Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen, AGS 05366004
Friedhofsgebühren in Bad Münstereifel, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, Ortsrecht Nummer 8.9, mit Gebührentarif, vom 30.11.2009, beschlossen vom Rat am 24.11.2009; der Gebührentarif zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 13.12.2017, in Kraft seit 16.12.2017, und durch Artikel 3 der Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG vom 30.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025; die Datei trägt den Stand 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bad Münstereifel und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bad Münstereifel, Friedhofsverwaltung.
- 460,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.350,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten, mit Beisetzung
Tiefengrab, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Was ein Grab in Bad Münstereifel kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Bad Münstereifel
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und FehlgeburtenParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofs- und Bestattungssatzung richtet eigene Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten ein, in der Regel 1,20 Meter lang und 0,90 Meter breit. Die Ruhezeit beträgt für sie und für Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 10 zwanzig statt fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr betragen hier zufällig denselben Betrag von 230 Euro. | 230,00 € | 230,00 € | 460,00 € | 20 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.1.1 und Tarifstelle B.1.1 |
| Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Münstereifel. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Ruhezeit für Leichen beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre, das Grab misst in der Regel 2,10 mal 1,20 Meter. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Verfügungsberechtigte verantwortlich, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, die Friedhofsverwaltung übernehme die Herstellung und Pflege von Grabstätten nicht. | 1.677,00 € | 724,00 € | 2.401,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.1.2 und Tarifstelle B.1.2 |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Tarif nennt hier keinen Erwerbspreis, sondern einen Jahresbetrag von 71,75 Euro, der mit der Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes zu vervielfachen ist. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung dreißig Jahre, woraus sich 2.152,50 Euro je Grabstelle ergeben. Wahlgräber werden nach Absatz 2 als einstellige oder mehrstellige Grabstätten vergeben, je Stelle können bis zu drei Urnen zusätzlich beigesetzt werden, und das Grab misst in der Regel 2,50 mal 1,30 Meter. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 3 um mindestens fünf volle Jahre und längstens dreißig Jahre verlängert werden; dafür fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von fünfzehn Euro nach Tarifstelle F.2 an. Die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 10 ist kürzer als die Nutzungszeit. | 2.152,50 € | 724,00 € | 2.876,50 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.2.1 und Tarifstelle B.1.2 |
| TiefengrabDas teuerste Grab in Bad Münstereifel. In einem Tiefengrab können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden; es ist 1,50 Meter breit statt 1,30. Der Tarif nennt einen Jahresbetrag von 81,10 Euro, der mit der Nutzungszeit zu vervielfachen ist; bei den dreißig Jahren des Paragrafen 14 Absatz 1 sind das 2.433 Euro. Die Bestattungsgebühr liegt mit 917 Euro um 193 Euro über der eines gewöhnlichen Erdgrabes. | 2.433,00 € | 917,00 € | 3.350,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.2.2 und Tarifstelle B.1.3 |
| Rasenreihengrab als pflegefreies ErdgrabParagraf 20 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sagt den Beleg im Wortlaut: Die Pflege der Rasenreihengräber beschränkt sich auf das Mähen des Rasens und wird vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit in den Erwerbspreis für das Rasenreihengrab einbezogen. Der Tarif selbst überschreibt die Zeile mit pflegefreies Erdgrab. Nach Absatz 2 erhält das Grab keine gärtnerische Gestaltung, die Oberfläche besteht ausschließlich aus Rasen, und jedes Aufstellen oder Ablegen von Grabschmuck ist unzulässig. Das Nutzungsrecht ist nach Absatz 1 auf die Dauer der Ruhezeit beschränkt, also fünfundzwanzig Jahre. Rasenreihengräber werden nach Absatz 4 nach Maßgabe verfügbarer Flächen auf allen Friedhöfen der Stadt angelegt. | 2.032,00 € | 724,00 € | 2.756,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.3 und Tarifstelle B.1.2 |
| Grabstätte für anonyme Erdbestattungen auf dem Friedhof Bad MünstereifelDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt. Anonyme Erdbestattungen sind nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung nur auf dem Friedhof Bad Münstereifel zulässig; dort wird ein Grabfeld bereitgestellt, dessen gärtnerische Gestaltung Rückschlüsse auf die Platzierung einzelner Särge nicht zulässt, und das Nutzungsrecht ist auf die Dauer der Ruhefrist beschränkt. Nach Absatz 2 errichtet die Stadt auf dem Grabfeld ein Denkmal zum Gedenken an die dort Bestatteten. Paragraf 21 Absatz 3 weist die Gestaltung anonymer Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, Absatz 4 verbietet Grabmal, Pflanzen und Blumen. Der Tarif kennzeichnet diese Zeile mit 1): Es handelt sich um ein Entgelt, das mit der verpflichtenden Erstanwendung des Paragrafen 2b UStG umsatzsteuerpflichtig wird. | 1.970,00 € | 724,00 € | 2.694,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.1.4 und Tarifstelle B.1.2 |
7 Grabarten für die Urne in Bad Münstereifel
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Es können bis zu drei Aschen darin bestattet werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt bestatteten die der zuerst bestatteten nicht übersteigt. Das Grab misst nach Absatz 1 einen Meter mal 0,90 Meter. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 fünfundzwanzig Jahre. | 920,00 € | 303,00 € | 1.223,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.1 und Tarifstelle B.2.1 |
| Urnenwahlgrab, je GrabstelleDer Tarif nennt einen Jahresbetrag von 40,15 Euro, der mit der Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes zu vervielfachen ist. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung grundsätzlich fünfundzwanzig Jahre, woraus sich 1.003,75 Euro je Grabstelle ergeben. In einem Urnenwahlgrab können bis zu drei Urnen beigesetzt werden, es misst 1,20 mal 0,90 Meter, und die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Der Erwerb ist auch zu Lebzeiten möglich. Für die Verlängerung gelten nach Paragraf 15 Absatz 3 die Vorschriften des Paragrafen 14 Absätze 3 bis 11 entsprechend. | 1.003,75 € | 303,00 € | 1.306,75 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.2 und Tarifstelle B.2.1 |
| Urnennische in einer UrnenmauerDer Tarif nennt einen Jahresbetrag von 46,90 Euro je Nische, der mit der Nutzungszeit zu vervielfachen ist; bei den fünfundzwanzig Jahren des Paragrafen 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sind das 1.172,50 Euro. Urnenwahlgrabstätten können nach demselben Absatz außer in Grabfeldern auch in Mauern eingerichtet werden, und in einer Nische können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzungsgebühr ist mit 88 Euro deutlich niedriger als bei einem Erdurnengrab, weil nach Tarifstelle B.2.2 Gegenstand der Gebühr nur die verwaltungsseitige Bearbeitung des Bestattungsfalles und gegebenenfalls das Aufbewahren der Urne ist. Pflegefrei ist die Urnennische nicht: Paragraf 12 Absatz 2 führt sie unter Buchstabe h ohne dieses Wort, während Buchstabe i daneben ausdrücklich von pflegefreien Erdurnenkammern spricht. | 1.172,50 € | 88,00 € | 1.260,50 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.3 und Tarifstelle B.2.2 |
| Rasenreihengrab als pflegefreies UrnengrabDie Urnenvariante des Rasenreihengrabes, und die Pflegefreiheit steht wie beim Erdgrab in Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung: Die Pflege beschränkt sich auf das Mähen des Rasens, wird vom Friedhofsträger übernommen und ist für die gesamte Nutzungszeit im Erwerbspreis enthalten. Der Tarif überschreibt die Zeile mit pflegefreies Urnengrab. Bemerkenswert ist der geringe Abstand zum gewöhnlichen Urnenreihengrab: Fünf Euro trennen 925 von 920 Euro, während beim Erdgrab 355 Euro dazwischenliegen. Nach Paragraf 20 Absatz 2 muss der Nutzungsberechtigte spätestens drei Monate nach der Beisetzung mittig eine liegende Grabplatte aus Naturstein von vierzig mal vierzig Zentimetern anbringen lassen; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 925,00 € | 303,00 € | 1.228,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.4 und Tarifstelle B.2.1 |
| Grabstätte für anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhof Bad MünstereifelGrabstätten zur anonymen Beisetzung von Urnen werden nach Paragraf 18 der Friedhofs- und Bestattungssatzung auf dem Friedhof Bad Münstereifel zur Verfügung gestellt; die Friedhofsverwaltung führt Aufzeichnungen über die Lage, und das Nutzungsrecht ist auf die Dauer der Ruhefrist beschränkt. Nach Paragraf 15 Absatz 4 erfolgt die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von einem halben Meter im Quadrat. Paragraf 21 Absatz 3 weist die Gestaltung anonymer Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, Absatz 4 verbietet jedes Grabmal und jeden Schmuck. Der Tarif kennzeichnet die Zeile mit 1): Es ist ein Entgelt, das mit der verpflichtenden Erstanwendung des Paragrafen 2b UStG umsatzsteuerpflichtig wird. | 645,00 € | 303,00 € | 948,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.5 und Tarifstelle B.2.1 |
| Grabstelle auf dem AschenstreufeldDas günstigste Grab in Bad Münstereifel überhaupt: 603 Euro Nutzung und 44 Euro Beisetzung. Aschen können nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes verstreut werden, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat; die Verfügung ist vor der Verstreuung im Original vorzulegen. Nach Absatz 2 steht das Feld auf dem Friedhof Bad Münstereifel, es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt ist, und private Grabmale sind unzulässig. Die Beisetzungsgebühr von 44 Euro deckt nach Tarifstelle B.2.3 nur die verwaltungsseitige Bearbeitung des Bestattungsfalles und gegebenenfalls die Aufbewahrung der Urne. Auch diese Zeile ist mit 1) gekennzeichnet und damit ein Entgelt, das mit der verpflichtenden Erstanwendung des Paragrafen 2b UStG umsatzsteuerpflichtig wird. | 603,00 € | 44,00 € | 647,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.6 und Tarifstelle B.2.3 |
| Pflegefreie ErdurnenkammerDer Tarif nennt einen Jahresbetrag von 49,30 Euro je Kammer, der mit der Nutzungszeit zu vervielfachen ist; bei den fünfundzwanzig Jahren des Paragrafen 15 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sind das 1.232,50 Euro. Urnenwahlgrabstätten können nach demselben Absatz in Anlagen mit Erdurnenkammern eingerichtet werden, und in einer Kammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Pflegefrei führen wir sie, weil Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe i der Satzung und die Tarifstelle A.2.7 die Grabart übereinstimmend pflegefreie Erdurnenkammer nennen, während Buchstabe h daneben die Urnennische ohne dieses Wort führt. Die Beisetzungsgebühr haben wir mit den 88 Euro der Tarifstelle B.2.2 angesetzt, weil Paragraf 15 Absatz 3 von der Urnennische und der Urnenkammer in einem Atemzug spricht und der Tarif keine eigene Zeile für die Kammer kennt. | 1.232,50 € | 88,00 € | 1.320,50 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle A.2.7 und Tarifstelle B.2.2 |
25 weitere Gebühren in der Satzung von Bad Münstereifel
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung bei Sargbestattungen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten, ohne Tiefengräber | 230,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.1.1 |
| Grabbereitung bei Sargbestattungen für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr, ohne Tiefengräber | 724,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.1.2 |
| Grabbereitung bei einer Sargbestattung in einem Tiefengrab | 917,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.1.3 |
| Sargbestattung von Tot- und Fehlgeburten, sofern keine eigene Grabstätte in Anspruch genommen wird | 100,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.1.4 |
| Urnenbeisetzung in den Grabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstaben a bis d, einschließlich Aushub und Verfüllen des Grabes | 303,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.2.1 |
| Urnenbeisetzung in einer Urnennische, nur verwaltungsseitige Bearbeitung des Bestattungsfalles | 88,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.2.2 |
| Aschenbeisetzung auf dem Aschenstreufeld, nur verwaltungsseitige Bearbeitung des Bestattungsfalles | 44,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.2.3 |
| Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung an einem Samstag | 67,00 € | Gebührentarif Tarifstelle B.3 |
| Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahr der Nutzungszeit | 71,75 € | Gebührentarif Tarifstelle A.1.2.1 |
| Nutzungsrecht an einem Tiefengrab, je Jahr der Nutzungszeit | 81,10 € | Gebührentarif Tarifstelle A.1.2.2 |
| Nutzungsrecht an einem Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr der Nutzungszeit | 40,15 € | Gebührentarif Tarifstelle A.2.2 |
| Nutzungsrecht an einer Urnennische, je Jahr der Nutzungszeit | 46,90 € | Gebührentarif Tarifstelle A.2.3 |
| Nutzungsrecht an einer pflegefreien Erdurnenkammer, je Jahr der Nutzungszeit | 49,30 € | Gebührentarif Tarifstelle A.2.7 |
| Grabeinebnung einer Einzelgrabanlage, Abbau und Entsorgung einschließlich der Fundamente | 190,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 |
| Grabeinebnung einer zweistelligen Grabanlage, Abbau und Entsorgung einschließlich der Fundamente | 249,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 2 |
| Grabeinebnung einer drei- bis vierstelligen Grabanlage, Abbau und Entsorgung einschließlich der Fundamente | 308,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 3 |
| Grabeinebnung einer Kindergrabanlage, Abbau und Entsorgung einschließlich der Fundamente | 104,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 4 |
| Grabeinebnung einer Urnengrabstätte, Abbau und Entsorgung einschließlich der Fundamente | 104,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 5 |
| Benutzung der Leichenhalle, je angefangenem Tag | 65,00 € | Gebührentarif Abschnitt D |
| Benutzung der Leichenhalle bei mehrtägiger Nutzung, höchstens | 260,00 € | Gebührentarif Abschnitt D |
| Ausgraben einer Leiche bei einem Beerdigungszeitraum von bis zu 24 Jahren | 985,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 1 |
| Ausgraben einer Leiche bei einem Beerdigungszeitraum ab 25 Jahren | 742,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 2 |
| Ausgraben einer Urne | 100,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 3 |
| Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung, Einfassung oder sonstigen baulichen Anlage, je Antrag | 42,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 1 |
| Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung | 15,00 € | Gebührentarif Abschnitt F Ziffer 2 |
Was ein Grab in Bad Münstereifel über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.660,00 €
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten in Bad Münstereifel, über 20 Jahre, das sind 283,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Tarifstelle A.1.1.1 und Tarifstelle B.1.1 | 230,00 € |
| BestattungGebührentarif Tarifstelle B.1.1 | 230,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 460,00 € |
Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofs- und Bestattungssatzung richtet eigene Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten ein, in der Regel 1,20 Meter lang und 0,90 Meter breit. Die Ruhezeit beträgt für sie und für Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 10 zwanzig statt fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr betragen hier zufällig denselben Betrag von 230 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, Ortsrecht Nummer 8.9, mit Gebührentarif, vom 30.11.2009, beschlossen vom Rat am 24.11.2009; der Gebührentarif zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 13.12.2017, in Kraft seit 16.12.2017, und durch Artikel 3 der Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG vom 30.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025; die Datei trägt den Stand 01.01.2025. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Bad Münstereifel offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 für fünfzehn von der Stadt verwaltete Friedhöfe: Bad Münstereifel, Arloff-Kirspenich, Effelsberg alt und neu, Eschweiler, Houverath, Hohn, Iversheim, Kalkar, Mahlberg, Mutscheid, Nöthen, Rupperath alt und neu sowie Schönau. Der Gebührentarif gilt für alle gleich, aber nicht jede Grabart gibt es überall: Anonyme Erdbestattungen sind nach Paragraf 19 Absatz 1 nur auf dem Friedhof Bad Münstereifel zulässig, anonyme Urnengrabstätten stehen nach Paragraf 18 ebenfalls nur dort zur Verfügung, und das Aschenstreufeld liegt nach Paragraf 16 Absatz 2 auf demselben Friedhof. Rasenreihengräber werden nach Paragraf 20 Absatz 4 nach Maßgabe verfügbarer Flächen auf allen Friedhöfen angelegt.
- Zwei der fünfzehn Friedhöfe stehen nach Paragraf 1 Absatz 2 nicht im Eigentum der Stadt, sondern der katholischen Kirchengemeinde, nämlich Schönau und Houverath; in Rupperath unterhält die Stadt neben dem eigenen Friedhof einen kirchlichen. Über Nutzungs- und Überlassungsverträge verwaltet die Stadt sie und wendet ihren eigenen Gebührentarif an. Der Friedhof in Rodert wird dagegen von der Kirchengemeinde Bad Münstereifel selbst betrieben und fällt nicht unter diese Satzung. Vier Privatfriedhöfe im Stadtgebiet ebenfalls nicht.
- Die Beträge sind gut acht Jahre alt. Sie stammen aus der 4. Änderungssatzung vom 13.12.2017; die Artikelsatzung vom 30.09.2024 hat nur die Fußnote zur Umsatzsteuer angefügt, keinen Betrag geändert. Nach einer jüngeren Fassung wurde an drei Stellen gesucht. Das Ortsrecht der Stadt führt unter Nummer 8.9 genau diese Datei als einziges Gebührendokument zum Friedhofswesen, und zwar im Verzeichnis Satzungen_2025, während die übrigen Gebührensatzungen der Gruppe 8 dort im Verzeichnis Satzungen_2026 liegen. Die Seite Öffentliche Bekanntmachungen führt für 2025 und 2026 keine Änderungssatzung zum Friedhofswesen; die beiden Kandidaten mit ähnlichem Namen betreffen das eifelbad und die Flurbereinigung Veybach. Das Archiv der wöchentlichen Amtsblätter zeigt keinen Friedhofsvorgang.
- Drei Tarifstellen sind keine Gebühren, sondern Entgelte, und werden teurer als hier angegeben. Der Tarif kennzeichnet das anonyme Erdgrab nach A.1.4, das anonyme Urnengrab nach A.2.5 und das Aschenstreufeld nach A.2.6 mit der Ziffer 1) und sagt dazu, es handele sich bei den ausgewiesenen Beträgen um Entgelte, die mit der verpflichtenden Erstanwendung des Paragrafen 2b UStG umsatzsteuerpflichtig sind. Dieselbe Fußnote gilt für die Bestattungsgebühren, die mit diesen Grabarten zusammenhängen. Weder das Datum der Erstanwendung noch ein Bruttobetrag steht im Tarif. Wir führen die ausgewiesenen Beträge unverändert, weil der Tarif keine anderen nennt; wer nach dem Stichtag beisetzen lässt, muss mit einem Aufschlag rechnen. Das trifft ausgerechnet das günstigste Grab der Stadt, das Aschenstreufeld.
- Bei fünf Grabarten nennt der Tarif keinen Erwerbspreis, sondern einen Jahresbetrag, der mit der Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes zu vervielfachen ist: 71,75 Euro beim Wahlgrab, 81,10 Euro beim Tiefengrab, 40,15 Euro beim Urnenwahlgrab, 46,90 Euro bei der Urnennische und 49,30 Euro bei der pflegefreien Erdurnenkammer. Die Nutzungszeit steht nicht im Tarif, sondern in der Friedhofs- und Bestattungssatzung: dreißig Jahre für Wahlgrabstätten nach Paragraf 14 Absatz 1, fünfundzwanzig Jahre für Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 3. Genau so haben wir gerechnet. Wer ein Wahlgrab für weniger als dreißig Jahre erwerben könnte, zahlte entsprechend weniger; die Satzung sieht das für den Ersterwerb aber nicht vor, sondern nur für die Verlängerung, die nach Paragraf 14 Absatz 3 mindestens fünf volle Jahre umfassen muss.
- Die Beisetzungsgebühr der pflegefreien Erdurnenkammer ist die einzige Zahl in diesem Eintrag, die wir zugeordnet und nicht abgelesen haben. Tarifstelle B.2.1 nennt die Urnenbeisetzung ausdrücklich nur für die Grabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstaben a bis d, die Erdurnenkammer steht dort aber unter Buchstabe g. Tarifstelle B.2.2 nennt die Urnenbeisetzung in einer Urnennische. Wir haben deren 88 Euro angesetzt, weil Paragraf 15 Absatz 3 der Satzung von der Urnennische und der Urnenkammer in einem Atemzug spricht und in beiden Fällen kein Grab auszuheben ist. Sicher ist das nicht: Mit den 303 Euro der Tarifstelle B.2.1 läge die Erdurnenkammer bei 1.535,50 statt 1.320,50 Euro.
- Auch beim Rasenreihengrab für Urnen ist die Zuordnung der Beisetzungsgebühr nicht wörtlich. Tarifstelle B.2.1 verweist auf Paragraf 15 Absatz 1 Buchstaben a bis d, das Rasenreihengrab steht dagegen in Paragraf 20. Weil dort ein Grab auszuheben und zu verfüllen ist und Paragraf 15 Absatz 5 die Vorschriften über Reihengräber sinngemäß auf Urnengrabstätten anwendet, haben wir die 303 Euro angesetzt. Für das Rasenreihengrab bei Erdbestattungen stellt sich die Frage nicht: Tarifstelle B.1.2 nennt die Sargbestattung ohne Einschränkung auf eine Grabart.
- Beim Rasenreihengrab fehlt ein Betrag, den die Angehörigen trotzdem zahlen. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung verpflichtet den Nutzungsberechtigten, spätestens drei Monate nach der Beisetzung am Kopfende, bei Urnengräbern mittig, eine liegende Grabplatte aus Naturstein von vierzig mal vierzig Zentimetern und mindestens zehn Zentimetern Stärke bündig mit der Erdoberfläche verlegen zu lassen, mit ausschließlich vertieften Inschriften. Der Tarif nennt dafür keinen Betrag; die Stadt liefert die Platte nicht. Sie steckt deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr.
- Der FriedWald Bad Münstereifel gehört nicht in diese Preisübersicht, obwohl er nach Paragraf 1 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung zum Friedhofswesen der Stadt zählt und die Nutzungsordnung 8.10 Ortsrecht ist. Der Grund steht in Paragraf 1 Ziffer 2 und Paragraf 2 Ziffer 3 der Nutzungsordnung: Betrieb und Verwaltung obliegen der FriedWald GmbH in Griesheim, und die Nutzungsrechte an Generationenbaum, Platz am Gemeinschaftsbaum und Partnerbaum werden von den Vertragspartnern der Betreiberin erworben. Die Nutzungsordnung nennt keinen einzigen Betrag. Die Ruhezeit beträgt dort nach Paragraf 6 Ziffer 1 fünfzehn Jahre, beim Generationenbaum endet die Nutzungszeit am 21.12.2104, und Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nach Paragraf 9 untersagt.
- Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind der Zuschlag von 67 Euro für eine Bestattung an einem Samstag nach Tarifstelle B.3, die Benutzung der Leichenhalle mit 65 Euro je angefangenem Tag und höchstens 260 Euro nach Abschnitt D und die Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals mit 42 Euro nach Abschnitt F Ziffer 1. Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechtes kommen nach Abschnitt F Ziffer 2 fünfzehn Euro Bearbeitungsgebühr zu den Jahresbeträgen hinzu.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr auf jedes Grab kennt der Tarif nicht. Eine Abräumgebühr zu Beginn des Nutzungsrechtes ebenfalls nicht: Abschnitt C erhebt die Grabeinebnung mit 190 bis 308 Euro je nach Stellenzahl und mit 104 Euro bei Kinder- und Urnengräbern erst dann, wenn die Grabanlage abgebaut und entsorgt wird. Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sagt, die Friedhofsverwaltung könne verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ende der Nutzungszeit oder Ruhezeit selbst abräumt, und Absatz 4 stellt klar, dass die Friedhofsverwaltung die Herstellung und Pflege von Grabstätten nicht übernimmt.
- Ehrengräber nach Paragraf 17 führen wir nicht als Grabart. Sie werden nach Absatz 1 auf Beschluss des Rates angelegt und unterhalten, Kriegsgräber nach Absatz 2 nach dem Gräbergesetz; für beide nennt der Tarif keinen Betrag. Die Sargbestattung von Tot- und Fehlgeburten ohne eigene Grabstätte kostet nach Tarifstelle B.1.4 hundert Euro und steht bei uns unter den Bestattungsgebühren, weil dabei kein Nutzungsrecht erworben wird.
- Die Bestattungsgebühr ist vollständig in einer Zeile. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt, und Tarifstelle B.1 nennt als Gegenstand der Gebühr den Aushub und die Verfüllung einschließlich der ersten Nachverfüllung. Eine zweite Zeile für das Öffnen und Schließen gibt es nicht. Paragraf 9 Absatz 1 Satz 2 stellt allerdings klar, dass die Stadt zur Wiederherstellung der Grabstätte nach der Beisetzung nicht verpflichtet ist, und Absatz 4 legt die Kosten für das Entfernen von Grabmal, Fundament und Einfassung vor dem Aushub dem Nutzungsberechtigten auf.
Friedhöfe in Bad Münstereifel und die Gebühren von 314 weiteren Gemeinden
- Die 19 Friedhöfe in Bad MünstereifelLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, Ortsrecht Nummer 8.9, mit Gebührentarif vom 30.11.2009, beschlossen vom Rat am 24.11.2009; der Gebührentarif zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 13.12.2017, in Kraft seit 16.12.2017, und durch Artikel 3 der Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an Paragraf 2b UStG vom 30.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025; die Datei trägt den Stand 01.01.2025
- Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, Ortsrecht Nummer 8.8 vom 18.12.2007, in Kraft seit 19.01.2008, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 21.07.2014; Ruhezeiten in Paragraf 10, Grabarten in den Paragrafen 12 bis 20
- Nutzungsordnung für den FriedWald Bad Münstereifel, Ortsrecht Nummer 8.10 vom 07.03.2006 in der Fassung mit Stand 23.05.2026; sie nennt keinen einzigen Betrag, weil die Nutzungsrechte nach Paragraf 2 Ziffer 3 von der FriedWald GmbH als Betreiberin vertraglich vergeben werden
- Stadt Bad Münstereifel, Ortsrecht mit allen geltenden Satzungen Stand der Abfrage am 05.09.2026, führt zum Friedhofswesen genau die drei vorgenannten Dokumente und kein jüngeres
- Stadt Bad Münstereifel, Verwaltungsseite Bauhof und Friedhofswesen mit Anschrift und Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung Stand der Abfrage am 05.09.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.