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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Brandenburg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 12069656

Alle 8 Friedhöfe in Werder (Havel)

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

03327 783304
Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus

14542 Werder (Havel)

nicht erfasst
Erdgrab und Beisetzung ab

Gebührensatzung von Werder (Havel) noch nicht gelesen

nicht erfasst
Urnengrab und Beisetzung ab

Gebührensatzung von Werder (Havel) noch nicht gelesen

8
Friedhöfe mit Namen

6 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Werder (Havel) nehmen zusammen 6,5 ha ein

Kurz beantwortet

Werder (Havel) hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 6,5 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 3,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Neuer Friedhof mit 740 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Werder (Havel) abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 3,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.680 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 740 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Werder (Havel) rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus

Kirchstraße 6/7
14542 Werder (Havel)
03327 783304
Sprechzeiten
Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Werder (Havel) im Netz

Die 8 Friedhöfe in Werder (Havel), der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof3,4 ha740 m7 Anlagen, nächste 110 mFriedhof, 110 mBus 631, Bus 632, Bus 634keine Angabe
Alter Friedhof Inselstadt Werder1,6 ha960 m4 Anlagen, nächste 160 mAltes Rathaus, 120 mBus E30christlich, evangelisch
Neuer Friedhof3.280 m²2,4 km2 Anlagen, nächste 330 mDr.-Wolff-Straße, 240 mBus 580, Bus 635keine Angabe
Evangelischer Bergfriedhof Petzow2.680 m²2,8 km4 Anlagen, nächste 40 mSeering, 130 mBus 607christlich, evangelisch
Friedhof Elisabethhöhe2.560 m²5,1 kmkeine erfasstGlindow Elisabethhöhe, 360 mBus 633keine Angabe
Friedhof2.530 m²5,4 km1 Anlagen, nächste 320 mNeu Plötzin, Dorf, 350 mBus 635keine Angabe
Friedhof Plessow2.330 m²4,2 km3 Anlagen, nächste 110 mPlessow, Dorf, 510 mBus 635keine Angabe
Kirchhof Bliesendorf1.700 m²6,5 kmkeine erfasstKirche, 70 mBus 633keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Werder (Havel) kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Beelitz15,2 km225,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung, Friedhof Fichtenwalde225,00 €Reihengrabstätte für eine Aschebeisetzung, Friedhof Fichtenwalde
Berlin35,3 km780,00 €Erdreihengrabstätte639,00 €Urnenreihengrabstätte
Zossen39,1 km909,38 €Reihengrab für Särge, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr709,08 €Zweistellige Urnenwahlgrabstätte (2 Urnen)
Brandenburg an der Havel26,4 km1.723,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem 11. Lebensjahr458,00 €Urnenreihengrabstätte
Potsdam9,2 km2.260,00 €Erdreihengrab für 25 Jahre1.105,00 €Urnenhain
Am meisten zu sparenbis 39,1 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Werder (Havel) kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel); für Töplitz und Plötzin steht dort kein Betrag. Nach der Friedhofssatzung wird eine Reihengrabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich (Paragraf 14 Absätze 1 und 3). Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.534,35 €-534,35 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Reihengrabstätte, Zeile Erdreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhof in Plötzin
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.1.033,10 €-1.033,10 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.643,70 €-643,70 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.608,90 €-608,90 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.747,00 €-1.747,00 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.135,00 €-1.135,00 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.045,00 €-1.045,00 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin
Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.2.171,27 €-2.171,27 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.1.337,57 €-1.337,57 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.3.426,17 €-3.426,17 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.2.237,62 €-2.237,62 €25Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel). Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; über Paragraf 16 Absatz 5 gelten die Vorschriften über Reihengrabstätten entsprechend, ein Wiedererwerb ist damit nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.266,82 €-266,82 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz.450,65 €-450,65 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz.365,95 €-365,95 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhof in Plötzin
Urnengemeinschaftsanlage, teilanonyme Beisetzung auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei aus demselben Paragrafen wie die anonyme Anlage: Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist Bepflanzung und Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu und nennt anonyme und teilanonyme Beisetzung in einem Satz. Die Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Töplitz.618,00 €-618,00 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.533,63 €-533,63 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.495,50 €-495,50 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.368,29 €-368,29 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.1.008,74 €-1.008,74 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.963,07 €-963,07 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.704,90 €-704,90 €20Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Werder (Havel)

Häufige Fragen zu Werder (Havel)

Wie viele Friedhöfe gibt es in Werder (Havel)?
In Werder (Havel) sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Werder (Havel)?
Neuer Friedhof ist mit 3,4 ha der größte Friedhof in Werder (Havel). Er liegt 740 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Werder (Havel)?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Werder (Havel) gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Werder (Havel)?
Ein Grab in Werder (Havel) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist in der Satzung nicht beziffert mit keiner Angabe für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.
Wer ist für die Friedhöfe in Werder (Havel) zuständig?
Für die Friedhöfe in Werder (Havel) ist Stadt Werder (Havel), Friedhofswesen im Alten Rathaus zuständig, Kirchstraße 6/7, 14542 Werder (Havel), Telefon 03327 783304. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Werder (Havel), die Fristen setzt Brandenburg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.