Reutlingen, Baden-Württemberg, AGS 08415061
Friedhofsgebühren in Reutlingen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, Stadtrecht der Stadt Reutlingen SR 7.52, vom 30.05.1972, zuletzt geändert durch die 18. Änderung vom 27.04.2021, in Kraft seit 01.06.2021. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Reutlingen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Reutlingen, Technische Betriebsdienste Reutlingen.
- 462,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.766,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall
Erdreihengrab für Verstorbene bis zu 2 Monaten und für Totgeburten, mit Beisetzung
Erdwahlrasengrab, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Reutlingen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Reutlingen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Verstorbene über 10 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Reutlingen. Das Grab nimmt nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofsordnung nur eine Leiche auf. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht möglich, nach Ablauf der Ruhezeit räumt die Stadt das Grab ab. | 1.484,00 € | 1.322,00 € | 2.806,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1.1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| ErdreihenrasengrabNach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung legt die Stadt über den Rasengräbern eine durchgehende Rasenfläche an und unterhält sie zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der Friedhöfe. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig. Ein Grabmal bis 0,6 Quadratmeter Ansichtsfläche darf gesetzt werden. | 1.782,00 € | 1.322,00 € | 3.104,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Erdreihengrab für Verstorbene über 2 Monate bis zu 10 JahrenDie Ruhezeit von Kindern, die bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 12 Jahre. | 630,00 € | 515,00 € | 1.145,00 € | 12 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1.1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.2 der Bestattungsgebührenordnung |
| Erdreihengrab für Verstorbene bis zu 2 Monaten und für TotgeburtenParagraf 11 Absatz 3 Nummer 3 der Friedhofsordnung weist dieses Grabfeld nur auf dem Friedhof Römerschanze aus, dort liegen auch Fehlgeburten und Ungeborene. Die Bepflanzung dieser Grabanlage übernimmt nach Auskunft der Friedhofsverwaltung die Gemeinschaft der Reutlinger Friedhofsgärtner, die Satzung sagt dazu nichts. | 168,00 € | 294,00 € | 462,00 € | 12 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 1.1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.1 der Bestattungsgebührenordnung |
| Erdwahlgrab, je GrabstelleJe Grabstelle sind zwei Erdbestattungen und bis zu sechs Urnenbeisetzungen zulässig. Jede weitere Belegung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 zusätzlich 900 Euro. Der erneute Erwerb des Nutzungsrechts kostet nach Paragraf 5 Absatz 3 für volle 20 Jahre wieder 2.081 Euro, für eine kürzere Dauer den entsprechenden Anteil. | 2.081,00 € | 1.322,00 € | 3.403,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Erdwahlrasengrab, je GrabstelleDie Stadt unterhält die Rasenfläche nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig, ein Grabmal ist erlaubt. | 2.444,00 € | 1.322,00 € | 3.766,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| KindererdwahlgrabWir rechnen mit der Bestattungsgebühr für Verstorbene über 2 Monate bis zu 10 Jahren. Für ein Kind bis zu 2 Monaten gilt nach Nummer 5.1.1 der niedrigere Satz von 294 Euro. | 1.050,00 € | 515,00 € | 1.565,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.2 der Bestattungsgebührenordnung |
11 Grabarten für die Urne in Reutlingen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Reutlingen. Es nimmt nur eine Asche auf, eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. | 1.449,00 € | 368,00 € | 1.817,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnenreihenrasengrabDie Stadt unterhält die Rasenfläche nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig, ein Grabmal bis 0,4 Quadratmeter Ansichtsfläche ist erlaubt. | 1.533,00 € | 368,00 € | 1.901,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Anonymes UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste pflegefreie Grab in Reutlingen und zugleich das günstigste Grab überhaupt. Nach Paragraf 13 b Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Stadt die Anlage an und unterhält sie, Grabmale und Anpflanzungen der Hinterbliebenen sind ausgeschlossen. Die Grabart liegt nur auf dem Friedhof Römerschanze und setzt nach Absatz 2 voraus, dass die verstorbene Person sie zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat. | 1.165,00 € | 368,00 € | 1.533,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| UrnengemeinschaftsgrabNach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofsordnung legt die Stadt die Urnengemeinschaftsgräber an und unterhält sie; die Namen der Verstorbenen bringt sie auf einem gemeinschaftlichen Grabmal an, eigene Grabmale und Anpflanzungen sind ausgeschlossen. Die Anlage liegt auf den Friedhöfen Römerschanze und Unter den Linden. | 2.025,00 € | 368,00 € | 2.393,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnennische als ReihengrabDas Kolumbarium steht nach Paragraf 13 c Absatz 1 der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof Betzingen. Die Nische wird mit einer einheitlich gestalteten Urnenplatte verschlossen. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.822,00 € | 368,00 € | 2.190,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.5 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenhain ReihengrabNach Paragraf 13 e Absatz 3 der Friedhofsordnung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch die Stadt, Grabmale und Grabschmuck sind nicht zulässig. Der Hain liegt auf dem Friedhof Römerschanze, die Gräber tragen einheitliche Nummernsteine. | 1.533,00 € | 368,00 € | 1.901,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.7 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenhain WahlgrabBepflanzung und Pflege übernimmt nach Paragraf 13 e Absatz 3 der Friedhofsordnung ausschließlich die Stadt. Als Wahlgrab läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 12 Absatz 3 zwanzig Jahre und erlaubt eine zweite Beisetzung. | 2.056,00 € | 368,00 € | 2.424,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2.6 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenwahlgrab, je GrabstelleJe Grabstelle sind bis zu sechs Urnen zugelassen. Jede weitere Belegung kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 zusätzlich 900 Euro. | 1.956,00 € | 368,00 € | 2.324,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnenwahlrasengrab, je GrabstelleDie Stadt unterhält die Rasenfläche nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig, ein Grabmal ist erlaubt. | 2.056,00 € | 368,00 € | 2.424,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| Urnennische als WahlgrabDie Nische nimmt nach Paragraf 13 c Absatz 2 der Friedhofsordnung bis zu zwei Aschen auf, der Betrag gilt für die ganze Nische. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 2.437,00 € | 368,00 € | 2.805,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
| BaumgrabBaumgräber sind nach Paragraf 13 d Absatz 1 der Friedhofsordnung Urnenwahlgräber in Sonderlage mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren; je Baumgrab können zwei Aschen beigesetzt werden. Nach Absatz 2 erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch die Stadt. | 2.056,00 € | 368,00 € | 2.424,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 4 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 der Bestattungsgebührenordnung |
26 weitere Gebühren in der Satzung von Reutlingen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung eines Verstorbenen bis zu 2 Monaten und von Totgeburten | 294,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.1 |
| Erdbestattung eines Verstorbenen über 2 Monate bis zu 10 Jahren | 515,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.2 |
| Erdbestattung eines Verstorbenen über 10 Jahre | 1.322,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 |
| Erdbestattung in einem Tiefgrab bei Mehrfachbelegung | 1.750,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.2 |
| Urnenbeisetzung im Grab oder in der Urnenwand | 368,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.3 |
| Tätigkeit der Verwaltung, in jedem Fall zu entrichten | 110,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 2 |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 336,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2.1 |
| Trauerfeier | 223,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2.2 |
| Benutzung des Aufbahrungsraums bis zu 3 Tagen | 128,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3.1 |
| Aufbahrungsraum oder Kühlraum, je weiterer Tag | 51,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3.2 |
| Abschiedsraum für die Trauerfeier | 243,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3.3 |
| Waschraum für rituelle Waschungen | 192,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 4 |
| Verlegung von Schrittplatten am Erdeinzelgrab für Verstorbene über 10 Jahre | 384,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6.1.1 |
| Verlegung von Schrittplatten am Erddoppelgrab für Verstorbene über 10 Jahre | 513,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6.1.2 |
| Verlegung von Schrittplatten am Urnen- oder Kindereinzelgrab | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6.2.1 |
| Verlegung von Schrittplatten am Urnen- oder Kinderdoppelgrab | 295,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6.2.2 |
| Verlegung von Schrittplatten bei Mehrfachbelegung | 193,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6.3 |
| Mehrfachbelegung eines Wahlgrabes, je weiterer Erd- oder Urnenbestattung | 900,00 € | Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 |
| Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab | für die volle Nutzungszeit die Gebühr nach Paragraf 5 Absatz 1, für eine kürzere Dauer der entsprechende Anteil, angefangene Jahre zählen als volle Jahre | Paragraf 5 Absatz 3 |
| Zustimmung zur Errichtung und jährliche Kontrolle der Standsicherheit eines Grabmals auf einem Reihengrab | 85,00 € | Paragraf 7 Nummer 1 |
| Zustimmung zur Errichtung und jährliche Kontrolle der Standsicherheit eines Grabmals auf einem Wahlgrab | 120,00 € | Paragraf 7 Nummer 2 |
| Zustimmung für ein einfaches Holzkreuz oder eine liegende Grabplatte sowie für die Änderung eines Grabmals | 20,00 € | Paragraf 7 Nummer 3 |
| Facharbeiterstunde während der regelmäßigen Arbeitszeit | 48,00 € | Paragraf 6 Nummer 1.1 |
| Facharbeiterstunde außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit | 74,00 € | Paragraf 6 Nummer 1.2 |
| Umbettung aus einem Erdgrab | nach tatsächlichem Aufwand | Paragraf 8 |
| Einäscherung im städtischen Krematorium einschließlich Urne, Verstorbene über 10 Jahre, Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer | 389,00 € | Nummer 1 Ziffer 1 der Entgeltordnung Bestattungswesen |
Was ein Grab in Reutlingen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.706,00 €
Erdreihengrab für Verstorbene über 10 Jahre in Reutlingen, über 15 Jahre, das sind 447,07 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Absatz 2 Nummer 1.1.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.3 der Bestattungsgebührenordnung | 1.484,00 € |
| BestattungParagraf 4 Absatz 1 Nummer 5.1.1 | 1.322,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.806,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Reutlingen. Das Grab nimmt nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofsordnung nur eine Leiche auf. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht möglich, nach Ablauf der Ruhezeit räumt die Stadt das Grab ab.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, Stadtrecht der Stadt Reutlingen SR 7.52, vom 30.05.1972, zuletzt geändert durch die 18. Änderung vom 27.04.2021, in Kraft seit 01.06.2021. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
17 Fragen, die die Satzung von Reutlingen offenlässt
- Die geltende Fassung stammt vom 27.04.2021 und ist damit älter als drei Jahre. Die Änderungsübersicht auf der letzten Seite der Satzung endet mit dieser 18. Änderung, und das Stadtrecht der Stadt Reutlingen führt keine neuere Bestattungsgebührenordnung. Wir erfassen sie deshalb so, wie sie veröffentlicht ist.
- Die Gebühr für die Tätigkeit der Verwaltung von 110 Euro nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 fällt nach Paragraf 4 Absatz 2 Satz 2 in jedem Fall an, auch wenn keine andere Leistung in Anspruch genommen wird. Wir führen sie unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr, wie es die übrigen Satzungen dieses Bestandes mit Verwaltungsgebühren ebenfalls halten. Wer den vollständigen Preis einer Bestattung rechnen will, zählt zu unseren Beträgen 110 Euro hinzu.
- Die Verlegung von Schrittplatten nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6 kostet an einem Erdeinzelgrab 384 Euro und an einem Urnen- oder Kindergrab 205 Euro. Paragraf 4 Absatz 2 Satz 1 setzt diese Gebühr nur fest, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird, und Satz 2 macht allein die Verwaltungsgebühr zwingend. Wir rechnen die Schrittplatten deshalb nicht in den Grabpreis. Bei den Rasengräbern sind sie nach Darstellung der Friedhofsverwaltung ohnehin nicht vorgesehen.
- Beim Urnengemeinschaftsgrab widerspricht die Darstellung der Friedhofsverwaltung dem Wortlaut der Satzung. Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, dass die Stadt die Urnengemeinschaftsgräber anlegt und unterhält; die Internetseite der Technischen Betriebsdienste schreibt Bepflanzung und Pflege dagegen der Gemeinschaft der Reutlinger Friedhofsgärtner zu und beruft sich dabei auf dieselbe Friedhofsordnung. Wir folgen dem Satzungstext und führen das Grab als pflegefrei, weil die Angehörigen keinen eigenen Pflegevertrag schließen müssen und die Gebühr von 2.025 Euro in der Satzung steht. Wer eine gärtnerische Leistung außerhalb der Satzung vermutet, prüft diese Grabart als erste nach.
- Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofsordnung nimmt die Paragrafen 13, 13 b, 13 d und 13 e von der Pflegepflicht des Absatzes 4 aus, nennt Paragraf 13 a aber nicht. Die Pflegeübernahme für das Urnengemeinschaftsgrab stützen wir deshalb allein auf Paragraf 13 a Absatz 2, der die Stadt ausdrücklich benennt.
- Die Urnennische im Kolumbarium auf dem Friedhof Betzingen führen wir weder als Reihen- noch als Wahlgrab pflegefrei. Paragraf 13 c der Friedhofsordnung sagt zur Pflege nichts, und Paragraf 19 Absatz 6 nimmt ihn nicht von der Pflegepflicht aus. Dass an einer mit einer Steinplatte verschlossenen Nische nichts zu pflegen ist, liegt nahe, steht aber nicht in der Satzung.
- Die Nutzungszeit der Wahlgräber beträgt nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofsordnung 20 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 8 dagegen 15 Jahre und bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 12 Jahre. Die Grabnutzungsgebühren des Paragrafen 5 gelten jeweils für die volle Nutzungszeit und sind keine Jahressätze. Den Beweis liefert Paragraf 5 Absatz 3 Nummer 2: Wer von der Nutzungszeit abweicht, zahlt die Gebühr anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer zur Nutzungszeit.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart auf jedes Grab aufgeschlagen wird, kennt die Satzung nicht.
- Die Bestattungsgebühren des Paragrafen 4 Absatz 1 Nummer 5 stehen vollständig in einer Zeile. Die Satzung zählt die enthaltenen Leistungen auf und nennt dabei die Vorbereitung, das Öffnen und Schließen des Grabes, den Transport von der Aussegnungshalle oder dem Aufbahrungsraum zum Grab, die Beisetzung, die Aufsicht und das Bringen von Blumen und Kränzen. Eine zweite, getrennt erhobene Gebühr für das Öffnen des Grabes gibt es nicht.
- Die Benutzung der Aussegnungshalle kostet 336 Euro, die Trauerfeier 223 Euro, der Abschiedsraum 243 Euro. Diese Positionen sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie nach Paragraf 4 Absatz 2 Satz 1 nur bei Inanspruchnahme anfallen.
- Das Kindererdwahlgrab nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1.3 rechnen wir mit der Bestattungsgebühr für Verstorbene über 2 Monate bis zu 10 Jahren von 515 Euro. Für ein Kind bis zu 2 Monaten gilt nach Nummer 5.1.1 der niedrigere Satz von 294 Euro. Welcher Satz gilt, hängt am Alter, nicht an der Grabart.
- Der Tarif führt das Urnenhain Wahlgrab unter Paragraf 5 Absatz 2, also in dem Absatz, der sonst Reihengräber regelt. Wir setzen dafür trotzdem eine Nutzungszeit von 20 Jahren an, weil Paragraf 13 e Absatz 1 der Friedhofsordnung im Hain ausdrücklich auch Urnenwahlgräber vorsieht und Paragraf 12 Absatz 3 für Wahlgräber 20 Jahre bestimmt.
- Für jede weitere Bestattung in einem Wahlgrab erhebt Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 zusätzlich 900 Euro je Belegung, bei bestehenden Nutzungsrechten nach Absatz 5 anteilig für die verbleibende Restnutzungszeit. Unsere Preise gelten für die erste Belegung.
- Die Einäscherung rechnet nicht die Gebührensatzung ab, sondern die Entgeltordnung Bestattungswesen. Sie kostet für Verstorbene über 10 Jahre 389 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer, für Kinder über 2 Monate bis 10 Jahre 292 Euro netto. Dieselbe Ordnung regelt die Leistungen des städtischen Bestattungsinstituts wie Überführung und hygienische Versorgung, die wir nicht erfassen.
- Die Satzung gilt für die 15 Friedhöfe der Stadt Reutlingen. Für Friedhöfe kirchlicher Träger im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eine Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nennt die Satzung nicht. Nach Paragraf 18 der Friedhofsordnung müssen die Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten Grabmale und sonstige Grabausstattungen selbst entfernen.
- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlichen die Technischen Betriebsdienste nicht. Die Verwaltung nennt zwei Rufnummern, wir tragen die erste ein.
Friedhöfe in Reutlingen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 15 Friedhöfe in ReutlingenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührenordnung, Stadtrecht der Stadt Reutlingen SR 7.52 vom 30.05.1972, zuletzt geändert durch die 18. Änderung vom 27.04.2021, in Kraft seit 01.06.2021
- Friedhofsordnung der Stadt Reutlingen, Stadtrecht der Stadt Reutlingen SR 7.50 vom 30.01.2014, in Kraft seit 01.03.2014, ohne spätere Änderung
- Entgeltordnung Bestattungswesen, Stadtrecht der Stadt Reutlingen SR 7.51 vom 01.05.2013, zuletzt geändert am 01.06.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.