Rheinland-Pfalz, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 07131090
Alle 11 Friedhöfe in Grafschaft
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02641 8007-0
- Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung
- 978,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 503,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
53501 Grafschaft
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Grafschaft nehmen zusammen 3,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Ringen ist der größte mit 7.950 m², in der Mitte liegen sie bei 3.890 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Grafschaft rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung
Ahrtalstraße 553501 Grafschaft
02641 8007-0
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 UhrFreitag 7:30 bis 12 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Grafschaft, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Ringen | 7.950 m² | 1,1 km | 19 Anlagen, nächste 150 m | Ringen Tongrube, 120 mBus 849, Bus 854 | keine Angabe |
| Friedhof Gelsdorf | 4.890 m² | 3,9 km | 12 Anlagen, nächste 50 m | Gelsdorf Grundschule, 80 m | keine Angabe |
| Friedhof Vettelhoven | 4.680 m² | 2,2 km | 2 Anlagen, nächste 250 m | Vettelhoven Mittelstr., 470 mBus 847 | christlich |
| Friedhof Leimersdorf | 4.450 m² | 3,5 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Leimersdorf Grundschule, 90 m | christlich |
| Friedhof Nierendorf | 4.030 m² | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 340 m | Obernierendorf, 150 mBus 854 | christlich |
| Friedhof Holzweiler | 3.890 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Holzweiler Kleiststr., 150 mBus 847 | keine Angabe |
| Friedhof Karweiler | 3.020 m² | 2,4 km | 7 Anlagen, nächste 80 m | Auf dem Justen, 150 mBus 854 | christlich |
| Friedhof Bengen | 2.190 m² | 3,5 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Bengen Kirchstraße, 280 mBus 854 | christlich |
| Friedhof | 1.390 m² | 2,6 km | keine erfasst | Eckendorf, Graf-Otto-Straße, 80 mBus 848, Bus 849 | christlich, katholisch |
| Friedhof Eckendorf | 800 m² | 2,9 km | keine erfasst | Eckendorf, Graf-Otto-Str., 70 mBus 848, Bus 849 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 710 m² | 3,8 km | 11 Anlagen, nächste 220 m | Gelsdorf Dreieck, 250 mBus 849, Bus 860 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Grafschaft kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft (hier) | - | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 503,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Bonn | 17,8 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld |
| Remagen | 10,1 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Königswinter | 19,4 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Neuwied | 30,9 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Bad Münstereifel | 20 km | 2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 6 km | 2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre | 928,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Hennef (Sieg) | 26,3 km | 3.027,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.487,00 €Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald |
| Am meisten zu sparen | bis 30,9 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Grafschaft kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Nutzungsdauer ist die Ruhezeit für Kindergräber von 17 Jahren nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung; Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 285,00 € | 232,00 € | 517,00 € | 17 | Gebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Grafschaft. Die Nutzungsdauer ist die Ruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 543,00 € | 435,00 € | 978,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.2.1.2 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Grafschaft überhaupt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung ebenfalls 25 Jahre. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 285,00 € | 218,00 € | 503,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.2 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas einzige pflegefreie Grab in Grafschaft und zugleich das einzige, das die Gemeinde nur auf einem Friedhof anlegt: Nach Paragraf 12 Absatz 6 der Friedhofssatzung liegen anonyme Grabstätten allein auf dem Friedhof Grafschaft-Ringen. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die anonymen Grabstätten ausdrücklich von der Pflicht aus, die Grabstätte herzurichten und dauernd instandzuhalten, und Paragraf 18 Satz 2 verbietet ihre Gestaltung; die Flächen außerhalb der Grabstätten unterhält nach Paragraf 26 Absatz 7 ausschließlich die Friedhofsverwaltung. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 285,00 € | 218,00 € | 503,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.2 |
| Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Gebühr gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe a je Grabstelle und volles Jahr 34,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 1.020,00 € | 232,00 € | 1.252,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1.1 |
| Wahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie Gebühr gilt je Grabstelle; für jede weitere Grabstelle fällt sie erneut an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe b je Grabstelle und volles Jahr 49,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 1.470,00 € | 435,00 € | 1.905,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2.1.2 |
| UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte dürfen nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung zwei Urnen beigesetzt werden; die Gebühr gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.8 Buchstabe a je Grabstelle und volles Jahr 34,00 Euro. Der Tarif nennt für das Ausheben und Schließen zwei Sätze, einen für das Friedhofspersonal der Gemeinde nach Ziffer 2.1 und einen für Beauftragte der Friedhofsverwaltung nach Ziffer 2.2. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung entscheidet die Friedhofsverwaltung, wer gräbt. Wir setzen den niedrigeren Satz an. | 1.020,00 € | 218,00 € | 1.238,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.2 |
Häufige Fragen zu Grafschaft
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Grafschaft?
- In Grafschaft sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 3,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Grafschaft?
- Friedhof Ringen ist mit 7.950 m² der größte Friedhof in Grafschaft. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Grafschaft?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Grafschaft gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 17 Jahre für Kindergräber nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Grafschaft?
- Ein Grab in Grafschaft kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 503,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren, vom 23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011.
- Wer ist für die Friedhöfe in Grafschaft zuständig?
- Für die Friedhöfe in Grafschaft ist Gemeindeverwaltung Grafschaft, Bürgerdienste, Friedhofsverwaltung zuständig, Ahrtalstraße 5, 53501 Grafschaft, Telefon 02641 8007-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Grafschaft, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 23.10.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 01.07.2011
- Anlage 1, Gebührentarif zu Paragraf 1 der Satzung der Gemeinde Grafschaft über die Erhebung von Friedhofsgebühren gültig ab 01.07.2011
- Satzung der Gemeinde Grafschaft über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 20.06.2001, in Kraft seit 01.01.2002, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.02.2003
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Oktober 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.