Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06532001
Alle 10 Friedhöfe in Aßlar
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06441 803-330
- Stadt Aßlar, Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
- 3.010,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.220,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
35614 Aßlar
Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres
Urnenreihengrabstätte für eine Urne
Die 10 Friedhöfe in Aßlar nehmen zusammen 5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Aßlar ist der größte mit 1,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.740 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 270 m entfernt, der entlegenste 7,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Aßlar rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Aßlar, Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
Mühlgrabenstraße 135614 Aßlar
06441 803-330
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 UhrDienstag 7 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 UhrDie Stadt bittet, vor dem Besuch einen Termin zu vereinbaren; für Bestattungen gibt es eine eigene Online-Terminvergabe.
Die 10 Friedhöfe in Aßlar, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Aßlar | 1,5 ha | 270 m | 31 Anlagen, nächste 90 m | Grundschule/Bachstraße, 140 mBus 200, Bus 201 | keine Angabe |
| Friedhof Werdorf | 1,4 ha | 3,8 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Siedlung, 160 mBus 471 | keine Angabe |
| Friedhof Klein-Altenstädten | 7.640 m² | 1,1 km | 12 Anlagen, nächste 180 m | Altenbergstraße, 330 mBus 201 | keine Angabe |
| Friedhof Berghausen | 5.650 m² | 2,9 km | 2 Anlagen, nächste 300 m | Werdorf, 570 mZug RB40 | keine Angabe |
| Friedhof Bechlingen | 2.740 m² | 4,1 km | 7 Anlagen, nächste 50 m | Bechlingen Ort, 340 mBus 200, Bus 202 | christlich |
| Friedhof Bermoll | 2.700 m² | 7,3 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | Bermoll, 180 mBus 200, Bus 202, Bus 406 | keine Angabe |
| Friedhof Oberlemp | 1.350 m² | 6,3 km | 1 Anlagen, nächste 280 m | Ortsmitte, 150 mBus 200, Bus 202 | keine Angabe |
| Alter jüdischer Friedhof | 580 m² | 3,4 km | 5 Anlagen, nächste 220 m | Werdorf Mitte, 480 mBus 471 | jüdisch |
| Alter Jüdischer Friedhof | 550 m² | 400 m | 31 Anlagen, nächste 20 m | Altes Rathaus, 80 mBus 200, Bus 201, Bus 471 | jüdisch |
| Alter Jüdischer Friedhof | - | 380 m | 32 Anlagen, nächste 30 m | Altes Rathaus, 60 mBus 200, Bus 201, Bus 471 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Aßlar kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lich | 26,4 km | nicht erfasst | 665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Haiger | 27 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Dautphetal | 28,4 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld |
| Braunfels | 11,1 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Gladenbach | 21,3 km | 1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld |
| Herborn | 16,1 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Friedberg (Hessen) | 35,1 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Wetzlar | 5,3 km | 2.079,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 723,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne |
| Am meisten zu sparen | bis 35,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Aßlar kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Aßlar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11, von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2022 beschlossen, am 13.12.2022 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.10.2019 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Aßlar. Die Laufzeit ist die Ruhefrist: Paragraf 19 der Friedhofsordnung teilt Reihengrabstätten im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist der zu bestattenden Person zu, und Paragraf 12 Absatz 3 setzt diese Ruhefrist für Leichen auf dreißig Jahre. Nicht verlängerbar: Paragraf 19 schließt einen Wiedererwerb des Nutzungsrechts und eine Verlängerung ausdrücklich aus. Die Grabstätte misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 2 in Länge, Breite und Tiefe 2,10 mal 0,90 mal 1,60 Meter, der Abstand zur nächsten beträgt 0,60 Meter; auf dem neuen Teil des Friedhofs Werdorf gelten nach Paragraf 33 abweichende Maße. In einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen dürfen nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, außer bei Rasenreihengrabstätten; die Ruhefrist von dreißig Jahren wird dadurch nach Absatz 3 nicht verlängert, und für die Aschen muss die Ruhefrist von fünfzehn Jahren gewährleistet sein. Nicht pflegefrei: Paragraf 38 Absatz 1 verlangt, alle Grabstätten in friedhofswürdiger Weise gärtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die Urnenwände und die Baumgrabstätten aus. Paragraf 39 Absatz 2 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten nach der Bestattung. Nach Paragraf 32 Nummer 1 ist die Grabstätte außerdem spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen; deren Genehmigung kostet nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung 14,80 Euro, den Stein selbst beziffert die Satzung nicht. | 2.230,00 € | 780,00 € | 3.010,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Nutzungsgebühr liegt nur 290 Euro unter der des gewöhnlichen Reihengrabes, die Beisetzung kostet dagegen 320 statt 780 Euro. Die Ruhefrist ist dieselbe: Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofsordnung staffelt sie nicht nach dem Alter, sondern nur nach der Bestattungsart, dreißig Jahre für Leichen und fünfzehn für Aschen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Nummer 1 in Länge, Breite und Tiefe 1,20 mal 0,60 mal 1,40 Meter. Die Altersgrenze hat sich mit der Fassung von 2022 verschoben: Bis zur Gebührenordnung vom 01.10.2019 lag sie beim vollendeten sechsten Lebensjahr. Nicht verlängerbar nach Paragraf 19, nicht pflegefrei nach Paragraf 38 Absatz 1. Die Bestattung totgeborener Kinder, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind, und von Föten in einem Sammelbestattungsfeld erfolgt nach Paragraf 6 Absatz 5 der Gebührenordnung kostenlos; dafür gibt es keine eigene Grabart und keine Nutzungsgebühr. | 1.940,00 € | 320,00 € | 2.260,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Rasenreihengrabstätte für eine ErdbestattungDas einzige pflegefreie Erdgrab in Aßlar und zugleich das teuerste Grab des ganzen Tarifs. Der Beleg steht in Paragraf 20a Absatz 2 der Friedhofsordnung im Wortlaut: Die Grabstätten liegen ohne Grabhügel im Rasenfeld und werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt, ein individuelles Recht der Nutzungsberechtigten zur Grabpflege besteht nicht. Absatz 3 verbietet das Bepflanzen, das Ablegen von Blumen und das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern; nur im Zusammenhang mit der Trauerfeier dürfen Schnittblumen und Gebinde abgelegt werden. Paragraf 38 Absatz 1 nimmt die Rasengräber zwar nicht ausdrücklich von der Bepflanzungspflicht aus, aber Paragraf 32 Nummer 1 nimmt sie von der Pflicht zu Grabmal und Grabeinfassung aus, und die Spezialvorschrift des Paragrafen 20a geht vor. Vorgeschrieben ist nach Absatz 4 eine plan in die Grabfläche eingepasste Platte aus Naturstein oder geschmiedetem beziehungsweise gegossenem Metall, 30 mal 40 Zentimeter bei 12 Zentimetern Stärke, nur mit eingravierter Schrift, Ornamenten und Symbolen; sie ist genehmigungspflichtig und kostet nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung 14,80 Euro Verwaltungsgebühr, die Platte selbst beziffert die Satzung nicht. Nicht verlängerbar: Paragraf 20a Absatz 1 schließt eine Verlängerung der Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist aus. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 1.170 Euro auf dreißig Jahre, also 39 Euro je Jahr für die Rasenpflege. | 3.400,00 € | 780,00 € | 4.180,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Familiengrabstätte für 2 ErdbestattungenDie einzige Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, die Aßlar vergibt, und die einzige Grabart mit einer Nutzungszeit, die über die Ruhefrist hinausgeht. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofsordnung nennt sie eine Grabstätte für zwei Erdbestattungen mit einer Nutzungszeit von vierzig Jahren; sie misst 2,60 mal 2,40 mal 1,60 Meter. Paragraf 21 Absatz 3 sagt, es würden nur mehrstellige Wahlgrabstätten abgegeben, und Absatz 1, das Nutzungsrecht könne in der Regel einmal wiedererworben oder verlängert werden, immer nur auf Antrag und für die gesamte Grabstätte; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe a 145 Euro je Grabstelle und Jahr, was auf vierzig Jahre 5.800 Euro ergibt und damit den Erwerbspreis von 5.700 Euro auf 1,8 Prozent genau trifft. Die Beisetzung kostet bei der Erstbestattung 780 Euro und bei jeder weiteren 910 Euro; wir setzen den schmalsten Satz an. In einer Familiengrabstätte dürfen nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 4 höchstens zwei Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 38 Absatz 1 und Paragraf 39 Absatz 1 verlangen die gärtnerische Anlage und die dauernde Instandhaltung, Paragraf 39 Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. | 5.700,00 € | 780,00 € | 6.480,00 € | 40 | Paragraf 9 Absatz 1 der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDas günstigste Urnengrab in Aßlar und zugleich das günstigste Grab überhaupt. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung gibt die Grabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von fünfzehn Jahren zur Beisetzung einer Aschenurne ab und schließt eine Verlängerung des Nutzungsrechts wie einen Wiedererwerb ausdrücklich aus. Die Grabstätte misst 1,00 mal 0,90 mal 0,80 Meter. Nicht pflegefrei: Paragraf 38 Absatz 1 nimmt von der Pflicht zur gärtnerischen Anlage, Bepflanzung und dauernden Instandhaltung nur die Urnenwände und die Baumgrabstätten aus, und Paragraf 39 Absatz 2 setzt für die Herrichtung sechs Monate nach der Bestattung. Nach Paragraf 32 Nummer 1 sind auch hier spätestens nach zwei Jahren ein Grabmal und eine Grabeinfassung anzubringen. | 990,00 € | 230,00 € | 1.220,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Rasenurnenreihengrabstätte für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Aßlar, mit 1.150 plus 230 Euro. Der Beleg steht in Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofsordnung im selben Wortlaut wie bei der Rasenreihengrabstätte: Die Grabstätten liegen ohne Grabhügel im Rasenfeld und werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt, ein individuelles Recht der Nutzungsberechtigten zur Grabpflege besteht nicht. Absatz 3 verbietet Bepflanzung, Blumen, Grabschmuck und Grablichter außer im Zusammenhang mit der Trauerfeier. Die Nutzungsdauer beträgt nach Absatz 1 fünfzehn Jahre und ist nicht verlängerbar. Vorgeschrieben ist nach Absatz 4 eine bodengleich eingepasste Platte aus Naturstein oder Metall, 30 mal 40 Zentimeter bei 12 Zentimetern Stärke; ihre Genehmigung kostet 14,80 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung. Der Aufschlag gegenüber der gewöhnlichen Urnenreihengrabstätte beträgt 160 Euro auf fünfzehn Jahre, also 10,67 Euro je Jahr für die Rasenpflege; beim Erdgrab sind es 39 Euro je Jahr, was zur größeren Fläche passt. | 1.150,00 € | 230,00 € | 1.380,00 € | 15 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung |
| Urnendoppelgrabstätte für 2 Urnen, je GrabstelleDie gewöhnliche Urnenwahlgrabstätte. Paragraf 25 der Friedhofsordnung verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für zwanzig Jahre und lässt bis zu zwei Urnen zu; die Grabstätte misst 1,00 mal 0,90 mal 0,80 Meter. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 3 nur fünfzehn Jahre, die Nutzungszeit ist also fünf Jahre länger. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 Buchstabe b 90 Euro je Grabstelle und Jahr, und 90 mal zwanzig ergibt genau die 1.800 Euro des Erwerbspreises; die Rechenprobe geht hier auf den Euro auf. Nach Paragraf 29 gelten für Urnengrabstätten die Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Nicht pflegefrei: Paragraf 38 Absatz 1 nimmt nur Urnenwände und Baumgrabstätten von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus, die Urnendoppelgrabstätte gehört nicht dazu. | 1.800,00 € | 230,00 € | 2.030,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnennische in einer Urnenwand für 2 Urnen, je GrabstellePflegefrei, und der Beleg steht als ausdrückliche Ausnahme. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung verpflichtet alle Grabstätten dazu, in friedhofswürdiger Weise gärtnerisch angelegt, bepflanzt und dauernd instand gehalten zu werden, und nimmt davon namentlich die Urnenwände und die Baumgrabstätten aus. Paragraf 26 Absatz 5 verbietet dazu das Ablegen, Abstellen und Anbringen von Blumenschmuck, Kerzen und anderen Gegenständen jeglicher Art vor, auf und an der Urnenwand. Es gibt hier also weder eine Pflegepflicht der Angehörigen noch überhaupt eine Grabfläche, die zu pflegen wäre; die Urnenwand selbst ist nach Paragraf 3 Absatz 1 Eigentum der Stadt, und Paragraf 38 Absatz 7 weist Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu. Die Urnenwände werden nach Paragraf 26 Absatz 1 auf allen sieben Friedhöfen angeboten, je Nische sind zwei Urnen zulässig, nämlich die der erwerbenden Person und eines ihrer Angehörigen. Die Nischenplatte ist binnen sechs Monaten zumindest mit dem Familiennamen zu beschriften, mit Gussbuchstaben von höchstens 50 Millimetern; bildliche Darstellungen sind nach Absprache möglich, Kerzenhalter und Blumenvasen nicht. Nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts werden die Aschenreste und ihre Behältnisse nach Absatz 4 in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt; besondere Nachweise über den Verbleib werden nicht geführt. Die Beisetzung kostet 180 statt 230 Euro, weil Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung für das Öffnen und Schließen der Urnenkammer einen eigenen, niedrigeren Satz vorsieht. Die Verlängerung kostet 100 Euro je Grabstelle und Jahr. | 1.970,00 € | 180,00 € | 2.150,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Baumgrabstätte für 2 Urnen, je GrabstelleDas teuerste Urnengrab in Aßlar, und pflegefrei mit einem Beleg, der keine Auslegung braucht: Paragraf 27 Absatz 7 der Friedhofsordnung sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätte obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Pflegeeingriffe seien insbesondere zulässig, soweit das aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten sei, ansonsten solle der Baumbestand in weitgehend naturbelassenem Zustand verbleiben. Paragraf 38 Absatz 1 nimmt die Baumgrabstätten außerdem namentlich von der Pflicht zur gärtnerischen Anlage und dauernden Instandhaltung aus, und Paragraf 32 Nummer 1 von der Pflicht zu Grabmal und Grabeinfassung. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 1 im Wurzelbereich besonders ausgewiesener Bäume und nur in einer biologisch abbaubaren Urne; bis zu zwei Urnen sind zulässig. Wird der Baum im Laufe des Nutzungsrechts beschädigt oder zerstört, ist die Stadt nach Absatz 4 zur Ersatzpflanzung berechtigt und verpflichtet. Gekennzeichnet wird die Grabstätte nach Absatz 5 über eine am Rand des Grabfeldes aufgestellte Steinstele mit Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbejahr; die Bäume selbst dürfen nicht bearbeitet, geschmückt oder verändert werden, und Grabschmuck auf der Grabstätte ist nach Absatz 6 nicht gestattet. Das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre und kann nach Absatz 3 einmal wiedererworben oder verlängert werden; die Verlängerung kostet 100 Euro je Grabstelle und Jahr, was auf zwanzig Jahre genau die 2.000 Euro des Erwerbspreises ergibt. | 2.000,00 € | 230,00 € | 2.230,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührenordnung |
Häufige Fragen zu Aßlar
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Aßlar?
- In Aßlar sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Aßlar?
- Friedhof Aßlar ist mit 1,5 ha der größte Friedhof in Aßlar. Er liegt 270 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Aßlar?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Aßlar gelten 30 Jahre für Leichen nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Familiengrabstätte nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnennische in einer Urnenwand nach Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Baumgrabstätte nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Nutzungsdauer einer Rasenurnenreihengrabstätte nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Aßlar?
- Ein Grab in Aßlar kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte für eine Urne mit 1.220,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Aßlar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11, von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2022 beschlossen, am 13.12.2022 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.10.2019 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Aßlar zuständig?
- Für die Friedhöfe in Aßlar ist Stadt Aßlar, Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zuständig, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Telefon 06441 803-330. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Aßlar, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Aßlar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11 von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2022 beschlossen, am 13.12.2022 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2023, löst die Gebührenordnung vom 01.10.2019 ab
- Friedhofsordnung der Stadt Aßlar, Satzung, mit den Ruhefristen in Paragraf 12, den Grabarten in den Paragrafen 14 und 19 bis 30 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 20a, 27, 28, 30, 38 und 39 von der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2022 beschlossen, am 23.03.2022 ausgefertigt, in Kraft seit 01.04.2022, löst die Friedhofsordnung vom 01.01.2017 ab
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Aßlar in der überholten Fassung vom 10.09.2019, herangezogen für den Vergleich der Beträge und für den Nachweis der abgeschafften Familienurnengrabstätte beschlossen am 09.09.2019, in Kraft vom 01.10.2019 bis 31.12.2022, weiterhin auf dem Server der Stadt abrufbar
- Seite Satzungen der Stadt Aßlar, vollständige Liste der bereitgestellten Satzungen und Gebührenordnungen Stand des Abrufs am 06.09.2026, enthält genau eine Friedhofsordnung und genau eine Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
- Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aßlar, Kategorie Satzungen, Jahrgang 2022, mit der Verkündung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung im Wortlaut; das Verkündungsblatt der Stadt ist nach Paragraf 7 Absatz 1 ihrer Hauptsatzung die eigene Internetseite geprüft wurden alle sechs Kategorien für die Jahrgänge 2022 bis 2026, ohne einen weiteren Treffer zum Friedhofswesen
- Hauptsatzung der Stadt Aßlar, mit der Bekanntmachungsform in Paragraf 7 Scan ohne Textebene, seitenweise als Bild gelesen, Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Seite Memoriam-Garten auf dem Friedhof Aßlar, Beleg dafür, dass das gärtnerisch betreute Grabfeld nach Paragraf 30 der Friedhofsordnung über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen läuft Stand des Abrufs am 06.09.2026, nennt einen Gartenbaubetrieb und die Treuhandstelle als Ansprechpartner, aber keine Preise
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.