Hessen, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 06533009
Alle 14 Friedhöfe in Limburg an der Lahn
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06431 203-362
- Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Tiefbauamt, Friedhofsverwaltung
- 2.340,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.410,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
65549 Limburg a. d. Lahn
Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr
Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Limburg an der Lahn nehmen zusammen 21,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Limburg ist der größte mit 11,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.830 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 240 m entfernt, der entlegenste 5,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 14 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 6 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Limburg an der Lahn rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Tiefbauamt, Friedhofsverwaltung
Über der Lahn 165549 Limburg a. d. Lahn
06431 203-362
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Die 14 Friedhöfe in Limburg an der Lahn, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Limburg | 11,1 ha | 1,3 km | 5 Anlagen, nächste 210 m | Auf der Unterheide/Moselstraße, 200 m | keine Angabe |
| Friedhof Dietkirchen | 1,5 ha | 2,5 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Poststraße, 90 mBus LM-23 | christlich |
| friedhof Staffel | 1,4 ha | 2,5 km | keine erfasst | Sudetenstraße, 120 mBus LM-26 | keine Angabe |
| Friedhof Lindenholzhausen | 1,3 ha | 4 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Rübsanger-/Lindenstraße, 270 mBus LM-21, Bus LM-22, Bus LM-59 | keine Angabe |
| Friedhof Linter | 1,3 ha | 2,7 km | 6 Anlagen, nächste 80 m | Mainzer Straße / Auf der Bätz, 240 mBus LM-20, Bus LM-33, Bus X72 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Offheim | 1,3 ha | 2,5 km | 5 Anlagen, nächste 70 m | Friedhof, 70 mBus LM-25 | christlich |
| Friedhof Eschhofen | 9.830 m² | 2,2 km | keine erfasst | Eschhofen Friedhof, 140 mBus 282, Bus LM-21, Bus LM-22, Bus LM-59 | keine Angabe |
| Friedhof Ahlbach | 5.920 m² | 5,9 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Ahlbach Friedhof, 50 m | christlich, katholisch |
| KriegsgräberstätteDenkmal | 4.220 m² | 1,9 km | 5 Anlagen, nächste 270 m | Am Sportplatz, 500 m | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 3.690 m² | 1 km | 4 Anlagen, nächste 250 m | Krankenhaus, 260 mBus LM-1, Bus LM-3 | jüdisch |
| ehemaliger Friedhof | 3.610 m² | 240 m | 31 Anlagen, nächste 50 m | Schleusenweg, 220 mBus LM-23 | keine Angabe |
| Pallottinerfriedhof | 3.180 m² | 1,1 km | 14 Anlagen, nächste 50 m | Am Meilenstein, 70 mBus 282, Bus 285, Bus LM-5, Bus LM-22 | keine Angabe |
| Kloster Marienborn | 1.130 m² | 700 m | 6 Anlagen, nächste 110 m | Westerwaldstraße, 110 mBus LM-2, Bus LM-11, Bus LM-13, Bus LM-25 | christlich |
| Domherrenfriedhof | 60 m² | 260 m | 31 Anlagen, nächste 60 m | Eschhöfer Weg, 250 mBus 282, Bus LM-1, Bus LM-3, Bus LM-21 | christlich, römisch-katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Limburg an der Lahn kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Boppard | 38 km | 1.040,00 €Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres1.300,00 € gespart | 660,00 €Anonymes Urnengrab750,00 € gespart |
| Braunfels | 27,1 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres680,00 € gespart | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte370,00 € gespart |
| Koblenz | 33,5 km | 1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren470,00 € gespart | 780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte630,00 € gespart |
| Herborn | 36,2 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre455,00 € gespart | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen640,00 € gespart |
| Wiesbaden | 36,3 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht445,00 € gespart | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie603,00 € gespart |
| Wetzlar | 38,8 km | 2.079,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre261,00 € gespart | 723,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne687,00 € gespart |
| Weilburg | 17,9 km | 2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre180,00 € gespart | 1.285,00 €Einzelurnengrab125,00 € gespart |
| Limburg an der Lahn (hier) | - | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 38,8 km | 1.300,00 €in Boppard, 38 km entfernt | 750,00 €in Boppard, 38 km entfernt |
Was ein Grab in Limburg an der Lahn kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn, aktuelle Textfassung, vom 17. Dezember 2003, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 25. Mai 2022.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Limburg. Das Reihengrab wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung für die Dauer der Ruhefrist abgegeben, ein Wiedererwerb ist nach Absatz 3 nicht möglich. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre, auf dem Friedhof Linter nach Absatz 2 vierzig Jahre zum selben Preis. In dem Grab dürfen nach Paragraf 16 Absatz 6 zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 28 Absatz 4 der Friedhofsordnung beim Verfügungsberechtigten. | 990,00 € | 1.350,00 € | 2.340,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 |
| Reihengrab für eine Erdbestattung bis zum 6. Lebensjahr sowie für bestattungspflichtige TotgeburtenZwanzig Jahre ist nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr, auf dem Friedhof Linter nach Absatz 2 dreißig Jahre. | 240,00 € | 1.210,00 € | 1.450,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.4 |
| Einstelliges Wahlgrab für eine ErdbestattungDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung vierzig Jahre und kann wiedererworben werden, mindestens für fünf Jahre. In einem einstelligen Wahlgrab darf nach Paragraf 17 Absatz 12 nur eine Leiche bestattet werden, dazu bis zu zwei Urnen. Jede weitere Grabstelle kostet nach Paragraf 5 Absatz 1 Ziffer 1.2 zusätzlich 1.980 Euro. | 2.370,00 € | 1.500,00 € | 3.870,00 € | 40 | Paragraf 5 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 |
| Urnenreihengrab für bis zu zwei UrnenDas günstigste Grab in Limburg. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofsordnung nimmt es höchstens zwei Urnen auf, eine zweite Beisetzung ist nach Absatz 5 nur bis zehn Jahre nach der ersten möglich; ein Wiedererwerb ist nach Absatz 4 ausgeschlossen. Die Ruhefrist für Aschenreste beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre. Die Pflege liegt nach Paragraf 28 Absatz 4 beim Verfügungsberechtigten. | 310,00 € | 1.100,00 € | 1.410,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.3 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
| Urnenwahlgrab für bis zu vier UrnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 11 der Friedhofsordnung vierzig Jahre, in dem Grab finden nach Absatz 12 bis zu vier Urnen Platz. Der Betrag gilt für das ganze Grab. | 950,00 € | 1.100,00 € | 2.050,00 € | 40 | Paragraf 5 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
| Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage für eine UrneDas günstigste pflegefreie Grab in Limburg. Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofsordnung legt Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung auf; Paragraf 6 Ziffer 1.8 der Gebührenordnung erhebt dafür 120 Euro, die in der Nutzungsgebühr stecken. Die Anlage liegt auf einer Rasenfläche, nimmt vierundzwanzig Urnen auf und trägt in der Mitte einen Gedenkstein; das Niederlegen von Blumenschmuck ist nach Paragraf 22 a nicht gestattet. Die Beschriftung der Stele wird nach Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 2.0 nach tatsächlichem Aufwand erstattet. | 430,00 € | 1.100,00 € | 1.530,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.4, Paragraf 6 Ziffer 1.8 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
| Baumgrab am Hauptfriedhof für bis zu zwei UrnenParagraf 18 Absatz 9 der Friedhofsordnung legt Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Friedhofsverwaltung auf; Paragraf 6 Ziffer 1.9 der Gebührenordnung erhebt dafür 470 Euro, die in der Nutzungsgebühr stecken. Die Grabart gibt es nur auf dem Hauptfriedhof. Eine zweite Beisetzung ist bis zehn Jahre nach der ersten möglich, ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Die Schrifttafel am Gemeinschaftsgrabmal ist nach Paragraf 7 Absatz 1 Ziffer 2.1 nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. | 1.020,00 € | 1.100,00 € | 2.120,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.5, Paragraf 6 Ziffer 1.9 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
| Urnenkammer für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die ganze Kammer, die nach Paragraf 18 Absatz 10 der Friedhofsordnung für dreißig Jahre bereitgestellt wird und höchstens zwei Urnen aufnimmt; bei einer Zweitbelegung ist eine Ruhefrist von mindestens zwanzig Jahren zu wahren, notfalls gegen Verlängerung. Derselbe Absatz legt Gestaltung, Pflege und Unterhaltung der Anlage ausschließlich der Friedhofsverwaltung auf. Die Verschlussplatte ist nach Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.6 in der Bestattungsgebühr enthalten, ihre Beschriftung müssen die Angehörigen selbst beauftragen. | 1.350,00 € | 950,00 € | 2.300,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.6 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.2 |
| Reihengrab im Rasengrabfeld für eine Erdbestattung ab dem 6. LebensjahrDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Limburg. In der Nutzungsgebühr stecken 990 Euro für die Überlassung und 990 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 Ziffer 1.4. Pflegefrei: Paragraf 6 der Gebührenordnung erhebt für Rasengrabstätten eine eigene Gebühr für Pflege und Unterhaltung, die zusätzlich zur Erwerbsgebühr fällig wird und die ganze Nutzungszeit deckt. Sie steckt in der Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 22 b der Friedhofsordnung darf die Grabstätte nur eine ebenerdige Gedenkplatte tragen, Blumenschmuck und Grablichter auf der Rasenfläche sind nicht gestattet. | 1.980,00 € | 1.350,00 € | 3.330,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.1, Paragraf 6 Ziffer 1.4 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.1 |
| Einstelliges Wahlgrab im Rasengrabfeld für eine ErdbestattungIn der Nutzungsgebühr stecken 2.370 Euro für das Nutzungsrecht und 1.980 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 Ziffer 1.1. Jede weitere Grabstelle kostet 1.980 Euro Erwerbsgebühr und 1.650 Euro Pflegegebühr. Pflegefrei: Paragraf 6 der Gebührenordnung erhebt für Rasengrabstätten eine eigene Gebühr für Pflege und Unterhaltung, die zusätzlich zur Erwerbsgebühr fällig wird und die ganze Nutzungszeit deckt. Sie steckt in der Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 22 b der Friedhofsordnung darf die Grabstätte nur eine ebenerdige Gedenkplatte tragen, Blumenschmuck und Grablichter auf der Rasenfläche sind nicht gestattet. | 4.350,00 € | 1.500,00 € | 5.850,00 € | 40 | Paragraf 5 Absatz 1 Ziffer 1.1, Paragraf 6 Ziffer 1.1 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.2 |
| Kindergrab im Rasengrabfeld für eine Erdbestattung bis zum 6. LebensjahrIn der Nutzungsgebühr stecken 240 Euro für die Überlassung und 240 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 Ziffer 1.5. Pflegefrei: Paragraf 6 der Gebührenordnung erhebt für Rasengrabstätten eine eigene Gebühr für Pflege und Unterhaltung, die zusätzlich zur Erwerbsgebühr fällig wird und die ganze Nutzungszeit deckt. Sie steckt in der Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 22 b der Friedhofsordnung darf die Grabstätte nur eine ebenerdige Gedenkplatte tragen, Blumenschmuck und Grablichter auf der Rasenfläche sind nicht gestattet. | 480,00 € | 1.210,00 € | 1.690,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.2, Paragraf 6 Ziffer 1.5 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.4 |
| Urnenreihengrab im Rasengrabfeld für bis zu zwei UrnenIn der Nutzungsgebühr stecken 310 Euro für die Überlassung und 310 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 Ziffer 1.7. Derselbe Satz gilt nach dem Wortlaut der Ziffer auch für die anonyme Urnenbestattung. Pflegefrei: Paragraf 6 der Gebührenordnung erhebt für Rasengrabstätten eine eigene Gebühr für Pflege und Unterhaltung, die zusätzlich zur Erwerbsgebühr fällig wird und die ganze Nutzungszeit deckt. Sie steckt in der Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 22 b der Friedhofsordnung darf die Grabstätte nur eine ebenerdige Gedenkplatte tragen, Blumenschmuck und Grablichter auf der Rasenfläche sind nicht gestattet. | 620,00 € | 1.100,00 € | 1.720,00 € | 30 | Paragraf 5 Absatz 4 Ziffer 4.3, Paragraf 6 Ziffer 1.7 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
| Urnenwahlgrab im Rasengrabfeld für bis zu vier UrnenIn der Nutzungsgebühr stecken 950 Euro für das Nutzungsrecht und 790 Euro Pflegegebühr nach Paragraf 6 Ziffer 1.6. Pflegefrei: Paragraf 6 der Gebührenordnung erhebt für Rasengrabstätten eine eigene Gebühr für Pflege und Unterhaltung, die zusätzlich zur Erwerbsgebühr fällig wird und die ganze Nutzungszeit deckt. Sie steckt in der Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 22 b der Friedhofsordnung darf die Grabstätte nur eine ebenerdige Gedenkplatte tragen, Blumenschmuck und Grablichter auf der Rasenfläche sind nicht gestattet. | 1.740,00 € | 1.100,00 € | 2.840,00 € | 40 | Paragraf 5 Absatz 2, Paragraf 6 Ziffer 1.6 und Paragraf 4 Absatz 1 Ziffer 1.5.1 |
Häufige Fragen zu Limburg an der Lahn
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Limburg an der Lahn?
- In Limburg an der Lahn sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 21,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Limburg an der Lahn?
- Friedhof Limburg ist mit 11,1 ha der größte Friedhof in Limburg an der Lahn. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Limburg an der Lahn?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Limburg an der Lahn gelten 30 Jahre für Leichen und Aschenreste auf allen Friedhöfen außer Linter nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr auf allen Friedhöfen außer Linter nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 40 Jahre für Leichen auf dem Friedhof Linter, wegen der besonderen geologischen Bedingungen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr auf dem Friedhof Linter nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschenreste, die in einer bereits vorhandenen Grabstätte beigesetzt werden, mit Einverständnis der Angehörigen nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Limburg an der Lahn?
- Ein Grab in Limburg an der Lahn kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen mit 1.410,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn, aktuelle Textfassung, vom 17. Dezember 2003, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 25. Mai 2022.
- Wer ist für die Friedhöfe in Limburg an der Lahn zuständig?
- Für die Friedhöfe in Limburg an der Lahn ist Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Tiefbauamt, Friedhofsverwaltung zuständig, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefon 06431 203-362. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Limburg an der Lahn, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn, aktuelle Textfassung vom 17. Dezember 2003, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 25. Mai 2022
- Änderungshistorie der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn mit dem Wortlaut aller vier Fassungen Stand der dritten Änderungssatzung vom 25. Mai 2022
- Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, aktuelle Textfassung Neufassung vom 12. Januar 2007, zuletzt geändert durch die vierte Änderungssatzung vom 23. Mai 2022
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.