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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Neunkirchen · Saarland · AGS 10043114

Friedhofsgebühren in Neunkirchen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neunkirchen und nicht für einzelne. Träger ist Kreisstadt Neunkirchen, Bauamt, Abteilung für Bau- und Friedhofsverwaltung.

720,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, mit Beisetzung

3.190,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familiengrab als Wiesengrab, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 Jahre, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Neunkirchen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Neunkirchen führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr mit 720,00 €, die teuerste Familiengrab als Wiesengrab, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 Jahre mit 3.190,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Neunkirchen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe nach Ziffer 2 und 210 Euro Grabanlegung nach Ziffer 4 Buchstabe a. Die Pflege obliegt nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung den Nutzungsberechtigten.1.410,00 €460,00 €1.870,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe a und Ziffer 4 Buchstabe a
Reihengrab als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe, 210 Euro Grabanlegung und 770 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe a. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind die Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausdrücklich ausgenommen; Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist, einschließlich acht bis zehn Mähgängen je Vegetationszeit und der Laubaufnahme im Herbst.2.180,00 €460,00 €2.640,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe b, Ziffer 4 Buchstabe b und Ziffer 5 Buchstabe a
Reihengrab als anonyme ErdbestattungDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe und 210 Euro Grabanlegung. Nach Paragraf 27 Absatz 9 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten, mit sechs bis acht Mähgängen je Vegetationszeit. Unterhaltungskosten erhebt Ziffer 5 des Tarifs für diese Grabart nicht.1.410,00 €460,00 €1.870,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe c und Ziffer 4 Buchstabe c
Reihengrab für Kinder bis zum vollendeten 6. LebensjahrDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 560 Euro Abgabe und 100 Euro Grabanlegung. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung 15 Jahre und kann auf Antrag um zehn Jahre verlängert werden.660,00 €60,00 €720,00 €15 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 4 Buchstabe d
Familiengrab mit Pflanzhügel, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht und 230 Euro Grabanlegung je Stelle. Zwei Stellen kosten nach Ziffer 1 Buchstabe a 3.000 Euro, jede weitere Stelle 1.500 Euro. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr und ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung für mindestens zehn Jahre möglich.1.730,00 €460,00 €2.190,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h und Ziffer 4 Buchstabe i
Familiengrab als Wiesengrab, eine Grabstelle, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.500 Euro für das Nutzungsrecht, 230 Euro Grabanlegung und 1.000 Euro Unterhaltungskosten je Stelle nach Ziffer 5 Buchstabe b. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt. Paragraf 16 Absatz 9 nimmt das Familiengrab als Wiesengrab ausdrücklich von der Gestaltungs- und Pflegeentscheidung des Nutzungsberechtigten aus.2.730,00 €460,00 €3.190,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 3 Buchstabe h, Ziffer 4 Buchstabe i und Ziffer 5 Buchstabe b

7 Grabarten für die Urne in Neunkirchen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Urnenbeisetzungen mit PflanzhügelDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe und 70 Euro Grabanlegung. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofsordnung nicht möglich.910,00 €70,00 €980,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e und Ziffer 4 Buchstabe e
Reihengrab für Urnenbeisetzungen als WiesengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 840 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung und 240 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe c. Ziffer 2 des Tarifs nennt für das Urnenreihengrab nur einen Abgabesatz ohne Unterscheidung nach Pflanzhügel und Wiese; die Gesamtübersicht der Stadt bestätigt, dass er für beide gilt. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt.1.150,00 €70,00 €1.220,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe e, Ziffer 4 Buchstabe e und Ziffer 5 Buchstabe c
Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, BaumgrabDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 70 Euro Grabanlegung, 200 Euro Unterhaltungskosten, 125 Euro Herstellungskosten je Stelle und 100 Euro für die Urnenstele. Die Gesamtübersicht der Stadt weist die letzten drei Posten zusammen als Pflege- und Gestaltungskosten von 425 Euro aus. Nach Paragraf 27 Absatz 11 der Friedhofsordnung obliegen Anlage und Pflege des Baumgrabes ausschließlich der Kreisstadt; das Nutzungsrecht gilt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Ruhezeit für Aschen an Bäumen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 ebenfalls 20 Jahre. Das Namensschild an der Stele bestellt die Friedhofsverwaltung beim Steinmetz, seine Kosten trägt der Nutzungsberechtigte und sie stehen nicht im Tarif.1.175,00 €70,00 €1.245,00 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstaben l, m und n, Ziffer 4 Buchstabe f und Ziffer 5 Buchstabe d
Reihengrab für anonyme UrnenbeisetzungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 760 Euro Abgabe und 35 Euro Grabanlegung. Alle drei Beträge sind im Tarif mit einem Stern versehen und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Paragraf 27 Absatz 10 der Friedhofsordnung werden diese Gräber auf dem Zentralfriedhof Furpach von der Kreisstadt für den Zeitraum der 25-jährigen Ruhefrist unterhalten und bodendeckend bepflanzt. Das günstigste Grab der Stadt für Erwachsene.795,00 €70,00 €865,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe f und Ziffer 4 Buchstabe g
Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in OrdnungsamtsfällenDiese Grabart vergibt die Stadt in Ordnungsamtsfällen, also bei Bestattungen, die die Behörde veranlasst, weil niemand sonst dazu verpflichtet ist oder bereitsteht. Die Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 680 Euro Abgabe, 35 Euro Grabanlegung und 100 Euro Unterhaltungskosten. Die Gesamtübersicht der Stadt führt sie ausdrücklich ohne Hallen- und Zellenbenutzung.815,00 €70,00 €885,00 €25 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe g, Ziffer 4 Buchstabe h und Ziffer 5 Buchstabe f
Familiengrab für Urnenbeisetzungen mit Pflanzhügel, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht und 80 Euro Grabanlegung. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1 Buchstabe c je Jahr ein Dreißigstel dieser Gebühr.1.130,00 €70,00 €1.200,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i und Ziffer 4 Buchstabe j
Familiengrab für Urnenbeisetzungen als Wiesengrab, bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht für 30 JahreDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.050 Euro für das Nutzungsrecht, 80 Euro Grabanlegung und 350 Euro Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe e. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung sind Wiesengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten ausgenommen, Paragraf 27 Absatz 8 beschreibt die Leistung der Kreisstadt.1.480,00 €70,00 €1.550,00 €30 J.Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 3 Buchstabe i, Ziffer 4 Buchstabe j und Ziffer 5 Buchstabe e

42 weitere Gebühren in der Satzung von Neunkirchen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Grabherstellung, Reihengrab mit Pflanzhügel460,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe a
Grabherstellung, Reihengrab als Wiesengrab460,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe b
Grabherstellung, Reihengrab als anonyme Erdbestattung460,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe c
Grabherstellung, Reihengrab für Kinder60,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe d
Grabherstellung, Reihengrab für Urnenbeisetzungen70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe e
Grabherstellung, Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen, einschließlich Umsatzsteuer70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe f
Grabherstellung, Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in Ordnungsamtsfällen70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe g
Grabherstellung, Familiengrab, eine Stelle460,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe h
Grabherstellung, Familiengrab für Urnenbeisetzungen70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe i
Grabherstellung, Totgeburt60,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe j
Grabherstellung, Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, Baumgrab70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe l
Überlassung des Nutzungsrechts an einem Familiengrab mit zwei Stellen für 30 Jahre3.000,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a
Überlassung des Nutzungsrechts an einem Familiengrab, jede weitere Stelle, für 30 Jahre1.500,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe a
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einem FamiliengrabJe Jahr ein Dreißigstel der Gebühr für die unter Ziffer 1 Buchstaben a und b aufgeführten Gräber.Gebührenverzeichnis Ziffer 1 Buchstabe c
Zuschlag für Mehraushub bei übergroßem Sarg50,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe k
Herstellungskosten für ein Baumgrab, je Stelle125,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe m
Kosten für die Urnenstele am Baumgrab, je Stelle100,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe n
Grabanlegung, Reihengrab mit Pflanzhügel210,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe a
Grabanlegung, Reihengrab als Wiesengrab210,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe b
Grabanlegung, Reihengrab als anonyme Erdbestattung210,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe c
Grabanlegung, Reihengrab für Kinder100,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe d
Grabanlegung, Reihengrab für Urnenbeisetzungen70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe e
Grabanlegung, Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, Baumgrab70,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe f
Grabanlegung, Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen, einschließlich Umsatzsteuer35,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe g
Grabanlegung, Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in Ordnungsamtsfällen35,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe h
Grabanlegung, Familiengrab, je Stelle230,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe i
Grabanlegung, Familiengrab für Urnenbeisetzungen80,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 4 Buchstabe j
Unterhaltungskosten, Reihengrab als Wiesengrab770,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe a
Unterhaltungskosten, Familiengrab als Wiesengrab, je Stelle1.000,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe b
Unterhaltungskosten, Reihengrab für Urnenbeisetzungen als Wiesengrab240,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe c
Unterhaltungskosten, Reihengrab für Urnenbeisetzungen am Baum, Baumgrab200,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe d
Unterhaltungskosten, Familiengrab für Urnenbeisetzungen als Wiesengrab350,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe e
Unterhaltungskosten, Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen in Ordnungsamtsfällen100,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 5 Buchstabe f
Vorzeitige Einebnung, Jahrespflege der Grabstätte, je Jahr und Grabstelle39,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 6
Benutzung der Leichenhalle und Zellen einschließlich aller Nebenleistungen auf den Friedhöfen Furpach, Wellesweiler, Wiebelskirchen, Hangard, Münchwies, Ludwigsthal und Kohlhof450,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7 Buchstabe a
Zellenbenutzung ohne Leichenhallenbenutzung225,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7 Buchstabe b
Benutzung der Leichenhalle auf dem Friedhof an der Frankenfeldstraße225,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7 Buchstabe c
Benutzung der Zellen oder des Fundleichenraumes für Leichen, die nicht auf den Friedhöfen der Kreisstadt Neunkirchen beigesetzt werden, je angefangener Tag80,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 7 Buchstabe d
Beisetzung außerhalb der Dienstzeit, Totengräber, je Mann und Stunde50,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 8 Buchstabe a
Beisetzung außerhalb der Dienstzeit, Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer56,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 8 Buchstabe b
Sonstige Leistungen, Stundensatz für Facharbeiter38,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 9 Buchstabe a
Sonstige Leistungen, Stundensatz für Hilfsarbeiter36,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer 9 Buchstabe b
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.

Was ein Grab in Neunkirchen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.370,00 €

Reihengrab mit Pflanzhügel in Neunkirchen, über 25 Jahre, das sind 334,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 2, Ziffer 3 Buchstabe a und Ziffer 4 Buchstabe a1.410,00 €
BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 3 Buchstabe a460,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.870,00 €

Die Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.200 Euro Abgabe nach Ziffer 2 und 210 Euro Grabanlegung nach Ziffer 4 Buchstabe a. Die Pflege obliegt nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofsordnung den Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 62.10, in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.07.2023, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 160 vom 21.07.2023, in Kraft seit 01.09.2023; Grundsatzung beschlossen am 14.12.2022, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nummer 133 vom 23.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

16 Fragen, die die Satzung von Neunkirchen offenlässt

  • Der Preis eines Grabes setzt sich in Neunkirchen aus mehreren Ziffern des Gebührenverzeichnisses zusammen. Wir rechnen in die Nutzungsgebühr die Abgabe oder das Nutzungsrecht nach Ziffer 1 oder 2, die Grabanlegung nach Ziffer 4 und, wo es sie gibt, die Unterhaltungskosten nach Ziffer 5, beim Baumgrab zusätzlich die Herstellungskosten je Stelle und die Urnenstele nach Ziffer 3 Buchstaben m und n. Die Grabanlegung ist nicht abwählbar, weil nach Paragraf 27 Absatz 7 der Friedhofsordnung das Abräumen des Blumenschmucks und die Anlegungsarbeiten ausschließlich durch die Kreisstadt erfolgen. Unsere Beisetzungsgebühr ist allein die Grabherstellung nach Ziffer 3.
  • Die Zusammensetzung ist an der eigenen Gesamtübersicht der Stadt geprüft, die unter Friedhöfe als PDF liegt und die Gebühren ab 01.09.2023 je Grabart nennt. Alle dreizehn Zeilen dieser Übersicht gehen mit unserer Rechnung genau auf, wenn man die dort mitgerechnete Hallen- und Zellenbenutzung von 450 Euro abzieht. Beim Baumgrab weist die Übersicht die Summe aus Unterhaltungskosten, Herstellungskosten und Urnenstele ausdrücklich als Pflege- und Gestaltungskosten von 425 Euro aus.
  • Die Übersicht der Stadt rechnet in jeder Zeile 450 Euro für Leichenhalle und Zelle mit. Wir tun das nicht, weil die Beisetzungsgebühr für den Vergleich mit anderen Gemeinden den schmalsten Satz nennen soll. Wer die Zahlen der Stadt sucht, muss zu unseren Summen 450 Euro addieren; die Ausnahme ist das anonyme Urnengrab in Ordnungsamtsfällen, das die Stadt selbst ohne Halle und Zelle ausweist.
  • Ziffer 2 des Gebührenverzeichnisses nennt für das Reihengrab für Urnenbeisetzungen nur einen Abgabesatz von 840 Euro und unterscheidet nicht zwischen Pflanzhügel und Wiesengrab, obwohl Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung beides als eigene Grabarten führt. Ziffer 5 Buchstabe c erhebt für die Wiesenvariante zusätzliche Unterhaltungskosten von 240 Euro. Wir legen deshalb beiden Varianten dieselbe Abgabe zugrunde. Die Gesamtübersicht der Stadt bestätigt das mit 1.430 und 1.670 Euro.
  • Dasselbe gilt für das Familiengrab: Ziffer 1 kennt nur einen Satz für das Nutzungsrecht, die Wiesenvariante trägt zusätzlich die Unterhaltungskosten nach Ziffer 5 Buchstabe b oder e. Auch das bestätigt die Gesamtübersicht der Stadt.
  • Für das Reihengrab als anonyme Erdbestattung erhebt Ziffer 5 keine Unterhaltungskosten, obwohl Paragraf 27 Absatz 9 der Friedhofsordnung die Unterhaltung durch die Kreisstadt für die gesamte 25-jährige Ruhefrist zusagt. Dasselbe gilt für das Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen nach Paragraf 27 Absatz 10; Unterhaltungskosten stehen dort nur für die Ordnungsamtsfälle. Wir übernehmen die Tariflage, wie sie ist, und führen beide Grabarten als pflegefrei, weil die Pflegeübernahme im Wortlaut der Friedhofsordnung steht.
  • Das Familiengrab hat nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 aber 25 Jahre. Wir führen beide Zahlen getrennt. Paragraf 27 Absatz 8 spricht beim Familienwiesengrab von einer 30-jährigen Ruhefrist und meint damit erkennbar die Nutzungszeit.
  • Die Beträge für das Reihengrab für anonyme Urnenbeisetzungen sind im Tarif mit einem Stern versehen und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir übernehmen diese Bruttobeträge, weil sie das sind, was die Angehörigen zahlen. Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung erklärt allgemein alle umsatzsteuerpflichtigen Beträge des Verzeichnisses zu Bruttoentgelten.
  • Für Totgeburten nennt Ziffer 3 Buchstabe j eine Grabherstellung von 60 Euro, aber keine eigene Abgabe- oder Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofsordnung werden Leibesfrüchte unter 500 Gramm in vorhandene Erdbestattungsgräber oder in ein neu zu erwerbendes Kindergrab beigesetzt. Wir führen deshalb keine eigene Grabart dafür.
  • Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung nennt zusätzlich das Reihengrab für muslimische Bestattungen als Wiesengrab. Einen eigenen Tarif hat es nicht; nach Paragraf 15 Absatz 7 gelten die übrigen Vorschriften entsprechend und das Grab wird als Wiesengrab angelegt. Wir führen es deshalb nicht als eigene Grabart, sondern verweisen auf das Reihengrab als Wiesengrab.
  • Das anonyme Urnengrab in Ordnungsamtsfällen führen wir als eigene Grabart, weil Tarif und Gesamtübersicht der Stadt es eigens ausweisen. Wählen kann man es nicht: Es wird bei Bestattungen vergeben, die die Ordnungsbehörde veranlasst. Es ist mit 885 Euro auch nicht das günstigste Grab der Stadt, das ist mit 865 Euro das reguläre anonyme Urnenreihengrab.
  • Die Satzung gilt nur für die neun von der Kreisstadt verwalteten Friedhöfe, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofsordnung aufzählt. Für den israelitischen Friedhof und die Stummsche Erbbegräbnisstätte gilt sie nach Paragraf 1 Absatz 2 ausdrücklich nicht. Der Hauptfriedhof Scheib ist seit dem 31.12.1996 geschlossen, dort finden nach Paragraf 3 Absatz 2 keine Beisetzungen mehr statt.
  • Ziffer 6 des Tarifs erhebt bei vorzeitiger Einebnung eines Grabes 39 Euro je Jahr und Grabstelle für die Jahrespflege der Restruhezeit. Diese Gebühr fällt nur auf Antrag des Nutzungsberechtigten an und gehört deshalb nicht in den regulären Grabpreis.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 15 Absatz 6 und Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofsordnung räumt die Kreisstadt nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist selbst ab, wobei die baulichen Anlagen entschädigungslos in ihr Eigentum übergehen.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Kreisstadt nicht. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten der Friedhöfe. Die Friedhofsverwaltung ist nach Angabe der Stadt unter 06821 202-601 und 202-602 erreichbar; die Anschrift ist die des Rathauses, in dem das Bauamt sitzt.
  • Dass keine jüngere Fassung besteht, ist geprüft: Alle 147 Ausgaben des Amtlichen Bekanntmachungsblattes von Nummer 158 vom 07.07.2023 bis Nummer 304 vom 28.08.2026 wurden einzeln heruntergeladen und ausgelesen, jede mit Textebene. Nach dem 1. Nachtrag, der in Nummer 160 vom 21.07.2023 steht, kommt darin keine Änderung der Friedhofsgebührensatzung mehr vor. Zweimal stand eine Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der nicht öffentlichen Tagesordnung des Finanzausschusses, in Nummer 223 vom 29.11.2024 und in Nummer 270 vom 28.11.2025; eine beschlossene und bekannt gemachte Satzung ist daraus bis zum 28.08.2026 nicht geworden. Die Ortsrechtsdatei 62.10 trägt als Änderungsdatum den 31.08.2023, den Tag vor dem Inkrafttreten des Nachtrages, die Datei 62.00 den 27.09.2021, zwei Tage nach dem Inkrafttreten ihres 2. Nachtrages.

Friedhöfe in Neunkirchen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.