Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03102000
Alle 18 Friedhöfe in Salzgitter
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05341 8393007
- Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung
- 2.455,43 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 949,43 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 18
- Friedhöfe mit Namen
38226 Salzgitter
Reihengrabstätte
Anonyme Urnengrabstätte
22 weitere Flächen ohne Namen
Die 18 Friedhöfe in Salzgitter nehmen zusammen 42,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 20,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.120 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 420 m entfernt, der entlegenste 13,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 18 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 8 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Salzgitter rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung
Korbmacherweg 538226 Salzgitter
05341 8393007
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch und Freitag 9 bis 12 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Die 18 Friedhöfe in Salzgitter, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof | 20,2 ha | 420 m | 3 Anlagen, nächste 130 m | SZ-Lebenstedt, Friedhof, 270 mBus 604, Bus 613, Bus 616, Bus 630 | christlich |
| Waldfriedhof | 13,8 ha | 8,7 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | SZ-Bad, Waldfriedhof, 150 mBus 618 | keine Angabe |
| Altstadtfriedhof | 2,2 ha | 11,3 km | 9 Anlagen, nächste 150 m | SZ-Bad, Schützenplatz, 200 m | keine Angabe |
| Gedenkstätte »Friedhof Westerholz« | 8.920 m² | 1,4 km | keine erfasst | SZ-Hallendorf, Brunnenriede, 440 mBus 602, Bus 604, Bus 621, Bus 626 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 8.300 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | SZ-Watenstedt, Ort, 260 mBus 603, Bus 630 | keine Angabe |
| Friedhof Salder | 6.690 m² | 2,8 km | keine erfasst | SZ-Salder Mindener Straße, 460 mBus 612, Bus 613 | keine Angabe |
| Friedhof | 6.490 m² | 8,7 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | SZ-Flachstöckheim, Steigerdamm, 230 mBus 603, Bus 607 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof | 6.480 m² | 13,3 km | 2 Anlagen, nächste 250 m | Ringelheim Goslarsche Straße , 260 mBus 656 | keine Angabe |
| Friedhof | 6.120 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 170 m | SZ-Üfingen, Ort, 260 mBus 602, Bus 604 | christlich |
| Friedhof | 4.670 m² | 5,5 km | keine erfasst | SZ-Sauingen, Schützenhaus, 70 mBus 602, Bus 604 | christlich |
| Friedhof | 4.190 m² | 4,1 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | SZ-Bleckenstedt, Hilmsegraben, 230 mBus 602 | christlich |
| Ev.-luth. Friedhof Osterlinde | 3.430 m² | 7,7 km | keine erfasst | SZ-Osterlinde, Ort, 30 mBus 608, Bus 609 | christlich, lutherisch |
| Friedhof | 3.210 m² | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | SZ-Reppner, Ort, 160 mBus 608, Bus 609 | christlich |
| Ev. Friedhof Salzgitter Flachstöckheim | 2.990 m² | 9 km | 3 Anlagen, nächste 90 m | SZ-Flachstöckheim, Schule, 120 mBus 603, Bus 607 | keine Angabe |
| Friedhof | 2.620 m² | 2,4 km | keine erfasst | SZ-Engelnstedt, 210 mBus 602, Bus 613, Bus 616, Bus 619 | christlich |
| Alter Friedhof | 1.810 m² | 3,6 km | 2 Anlagen, nächste 340 m | SZ-Watenstedt, ZOB, 200 mBus 603, Bus 630 | keine Angabe |
| Cholera Friedhof 1863 | 550 m² | 13,8 km | keine erfasst | Ringelheim Goslarsche Straße , 830 mBus 656 | keine Angabe |
| Klosterfriedhof | 160 m² | 8,4 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | SZ-Steterburg, Kloster, 130 mBus 602, Bus 603, Bus 790 | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Salzgitter kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Salzdetfurth | 26,1 km | 1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre1.431,43 € gespart | 665,00 €Urnenreihengrab284,43 € gespart |
| Wolfenbüttel | 12 km | 1.071,00 €Reihengrabstelle für Erwachsene1.384,43 € gespart | 522,00 €Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil427,43 € gespart |
| Gifhorn | 39,6 km | 1.727,53 €Erdreihengrab727,90 € gespart | 1.059,58 €Urnenwahlgrabstätte unter Waldbäumen |
| Hildesheim | 27,8 km | 2.039,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und Himmelsthür416,43 € gespart | 911,00 €Urnenreihengrab ohne Rasenschnitt38,43 € gespart |
| Lehrte | 36,2 km | 2.202,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren253,43 € gespart | 951,00 €Urnenreihengrab |
| Ilsede | 15,7 km | 2.222,00 €Rasensarggrabstätte233,43 € gespart | 914,00 €Pflegeleichte Urnengrabstätte35,43 € gespart |
| Braunschweig | 16,9 km | 2.405,40 €Erdreihengrab ohne Vorerwerbsmöglichkeit50,03 € gespart | 1.327,50 €Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre |
| Salzgitter (hier) | - | 2.455,43 €Reihengrabstätte | 949,43 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 39,6 km | 1.431,43 €in Bad Salzdetfurth, 26,1 km entfernt | 427,43 €in Wolfenbüttel, 12 km entfernt |
Was ein Grab in Salzgitter kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 28 vom 11.12.2024 mit der 34. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Seiten 311 bis 314) und der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Seiten 303 bis 305), beide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags..
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je GrabstelleDas teuerste Grab der Stadt: 4.373,47 Euro für die Grabstelle und 594,51 Euro für das Ausheben, zusammen 4.967,98 Euro. Angeboten wird es nach dem Ratgeber Trauerfall nur auf den Friedhöfen Lebenstedt, Gebhardshagen und Salzgitter-Bad, und die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 rechnet mit genau einem Verkauf im Jahr. Warum es so viel kostet, sagt dieselbe Kalkulation: Sie setzt für diese Grabart eine Bruttofläche von 10,00 Quadratmetern an, während die Nettofläche wie beim gewöhnlichen Wahlgrab 3,78 Quadratmeter beträgt. Bezahlt wird also die Lage, nicht mehr Platz für den Sarg. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; der Wiedererwerb kostet 145,78 Euro je Jahr und Grabstelle, dreißigmal gerechnet 4.373,40 Euro und damit bis auf sieben Cent den Erwerbspreis. Herrichtung und Pflege bleiben nach Paragraf 23 Absatz 4 bei der nutzungsberechtigten Person, und die Kalkulation weist dieser Grabart keine Pflegeleistung zu. | 4.373,47 € | 594,51 € | 4.967,98 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDas gewöhnliche Familiengrab der Stadt, mit Beisetzung 3.142,15 Euro. Die Lage wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung mit den Erwerbenden festgelegt, das Nutzungsrecht läuft dreißig Jahre und entsteht nach Absatz 3 erst mit der Zahlung und der Aushändigung der Verleihungsurkunde. In einer Wahlgrabstätte ruhen nach Paragraf 15 Absatz 1 ein Sarg und bis zu vier Urnen, Urnen allerdings erst nach der Erdbestattung, weil Paragraf 12 Absatz 5 das so bestimmt; jede weitere Beisetzung kostet das Ausheben erneut. Die Gebühr gilt je Grabstelle, ein zweistelliges Wahlgrab kostet also das Doppelte. Der Wiedererwerb kostet 84,92 Euro je Jahr und Grabstelle, dreißigmal gerechnet 2.547,60 Euro, vier Cent unter dem Erwerbspreis. Ein Nutzungsrecht auf Vorrat gibt es nicht: Nach Paragraf 14 Absatz 2 kann es nur eingeräumt werden, wenn eine verstorbene Person bestattet werden soll. Bepflanzung und Pflege schuldet die nutzungsberechtigte Person. | 2.547,64 € | 594,51 € | 3.142,15 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte mit besonderer Gestaltung, je GrabstelleEin Wahlgrab mit reduzierter Pflegefläche, nach dem Ratgeber Trauerfall auf den Friedhöfen Lebenstedt und Salzgitter-Bad zu haben. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung darf nur die eingefasste Fläche von 1,00 mal 1,25 Metern vor dem Grabmal bepflanzt werden; das Verlegen der umlaufenden Betonplatten sowie Ansaat und dauernde Pflege der Rasenflächen ringsum übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflegefrei ist das Grab deshalb trotzdem nicht, und die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 zeigt genau, warum: Sie führt für diese Grabart keine Pflegeleistung, sondern erklärt den Aufschlag von 510,99 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Wahlgrab allein über die Flächen, nämlich 1,25 Quadratmeter netto gegenüber 5,48 brutto. Der Rasen wird über die Bruttofläche mitbezahlt, das Beet bleibt nach Paragraf 23 Absatz 4 Sache der Angehörigen. Mit Beisetzung kostet das Grab 3.653,14 Euro, der Wiedererwerb 101,95 Euro je Jahr und Grabstelle. | 3.058,63 € | 594,51 € | 3.653,14 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 4 Buchstabe c und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 23 Absätze 3 und 4 der Friedhofssatzung |
| ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Salzgitter, mit Beisetzung 2.455,43 Euro. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; darin ruht nach Absatz 4 nur eine verstorbene Person, nach Paragraf 15 Absatz 1 dürfen aber bis zu zwei Urnen hinzukommen, solange deren Ruhezeit innerhalb der des Sarges liegt. Verlängern lässt sich das Recht nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht, und folgerichtig führt der Tarif für Reihengrabstätten auch keinen Wiedererwerbssatz. Drei Monate vor dem Abräumen eines Grabfeldes kündigt der Regiebetrieb das nach Absatz 6 öffentlich und mit einem Schild auf dem Feld an; diese Bekanntmachung steht regelmäßig im Amtsblatt, zuletzt am 31.08.2026 für den Jahrgang 1996. Herrichtung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 diejenige Person, an die die Grabstätte abgegeben wurde. | 1.860,92 € | 594,51 € | 2.455,43 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 und Paragraf 23 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte unter Rasen, RasengrabstätteDas günstigste Erdgrab, dessen Pflege die Stadt trägt: 2.657,41 Euro mit Beisetzung, also 201,98 Euro mehr als die gewöhnliche Reihengrabstätte. Der Beleg für die Pflegefreiheit steht nicht in der Satzung, sondern in der vom Rat am 20.11.2024 beschlossenen Gebührenkalkulation. Deren Äquivalenzziffernrechnung unter Ziffer 2.1.1 trägt in der Spalte Pflegeleistung den Wert 0,1, und dieser Zuschlag ergibt mit dem Grundbetrag von 67,0040 Euro je bewertetem Ruhefristjahr rund 6,70 Euro im Jahr; genau um 6,73 Euro im Jahr liegt das Rasengrab über der gewöhnlichen Reihengrabstätte. Dazu passt der Ratgeber Trauerfall des Regiebetriebs, der auf Seite 9 schreibt, die Grabstelle werde mit Rasen eingesät und vom SRB gepflegt und unterhalten; ein Grabstein und eine Grabbepflanzung sind ausgeschlossen, ebenso Blumengestecke, Pflanzschalen, Vasen und Sträuße. Angeboten wird die Grabart auf allen städtischen Friedhöfen. Verlängern lässt sie sich nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht. | 2.062,90 € | 594,51 € | 2.657,41 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026, Anlage 1 zur Ratsvorlage 2794/18 |
| Reihengrabstätte mit PflegeEine Reihengrabstätte mit Dauerbepflanzung, deren Anlage, Gestaltung und Bepflanzung nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d und Absatz 3 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung übernimmt. Das Wort Pflege steht dort nicht, wohl aber im Tarif selbst und in der Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18: Deren Spalte Pflegeleistung trägt hier mit 0,7 den höchsten Wert des ganzen Tarifs, siebenmal so viel wie beim Rasengrab. Der Aufschlag von 1.498,64 Euro gegenüber der gewöhnlichen Reihengrabstätte sind auf dreißig Jahre 49,95 Euro im Jahr. Mit Beisetzung kostet das Grab 3.954,07 Euro und ist damit das zweitteuerste Erdgrab der Stadt; verlängern lässt es sich nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht. Wo es diese Grabart gibt, sagt keine Quelle: Der Ratgeber Trauerfall führt sie in den Grabartenlisten der vier großen Friedhöfe nicht auf, obwohl der Tarif sie schon 2019 kannte. Die Kalkulation rechnet mit vierzehn Verkäufen im Jahr. | 3.359,56 € | 594,51 € | 3.954,07 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d und Absatz 3 der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026 |
| Grabstelle für eine Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, KindergrabstätteDie einzige Grabart des Tarifs, die nur für eine Altersgruppe vergeben wird, und mit 1.352,06 Euro einschließlich Ausheben das günstigste Erdgrab überhaupt. Kindergräber gibt es nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nur als Reihengrabstätte auf eigenen Grabfeldern. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zwanzig statt dreißig Jahre, und das Ausheben kostet mit 297,26 Euro genau die Hälfte des Satzes für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Als einzige Reihengrabstätte lässt sich das Kindergrab nach Paragraf 13 Absatz 5 auf Antrag um mindestens fünf Jahre verlängern, allerdings nur, solange das Grabfeld weiter für Kinder genutzt wird; einen Jahressatz dafür führt der Tarif nicht, sodass der Preis einer solchen Verlängerung offenbleibt. Die Gebührenkalkulation rechnet mit drei Verkäufen im Jahr und weist der Grabart keine Pflegeleistung zu; Herrichtung und Pflege bleiben bei den Angehörigen. | 1.054,80 € | 297,26 € | 1.352,06 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 6 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 10 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a sowie Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabstätteEine Aschenstätte, deren Lage nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit der erwerbenden Person festgelegt wird und an der ein Nutzungsrecht für zwanzig Jahre entsteht. Bis zu vier Urnen dürfen darin ruhen; jede weitere Beisetzung kostet die 58,91 Euro für das Ausheben und Wiederverfüllen erneut. Mit einer Beisetzung kostet das Grab 1.162,18 Euro. Der Wiedererwerb kostet 55,16 Euro je Jahr und Grabstelle, zwanzigmal gerechnet 1.103,20 Euro und damit bis auf sieben Cent den Erwerbspreis; der Betrag deckt also die volle Nutzungszeit und ist keine Jahresgebühr. Auffällig ist das Verhältnis zur Beisetzung: Bei einer Erdbestattung kostet das Ausheben 594,51 Euro, beim Urnengrab nur 58,91 Euro, also ein Zehntel. Bepflanzung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 die nutzungsberechtigte Person, und die Gebührenkalkulation weist dieser Grabart keine Pflegeleistung zu. | 1.103,27 € | 58,91 € | 1.162,18 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte in einer GemeinschaftsanlageDie mit Abstand meistgewählte Grabart Salzgitters: Die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 rechnet mit 400 von insgesamt 779 verkauften Grabstätten im Jahr, also mit mehr als der Hälfte. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung die Gestaltung der Anlage mit einem Gemeinschaftsdenkmal sowie Bepflanzung und Pflege; die Kalkulation bestätigt das mit einer Pflegeleistung von 0,3 in der Äquivalenzziffernrechnung. Beigesetzt werden darf nur eine Urne je Grabstätte, weitere Grabstätten derselben Anlage lassen sich aber erwerben. Angeboten wird die Anlage nach dem Ratgeber Trauerfall auf den Friedhöfen Salzgitter-Bad, Gebhardshagen und Lebenstedt. Mit Beisetzung kostet die Grabstätte 1.298,18 Euro, der Wiedererwerb 61,96 Euro je Jahr. Nicht in der Gebühr enthalten ist die Inschrift: Die müssen die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 4 bei einem für den Friedhof zugelassenen Steinmetz selbst beauftragen und bezahlen. | 1.239,27 € | 58,91 € | 1.298,18 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026 |
| Urnenwahlgrabstätte an BäumenDie jüngste Grabart der Stadt. Sie kam mit der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 22.11.2024 als neuer Paragraf 15a hinzu, gilt seit dem 01.01.2025 und wird nach dem Infoblatt Bestattungen an Bäumen ausschließlich auf dem Waldfriedhof in Salzgitter-Bad im Feld IV angeboten. Die Urnen werden im Abstand von etwa 2,50 Metern kreisförmig um den Baum gruppiert, beigesetzt wird nach Absatz 4 nur in biologisch abbaubaren Urnen ohne Überurne, und die Grabstelle wird in der Rasenfläche nicht markiert. Die Pflege der Baumgrabanlage liegt nach Absatz 5 bei der Friedhofsverwaltung, Absatz 6 untersagt jede Form der Grabpflege durch Angehörige; die Gebührenkalkulation setzt dafür eine Pflegeleistung von 0,2 an. Mit 1.479,96 Euro samt Beisetzung ist es das teuerste Urnengrab. Wird der Baum gefällt, pflanzt die Verwaltung nach Absatz 7 einen neuen; eine Umbettung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 ausgeschlossen. | 1.421,05 € | 58,91 € | 1.479,96 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 4 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15a Absätze 4 bis 8 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Salzgitter, mit Beisetzung 1.054,47 Euro. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall abgegeben; darin ruht nach Absatz 1 genau eine Urne. Eine Verlängerung ist über Paragraf 15 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 5 ausgeschlossen, und der Tarif führt dafür auch keinen Wiedererwerbssatz. Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem anonymen Urnengrab: Das kostet mit 949,43 Euro um 105,04 Euro weniger, obwohl dort die Stadt die Pflege trägt. Wer in Salzgitter eine namentlich gekennzeichnete Urnengrabstätte will, zahlt also dafür, und nicht umgekehrt. Herrichtung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 diejenige Person, an die die Grabstätte abgegeben wurde; eine Pflegeleistung weist die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 für diese Grabart nicht aus. | 995,56 € | 58,91 € | 1.054,47 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absätze 1, 2 und 5 der Friedhofssatzung |
| Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste Grab in Salzgitter und das einzige, dessen Gebühr zum 01.01.2025 gesunken ist, nämlich um 3,27 Euro oder 0,37 Prozent, während alle anderen Grabarten um 1,30 bis 11,77 Prozent teurer wurden. Die anonyme Beisetzung erfolgt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung in einer Gemeinschaftsanlage von Urnenreihengrabstätten auf den Friedhöfen Bad, Gebhardshagen, Lebenstedt und Thiede; jeder Schmuck und jede Kennzeichnung müssen unterbleiben, sodass es keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Die Gebührenkalkulation weist der Grabart trotzdem eine eigene Pflegeleistung von 0,1 zu, das Feld wird also gemäht und unterhalten. Blumen und Gestecke können nach dem Ratgeber Trauerfall an einem ausgewiesenen Platz neben der Anlage abgelegt werden. Mit 949,43 Euro einschließlich Beisetzung liegt das Grab 105,04 Euro unter dem Urnenreihengrab; verlängern lässt es sich nicht, die Kalkulation rechnet mit 93 Verkäufen im Jahr. | 890,52 € | 58,91 € | 949,43 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absatz 2 Sätze 2 und 3 sowie Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung und Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026 |
| Urnenreihengrabstätte unter RasenDas Gegenstück zur Reihengrabstätte unter Rasen für eine Asche. Die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 setzt in der Spalte Pflegeleistung denselben Wert 0,1 an wie beim Erdrasengrab, und darauf stützt sich hier die Pflegefreiheit. Die Rechnung bestätigt es: Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 134,64 Euro und damit auf zwanzig Jahre 6,73 Euro im Jahr, auf den Cent derselbe Jahressatz wie beim Erdrasengrab auf dreißig Jahre. Schon der abgelöste Tarif von 2023 und 2024 trug diese Gleichheit mit 5,70 Euro im Jahr in beiden Grabformen. Die Friedhofssatzung selbst kennt die Grabart nicht: Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c richtet Reihengrabfelder unter Rasen nur für Erdbestattungen ein, und Paragraf 15 nennt keine Rasenvariante. Mit Beisetzung kostet die Grabstätte 1.189,11 Euro. Eine Verlängerung ist nicht möglich, einen Wiedererwerbssatz führt der Tarif nicht. | 1.130,20 € | 58,91 € | 1.189,11 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026, Anlage 1 zur Ratsvorlage 2794/18 |
Häufige Fragen zu Salzgitter
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Salzgitter?
- In Salzgitter sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 22 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 42,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Salzgitter?
- Friedhof ist mit 20,2 ha der größte Friedhof in Salzgitter. Er liegt 420 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Salzgitter?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Salzgitter gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Urne nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, auch in bevorzugter Lage und mit besonderer Gestaltung nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte, auch in einer Gemeinschaftsanlage und an Bäumen nach Paragraf 15 Absatz 3 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 5 Jahre für Mindestdauer einer Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Mindestdauer einer Verlängerung einer Kindergrabstätte, der einzigen verlängerbaren Reihengrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Salzgitter?
- Ein Grab in Salzgitter kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnengrabstätte mit 949,43 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 28 vom 11.12.2024 mit der 34. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Seiten 311 bis 314) und der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Seiten 303 bis 305), beide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags..
- Wer ist für die Friedhöfe in Salzgitter zuständig?
- Für die Friedhöfe in Salzgitter ist Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung zuständig, Korbmacherweg 5, 38226 Salzgitter, Telefon 05341 8393007. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Salzgitter, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 28 vom 11.12.2024 mit der 34. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Seiten 311 bis 314) und der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Seiten 303 bis 305) beide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags.
- Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren, nichtamtliche Lesefassung 2025 / 2026 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.01.2006, zuletzt geändert durch die 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, gültig für 2025 und 2026. Stimmt mit dem Amtsblatt Nr. 28 in allen 34 Beträgen zeichengleich überein.
- Friedhofssatzung der Stadt Salzgitter, nichtamtliche Lesefassung gültig ab 2025 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.1991 und der Neubekanntmachung vom 08.05.2009, zuletzt geändert durch die 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofsgebührenkalkulation 2025 / 2026, Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2794/18 des Städtischen Regiebetriebs, mit der Äquivalenzziffernrechnung je Grabart Kalkulation vom 05.09.2024, Vorlage vom 17.10.2024, vom Rat am 20.11.2024 ungeändert beschlossen. Abrufbar über das Sammeldokument der Vorlage im Ratsinformationssystem.
- Infoblatt Friedhofsgebühren 2025 / 2026 des Städtischen Regiebetriebs, Übersicht über denselben Gebührentarif Stand 12.12.2024, deckt sich Betrag für Betrag mit der Gebührensatzung, führt die Verwaltungsgebühren aber nicht auf
- Infoblatt Bestattungen an Bäumen des Städtischen Regiebetriebs Stand Dezember 2024, gültig ab 01.01.2025, beschreibt die Baumgrabanlage auf dem Waldfriedhof Salzgitter-Bad
- Ratgeber Trauerfall der Stadt Salzgitter, Beschreibung der Grabarten und der Friedhöfe Ausgabe vom 08.06.2020, älter als die geltenden Satzungen, wird vom Städtischen Regiebetrieb aber weiterhin als aktueller Ratgeber angeboten
- Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 36 vom 30.12.2022 mit der abgelösten 33. Änderungssatzung, Seiten 314 bis 316 Satzung vom 21.12.2022, galt für 2023 und 2024, außer Kraft seit dem 01.01.2025. Nur zum Betragsvergleich herangezogen.
- Friedhofsgebührensatzung im Ortsrechtsverzeichnis der Stadt Salzgitter unter Ortsrecht Recht, Sicherheit, Ordnung, nichtamtliche Lesefassung 2019 Stand 29.11.2018, seit dem 01.01.2023 überholt. Steht am 07.09.2026 weiterhin im Ortsrecht und ist hier nur als Warnung erfasst.
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.