Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06532003
Alle 8 Friedhöfe in Braunfels
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06442 303-0
- Stadt Braunfels, Fachbereich I Bürger und Zentrale Dienste, Friedhofsverwaltung
- 1.660,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.040,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
35619 Braunfels
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres
Urnenreihengrabstätte
Die 8 Friedhöfe in Braunfels nehmen zusammen 5,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Braunfels ist der größte mit 2,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.510 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 80 m entfernt, der entlegenste 6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Braunfels rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Braunfels, Fachbereich I Bürger und Zentrale Dienste, Friedhofsverwaltung
Hüttenweg 335619 Braunfels
06442 303-0
- Sprechzeiten
Die 8 Friedhöfe in Braunfels, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Braunfels | 2,6 ha | 1,1 km | 9 Anlagen, nächste 100 m | St. Georgen, 270 mBus 172, Bus 182 | keine Angabe |
| Friedhof Bonbaden | 8.390 m² | 1,8 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Kindergarten, 270 mBus 173 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Braunfels | 5.590 m² | 80 m | 2 Anlagen, nächste 100 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Tiefenbach | 5.510 m² | 6 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Neue Kreisstraße, 260 mBus 180 | keine Angabe |
| Friedhof Neukirchen | 4.760 m² | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Talstraße, 380 mBus 170, Bus 171, Bus 172, Bus 173 | keine Angabe |
| Friedhof Philippstein | 3.740 m² | 2,1 km | 5 Anlagen, nächste 30 m | Philippstein Feuerwehr, 200 mBus 182 | keine Angabe |
| Friedhof Altenkirchen | 3.130 m² | 3,6 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Feuerwehr, 250 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Pilippstein | 330 m² | 2,2 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Philippstein Feuerwehr, 160 mBus 182 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Braunfels kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lich | 29,7 km | nicht erfasst | 665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte375,00 € gespart |
| Haiger | 33,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre560,00 € gespart | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre540,00 € gespart |
| Dautphetal | 39,3 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld505,00 € gespart | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld535,00 € gespart |
| Braunfels (hier) | - | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Gladenbach | 32,3 km | 1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld40,00 € gespart |
| Herborn | 21,7 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen270,00 € gespart |
| Friedberg (Hessen) | 31 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Wetzlar | 12 km | 2.079,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 723,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne317,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 39,3 km | 560,00 €in Haiger, 33,2 km entfernt | 540,00 €in Haiger, 33,2 km entfernt |
Was ein Grab in Braunfels kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels, Korrekturveröffentlichung mit vollständigem Abdruck in den Braunfelser Stadtnachrichten 3/2024, beschlossen am 16.11.2023, ausgefertigt am 29.11.2023, erstmals bekanntgemacht am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, berichtigt bekanntgemacht in der Ausgabe 3/2024.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDas Reihengrab wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt, und die beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 einheitlich 25 Jahre. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausgeschlossen. | 730,00 € | 710,00 € | 1.440,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste Erdgrab in Braunfels. Die Grabstätte misst nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofsordnung 2,00 mal 0,90 Meter und wird für die Ruhefrist von 25 Jahren zugeteilt. | 950,00 € | 710,00 € | 1.660,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte für eine Grabstelle, 0,90 mal 2,00 MeterDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre, die Ruhefrist nach Paragraf 12 Absatz 4 aber nur 25 Jahre. Der Tarif nennt neben dem Gesamtbetrag den Quadratmetersatz von 690 Euro; 1,80 Quadratmeter mal 690 Euro ergeben die 1.242 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 4 Buchstabe a 23 Euro je Quadratmeter und Jahr, also 41,40 Euro im Jahr. | 1.242,00 € | 710,00 € | 1.952,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte für zwei Grabstellen, 2,00 mal 2,00 MeterDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle: 4,00 Quadratmeter mal 510 Euro ergeben 2.040 Euro. Die Bestattungsgebühr von 710 Euro fällt für die Erstbestattung und für jede weitere Bestattung erneut an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 4 Buchstabe b 17 Euro je Quadratmeter und Jahr, also 68 Euro im Jahr. | 2.040,00 € | 710,00 € | 2.750,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte für zwei Grabstellen als Doppeltiefgrab in einer GrabkammerGrabkammern gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof im Stadtteil Braunfels. Die Erstbelegung erfolgt als Tiefengrab, die zweite Beisetzung darüber. Die Bestattungsgebühr von 710 Euro fällt je Bestattung an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 4 Buchstabe c 49 Euro im Jahr, und 49 mal 30 Jahre ergeben genau die 1.470 Euro. | 1.470,00 € | 710,00 € | 2.180,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 der Gebührenordnung |
| Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und FötenFür diese Grabart erhebt die Stadt keine Nutzungsgebühr, weil sie kein Nutzungsrecht verleiht: Paragraf 6 Absatz 6 der Gebührenordnung und Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofsordnung schließen es ausdrücklich aus. Deshalb steht hier 0,00 Euro und nicht keine Angabe. Aus demselben Grund gibt es keine Nutzungsdauer in Jahren; die Ruhefrist von 25 Jahren nach Paragraf 12 Absatz 4 gilt gleichwohl. Die Pflege der Anlage übernimmt nach Paragraf 29 Absatz 2 die Stadt Braunfels. | 0,00 € | 310,00 € | 310,00 € | - | Paragraf 6 Absatz 6 der Gebührenordnung und Paragraf 29 der Friedhofsordnung |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Braunfels überhaupt. Die Grabstätte misst nach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofsordnung 1,00 mal 0,60 Meter und wird für die Ruhefrist von 25 Jahren abgegeben; eine Verlängerung ist nach Paragraf 24 Absatz 1 nicht möglich. | 730,00 € | 310,00 € | 1.040,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnengrab im anonymen UrnenfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Braunfels. Nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Beisetzungsstelle nicht kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld ist eine einheitliche Rasenfläche. Paragraf 36 Absatz 1 nimmt das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen ausdrücklich von der Pflicht aus, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. | 860,00 € | 310,00 € | 1.170,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnengrab im halbanonymen UrnenfeldWie das anonyme Feld eine einheitliche Rasenfläche ohne ausgewiesene Einzelgrabstelle, nur wird nach Paragraf 28 Absatz 2 der Friedhofsordnung ein Namensschild an einer Stele angebracht, die die Friedhofsverwaltung errichtet. Die Kosten dafür sind laut derselben Vorschrift mit der Nutzungsgebühr abgegolten. Paragraf 36 Absatz 1 nimmt auch dieses Feld von der Pflege- und Bepflanzungspflicht aus. | 980,00 € | 310,00 € | 1.290,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| RasenurnenreihengrabParagraf 24 Absatz 3 der Friedhofsordnung legt die Grabfelder als einheitliche Rasenfläche an und verbietet Bepflanzung, Grabschmuck und Einfassung; Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die Felder für Rasenurnenbeisetzungen von der Pflicht aus, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Die Rechenprobe stützt das: 1.180 minus 730 Euro sind 450 Euro auf 25 Jahre, also 18 Euro im Jahr, und beim Rasenurnenwahlgrab sind 2.100 minus 1.566 Euro auf 30 Jahre 17,80 Euro im Jahr. Für dieses Wahlgrab sagt Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung ausdrücklich, dass die Rasenpflege in der Nutzungsgebühr steckt. Vorgeschrieben ist ein ebenerdiges liegendes Grabmal von 0,50 mal 0,50 Meter. | 1.180,00 € | 310,00 € | 1.490,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 5 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrab am BaumNach Paragraf 30 Absatz 5 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich der Stadt Braunfels. Paragraf 30 Absatz 4 verbietet es, Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die Felder für Urnenbeisetzungen am Baum von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Wird der Baum beschädigt oder zerstört, ist die Stadt nach Paragraf 30 Absatz 2 zur Ersatzpflanzung verpflichtet. | 1.460,00 € | 310,00 € | 1.770,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 6 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrab auf dem Waldfriedhof Beim FichtenplatzDer Waldfriedhof Beim Fichtenplatz steht nach Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung in der Trägerschaft der Stadt Braunfels auf städtischem Grund. Paragraf 43 Absatz 1 verleiht das Nutzungsrecht an den registrierten Grabstellen für 50 Jahre, Absatz 2 setzt die Ruhezeit auf 25 Jahre. Paragraf 46 untersagt es, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder zu verändern, und Paragraf 47 Absatz 2 verbietet Pflegeeingriffe durch Angehörige ausdrücklich; nach Absatz 1 nimmt die Stadt sie selbst oder durch Beauftragte vor. | 1.130,00 € | 310,00 € | 1.440,00 € | 50 | Paragraf 8 Absatz 7 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDie Grabstätte misst 1,00 mal 0,60 Meter und nimmt bis zu vier Urnen auf; die Bestattungsgebühr von 310 Euro fällt je Urne an. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre. Der Quadratmetersatz von 2.610 Euro mal 0,60 Quadratmeter ergibt die 1.566 Euro, die Verlängerung nach Paragraf 9 Absatz 4 kostet 87 Euro je Quadratmeter und Jahr, also 52,20 Euro im Jahr. | 1.566,00 € | 310,00 € | 1.876,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Grabstelle in einer Urnenwand, EinzelurnennischeUrnenwände gibt es nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung in den Stadtteilen Altenkirchen, Bonbaden, Braunfels, Neukirchen und Philippstein. Nach Paragraf 27 Absatz 4 obliegen Anlage und Pflege der Anlage ausschließlich der Stadt, und Paragraf 36 Absatz 1 nimmt die Urnenwände von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Rahmenpflege in die Nutzungsgebühr ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 je Jahr 33 Euro, und 33 mal 30 Jahre ergeben genau die 990 Euro. | 990,00 € | 270,00 € | 1.260,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Zwei Grabstellen in einer Urnenwand, DoppelurnenkammerDie Doppelurnenkammer ist 0,60 Meter tief und nimmt nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofsordnung bis zu zwei Urnen auf; die Beisetzungsgebühr von 270 Euro fällt je Urne an. Der Betrag gilt für die gesamte Kammer. Sie ist einmal verlängerbar, je Jahr für 47 Euro nach Paragraf 10 Absatz 3, und 47 mal 30 Jahre ergeben die 1.410 Euro. Pflege wie bei der Einzelnische nach Paragraf 27 Absatz 4 der Friedhofsordnung und Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung. | 1.410,00 € | 270,00 € | 1.680,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Rasenurnenwahlgrab für bis zu vier UrnenParagraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung sagt ausdrücklich, dass die Nutzungsgebühr die Kosten der Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege umfasst. Dazu nimmt Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofsordnung die Felder für Rasenurnenbeisetzungen von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht aus. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 je Jahr 70 Euro, und 70 mal 30 Jahre ergeben die 2.100 Euro. | 2.100,00 € | 310,00 € | 2.410,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrab am Baum für bis zu zwei UrnenAnlage und Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 30 Absatz 5 der Friedhofsordnung ausschließlich der Stadt Braunfels, und Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Rahmenpflege in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 23 Absatz 1 Buchstabe j nimmt das Grab bis zu zwei Urnen auf, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 5 je Jahr 69 Euro, und 69 mal 30 Jahre ergeben die 2.070 Euro. | 2.070,00 € | 310,00 € | 2.380,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrab auf dem Waldfriedhof Beim FichtenplatzDie einzige Grabart mit 50 Jahren Nutzungszeit; Paragraf 10 Absatz 1 der Gebührenordnung nennt sie ausdrücklich und verweist auf Paragraf 43 der Friedhofsordnung. Die Ruhezeit beträgt dort nach Paragraf 43 Absatz 2 nur 25 Jahre. Ein Baum nimmt nach Paragraf 40 Absatz 1 bis zu acht Urnen auf, die Grabstellen werden aber als Einzelplätze vergeben. Pflege nach Paragraf 47 der Friedhofsordnung durch die Stadt, Pflegeeingriffe durch Angehörige sind nach Absatz 2 unzulässig; Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung rechnet die Rahmenpflege in die Nutzungsgebühr ein. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 6 je Jahr 49 Euro, und 49 mal 50 Jahre ergeben die 2.450 Euro. | 2.450,00 € | 310,00 € | 2.760,00 € | 50 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung |
Häufige Fragen zu Braunfels
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Braunfels?
- In Braunfels sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Braunfels?
- Friedhof Braunfels ist mit 2,6 ha der größte Friedhof in Braunfels. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Braunfels?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Braunfels gelten 25 Jahre für Leichen und Aschen auf allen sechs Stadtteilfriedhöfen, einheitlich nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Urnenbeisetzungen auf dem Waldfriedhof Beim Fichtenplatz nach Paragraf 43 Absatz 2 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Braunfels?
- Ein Grab in Braunfels kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.040,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels, Korrekturveröffentlichung mit vollständigem Abdruck in den Braunfelser Stadtnachrichten 3/2024, beschlossen am 16.11.2023, ausgefertigt am 29.11.2023, erstmals bekanntgemacht am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, berichtigt bekanntgemacht in der Ausgabe 3/2024.
- Wer ist für die Friedhöfe in Braunfels zuständig?
- Für die Friedhöfe in Braunfels ist Stadt Braunfels, Fachbereich I Bürger und Zentrale Dienste, Friedhofsverwaltung zuständig, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Telefon 06442 303-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Braunfels, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels, Korrekturveröffentlichung mit vollständigem Abdruck in den Braunfelser Stadtnachrichten 3/2024 beschlossen am 16.11.2023, ausgefertigt am 29.11.2023, erstmals bekanntgemacht am 07.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, berichtigt bekanntgemacht in der Ausgabe 3/2024
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Braunfels, Erstbekanntmachung in den Braunfelser Stadtnachrichten 49/2023, wegen redaktioneller Unrichtigkeiten überholt vom 16.11.2023, bekanntgemacht am 07.12.2023, in den Paragrafen 8, 9 und 10 fehlerhaft und deshalb hier nur als Vergleichstext geführt
- Friedhofsordnung der Stadt Braunfels, Braunfelser Stadtnachrichten 49/2023 vom 16.11.2023, ausgefertigt am 29.11.2023, in Kraft seit 01.01.2024, ersetzt die Friedhofsordnung vom 28.06.2012 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 15.07.2021
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.