Brandenburg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 12069656
Alle 8 Friedhöfe in Werder (Havel)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 03327 783304
- Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus
- nicht erfasst
- Erdgrab und Beisetzung ab
- nicht erfasst
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
14542 Werder (Havel)
Gebührensatzung von Werder (Havel) noch nicht gelesen
Gebührensatzung von Werder (Havel) noch nicht gelesen
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Werder (Havel) nehmen zusammen 6,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 3,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.680 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 740 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Werder (Havel) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus
Kirchstraße 6/714542 Werder (Havel)
03327 783304
- Sprechzeiten
- Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Werder (Havel), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 3,4 ha | 740 m | 7 Anlagen, nächste 110 m | Friedhof, 110 mBus 631, Bus 632, Bus 634 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Inselstadt Werder | 1,6 ha | 960 m | 4 Anlagen, nächste 160 m | Altes Rathaus, 120 mBus E30 | christlich, evangelisch |
| Neuer Friedhof | 3.280 m² | 2,4 km | 2 Anlagen, nächste 330 m | Dr.-Wolff-Straße, 240 mBus 580, Bus 635 | keine Angabe |
| Evangelischer Bergfriedhof Petzow | 2.680 m² | 2,8 km | 4 Anlagen, nächste 40 m | Seering, 130 mBus 607 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Elisabethhöhe | 2.560 m² | 5,1 km | keine erfasst | Glindow Elisabethhöhe, 360 mBus 633 | keine Angabe |
| Friedhof | 2.530 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Neu Plötzin, Dorf, 350 mBus 635 | keine Angabe |
| Friedhof Plessow | 2.330 m² | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 110 m | Plessow, Dorf, 510 mBus 635 | keine Angabe |
| Kirchhof Bliesendorf | 1.700 m² | 6,5 km | keine erfasst | Kirche, 70 mBus 633 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Werder (Havel) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Beelitz | 15,2 km | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde | 225,00 €Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof Fichtenwalde |
| Berlin | 35,3 km | 780,00 €Erdreihengrabstätte | 639,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Zossen | 39,1 km | 909,38 €Reihengrab für Särge, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 709,08 €Zweistellige Urnenwahlgrabstätte (2 Urnen) |
| Brandenburg an der Havel | 26,4 km | 1.723,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 11. Lebensjahr | 458,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Potsdam | 9,2 km | 2.260,00 €Erdreihengrab für 25 Jahre | 1.105,00 €Urnenhain |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Werder (Havel) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel); für Töplitz und Plötzin steht dort kein Betrag. Nach der Friedhofssatzung wird eine Reihengrabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich (Paragraf 14 Absätze 1 und 3). Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten. | 534,35 € | - | 534,35 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Reihengrabstätte, Zeile Erdreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre. | 0,00 € | - | 0,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre. | 0,00 € | - | 0,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre. | 0,00 € | - | 0,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhof in Plötzin |
| Erdwahlgrab, einstellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht. | 1.033,10 € | - | 1.033,10 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht. | 643,70 € | - | 643,70 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht. | 608,90 € | - | 608,90 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin |
| Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht. | 1.747,00 € | - | 1.747,00 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht. | 1.135,00 € | - | 1.135,00 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht. | 1.045,00 € | - | 1.045,00 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin |
| Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz. | 2.171,27 € | - | 2.171,27 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz. | 1.337,57 € | - | 1.337,57 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz. | 3.426,17 € | - | 3.426,17 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz. | 2.237,62 € | - | 2.237,62 € | 25 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Urnenreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel). Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; über Paragraf 16 Absatz 5 gelten die Vorschriften über Reihengrabstätten entsprechend, ein Wiedererwerb ist damit nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten. | 266,82 € | - | 266,82 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz. | 450,65 € | - | 450,65 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz. | 365,95 € | - | 365,95 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhof in Plötzin |
| Urnengemeinschaftsanlage, teilanonyme Beisetzung auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei aus demselben Paragrafen wie die anonyme Anlage: Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist Bepflanzung und Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu und nennt anonyme und teilanonyme Beisetzung in einem Satz. Die Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Töplitz. | 618,00 € | - | 618,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym), Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten. | 533,63 € | - | 533,63 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten. | 495,50 € | - | 495,50 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten. | 368,29 € | - | 368,29 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 1.008,74 € | - | 1.008,74 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel) |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 963,07 € | - | 963,07 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. | 704,90 € | - | 704,90 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin |
Häufige Fragen zu Werder (Havel)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Werder (Havel)?
- In Werder (Havel) sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Werder (Havel)?
- Neuer Friedhof ist mit 3,4 ha der größte Friedhof in Werder (Havel). Er liegt 740 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Werder (Havel)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Werder (Havel) gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Werder (Havel)?
- Ein Grab in Werder (Havel) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist in der Satzung nicht beziffert mit keiner Angabe für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Werder (Havel) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Werder (Havel) ist Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus zuständig, Kirchstraße 6/7, 14542 Werder (Havel), Telefon 03327 783304. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Werder (Havel), die Fristen setzt Brandenburg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab
- Friedhofssatzung der Stadt Werder (Havel) beschlossen am 28.06.2018, ausgefertigt am 09.07.2018, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 15 vom 19.07.2018, in Kraft seit 20.07.2018
- Stadt Werder (Havel), Ortsrecht und Satzungen, Abschnitt Recht, Sicherheit und Ordnung Stand 05.09.2026, führt die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung ab 19.06.2020 und die abgelöste bis 18.06.2020
- Stadt Werder (Havel), Bekanntmachungen mit den Amtsblättern 2019 bis 2024 und den Einzelbekanntmachungen ab dem 1. Quartal 2025 434 Dokumente bis zur Ausgabe vom 02.09.2026, ausgewertet als Aktualitätsnachweis
- Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) Stand 1. Juli 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.