Sankt Ingbert · Saarland · AGS 10045117
Friedhofsgebühren in Sankt Ingbert, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sankt Ingbert und nicht für einzelne. Träger ist Mittelstadt St. Ingbert, Abteilung Friedhofswesen.
- 864,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.669,80 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig, mit Beisetzung
Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Sankt Ingbert kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Sankt Ingbert
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrKindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben; bei nachgewiesener Pflege verlängert sich die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist stillschweigend. Die Ruhezeit beträgt bei Kindern unter 10 Jahren mindestens 15 Jahre. | 611,20 € | 252,80 € | 864,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Verstorbene nach dem 5. bis zum vollendeten 10. LebensjahrAuch diese Grabstätte wird nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf unbestimmte Zeit vergeben. | 1.120,80 € | 876,80 € | 1.997,60 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab ab dem vollendeten 10. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in St. Ingbert. An Reihengrabstätten können nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Nutzungsrechte erworben werden, eine Verlängerung ist deshalb nicht möglich. Erdreihengräber werden auf dem Alten Friedhof nicht angeboten. | 1.397,60 € | 876,80 € | 2.274,40 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Reihengrab für ErdbestattungenDie Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus 1.347,20 Euro nach Abschnitt I und 672 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.019,20 € | 876,80 € | 2.896,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 1-stelligIn eine 1-stellige Wahlgrabstätte können zwei Särge übereinander und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre möglich. Die Bestattungsgebühr steigt bei Tieferlegung auf 1.082,40 Euro. | 1.736,80 € | 876,80 € | 2.613,60 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 2-stelligVier Särge und zusätzlich bis zu vier Urnen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 2.908,00 € | 876,80 € | 3.784,80 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, auch Tiefengrab, 3-stelligDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. | 4.100,00 € | 876,80 € | 4.976,80 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Nicht pflegefrei: Die Grabstätte besteht nach der Beschreibung der Stadt aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist, und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird. Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung begrenzt diese Pflanzfläche auf 0,7 mal 1 Meter. | 2.744,80 € | 876,80 € | 3.621,60 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte mit Pflegefläche, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Die Pflanzfläche der 2-stelligen Grabstätte misst nach Paragraf 33 Absatz 7 Buchstabe a einen mal einen Meter und ist von den Angehörigen zu pflegen. | 4.793,00 € | 876,80 € | 5.669,80 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1, Paragraf 33 Absatz 6 und Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 1-stellig1.736,80 Euro nach Abschnitt I und 1.008 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt. | 2.744,80 € | 876,80 € | 3.621,60 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1 |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Pflegefläche, komplett grün, 2-stellig3.113 Euro nach Abschnitt I und 1.680 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 1. | 4.793,00 € | 876,80 € | 5.669,80 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1, Abschnitt II Ziffer 1 und Abschnitt V Ziffer 1 |
7 Grabarten für die Urne in Sankt Ingbert
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in St. Ingbert. Die Grabstätte wird für eine Urne angelegt; nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung können bis zu drei Urnen beigesetzt werden, wenn die Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne die der zuerst beigesetzten nicht übersteigt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 619,00 € | 289,00 € | 908,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Urnenreihengrab619 Euro nach Abschnitt I und 470 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Die Beisetzung findet nach der Beschreibung der Stadt ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. | 1.089,00 € | 289,00 € | 1.378,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste pflegefreie Grab in St. Ingbert: 501 Euro nach Abschnitt I und 320 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätte durch die Stadt erfolgt. Der Grabplatz wird für die Dauer der Ruhefrist vergeben; je nach Örtlichkeit finden bis zu 80 Urnen Platz. | 821,00 € | 289,00 € | 1.110,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung vier Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb ist auf weitere 5, 10 oder 15 Jahre möglich. | 756,00 € | 289,00 € | 1.045,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenrasenwahlgrab756 Euro nach Abschnitt I und 630 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2. Das Grab muss nach der Beschreibung der Stadt nur mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden, die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt. | 1.386,00 € | 289,00 € | 1.675,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2 |
| Grabkammer in der UrnenwandIn einer Urnenkammer finden bis zu drei Urnenkapseln ohne Überurne Platz. Das Nutzungsrecht wird für 15 Jahre verliehen und kann für weitere 5, 10 oder 15 Jahre wiedererworben werden. An der Urnenwand dürfen die Angehörigen keine Veränderungen vornehmen; eine Pflegeziffer trägt der Tarif für die Kammer aber nicht, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 1.154,00 € | 236,00 € | 1.390,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt II Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Baumbestattung, 2-stellig968 Euro nach Abschnitt I und 440 Euro Pflegegebühr nach Abschnitt V Ziffer 2, zusammen für die Stelle, in der zwei Urnen Platz finden. Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, dass Pflegeeingriffe in den Gehölzstand und den Bodenwuchs ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung erfolgen und jegliche Form der Grabpflege untersagt ist. Die gravierten Namensschilder stellt die Stadt. | 1.408,00 € | 236,00 € | 1.644,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2, Abschnitt II Ziffer 2 und Abschnitt V Ziffer 2, Paragraf 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung |
31 weitere Gebühren in der Satzung von Sankt Ingbert
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 252,80 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrab für Verstorbene nach dem 5. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr | 876,80 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Reihengrab ab dem vollendeten 10. Lebensjahr | 876,80 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Anonymes Reihengrab | 876,80 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Wahlgrabstätte 1- bis 3-stellig, Normalbelegung | 876,80 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Wahlgrabstätte 1- bis 3-stellig, Tieferlegung | 1.082,40 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 |
| Urnenbestattung, je Bestattungsvorgang | 289,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 |
| Grabkammer in der Urnenwand, je Bestattungsvorgang | 236,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 |
| Baumbestattung 2-stellig, je Bestattungsvorgang | 236,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 |
| Beilegung einer Urne in eine belegte Grabstätte | 289,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 |
| Beilegung einer Urne in eine belegte Grabstätte, Grabnutzungsgebühr | 363,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 |
| Nutzung der Trauerhalle, je Bestattungsfall | 280,00 € | Gebührentarif Abschnitt III |
| Benutzung der Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt III |
| Benutzung der Kühlzelle, Höchstsatz | 280,00 € | Gebührentarif Abschnitt III |
| Trauerzugführer oder Urnenträger | 63,00 € | Gebührentarif Abschnitt III |
| Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Liegezeit unter 20 Jahren | 1.023,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Liegezeit über 20 Jahre | 317,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Ausgrabung, Kinder von 0 bis 10 Jahren | 61,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Ausgrabung einer Urne | 43,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Umbettung Erwachsener, Liegezeit unter 20 Jahren | 1.553,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Umbettung Erwachsener, Liegezeit über 20 Jahre | 828,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Umbettung, Kinder von 0 bis 10 Jahren | 153,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Umbettung einer Urne | 56,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Pflege durch die Stadt, anonymes Reihengrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 672,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 |
| Pflege durch die Stadt, Rasenwahlgrabstätte 1-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 1.008,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 |
| Pflege durch die Stadt, Rasenwahlgrabstätte 2-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 1.680,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 |
| Pflege durch die Stadt, anonymes Urnenreihengrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 470,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 |
| Pflege durch die Stadt, Urnengemeinschaftsgrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 320,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 |
| Pflege durch die Stadt, Urnenrasenwahlgrab, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 630,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 |
| Pflege durch die Stadt, Baumbestattung 2-stellig, für die gesamte Laufzeit, in unserer Nutzungsgebühr enthalten | 440,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre | Einen eigenen Satz nennt der Gebührentarif dafür nicht | Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
Was ein Grab in Sankt Ingbert über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.764,00 €
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Sankt Ingbert, über 15 Jahre, das sind 317,60 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt II Ziffer 1, Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung | 611,20 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 | 252,80 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 864,00 € |
Kindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben; bei nachgewiesener Pflege verlängert sich die Nutzungszeit nach Ablauf der Ruhefrist stillschweigend. Die Ruhezeit beträgt bei Kindern unter 10 Jahren mindestens 15 Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17, vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Sankt Ingbert offenlässt
- Der Gebührentarif führt die Pflege in einem eigenen Abschnitt V. Wir haben diese Beträge in die Nutzungsgebühr eingerechnet, weil sie bei den betroffenen Grabarten zwingend anfallen: Bei ihnen mäht die Stadtgärtnerei die Grünfläche, und die Satzung lässt den Angehörigen dort keine Wahl. Dieselben Beträge stehen zur Nachprüfung noch einmal einzeln unter den weiteren Gebühren; wer sie dort abliest, darf sie nicht ein zweites Mal addieren.
- Beim Rasenwahlgrab mit Pflegefläche fällt dieselbe Pflegegebühr an wie beim komplett grünen Rasenwahlgrab, und trotzdem führen wir nur das komplett grüne als pflegefrei. Der Grund steht in der Beschreibung der Stadt: Die Grabstätte mit Pflegefläche besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist, und einer umliegenden Wiese, die die Stadtgärtnerei mäht. Paragraf 33 Absatz 6 der Friedhofssatzung macht bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Pflege verantwortlich, und Absatz 7 Buchstabe a begrenzt die Pflanzfläche auf 0,7 mal 1 Meter beziehungsweise 1 mal 1 Meter. Die Pflegegebühr deckt also nur die Wiese, nicht das Beet.
- Der Gebührentarif nennt in Abschnitt II keine eigene Bestattungsgebühr für Rasenwahlgrabstätten. Wir haben dort den Satz für Wahlgrabstätten 1- bis 3-stellig in Normalbelegung angesetzt, weil Rasenwahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten sind.
- Bei den Wahlgrabstätten haben wir den schmalsten Bestattungssatz genommen, also die Normalbelegung mit 876,80 Euro. Bei einer Tieferlegung verlangt der Tarif 1.082,40 Euro, also 205,60 Euro mehr. Der Tarif nennt die Wahlgrabstätten selbst Tiefengrabstätten, und die Stadt beschreibt schon das 1-stellige Wahlgrab mit der Beisetzung von zwei Särgen; wer übereinander bestattet, zahlt also den höheren Satz.
- Für die Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und Totgeburten sowie Föten, die St. Ingbert als Sternenkinderfeld führt und deren Gestaltung und Unterhaltung nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Stadt übernimmt, nennt der Gebührentarif keinen Satz. Wir haben sie deshalb nicht als Grabart erfasst. Ob sie unentgeltlich ist, sagt die Satzung nicht.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung legt und unterhält die Stadt ausschließlich selbst. Ein Tarif dafür besteht nicht, wir führen sie nicht.
- Die Nutzung der Trauerhalle kostet 280 Euro je Bestattungsfall und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für die Kühlzelle mit 70 Euro je angefangenem Kalendertag, höchstens 280 Euro, und für den Trauerzugführer oder Urnenträger mit 63 Euro.
- Einen eigenen Satz für den Wiedererwerb eines Nutzungsrechts nennt der Gebührentarif nicht. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung erlaubt den Wiedererwerb auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre, der Tarif schweigt zum Preis. Wir haben deshalb keinen Betrag eingetragen.
- Wir haben in derselben Sitzung nachgesehen, ob es eine jüngere Fassung gibt: Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt führt unter Friedhof genau zwei Dokumente, die Friedhofsatzung von 2023 und die Friedhofsgebührensatzung vom 20.07.23, und keine Änderungssatzung dazu. Die Seite des Friedhofswesens verlinkt dieselben beiden Dateien. Beide liegen im Ordner der Uploads vom Februar 2024, tragen aber die Beschlussdaten von 2023 im Dokument selbst.
- Die Beträge des Tarifs sind nicht nach Friedhöfen gestaffelt. Die Stadt weist nur darauf hin, dass Reihengrabstätten für Erdbestattungen auf dem Alten Friedhof nicht angeboten werden.
- Die Ruhezeit für Kinder unter 10 Jahren und für Aschen ist in Paragraf 13 der Friedhofssatzung als Mindestfrist von 15 Jahren formuliert. Wir rechnen mit 15 Jahren, weil die Stadt für Urnengräber und Kindergräber ebenfalls 15 Jahre nennt. Kindergrabstätten werden nach Paragraf 19 Absatz 1 auf unbestimmte Zeit vergeben und bei nachgewiesener Pflege stillschweigend verlängert; eine feste Laufzeit haben sie damit nicht.
Friedhöfe in Sankt Ingbert und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in Sankt IngbertLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt St. Ingbert, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Ziffer 6.17 vom 20.07.2023, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, ersetzt die Gebührensatzung vom 10.12.2013
- Friedhofssatzung der Mittelstadt St. Ingbert, Ortsrecht Ziffer 6.16, mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten und der Pflegezuständigkeit beschlossen am 11.05.2023 und am 26.09.2023, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, ersetzt die Friedhofssatzung vom 10.09.1991 samt Änderungssatzungen
- Mittelstadt St. Ingbert, Seite des Friedhofswesens mit der Beschreibung der einzelnen Grabarten, ihrer Laufzeit und der Pflegezuständigkeit Stand der Abfrage am 04.09.2026, verweist auf die Friedhofssatzung 2023 und die Friedhofsgebührensatzung vom 20.07.23
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.