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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rheinland-Pfalz, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 07131090

Alle 11 Friedhöfe in Grafschaft

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02641 8007-0
Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung

53501 Grafschaft

978,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr

503,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

11
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Grafschaft nehmen zusammen 3,8 ha ein

Kurz beantwortet

Grafschaft hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 3,8 ha. Der größte ist Friedhof Ringen mit 7.950 m², am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Ringen mit 1,1 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Grafschaft abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Ringen ist der größte mit 7.950 m², in der Mitte liegen sie bei 3.890 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 7 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Grafschaft rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung

Ahrtalstraße 5
53501 Grafschaft
02641 8007-0
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag 7:30 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Grafschaft im Netz

Die 11 Friedhöfe in Grafschaft, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Ringen7.950 m²1,1 km19 Anlagen, nächste 150 mRingen Tongrube, 120 mBus 849, Bus 854keine Angabe
Friedhof Gelsdorf4.890 m²3,9 km12 Anlagen, nächste 50 mGelsdorf Grundschule, 80 mkeine Angabe
Friedhof Vettelhoven4.680 m²2,2 km2 Anlagen, nächste 250 mVettelhoven Mittelstr., 470 mBus 847christlich
Friedhof Leimersdorf4.450 m²3,5 km4 Anlagen, nächste 50 mLeimersdorf Grundschule, 90 mchristlich
Friedhof Nierendorf4.030 m²4,4 km2 Anlagen, nächste 340 mObernierendorf, 150 mBus 854christlich
Friedhof Holzweiler3.890 m²3 km1 Anlagen, nächste 340 mHolzweiler Kleiststr., 150 mBus 847keine Angabe
Friedhof Karweiler3.020 m²2,4 km7 Anlagen, nächste 80 mAuf dem Justen, 150 mBus 854christlich
Friedhof Bengen2.190 m²3,5 km3 Anlagen, nächste 40 mBengen Kirchstraße, 280 mBus 854christlich
Friedhof1.390 m²2,6 kmkeine erfasstEckendorf, Graf-Otto-Straße, 80 mBus 848, Bus 849christlich, katholisch
Friedhof Eckendorf800 m²2,9 kmkeine erfasstEckendorf, Graf-Otto-Str., 70 mBus 848, Bus 849keine Angabe
Jüdischer Friedhof710 m²3,8 km11 Anlagen, nächste 220 mGelsdorf Dreieck, 250 mBus 849, Bus 860jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Grafschaft kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Grafschaft (hier)-978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr503,00 €Urnenreihengrabstätte
Bonn17,8 km1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld
Remagen10,1 km1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte
Königswinter19,4 km1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
Neuwied30,9 km2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Bad Münstereifel20 km2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld
Bad Neuenahr-Ahrweiler6 km2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre928,00 €Anonyme Urnengrabstätte
Hennef (Sieg)26,3 km3.027,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.487,00 €Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald
Am meisten zu sparenbis 30,9 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Grafschaft kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Nutzungsdauer ist die Ruhezeit für Kindergräber von 17 Jahren nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung; Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.285,00 €232,00 €517,00 €17Gebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.2.1.1
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Grafschaft. Die Nutzungsdauer ist die Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.543,00 €435,00 €978,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.2.1.2
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Grafschaft überhaupt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung ebenfalls 25 Jahre. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.285,00 €218,00 €503,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.2
Anonyme UrnenreihengrabstätteDas einzige pflegefreie Grab in Grafschaft und zugleich das einzige, das die Gemeinde nur auf einem Friedhof anlegt: Nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung liegen anonyme Grabstätten allein auf dem Friedhof Grafschaft-Ringen. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die anonymen Grabstätten ausdrücklich von der Pflicht aus, die Grabstätte herzurichten und dauernd instandzuhalten, und Paragraf 18 Satz 2 verbietet ihre Gestaltung; die Flächen außerhalb der Grabstätten unterhält nach Paragraf 26 Absatz 7 ausschließlich die Friedhofsverwaltung. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.285,00 €218,00 €503,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.2
Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Gebühr gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe a je Grabstelle und volles Jahr 34,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.1.020,00 €232,00 €1.252,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1.1
Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie Gebühr gilt je Grabstelle; für jede weitere Grabstelle fällt sie erneut an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe b je Grabstelle und volles Jahr 49,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.1.470,00 €435,00 €1.905,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2.1.2
UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte dürfen nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung zwei Urnen beigesetzt werden; die Gebühr gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe a je Grabstelle und volles Jahr 34,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an.1.020,00 €218,00 €1.238,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.2
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Grafschaft

Häufige Fragen zu Grafschaft

Wie viele Friedhöfe gibt es in Grafschaft?
In Grafschaft sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 3,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Grafschaft?
Friedhof Ringen ist mit 7.950 m² der größte Friedhof in Grafschaft. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Grafschaft?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Grafschaft gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 17 Jahre für Kindergräber nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Grafschaft?
Ein Grab in Grafschaft kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 503,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011.
Wer ist für die Friedhöfe in Grafschaft zuständig?
Für die Friedhöfe in Grafschaft ist Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung zuständig, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Telefon 02641 8007-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Grafschaft, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.