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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08128115

Alle 8 Friedhöfe in Tauberbischofsheim

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

09341 803-2202
Kreisstadt Tauberbischofsheim, Liegenschaftsamt, Friedhofsverwaltung im Gebäude Klosterhof, Raum K-205

97941 Tauberbischofsheim

2.813,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

1.322,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab im anonymen Urnengrabfeld

8
Friedhöfe mit Namen

Die 8 Friedhöfe in Tauberbischofsheim nehmen zusammen 3,3 ha ein

Kurz beantwortet

Tauberbischofsheim hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 3,3 ha. Der größte ist Friedhof Tauberbischofsheim mit 1,5 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Tauberbischofsheim mit 480 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Tauberbischofsheim abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Tauberbischofsheim ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.730 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 480 m entfernt, der entlegenste 5,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 6 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 5 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Tauberbischofsheim rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Kreisstadt Tauberbischofsheim, Liegenschaftsamt, Friedhofsverwaltung im Gebäude Klosterhof, Raum K-205

Marktplatz 8
97941 Tauberbischofsheim
09341 803-2202
Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Tauberbischofsheim im Netz

Die 8 Friedhöfe in Tauberbischofsheim, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Tauberbischofsheim1,5 ha480 m23 Anlagen, nächste 70 mTauberbischofsheim, Bahnhof, 180 mBus 850, Bus 999keine Angabe
Friedhof Distelhausen5.130 m²3,4 km3 Anlagen, nächste 50 mDistelhausen, 280 mZug RB 88christlich
Friedhof Dittigheim3.590 m²2,1 km2 Anlagen, nächste 30 mDittigheim, 260 mZug RB 88keine Angabe
Friedhof Dittwar2.730 m²4,4 km1 Anlagen, nächste 220 mkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Hochhausen2.270 m²4,6 km1 Anlagen, nächste 350 mHochhausen, 70 mkeine Angabe
Friedhof Impfingen2.260 m²2,8 kmkeine erfasstkeine erfasstkatholisch
Jüdischer Friedhof Hochhausen1.170 m²5,1 kmkeine erfasstHochhausen (Tauber), 150 mZug RB 88jüdisch
Friedhof Dienstadt1.080 m²4 kmkeine erfasstDienstadt, Ort, 220 mBus 971keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Tauberbischofsheim kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Kitzingen38 km715,00 €Reihengrab, eine Grabstelle für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre2.098,00 € gespart915,00 €Urneneinzelgrab auf der Friedwiese im Neuen Friedhof407,00 € gespart
Würzburg27 km1.176,00 €Reihengrab für Erdbestattung1.637,00 € gespart668,00 €Anonyme Urnengrabstätte für 15 Jahre654,00 € gespart
Bad Mergentheim16,7 km2.213,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr600,00 € gespart1.304,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Urnenhain18,00 € gespart
Walldürn21,8 km2.750,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren63,00 € gespart1.120,00 €Einzelurnenrasengrab202,00 € gespart
Tauberbischofsheim (hier)-2.813,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren1.322,00 €Anonymes Urnengrab im anonymen Urnengrabfeld
Lauda-Königshofen6,5 km2.987,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr1.102,00 €Urnenrasengrab im Urnengemeinschaftsfeld220,00 € gespart
Buchen (Odenwald)26,8 km4.419,00 €Einfaches Grab für eine Erdbestattung1.852,00 €Anonymes Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsstätte
Am meisten zu sparenbis 38 km2.098,00 €in Kitzingen, 38 km entfernt654,00 €in Würzburg, 27 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Tauberbischofsheim kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Ortsrecht 20 - 5, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, vom 23.07.2026, an diesem Tag vom Gemeinderat beschlossen und von Bürgermeisterin Anette Schmidt ausgefertigt, öffentlich bekannt gemacht am 28.07.2026 und nach Paragraf 30 Absatz 1 seit dem 29.07.2026 in Kraft. Paragraf 30 Absatz 2 hebt die Friedhofssatzung vom 24.10.2001 mit den Änderungen vom 23.09.2009, 17.12.2010, 26.03.2015, 22.11.2017, 29.07.2020 und 24.11.2022 auf. Die Beträge des Gebührenverzeichnisses gelten laut Spaltenkopf seit dem 01.01.2023.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Personen im Alter von 10 und mehr JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt und die einzige Erdgrabart ohne Verlängerungsmöglichkeit. Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 bestimmt, dass Reihengräber der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden, und setzt hinzu: "Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich." Absatz 3 sagt, dass ein Reihengrab auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden kann, Absatz 2, dass in jedem Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt wird. Die Rechenprobe: 1.899,00 Euro auf zwanzig Jahre sind 94,95 Euro im Jahr, gegenüber 154,20 Euro beim Wahlgrab. Der Unterschied von 59,25 Euro im Jahr erklärt sich daraus, dass die Stadt beim Wahlgrab Fundament und Einfassung mitliefert und unterhält, beim Reihengrab nicht. Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 im ganzen Stadtgebiet nur an einer Stelle, im Feld I, Reihe 4 auf dem städtischen Friedhof in Tauberbischofsheim. Überall sonst gelten die erhöhten Anforderungen des Paragrafen 15, der unter anderem Kunststein, Beton, Glas, Gips und Farbanstriche ausschliesst und nur Naturstein, Holz, Schmiedeeisen und Bronze zulässt. Nicht pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dauernd gepflegt und instand gehalten werden; Absatz 2 schreibt vor, dass die gesamte Grabfläche zu bepflanzen ist und der Bewuchs 80 Zentimeter nicht überschreiten darf, Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung, und Absatz 9 erlaubt der Stadt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durchführen zu lassen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.1.899,00 €914,00 €2.813,00 €20Nummern 3.14 und 2.1 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 1 Buchstabe b und 11 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Wahlgrab, EinzelgrabflächeDie teuerste Erdgrabart je Stelle und zugleich die einzige, die verlängert werden kann. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 auf fünfundzwanzig Jahre verliehen, und nur anlässlich eines Todesfalls; die erneute Verleihung ist nur auf Antrag möglich und kostet nach Nummer 3.7 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis 154,20 Euro je Jahr. Das ist der Rechenbeweis für den Erwerbspreis: 154,20 mal fünfundzwanzig ergibt auf den Cent 3.855,00 Euro. Die dritte Position, die baden-württembergische Tarife sonst gesondert berechnen, steckt hier im Preis. Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 schreibt für Wahlgrabstätten Bossensteine aus Muschelkalk oder Granit zur Einfassung und Trittplatten aus gesägtem Muschelkalk oder Granit zwischen den Gräbern vor, und Paragraf 12 Absatz 2 sagt, wer sie bezahlt: "Die Stadt übergibt das Grab mit Fundament und der jeweiligen Einfassung. Die Stadt ist für die Instandhaltung dieser Einrichtungen zuständig." Eine eigene Tarifziffer dafür gibt es nicht, und das ist der Grund für den Abstand zum Reihengrab: 154,20 Euro im Jahr gegenüber 94,95. Angesetzt ist die Bestattungsgebühr für das Flachgrab mit 914,00 Euro nach Nummer 2.1; Paragraf 12 Absatz 5 lässt Wahlgräber ausdrücklich als Einfach- oder Tiefgräber zu, und im Tiefgrab kostet die Bestattung nach Nummer 2.2 1.001,00 Euro, dafür sind dort bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. Derselbe Absatz erlaubt die Zubettung von bis zu sechs Urnen je Grabstätte, die nach Nummer 3.17 je 712,00 Euro kostet. Nicht pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dauernd gepflegt und instand gehalten werden; Absatz 2 schreibt vor, dass die gesamte Grabfläche zu bepflanzen ist und der Bewuchs 80 Zentimeter nicht überschreiten darf, Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung, und Absatz 9 erlaubt der Stadt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durchführen zu lassen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.3.855,00 €914,00 €4.769,00 €25Nummern 3.1, 3.7 und 2.1 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 1 Buchstabe a und 12 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Wahlgrab, DoppelgrabflächeGenau das Doppelte der Einzelgrabfläche, 7.710,00 gegen 3.855,00 Euro, und dieselbe Verdopplung wiederholt sich beim Verlängerungssatz: 308,40 gegen 154,20 Euro je Jahr. Auch hier geht die Probe auf, 308,40 mal fünfundzwanzig sind 7.710,00 Euro. Der Betrag ist die reine Grabnutzungsgebühr für zwei Stellen; die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an. Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 lässt mehrstellige Gräber ausdrücklich zu und erlaubt in einem Tiefgrab zwei Bestattungen übereinander, so dass eine Doppelgrabfläche als Tiefgrab bis zu vier Särge aufnimmt. Die dritte Position, die baden-württembergische Tarife sonst gesondert berechnen, steckt hier im Preis. Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 schreibt für Wahlgrabstätten Bossensteine aus Muschelkalk oder Granit zur Einfassung und Trittplatten aus gesägtem Muschelkalk oder Granit zwischen den Gräbern vor, und Paragraf 12 Absatz 2 sagt, wer sie bezahlt: "Die Stadt übergibt das Grab mit Fundament und der jeweiligen Einfassung. Die Stadt ist für die Instandhaltung dieser Einrichtungen zuständig." Eine eigene Tarifziffer dafür gibt es nicht, und das ist der Grund für den Abstand zum Reihengrab: 154,20 Euro im Jahr gegenüber 94,95. Nicht pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dauernd gepflegt und instand gehalten werden; Absatz 2 schreibt vor, dass die gesamte Grabfläche zu bepflanzen ist und der Bewuchs 80 Zentimeter nicht überschreiten darf, Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung, und Absatz 9 erlaubt der Stadt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durchführen zu lassen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.7.710,00 €914,00 €8.624,00 €25Nummern 3.2, 3.8 und 2.1 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 1 Buchstabe a und 12 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Urnenwahlgrab, Einzelgrabfläche für zwei UrnenDas günstigste gewöhnliche Urnengrab mit eigenem Grabmal. Paragraf 12a Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 lässt in einer Einzelgrabstätte zwei Urnen zu; je Urne gerechnet kostet das Grab damit 801,00 Euro oder 53,40 Euro im Jahr. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 fünfzehn Jahre bei Beisetzungen von Aschen und deckt sich mit der Ruhezeit nach Paragraf 8 Nummer 2. Nummer 3.11 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis bestätigt den Preis: 106,80 Euro je Jahr mal fünfzehn ergeben auf den Cent 1.602,00 Euro. Nach Paragraf 12a Absatz 3 gelten für Urnengrabstätten im Übrigen die Vorschriften für Wahlgräber, also auch die Regel über Fundament und Einfassung. Paragraf 15 Absatz 5 lässt auf Urnenwahlgrabstätten liegende Grabmale bis zu hundert Prozent der Grabfläche und stehende bis zu sechzig Zentimeter Höhe zu. Nicht pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dauernd gepflegt und instand gehalten werden; Absatz 2 schreibt vor, dass die gesamte Grabfläche zu bepflanzen ist und der Bewuchs 80 Zentimeter nicht überschreiten darf, Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung, und Absatz 9 erlaubt der Stadt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durchführen zu lassen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.1.602,00 €363,00 €1.965,00 €15Nummern 3.3, 3.11 und 2.5 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 2, 12 Absatz 2 und 12a der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Urnenwahlgrab, Doppelgrabfläche für vier UrnenGenau das Doppelte der Einzelgrabfläche und mit vier zulässigen Urnen nach Paragraf 12a Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 die geräumigste Aschengrabstätte der Stadt. Je Urne sind das 801,00 Euro, also derselbe Satz wie beim Einzelgrab; die Doppelgrabfläche ist damit kein Mengenrabatt, sondern schlicht zweimal dasselbe. Nummer 3.12 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis nennt für die erneute Verleihung 213,60 Euro je Jahr, und 213,60 mal fünfzehn sind 3.204,00 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 verlangt, dass alle Grabstätten der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts dauernd gepflegt und instand gehalten werden; Absatz 2 schreibt vor, dass die gesamte Grabfläche zu bepflanzen ist und der Bewuchs 80 Zentimeter nicht überschreiten darf, Absatz 4 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Belegung, und Absatz 9 erlaubt der Stadt, die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durchführen zu lassen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.3.204,00 €363,00 €3.567,00 €15Nummern 3.4, 3.12 und 2.5 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 2 und 12a der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Urnenerdgrab im Urnenerdgrabsystem für zwei UrnenDie eigenwilligste Grabart des Tarifs: das teuerste Urnengrab bei der Nutzung und das mit Abstand billigste bei der Beisetzung. Nummer 2.6 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis verlangt für die Beisetzung von Aschen in einem Urnenerdgrabsystem nur 128,00 Euro statt der 363,00 Euro nach Nummer 2.5, also weniger als ein Drittel; offenbar ist die Kammer vorbereitet und muss nicht ausgehoben werden. Zusammen kostet das Grab für zwei Urnen 2.047,00 Euro. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut: Paragraf 12c Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 sagt "Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Auf ihnen darf kein Grabschmuck oder Sonstiges abgelegt werden." Absatz 3 erlaubt den Angehörigen, auf eigene Kosten Namen sowie Geburts- und Sterbedaten auf einer von der Stadt bereitgestellten Tafel anbringen zu lassen; die kostet nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis siebzig Euro und ist der einzige Weg, den Namen sichtbar zu machen. Absatz 4 erklärt die Vorschriften für Wahlgräber für entsprechend anwendbar, weshalb das Grab nach Nummer 3.13 für 127,93 Euro je Jahr verlängert werden kann. Die Probe: 127,93 mal fünfzehn sind 1.918,95 Euro, gerundet die 1.919,00 der Nummer 3.5.1.919,00 €128,00 €2.047,00 €15Nummern 3.5, 3.13 und 2.6 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 2 und 12c der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Urnenrasenreihengrab im UrnengemeinschaftsfeldDas benannte pflegefreie Urnengrab. Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 23.07.2026 führt es als "Urnenrasenreihengräber im Urnengemeinschaftsfeld", Paragraf 12b Absatz 1 weist jeder Urne darin einen bestimmten Bestattungsplatz zu. Der Pflegebeleg steht in Absatz 4 im Wortlaut: "Urnengemeinschaftsgrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Auf ihnen dürfen weder Grabmale errichtet noch Grabschmuck abgelegt werden." Absatz 5 erlaubt den Angehörigen, auf eigene Kosten Namen, Geburts- und Sterbedaten auf einer von der Stadt bereitgestellten Tafel anbringen zu lassen; nach Nummer 5.1 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis kostet dieses Namensschild fünfzig Euro. Mit 1.207,00 Euro auf fünfzehn Jahre sind das 80,47 Euro im Jahr, weniger als die 106,80 des Urnenwahlgrabs, aber mehr als die 63,93 des anonymen Feldes. Der Aufpreis von 248,00 Euro gegenüber dem anonymen Grab ist genau der Preis dafür, dass der Platz bekannt ist. Verlängert werden kann es nicht: Der Abschnitt "Erneute Verleihung" des Tarifs führt es nicht, und als Reihengrab unterliegt es Paragraf 11 Absatz 1.1.207,00 €363,00 €1.570,00 €15Nummern 3.15 und 2.5 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 2 und 12b der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Anonymes Urnengrab im anonymen UrnengrabfeldDas günstigste Grab der Stadt überhaupt, 959,00 Euro Nutzung plus 363,00 Euro Beisetzung, zusammen 1.322,00 Euro, und damit 643,00 Euro billiger als das günstigste gewöhnliche Urnengrab. Auf fünfzehn Jahre sind das 63,93 Euro im Jahr. Der Unterschied zum benannten Urnenrasengrab steht in Paragraf 12b Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026: "Für anonyme Urnengräber dürfen keine Namen oder sonstige Angaben, die auf die Person oder des Verstorbenen hinweisen, angebracht werden." Absatz 3 geht weiter als die meisten Satzungen und schliesst die Angehörigen von der Beisetzung aus: "Anonyme Urnenbeisetzungen werden nur von Personen ausgeführt, die bei der Bestattung mitwirken. Alle anderen Personen wie auch Angehörige sind hierbei ausgeschlossen." Wer sich hierfür entscheidet, spart 248,00 Euro gegenüber dem benannten Grab und verzichtet dafür auf den Abschied am offenen Grab. Pflegefrei ist das Grab aus zwei Gründen: Es gibt keine kenntliche Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, und Paragraf 12b Absatz 4 weist das Anlegen und Unterhalten der Anlage ausdrücklich der Friedhofsverwaltung zu.959,00 €363,00 €1.322,00 €15Nummern 3.16 und 2.5 der Anlage 1 zur Friedhofssatzung vom 23.07.2026, Gebührenverzeichnis sowie Paragrafen 8 Nummer 2 und 12b Absätze 2 bis 4 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Tauberbischofsheim

Wie viele Friedhöfe gibt es in Tauberbischofsheim?
In Tauberbischofsheim sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 3,3 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Tauberbischofsheim?
Friedhof Tauberbischofsheim ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Tauberbischofsheim. Er liegt 480 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Tauberbischofsheim?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Tauberbischofsheim gelten 25 Jahre für Erwachsene in Erdwahlgräbern nach Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 23.07.2026, dazu 20 Jahre für Erwachsene in Reihengräbern nach Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 23.07.2026, dazu 15 Jahre für Kinder bis 10 Jahre nach Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 23.07.2026, dazu 15 Jahre für Aschenbeisetzungen nach Paragraf 8 Nummer 2 der Friedhofssatzung vom 23.07.2026.
Was kostet ein Grab in Tauberbischofsheim?
Ein Grab in Tauberbischofsheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab im anonymen Urnengrabfeld mit 1.322,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Kreisstadt Tauberbischofsheim, Ortsrecht 20 - 5, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage 1, vom 23.07.2026, an diesem Tag vom Gemeinderat beschlossen und von Bürgermeisterin Anette Schmidt ausgefertigt, öffentlich bekannt gemacht am 28.07.2026 und nach Paragraf 30 Absatz 1 seit dem 29.07.2026 in Kraft. Paragraf 30 Absatz 2 hebt die Friedhofssatzung vom 24.10.2001 mit den Änderungen vom 23.09.2009, 17.12.2010, 26.03.2015, 22.11.2017, 29.07.2020 und 24.11.2022 auf. Die Beträge des Gebührenverzeichnisses gelten laut Spaltenkopf seit dem 01.01.2023.
Wer ist für die Friedhöfe in Tauberbischofsheim zuständig?
Für die Friedhöfe in Tauberbischofsheim ist Kreisstadt Tauberbischofsheim, Liegenschaftsamt, Friedhofsverwaltung im Gebäude Klosterhof, Raum K-205 zuständig, Marktplatz 8, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341 803-2202. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Tauberbischofsheim, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.