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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07314000

Alle 9 Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0621 504-4849
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Grünflächen und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

67059 Ludwigshafen am Rhein

2.366,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre

1.348,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Urnenbeisetzungen

9
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein nehmen zusammen 53,7 ha ein

Kurz beantwortet

Ludwigshafen am Rhein hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 53,7 ha. Der größte ist Hauptfriedhof Ludwigshafen mit 24,3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Mundenheim mit 1,7 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Ludwigshafen am Rhein abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Ludwigshafen ist der größte mit 24,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 3,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,7 km entfernt, der entlegenste 8,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Ludwigshafen am Rhein rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Grünflächen und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen am Rhein
0621 504-4849
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Friedhöfe geöffnet von März bis Oktober 7 bis 20 Uhr, von November bis Februar 7.30 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Ludwigshafen am Rhein im Netz

Die 9 Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof Ludwigshafen24,3 ha1,7 km14 Anlagen, nächste 210 mBliesstraße, 210 mBus 74, Bus 95keine Angabe
Friedhof Mundenheim8,1 ha1,7 km10 Anlagen, nächste 140 mAchtmorgenstraße, 220 mBus 76, Bus 79E, Bus 80keine Angabe
Friedhof Oggersheim5,8 ha6,1 km10 Anlagen, nächste 210 mOggersheim Friedhof, 230 mBus 70keine Angabe
Friedhof Friesenheim5,4 ha3,2 km8 Anlagen, nächste 180 mSaarbrücker Straße, 250 mBus 70, Bus 89, Bus 90keine Angabe
Friedhof Rheingönheim3,1 ha3,8 km2 Anlagen, nächste 370 mGemeindehaus, 520 mBus 75keine Angabe
Friedhof Oppau2,8 ha6,4 km5 Anlagen, nächste 120 mTor 13 Rheinstraße, 230 mBus B1, Bus B2, Bus C1, Bus C2keine Angabe
Friedhof Edigheim2,2 ha7,5 km8 Anlagen, nächste 120 mEdigheim Friedhof, 120 mBus 83, Bus 87keine Angabe
Friedhof Maudach1,3 ha4,3 km7 Anlagen, nächste 60 mMaudach Gemeindehaus, 200 mBus 73, Bus 76, Bus 78, Bus 79Ekeine Angabe
Friedhof Ruchheim5.890 m²8,2 km9 Anlagen, nächste 150 mRuchheim, Paul-Münch-Brunnen, 240 mBus 72keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Ludwigshafen am Rhein kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heidelberg19,8 km1.920,00 €Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern446,00 € gespart709,00 €Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegter Gemeinschaftsgrabfelder639,00 € gespart
Worms18,6 km2.195,00 €Reihengrabstätte für Personen über 6 Jahren171,00 € gespart1.337,00 €Urnenreihengrabstätte11,00 € gespart
Ludwigshafen am Rhein (hier)-2.366,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 Jahre1.348,00 €Reihengrab für Urnenbeisetzungen
Mannheim3 km2.370,00 €Erdreihengrab für die Dauer der Ruhezeit1.092,00 €Urnengemeinschaftsgrab für die Dauer der Ruhezeit256,00 € gespart
Wald-Michelbach30,1 km2.507,50 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren1.050,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte298,00 € gespart
Weinheim18,9 km2.960,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.643,00 €Anonymes Urnengrab
Bensheim26,9 km4.150,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten fünften Lebensjahr2.280,00 €Grabstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
Am meisten zu sparenbis 30,1 km446,00 €in Heidelberg, 19,8 km entfernt639,00 €in Heidelberg, 19,8 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Ludwigshafen am Rhein kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung), Ortsrecht 7-09, vom 17.12.2020, Anlage zuletzt geändert durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 82 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Erdbestattungen, Erwachsene und Kinder über 6 JahreDas günstigste Erdgrab in Ludwigshafen: 1.198 Euro für das Grab und 1.168 Euro für die Bestattung, zusammen 2.366 Euro. Das Reihengrab wird nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsatzung der Reihe nach belegt, die Lage sucht die Friedhofsverwaltung aus, und es nimmt grundsätzlich nur eine Leiche auf. Die Nutzungsdauer entspricht der Ruhezeit von 20 Jahren, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Für Angehörige heißt das zweierlei: Nach Paragraf 31 Absatz 5 wird die Grabstätte drei Monate nach Ablauf der Ruhezeit vollständig abgeräumt, und wer Grabmal oder Einfassung behalten will, muss sie in diesen drei Monaten abholen, sonst gelten sie nach Absatz 6 als herrenlos und werden entsorgt. Anders als beim Wahlgrab ist im Preis keine Abräumungsgebühr enthalten, weil Ziffer III.4 der Anlage nur von Wahl- und Partnergräbern handelt. Die Pflege bleibt nach Paragraf 24 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten; das Grab ist nach Paragraf 23 Absatz 2 frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärtnerisch anzulegen. Nach dem Merkblatt Grabarten wird diese Grabart auf allen neun städtischen Friedhöfen angeboten.1.198,00 €1.168,00 €2.366,00 €20Anlage Ziffer III.5.1.1 und Ziffer I.1.1
Reihengrab für Erdbestattungen, Kinder bis zu 6 JahrenMit 406 Euro Nutzungsgebühr und 584 Euro Bestattungsgebühr ist dies die günstigste Grabstätte der Stadt, sie wird aber nur für Kinder vergeben, die vor Vollendung des sechsten Lebensjahres verstorben sind. Beide Beträge liegen bei etwa einem Drittel beziehungsweise der Hälfte der Sätze für Erwachsene. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsatzung 15 statt 20 Jahre, und weil Paragraf 17 Absatz 1 die Nutzungsdauer des Reihengrabes ausdrücklich an die Ruhezeit bindet, führen wir auch die Nutzungsdauer mit 15 Jahren. Das weicht von der Überschrift der Ziffer III.5 ab, die pauschal von einem 20jährigen Nutzungsrecht am Reihengrab spricht; die städtische Dienstleistungsseite Sterbefall Grabarten nennt für die Kinderbegräbnisstätten aber ebenfalls 15 Jahre. Das Kindergrab ist mit 1,50 mal 0,75 Metern kleiner als das Erwachsenengrab und wird nach dem Merkblatt Grabarten auf allen neun Friedhöfen angeboten. Die Gedenksteine dürfen nach der Dienstleistungsseite individuell gestaltet werden. Verlängert werden kann auch dieses Reihengrab nicht.406,00 €584,00 €990,00 €15Anlage Ziffer III.5.1.2 und Ziffer I.1.2
Reihengrab für UrnenbeisetzungenDas günstigste frei wählbare Grab in Ludwigshafen: 807 Euro Nutzungsgebühr plus 541 Euro Beisetzungsgebühr ergeben 1.348 Euro. Das Urnenreihengrab misst nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofsatzung 1,00 mal 0,75 Meter, nimmt grundsätzlich eine Urne auf und läuft 20 Jahre; eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 1 nicht möglich. Wer den Gesamtaufwand vergleichen will, muss die Einäscherung dazurechnen: Sie kostet im städtischen Krematorium auf dem Hauptfriedhof nach Ziffer 1.1 der Entgeltliste zum Ortsrecht 7-09-0 seit dem 01.01.2026 458,15 Euro, und die amtsärztliche Leichenschau kommt nach der Beispielrechnung der Friedhofsverwaltung mit 65,51 Euro hinzu. Nach Paragraf 11 Absatz 4 muss die Urne spätestens vier Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, sonst setzt die Ordnungsbehörde sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in ein Urnenreihengrab. Die Pflege obliegt nach Paragraf 24 Absatz 2 dem Nutzungsberechtigten. Auch dieses Grab gibt es nach dem Merkblatt Grabarten auf allen neun Friedhöfen.807,00 €541,00 €1.348,00 €20Anlage Ziffer III.5.2 und Ziffer I.2
Wahlgrab für ErdbestattungenDas klassische Familiengrab der Stadt. In ihm ruhen nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsatzung zwei Särge übereinander und bis zu vier Urnen, und anders als beim Reihengrab bestimmen die Angehörigen die Lage mit und können das Grab nach Paragraf 19 Absatz 2 schon zu Lebzeiten erwerben. Der ausgewiesene Betrag setzt sich aus 2.469 Euro Nutzungsgebühr für 30 Jahre und 484,33 Euro Abräumungsgebühr zusammen; letztere wird nach dem Absatz hinter Ziffer III.4.5 schon bei der Beantragung erhoben und zurückerstattet, wenn der Nutzungsberechtigte das Grab am Ende selbst abräumt. Zwei Kosten überraschen Angehörige regelmäßig: Für zwei Särge übereinander ist nach Ziffer I.1.5 eine tiefere Ausschachtung für 256 Euro nötig, und vor jeder weiteren Erdbestattung muss der Nutzungsberechtigte nach Paragraf 12 Absatz 3 Grabmal, Einfassung und Fundament auf eigene Kosten entfernen lassen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer III.1.15 ein Dreißigstel von 2.469 Euro, also 82,30 Euro je weiterem Jahr. Für die Pflege ist nach Paragraf 24 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.2.953,33 €1.168,00 €4.121,33 €30Anlage Ziffer III.1.1, Ziffer III.4.1 und Ziffer I.1.1
Wahlgrab für Erdbestattungen im Bestattungsfeld Mensch und TierLudwigshafen gehört zu den wenigen Städten, die ein Grabfeld führen, in dem die Asche eines Haustieres mit ins Grab darf. Anlage 8 der Friedhofsatzung lässt Haustiere ausschließlich in diesen Abteilungen zu, und zwar nur als kremierte Asche in verrottbaren Aschekapseln und Überurnen; Absatz 3 verlangt, dass bei der Gestaltung das verstorbene Tier in der Wahrnehmung nicht über die verstorbene Person gesetzt wird. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdwahlgrab beträgt genau 77 Euro auf 30 Jahre, also 2,57 Euro im Jahr. Belegung, Nutzungsdauer und Verlängerungsregel entsprechen nach Anlage 8 Absatz 1 dem gewöhnlichen Wahlgrab: zwei Särge übereinander und bis zu vier Urnen, 30 Jahre, Verlängerung nach Ziffer III.1.15 für ein Dreißigstel von 2.546 Euro, also 84,87 Euro je Jahr. Enthalten sind 484,33 Euro Abräumungsgebühr. Nach dem Merkblatt Grabarten mit Stand Juli 2025 gibt es Mensch-Tier-Grabstätten nur auf einem der neun städtischen Friedhöfe. Die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten.3.030,33 €1.168,00 €4.198,33 €30Anlage Ziffer III.1.2, Ziffer III.4.1 und Ziffer I.1.1
Wahlgrab für Erdbestattungen, pflegeleichtes KräuterrasengrabDas teuerste Grab der Stadt und zugleich das am häufigsten missverstandene. Nach Anlage 7 der Friedhofsatzung liegen die Särge in einer Rasenfläche, die Urnen in der daran anschließenden Pflanzfläche, und es können zwei Särge übereinander und zwei Urnen aufgenommen werden. Der Name legt Pflegefreiheit nahe, wir führen die Grabart aber nicht als pflegefrei: Absatz 4 der Anlage 7 stellt dem Nutzungsberechtigten vor dem Grabmal eine Fläche von etwa 50 mal 40 Zentimetern zur eigenen Bepflanzung zur Verfügung und lässt die Friedhofsverwaltung nur dann gestalten und pflegen, wenn er diese Möglichkeit nicht nutzt. Pflegeleicht heißt hier also wahlweise pflegefrei, und die Satzung räumt der Stadt keine Pflicht ein. Hinzu kommt, dass Absatz 3 auf einem vorgegebenen Fundament ein individuell gestaltetes Grabmal von höchstens 40 mal 40 Zentimetern zwingend vorschreibt. Die Verlängerung kostet ein Dreißigstel von 4.574 Euro, also 152,47 Euro je Jahr. Enthalten sind 484,33 Euro Abräumungsgebühr; die tiefere Ausschachtung für den zweiten Sarg schlägt nach Ziffer I.1.5 mit weiteren 256 Euro zu Buche.5.058,33 €1.168,00 €6.226,33 €30Anlage Ziffer III.1.3, Ziffer III.4.1 und Ziffer I.1.1
Partnergrab für ErdbestattungenDas Partnergrab ist die kleinere und um 110 Euro günstigere Schwester des Erdwahlgrabes. Es wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsatzung nur einstellig vergeben und nimmt nach Paragraf 20 Absatz 3 zwei Särge übereinander oder einen Sarg und eine Urne auf, ist also für Ehepaare und Lebenspartnerschaften gedacht. Die eine Regel, die Angehörige kennen sollten, steht in Paragraf 18 Absatz 3: Sobald die zweite verstorbene Person beigesetzt ist, kann das Nutzungsrecht nicht mehr verlängert werden. Solange nur eine Person bestattet ist, kann es dagegen um die Dauer der Ruhezeit oder um 5, 10 oder 15 Jahre verlängert werden, und zwar nach Ziffer III.1.15 für ein Dreißigstel von 2.359 Euro, also 78,63 Euro je Jahr. Die Belegung mit zwei Särgen setzt nach Ziffer I.1.5 die tiefere Ausschachtung für 256 Euro voraus. Enthalten sind 484,33 Euro Abräumungsgebühr. Für Anlage und Pflege ist nach Paragraf 24 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.2.843,33 €1.168,00 €4.011,33 €30Anlage Ziffer III.1.7, Ziffer III.4.1 und Ziffer I.1.1
Partnergrab für Erdbestattungen im Bestattungsfeld Mensch und TierDieselbe Grabart wie das gewöhnliche Erdpartnergrab, nur in einer der Abteilungen für Mensch-Tier-Bestattungen. Der Aufschlag beträgt wie bei allen vier Mensch-Tier-Varianten genau 77 Euro auf die volle Laufzeit. Nach Anlage 8 Absatz 1 der Friedhofsatzung gelten Belegung und Maße des gewöhnlichen Partnergrabes, also zwei Särge übereinander oder ein Sarg und eine Urne; die Asche eines Haustieres darf nach Absatz 2 nur in einer verrottbaren Aschekapsel oder Überurne beigegeben werden. Es gilt auch dieselbe Schranke wie beim gewöhnlichen Partnergrab: Nach Paragraf 18 Absatz 3 ist eine Verlängerung ausgeschlossen, sobald die zweite verstorbene Person beigesetzt ist. Vorher kostet sie ein Dreißigstel von 2.436 Euro, also 81,20 Euro je weiterem Jahr. Enthalten sind 484,33 Euro Abräumungsgebühr. Die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten, denn Anlage 8 trifft dazu keine abweichende Regelung.2.920,33 €1.168,00 €4.088,33 €30Anlage Ziffer III.1.8, Ziffer III.4.1 und Ziffer I.1.1
Wahlgrab für UrnenbeisetzungenDas Urnenfamiliengrab misst nach Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofsatzung 1,00 mal 1,00 Meter und nimmt nach Paragraf 20 Absatz 2 bis zu vier Urnen auf. Wer das ausnutzt, zahlt die Nutzungsgebühr einmal, die Beisetzungsgebühr von 541 Euro aber viermal; unser Preis rechnet mit einer Beisetzung. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und kann nach Paragraf 19 Absatz 5 verlängert werden, allerdings nur für die gesamte Grabstätte und nur, wenn das Grab ordnungsgemäß angelegt und unterhalten sowie die Nutzungsgebühr vollständig bezahlt ist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer III.1.15 ein Dreißigstel von 1.745 Euro, also 58,17 Euro je Jahr. Enthalten sind 341,53 Euro Abräumungsgebühr, die schon beim Erwerb erhoben und bei eigener Abräumung erstattet wird. Paragraf 20 Absatz 8 begrenzt die Belegung zusätzlich: In einem bereits doppelt belegten Grab ist eine weitere Beisetzung erst möglich, wenn die Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne abgelaufen ist. Die Pflege trägt der Nutzungsberechtigte.2.086,53 €541,00 €2.627,53 €30Anlage Ziffer III.1.4, Ziffer III.4.2 und Ziffer I.2
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen im Bestattungsfeld Mensch und TierDas Urnenfamiliengrab in einer Mensch-Tier-Abteilung, wieder mit dem einheitlichen Aufschlag von 77 Euro auf die volle Laufzeit gegenüber der gewöhnlichen Variante. Nach Anlage 8 Absatz 1 der Friedhofsatzung gelten die Belegungsregeln des Paragrafen 20, hier also bis zu vier Urnen; die Asche des Haustieres darf nach Absatz 2 nur in einer verrottbaren Aschekapsel oder Überurne beigegeben werden, und nach Absatz 3 darf die Gestaltung das Tier nicht über die verstorbene Person stellen. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und ist nach Paragraf 19 Absatz 5 verlängerbar, und zwar für ein Dreißigstel von 1.822 Euro, also 60,73 Euro je weiterem Jahr. Enthalten sind 341,53 Euro Abräumungsgebühr. Die Pflege bleibt nach Paragraf 24 Absatz 2 Sache des Nutzungsberechtigten, denn Anlage 8 regelt nur die Gestaltung und die Beigabe der Tierasche.2.163,53 €541,00 €2.704,53 €30Anlage Ziffer III.1.5, Ziffer III.4.2 und Ziffer I.2
Partnergrab für UrnenbeisetzungenDas günstigste Wahl- oder Partnergrab der Stadt. Es misst nach Paragraf 18 Absatz 4 Nummer 2 der Friedhofsatzung 1,00 mal 0,75 Meter und nimmt nach Paragraf 20 Absatz 4 zwei Urnen auf, ist also auf ein Paar zugeschnitten. Der Preis liegt 137 Euro unter dem des Urnenwahlgrabes, das dafür vier Urnen fasst. Die entscheidende Einschränkung steht in Paragraf 18 Absatz 3: Ist die zweite verstorbene Person beigesetzt, ist eine Verlängerung ausgeschlossen. Vorher kostet sie nach Ziffer III.1.15 ein Dreißigstel von 1.608 Euro, also 53,60 Euro je weiterem Jahr, und Paragraf 18 Absatz 3 lässt dafür die Dauer der Ruhezeit oder 5, 10 oder 15 Jahre zu. Enthalten sind 341,53 Euro Abräumungsgebühr, die bei eigener Abräumung erstattet wird. Anlage und Pflege sind nach Paragraf 24 Absatz 2 Sache des Nutzungsberechtigten, und nach Paragraf 23 Absatz 2 ist das Grab binnen sechs Monaten nach der Beisetzung gärtnerisch anzulegen.1.949,53 €541,00 €2.490,53 €30Anlage Ziffer III.1.9, Ziffer III.4.2 und Ziffer I.2
Partnergrab für Urnenbeisetzungen im Bestattungsfeld Mensch und TierDas Urnenpartnergrab in einer Mensch-Tier-Abteilung, mit dem für alle vier Mensch-Tier-Varianten gleichen Aufschlag von 77 Euro auf die volle Laufzeit. Es nimmt nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofsatzung zwei Urnen auf; die kremierte Asche eines Haustieres darf nach Anlage 8 Absatz 2 zusätzlich beigegeben werden, aber nur in einer verrottbaren Aschekapsel oder Überurne. Wie bei jedem Partnergrab endet die Verlängerungsmöglichkeit nach Paragraf 18 Absatz 3 mit der Beisetzung der zweiten verstorbenen Person; bis dahin kostet sie ein Dreißigstel von 1.685 Euro, also 56,17 Euro je Jahr. Enthalten sind 341,53 Euro Abräumungsgebühr. Für Herrichtung und Unterhaltung ist nach Paragraf 24 Absatz 2 der Nutzungsberechtigte verantwortlich; eine Pflegezusage der Stadt enthält Anlage 8 nicht.2.026,53 €541,00 €2.567,53 €30Anlage Ziffer III.1.10, Ziffer III.4.2 und Ziffer I.2
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in einer Urnenmauernische auf dem HauptfriedhofDie Urnenmauernische ist neben der Urnenstele die einzige oberirdische Grabart der Stadt und mit 3.611 Euro eine der teuersten. Die Nische nimmt nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsatzung bis zu zwei Urnen auf, und der Betrag gilt für die ganze Nische, nicht je Urne; für ein Paar gerechnet liegt sie damit unter dem Quadratmeterpreis vieler Erdgräber. Nach der städtischen Dienstleistungsseite Sterbefall Grabarten gibt es Urnenmauern nur auf dem Hauptfriedhof und auf dem Friedhof Mundenheim; die Lage der freien Nischen ist bei der Friedhofsverwaltung zu erfragen. Nach Paragraf 13 Absatz 4 Satz 2 dürfen bei Beisetzungen in Urnenmauern Materialien verwendet werden, die sich nicht zersetzen. Wir führen die Mauernische nicht als pflegefrei: Für sie besteht keine eigene Anlage zur Friedhofsatzung, die die Pflege der Stadt zuwiese, und auch die Dienstleistungsseite erwähnt für Urnenmauern und Urnenstelen keine Pflege, während sie das für die Gemeinschaftsanlage und das naturnahe Feld ausdrücklich tut. Enthalten sind 258,23 Euro Abräumungsgebühr. Die Verlängerung kostet ein Dreißigstel von 3.611 Euro, also 120,37 Euro je Jahr.3.869,23 €541,00 €4.410,23 €30Anlage Ziffer III.1.6.1, Ziffer III.4.3 und Ziffer I.2
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in einer Urnenmauernische auf dem Friedhof MundenheimDieselbe Grabart wie auf dem Hauptfriedhof, aber 542 Euro günstiger. Das ist die einzige Stelle im ganzen Ludwigshafener Tarif, an der derselbe Grabtyp je nach Friedhof verschieden viel kostet, und es lohnt sich zu wissen: Wer bereit ist, nach Mundenheim auszuweichen, spart 15 Prozent. Die Nische nimmt nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofsatzung bis zu zwei Urnen auf, der Betrag gilt für die gesamte Nische. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre und ist nach Paragraf 19 Absatz 5 verlängerbar, und zwar für ein Dreißigstel von 3.069 Euro, also 102,30 Euro je weiterem Jahr. Enthalten sind 258,23 Euro Abräumungsgebühr nach Ziffer III.4.3. Pflegefrei ist auch diese Nische nach unserer Lesart nicht, weil weder die Friedhofsatzung noch eine ihrer acht Anlagen noch die städtische Dienstleistungsseite der Stadt die Pflege zuweist und Paragraf 24 Absatz 2 sie deshalb beim Nutzungsberechtigten belässt.3.327,23 €541,00 €3.868,23 €30Anlage Ziffer III.1.6.2, Ziffer III.4.3 und Ziffer I.2
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in einer UrnensteleDie Urnenstele ist mit 4.675,23 Euro für Nutzung und Beisetzung das teuerste Urnengrab der Stadt, und der Grund dafür steht nicht an einer Stelle: Man bezahlt drei Positionen, von denen der Tarif nur eine an dieser Ziffer nennt: 3.585 Euro Nutzungsgebühr, dazu 291 Euro für die Kammerverschlussplatte nach Ziffer VI.1 und 258,23 Euro Abräumungsgebühr. Die Platte ist nicht abwählbar, denn Anlage 1 der Friedhofsatzung sagt, der Friedhofsträger stelle die zur Urnenstele gehörende Nische und die ausschließlich dafür vorgesehene und zu verwendende Kammerverschlussplatte zur Verfügung; ihre Beschriftung ist dann Sache des Nutzungsberechtigten. Die Nische nimmt nach Paragraf 20 Absatz 5 bis zu zwei Urnen auf. Anlage 1 verbietet jede Bearbeitung des Grabplatzes und untersagt namentlich Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke, Kerzen und Lampen vor den Grabkammern; abgelegter Schmuck wird umgehend entfernt und entsorgt. Trotzdem führen wir die Stele nicht als pflegefrei, weil Anlage 1 dem Friedhofsträger nur die Gestaltung der Anlage zuweist und über die Pflege schweigt. Nach der Dienstleistungsseite gibt es Urnenstelen auf den Friedhöfen Friesenheim und Ruchheim. Die Verlängerung kostet 119,50 Euro je weiterem Jahr.4.134,23 €541,00 €4.675,23 €30Anlage Ziffer III.1.11, Ziffer VI.1, Ziffer III.4.3 und Ziffer I.2
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in einer Urnengemeinschaftsanlage an der SandsteinsteleVier Nutzungsberechtigte teilen sich hier eine Stele: Nach Anlage 2 der Friedhofsatzung stellt der Friedhofsträger Grabstein, Bodenplatte und Fundament, sorgt für die Verdübelung, und jeder erwirbt ein Viertel am Nutzungsrecht an der gemeinschaftlichen Urnenstele nebst Bodenplatte. Zugelassen sind nur Bronzetafeln von 320 mal 240 Millimetern. Das Grabfeld ist als Rasenfläche angelegt, es dürfen keine Gegenstände ins Erdreich eingelassen oder darauf abgelegt werden, und als Ablagefläche dient allein die zur Stele gehörende Bodenplatte. Wir führen die Grabart seit dieser Erfassung als pflegefrei. Der Beleg steht nicht in der Satzung, sondern in der amtlichen Dienstleistungsseite Sterbefall Grabarten der Stadt, die für die Urnengemeinschaftsgrabstätten ausdrücklich die dauerhafte Pflege des Grabfeldes aufführt; die dort genannte Bronzetafel weist die beschriebene Anlage eindeutig als die der Anlage 2 aus. Nach derselben Seite gibt es sie auf dem Friedhof Friesenheim. Enthalten sind 111,86 Euro Abräumungsgebühr, die Verlängerung kostet 90,17 Euro je Jahr.2.816,86 €541,00 €3.357,86 €30Anlage Ziffer III.1.12, Ziffer III.4.4 und Ziffer I.2 sowie die städtische Dienstleistungsseite Sterbefall Grabarten
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in einem historischen Grab oder an einer historischen MauerDie ungewöhnlichste Grabart der Stadt: Wer sie wählt, wird in einer denkmalwerten historischen Grabstätte oder an einer historischen Mauer beigesetzt, die die Stadt nach Paragraf 32 Absatz 2 der Friedhofsatzung in einem Verzeichnis führt und nach Ablauf des früheren Nutzungsrechts selbst übernommen hat. Technisch ist es eine Edelstahlröhre von 25 Zentimetern Innendurchmesser, nach unten offen und mit dem Erdreich verbunden, in die nach Anlage 3 Absatz 2 und 3 zwei Urnen übereinander eingesenkt und die mit einer Metall- und einer Granitplatte verschlossen wird. Der Name kann auf der Granitplatte stehen oder auf einer Plakette von 10 mal 15 Zentimetern an einer gemeinschaftlichen Natursteinstele. Pflegefrei ist die Grabart ohne jeden Zweifel: Anlage 3 Absatz 6 sagt wörtlich, die Pflege, Gestaltung und Verkehrssicherheit der Anlage obliege der Stadt Ludwigshafen, Absatz 1 nennt die Anlage durch die Friedhofsverwaltung bepflanzt, und Absatz 5 verbietet jede eigene Pflanzung. Enthalten sind 111,86 Euro Abräumungsgebühr, die Verlängerung kostet 128,27 Euro je Jahr.3.959,86 €541,00 €4.500,86 €30Anlage Ziffer III.1.13, Ziffer III.4.4 und Ziffer I.2
Erdgrabstätte in einem naturnahen BestattungsfeldDas einzige pflegefreie Erdgrab in Ludwigshafen und mit 4.445,86 Euro für Nutzung und Bestattung zugleich das teuerste Erdgrab nach dem Kräuterrasengrab. Anlage 4 der Friedhofsatzung weist die Pflege und gärtnerische Gestaltung der Anlage der Stadt Ludwigshafen zu und untersagt im Gegenzug ausnahmslos alles, was ein Grab sonst ausmacht: Grabmale, Gedenksteine und bauliche Anlagen, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke, Kerzen, Lampen und eigene Anpflanzungen. Die Grabinschrift ist nur an der von der Friedhofsverwaltung bestimmten Stelle zulässig. In der Grabstätte können nach Paragraf 20 Absatz 6 Nummer 1 zwei Särge übereinander oder ausnahmsweise ein Sarg und eine Urne ruhen. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 19 Absatz 3 nur 25 statt 30 Jahre, die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt hier aber weiterhin 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer III.2.3 ein Fünfundzwanzigstel von 3.166 Euro, also 126,64 Euro je Jahr. Nach der Dienstleistungsseite gibt es naturnahe Bestattungsfelder auf dem Hauptfriedhof sowie in Mundenheim, Oggersheim, Oppau und Rheingönheim. Enthalten sind 111,86 Euro Abräumungsgebühr.3.277,86 €1.168,00 €4.445,86 €25Anlage Ziffer III.2.1, Ziffer III.4.4 und Ziffer I.1.1
Urnengrabstätte in einem naturnahen BestattungsfeldDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt: 2.133,86 Euro Nutzungsgebühr und 541 Euro Beisetzung ergeben 2.674,86 Euro, gegenüber 1.348 Euro für das gewöhnliche Urnenreihengrab. Für den Aufpreis von 1.326,86 Euro übernimmt die Stadt nach Anlage 4 der Friedhofsatzung Pflege und gärtnerische Gestaltung der Anlage; dieselbe Anlage verbietet Grabmale, Grabschmuck, Kerzen und eigene Anpflanzungen, die Inschrift ist nur an der von der Friedhofsverwaltung bestimmten Stelle zulässig. Die Dienstleistungsseite der Stadt bestätigt das mit dem Satz, die dauerhafte Pflege des Grabfeldes obliege der Friedhofsverwaltung, und ergänzt, dass in Bio-Urnen beigesetzt wird. Zwei Besonderheiten sollten Angehörige kennen: Die Ruhezeit beträgt für Urnen in diesem Feld nach Paragraf 14 Absatz 1 nur 15 Jahre, das Nutzungsrecht läuft trotzdem 25 Jahre, und eine Umbettung ist nach Paragraf 15 Absatz 6 ausdrücklich unzulässig. Die Verlängerung kostet ein Fünfundzwanzigstel von 2.022 Euro, also 80,88 Euro je Jahr. Enthalten sind 111,86 Euro Abräumungsgebühr.2.133,86 €541,00 €2.674,86 €25Anlage Ziffer III.2.2, Ziffer III.4.4 und Ziffer I.2
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Ludwigshafen am Rhein

Häufige Fragen zu Ludwigshafen am Rhein

Wie viele Friedhöfe gibt es in Ludwigshafen am Rhein?
In Ludwigshafen am Rhein sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 53,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Ludwigshafen am Rhein?
Hauptfriedhof Ludwigshafen ist mit 24,3 ha der größte Friedhof in Ludwigshafen am Rhein. Er liegt 1,7 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Ludwigshafen am Rhein?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Ludwigshafen am Rhein gelten 20 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung, allgemein nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsatzung, dazu 15 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des sechsten Lebensjahres verstorben sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsatzung, dazu 15 Jahre für Urnen in einer Grabstätte in einem naturnahen Bestattungsfeld nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsatzung.
Was kostet ein Grab in Ludwigshafen am Rhein?
Ein Grab in Ludwigshafen am Rhein kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für Urnenbeisetzungen mit 1.348,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung), Ortsrecht 7-09, vom 17.12.2020, Anlage zuletzt geändert durch Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 82 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein zuständig?
Für die Friedhöfe in Ludwigshafen am Rhein ist Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), Grünflächen und Friedhöfe, Friedhofsverwaltung zuständig, Bliesstraße 10, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Telefon 0621 504-4849. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Ludwigshafen am Rhein, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.