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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Sankt Ingbert · Saarland · AGS 10045117

Friedhofsgebühren in Sankt Ingbert, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sankt Ingbert und nicht für einzelne. Träger ist Mittelstadt St. Ingbert, Abteilung Friedhofswesen.

864,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

5.669,80 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig, mit Beisetzung

18
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener

Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Sankt Ingbert kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Sankt Ingbert führt 18 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 864,00 €, die teuerste Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig mit 5.669,80 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

11 Grabarten für die Erdbestattung in Sankt Ingbert

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrKindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben; bei nachgewiesener Pflege verlängert sich die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist stillschweigend. Die Ruhezeit beträgt bei Kindern unter 10 Jahren mindestens 15 Jahre.611,20 €252,80 €864,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Verstorbene nach dem 5. bis zum vollendeten 10. LebensjahrAuch diese Grabstätte wird nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf unbestimmte Zeit vergeben.1.120,80 €876,80 €1.997,60 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung
Reihengrab ab dem vollendeten 10. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in St. Ingbert. An Reihengrabstätten können nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Nutzungsrechte erworben werden, eine Verlängerung ist deshalb nicht möglich. Erdreihengräber werden auf dem Alten Friedhof nicht angeboten.1.397,60 €876,80 €2.274,40 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Anonymes Reihengrab für ErdbestattungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.347,20 Euro nach Abschnitt I und 672 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.2.019,20 €876,80 €2.896,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 1-stelligIn eine 1-stellige Wahlgrabstätte können zwei Särge übereinander und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Die Bestattungsgebühr steigt bei Tieferlegung auf 1.082,40 Euro.1.736,80 €876,80 €2.613,60 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 2-stelligVier Särge und zusätzlich bis zu vier Urnen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte.2.908,00 €876,80 €3.784,80 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte.4.100,00 €876,80 €4.976,80 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Nicht pflegefrei: Die Grabstätte besteht nach der Beschreibung der Stadt aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist, und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird. Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung begrenzt diese Pflanzfläche auf 0,7 mal 1 Meter.2.744,80 €876,80 €3.621,60 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Pflanzfläche der 2-stelligen Grabstätte misst nach Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a einen mal einen Meter und ist von den Angehörigen zu pflegen.4.793,00 €876,80 €5.669,80 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt.2.744,80 €876,80 €3.621,60 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1
Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1.4.793,00 €876,80 €5.669,80 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1

7 Grabarten für die Urne in Sankt Ingbert

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in St. Ingbert. Die Grabstätte wird für eine Urne angelegt; nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung können bis zu drei Urnen beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne die der zuerst beigesetzten nicht übersteigt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.619,00 €289,00 €908,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Anonymes Urnenreihengrab619 Euro nach Abschnitt I und 470 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.1.089,00 €289,00 €1.378,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung
UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste pflegefreie Grab in St. Ingbert: 501 Euro nach Abschnitt I und 320 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätte durch die Stadt erfolgt. Der Grabplatz wird für die Dauer der Ruhefrist vergeben; je nach Örtlichkeit finden bis zu 80 Urnen Platz.821,00 €289,00 €1.110,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung vier Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist auf weitere 5, 10 oder 15 Jahre möglich.756,00 €289,00 €1.045,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Urnenrasenwahlgrab756 Euro nach Abschnitt I und 630 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt.1.386,00 €289,00 €1.675,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2
Grabkammer in der UrnenwandIn einer Urnenkammer finden bis zu drei Urnenkapseln ohne Überurne Platz. Das Nutzungsrecht wird für 15 Jahre verliehen und kann für weitere 5, 10 oder 15 Jahre wiedererworben werden. An der Urnenwand dürfen die Angehörigen keine Veränderungen vornehmen; eine Pflegeziffer trägt der Tarif für die Kammer aber nicht, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei.1.154,00 €236,00 €1.390,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Baumbestattung, 2-stellig968 Euro nach Abschnitt I und 440 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2, zusammen für die Stelle, in der zwei Urnen Platz finden. Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, dass Pflegeeingriffe in den Gehölzstand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen und jegliche Form der Grabpflege untersagt ist. Die gravierten Namensschilder stellt die Stadt.1.408,00 €236,00 €1.644,00 €15 J.Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung

31 weitere Gebühren in der Satzung von Sankt Ingbert

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr252,80 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Reihengrab für Verstorbene nach dem 5. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr876,80 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr876,80 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Anonymes Reihengrab876,80 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Wahlgrabstätte 1- bis 3-stellig, Normalbelegung876,80 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Wahlgrabstätte 1- bis 3-stellig, Tieferlegung1.082,40 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1
Urnenbestattung, je Bestattungsvorgang289,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Grabkammer in der Urnenwand, je Bestattungsvorgang236,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Baumbestattung 2-stellig, je Bestattungsvorgang236,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Beilegung einer Urne in eine belegte Grabstätte289,00 €Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2
Beilegung einer Urne in eine belegte Grabstätte, Grabnutzungsgebühr363,00 €Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2
Nutzung der Trauerhalle, je Bestattungsfall280,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Benutzung der Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag70,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Benutzung der Kühlzelle, Höchstsatz280,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Trauerzugführer oder Urnenträger63,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Liegezeit unter 20 Jahren1.023,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Liegezeit über 20 Jahre317,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Ausgrabung, Kinder von 0 bis 10 Jahren61,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Ausgrabung einer Urne43,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1
Umbettung Erwachsener, Liegezeit unter 20 Jahren1.553,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Umbettung Erwachsener, Liegezeit über 20 Jahre828,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Umbettung, Kinder von 0 bis 10 Jahren153,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Umbettung einer Urne56,00 €Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2
Pflege durch die Stadt, anonymes Reihengrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten672,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1
Pflege durch die Stadt, Rasenwahlgrabstätte 1-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten1.008,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1
Pflege durch die Stadt, Rasenwahlgrabstätte 2-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten1.680,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1
Pflege durch die Stadt, anonymes Urnenreihengrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten470,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2
Pflege durch die Stadt, Urnengemeinschaftsgrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten320,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2
Pflege durch die Stadt, Urnenrasenwahlgrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten630,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2
Pflege durch die Stadt, Baumbestattung 2-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten440,00 €Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für weitere 5, 10, 15 oder 20 JahreEinen eigenen Satz nennt der Gebührentarif dafür nichtParagraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013.

Was ein Grab in Sankt Ingbert über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.764,00 €

Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Sankt Ingbert, über 15 Jahre, das sind 317,60 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung611,20 €
BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1252,80 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde864,00 €

Kindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben; bei nachgewiesener Pflege verlängert sich die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist stillschweigend. Die Ruhezeit beträgt bei Kindern unter 10 Jahren mindestens 15 Jahre.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Sankt Ingbert offenlässt

  • Der Gebührentarif führt die Pflege in einem eigenen Abschnitt V. Wir haben diese Beträge in die Nutzungsgebühr eingerechnet, weil sie bei den betroffenen Grabarten zwingend anfallen: Bei ihnen mäht die Stadtgärtnerei die Grünfläche, und die Satzung lässt den Angehörigen dort keine Wahl. Dieselben Beträge stehen zur Nachprüfung noch einmal einzeln unter den weiteren Gebühren; wer sie dort abliest, darf sie nicht ein zweites Mal addieren.
  • Beim Rasenwahlgrab mit Pflegefläche fällt dieselbe Pflegegebühr an wie beim komplett grünen Rasenwahlgrab, und trotzdem führen wir nur das komplett grüne als pflegefrei. Der Grund steht in der Beschreibung der Stadt: Die Grabstätte mit Pflegefläche besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist, und einer umliegenden Wiese, die die Stadtgärtnerei mäht. Paragraf 33 Absatz 6 der Friedhofssatzung macht bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Pflege verantwortlich, und Absatz 7 Buchstabe a begrenzt die Pflanzfläche auf 0,7 mal 1 Meter beziehungsweise 1 mal 1 Meter. Die Pflegegebühr deckt also nur die Wiese, nicht das Beet.
  • Der Gebührentarif nennt in Abschnitt II keine eigene Bestattungsgebühr für Rasenwahlgrabstätten. Wir haben dort den Satz für Wahlgrabstätten 1- bis 3-stellig in Normalbelegung angesetzt, weil Rasenwahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten sind.
  • Bei den Wahlgrabstätten haben wir den schmalsten Bestattungssatz genommen, also die Normalbelegung mit 876,80 Euro. Bei einer Tieferlegung verlangt der Tarif 1.082,40 Euro, also 205,60 Euro mehr. Der Tarif nennt die Wahlgrabstätten selbst Tiefengrabstätten, und die Stadt beschreibt schon das 1-stellige Wahlgrab mit der Beisetzung von zwei Särgen; wer übereinander bestattet, zahlt also den höheren Satz.
  • Für die Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten sowie Föten, die St. Ingbert als Sternenkinderfeld führt und deren Gestaltung und Unterhaltung nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Stadt übernimmt, nennt der Gebührentarif keinen Satz. Wir haben sie deshalb nicht als Grabart erfasst. Ob sie unentgeltlich ist, sagt die Satzung nicht.
  • Ehrengrabstätten nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung legt und unterhält die Stadt ausschließlich selbst. Ein Tarif dafür besteht nicht, wir führen sie nicht.
  • Die Nutzung der Trauerhalle kostet 280 Euro je Bestattungsfall und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für die Kühlzelle mit 70 Euro je angefangenem Kalendertag, höchstens 280 Euro, und für den Trauerzugführer oder Urnenträger mit 63 Euro.
  • Einen eigenen Satz für den Wiedererwerb eines Nutzungsrechts nennt der Gebührentarif nicht. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung erlaubt den Wiedererwerb auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre, der Tarif schweigt zum Preis. Wir haben deshalb keinen Betrag eingetragen.
  • Wir haben in derselben Sitzung nachgesehen, ob es eine jüngere Fassung gibt: Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt führt unter Friedhof genau zwei Dokumente, die Friedhofsatzung von 2023 und die Friedhofsgebührensatzung vom 20.07.23, und keine Änderungssatzung dazu. Die Seite des Friedhofswesens verlinkt dieselben beiden Dateien. Beide liegen im Ordner der Uploads vom Februar 2024, tragen aber die Beschlussdaten von 2023 im Dokument selbst.
  • Die Beträge des Tarifs sind nicht nach Friedhöfen gestaffelt. Die Stadt weist nur darauf hin, dass Reihengrabstätten für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof nicht angeboten werden.
  • Die Ruhezeit für Kinder unter 10 Jahren und für Aschen ist in Paragraf 13 der Friedhofssatzung als Mindestfrist von 15 Jahren formuliert. Wir rechnen mit 15 Jahren, weil die Stadt für Urnengräber und Kindergräber ebenfalls 15 Jahre nennt. Kindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 auf unbestimmte Zeit vergeben und bei nachgewiesener Pflege stillschweigend verlängert; eine feste Laufzeit haben sie damit nicht.

Friedhöfe in Sankt Ingbert und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.