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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03102000

Alle 18 Friedhöfe in Salzgitter

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05341 8393007
Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung

38226 Salzgitter

2.455,43 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte

949,43 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnengrabstätte

18
Friedhöfe mit Namen

22 weitere Flächen ohne Namen

Die 18 Friedhöfe in Salzgitter nehmen zusammen 42,8 ha ein

Kurz beantwortet

Salzgitter hat 18 benannte Friedhöfe mit zusammen 42,8 ha. Der größte ist Friedhof mit 20,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof mit 420 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Salzgitter abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof ist der größte mit 20,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.120 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 420 m entfernt, der entlegenste 13,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 18 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 18 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 8 der 18 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Salzgitter rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung

Korbmacherweg 5
38226 Salzgitter
05341 8393007
Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Salzgitter im Netz

Die 18 Friedhöfe in Salzgitter, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof20,2 ha420 m3 Anlagen, nächste 130 mSZ-Lebenstedt, Friedhof, 270 mBus 604, Bus 613, Bus 616, Bus 630christlich
Waldfriedhof13,8 ha8,7 km1 Anlagen, nächste 180 mSZ-Bad, Waldfriedhof, 150 mBus 618keine Angabe
Altstadtfriedhof2,2 ha11,3 km9 Anlagen, nächste 150 mSZ-Bad, Schützenplatz, 200 mkeine Angabe
Gedenkstätte »Friedhof Westerholz«8.920 m²1,4 kmkeine erfasstSZ-Hallendorf, Brunnenriede, 440 mBus 602, Bus 604, Bus 621, Bus 626keine Angabe
Neuer Friedhof8.300 m²3 km1 Anlagen, nächste 320 mSZ-Watenstedt, Ort, 260 mBus 603, Bus 630keine Angabe
Friedhof Salder6.690 m²2,8 kmkeine erfasstSZ-Salder Mindener Straße, 460 mBus 612, Bus 613keine Angabe
Friedhof6.490 m²8,7 km1 Anlagen, nächste 140 mSZ-Flachstöckheim, Steigerdamm, 230 mBus 603, Bus 607keine Angabe
Katholischer Friedhof6.480 m²13,3 km2 Anlagen, nächste 250 mRingelheim Goslarsche Straße , 260 mBus 656keine Angabe
Friedhof6.120 m²6,4 km1 Anlagen, nächste 170 mSZ-Üfingen, Ort, 260 mBus 602, Bus 604christlich
Friedhof4.670 m²5,5 kmkeine erfasstSZ-Sauingen, Schützenhaus, 70 mBus 602, Bus 604christlich
Friedhof4.190 m²4,1 km1 Anlagen, nächste 320 mSZ-Bleckenstedt, Hilmsegraben, 230 mBus 602christlich
Ev.-luth. Friedhof Osterlinde3.430 m²7,7 kmkeine erfasstSZ-Osterlinde, Ort, 30 mBus 608, Bus 609christlich, lutherisch
Friedhof3.210 m²4,4 km1 Anlagen, nächste 360 mSZ-Reppner, Ort, 160 mBus 608, Bus 609christlich
Ev. Friedhof Salzgitter Flachstöckheim2.990 m²9 km3 Anlagen, nächste 90 mSZ-Flachstöckheim, Schule, 120 mBus 603, Bus 607keine Angabe
Friedhof2.620 m²2,4 kmkeine erfasstSZ-Engelnstedt, 210 mBus 602, Bus 613, Bus 616, Bus 619christlich
Alter Friedhof1.810 m²3,6 km2 Anlagen, nächste 340 mSZ-Watenstedt, ZOB, 200 mBus 603, Bus 630keine Angabe
Cholera Friedhof 1863550 m²13,8 kmkeine erfasstRingelheim Goslarsche Straße , 830 mBus 656keine Angabe
Klosterfriedhof160 m²8,4 km2 Anlagen, nächste 110 mSZ-Steterburg, Kloster, 130 mBus 602, Bus 603, Bus 790christlich, katholisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Salzgitter kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bad Salzdetfurth26,1 km1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre1.431,43 € gespart665,00 €Urnenreihengrab284,43 € gespart
Wolfenbüttel12 km1.071,00 €Reihengrabstelle für Erwachsene1.384,43 € gespart522,00 €Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil427,43 € gespart
Gifhorn39,6 km1.727,53 €Erdreihengrab727,90 € gespart1.059,58 €Urnenwahlgrabstätte unter Waldbäumen
Hildesheim27,8 km2.039,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und Himmelsthür416,43 € gespart911,00 €Urnenreihengrab ohne Rasenschnitt38,43 € gespart
Lehrte36,2 km2.202,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren253,43 € gespart951,00 €Urnenreihengrab
Ilsede15,7 km2.222,00 €Rasensarggrabstätte233,43 € gespart914,00 €Pflegeleichte Urnengrabstätte35,43 € gespart
Braunschweig16,9 km2.405,40 €Erdreihengrab ohne Vorerwerbsmöglichkeit50,03 € gespart1.327,50 €Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre
Salzgitter (hier)-2.455,43 €Reihengrabstätte949,43 €Anonyme Urnengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 39,6 km1.431,43 €in Bad Salzdetfurth, 26,1 km entfernt427,43 €in Wolfenbüttel, 12 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Salzgitter kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 28 vom 11.12.2024 mit der 34. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Seiten 311 bis 314) und der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Seiten 303 bis 305), beide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags..

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je GrabstelleDas teuerste Grab der Stadt: 4.373,47 Euro für die Grabstelle und 594,51 Euro für das Ausheben, zusammen 4.967,98 Euro. Angeboten wird es nach dem Ratgeber Trauerfall nur auf den Friedhöfen Lebenstedt, Gebhardshagen und Salzgitter-Bad, und die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 rechnet mit genau einem Verkauf im Jahr. Warum es so viel kostet, sagt dieselbe Kalkulation: Sie setzt für diese Grabart eine Bruttofläche von 10,00 Quadratmetern an, während die Nettofläche wie beim gewöhnlichen Wahlgrab 3,78 Quadratmeter beträgt. Bezahlt wird also die Lage, nicht mehr Platz für den Sarg. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; der Wiedererwerb kostet 145,78 Euro je Jahr und Grabstelle, dreißigmal gerechnet 4.373,40 Euro und damit bis auf sieben Cent den Erwerbspreis. Herrichtung und Pflege bleiben nach Paragraf 23 Absatz 4 bei der nutzungsberechtigten Person, und die Kalkulation weist dieser Grabart keine Pflegeleistung zu.4.373,47 €594,51 €4.967,98 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, je GrabstelleDas gewöhnliche Familiengrab der Stadt, mit Beisetzung 3.142,15 Euro. Die Lage wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung mit den Erwerbenden festgelegt, das Nutzungsrecht läuft dreißig Jahre und entsteht nach Absatz 3 erst mit der Zahlung und der Aushändigung der Verleihungsurkunde. In einer Wahlgrabstätte ruhen nach Paragraf 15 Absatz 1 ein Sarg und bis zu vier Urnen, Urnen allerdings erst nach der Erdbestattung, weil Paragraf 12 Absatz 5 das so bestimmt; jede weitere Beisetzung kostet das Ausheben erneut. Die Gebühr gilt je Grabstelle, ein zweistelliges Wahlgrab kostet also das Doppelte. Der Wiedererwerb kostet 84,92 Euro je Jahr und Grabstelle, dreißigmal gerechnet 2.547,60 Euro, vier Cent unter dem Erwerbspreis. Ein Nutzungsrecht auf Vorrat gibt es nicht: Nach Paragraf 14 Absatz 2 kann es nur eingeräumt werden, wenn eine verstorbene Person bestattet werden soll. Bepflanzung und Pflege schuldet die nutzungsberechtigte Person.2.547,64 €594,51 €3.142,15 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte mit besonderer Gestaltung, je GrabstelleEin Wahlgrab mit reduzierter Pflegefläche, nach dem Ratgeber Trauerfall auf den Friedhöfen Lebenstedt und Salzgitter-Bad zu haben. Nach Paragraf 23 Absatz 3 der Friedhofssatzung darf nur die eingefasste Fläche von 1,00 mal 1,25 Metern vor dem Grabmal bepflanzt werden; das Verlegen der umlaufenden Betonplatten sowie Ansaat und dauernde Pflege der Rasenflächen ringsum übernimmt die Friedhofsverwaltung. Pflegefrei ist das Grab deshalb trotzdem nicht, und die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 zeigt genau, warum: Sie führt für diese Grabart keine Pflegeleistung, sondern erklärt den Aufschlag von 510,99 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Wahlgrab allein über die Flächen, nämlich 1,25 Quadratmeter netto gegenüber 5,48 brutto. Der Rasen wird über die Bruttofläche mitbezahlt, das Beet bleibt nach Paragraf 23 Absatz 4 Sache der Angehörigen. Mit Beisetzung kostet das Grab 3.653,14 Euro, der Wiedererwerb 101,95 Euro je Jahr und Grabstelle.3.058,63 €594,51 €3.653,14 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 4 Buchstabe c und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 14 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 23 Absätze 3 und 4 der Friedhofssatzung
ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Salzgitter, mit Beisetzung 2.455,43 Euro. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; darin ruht nach Absatz 4 nur eine verstorbene Person, nach Paragraf 15 Absatz 1 dürfen aber bis zu zwei Urnen hinzukommen, solange deren Ruhezeit innerhalb der des Sarges liegt. Verlängern lässt sich das Recht nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht, und folgerichtig führt der Tarif für Reihengrabstätten auch keinen Wiedererwerbssatz. Drei Monate vor dem Abräumen eines Grabfeldes kündigt der Regiebetrieb das nach Absatz 6 öffentlich und mit einem Schild auf dem Feld an; diese Bekanntmachung steht regelmäßig im Amtsblatt, zuletzt am 31.08.2026 für den Jahrgang 1996. Herrichtung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 diejenige Person, an die die Grabstätte abgegeben wurde.1.860,92 €594,51 €2.455,43 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 und Paragraf 23 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte unter Rasen, RasengrabstätteDas günstigste Erdgrab, dessen Pflege die Stadt trägt: 2.657,41 Euro mit Beisetzung, also 201,98 Euro mehr als die gewöhnliche Reihengrabstätte. Der Beleg für die Pflegefreiheit steht nicht in der Satzung, sondern in der vom Rat am 20.11.2024 beschlossenen Gebührenkalkulation. Deren Äquivalenzziffernrechnung unter Ziffer 2.1.1 trägt in der Spalte Pflegeleistung den Wert 0,1, und dieser Zuschlag ergibt mit dem Grundbetrag von 67,0040 Euro je bewertetem Ruhefristjahr rund 6,70 Euro im Jahr; genau um 6,73 Euro im Jahr liegt das Rasengrab über der gewöhnlichen Reihengrabstätte. Dazu passt der Ratgeber Trauerfall des Regiebetriebs, der auf Seite 9 schreibt, die Grabstelle werde mit Rasen eingesät und vom SRB gepflegt und unterhalten; ein Grabstein und eine Grabbepflanzung sind ausgeschlossen, ebenso Blumengestecke, Pflanzschalen, Vasen und Sträuße. Angeboten wird die Grabart auf allen städtischen Friedhöfen. Verlängern lässt sie sich nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht.2.062,90 €594,51 €2.657,41 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026, Anlage 1 zur Ratsvorlage 2794/18
Reihengrabstätte mit PflegeEine Reihengrabstätte mit Dauerbepflanzung, deren Anlage, Gestaltung und Bepflanzung nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d und Absatz 3 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung übernimmt. Das Wort Pflege steht dort nicht, wohl aber im Tarif selbst und in der Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18: Deren Spalte Pflegeleistung trägt hier mit 0,7 den höchsten Wert des ganzen Tarifs, siebenmal so viel wie beim Rasengrab. Der Aufschlag von 1.498,64 Euro gegenüber der gewöhnlichen Reihengrabstätte sind auf dreißig Jahre 49,95 Euro im Jahr. Mit Beisetzung kostet das Grab 3.954,07 Euro und ist damit das zweitteuerste Erdgrab der Stadt; verlängern lässt es sich nach Paragraf 13 Absatz 5 nicht. Wo es diese Grabart gibt, sagt keine Quelle: Der Ratgeber Trauerfall führt sie in den Grabartenlisten der vier großen Friedhöfe nicht auf, obwohl der Tarif sie schon 2019 kannte. Die Kalkulation rechnet mit vierzehn Verkäufen im Jahr.3.359,56 €594,51 €3.954,07 €30Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe d und Absatz 3 der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026
Grabstelle für eine Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, KindergrabstätteDie einzige Grabart des Tarifs, die nur für eine Altersgruppe vergeben wird, und mit 1.352,06 Euro einschließlich Ausheben das günstigste Erdgrab überhaupt. Kindergräber gibt es nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nur als Reihengrabstätte auf eigenen Grabfeldern. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 zwanzig statt dreißig Jahre, und das Ausheben kostet mit 297,26 Euro genau die Hälfte des Satzes für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Als einzige Reihengrabstätte lässt sich das Kindergrab nach Paragraf 13 Absatz 5 auf Antrag um mindestens fünf Jahre verlängern, allerdings nur, solange das Grabfeld weiter für Kinder genutzt wird; einen Jahressatz dafür führt der Tarif nicht, sodass der Preis einer solchen Verlängerung offenbleibt. Die Gebührenkalkulation rechnet mit drei Verkäufen im Jahr und weist der Grabart keine Pflegeleistung zu; Herrichtung und Pflege bleiben bei den Angehörigen.1.054,80 €297,26 €1.352,06 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 6 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 10 und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a sowie Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabstätteEine Aschenstätte, deren Lage nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit der erwerbenden Person festgelegt wird und an der ein Nutzungsrecht für zwanzig Jahre entsteht. Bis zu vier Urnen dürfen darin ruhen; jede weitere Beisetzung kostet die 58,91 Euro für das Ausheben und Wiederverfüllen erneut. Mit einer Beisetzung kostet das Grab 1.162,18 Euro. Der Wiedererwerb kostet 55,16 Euro je Jahr und Grabstelle, zwanzigmal gerechnet 1.103,20 Euro und damit bis auf sieben Cent den Erwerbspreis; der Betrag deckt also die volle Nutzungszeit und ist keine Jahresgebühr. Auffällig ist das Verhältnis zur Beisetzung: Bei einer Erdbestattung kostet das Ausheben 594,51 Euro, beim Urnengrab nur 58,91 Euro, also ein Zehntel. Bepflanzung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 die nutzungsberechtigte Person, und die Gebührenkalkulation weist dieser Grabart keine Pflegeleistung zu.1.103,27 €58,91 €1.162,18 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrabstätte in einer GemeinschaftsanlageDie mit Abstand meistgewählte Grabart Salzgitters: Die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 rechnet mit 400 von insgesamt 779 verkauften Grabstätten im Jahr, also mit mehr als der Hälfte. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung die Gestaltung der Anlage mit einem Gemeinschaftsdenkmal sowie Bepflanzung und Pflege; die Kalkulation bestätigt das mit einer Pflegeleistung von 0,3 in der Äquivalenzziffernrechnung. Beigesetzt werden darf nur eine Urne je Grabstätte, weitere Grabstätten derselben Anlage lassen sich aber erwerben. Angeboten wird die Anlage nach dem Ratgeber Trauerfall auf den Friedhöfen Salzgitter-Bad, Gebhardshagen und Lebenstedt. Mit Beisetzung kostet die Grabstätte 1.298,18 Euro, der Wiedererwerb 61,96 Euro je Jahr. Nicht in der Gebühr enthalten ist die Inschrift: Die müssen die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 4 bei einem für den Friedhof zugelassenen Steinmetz selbst beauftragen und bezahlen.1.239,27 €58,91 €1.298,18 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sowie Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026
Urnenwahlgrabstätte an BäumenDie jüngste Grabart der Stadt. Sie kam mit der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 22.11.2024 als neuer Paragraf 15a hinzu, gilt seit dem 01.01.2025 und wird nach dem Infoblatt Bestattungen an Bäumen ausschließlich auf dem Waldfriedhof in Salzgitter-Bad im Feld IV angeboten. Die Urnen werden im Abstand von etwa 2,50 Metern kreisförmig um den Baum gruppiert, beigesetzt wird nach Absatz 4 nur in biologisch abbaubaren Urnen ohne Überurne, und die Grabstelle wird in der Rasenfläche nicht markiert. Die Pflege der Baumgrabanlage liegt nach Absatz 5 bei der Friedhofsverwaltung, Absatz 6 untersagt jede Form der Grabpflege durch Angehörige; die Gebührenkalkulation setzt dafür eine Pflegeleistung von 0,2 an. Mit 1.479,96 Euro samt Beisetzung ist es das teuerste Urnengrab. Wird der Baum gefällt, pflanzt die Verwaltung nach Absatz 7 einen neuen; eine Umbettung ist nach Paragraf 11 Absatz 2 ausgeschlossen.1.421,05 €58,91 €1.479,96 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 4 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15a Absätze 4 bis 8 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024
UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Salzgitter, mit Beisetzung 1.054,47 Euro. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall abgegeben; darin ruht nach Absatz 1 genau eine Urne. Eine Verlängerung ist über Paragraf 15 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 5 ausgeschlossen, und der Tarif führt dafür auch keinen Wiedererwerbssatz. Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem anonymen Urnengrab: Das kostet mit 949,43 Euro um 105,04 Euro weniger, obwohl dort die Stadt die Pflege trägt. Wer in Salzgitter eine namentlich gekennzeichnete Urnengrabstätte will, zahlt also dafür, und nicht umgekehrt. Herrichtung und Pflege schuldet nach Paragraf 23 Absatz 4 diejenige Person, an die die Grabstätte abgegeben wurde; eine Pflegeleistung weist die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 für diese Grabart nicht aus.995,56 €58,91 €1.054,47 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absätze 1, 2 und 5 der Friedhofssatzung
Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste Grab in Salzgitter und das einzige, dessen Gebühr zum 01.01.2025 gesunken ist, nämlich um 3,27 Euro oder 0,37 Prozent, während alle anderen Grabarten um 1,30 bis 11,77 Prozent teurer wurden. Die anonyme Beisetzung erfolgt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung in einer Gemeinschaftsanlage von Urnenreihengrabstätten auf den Friedhöfen Bad, Gebhardshagen, Lebenstedt und Thiede; jeder Schmuck und jede Kennzeichnung müssen unterbleiben, sodass es keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Die Gebührenkalkulation weist der Grabart trotzdem eine eigene Pflegeleistung von 0,1 zu, das Feld wird also gemäht und unterhalten. Blumen und Gestecke können nach dem Ratgeber Trauerfall an einem ausgewiesenen Platz neben der Anlage abgelegt werden. Mit 949,43 Euro einschließlich Beisetzung liegt das Grab 105,04 Euro unter dem Urnenreihengrab; verlängern lässt es sich nicht, die Kalkulation rechnet mit 93 Verkäufen im Jahr.890,52 €58,91 €949,43 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Paragraf 15 Absatz 2 Sätze 2 und 3 sowie Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung und Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026
Urnenreihengrabstätte unter RasenDas Gegenstück zur Reihengrabstätte unter Rasen für eine Asche. Die Gebührenkalkulation zur Ratsvorlage 2794/18 setzt in der Spalte Pflegeleistung denselben Wert 0,1 an wie beim Erdrasengrab, und darauf stützt sich hier die Pflegefreiheit. Die Rechnung bestätigt es: Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 134,64 Euro und damit auf zwanzig Jahre 6,73 Euro im Jahr, auf den Cent derselbe Jahressatz wie beim Erdrasengrab auf dreißig Jahre. Schon der abgelöste Tarif von 2023 und 2024 trug diese Gleichheit mit 5,70 Euro im Jahr in beiden Grabformen. Die Friedhofssatzung selbst kennt die Grabart nicht: Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c richtet Reihengrabfelder unter Rasen nur für Erdbestattungen ein, und Paragraf 15 nennt keine Rasenvariante. Mit Beisetzung kostet die Grabstätte 1.189,11 Euro. Eine Verlängerung ist nicht möglich, einen Wiedererwerbssatz führt der Tarif nicht.1.130,20 €58,91 €1.189,11 €20Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f und Nummer 6 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 34. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu Ziffer 2.1.1 der Gebührenkalkulation 2025 / 2026, Anlage 1 zur Ratsvorlage 2794/18
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Salzgitter

Häufige Fragen zu Salzgitter

Wie viele Friedhöfe gibt es in Salzgitter?
In Salzgitter sind 18 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 22 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 42,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Salzgitter?
Friedhof ist mit 20,2 ha der größte Friedhof in Salzgitter. Er liegt 420 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Salzgitter?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Salzgitter gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Urne nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, auch in bevorzugter Lage und mit besonderer Gestaltung nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte, auch in einer Gemeinschaftsanlage und an Bäumen nach Paragraf 15 Absatz 3 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 22.11.2024, dazu 5 Jahre für Mindestdauer einer Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Mindestdauer einer Verlängerung einer Kindergrabstätte, der einzigen verlängerbaren Reihengrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Salzgitter?
Ein Grab in Salzgitter kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnengrabstätte mit 949,43 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nr. 28 vom 11.12.2024 mit der 34. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Seiten 311 bis 314) und der 13. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Seiten 303 bis 305), beide vom 22.11.2024, beschlossen vom Rat der Stadt Salzgitter in seiner 31. Sitzung am 20.11.2024 zur Ratsvorlage 2794/18, in Kraft seit dem 01.01.2025. Amtlicher Wortlaut und Betragsquelle dieses Eintrags..
Wer ist für die Friedhöfe in Salzgitter zuständig?
Für die Friedhöfe in Salzgitter ist Stadt Salzgitter, Städtischer Regiebetrieb (SRB), Friedhofsverwaltung zuständig, Korbmacherweg 5, 38226 Salzgitter, Telefon 05341 8393007. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Salzgitter, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.