Saarlouis, Saarland, AGS 10044115
Friedhofsgebühren in Saarlouis, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Saarlouis und nicht für einzelne. Träger ist Kreisstadt Saarlouis.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.875,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Neue Welt, Alter Friedhof, Roden, Fraulautern, Kreuzberg, Beaumarais und Lisdorf
Sternengrab für ein nicht bestattungspflichtiges totgeborenes Kind, mit Beisetzung
Rasengrab für nichtanonyme Körperbestattung, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Saarlouis kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
10 Grabarten für die Erdbestattung in Saarlouis
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste Erdgrab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen. | 1.100,00 € | 815,00 € | 1.915,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre auf dem Friedhof NeuforweilerAuf dem Friedhof Neuforweiler beträgt die Ruhefrist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 statt 20 Jahre. | 1.320,00 € | 815,00 € | 2.135,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter 5 JahrenFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die einheitliche Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. | 480,00 € | 445,00 € | 925,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt II Ziffer 2 |
| Reihengrabstätte für eine bestattungspflichtige TotgeburtFür Totgeburten gelten nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Bestattungsgrundgebühr von 300 Euro ermäßigt sich nicht, wenn Leichenzelle und Trauerhalle ungenutzt bleiben. | 480,00 € | 300,00 € | 780,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b, Abschnitt II Ziffer 5 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Ein zweistelliges Familiengrab kostet das Doppelte. Die Verlängerung kostet nach der Verlängerungstabelle 100 Euro für ein Jahr und 1.490 Euro für zwanzig Jahre. | 1.490,00 € | 815,00 € | 2.305,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Familiengrabstätte für Erdbestattungen auf dem Friedhof Neuforweiler, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Auf dem Friedhof Neuforweiler dauert die Nutzungszeit nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. | 1.800,00 € | 815,00 € | 2.615,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe d und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Familiengrabstätte für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, je StelleDie höchste Nutzungsgebühr im ganzen Tarif. Für die Beisetzung in einer Gruft sind nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur luftdicht verschlossene Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen. | 2.290,00 € | 445,00 € | 2.735,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 4 |
| Rasengrab für nichtanonyme KörperbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab für Erwachsene in Saarlouis. In der Nutzungsgebühr stecken 1.100 Euro für das Nutzungsrecht und 960 Euro anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege über die gesamten zwanzig Jahre. | 2.060,00 € | 815,00 € | 2.875,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe b sowie Paragraf 17 b der Friedhofssatzung |
| Rasengrab für anonyme KörperbestattungNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Flächen ausschließlich selbst an, hält sie instand und pflegt sie. | 2.060,00 € | 815,00 € | 2.875,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe b sowie Paragraf 17 a der Friedhofssatzung |
| Sternengrab für ein nicht bestattungspflichtiges totgeborenes KindFür Nutzung und Pflege dieser Gräber erhebt die Stadt nach Paragraf 3 Nummer 5 der Gebührensatzung ausdrücklich keine Gebühren. Das Sternengrabfeld liegt nur auf dem Friedhof Neue Welt, die Stadt gestaltet es als Rasenfläche. Zulässig sind Körperbestattungen ebenso wie Urnen. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 3 Nummer 5 der Gebührensatzung und Paragraf 17 d der Friedhofssatzung |
5 Grabarten für die Urne in Saarlouis
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen. | 480,00 € | 445,00 € | 925,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenfamiliengrabstätte, je Stelle für bis zu vier UrnenIn einer Stelle finden bis zu vier Urnenbeisetzungen Platz. Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet nach der Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses 80 Euro für ein Jahr und 1.240 Euro für zwanzig Jahre. | 1.240,00 € | 445,00 € | 1.685,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe b und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Rasengrab für nichtanonyme UrnenbestattungDas günstigste pflegefreie Grab für Erwachsene in Saarlouis. In der Nutzungsgebühr stecken 480 Euro für das Nutzungsrecht und 790 Euro anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege über die gesamten zwanzig Jahre. Die Stadt legt die Fläche an, bepflanzt sie mit Rasen und übernimmt die Rasenpflege; gekennzeichnet wird die Stelle durch eine Grabplatte. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 b der Friedhofssatzung |
| Rasengrab für anonyme UrnenbestattungNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Flächen ausschließlich selbst an, hält sie instand und pflegt sie. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist zu keiner Zeit möglich. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 a der Friedhofssatzung |
| UrnenbaumgrabstätteNach Paragraf 17 c Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege dieser Flächen allein der Kreisstadt Saarlouis, jeglicher Grabschmuck ist verboten. Die Urne muss aus leicht verrottbarem Material bestehen. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c, Abschnitt II Ziffer 3, Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 c der Friedhofssatzung |
31 weitere Gebühren in der Satzung von Saarlouis
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene über 5 Jahre, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 815,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene über 5 Jahre, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 960,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene unter 5 Jahren, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene unter 5 Jahren, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 |
| Bestattungsgrundgebühr für Urnen einschließlich Urnenbaumgrab, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Urnen einschließlich Urnenbaumgrab, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 |
| Bestattungsgrundgebühr für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, nur Bestattung, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 4 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, nur Bestattung, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 4 |
| Bestattungsgrundgebühr für Totgeburten | 300,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 5 |
| Ermäßigung der Bestattungsgrundgebühr, wenn Leichenzelle und Trauerhalle nicht benutzt werden | Abzug von 145,00 Euro, nur bei den Ziffern 1 bis 4 | Gebührenverzeichnis Abschnitt II, Satz nach Ziffer 5 |
| Urnenbeisetzung in einem vorhandenen Grab, je Stelle | 240,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 3 |
| Anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege eines Rasengrabes für Urnen oder eines Urnenbaumgrabes, für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren | 790,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a |
| Anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege eines Rasengrabes für Erdbestattungen, für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren | 960,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 1 Jahr | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 5 Jahre | 440,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 10 Jahre | 820,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 20 Jahre | 1.490,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 25 Jahre | 1.800,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 1 Jahr | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 5 Jahre | 370,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 10 Jahre | 680,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 20 Jahre | 1.240,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 25 Jahre | 1.490,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung, wenn die Verwesung noch nicht abgeschlossen ist und der Sarg geöffnet und ersetzt werden muss | 1.610,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung in den übrigen Fällen | 310,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Ausgrabung einer Urne ohne Wiederbeisetzung | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe c |
| Wiederbeisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre nach einer Umbettung | 530,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe a |
| Wiederbeisetzung eines Verstorbenen unter 5 Jahren nach einer Umbettung | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe b |
| Wiederbeisetzung einer Urne nach einer Umbettung | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe c |
| Benutzung des Fundleichenraumes auf dem Friedhof Kreuzberg, unabhängig von der Zahl der Benutzungstage | 126,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt V |
| Benutzung des Urnenschranks einschließlich Urnentransport zur Leichenhalle | 50,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt VI |
Was ein Grab in Saarlouis über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.125,00 €
Urnenreihengrabstätte in Saarlouis, über 20 Jahre, das sind 306,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 3 | 480,00 € |
| Beisetzung der UrneGebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 und der Satz nach Ziffer 5 | 445,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 925,00 € |
Das günstigste Grab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
19 Fragen, die die Satzung von Saarlouis offenlässt
- Die Beträge stammen aus dem Gebührenverzeichnis in der Fassung des 15. Nachtrages vom 20.02.2008 und sind damit deutlich älter als drei Jahre. Sie sind trotzdem die geltenden. Wir haben das am 31.08.2026 nachgeprüft. Die Ortsrechtssammlung nennt die Fassung im Eintragstitel selbst, und dieselbe Rubrik zeigte in den Archivständen vom 24.03.2015, 28.01.2022, 26.02.2024 und 14.04.2026 unverändert dieselbe Angabe. Die Gebührensatzung A 4.2 führt ihre Nachträge selbst auf, von der ersten vom 22.04.1983 bis zur sechzehnten vom 17.12.2010, und endet dort; der 16. Nachtrag ändert nur den Satzungstext, der jüngste Nachtrag zum Gebührenteil bleibt der 15. Amtsblätter der Zwischenjahre gibt es nicht nachzusehen, und das ist belegt statt vermutet: Saarlouis führt kein eigenes Amtsblatt und stellt seine amtlichen Bekanntmachungen erst seit dem 01.07.2026 ins Netz, davor lief die Bekanntmachung über die gedruckte Saarlouiser Stadtrundschau. Ersatzweise haben wir das Ratsinformationssystem durchsucht, das Vorlagen vom 23.07.2019 bis zum 21.07.2026 führt, darunter 136 zum Friedhof und 85 zur Gebührensatzung; keine davon ändert die Friedhofsgebühren, während andere Gebührensatzungen derselben Jahre sehr wohl durchschlagen. Der Bund der Steuerzahler nennt in seiner Broschüre zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland, 3. Auflage November 2024, für Saarlouis eine Grabnutzungsgebühr von 1.100 Euro beim Reihengrab und 1.490 Euro beim Wahlgrab; beide stehen so im Verzeichnis von 2008.
- Offen bleibt eine Ankündigung. Eine Vorlage des Neuen Betriebshofs vom 19.02.2020 zu oberirdischen Grabkammern und Kolumbarien sagt, die Umsetzung beinhalte auch eine Veränderung der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung. Eine Folgevorlage dazu steht bis zum 21.07.2026 nicht im Ratsinformationssystem. Eine Ankündigung ist kein Ergebnis, wir führen deshalb weiter den Tarif von 2008; wer hier später nachsieht, fängt bei dieser Vorlage an.
- Als Beisetzungsgebühr führen wir durchweg den schmalsten Satz, also die um 145 Euro ermäßigte Bestattungsgrundgebühr für den Fall, dass Leichenzelle und Trauerhalle nicht benutzt werden. Wer beides in Anspruch nimmt, zahlt bei einer Erdbestattung 960 statt 815 Euro und bei einer Urnenbeisetzung 590 statt 445 Euro. Beide Sätze stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Der Abzug von 145 Euro gilt nach dem Wortlaut nur für die Ziffern 1 bis 4 des Abschnitts II. Die Bestattungsgrundgebühr für Totgeburten von 300 Euro bleibt davon unberührt.
- Die Bestattungsgrundgebühr deckt nach dem Wortlaut des Abschnitts II auch die Einebnung des Grabes nach Ablauf der Nutzungszeit ab, jedoch ohne die Beseitigung von Pflanzen, Grabsteinen und Platten. Eine gesonderte Abräumgebühr erhebt die Stadt nicht.
- Bei den Rasengräbern und beim Urnenbaumgrab rechnen wir die anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege in die Nutzungsgebühr ein. Sie fällt nach Abschnitt III Ziffer 2 für die gesamte Nutzungsdauer von zwanzig Jahren zusammen mit dem Nutzungsrecht an und ist nicht abwählbar. Sie beträgt 790 Euro bei Urnenbestattungen einschließlich der Urnenbaumgräber und 960 Euro bei Erdbestattungen.
- Das Gebührenverzeichnis unterscheidet bei den Rasengräbern nicht zwischen der anonymen und der nichtanonymen Form, beide kosten dasselbe. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil Paragraf 13 Absatz 2 Buchstaben e und f der Friedhofssatzung zwei eigene Grabarten daraus macht und die nichtanonyme Form eine Grabplatte trägt.
- Ob das Nutzungsrecht an einem Rasengrab oder an einem Urnenbaumgrab verlängert werden kann, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Abschnitt III Ziffer 1 verweist für diese Gräber auf die Sätze der Reihengräber, und für Reihen- und Urnenreihengräber schließen Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Verlängerung aus. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Die Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses kennt ohnehin nur Familien- und Urnenfamiliengrabstellen.
- Für die Urnenbeisetzung in einem vorhandenen Grab nach Abschnitt I Ziffer 3 erhebt die Stadt 240 Euro. Wir führen den Betrag nur unter den weiteren Gebühren und nicht als eigene Grabart, weil die Nutzungszeit dieser Beisetzung nach Paragraf 17 Absätze 1 bis 3 der Friedhofssatzung mit der Ruhefrist der bereits vorhandenen Bestattung endet und deshalb keinen festen Wert hat. Sie muss lediglich noch mindestens zehn Jahre betragen.
- Auf dem Friedhof Neuforweiler beträgt die Ruhefrist 25 Jahre, und Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung verleiht dort auch das Nutzungsrecht an Urnenfamiliengrabstätten für 25 Jahre. Das Gebührenverzeichnis nennt für Neuforweiler jedoch nur Sätze für Erdbestattungen. Für ein Urnenreihen- oder ein Urnenfamiliengrab in Neuforweiler steht dort kein eigener Betrag, deshalb erfassen wir für diesen Friedhof nur die beiden Erdgrabarten.
- Die Gebühren für Familien- und Urnenfamiliengräber gelten je Grabstelle. Ein zweistelliges Familiengrab kostet das Doppelte des erfassten Betrages, ein vierstelliges das Vierfache. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden höchstens vier Grabstellen abgegeben.
- Die Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses nennt für jedes Jahr von einem bis fünfundzwanzig einen eigenen Betrag. Wir führen unter den weiteren Gebühren daraus nur die Stufen ein, fünf, zehn, zwanzig und fünfundzwanzig Jahre.
- Die Beisetzung in einer Gruft ist nach Abschnitt II Ziffer 4 ausdrücklich nur für vorhandene Grüfte vorgesehen. Ob die Stadt neue Grüfte anlegt und was das kostet, sagt die Satzung nicht.
- Für Totgeburten nennt das Gebührenverzeichnis nur die Bestattungsgrundgebühr von 300 Euro, keine eigene Nutzungsgebühr. Wir setzen dafür den Satz des Reihengrabes für Verstorbene unter fünf Jahren an, weil Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Totgeburten die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr für anwendbar erklärt.
- Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung verweist für eine von der Stadt übernommene Grabpflege auf einen Pauschalsatz der Friedhofsgebührenordnung. Einen solchen Pauschalsatz enthält das Gebührenverzeichnis nicht.
- Der Bund der Steuerzahler weist für Saarlouis zusätzlich 25 Euro für die Genehmigung eines Grabmals aus. Dieser Betrag steht nicht im Friedhofsgebührenverzeichnis, sondern stammt offenbar aus der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt. Wir führen ihn deshalb nicht.
- Grabstätten auf dem Alten Friedhof Saarlouis, der als Denkmal geschützt ist, werden nach Paragraf 3 der Friedhofssatzung nur mit einer Patenschaftsvereinbarung vergeben; im Übrigen gelten die Vorschriften über Familiengrabstätten. Eine eigene Gebühr nennt das Gebührenverzeichnis dafür nicht.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die acht von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Unser Bestand zählt für Saarlouis vierzig Friedhofsflächen. Für die übrigen, darunter konfessionelle Anlagen, gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Stadt veröffentlicht weder eine eigene Seite noch eine eigene Rufnummer der Friedhofsverwaltung. Wir nennen deshalb Anschrift, Sammelnummer und allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses.
Friedhöfe in Saarlouis und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in SaarlouisLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010
- Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.3, als Anlage des 15. Nachtrages vom 01.12.1978 in der Fassung des 15. Nachtrages vom 20.02.2008, in Kraft seit dem 21.02.2008
- Friedhofssatzung für die Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.1, mit den Ruhefristen nach Paragraf 11 und den Regeln zur Grabpflege nach den Paragrafen 17 a bis 17 d vom 13.11.2014, in Kraft seit dem 27.11.2014
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.