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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Wetzlar · Hessen · AGS 06532023

Friedhofsgebühren Wetzlar: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar, vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022. Die Sätze gelten für alle 14 Friedhöfe der Stadt Wetzlar, nicht für einzelne.

723,00 €
Günstigstes Grab

Urnenreihengrabstätte

3.200,00 €
Teuerstes Grab

Anonymes Reihengrab

7
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr

§ 9 Abs. 1 Friedhofssatzung

Was ein Grab in Wetzlar kostet

Kurz beantwortet

In Wetzlar kostet das günstigste Grab 723,00 € (Urnenreihengrabstätte), das teuerste 3.200,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar, vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 3 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte, ErdbestattungFür Verstorbene über 5 Jahre. Bis 5 Jahre beträgt die Gebühr 735,00 Euro.935,00 €879,00 €1.814,00 €25 J.§ 4 Abs. 4a Gebührensatzung
Sondergrabstätte, ErdbestattungDas Wahlgrab heißt in Wetzlar Sondergrabstätte. Auf dem Alten Friedhof 1.500,00 Euro, in hervorgehobener Lage dort 1.984,00 Euro. Verlängerung je Jahr ein Dreißigstel.1.379,00 €879,00 €2.258,00 €30 J.§ 4 Abs. 1a Gebührensatzung
Anonymes ReihengrabHalbanonym 2.448,00 Euro. Die Gebühr enthält die Pflege für die gesamte Ruhefrist.2.321,00 €879,00 €3.200,00 €25 J.§ 4 Abs. 4c Gebührensatzung

Urne: 4 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteAnonym oder als Urnenrasengrab je 597,00 Euro.426,00 €297,00 €723,00 €15 J.§ 5 Abs. 10a Gebührensatzung
Urnensondergrabstätte für zwei UrnenFür vier Urnen 1.246,00 Euro. Auf dem Alten Friedhof 1.089,00 beziehungsweise 1.367,00 Euro.968,00 €297,00 €1.265,00 €30 J.§ 5 Abs. 1b Gebührensatzung
UrnenmauernischeBis zwei Urnen in standardmäßig gestalteter Urnenwand. In der hervorgehobenen Wand am Alten Friedhof 2.157,00 Euro.1.489,00 €96,00 €1.585,00 €25 J.§ 5 Abs. 4a Gebührensatzung
Baumgrabstätte für zwei UrnenMit individuellem Findlingsgrabstein 1.158,00 Euro.795,00 €96,00 €891,00 €15 J.§ 5 Abs. 7a Gebührensatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Grundgebühr Erstbestattung, über 5 Jahre879,00 €§ 6 Abs. 1a
Erdbestattung, bis 5 Jahre444,00 €§ 6 Abs. 1b
Sarg vom Aufbewahrungsraum zum Grab tragen und einsenken, fünf Träger265,00 €§ 6 Abs. 2a
Einäscherung, Verstorbene über 5 Jahre338,00 €§ 7 Abs. 1a
Urne in einer Erdgrabstätte oder individuellen Baumgrabstätte beisetzen297,00 €§ 7 Abs. 2a
Urne in einer Urnenmauernische oder Baumgrabstätte beisetzen96,00 €§ 7 Abs. 2b
Einebnen einer einstelligen Grabstätte304,00 €§ 4 Abs. 5a
Einebnen einer zweistelligen Grabstätte374,00 €§ 4 Abs. 5b
Einebnen einer Urnengrabstätte202,00 €§ 5 Abs. 11
Rasenpflege nach dem Einebnen, je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist23,00 €§ 5 Abs. 11
Handschachtung bei einer Zweitbelegung, Zuschlag1.034,00 €§ 6 Abs. 4
Bestattung außerhalb der regulären Zeiten, montags bis freitags35 Prozent Zuschlag auf die Grundgebühr§ 6 Abs. 1e
Bestattung außerhalb der regulären Zeiten, samstags50 Prozent Zuschlag auf die Grundgebühr§ 6 Abs. 1e
Ausgrabung einer Urne einschließlich neuer Urne297,00 €§ 7 Abs. 3
Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar, vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.314,00 €

Reihengrabstätte, Erdbestattung in Wetzlar, über 25 Jahre, das sind 332,56 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 4 Abs. 4a Gebührensatzung935,00 €
Bestattung§ 6 Abs. 1a879,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.814,00 €

Für Verstorbene über 5 Jahre. Bis 5 Jahre beträgt die Gebühr 735,00 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Wetzlar, vom 26.04.2005, 5. Änderungssatzung vom 13.12.2021, gültig ab 01.01.2022. Erfasst am 26.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung nennt bei einigen Positionen einen Anteil statt eines Betrags, etwa ein Dreißigstel je Verlängerungsjahr. Diese Positionen stehen so in der Tabelle und werden nicht ausgerechnet.
  • Ob einzelne Friedhöfe der Stadt eigene Grabarten führen, ist nicht erfasst. Die Gebührensatzung gilt für alle städtischen Friedhöfe gemeinsam.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.