Hessen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 06635015
Alle 18 Friedhöfe in Korbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05631 53710
- Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung
- 1.380,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 960,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 18
- Friedhöfe mit Namen
34497 Korbach
Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr
Urnenreihengrab
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 18 Friedhöfe in Korbach nehmen zusammen 14,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 7,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.860 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 370 m entfernt, der entlegenste 10,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 18 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Korbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung
Stechbahn 134497 Korbach
05631 53710
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 UhrDienstag bis Donnerstag zusätzlich 14.30 bis 16.00 Uhr
Die 18 Friedhöfe in Korbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 7,9 ha | 940 m | 15 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof, 100 mBus 502, Bus 597.4 | keine Angabe |
| Friedhof Nieder-Ense | 9.760 m² | 4,4 km | 3 Anlagen, nächste 320 m | Mitte, 320 m | keine Angabe |
| Friedhof Meineringhausen | 6.870 m² | 5,7 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Kirche, 330 m | keine Angabe |
| Friedhof Rhena | 6.440 m² | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Am Hahnenberg, 240 m | keine Angabe |
| Totenhagen | 6.370 m² | 400 m | 61 Anlagen, nächste 80 m | Westwall, 110 mBus 597.3, Bus 597.4 | christlich |
| Friedhof Totenhagen | 5.240 m² | 370 m | 65 Anlagen, nächste 20 m | Am Kniep, 110 mBus 597.4 | keine Angabe |
| Friedhof Eppe | 4.630 m² | 8,5 km | keine erfasst | Grundschule, 100 mBus 502.3 | keine Angabe |
| Friedhof Hillershausen | 3.880 m² | 10,5 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Hillershausen, Mitte, 480 mBus 502.3, Bus 550 | keine Angabe |
| Friedhof Goldhausen | 3.860 m² | 5 km | 1 Anlagen, nächste 330 m | Goldhausen Mitte, 150 mBus 502.3, Bus 550 | christlich |
| Friedhof Lengefeld | 3.320 m² | 3,1 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Sporthalle, 270 m | keine Angabe |
| Friedhof Lelbach | 3.160 m² | 3,8 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Willinger Straße, 110 mBus 567, Bus 568 | keine Angabe |
| Friedhof Helmscheid | 2.610 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 150 m | Kirchplatz, 130 mBus 565 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Nordenbeck | 2.590 m² | 4,3 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Nordenbeck Mitte, 250 mBus 502, Bus 502.3 | keine Angabe |
| Friedhof Ober-Ense | 2.570 m² | 5,5 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Ober-Ense, 540 mBus 502, Bus 502.3 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Strothe | 2.330 m² | 4,9 km | 3 Anlagen, nächste 30 m | Strohe Mitte, 210 m | christlich |
| Friedhof Nieder-Schleidern | 1.740 m² | 9,4 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Nieder-Schleidern, 360 mBus 502.3 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1.600 m² | 610 m | 10 Anlagen, nächste 220 m | Süd, 130 mBus 501, Bus 504, Bus 510 | jüdisch |
| Friedhof Alleringhausen | 1.400 m² | 7,7 km | keine erfasst | Mitte, 260 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Korbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Borken (Hessen) | 38 km | 900,00 €Reihengrab480,00 € gespart | 575,00 €Urnenreihengrab385,00 € gespart |
| Bad Wildungen | 24,6 km | 920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre460,00 € gespart | 390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen570,00 € gespart |
| Lichtenau | 37,9 km | 1.050,00 €Reihengrab anonym330,00 € gespart | 730,00 €Urnenreihengrab230,00 € gespart |
| Korbach (hier) | - | 1.380,00 €Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr | 960,00 €Urnenreihengrab |
| Fritzlar | 32,2 km | 1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle180,00 € gespart |
| Frankenberg (Eder) | 24,9 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen71,00 € gespart |
| Bad Arolsen | 15,5 km | 1.593,00 €Erdreihengrabstätte | 992,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Warburg | 30,6 km | 2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 1.195,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 38 km | 480,00 €in Borken (Hessen), 38 km entfernt | 570,00 €in Bad Wildungen, 24,6 km entfernt |
Was ein Grab in Korbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 02, vom 07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen ab dem 6. LebensjahrReihengräber werden nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit belegt; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nach Absatz 3 nicht möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 für Leichen und Aschen einheitlich 25 Jahre. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 29 Absatz 1 hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von sechs Monaten herzurichten und sie samt dem unmittelbaren Grabumfeld bis zum Ablauf der Nutzungszeit instand zu halten. | 730,00 € | 650,00 € | 1.380,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe b und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 20 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Grab misst nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung 1,60 mal 0,80 Meter und steht nur Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr offen. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre, denn Paragraf 14 Absatz 1 kennt für Kinder keine kürzere Frist. | 300,00 € | 260,00 € | 560,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| RasenreihengrabPflegefrei, und das steht an zwei Stellen. Der Tarif setzt hinter die 950 Euro ausdrücklich den Zusatz einschließlich Pflegepauschale, und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Nach Paragraf 25 Absatz 3 sind auf Rasengräbern nur bündig in den Boden eingelassene Grabplatten ohne hervorstehende Teile bis 60 mal 80 mal 8 Zentimeter zulässig, und Grabschmuck darf nach Paragraf 29 Absatz 6 nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. | 950,00 € | 650,00 € | 1.600,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe d der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab mit zwei GrabstellenDer Tarif kennt kein einstelliges Erdwahlgrab: Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a nennt 2.900 Euro für das zweistellige Wahlgrab, Buchstabe b 1.450 Euro für jede weitere Grabstelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung vierzig Jahre und kann nach Absatz 4 auf Antrag verlängert werden, ohne Rechtsanspruch; die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Grabstätte und Jahr ein Vierzigstel der Erwerbsgebühr, hier 72,50 Euro. Die Ruhezeit einer einzelnen Beisetzung beträgt 25 Jahre. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 2.900,00 € | 650,00 € | 3.550,00 € | 40 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 21 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrab mit zwei GrabstellenPflegefrei, weil der Tarif hinter die 3.400 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Der Betrag gilt für zwei Grabstellen; jede weitere kostet nach Buchstabe e 1.700 Euro. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 85 Euro. | 3.400,00 € | 650,00 € | 4.050,00 € | 40 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| UrnenreihengrabIm Urnenreihengrab wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung eine Aschenurne beigesetzt. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 20 Absatz 3 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 1 legt die Herrichtung und die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten auf und sagt dazu ausdrücklich, dass Urnengräber vom Nutzungsberechtigten selbst abzuräumen sind. | 560,00 € | 400,00 € | 960,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 20 und Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnengrab im GemeinschaftsurnengrabfeldPflegefrei, weil Paragraf 29 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege des Gemeinschaftsurnengrabfeldes für anonyme Bestattungen erfolgt durch die Stadt Korbach; Grabmale und Grabausstattungen sind unzulässig. Eine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, wird dort also gar nicht ausgewiesen. Nach Paragraf 18 Absatz 4 wird eine Grabstätte im anonymen Grabfeld nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die zu Lebzeiten schriftlich geäußerte Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt, und nach Paragraf 15 Absatz 6 sind Umbettungen von dort nicht zulässig. | 560,00 € | 400,00 € | 960,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe g und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absätze 1 Buchstabe e und 4 sowie Paragraf 29 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
| RasenurnenreihengrabPflegefrei, weil der Tarif hinter die 700 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege der Rasengrabfelder der Stadt Korbach zuweist. Es wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe d eine Aschenurne beigesetzt, und nach Paragraf 25 Absatz 3 ist nur eine bündig eingelassene Grabplatte bis 60 mal 80 mal 8 Zentimeter zulässig. | 700,00 € | 400,00 € | 1.100,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe e der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrab im FriedhainDer Friedhain ist das Baumgrabfeld der Stadt. Pflegefrei, weil der Tarif hinter die 1.200 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Es wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe f eine Aschenurne beigesetzt. Nach Paragraf 25 Absatz 4 sind dort nur bündig in den Boden eingelassene Namenstafeln bis 20 mal 20 Zentimeter zulässig. | 1.200,00 € | 400,00 € | 1.600,00 € | 25 | Paragraf 5 Buchstabe f der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht läuft vierzig Jahre, die Ruhezeit einer Beisetzung 25 Jahre. Im Urnenwahlgrab dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden; die Beisetzungsgebühr von 400 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Jahr ein Vierzigstel der Erwerbsgebühr, hier 37,50 Euro. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung. | 1.500,00 € | 400,00 € | 1.900,00 € | 40 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 21 und Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung |
| RasenurnenwahlgrabPflegefrei, weil der Tarif hinter die 1.800 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege der Rasengrabfelder der Stadt Korbach zuweist. Es dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe e bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 45 Euro. | 1.800,00 € | 400,00 € | 2.200,00 € | 40 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab im FriedhainPflegefrei, weil der Tarif hinter die 2.300 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege des Friedhaines der Stadt Korbach zuweist. Es dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe g bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr von 400 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 57,50 Euro. | 2.300,00 € | 400,00 € | 2.700,00 € | 40 | Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
| Urnenkammer einschließlich VerschlussplattePflegefrei, weil Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Grabschmuck darf nach Absatz 6 im Bereich der Urnenkammern nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. Die Gebühr von 3.000 Euro schließt die Verschlussplatte ein und ist die höchste Nutzungsgebühr der Satzung. In einer Urnenkammer dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe h bis zu drei Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr von 200 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr, also 120 Euro. | 3.000,00 € | 200,00 € | 3.200,00 € | 25 | Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Korbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Korbach?
- In Korbach sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Korbach?
- Neuer Friedhof ist mit 7,9 ha der größte Friedhof in Korbach. Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Korbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Korbach gelten 25 Jahre für Leichen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Korbach?
- Ein Grab in Korbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 960,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 02, vom 07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Korbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Korbach ist Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung zuständig, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Telefon 05631 53710. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Korbach, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 02 vom 07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft
- Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 01 vom 20.05.2020, in Kraft seit 30.05.2020
- Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht und Satzungen mit der vollständigen Dokumentliste Stand 05.09.2026, 54 Dokumente, unter F genau zwei zum Friedhofswesen und ohne Vorversionen dazu
- Kreis- und Hansestadt Korbach, Archiv der öffentlichen Bekanntmachungen Stand 05.09.2026, 32 Einträge vollständig durchgesehen, keiner zum Friedhofswesen
- Kreis- und Hansestadt Korbach, Seite Standesamt und Friedhofsverwaltung im Rathaus Stand 05.09.2026, Anschrift, Rufnummer und Sprechzeiten
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.