Saarlouis · Saarland · AGS 10044115
Friedhofsgebühren Saarlouis: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Kreisstadt Saarlouis, nicht für einzelne.
- 0,00 €
- Günstigstes Grab
- 2.875,00 €
- Teuerstes Grab
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Neue Welt, Alter Friedhof, Roden, Fraulautern, Kreuzberg, Beaumarais und Lisdorf
Sternengrab für ein nicht bestattungspflichtiges totgeborenes Kind
Rasengrab für nichtanonyme Körperbestattung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Saarlouis kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 10 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste Erdgrab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen. | 1.100,00 € | 815,00 € | 1.915,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre auf dem Friedhof NeuforweilerAuf dem Friedhof Neuforweiler beträgt die Ruhefrist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 statt 20 Jahre. | 1.320,00 € | 815,00 € | 2.135,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene unter 5 JahrenFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die einheitliche Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. | 480,00 € | 445,00 € | 925,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt II Ziffer 2 |
| Reihengrabstätte für eine bestattungspflichtige TotgeburtFür Totgeburten gelten nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Bestattungsgrundgebühr von 300 Euro ermäßigt sich nicht, wenn Leichenzelle und Trauerhalle ungenutzt bleiben. | 480,00 € | 300,00 € | 780,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b, Abschnitt II Ziffer 5 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Familiengrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Ein zweistelliges Familiengrab kostet das Doppelte. Die Verlängerung kostet nach der Verlängerungstabelle 100 Euro für ein Jahr und 1.490 Euro für zwanzig Jahre. | 1.490,00 € | 815,00 € | 2.305,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Familiengrabstätte für Erdbestattungen auf dem Friedhof Neuforweiler, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Auf dem Friedhof Neuforweiler dauert die Nutzungszeit nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. | 1.800,00 € | 815,00 € | 2.615,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe d und Abschnitt II Ziffer 1 |
| Familiengrabstätte für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, je StelleDie höchste Nutzungsgebühr im ganzen Tarif. Für die Beisetzung in einer Gruft sind nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur luftdicht verschlossene Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen. | 2.290,00 € | 445,00 € | 2.735,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 4 |
| Rasengrab für nichtanonyme KörperbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab für Erwachsene in Saarlouis. In der Nutzungsgebühr stecken 1.100 Euro für das Nutzungsrecht und 960 Euro anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege über die gesamten zwanzig Jahre. | 2.060,00 € | 815,00 € | 2.875,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe b sowie Paragraf 17 b der Friedhofssatzung |
| Rasengrab für anonyme KörperbestattungNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Flächen ausschließlich selbst an, hält sie instand und pflegt sie. | 2.060,00 € | 815,00 € | 2.875,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe b sowie Paragraf 17 a der Friedhofssatzung |
| Sternengrab für ein nicht bestattungspflichtiges totgeborenes KindFür Nutzung und Pflege dieser Gräber erhebt die Stadt nach Paragraf 3 Nummer 5 der Gebührensatzung ausdrücklich keine Gebühren. Das Sternengrabfeld liegt nur auf dem Friedhof Neue Welt, die Stadt gestaltet es als Rasenfläche. Zulässig sind Körperbestattungen ebenso wie Urnen. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 3 Nummer 5 der Gebührensatzung und Paragraf 17 d der Friedhofssatzung |
Urne: 5 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen. | 480,00 € | 445,00 € | 925,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Urnenfamiliengrabstätte, je Stelle für bis zu vier UrnenIn einer Stelle finden bis zu vier Urnenbeisetzungen Platz. Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet nach der Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses 80 Euro für ein Jahr und 1.240 Euro für zwanzig Jahre. | 1.240,00 € | 445,00 € | 1.685,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe b und Abschnitt II Ziffer 3 |
| Rasengrab für nichtanonyme UrnenbestattungDas günstigste pflegefreie Grab für Erwachsene in Saarlouis. In der Nutzungsgebühr stecken 480 Euro für das Nutzungsrecht und 790 Euro anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege über die gesamten zwanzig Jahre. Die Stadt legt die Fläche an, bepflanzt sie mit Rasen und übernimmt die Rasenpflege; gekennzeichnet wird die Stelle durch eine Grabplatte. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 b der Friedhofssatzung |
| Rasengrab für anonyme UrnenbestattungNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt diese Flächen ausschließlich selbst an, hält sie instand und pflegt sie. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist zu keiner Zeit möglich. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffern 1 und 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 a der Friedhofssatzung |
| UrnenbaumgrabstätteNach Paragraf 17 c Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege dieser Flächen allein der Kreisstadt Saarlouis, jeglicher Grabschmuck ist verboten. Die Urne muss aus leicht verrottbarem Material bestehen. | 1.270,00 € | 445,00 € | 1.715,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c, Abschnitt II Ziffer 3, Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a sowie Paragraf 17 c der Friedhofssatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene über 5 Jahre, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 815,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene über 5 Jahre, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 960,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene unter 5 Jahren, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Verstorbene unter 5 Jahren, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 2 |
| Bestattungsgrundgebühr für Urnen einschließlich Urnenbaumgrab, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Urnen einschließlich Urnenbaumgrab, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 3 |
| Bestattungsgrundgebühr für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, nur Bestattung, ohne Benutzung von Leichenzelle und Trauerhalle | 445,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 4 und der Satz nach Ziffer 5 |
| Bestattungsgrundgebühr für Beisetzungen in vorhandenen Grüften, nur Bestattung, mit Leichenzelle und Trauerhalle | 590,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 4 |
| Bestattungsgrundgebühr für Totgeburten | 300,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 5 |
| Ermäßigung der Bestattungsgrundgebühr, wenn Leichenzelle und Trauerhalle nicht benutzt werden | Abzug von 145,00 Euro, nur bei den Ziffern 1 bis 4 | Gebührenverzeichnis Abschnitt II, Satz nach Ziffer 5 |
| Urnenbeisetzung in einem vorhandenen Grab, je Stelle | 240,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 3 |
| Anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege eines Rasengrabes für Urnen oder eines Urnenbaumgrabes, für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren | 790,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a |
| Anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege eines Rasengrabes für Erdbestattungen, für die gesamte Nutzungsdauer von 20 Jahren | 960,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 1 Jahr | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 5 Jahre | 440,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 10 Jahre | 820,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 20 Jahre | 1.490,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstelle um 25 Jahre | 1.800,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 1 Jahr | 80,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 5 Jahre | 370,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 10 Jahre | 680,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 20 Jahre | 1.240,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenfamiliengrabstelle um 25 Jahre | 1.490,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt I, Verlängerungstabelle |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung, wenn die Verwesung noch nicht abgeschlossen ist und der Sarg geöffnet und ersetzt werden muss | 1.610,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a |
| Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung in den übrigen Fällen | 310,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Ausgrabung einer Urne ohne Wiederbeisetzung | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe c |
| Wiederbeisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre nach einer Umbettung | 530,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe a |
| Wiederbeisetzung eines Verstorbenen unter 5 Jahren nach einer Umbettung | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe b |
| Wiederbeisetzung einer Urne nach einer Umbettung | 160,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe c |
| Benutzung des Fundleichenraumes auf dem Friedhof Kreuzberg, unabhängig von der Zahl der Benutzungstage | 126,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt V |
| Benutzung des Urnenschranks einschließlich Urnentransport zur Leichenhalle | 50,00 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt VI |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.125,00 €
Urnenreihengrabstätte in Saarlouis, über 20 Jahre, das sind 306,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Ziffer 3 | 480,00 € |
| Beisetzung der UrneGebührenverzeichnis Abschnitt II Ziffer 1 und der Satz nach Ziffer 5 | 445,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 925,00 € |
Das günstigste Grab für Erwachsene in Saarlouis. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Beträge stammen aus dem Gebührenverzeichnis in der Fassung des 15. Nachtrages vom 20.02.2008 und sind damit deutlich älter als drei Jahre. Sie sind trotzdem die geltenden. Wir haben das am 31.08.2026 nachgeprüft. Die Ortsrechtssammlung nennt die Fassung im Eintragstitel selbst, und dieselbe Rubrik zeigte in den Archivständen vom 24.03.2015, 28.01.2022, 26.02.2024 und 14.04.2026 unverändert dieselbe Angabe. Die Gebührensatzung A 4.2 führt ihre Nachträge selbst auf, von der ersten vom 22.04.1983 bis zur sechzehnten vom 17.12.2010, und endet dort; der 16. Nachtrag ändert nur den Satzungstext, der jüngste Nachtrag zum Gebührenteil bleibt der 15. Amtsblätter der Zwischenjahre gibt es nicht nachzusehen, und das ist belegt statt vermutet: Saarlouis führt kein eigenes Amtsblatt und stellt seine amtlichen Bekanntmachungen erst seit dem 01.07.2026 ins Netz, davor lief die Bekanntmachung über die gedruckte Saarlouiser Stadtrundschau. Ersatzweise haben wir das Ratsinformationssystem durchsucht, das Vorlagen vom 23.07.2019 bis zum 21.07.2026 führt, darunter 136 zum Friedhof und 85 zur Gebührensatzung; keine davon ändert die Friedhofsgebühren, während andere Gebührensatzungen derselben Jahre sehr wohl durchschlagen. Der Bund der Steuerzahler nennt in seiner Broschüre zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland, 3. Auflage November 2024, für Saarlouis eine Grabnutzungsgebühr von 1.100 Euro beim Reihengrab und 1.490 Euro beim Wahlgrab; beide stehen so im Verzeichnis von 2008.
- Offen bleibt eine Ankündigung. Eine Vorlage des Neuen Betriebshofs vom 19.02.2020 zu oberirdischen Grabkammern und Kolumbarien sagt, die Umsetzung beinhalte auch eine Veränderung der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung. Eine Folgevorlage dazu steht bis zum 21.07.2026 nicht im Ratsinformationssystem. Eine Ankündigung ist kein Ergebnis, wir führen deshalb weiter den Tarif von 2008; wer hier später nachsieht, fängt bei dieser Vorlage an.
- Als Beisetzungsgebühr führen wir durchweg den schmalsten Satz, also die um 145 Euro ermäßigte Bestattungsgrundgebühr für den Fall, dass Leichenzelle und Trauerhalle nicht benutzt werden. Wer beides in Anspruch nimmt, zahlt bei einer Erdbestattung 960 statt 815 Euro und bei einer Urnenbeisetzung 590 statt 445 Euro. Beide Sätze stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Der Abzug von 145 Euro gilt nach dem Wortlaut nur für die Ziffern 1 bis 4 des Abschnitts II. Die Bestattungsgrundgebühr für Totgeburten von 300 Euro bleibt davon unberührt.
- Die Bestattungsgrundgebühr deckt nach dem Wortlaut des Abschnitts II auch die Einebnung des Grabes nach Ablauf der Nutzungszeit ab, jedoch ohne die Beseitigung von Pflanzen, Grabsteinen und Platten. Eine gesonderte Abräumgebühr erhebt die Stadt nicht.
- Bei den Rasengräbern und beim Urnenbaumgrab rechnen wir die anteilige Gebühr für Instandhaltung und Pflege in die Nutzungsgebühr ein. Sie fällt nach Abschnitt III Ziffer 2 für die gesamte Nutzungsdauer von zwanzig Jahren zusammen mit dem Nutzungsrecht an und ist nicht abwählbar. Sie beträgt 790 Euro bei Urnenbestattungen einschließlich der Urnenbaumgräber und 960 Euro bei Erdbestattungen.
- Das Gebührenverzeichnis unterscheidet bei den Rasengräbern nicht zwischen der anonymen und der nichtanonymen Form, beide kosten dasselbe. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil Paragraf 13 Absatz 2 Buchstaben e und f der Friedhofssatzung zwei eigene Grabarten daraus macht und die nichtanonyme Form eine Grabplatte trägt.
- Ob das Nutzungsrecht an einem Rasengrab oder an einem Urnenbaumgrab verlängert werden kann, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Abschnitt III Ziffer 1 verweist für diese Gräber auf die Sätze der Reihengräber, und für Reihen- und Urnenreihengräber schließen Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Verlängerung aus. Wir führen sie deshalb als nicht verlängerbar. Die Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses kennt ohnehin nur Familien- und Urnenfamiliengrabstellen.
- Für die Urnenbeisetzung in einem vorhandenen Grab nach Abschnitt I Ziffer 3 erhebt die Stadt 240 Euro. Wir führen den Betrag nur unter den weiteren Gebühren und nicht als eigene Grabart, weil die Nutzungszeit dieser Beisetzung nach Paragraf 17 Absätze 1 bis 3 der Friedhofssatzung mit der Ruhefrist der bereits vorhandenen Bestattung endet und deshalb keinen festen Wert hat. Sie muss lediglich noch mindestens zehn Jahre betragen.
- Auf dem Friedhof Neuforweiler beträgt die Ruhefrist 25 Jahre, und Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung verleiht dort auch das Nutzungsrecht an Urnenfamiliengrabstätten für 25 Jahre. Das Gebührenverzeichnis nennt für Neuforweiler jedoch nur Sätze für Erdbestattungen. Für ein Urnenreihen- oder ein Urnenfamiliengrab in Neuforweiler steht dort kein eigener Betrag, deshalb erfassen wir für diesen Friedhof nur die beiden Erdgrabarten.
- Die Gebühren für Familien- und Urnenfamiliengräber gelten je Grabstelle. Ein zweistelliges Familiengrab kostet das Doppelte des erfassten Betrages, ein vierstelliges das Vierfache. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden höchstens vier Grabstellen abgegeben.
- Die Verlängerungstabelle des Gebührenverzeichnisses nennt für jedes Jahr von einem bis fünfundzwanzig einen eigenen Betrag. Wir führen unter den weiteren Gebühren daraus nur die Stufen ein, fünf, zehn, zwanzig und fünfundzwanzig Jahre.
- Die Beisetzung in einer Gruft ist nach Abschnitt II Ziffer 4 ausdrücklich nur für vorhandene Grüfte vorgesehen. Ob die Stadt neue Grüfte anlegt und was das kostet, sagt die Satzung nicht.
- Für Totgeburten nennt das Gebührenverzeichnis nur die Bestattungsgrundgebühr von 300 Euro, keine eigene Nutzungsgebühr. Wir setzen dafür den Satz des Reihengrabes für Verstorbene unter fünf Jahren an, weil Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Totgeburten die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr für anwendbar erklärt.
- Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung verweist für eine von der Stadt übernommene Grabpflege auf einen Pauschalsatz der Friedhofsgebührenordnung. Einen solchen Pauschalsatz enthält das Gebührenverzeichnis nicht.
- Der Bund der Steuerzahler weist für Saarlouis zusätzlich 25 Euro für die Genehmigung eines Grabmals aus. Dieser Betrag steht nicht im Friedhofsgebührenverzeichnis, sondern stammt offenbar aus der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt. Wir führen ihn deshalb nicht.
- Grabstätten auf dem Alten Friedhof Saarlouis, der als Denkmal geschützt ist, werden nach Paragraf 3 der Friedhofssatzung nur mit einer Patenschaftsvereinbarung vergeben; im Übrigen gelten die Vorschriften über Familiengrabstätten. Eine eigene Gebühr nennt das Gebührenverzeichnis dafür nicht.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die acht von der Stadt verwalteten Friedhöfe. Unser Bestand zählt für Saarlouis vierzig Friedhofsflächen. Für die übrigen, darunter konfessionelle Anlagen, gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Stadt veröffentlicht weder eine eigene Seite noch eine eigene Rufnummer der Friedhofsverwaltung. Wir nennen deshalb Anschrift, Sammelnummer und allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses.
Weiter im Verzeichnis
- Die 10 Friedhöfe in SaarlouisLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.2, mit dem vollständigen Gebührenverzeichnis als Anlage vom 01.12.1978 in der Fassung des 16. Nachtrages vom 17.12.2010, in Kraft seit dem 23.12.2010
- Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für das Friedhofswesen der Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.3, als Anlage des 15. Nachtrages vom 01.12.1978 in der Fassung des 15. Nachtrages vom 20.02.2008, in Kraft seit dem 21.02.2008
- Friedhofssatzung für die Kreisstadt Saarlouis, Ortsrecht A 4.1, mit den Ruhefristen nach Paragraf 11 und den Regeln zur Grabpflege nach den Paragrafen 17 a bis 17 d vom 13.11.2014, in Kraft seit dem 27.11.2014
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.