziffer 1.3
Anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte SchmetterlingDas Gebührenverzeichnis setzt die Grabnutzungsgebühr auf 0,00 Euro. Die Anlage nimmt nach Paragraf 18 a Absatz 1 der Friedhofssatzung Totgeburten und nach wenigen Tagen verstorbene Kinder auf, nach Absatz 2 legt die Friedhofsverwaltung sie an und unterhält sie. Der Tarif führt sie unter den Urnengemeinschaftsgrabstätten, die Satzung lässt daneben auch die Erdbestattung zu.0,00 €429,50 €429,50 €10 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.3 und Ziffer 1.4
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Garten der ErinnerungNach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie. Das Gebührenverzeichnis vermerkt die Anlage als derzeit voll belegt.1.418,00 €823,50 €2.241,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.4 und Ziffer 1.3
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Baumbeisetzungshain BuchengrundNach Paragraf 18 d Absatz 3 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie, führt die Pflegearbeiten aber nur aus fachlicher Notwendigkeit aus; einen Anspruch auf regelmäßiges Mähen gibt es nicht. Die Aschekapsel muss vollständig biologisch abbaubar sein, Überurnen sind nicht erlaubt.1.362,50 €823,50 €2.186,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.5 und Ziffer 1.3
Urnengemeinschaftsgrabstätte Mein letzter GartenNach Paragraf 18 b Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie. Auf jedem Beisetzungsplatz bringt sie nach Absatz 3 eine einheitlich gestaltete Tafel mit Hinweisen auf die verstorbene Person an.4.304,00 €823,50 €5.127,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.7 und Ziffer 1.3
Urnengemeinschaftsgrab BebenhausenNach Paragraf 18 b Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie.3.353,50 €823,50 €4.177,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.8.1 und Ziffer 1.3
Urnengemeinschaftsgrab StadtteileNach Paragraf 18 b Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grabanlage an und unterhält sie.4.181,00 €823,50 €5.004,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 5.8.2 und Ziffer 1.3
Wahlgrab für 4 UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der vier Urnen Platz finden. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.5 je Jahr 111,34 Euro.2.226,50 €823,50 €3.050,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.1 und Ziffer 1.3
Wahlgrab einfachbreit für 6 UrnenIn dieser Grabstätte ist keine Erdbestattung mehr möglich. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.7 je Jahr 202,17 Euro.4.043,00 €823,50 €4.866,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.2 und Ziffer 1.3
Wahlgrab doppelbreit für 12 UrnenIn dieser Grabstätte ist keine Erdbestattung mehr möglich. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.8 je Jahr 377,56 Euro.7.551,00 €823,50 €8.374,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.3 und Ziffer 1.3
Einzelbaumurnengrab für 2 UrnenNach Paragraf 18 e Absatz 3 der Friedhofssatzung legt die Friedhofsverwaltung die Grünfläche um die Einzelbäume an und unterhält sie, nach Absatz 4 dürfen die Hinterbliebenen dort weder Grabmale errichten noch Anpflanzungen vornehmen. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.9.1 je Jahr 118,50 Euro.2.370,00 €823,50 €3.193,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.4.1 und Ziffer 1.3
Einzelbaumurnengrab für 4 UrnenNach Paragraf 18 e Absatz 3 und 4 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Fläche, eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.9.2 je Jahr 153,75 Euro.3.075,00 €823,50 €3.898,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.4.2 und Ziffer 1.3
Einzelbaumurnengrab für 6 UrnenSechs Urnenplätze sind nach Paragraf 18 e Absatz 1 der Friedhofssatzung die Höchstzahl an einem Einzelbaum. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.9.3 je Jahr 206,65 Euro.4.133,50 €823,50 €4.957,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.4.3 und Ziffer 1.3
Einzelbaumurnengrab für 3 Paare, Preis je PaarDer Betrag gilt je Paar, der Baum nimmt drei Paare auf. Nach Paragraf 18 e Absatz 3 und 4 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Fläche, eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 6.4.9.4 je Jahr 91,20 Euro.1.824,00 €823,50 €2.647,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 6.2.4.4 und Ziffer 1.3
Urnenwahlgrabstätte mit 6 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der sechs Urnen Platz finden. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 3.3.2 je Jahr und Grabstelle 111,10 Euro.2.222,00 €504,50 €2.726,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.1.2 und Ziffer 1.3
Urnenwahlgrabstätte mit 6 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 40 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der sechs Urnen Platz finden.4.444,00 €504,50 €4.948,50 €40 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.2.2 und Ziffer 1.3
Urnenwahlgrabstätte mit 4 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Tübingen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der vier Urnen Platz finden. Die Erneuerung kostet nach Ziffer 3.3.3 je Jahr und Grabstelle 52,75 Euro.1.055,00 €504,50 €1.559,50 €20 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.1.3 und Ziffer 1.3
Urnenwahlgrabstätte mit 4 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 40 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der vier Urnen Platz finden.2.110,00 €504,50 €2.614,50 €40 J.Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.2.3 und Ziffer 1.3

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung auf den Friedhöfen, Verstorbene über 10 Jahren1.453,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.1
Erdbestattung auf den Friedhöfen, Verstorbene unter 10 Jahren429,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.2
Urnenbeisetzung auf den Friedhöfen, Verstorbene über 10 Jahren823,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.3
Urnenbeisetzung auf den Friedhöfen, Verstorbene unter 10 Jahren429,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.4
Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof, Verstorbene über 10 Jahren1.514,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.1
Erdbestattung auf dem Stadtfriedhof, Verstorbene unter 10 Jahren757,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.2
Urnenbeisetzung auf dem Stadtfriedhof, Verstorbene über 10 Jahren504,50 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.3
Urnenbeisetzung auf dem Stadtfriedhof, Verstorbene unter 10 Jahren504,50 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.4
Mehraufwand Tiefgrabung auf den Friedhöfen241,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.9
Mehraufwand Tiefgrabung auf dem Stadtfriedhof252,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.8
Zuschlag auf Bestattung und Beisetzung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf den Friedhöfen25 Prozent der Gebühren nach den Ziffern 1.1 bis 1.7 und 1.10Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.11
Zuschlag auf Bestattung und Beisetzung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf dem Stadtfriedhof25 Prozent der Gebühren nach den Ziffern 1.1 bis 1.6 und 1.9Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.10
Ermäßigung bei gleichzeitiger Erdbestattung mehrerer Familienangehöriger im gleichen Grab, Verstorbene über 10 Jahren, Friedhöfe726,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 2.1.1
Ermäßigung bei gleichzeitiger Urnenbeisetzung mehrerer Familienangehöriger im gleichen Grab, Verstorbene über 10 Jahren, Friedhöfe411,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 2.2.1
Trauerfeier direkt am Grab auf den Friedhöfen145,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.5
Inanspruchnahme der Trauerhalle mit innerörtlicher Bestattung auf den Friedhöfen350,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.6.1
Trauerfeier mit auswärtiger Bestattung auf den Friedhöfen533,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.6.2
Inanspruchnahme der offenen Hallenüberdachung auf den Friedhöfen175,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.7
Inanspruchnahme des Aufbahrungsraumes bis zu 3 Tagen auf den Friedhöfen101,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.8.1
Inanspruchnahme des Aufbahrungsraumes länger als 3 Tage, je weiterer Tag, Friedhöfe33,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.8.2
Inanspruchnahme der Trauerhalle auf dem Stadtfriedhof300,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.6
Trauerfeier bei auswärtiger Beisetzung auf dem Stadtfriedhof531,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.5
Inanspruchnahme des Aufbahrungsraumes bis zu 3 Tagen auf dem Stadtfriedhof50,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 1.7
Grabmalgebühr für ein Reihengrab, umfasst Zustimmung, jährliche Standsicherheitskontrolle und Verwaltungstätigkeit267,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 7.1
Grabmalgebühr für ein Wahlgrab318,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 7.2
Grabmalgebühr für ein liegendes Grabmal200,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 7.3
Grabmalgebühr auf dem Stadtfriedhof109,50 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 3.4
Grabpflege für ein Grab im anonymen Erdreihengrabfeld, für die Nutzungszeit von 20 Jahren680,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.1
Grabumrandung mit Trittplatten, Verlegen und Unterhaltung über 20 Jahre, einstelliges Erdbestattungsgrab468,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.2.1
Grabumrandung mit Trittplatten, Verlegen und Unterhaltung über 20 Jahre, zweistelliges Erdbestattungsgrab702,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.2.2
Grabumrandung mit Trittplatten, Verlegen und Unterhaltung über 20 Jahre, Urnengrab oder Kindergrab334,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.2.3
Neuverlegung der Trittplatten bei weiteren Erdbestattungen in der Grabstätte164,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.3
Überlassung eines Wahlgrabs auf dem Stadtfriedhof zur Pflege, je Jahr und Grabstelle55,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 4.1.1
Überlassung eines Urnenwahlgrabs mit 4 Plätzen auf dem Stadtfriedhof zur Pflege, je Jahr und Grabstelle24,00 €Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 4.1.2
Abräumung eines einstelligen Erdgrabes mit Grabumrandung aus Trittplatten, zuzüglich Umsatzsteuer212,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 8.2
Abräumung eines einstelligen Erdgrabes mit Grabeinfassung, zuzüglich Umsatzsteuer288,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 8.5
Abräumung eines Urnen- oder Kindergrabes mit Grabumrandung aus Trittplatten, zuzüglich Umsatzsteuer82,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 8.1
Ausgraben einer Leiche zur Überführung oder Wiederbestattung während der Ruhezeit, Todesfall nach Vollendung des 10. Lebensjahres, Friedhöfe2.907,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.4.1
Ausgraben einer Urne zur Überführung oder Wiederbeisetzung während der Ruhezeit, Friedhöfe429,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.4.3
Aufbewahrung einer Urne in der Verwaltung länger als 1 Monat, ab dem 2. Monat je angefangener Monat10,00 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.6 und Gebührenverzeichnis Stadtfriedhof Ziffer 4.4
Musikanlage am Grab ohne Bedienung auf den Friedhöfen72,50 €Gebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 9.9
Ausnahmegebühr für die Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften der Friedhofssatzungje nach den Erfordernissen des Einzelfalls 5 bis 250 EuroAbschnitt II Nummer 1 beider Gebührenverzeichnisse
Vermittlungsgebühr für die Vermittlung von Leistungen Dritter10 Prozent des Bruttobetrags der AbrechnungenAbschnitt II Nummer 2 beider Gebührenverzeichnisse
Zurücknahme eines Antrags auf eine Amtshandlung, bevor sie beendet warein Zehntel bis die Hälfte des vorgesehenen Gebührensatzes, mindestens 10 EuroParagraf 5 der Gebührensatzung
Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Universitätsstadt Tübingen, Bestattungsgebührenordnung, mit den Gebührenverzeichnissen Stadtfriedhof und Friedhöfe, vom 10.04.1972, zuletzt geändert durch die Satzung vom 25.01.2024, bekannt gemacht am 01.02.2024, gültig ab 02.02.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.065,50 €

Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 Jahren in Tübingen, über 20 Jahre, das sind 403,28 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 3.1.1 und Ziffer 1.11.412,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Friedhöfe Ziffer 1.11.453,50 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.865,50 €

Das günstigste Erdgrab in Tübingen. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Ruhezeit nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 24 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 3 dem Verfügungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Universitätsstadt Tübingen, Bestattungsgebührenordnung, mit den Gebührenverzeichnissen Stadtfriedhof und Friedhöfe, vom 10.04.1972, zuletzt geändert durch die Satzung vom 25.01.2024, bekannt gemacht am 01.02.2024, gültig ab 02.02.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Tübingen führt in einer einzigen Satzung zwei Gebührenverzeichnisse: eines für den denkmalgeschützten Stadtfriedhof und eines für die übrigen städtischen Friedhöfe, also Bergfriedhof, Derendingen, Lustnau und die Friedhöfe der Stadtteile. Beide haben eigene Grundgebühren und eigene Grabnutzungsgebühren. Wir erfassen beide Verzeichnisse und schreiben in jede Bezeichnung, für welchen Friedhof der Betrag gilt. Bei jeder Grabart steht die Grundgebühr ihres eigenen Verzeichnisses.
  • Beim anonymen Reihengrab für Erdbestattung rechnen wir zur Grabnutzungsgebühr von 2.446,00 Euro die Grabpflegegebühr von 680,00 Euro nach Ziffer 9.1 hinzu. Ziffer 9.1 erhebt sie für ein Grab in genau diesem Grabfeld und ausdrücklich für die Nutzungszeit von 20 Jahren. Nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung trägt die Stadt dort die Unterhaltslast, und Paragraf 24 Absatz 2 macht diesen Verantwortlichen für die Pflege zuständig. Die Angehörigen können die Leistung deshalb nicht selbst erbringen und die Gebühr nicht abwählen. Das ist eine Auslegung von uns, die Satzung sagt an keiner Stelle wörtlich, dass die Gebühr zwingend anfällt.
  • Die Grabmalgebühr von 267,50 Euro für ein Reihengrab, 318,50 Euro für ein Wahlgrab und 200,50 Euro für ein liegendes Grabmal auf den Friedhöfen sowie 109,50 Euro auf dem Stadtfriedhof rechnen wir nicht in den Grabpreis ein. Sie wird nach den Ziffern 7.1 bis 7.3 für die Zustimmung zur Errichtung eines Grabmals und die jährliche Kontrolle der Standfestigkeit erhoben. Die Satzung schreibt kein Grabmal vor, wer keines errichtet, zahlt sie nicht. Wer eines errichtet, muss den Betrag zum Grabpreis hinzurechnen.
  • Die Grabumrandung mit Trittplatten nach Ziffer 9.2 kostet über 20 Jahre 468,00 Euro für ein einstelliges Erdgrab, 702,50 Euro für ein zweistelliges und 334,50 Euro für ein Urnen- oder Kindergrab. Wir rechnen sie nicht in den Grabpreis ein, obwohl Paragraf 7 Absatz 2 der Gebührensatzung sagt, die Gebühr werde im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtfriedhofs erhoben. Dagegen steht Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung, wonach die Stadt die Trittplatten nur dort verlegt, wo sie die Grabzwischenwege mit Plattenwegen belegt hat, und Paragraf 20 Absatz 5, wonach in allen übrigen Grabfeldern die Berechtigten selbst eine Grabeinfassung errichten müssen. Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 3 der Gebührensatzung knüpft die Gebührenschuld ebenfalls an Paragraf 20 Absatz 4. Aus der Satzung lässt sich nicht ablesen, in welchen Grabfeldern der Betrag unvermeidbar ist. Erschwerend verweist Paragraf 7 Absatz 2 auf eine Ziffer 8.2, die in der Fassung von 2024 die Abräumung eines einstelligen Erdgrabes ist, nicht die Grabumrandung; die Verweisung stammt aus einer älteren Nummerierung.
  • Bei den Wahlgräbern mit beschränkter Nutzungszeit nach Ziffer 4 ist die Nutzungszeit keine feste Jahreszahl. Nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung endet sie mit dem Ablauf der Ruhezeit des zuletzt verstorbenen Ehegatten. Wir setzen für die Erdbestattungsvariante 20 Jahre an, das ist die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b, und für die Urnenvariante auf dem Friedhof Bühl 30 Jahre nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b. Die tatsächliche Nutzungszeit ist länger, wenn der zweite Todesfall später eintritt. Nach Ablauf von 30 Jahren seit der Verleihung erhebt die Stadt zusätzlich eine Gebühr in Höhe des dann geltenden Satzes der Ziffern 3.1.1 beziehungsweise 3.2.1; deren Höhe zum künftigen Zeitpunkt steht in der heutigen Satzung nicht.
  • Die anonyme Kindergemeinschaftsgrabstätte Schmetterling trägt in Ziffer 5.3 eine Grabnutzungsgebühr von 0,00 Euro. Wir übernehmen den Wert unverändert. Ob daneben die Grundgebühr für die Urnenbeisetzung von 429,50 Euro anfällt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich; wir setzen sie an, weil das Gebührenverzeichnis keine Befreiung nennt. Die Anlage nimmt nach Paragraf 18 a Absatz 1 der Friedhofssatzung Totgeburten und nach wenigen Tagen verstorbene Kinder auf, als Erdbestattung oder als Urnenbeisetzung. Das Gebührenverzeichnis führt sie unter den Urnengemeinschaftsgrabstätten, wir folgen dieser Einordnung.
  • Die Urnengemeinschaftsgrabstätte Garten der Zeit und die anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Garten der Erinnerung sind im Gebührenverzeichnis als derzeit voll belegt vermerkt. Wir führen sie mit ihren Beträgen weiter, weil sie im geltenden Tarif stehen, sie sind aber im Augenblick nicht neu zu belegen.
  • Ziffer 5.8 des Gebührenverzeichnisses nennt Urnengemeinschaftsgräber für die Stadtteile Bebenhausen und für die übrigen Stadtteile. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt dagegen, dass Urnengemeinschaftsgrabstätten nur auf dem Bergfriedhof angeboten werden. Der Tarif ist von 2024, die Friedhofssatzung von 2018; wir folgen dem Tarif, weil er der jüngere Text ist.
  • Das Einzelbaumurnengrab und das Waldgrab führen wir als pflegefrei, obwohl Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung, der die Unterhaltslast der Stadt zuweist, beide nicht aufzählt. Ausschlaggebend ist der eigene Paragraf der jeweiligen Grabart: Paragraf 18 e Absatz 3 sagt für das Einzelbaumurnengrab, dass die Friedhofsverwaltung die Grünfläche anlegt und unterhält, Paragraf 18 f Absatz 3 sagt dasselbe für die waldartige Fläche des Waldgrabs. Beide Paragrafen verbieten den Hinterbliebenen in ihrem Absatz 4 jede Anpflanzung. Damit bleibt für die Angehörigen nichts zu pflegen. Beide Paragrafen schränken die Pflege aber ein: Die Arbeiten werden nur aus fachlicher Notwendigkeit ausgeführt, einen Anspruch auf regelmäßiges Mähen oder auf das Entfernen von Wildwuchs gibt es nicht.
  • Die Ziffer 4.1 des Gebührenverzeichnisses Stadtfriedhof, Überlassung eines Wahlgrabs zur Pflege für 55,00 Euro je Jahr, macht kein Grab auf dem Stadtfriedhof pflegefrei. Paragraf 15 der Friedhofssatzung für den Stadtfriedhof beschreibt damit die Pflegepatenschaft: Eine dritte Person verpflichtet sich schriftlich zur Grabpflege und erwirbt dadurch einen Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts. Gepflegt wird also von der Patin oder dem Paten, nicht von der Stadt.
  • Der Zuschlag von 25 Prozent für Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist in unseren Beträgen nicht enthalten. Unsere Zahlen sind die Werktagssätze.
  • Trauerhalle, Aussegnungshalle, offene Hallenüberdachung und Aufbahrungsraum sind in den Grabpreisen nicht enthalten. Sie stehen bei den weiteren Gebühren. Die Grundgebühr für Bestattung und Beisetzung enthält nach den Fußnoten zu den Ziffern 1.1 bis 1.4 ausdrücklich die Tätigkeit der Verwaltung, aber nicht die Nutzung dieser Räume.
  • Die Gebühren für die Grabräumung nach Ziffer 8 rechnen wir nicht in den Grabpreis ein. Nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1 der Gebührensatzung entsteht die Gebührenschuld bei Benutzungsgebühren erst mit der Inanspruchnahme, und nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten Grabmale und Grabausstattung nach Ablauf der Ruhezeit selbst entfernen. Die Stadt räumt nur ersatzweise ab. Auf diese Positionen erhebt sie zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer; alle übrigen Beträge des Gebührenverzeichnisses sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Paragraf 7 Absatz 1 der Gebührensatzung enthält eine Übergangsregelung von 1972, nach der die bisherigen Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren in den Stadtteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim weiter gelten. Welche Beträge das sind, sagt die Satzung nicht. Das Gebührenverzeichnis von 2024 führt für Bühl und für die Stadtteile eigene Tarifzeilen, was dafür spricht, dass es dort angewendet wird. Für die übrigen Leistungen in diesen Stadtteilen bleibt eine Unsicherheit.
  • Paragraf 13 Absatz 2 Ziffern 4.2 und 4.3 der Friedhofssatzung nennt Reihenurnengrabfelder für Verstorbene aus dem Anatomischen Institut Tübingen und Reihengrabfelder für Bestattungen mit längerer Verwesungszeit. Das Gebührenverzeichnis nennt für beide keinen eigenen Satz, deshalb führen wir sie nicht als Grabart.
  • Ziffer 3.1.2 des Gebührenverzeichnisses Stadtfriedhof schreibt den Betrag als 2,222,00 mit zwei Kommas. Gemeint sind 2.222,00 Euro; das folgt aus Ziffer 3.3.2, die für dieselbe Grabart eine Erneuerung von 111,10 Euro je Jahr nennt, und aus Ziffer 3.2.2, die für vierzig Jahre 4.444,00 Euro verlangt.
  • Der Preis der Urnenwahlgräber und der mehrstelligen Wahlgräber gilt jeweils für die gesamte Grabstätte mit allen ihren Plätzen. Einen Preis je einzelner Urne oder je einzelner Bestattung nennt der Tarif nicht.
  • Die Satzung gilt nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe, die Paragraf 1 der Friedhofssatzung aufzählt. Für Friedhöfe anderer Träger im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.