Ilsede · Niedersachsen · AGS 03157009
Friedhofsgebühren in Ilsede, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede mit dem Gebührentarif in der Fassung der Ersten Änderungssatzung, im Ortsrecht der Gemeinde als Friedhofsgebührensatzung inkl. 1. Änderung geführt, Gebührensatzung vom 19.03.2018, Gebührentarif ersetzt durch die Erste Satzung zur Änderung vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Ilsede und nicht für einzelne. Träger ist Gemeinde Ilsede.
- 914,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.602,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Pflegeleichte Urnengrabstätte, mit Beisetzung
Dreiergrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Ilsede kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Ilsede
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| EinzelgrabstätteEinzelgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden; je Grabstätte können ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Das Grab misst 2,10 bis 2,50 mal 1,00 bis 1,25 Meter. Herrichtung und Instandhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 4 beim Nutzungsberechtigten, spätestens sechs Monate nach der Beisetzung ist das Grab würdig herzurichten. Die Verlängerung um zehn Jahre kostet nach Ziffer 6.1.1 550 Euro, die Verlängerung wegen einer zusätzlichen Bestattung nach Ziffer 5.1.1 55 Euro je Jahr. Es gibt sie auf allen sieben Friedhöfen der Gemeinde. | 1.674,00 € | 819,00 € | 2.493,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 |
| Einzelgrabstätte für Kinder bis zu einem Alter von 5 JahrenNur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, Paragraf 15 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung. Das Grab misst 1,20 bis 1,25 mal 0,60 bis 0,625 Meter. Die Beisetzungsgebühr für einen Kindersarg beträgt nach Ziffer 1.2 nur 463 statt 819 Euro. Die Ruhezeit ist mit dreissig Jahren dieselbe wie bei Erwachsenen, Paragraf 11 kennt für Kinder keine kürzere Frist. | 830,00 € | 463,00 € | 1.293,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 |
| DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle; das bestätigt Ziffer 5.1.3, die die Verlängerung mit 90 Euro je Jahr und damit mit einem Dreissigstel von 2.729 Euro bemisst. Doppelgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für zwei Erdbestattungen, je Grabstätte dürfen ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Nach Paragraf 25 Absatz 5 muss bei jeder weiteren Beisetzung das Nutzungsrecht für alle Grabstellen kostenpflichtig verlängert werden. | 2.729,00 € | 819,00 € | 3.548,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 |
| DreiergrabstätteDer Betrag gilt für die ganze dreistellige Grabstätte, Breite 3,75 Meter. Dreiergrabstätten werden nach Paragraf 14 der Friedhofssatzung nur ausnahmsweise zugelassen, wenn der Nutzungsberechtigte an ihrer Anlage ein berechtigtes Interesse nachweist. Die teuerste Grabart im Tarif der Gemeinde Ilsede. | 3.783,00 € | 819,00 € | 4.602,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 |
| RasensarggrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Ilsede. Nicht pflegefrei, obwohl es ein Rasengrab ist: Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt nur, dass die Gemeinde den Rasen einsät und das Grab nach sechs Monaten einebnet, und benutzt das Wort Pflege ausschliesslich für den Nutzungsberechtigten. Die Ausnahmeliste des Paragrafen 34 Absatz 6, die jede andere Rasengrabart von der Selbstpflege ausnimmt, nennt die Rasensarggrabstätte gerade nicht. Nach Paragraf 28 Absatz 3 hat der Nutzungsberechtigte eine ebenerdige Namensplatte aus Naturstein von 50 mal 40 Zentimeter anzubringen, die er selbst bezahlt. Es gibt die Grabart nur auf dem Friedhof Münstedt. | 1.403,00 € | 819,00 € | 2.222,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.5 |
| Rasensarggrabstätte für Kinder bis zu einem Alter von 5 JahrenNur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung. Das Grab misst 1,20 mal 0,60 Meter. Aus demselben Grund wie die Rasensarggrabstätte für Erwachsene nicht als pflegefrei geführt. Nur auf dem Friedhof Münstedt. | 971,00 € | 463,00 € | 1.434,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.6 |
| Pflegeleichte Rasensarggrabstätte, EinzelgrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Ilsede. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung: Die Herrichtung und Pflege der Pflegeleichten Rasensarggrabstätten erfolgt durch die Gemeinde Ilsede, sofort oder sechs Monate nach der Beisetzung. Paragraf 34 Absatz 6 nimmt sie ausserdem von der Regel aus, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte selbst anlegen und pflegen darf. Grabschmuck, Blumen und Kränze sind nach Paragraf 34 Absatz 2 untersagt, ausser vom 1. November bis zum 31. März. Das Grab misst 3,50 mal 1,25 Meter, Einfassungen gibt es keine; vor Kopf ist nach Paragraf 28 Absatz 5 ein liegender Kissen- oder Pultstein von 0,80 mal 0,60 Meter zu setzen, den der Nutzungsberechtigte bezahlt. | 2.204,00 € | 819,00 € | 3.023,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.7 |
| Pflegeleichte Rasensarggrabstätte, DoppelgrabWie das pflegeleichte Rasensargeinzelgrab, aber 3,50 mal 2,50 Meter gross und für zwei Erdbestattungen. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte; Ziffer 5.1.8 bemisst die Verlängerung mit 122 Euro je Jahr und damit mit einem Dreissigstel. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung. Der Gedenkstein misst hier 1,00 mal 0,75 Meter. | 3.680,00 € | 819,00 € | 4.499,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.8 |
5 Grabarten für die Urne in Ilsede
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Ilsede. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung eine Grabstätte für Aschenurnenbestattungen, die der Reihe nach belegt wird und ein Zweitbelegungsrecht hat, solange die Nutzungszeit der Erstbelegung läuft. Sie misst 1,00 bis 1,25 mal 0,625 bis 0,70 Meter. Herrichtung und Instandhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 4 beim Nutzungsberechtigten, deshalb nicht pflegefrei. Das Grabmal darf nach Paragraf 28 Absatz 2 Nummer 3 zwischen 0,80 und 1,00 Meter hoch sein. | 857,00 € | 267,00 € | 1.124,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 |
| Pflegeleichte UrnengrabstätteDas günstigste Grab überhaupt in Ilsede, zusammen mit der anonymen Urnengrabstätte. Pflegefrei nach Paragraf 34 Absatz 6 der Friedhofssatzung: Die Pflegeleichten Urnengrabstätten sind von der Regel ausgenommen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte selbst anlegt und pflegt oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragt. Absatz 2 untersagt zusätzlich jeden Grabschmuck. Das Grab liegt nach Paragraf 20 unter dem Rasen, misst 0,80 mal 0,60 Meter und wird von einer Gedenkplatte vollständig überdeckt, die der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 28 Absatz 4 auf eigene Kosten setzen lässt; das Gesamtmass beträgt 80 mal 60 Zentimeter. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. | 647,00 € | 267,00 € | 914,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 |
| Pflegeleichte RasenurnengrabstättePflegefrei nach Paragraf 34 Absatz 6 der Friedhofssatzung, der die Pflegeleichten Rasengrabstätten von der Selbstpflege ausnimmt; Absatz 2 untersagt jeden Grabschmuck. Das Grab liegt nach Paragraf 21 unter dem Rasen und misst nur 0,40 mal 0,40 Meter, eine zweite Urne kann beigesetzt werden. Nach Paragraf 28 Absatz 3 hat der Nutzungsberechtigte eine ebenerdige Namensplatte aus Naturstein von 50 mal 40 Zentimeter auf eigene Kosten anzubringen. Es gibt die Grabart nur auf dem Friedhof Münstedt. | 755,00 € | 267,00 € | 1.022,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.3 |
| Urnengrabstätte unter einem Baum oder einer BaumgruppePflegefrei nach Paragraf 34 Absatz 6 der Friedhofssatzung, der die Urnengrabstätten unter einem Baum von der Selbstpflege ausnimmt; Paragraf 28 Absatz 8 hält fest, dass die Fläche naturnah gestaltet wird und eine intensive Pflege nicht erfolgt, und Paragraf 34 Absatz 2 untersagt jeden Grabschmuck. Der Baum darf ausgesucht werden, soweit dort Platz ist; eine zusätzliche Urne kann nicht beigesetzt werden. Unter dem Baum steht eine Stele mit den Namen der Bestatteten, und Paragraf 28 Absatz 8 sagt ausdrücklich, dass die Kosten dafür in der Nutzungsgebühr enthalten sind. Eine Nutzungszeitverlängerung ist nach Paragraf 22 Absatz 4 nicht möglich, und der Tarif führt für diese Grabart folgerichtig keine Verlängerungsziffer. Angeboten auf den Friedhöfen Bülten, Gross Bülten, Gross Ilsede, Ölsburg am Feldweg und Solschen. | 823,00 € | 267,00 € | 1.090,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.4 |
| Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Ilsede, gleichauf mit der pflegeleichten Urnengrabstätte. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist: Es wird nach Paragraf 28 Absatz 6 der Friedhofssatzung ohne Einfassung und ohne Grabmal errichtet und mit Rasen eingesät, die Beisetzung findet nach Paragraf 23 Absatz 5 ohne Anwesenheit der Angehörigen statt. Paragraf 34 Absatz 6 nimmt die Anonymen Urnengrabstätten zusätzlich von der Selbstpflege aus, Absatz 2 untersagt jeden Grabschmuck. Das Grab misst 0,80 mal 0,80 Meter. Eine Nutzungszeitverlängerung ist nach Paragraf 23 Absatz 4 nicht möglich. Angeboten auf den Friedhöfen Gross Ilsede und Ölsburg an der Gerhard-Lukas-Strasse. | 647,00 € | 267,00 € | 914,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.5 |
39 weitere Gebühren in der Satzung von Ilsede
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung eines Sarges für Erwachsene | 819,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.1 |
| Beisetzung eines Kindersarges für Verstorbene bis fünf Jahre | 463,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.2 |
| Beisetzung einer Urne | 267,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3 |
| Nutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier | 201,00 € | Gebührentarif Ziffer 3 |
| Genehmigung eines Grabmals | 40,00 € | Gebührentarif Ziffer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 55,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte für Kinder bis fünf Jahre bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 27,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelgrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Dreiergrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 126,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasensarggrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 46,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasensarggrabstätte für Kinder bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 32,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasensarggrabstätte als Einzelgrab bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 73,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasensarggrabstätte als Doppelgrab bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 122,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte im Memoriam-Garten bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 47,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.9 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 42,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasenurnengrabstätte bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 37,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenpartnergrab im Memoriam-Garten bei zusätzlicher Bestattung, je Jahr | 30,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte um zehn Jahre | 550,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte für Kinder bis fünf Jahre um zehn Jahre | 270,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelgrabstätte um zehn Jahre | 900,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Dreiergrabstätte um zehn Jahre | 1.260,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasensarggrabstätte um zehn Jahre | 460,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasensarggrabstätte für Kinder um zehn Jahre | 320,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasensarggrabstätte als Einzelgrab um zehn Jahre | 730,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasensarggrabstätte als Doppelgrab um zehn Jahre | 1.220,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte im Memoriam-Garten um zehn Jahre | 470,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.1.9 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte um zehn Jahre | 420,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Urnengrabstätte um zehn Jahre | 320,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Pflegeleichten Rasenurnengrabstätte um zehn Jahre | 370,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenpartnergrab im Memoriam-Garten um zehn Jahre | 300,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten um zehn Jahre | 192,00 € | Gebührentarif Ziffer 6.2.5 |
| Exhumierung eines Sarges | 2.137,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.1.1 |
| Exhumierung eines Kindersarges | 1.068,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.1.2 |
| Exhumierung einer Urne | 926,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.1.3 |
| Überlassung einer Einzelgrabstätte im Memoriam-Garten für 25 Jahre, nur zusammen mit einem Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH | 1.199,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.9 |
| Überlassung eines Urnenpartnergrabes im Memoriam-Garten für 20 Jahre, nur zusammen mit einem Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH | 615,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.6 |
| Überlassung einer Grabstelle in der Urnengemeinschaftsanlage im Memoriam-Garten für 20 Jahre, nur zusammen mit einem Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH | 388,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.7 |
| Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei der Bestattung verdienter Bürger oder bei geschichtlich und künstlerisch wertvollen Grabstätten | in das Ermessen des Verwaltungsausschusses gestellt | Paragraf 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Kosten der Umbettung und Ersatz der Schäden an benachbarten Grabstätten | trägt der Nutzungsberechtigte, ohne Betrag in der Satzung | Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
Was ein Grab in Ilsede über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.293,00 €
Einzelgrabstätte in Ilsede, über 30 Jahre, das sind 343,10 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 2.1.1 | 1.674,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 1.1 | 819,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.493,00 € |
Einzelgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt werden; je Grabstätte können ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Das Grab misst 2,10 bis 2,50 mal 1,00 bis 1,25 Meter. Herrichtung und Instandhaltung liegen nach Paragraf 34 Absatz 4 beim Nutzungsberechtigten, spätestens sechs Monate nach der Beisetzung ist das Grab würdig herzurichten. Die Verlängerung um zehn Jahre kostet nach Ziffer 6.1.1 550 Euro, die Verlängerung wegen einer zusätzlichen Bestattung nach Ziffer 5.1.1 55 Euro je Jahr. Es gibt sie auf allen sieben Friedhöfen der Gemeinde.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede mit dem Gebührentarif in der Fassung der Ersten Änderungssatzung, im Ortsrecht der Gemeinde als Friedhofsgebührensatzung inkl. 1. Änderung geführt, Gebührensatzung vom 19.03.2018, Gebührentarif ersetzt durch die Erste Satzung zur Änderung vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Ilsede offenlässt
- Die Beträge stammen aus dem Gebührentarif in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 18.12.2025, gültig seit dem 01.01.2026. Dieselbe PDF-Datei enthält auf den Seiten 7 und 8 noch den überholten Tarif von 2018. Wer den liest, setzt jeden Betrag zu niedrig an, beim Sargreihengrab um 444 Euro und bei der Beisetzung eines Sarges um 211 Euro. Maßgeblich ist der Tarif in Artikel I der Änderungssatzung auf den Seiten 1 bis 3.
- Aktualität am 05.09.2026 an drei Stellen geprüft: im Ortsrecht der Gemeinde, das genau eine Friedhofsgebührensatzung und eine Friedhofssatzung führt, auf der Seite Friedhöfe der Gemeinde, die dieselben zwei Dateien verlinkt, und im Ratsinformationssystem. Dort wurde die Vorlagenübersicht für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 vollständig durchgesehen, 189 Vorlagen für 2022 und 2023 und 224 für 2024 bis 2026. Zum Friedhofswesen steht darin genau eine Gebührenvorlage, 0554/FB3/2025 vom 05.12.2025, aus der die hier erfasste Fassung hervorgeht. Eine Vorlage zur Friedhofssatzung selbst gibt es seit 2022 nicht.
- Die drei Grabarten im Memoriam-Garten sind nicht als Grabart erfasst: die Einzelgrabstätte nach Ziffer 2.1.9 mit 1.199 Euro, das Urnenpartnergrab nach Ziffer 2.2.6 mit 615 Euro und die Urnengemeinschaftsanlage nach Ziffer 2.2.7 mit 388 Euro. Ein Nutzungsrecht dort gibt es nach Paragraf 13 Absatz 4 und Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur zusammen mit einem Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH; Paragraf 30 Absatz 3 und Paragraf 34 Absatz 12 stellen darüber die Unterhaltung und die Pflege sicher. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung der Gemeinde. Pflegefrei im Sinne dieser Erfassung sind die drei Grabarten deshalb nicht, und ihr Satzungspreis ist nicht der Preis: Die Urnengemeinschaftsanlage wäre sonst mit 655 Euro das günstigste Urnengrab und die Einzelgrabstätte mit 2.018 Euro das günstigste Erdgrab der Gemeinde. Die drei Beträge stehen unter den weiteren Gebühren.
- Pflegefrei sind sechs Grabarten, und der Beleg ist bei allen dieselbe Kette von Paragrafen. Paragraf 34 Absatz 4 der Friedhofssatzung legt Herrichtung und Instandhaltung grundsätzlich dem Nutzungsberechtigten auf. Absatz 6 nimmt davon die Anonymen Urnengrabstätten, die Pflegeleichten Rasen- und Urnengrabstätten sowie die Urnengrabstätten unter einem Baum aus: Dort darf der Nutzungsberechtigte die Grabstätte weder selbst anlegen und pflegen noch einen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Für die Pflegeleichten Rasensarggrabstätten sagt Paragraf 18 Absatz 4 zusätzlich ausdrücklich, dass Herrichtung und Pflege durch die Gemeinde Ilsede erfolgen. Für die anonyme Urnengrabstätte kommt hinzu, dass sie nach Paragraf 28 Absatz 6 ohne Einfassung und Grabmal angelegt und mit Rasen eingesät wird.
- Die einfache Rasensarggrabstätte nach Ziffer 2.1.5 und ihre Kinderausführung nach Ziffer 2.1.6 führen wir bewusst nicht als pflegefrei, obwohl beide Rasengräber sind. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt nur, dass die Gemeinde den Rasen einsät und das Grab nach sechs Monaten einebnet, und benutzt das Wort Pflege ausschliesslich für den Nutzungsberechtigten. In der Ausnahmeliste des Paragrafen 34 Absatz 6, die jede andere Rasengrabart von der Selbstpflege ausnimmt, fehlt sie. Paragraf 34 Absatz 2 zählt sie zwar unter den Pflegeleichten Grabstätten auf, aber dieser Absatz verbietet Grabschmuck und handelt nicht von der Pflege. Der Tarif stützt die Unterscheidung: Die pflegeleichte Ausführung kostet 2.204 statt 1.403 Euro.
- Bei vier pflegefreien und zwei weiteren Grabarten ist ein Stein nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben, und er steht in keiner Gebührenordnung. Paragraf 28 Absatz 3 verlangt bei der Rasensarggrabstätte und der Pflegeleichten Rasenurnengrabstätte eine ebenerdige Namensplatte aus Naturstein von 50 mal 40 Zentimeter, Absatz 4 bei der Pflegeleichten Urnengrabstätte eine Gedenkplatte von insgesamt 80 mal 60 Zentimeter und Absatz 5 bei der Pflegeleichten Rasensarggrabstätte einen liegenden Kissen- oder Pultstein. Der Nutzungsberechtigte kauft ihn beim Steinmetz; in der Satzung steht nur die Genehmigungsgebühr von 40 Euro nach Ziffer 4.
- Die Nutzungsdauer je Grabart steht in der Friedhofssatzung, nicht im Tarif: dreissig Jahre für die Einzel-, Doppel-, Dreier-, Rasensarg- und Pflegeleichten Rasensarggrabstätten nach den Paragrafen 15 bis 18, zwanzig Jahre für alle Urnengrabstätten nach den Paragrafen 19 bis 23. Paragraf 11 setzt dieselben Fristen als Ruhezeit, für den Memoriam-Garten fünfundzwanzig Jahre. Eine kürzere Frist für Kinder kennt die Satzung nicht.
- Die Verlängerung ist in Ilsede zweigeteilt und wir haben sie nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Ziffer 5 gilt nach Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur, wenn eine zusätzliche Bestattung die Ruhezeit über das laufende Nutzungsrecht hinausschiebt, und wird je Jahr erhoben. Ziffer 6 gilt nach Absatz 4 für die freiwillige Verlängerung um zehn Jahre nach Ablauf. Beim ersten Erwerb fällt keine von beiden an. Die maximale Verlängerungszeit beträgt zwanzig Jahre, ausgenommen die Gärtnergepflegten Grabstätten.
- Zwei Grabarten sind nicht verlängerbar, und der Tarif führt für sie folgerichtig keine Ziffer unter 6: die Urnengrabstätte unter einem Baum nach Paragraf 22 Absatz 4 und die anonyme Urnengrabstätte nach Paragraf 23 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
- Die Beträge der Doppel-, der Dreier- und der Pflegeleichten Rasensarggrabstätte als Doppelgrab gelten für die ganze Grabstätte und nicht je Grabstelle. Das lässt sich an Ziffer 5 nachrechnen, die die Verlängerung um ein Jahr mit einem Dreissigstel des jeweiligen Betrages bemisst: 90 Euro zu 2.729, 126 Euro zu 3.783 und 122 Euro zu 3.680 Euro.
- Die Gemeinde verwaltet sieben Friedhöfe, in Bülten, Gross Bülten, Gross Ilsede, Münstedt, Ölsburg am Feldweg, Ölsburg an der Gerhard-Lukas-Strasse und Solschen. Sechs weitere Friedhöfe im Gemeindegebiet gehören Kirchengemeinden und fallen nicht unter diese Satzung. Paragraf 14 der Friedhofssatzung zählt für jeden der sieben kommunalen Friedhöfe auf, welche Grabarten es dort gibt; keine Grabart wird überall angeboten. Unsere Beträge gelten für die Gemeinde insgesamt.
- Eine Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr und einen Vomhundertsatz aus der Haushaltssatzung kennt Ilsede nicht. Der Preis besteht aus der einmaligen Nutzungsgebühr nach Ziffer 2 und der einmaligen Beisetzungsgebühr nach Ziffer 1.
Friedhöfe in Ilsede und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in IlsedeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ronnenberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moormerland6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wipperfürth9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Westf.)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Karben10 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dillenburg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ilsede mit dem Gebührentarif in der Fassung der Ersten Änderungssatzung, im Ortsrecht der Gemeinde als Friedhofsgebührensatzung inkl. 1. Änderung geführt Gebührensatzung vom 19.03.2018, Gebührentarif ersetzt durch die Erste Satzung zur Änderung vom 18.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Gemeinde Ilsede mit Ruhezeit, Grabarten, Nutzungsdauern und Pflegeregeln, im Ortsrecht als Friedhofssatzung inkl. 1. Änderung geführt, tatsächlich mit beiden Änderungssatzungen vom 10.10.2016, in Kraft seit 19.10.2016, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.03.2018 und die 2. Änderungssatzung vom 20.10.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.