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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Werder (Havel) · Brandenburg · AGS 12069656

Friedhofsgebühren in Werder (Havel), jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Werder (Havel) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Werder (Havel), Friedhofsverwaltung.

0,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 Jahre, mit Beisetzung

3.426,17 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 Jahre, mit Beisetzung

24
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Werder (Havel) kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Werder (Havel) führt 24 Grabarten. Die günstigste ist Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 Jahre mit 0,00 €, die teuerste Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 Jahre mit 3.426,17 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

14 Grabarten für die Erdbestattung in Werder (Havel)

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel); für Töplitz und Plötzin steht dort kein Betrag. Nach der Friedhofssatzung wird eine Reihengrabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich (Paragraf 14 Absätze 1 und 3). Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.534,35 €-534,35 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Reihengrabstätte, Zeile Erdreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage setzt den Betrag auf allen drei Friedhofsgruppen ausdrücklich auf 0 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung sind die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr 20 Jahre.0,00 €-0,00 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Kindergrab, Spalte Friedhof in Plötzin
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.1.033,10 €-1.033,10 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.643,70 €-643,70 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Erdwahlgrab, einstellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für 25 Jahre verliehen und kann auf Antrag für die gesamte Grabstätte wiedererworben werden. Nach Absatz 2 dürfen in einer unbelegten Wahlgrabstätte auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Absatz 11 aus dem Nutzungsrecht.608,90 €-608,90 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 1-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.747,00 €-1.747,00 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.135,00 €-1.135,00 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Erdwahlgrab, zweistellig auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Pflicht zur Anlage und Pflege ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung aus dem Nutzungsrecht.1.045,00 €-1.045,00 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Erdwahlgrab 2-stellig, Spalte Friedhof in Plötzin
Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.2.171,27 €-2.171,27 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Sondergrabstätte, zweistellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, obwohl der Name nach einer besonderen Anlage klingt: Sondergrabstätten sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren. Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen; sie können nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnet werden. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.1.337,57 €-1.337,57 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 2-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.3.426,17 €-3.426,17 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Sondergrabstätte, vierstellig, ehemaliges Erbbegräbnis auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 25 JahreNicht pflegefrei, aus demselben Grund wie die zweistellige Sondergrabstätte: Paragraf 19 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung weisen die Sanierung der baulichen Anlagen dem Nutzungsberechtigten zu. Für den Friedhof Plötzin nennt die Anlage keinen Satz.2.237,62 €-2.237,62 €25 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Sondergrabstätte 4-stellig, Spalte Friedhöfe in Töplitz

10 Grabarten für die Urne in Werder (Havel)

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDie Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel). Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; über Paragraf 16 Absatz 5 gelten die Vorschriften über Reihengrabstätten entsprechend, ein Wiedererwerb ist damit nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.266,82 €-266,82 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnenreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz.450,65 €-450,65 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnengemeinschaftsanlage, anonyme Beisetzung auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung für die Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich sagt: Die Bepflanzung und die Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. Die Beisetzung erfolgt nach demselben Absatz nach einem nicht öffentlich bekannten Plan. Für die Friedhöfe in Töplitz nennt die Anlage keinen Satz.365,95 €-365,95 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (anonym), Spalte Friedhof in Plötzin
Urnengemeinschaftsanlage, teilanonyme Beisetzung auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahrePflegefrei aus demselben Paragrafen wie die anonyme Anlage: Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist Bepflanzung und Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhofsverwaltung zu und nennt anonyme und teilanonyme Beisetzung in einem Satz. Die Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Töplitz.618,00 €-618,00 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Reihengrabstätten, Zeile Urnengemeinschaftsanlage (teilanonym), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.533,63 €-533,63 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.495,50 €-495,50 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu zwei Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für 20 Jahre verliehen und der Erwerb richtet sich nach Paragraf 15, ein Wiedererwerb ist damit möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.368,29 €-368,29 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 2 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.1.008,74 €-1.008,74 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Töplitz an der Leester Straße und dem Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.963,07 €-963,07 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhöfe in Töplitz
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen auf dem Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten.704,90 €-704,90 €20 J.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Zeile Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen), Spalte Friedhof in Plötzin

8 weitere Gebühren in der Satzung von Werder (Havel)

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen des Grabes bei Erd- und UrnenbeisetzungenDie Friedhofsgebührensatzung erhebt dafür keine Gebühr. Nach der Friedhofssatzung werden die Gräber vom beauftragten Bestatter in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder geschlossen; dessen Preis steht in keiner Satzung der Stadt.Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung und Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
Nutzung der Trauerhalle auf dem Alten oder dem Neuen Friedhof in Werder (Havel)90,56 €Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Zeile Nutzung der Trauerhalle, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)
Nutzung der Trauerhalle auf den Friedhöfen Töplitz und Neu Töplitz119,52 €Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Zeile Nutzung der Trauerhalle, Spalte Friedhöfe in Töplitz
Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof Plötzin88,87 €Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Zeile Nutzung der Trauerhalle, Spalte Friedhof in Plötzin
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahl- oder UrnenwahlgrabstätteDie Anlage nennt keinen Satz für den Wiedererwerb und auch keinen Jahresbetrag. Ein Verlängerungspreis lässt sich aus der Satzung deshalb nicht bilden.Anlage zur Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Separate Bewirtschaftungskosten für Nutzungsrechte, die vor dem 19.06.2020 erworben wurdenDie Satzung erhebt sie für diese Altfälle weiter, beziffert sie aber nicht. Für ab dem 19.06.2020 erworbene Nutzungsrechte fallen sie nicht mehr gesondert an.Abschnitt Übergangsvorschriften der Friedhofsgebührensatzung
Umbettung von Leichen und AschenDie Anlage nennt dafür keine Gebühr, obwohl die Friedhofssatzung Umbettungen regelt und für sie die Zustimmung der Friedhofsverwaltung verlangt.Paragraf 12 der Friedhofssatzung und Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
Sonstige Leistungen der FriedhofsverwaltungDie Satzung erhebt Gebühren für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung nach Maßgabe der Anlage; über die dort genannten Zeilen hinaus nennt sie keine.Abschnitt Gebührengegenstand der Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab.

Was ein Grab in Werder (Havel) über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.034,35 €

Erdreihengrab auf dem Alten Friedhof in der Inselstadt und dem Neuen Friedhof an der Kemnitzer Straße, Nutzungszeit 25 Jahre in Werder (Havel), über 25 Jahre, das sind 281,37 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt Erdgrabstätten, Reihengrabstätte, Zeile Erdreihengrab, Spalte Friedhöfe in Werder (Havel)534,35 €
BestattungParagraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung und Anlage zur Friedhofsgebührensatzung0,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde534,35 €

Die Anlage nennt diesen Satz nur für die Friedhöfe in Werder (Havel); für Töplitz und Plötzin steht dort kein Betrag. Nach der Friedhofssatzung wird eine Reihengrabstätte erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich (Paragraf 14 Absätze 1 und 3). Die Pflege obliegt nach Paragraf 18 Absätze 4 und 5 dem Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel) mit Anlage, beschlossen am 28.05.2020, ausgefertigt am 04.06.2020, bekannt gemacht im amtlichen Verkündungsblatt Nummer 12 vom 18.06.2020, in Kraft seit 19.06.2020, löst die am 28.06.2018 beschlossene Fassung ab. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Werder (Havel) offenlässt

  • Die Gebührensatzung kennt keine Beisetzungsgebühr. Ihre Anlage erhebt ausschließlich den Erwerb des Nutzungsrechts und die Nutzung der Trauerhalle. Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Gräber vom beauftragten Bestatter in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder geschlossen; dessen Preis steht in keiner Satzung der Stadt. Wir lassen das Feld für die Beisetzungsgebühr deshalb bei allen Grabarten leer, statt eine Zahl zu erfinden oder null zu schreiben. Ein Vergleichspreis aus Nutzung und Beisetzung ist für Werder (Havel) aus der Satzung nicht zu bilden. Der Gegentest an der abgelösten Fassung von 2018 ergab dasselbe Bild, es fehlt also keine Seite.
  • Der Tarif führt drei Preisspalten nebeneinander, eine für die Friedhöfe in Werder (Havel), eine für die in Töplitz und eine für Plötzin. Dieselbe Grabart kostet je Friedhof unterschiedlich viel. Wir führen deshalb je Preisspalte eine eigene Grabart. Drei Zeilen tragen nur zwei Beträge: Die Sondergrabstätten gibt es nicht in Plötzin, die anonyme Urnengemeinschaftsanlage nicht in Töplitz und die teilanonyme nur in Töplitz. Das Erdreihengrab und das Urnenreihengrab nennt die Anlage nur für die Friedhöfe in Werder (Havel). Die Zuordnung der Beträge zu den Spalten erfolgte über die x-Koordinaten der Wörter im PDF.
  • Die Friedhofssatzung trägt in der von der Stadt bereitgestellten PDF-Datei keine Paragrafennummern; die Überschriften stehen ohne Zählung da. Die hier genannten Paragrafen sind aus der Reihenfolge der Überschriften gezählt. Gegengeprüft wurde an fünf Stellen, an denen die Satzung selbst auf Paragrafen verweist: Paragraf 3 Absatz 1 für den Nutzungsberechtigten, Paragraf 4 für die Schließung, Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 für die Gewerbetreibenden, Paragraf 15 für die Wahlgrabstätten und Paragraf 26 Absatz 1 für die Verkehrssicherungspflichten. Alle fünf treffen die gezählte Stelle. Eine Restunsicherheit bleibt.
  • Einen Preis für den Wiedererwerb oder die Verlängerung eines Nutzungsrechts nennt die Anlage nicht, weder als Gesamtbetrag noch als Jahressatz. Ein Verlängerungspreis lässt sich für Werder (Havel) deshalb nicht angeben, obwohl Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung den Wiedererwerb ausdrücklich vorsieht.
  • Die Übergangsvorschrift der Gebührensatzung sagt, dass für die vor dem Inkrafttreten bereits erworbenen Nutzungsrechte die bestehenden separaten Bewirtschaftungskosten weiter erhoben werden. Für ein heute erworbenes Grab fallen sie also nicht mehr gesondert an, sie stecken im Erwerbspreis. Wie hoch die Altbeträge sind, sagt die Satzung nicht.
  • Das Kindergrab kostet nach der Anlage auf allen drei Friedhofsgruppen 0 Euro. Das ist kein Auslesefehler, die Anlage schreibt dreimal ausdrücklich 0 Euro. Wir führen es als Grabart nur für Kinder, weil Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung die Wahlgrabstätten in Grabfelder für Verstorbene bis zum und ab dem vollendeten 10. Lebensjahr unterteilt.
  • Die Sondergrabstätten führen wir nicht als pflegefrei, obwohl sie die teuersten Gräber der Stadt sind. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung sind es Wahlgrabstätten, die ehemals Erbbegräbnisse waren; Absatz 2 nennt als Ziel die Wiederherstellung und Sanierung der baulichen Anlagen und lässt die Aufwendungen dafür den Nutzungsberechtigten tragen, der sie nach vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung mit der Erwerbsgebühr verrechnen kann. Wie hoch diese Aufwendungen ausfallen, steht in keiner Satzung.
  • Eine Gebühr für Umbettungen, für das Abräumen oder Einebnen einer Grabstätte und für die Genehmigung eines Grabmals nennt die Anlage nicht, obwohl die Friedhofssatzung alle drei Vorgänge regelt. Bei Vernachlässigung darf die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 20 auf Kosten des Verantwortlichen handeln, ohne dass die Satzung diese Kosten beziffert.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für die fünf von der Stadt verwalteten Friedhöfe: Alter Friedhof Werder (Havel) in der Inselstadt, Neuer Friedhof an der Kemnitzer Straße, Friedhof Plötzin an der Alten Dorfstraße, Friedhof Töplitz an der Leester Straße und Friedhof Neu Töplitz am Göttiner Weg. Für kirchliche Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Die Fassung ist von 2020 und damit sechs Jahre alt. Wir haben nachgesehen, ob es eine jüngere gibt, statt es zu vermuten: Alle 434 Dokumente der Seite Bekanntmachungen wurden heruntergeladen und ausgelesen, nämlich die vollständigen Amtsblätter der Jahrgänge 2019 bis 2024 und alle Einzelbekanntmachungen der Quartale 1/2025 bis 3/2026 bis zur Ausgabe vom 02.09.2026. Keines ändert die Friedhofsgebührensatzung. Neun Dateien tragen keine Textebene; die drei Amtsblätter darunter, vom 14.10.2021, 25.05.2022 und 04.08.2022, wurden als Bild geprüft und nennen in ihren Inhaltsverzeichnissen kein Friedhofsthema. Der Jahresabschluss 2023, bekannt gemacht im 1. Quartal 2026, sagt außerdem ausdrücklich, dass auf eine Anpassung der Friedhofsgebühren verzichtet wurde.

Friedhöfe in Werder (Havel) und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.