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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Lehrte · Niedersachsen · AGS 03241011

Friedhofsgebühren in Lehrte, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lehrte mit dem Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung, Ortsrecht 6.67-2, Gebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021, Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung vom 30.09.2024, beschlossen am 25.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Hannover am 17.10.2024, gültig ab 01.11.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lehrte und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Lehrte, Fachdienst Grünplanung und Umwelt.

951,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihengrab, mit Beisetzung

6.045,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Reihengrab mit ewigem Ruherecht, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattungen und alle Grabarten außer den nachfolgend genannten

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Lehrte kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Lehrte führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihengrab mit 951,00 €, die teuerste Reihengrab mit ewigem Ruherecht mit 6.045,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lehrte mit dem Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung, Ortsrecht 6.67-2, Gebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021, Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung vom 30.09.2024, beschlossen am 25.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Hannover am 17.10.2024, gültig ab 01.11.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Lehrte

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Kinder bis zu 5 JahreDie Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen.1.102,00 €397,00 €1.499,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1
Reihengrab für Personen über 5 JahrenDas günstigste Erdgrab in Lehrte. Die Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 14 Absatz 2 ausgeschlossen. Eine Urne der oder des nachverstorbenen Ehegatten darf nach Paragraf 14 Absatz 3 hinzukommen, wenn die Ruhezeit das zulässt.1.670,00 €532,00 €2.202,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2
ReihenrasengrabDie Stadt schreibt im Abschnitt Gestaltungsgrundsätze ihrer Seite Friedhöfe in Lehrte: Die Pflege der Rasengräber wird von der Stadt Lehrte durchgeführt. Paragraf 21 Absatz 6 der Friedhofssatzung verbietet für diese Abteilungen Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeder Art und verlangt ein liegendes Grabmal, dessen Oberkante unterhalb der Rasennarbe liegt; zur Pflege sagt die Satzung selbst nichts. Das Reihenrasengrab gibt es nur auf den Friedhöfen Ahlten, Arpke und Hämelerwald. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 14 Absatz 2 ausgeschlossen.1.809,00 €532,00 €2.341,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.3 und Abschnitt II Ziffer 1.2
Reihengrab mit TeilbepflanzungPflegefrei mit dem klarsten Beleg in Lehrte: Paragraf 21 Absatz 12 der Friedhofssatzung sagt, die Herstellung und dauerhafte Pflege der Teilbepflanzung oblägen der Stadt Lehrte und die übrige Fläche des Grabes werde mit Rasen eingesät und ebenfalls dauerhaft von der Stadt Lehrte gepflegt. Die Grabart gibt es nur in der Abteilung G des Friedhofs Ahlten. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 14 Absatz 2 ausgeschlossen.3.060,00 €532,00 €3.592,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.4 und Abschnitt II Ziffer 1.2
Reihengrab mit ewigem RuherechtDer Gebührentarif führt die Grabart unter der Überschrift Erdreihengrabstätten mit einer Nutzungszeit von 99 Jahren; Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung erlaubt in bestimmten Grabfeldern eine ewige Ruhezeit. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Ahlten. Ein Nachkauf ist nicht nötig und im Tarif auch nicht vorgesehen. Die Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 4 beim Nutzungsberechtigten.5.513,00 €532,00 €6.045,00 €99 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.2
Erdwahlgrab, je GrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Auf jedem Sarg dürfen nach Paragraf 15 Absatz 3 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 8 des Tarifs für jedes volle Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, hier 66,80 Euro.2.004,00 €532,00 €2.536,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3.1 und Abschnitt II Ziffer 1.2
Erdwahlgrab unter Rasen mit zwei GrabstellenDie Stadt schreibt im Abschnitt Gestaltungsgrundsätze ihrer Seite Friedhöfe in Lehrte: Die Pflege der Rasengräber wird von der Stadt Lehrte durchgeführt. Paragraf 21 Absatz 6 der Friedhofssatzung verbietet für diese Abteilungen Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeder Art und verlangt ein liegendes Grabmal, dessen Oberkante unterhalb der Rasennarbe liegt; zur Pflege sagt die Satzung selbst nichts. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen; eine einstellige Fassung bietet der Tarif nicht an. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Arpke. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 8 für jedes volle Jahr ein Dreißigstel, hier 143,43 Euro.4.303,00 €532,00 €4.835,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2
Erdreihengrab im SternenkinderfeldNach Paragraf 17 der Friedhofssatzung anonyme Grabstätten auf dem Friedhof Ahlten für Fehlgeborene und Ungeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Paragraf 21 Absatz 7 untersagt das Aufstellen von Grabmalen, die eigenmächtige Pflege der Grabstätte und das Betreten des Grabfeldes; als anonyme Grabstätte gibt es keine Einzelgrabstelle zu pflegen.758,00 €256,00 €1.014,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 6.1 und Abschnitt II Ziffer 1.3

8 Grabarten für die Urne in Lehrte

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrab für maximal zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 9 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 8 für jedes volle Jahr ein Dreißigstel, hier 77,40 Euro.2.322,00 €216,00 €2.538,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4.1 und Abschnitt II Ziffer 2
Urnenwahlgrab für maximal vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 8 für jedes volle Jahr ein Dreißigstel, hier 144,23 Euro.4.327,00 €216,00 €4.543,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4.2 und Abschnitt II Ziffer 2
Urnenwahlgrab unter Waldbäumen für eine UrneNicht als pflegefrei geführt: Paragraf 21 Absatz 10 der Friedhofssatzung verbietet zwar jede Herrichtung, Pflege oder Unterhaltung dieser Grabstätten, und die Abteilungen werden nach den Absätzen 8 und 9 in naturnahem Zustand erhalten, aber weder die Satzung noch die Stadt sagt, dass die Stadt die Pflege dieser Grabstätten übernimmt. Die Grabart gibt es nur auf den Friedhöfen Hämelerwald und Kolshorn. Die Grabstelle muss nach Paragraf 21 Absatz 8 durch eine Plakette gekennzeichnet werden, deren Preis der Tarif nicht nennt. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I Ziffer 8 für jedes volle Jahr ein Dreißigstel, hier 61,60 Euro.1.848,00 €216,00 €2.064,00 €30 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4.3 und Abschnitt II Ziffer 2
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Lehrte. Die Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 8 ausgeschlossen.735,00 €216,00 €951,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5.1 und Abschnitt II Ziffer 2
Urnenreihengrab im RasenDie Stadt schreibt im Abschnitt Gestaltungsgrundsätze ihrer Seite Friedhöfe in Lehrte: Die Pflege der Rasengräber wird von der Stadt Lehrte durchgeführt. Paragraf 21 Absatz 6 der Friedhofssatzung verbietet für diese Abteilungen Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck jeder Art und verlangt ein liegendes Grabmal, dessen Oberkante unterhalb der Rasennarbe liegt; zur Pflege sagt die Satzung selbst nichts. Das günstigste pflegefreie Grab in Lehrte. Es gibt die Grabart nur auf den Friedhöfen Ahlten, Arpke und Röddensen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.776,00 €216,00 €992,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5.2 und Abschnitt II Ziffer 2
Anonymes UrnenreihengrabPflegefrei: Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Herrichtung, Gestaltung und Pflege dieser Grabstätten obliege der Stadt Lehrte. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, die Angehörigen haben kein Recht auf Bekanntgabe der Lage. Nach Paragraf 10 Absatz 2 überführt und beisetzt die Stadt die Urne selbst.795,00 €216,00 €1.011,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5.3 und Abschnitt II Ziffer 2
Urnengemeinschaftsgrab unter einem Baum für eine UrneNicht als pflegefrei geführt: Paragraf 21 Absatz 11 der Friedhofssatzung verbietet für diese Anlage Grabschmuck, Grabsteine und sonstige Kennzeichnungen und lässt die Stadt im Eingangsbereich einheitliche Bronzetafeln anbringen, sagt aber nichts darüber, wer die Grabstätte pflegt. Die Grabart gibt es nur auf den Friedhöfen Ahlten und Arpke.967,00 €216,00 €1.183,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5.4 und Abschnitt II Ziffer 2
Urnenreihengrab im SternenkinderfeldDieselbe anonyme Anlage auf dem Friedhof Ahlten wie beim Erdreihengrab, hier für die Beisetzung einer Urne. Die Grundlagen stehen in Paragraf 17 und Paragraf 21 Absatz 7 der Friedhofssatzung.758,00 €216,00 €974,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 6.2 und Abschnitt II Ziffer 2

18 weitere Gebühren in der Satzung von Lehrte

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung von Kindern bis zu 5 Jahren397,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1
Erdbestattung von Personen über 5 Jahren532,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.2
Erdbestattung Totgeborener oder Fehlgeborener256,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.3
Beisetzung von Urnen216,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Freilegung des Grabes vor der Bestattung, ohne Grabstein und Umrandungnach AufwandGebührentarif Abschnitt II Ziffer 3
Räumung der Grabstelle nach der Bestattung, Entfernung von Kränzen und Gesteckennach AufwandGebührentarif Abschnitt II Ziffer 4
Hinzubestattung einer weiteren Urne in ein bestehendes Erdgrab668,00 €Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 7
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erd- oder Urnenwahlgrab, je volles Jahrein Dreißigstel der Gebühr nach Abschnitt I Ziffer 3 oder 4Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 8
Bronzetafel für ein Urnenwahlgrab unter Waldbäumennach AufwandGebührentarif Abschnitt I Ziffer 4.4
Bronzetafel für ein Urnengemeinschaftsgrab unter einem Baumnach AufwandGebührentarif Abschnitt I Ziffer 5.5
Benutzung der Kapelle308,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Ausheben eines Sarges zur Wiederbeisetzung auf einem anderen Friedhof oder zur Umbettungnach AufwandGebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Ausheben einer Urne zur Wiederbeisetzung auf einem anderen Friedhof oder zur Umbettungnach AufwandGebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Genehmigung von Grabmalen81,00 €Gebührentarif Abschnitt V
Unterhaltungsgebühr für die Pflege einer vor Ablauf der Ruhezeit abgegebenen Erdgrabstelle, je volles Jahr62,00 €Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 1
Unterhaltungsgebühr für die Pflege einer vor Ablauf der Ruhezeit abgegebenen Urnengrabstelle, je volles Jahr31,00 €Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 2
Umsatzsteuer, falls die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der Umsatzsteuerpflicht unterliegenzusätzlich in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten HöheParagraf 3 der Satzung über die 11. Änderung des Gebührentarifs
Rücknahme eines Antrags nach Beginn der Ausführungbis zur Hälfte der im Tarif festgelegten SätzeParagraf 6 der Gebührensatzung
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lehrte mit dem Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung, Ortsrecht 6.67-2, Gebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021, Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung vom 30.09.2024, beschlossen am 25.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Hannover am 17.10.2024, gültig ab 01.11.2024.

Was ein Grab in Lehrte über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.299,00 €

Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahre in Lehrte, über 30 Jahre, das sind 309,97 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.11.102,00 €
BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1397,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.499,00 €

Die Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Lehrte mit dem Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung, Ortsrecht 6.67-2, Gebührensatzung in der Fassung der 2. Änderung vom 31.03.2021, Gebührentarif in der Fassung der 11. Änderung vom 30.09.2024, beschlossen am 25.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Hannover am 17.10.2024, gültig ab 01.11.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Lehrte offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für die fünf städtischen Friedhöfe in Ahlten, Arpke, Hämelerwald, Kolshorn und Röddensen sowie für die städtische Friedhofskapelle auf dem Friedhof der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Sievershausen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen. In der Kernstadt Lehrte selbst betreibt die Stadt keinen eigenen Friedhof.
  • Das Ortsrecht der Stadt bietet zwei Dateien unter dem Namen Friedhofsgebührensatzung an. Die schlicht so beschriftete trägt den Gebührentarif der 9. Änderungssatzung von 2007, das Erdreihengrab dort für 800 Euro. Erfasst haben wir die Datei mit dem Zusatz ab 01.11.2024, die den Tarif der 11. Änderung enthält. Nach einer noch jüngeren Fassung haben wir im Ortsrecht, auf der Seite Friedhöfe in Lehrte, im Amtsblatt der Region Hannover Nummer 24 vom 11.12.2025 und über die Suche nach Ratsbeschlüssen gesehen; die dort angekündigte 12. Änderung einer Friedhofsgebührensatzung betrifft die Stadt Seelze, nicht Lehrte.
  • Die Friedhofssatzung sagt zu den Rasengräbern nichts über die Pflege. Paragraf 21 Absatz 6 regelt nur die Gestaltung: liegendes Grabmal von 50 mal 50 Zentimetern unterhalb der Rasennarbe, keine Einfassung, keine Bepflanzung, kein Grabschmuck. Dass die Stadt die Pflege übernimmt, steht allein im Abschnitt Gestaltungsgrundsätze der städtischen Seite Friedhöfe in Lehrte, und zwar wörtlich. Wir stützen das Merkmal pflegefrei beim Reihenrasengrab, beim Erdwahlgrab unter Rasen und beim Urnenreihengrab im Rasen auf diese Zusage der Stadt und führen die Seite deshalb als eigene Quelle.
  • Das Urnenwahlgrab unter Waldbäumen und das Urnengemeinschaftsgrab unter einem Baum führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 Absatz 10 der Friedhofssatzung verbietet für die Waldabteilungen jede Herrichtung, Pflege oder Unterhaltung der Grabstätten, und die Abteilungen werden nach den Absätzen 8 und 9 in naturnahem Zustand erhalten; wer die Grabstätte pflegt und ob überhaupt jemand sie pflegt, sagt weder die Satzung noch die Stadt. Damit fehlt der Beleg, den wir für pflegefrei verlangen. Praktisch entstehen den Angehörigen dort trotzdem keine Pflegekosten, weil sie selbst nicht tätig werden dürfen.
  • Paragraf 3 der Satzung über die 11. Änderung des Gebührentarifs stellt die Beträge unter den Vorbehalt der Umsatzsteuer: Sollten die Gebühren der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist sie zusätzlich fällig. Welche Grabart das betrifft, sagt die Satzung nicht. Wir übernehmen die Tarifbeträge unverändert.
  • Das Erdwahlgrab unter Rasen kostet 4.303 Euro für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. Eine einstellige Fassung bietet der Tarif nicht an, ein Preis je Grabstelle steht dort nicht. Ebenso gelten die 2.322 und die 4.327 Euro der Urnenwahlgräber für die gesamte Grabstätte mit bis zu zwei beziehungsweise bis zu vier Urnen.
  • Der Gebührentarif führt das Grab mit ewigem Ruherecht unter der Überschrift Erdreihengrabstätten, die städtische Seite Friedhöfe in Lehrte nennt es dagegen ein Wahlgrab mit ewigem Ruherecht. Wir folgen dem Tarif, weil er der beschlossene Satzungstext ist, und führen die Grabart deshalb als nicht verlängerbar. Nach der Angabe der Stadt ist ein Nachkauf ohnehin nicht erforderlich.
  • Für das Urnenwahlgrab unter Waldbäumen verlangt Paragraf 21 Absatz 8 der Friedhofssatzung eine Plakette an einem Erdspieß als Kennzeichnung der Grabstelle. Der Tarif nennt für diese Plakette keinen Betrag, sondern nur eine Bronzetafel nach Aufwand, und diese Bronzetafel betrifft nach Absatz 9 die Abteilung R des Friedhofs Hämelerwald sowie nach Absatz 11 die Urnengemeinschaftsanlage. Was die Kennzeichnung kostet, ist damit offen.
  • Der Tarif nennt neben der Bestattungsgebühr zwei weitere Posten nach Aufwand, deren Höhe nicht feststeht: die Freilegung des Grabes vor der Bestattung, wenn Grabstein und Umrandung nicht schon entfernt sind, und die Räumung der Grabstelle nach der Bestattung. Nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung müssen Wahlgräber ohnehin spätestens 24 Stunden vor einer Beisetzung von den Nutzungsberechtigten abgeräumt werden.
  • Die Benutzung der Kapelle kostet 308 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für religiöse Gemeinschaftsveranstaltungen bleibt sie nach Paragraf 4 Absatz 3 der Gebührensatzung gebührenfrei.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt die Stadt nicht. Nach Paragraf 28 Absatz 3 und Paragraf 29 Absatz 7 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmal, bauliche Anlagen und Bepflanzung auf eigene Kosten entfernen. Die Beträge des Abschnitts VI gelten nur für Gräber, die vor Ablauf der Ruhezeit abgegeben werden.
  • Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten kennt der Tarif nicht.

Friedhöfe in Lehrte und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.