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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03241017

Alle 12 Friedhöfe in Springe

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

05041 73302
Stadt Springe, Friedhofsunterhaltung und -betrieb, Standort Salzhaube, Zimmer 2 im Erdgeschoss

31832 Springe

1.943,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrab

835,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnenreihengrab

12
Friedhöfe mit Namen

6 weitere Flächen ohne Namen

Die 12 Friedhöfe in Springe nehmen zusammen 17,4 ha ein

Kurz beantwortet

Springe hat 12 benannte Friedhöfe mit zusammen 17,4 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 5,6 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 160 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Springe abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 5,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.090 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 160 m entfernt, der entlegenste 9,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 11 von 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 12 haben eine erfasste Parkanlage. 3 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 6 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Springe rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Springe, Friedhofsunterhaltung und -betrieb, Standort Salzhaube, Zimmer 2 im Erdgeschoss

Zur Salzhaube 9
31832 Springe
05041 73302
Sprechzeiten
Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Die Dienstleistungsseite nennt nur den Standort Salzhaube, Zimmer 2 im Erdgeschoss, sowie Telefon und E-Mail.
Die Friedhofsverwaltung von Springe im Netz

Die 12 Friedhöfe in Springe, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof5,6 ha1,2 km25 Anlagen, nächste 110 mSpringe/Schiergrund, 160 mBus 301keine Angabe
Waldfriedhof Sophienhöhe4,2 ha1,7 km4 Anlagen, nächste 250 mkeine erfasstchristlich, evangelisch
Alter FriedhofDenkmal3 ha160 m30 Anlagen, nächste 60 mSpringe/Hinter der Burg, 240 mBus 301keine Angabe
Friedhof Eldagsen2,2 ha8,5 km4 Anlagen, nächste 170 mEldagsen/Volksbank, 320 mBus 310, Bus 380keine Angabe
Jüdischer Friedhof Gestorf1,2 ha9,6 km4 Anlagen, nächste 80 mGestorf/Hannoversche Straße, 200 mBus 380keine Angabe
Friedhof Lüdersen6.090 m²8,8 km3 Anlagen, nächste 80 mLüdersen/Holtenser Weg, 300 mBus 383keine Angabe
Friedhof Alvesrode3.300 m²2,7 kmkeine erfasstAlvesrode/Vor der Höhe, 410 mBus 382keine Angabe
Alter Friedhof Lüdersen2.050 m²9,1 km2 Anlagen, nächste 310 mLüdersen/Am Wehrturm, 210 mBus 360, Bus 383christlich, lutherisch
Jüdischer Friedhof GestorfDenkmal530 m²9,1 kmkeine erfasstGestorf/Hannoversche Straße, 710 mBus 380jüdisch
Jüdischer Friedhof470 m²7,8 km4 Anlagen, nächste 180 mEldagsen/Schützenplatz, 190 mBus 380, Bus 385jüdisch
Neuer Jüdischer Friedhof300 m²200 m16 Anlagen, nächste 150 mSpringe/Hinter der Burg, 180 mBus 301jüdisch
Jüdischer FriedhofDenkmal180 m²5,1 km1 Anlagen, nächste 260 mVölksen/Bennigser Weg, 400 mBus 320, Bus 382jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Springe kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Extertal34,3 km860,00 €Reihengrabstätte für Personen vom 6. Lebensjahr an, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg1.083,00 € gespart570,00 €Urnenreihengrabstätte, Friedhöfe Laßbruch und Meierberg265,00 € gespart
Bad Salzdetfurth34,9 km1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre919,00 € gespart665,00 €Urnenreihengrab170,00 € gespart
Wedemark40 km1.160,00 €Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 Jahre783,00 € gespart720,00 €Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je Stelle115,00 € gespart
Ronnenberg13,5 km1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre663,00 € gespart820,00 €Urnenreihengrabstelle15,00 € gespart
Pattensen15 km1.686,00 €Erdreihengrab257,00 € gespart1.035,00 €Urnenreihengrab
Laatzen20,6 km1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab2,00 € gespart725,00 €Anonymes Urnengrab110,00 € gespart
Springe (hier)-1.943,00 €Erdreihengrab835,00 €Anonymes Urnenreihengrab
Barsinghausen12,2 km2.009,19 €Reihengrab für Erwachsene858,33 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 40 km1.083,00 €in Extertal, 34,3 km entfernt265,00 €in Extertal, 34,3 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Springe kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Springe, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 2 Absatz 3, vom 24.06.2009, beschlossen vom Rat am 23.06.2009, am 27.06.2009 in der Neuen Deister-Zeitung amtlich bekannt gemacht, in Kraft seit dem 01.07.2009, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.07.2014, verkündet am 23.07.2014 und in Kraft seit dem 01.08.2014.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ErdreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Springe. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die Ruhezeit hinaus ist dort ausdrücklich ausgeschlossen. In jeder Reihengrabstätte darf nach Absatz 3 nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Nach Paragraf 13 Absatz 6 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.1.260,00 €683,00 €1.943,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1
RasenreihengrabNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr an. Anlage II Paragraf 7 Absatz 2 verbietet in der Abteilung Rasengrabstätten jede Einfassung und jedes Bepflanzen; ein bündig zur Grasnarbe liegendes Grabmal von bis zu 0,25 Quadratmetern ist nach Paragraf 23 Absatz 9 möglich. Trotzdem nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 15 Absatz 3 zählt die Gräber ohne Pflegeverpflichtung namentlich auf und nennt dort nur Rasenwahlgrabstätten und Urnenrasenwahlgrabstätten, nicht das Rasenreihengrab.1.578,00 €683,00 €2.261,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2
Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab Springes überhaupt und das einzige pflegefreie Reihengrab. Die Anlage liegt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf dem Friedhof II im Stadtteil Springe innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird; die Lage der einzelnen Grabstellen soll weder für die Angehörigen noch für die Allgemeinheit erkennbar sein. Nach Absatz 3 ist jede Kennzeichnung und jeder Schmuck ausgeschlossen, nach Absatz 4 setzen Bedienstete der Stadt die Urne ohne Beisein der Angehörigen bei. Die Beisetzungsgebühr ist die der anonymen Urnenstelle nach Abschnitt III Ziffer 2.2.652,00 €183,00 €835,00 €20Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.3
Wahlgrab mit TiefenbestattungEin Wahlgrab mit zwei übereinanderliegenden Sargstellen. Die Beisetzungsgebühr ist die des Tiefenerdgrabes nach Abschnitt III Ziffer 1.2. Nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung darf je Einfach- oder Tiefengrabstelle zusätzlich eine Urne beigesetzt werden; jede weitere Urne kostet die Hälfte des Tarifs für das zweistellige Urnenwahlgrab. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 1 je angefangenes Jahr ein Dreissigstel der Nutzungsgebühr, also 63,90 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 3 führt das Wahlgrab unter den Gräbern mit Pflegeverpflichtung.1.917,00 €689,00 €2.606,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1
Rasenwahlgrab mit TiefenbestattungPflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 4 der Friedhofssatzung: Rasenwahlgrabstätten sind dort ausdrücklich als Gräber ohne Pflegeverpflichtung aufgezählt, ihre Pflege obliegt ausschliesslich der Stadt Springe, die Einsaat und die Pflege des Rasens übernimmt. Eine weitere Dekoration ist zu keiner Zeit möglich. Die Verlängerung kostet ein Dreissigstel der Nutzungsgebühr je Jahr, also 74,40 Euro.2.232,00 €689,00 €2.921,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.2
EinzelwahlgrabEine einstellige Erdwahlgrabstätte. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen und kann verlängert werden; die Verlängerung kostet ein Dreissigstel der Nutzungsgebühr je angefangenes Jahr, also 45,30 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a.1.359,00 €683,00 €2.042,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.3
Einzelwahlgrab für ein Kind bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Zusatz unter Abschnitt I Ziffer 2 stellt klar, dass die Ruhezeit bei Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres abweichend 20 statt 30 Jahre beträgt; Abschnitt II Ziffer 1 rechnet die Verlängerung dieser Tarifstelle folgerichtig mit einem Zwanzigstel, also 27,50 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr ist die des Erdgrabes für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres nach Abschnitt III Ziffer 1.3.550,00 €259,00 €809,00 €20Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.4
EinzelrasenwahlgrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Springe. Pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 4 der Friedhofssatzung, der die Pflege der Rasenwahlgrabstätten ausschliesslich der Stadt Springe zuweist. Die Verlängerung kostet ein Dreissigstel der Nutzungsgebühr je Jahr, also 56,90 Euro.1.707,00 €683,00 €2.390,00 €30Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.5
Urnenwahlgrab, fünfstelligDie teuerste Grabart des Gebührentarifs, gleichauf mit dem Rasenwahlgrab mit Tiefenbestattung. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 1 ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr je angefangenes Jahr, also 111,60 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b führt die Urnenwahlgrabstätten unter den Gräbern mit Pflegeverpflichtung.2.232,00 €189,00 €2.421,00 €20Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.6
Urnenwahlgrab, zweistelligDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Springe. Die Verlängerung kostet ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr je Jahr, also 45,20 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung.904,00 €189,00 €1.093,00 €20Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.7
Urnenrasenwahlgrab, zweistelligPflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 der Friedhofssatzung: Die Urnenrasenwahlgrabstätten sind dort namentlich als Gräber ohne Pflegeverpflichtung aufgezählt, ihre Pflege obliegt ausschliesslich der Stadt Springe. Die Verlängerung kostet ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr je Jahr, also 65,40 Euro.1.308,00 €189,00 €1.497,00 €20Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.8
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Springe

Häufige Fragen zu Springe

Wie viele Friedhöfe gibt es in Springe?
In Springe sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 17,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Springe?
Neuer Friedhof ist mit 5,6 ha der größte Friedhof in Springe. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Springe?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Springe gelten 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe c der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Springe?
Ein Grab in Springe kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnenreihengrab mit 835,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Springe, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, mit dem Gebührentarif als Anlage zu Paragraf 2 Absatz 3, vom 24.06.2009, beschlossen vom Rat am 23.06.2009, am 27.06.2009 in der Neuen Deister-Zeitung amtlich bekannt gemacht, in Kraft seit dem 01.07.2009, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.07.2014, verkündet am 23.07.2014 und in Kraft seit dem 01.08.2014.
Wer ist für die Friedhöfe in Springe zuständig?
Für die Friedhöfe in Springe ist Stadt Springe, Friedhofsunterhaltung und -betrieb, Standort Salzhaube, Zimmer 2 im Erdgeschoss zuständig, Zur Salzhaube 9, 31832 Springe, Telefon 05041 73302. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Springe, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.