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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 06635015

Alle 18 Friedhöfe in Korbach

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05631 53710
Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung

34497 Korbach

1.380,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr

960,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

18
Friedhöfe mit Namen

3 weitere Flächen ohne Namen

Die 18 Friedhöfe in Korbach nehmen zusammen 14,8 ha ein

Kurz beantwortet

Korbach hat 18 benannte Friedhöfe mit zusammen 14,8 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 7,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Totenhagen mit 370 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Korbach abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 7,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.860 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 370 m entfernt, der entlegenste 10,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 18 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 6 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Korbach rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung

Stechbahn 1
34497 Korbach
05631 53710
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag zusätzlich 14.30 bis 16.00 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Korbach im Netz

Die 18 Friedhöfe in Korbach, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof7,9 ha940 m15 Anlagen, nächste 140 mFriedhof, 100 mBus 502, Bus 597.4keine Angabe
Friedhof Nieder-Ense9.760 m²4,4 km3 Anlagen, nächste 320 mMitte, 320 mkeine Angabe
Friedhof Meineringhausen6.870 m²5,7 km2 Anlagen, nächste 110 mKirche, 330 mkeine Angabe
Friedhof Rhena6.440 m²5,5 km1 Anlagen, nächste 310 mAm Hahnenberg, 240 mkeine Angabe
Totenhagen6.370 m²400 m61 Anlagen, nächste 80 mWestwall, 110 mBus 597.3, Bus 597.4christlich
Friedhof Totenhagen5.240 m²370 m65 Anlagen, nächste 20 mAm Kniep, 110 mBus 597.4keine Angabe
Friedhof Eppe4.630 m²8,5 kmkeine erfasstGrundschule, 100 mBus 502.3keine Angabe
Friedhof Hillershausen3.880 m²10,5 km1 Anlagen, nächste 60 mHillershausen, Mitte, 480 mBus 502.3, Bus 550keine Angabe
Friedhof Goldhausen3.860 m²5 km1 Anlagen, nächste 330 mGoldhausen Mitte, 150 mBus 502.3, Bus 550christlich
Friedhof Lengefeld3.320 m²3,1 km2 Anlagen, nächste 30 mSporthalle, 270 mkeine Angabe
Friedhof Lelbach3.160 m²3,8 km2 Anlagen, nächste 30 mWillinger Straße, 110 mBus 567, Bus 568keine Angabe
Friedhof Helmscheid2.610 m²5,4 km1 Anlagen, nächste 150 mKirchplatz, 130 mBus 565christlich, evangelisch
Friedhof Nordenbeck2.590 m²4,3 km2 Anlagen, nächste 40 mNordenbeck Mitte, 250 mBus 502, Bus 502.3keine Angabe
Friedhof Ober-Ense2.570 m²5,5 km2 Anlagen, nächste 60 mOber-Ense, 540 mBus 502, Bus 502.3christlich, evangelisch
Friedhof Strothe2.330 m²4,9 km3 Anlagen, nächste 30 mStrohe Mitte, 210 mchristlich
Friedhof Nieder-Schleidern1.740 m²9,4 km1 Anlagen, nächste 40 mNieder-Schleidern, 360 mBus 502.3keine Angabe
Jüdischer Friedhof1.600 m²610 m10 Anlagen, nächste 220 mSüd, 130 mBus 501, Bus 504, Bus 510jüdisch
Friedhof Alleringhausen1.400 m²7,7 kmkeine erfasstMitte, 260 mkeine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Korbach kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Borken (Hessen)38 km900,00 €Reihengrab480,00 € gespart575,00 €Urnenreihengrab385,00 € gespart
Bad Wildungen24,6 km920,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre460,00 € gespart390,00 €Urnenreihengrabstätte für bis zu zwei Urnen570,00 € gespart
Lichtenau37,9 km1.050,00 €Reihengrab anonym330,00 € gespart730,00 €Urnenreihengrab230,00 € gespart
Korbach (hier)-1.380,00 €Reihengrab für Personen ab dem 6. Lebensjahr960,00 €Urnenreihengrab
Fritzlar32,2 km1.500,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Grabstelle180,00 € gespart
Frankenberg (Eder)24,9 km1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen71,00 € gespart
Bad Arolsen15,5 km1.593,00 €Erdreihengrabstätte992,00 €Urnenreihengrabstätte
Warburg30,6 km2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen1.195,00 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 38 km480,00 €in Borken (Hessen), 38 km entfernt570,00 €in Bad Wildungen, 24,6 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Korbach kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 02, vom 07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Personen ab dem 6. LebensjahrReihengräber werden nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit belegt; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nach Absatz 3 nicht möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 für Leichen und Aschen einheitlich 25 Jahre. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 29 Absatz 1 hat der Nutzungsberechtigte die Grabstätte innerhalb von sechs Monaten herzurichten und sie samt dem unmittelbaren Grabumfeld bis zum Ablauf der Nutzungszeit instand zu halten.730,00 €650,00 €1.380,00 €25Paragraf 5 Buchstabe b und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 20 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Grab misst nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung 1,60 mal 0,80 Meter und steht nur Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr offen. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre, denn Paragraf 14 Absatz 1 kennt für Kinder keine kürzere Frist.300,00 €260,00 €560,00 €25Paragraf 5 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 20 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofssatzung
RasenreihengrabPflegefrei, und das steht an zwei Stellen. Der Tarif setzt hinter die 950 Euro ausdrücklich den Zusatz einschließlich Pflegepauschale, und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Nach Paragraf 25 Absatz 3 sind auf Rasengräbern nur bündig in den Boden eingelassene Grabplatten ohne hervorstehende Teile bis 60 mal 80 mal 8 Zentimeter zulässig, und Grabschmuck darf nach Paragraf 29 Absatz 6 nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden.950,00 €650,00 €1.600,00 €25Paragraf 5 Buchstabe d der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
Wahlgrab mit zwei GrabstellenDer Tarif kennt kein einstelliges Erdwahlgrab: Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a nennt 2.900 Euro für das zweistellige Wahlgrab, Buchstabe b 1.450 Euro für jede weitere Grabstelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung vierzig Jahre und kann nach Absatz 4 auf Antrag verlängert werden, ohne Rechtsanspruch; die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Grabstätte und Jahr ein Vierzigstel der Erwerbsgebühr, hier 72,50 Euro. Die Ruhezeit einer einzelnen Beisetzung beträgt 25 Jahre. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung.2.900,00 €650,00 €3.550,00 €40Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 21 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrab mit zwei GrabstellenPflegefrei, weil der Tarif hinter die 3.400 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Der Betrag gilt für zwei Grabstellen; jede weitere kostet nach Buchstabe e 1.700 Euro. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 85 Euro.3.400,00 €650,00 €4.050,00 €40Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
UrnenreihengrabIm Urnenreihengrab wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung eine Aschenurne beigesetzt. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 20 Absatz 3 nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 1 legt die Herrichtung und die Instandhaltung dem Nutzungsberechtigten auf und sagt dazu ausdrücklich, dass Urnengräber vom Nutzungsberechtigten selbst abzuräumen sind.560,00 €400,00 €960,00 €25Paragraf 5 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 20 und Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Anonymes Urnengrab im GemeinschaftsurnengrabfeldPflegefrei, weil Paragraf 29 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege des Gemeinschaftsurnengrabfeldes für anonyme Bestattungen erfolgt durch die Stadt Korbach; Grabmale und Grabausstattungen sind unzulässig. Eine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre, wird dort also gar nicht ausgewiesen. Nach Paragraf 18 Absatz 4 wird eine Grabstätte im anonymen Grabfeld nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die zu Lebzeiten schriftlich geäußerte Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt, und nach Paragraf 15 Absatz 6 sind Umbettungen von dort nicht zulässig.560,00 €400,00 €960,00 €25Paragraf 5 Buchstabe g und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absätze 1 Buchstabe e und 4 sowie Paragraf 29 Absatz 7 der Friedhofssatzung
RasenurnenreihengrabPflegefrei, weil der Tarif hinter die 700 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege der Rasengrabfelder der Stadt Korbach zuweist. Es wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe d eine Aschenurne beigesetzt, und nach Paragraf 25 Absatz 3 ist nur eine bündig eingelassene Grabplatte bis 60 mal 80 mal 8 Zentimeter zulässig.700,00 €400,00 €1.100,00 €25Paragraf 5 Buchstabe e der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
Urnenreihengrab im FriedhainDer Friedhain ist das Baumgrabfeld der Stadt. Pflegefrei, weil der Tarif hinter die 1.200 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Es wird nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe f eine Aschenurne beigesetzt. Nach Paragraf 25 Absatz 4 sind dort nur bündig in den Boden eingelassene Namenstafeln bis 20 mal 20 Zentimeter zulässig.1.200,00 €400,00 €1.600,00 €25Paragraf 5 Buchstabe f der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht läuft vierzig Jahre, die Ruhezeit einer Beisetzung 25 Jahre. Im Urnenwahlgrab dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden; die Beisetzungsgebühr von 400 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 je Jahr ein Vierzigstel der Erwerbsgebühr, hier 37,50 Euro. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung.1.500,00 €400,00 €1.900,00 €40Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 21 und Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung
RasenurnenwahlgrabPflegefrei, weil der Tarif hinter die 1.800 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege der Rasengrabfelder der Stadt Korbach zuweist. Es dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe e bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 45 Euro.1.800,00 €400,00 €2.200,00 €40Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrab im FriedhainPflegefrei, weil der Tarif hinter die 2.300 Euro den Zusatz einschließlich Pflegepauschale setzt und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Pflege des Friedhaines der Stadt Korbach zuweist. Es dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe g bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr von 400 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Vierzigstel, hier 57,50 Euro.2.300,00 €400,00 €2.700,00 €40Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung mit dem Zusatz einschließlich Pflegepauschale, Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c sowie Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
Urnenkammer einschließlich VerschlussplattePflegefrei, weil Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt: Die Pflege der Rasengrabfelder, des Friedhaines und der Urnenkammern erfolgt durch die Stadt Korbach. Grabschmuck darf nach Absatz 6 im Bereich der Urnenkammern nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden. Die Gebühr von 3.000 Euro schließt die Verschlussplatte ein und ist die höchste Nutzungsgebühr der Satzung. In einer Urnenkammer dürfen nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe h bis zu drei Aschenurnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr von 200 Euro fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr, also 120 Euro.3.000,00 €200,00 €3.200,00 €25Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung, Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 29 Absatz 8 der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Korbach

Häufige Fragen zu Korbach

Wie viele Friedhöfe gibt es in Korbach?
In Korbach sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Korbach?
Neuer Friedhof ist mit 7,9 ha der größte Friedhof in Korbach. Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Korbach?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Korbach gelten 25 Jahre für Leichen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Aschen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Korbach?
Ein Grab in Korbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 960,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach, Ortsrecht 67 60 02, vom 07.04.2022, nach Paragraf 19 in Kraft seit 01.07.2022, setzt die Friedhofsgebührenordnung vom 01.10.2013 außer Kraft.
Wer ist für die Friedhöfe in Korbach zuständig?
Für die Friedhöfe in Korbach ist Kreis- und Hansestadt Korbach, Standesamt und Friedhofsverwaltung zuständig, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Telefon 05631 53710. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Korbach, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.