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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 08118048

Alle 11 Friedhöfe in Ludwigsburg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

07141 910-3222
Stadt Ludwigsburg, Friedhofsverwaltung

71640 Ludwigsburg

3.074,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene

1.741,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld

11
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Ludwigsburg nehmen zusammen 33,9 ha ein

Kurz beantwortet

Ludwigsburg hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 33,9 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 12 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Neckarweihingen mit 660 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Ludwigsburg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 12 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 660 m entfernt, der entlegenste 4,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Ludwigsburg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Ludwigsburg, Friedhofsverwaltung

Harteneckstraße 46
71640 Ludwigsburg
07141 910-3222
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Ludwigsburg im Netz

Die 11 Friedhöfe in Ludwigsburg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof12 ha1,2 km6 Anlagen, nächste 170 mNeuer Friedhof, 180 mBus 422, Bus 443, Bus N42keine Angabe
Ostfriedhof5,6 ha2,1 km1 Anlagen, nächste 190 mOstfriedhof, 270 mBus 431keine Angabe
Friedhof Pflugfelden4,6 ha4,8 km26 Anlagen, nächste 50 mDorfstraße, 300 mBus 422keine Angabe
Friedhof Eglosheim3,1 ha4,1 km39 Anlagen, nächste 90 mBesigheimer Straße, 230 mBus 424keine Angabe
Friedhof Scholppenäcker2,2 ha1,8 km4 Anlagen, nächste 80 mScholppenäcker, 130 mBus 421christlich
Alter Friedhof2,1 ha1,6 km8 Anlagen, nächste 60 mKlinikum, 90 mBus 422, Bus 443, Bus N42keine Angabe
Friedhof Oßweil1,6 ha800 m5 Anlagen, nächste 80 mGegen Eich, 160 mBus 431keine Angabe
Friedhof Neckarweihingen8.920 m²660 mkeine erfasstNeckarweihingen Lechtstraße, 210 mBus 421, Bus 428, Bus 430, Bus N41keine Angabe
Friedhof Poppenweiler8.340 m²3 km2 Anlagen, nächste 200 mFriedhof, 50 mBus 430, Bus 433, Bus N43keine Angabe
Friedhof Hoheneck8.070 m²1,7 km2 Anlagen, nächste 40 mUferstraße, 290 mBus 427, Bus N41keine Angabe
Israelitischer Friedhof1.600 m²1,2 km5 Anlagen, nächste 200 mNeuer Friedhof, 210 mBus 422, Bus 443, Bus N42jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Ludwigsburg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Pforzheim38,2 km2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre919,00 € gespart876,00 €Urnengemeinschaftsgrab865,00 € gespart
Vaihingen an der Enz19,9 km2.266,00 €Erdreihengrab808,00 € gespart1.171,00 €Anonymes Urnengrab570,00 € gespart
Heilbronn26,6 km2.324,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, einfach belegbar750,00 € gespart1.126,00 €Anonymes Urnengrab615,00 € gespart
Stuttgart14,2 km2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen704,00 € gespart1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre600,00 € gespart
Bad Friedrichshall36,2 km2.738,00 €Reihengrab für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren336,00 € gespart1.060,00 €Urnenreihengrab in der Urnenwand, kleine Kammer681,00 € gespart
Bad Rappenau38,5 km2.745,00 €Reihengrab für Sargbestattungen, Erwachsenengrab329,00 € gespart1.280,00 €Anonymes Urnenfeld461,00 € gespart
Ludwigsburg (hier)-3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld
Waiblingen10,3 km3.185,00 €Erwachsenenreihengrab1.702,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsstätte39,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 38,5 km919,00 €in Pforzheim, 38,2 km entfernt865,00 €in Pforzheim, 38,2 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Ludwigsburg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg samt dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in der ReihenlageDer Jahressatz beträgt 128 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung 30 Jahre, die gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren ist darin enthalten. Der Tarif gilt auf allen Friedhöfen außer dem Stadtteilfriedhof Poppenweiler.4.350,00 €1.054,00 €5.404,00 €30Ziffer 5.2.1 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in besonderer LageDer Jahressatz beträgt 153 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Welche Gräber in welche Gebührenstufe fallen, legt nach Ziffer 5.4.1 der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen fest.5.100,00 €1.054,00 €6.154,00 €30Ziffer 5.2.1 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in einer SonderlageDer Jahressatz beträgt 200 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr.6.510,00 €1.054,00 €7.564,00 €30Ziffer 5.2.1 Buchstabe c, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Mauergrab, Nischengrab oder Grab in sonstiger exponierter LageDer Jahressatz beträgt 253 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr.8.100,00 €1.054,00 €9.154,00 €30Ziffer 5.2.1 Buchstabe e, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Grab an der Nordmauer im Neuen Friedhof, Doppelgrab mit eingelassener GrabplatteDas teuerste Grab der Stadt. Der Jahressatz beträgt 377 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Tarif bezeichnet die Grabstätte als Doppelgrab; wir rechnen die Wegeplattengebühr trotzdem nur einmal, weil die Satzung nicht sagt, aus wie vielen Grabstellen das Doppelgrab besteht.11.820,00 €1.054,00 €12.874,00 €30Ziffer 5.2.1 Buchstabe d, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Kinderwahlgrab in der ReihenlageDer Jahressatz beträgt 36 Euro, dazu 21 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Stadtteilfriedhof Poppenweiler verlangt nach Ziffer 5.3.2 Buchstabe a denselben Satz. Fünfzehn Jahre Nutzungsrecht setzen nach Ziffer 5.4.2 eine zehnjährige Ruhezeit voraus, die nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung für Kinder bis 5 Jahre gilt; deshalb rechnen wir die Grundgebühr von 400 Euro für Kinder unter 5 Jahren.855,00 €400,00 €1.255,00 €15Ziffer 5.2.2 Buchstabe a, Ziffer 5.3.2 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1
Kinderwahlgrab in besonderer LageDer Jahressatz beträgt 58 Euro, dazu 21 Euro Wegeplattengebühr je Jahr.1.185,00 €400,00 €1.585,00 €15Ziffer 5.2.2 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1
UrnenwahlgrabDer Jahressatz beträgt 111 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Der Stadtteilfriedhof Poppenweiler verlangt nach Ziffer 5.3.3 denselben Satz. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung dürfen in einem Urnenwahlgrab die Urnen mehrerer Verstorbener beigesetzt werden.3.720,00 €701,00 €4.421,00 €30Ziffer 5.2.3, Ziffer 5.3.3, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in der Reihenlage auf dem Stadtteilfriedhof PoppenweilerDas günstigste Erdwahlgrab der Stadt. Der Jahressatz beträgt 102 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Grabstätten in Poppenweiler sind nach Ziffer 5.3.1 nur einfach tief belegbar.3.570,00 €1.054,00 €4.624,00 €30Ziffer 5.3.1 Buchstabe a, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Erwachsenenwahlgrab für Erdbestattung in besonderer Lage auf dem Stadtteilfriedhof PoppenweilerDer Jahressatz beträgt 122 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Grabstätten in Poppenweiler sind nur einfach tief belegbar.4.170,00 €1.054,00 €5.224,00 €30Ziffer 5.3.1 Buchstabe b, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Erdbestattungsreihengrab für ErwachseneDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Ludwigsburg. Der Jahressatz beträgt 84 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab ist nur einfach belegbar, und nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofsordnung kann es nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.2.020,00 €1.054,00 €3.074,00 €20Ziffer 6.1.1, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Anonymes Erdbestattungsgrab im RasengrabfeldNach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung gibt es diese Gräber nur auf dem Bezirksfriedhof Ost. Absatz 2 sagt, die durchgehende Rasenfläche werde vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen angelegt und unterhalten; die Stadt trägt die Pflege also selbst. Der Jahressatz beträgt 84 Euro, dazu 17 Euro Wegeplattengebühr je Jahr.2.020,00 €1.054,00 €3.074,00 €20Ziffer 6.1.2, Ziffer 7 Buchstabe a und Ziffer 1.1
Erdbestattungsreihengrab für KinderDer Tarif setzt den Jahressatz auf null Euro; die Stadt gibt das Kindergrab also unentgeltlich ab. Übrig bleibt die Wegeplattengebühr von 21 Euro je Jahr. Das Verfügungsrecht läuft zehn Jahre, was der Ruhezeit für Kinder bis 5 Jahre nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung entspricht.210,00 €400,00 €610,00 €10Ziffer 6.1.3, Ziffer 7 Buchstabe b und Ziffer 1.1
UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Ludwigsburg. Der Jahressatz beträgt 71 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Eine zweite Urne kostet nach Ziffer 6.2.1 denselben Jahressatz bis zum Ende der Ruhezeit. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung lässt sich das Grab nach Ablauf des Verfügungsrechts in ein Urnenwahlgrab umwandeln.1.680,00 €701,00 €2.381,00 €20Ziffer 6.2.1, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Urnennische in einem KolumbariumDer Jahressatz beträgt 87 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In einer Nische finden nach Paragraf 20 d Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu zwei Urnen Platz; die zweite Belegung kostet denselben Jahressatz bis zum Ende der Ruhezeit. Eine Verlängerung nach Ablauf der Verfügungszeit ist nach demselben Absatz ausgeschlossen, die Urnen werden dann umgebettet.2.000,00 €701,00 €2.701,00 €20Ziffer 6.2.2, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Gepflegtes Urnenreihengrab mit Grabmalfundament und Pflege bis zum Ende der RuhezeitDer Tarif nennt die Pflege bis zum Ende der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr, und Paragraf 20 f Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgten ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 166 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Nach Paragraf 20 f Absatz 3 ist eine Verlängerung möglich.3.580,00 €701,00 €4.281,00 €20Ziffer 6.2.3, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Urnengrab am Baum mit Grabplatte und BeschriftungNicht pflegefrei. Der Tarif nennt nur Grabplatte und Beschriftung, nicht die Pflege, und Paragraf 20 a der Friedhofsordnung regelt allein den Grabschmuck. Die Pflege bleibt damit nach Paragraf 23 Absatz 3 beim Verantwortlichen. Der Jahressatz beträgt 156 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab nimmt nur eine Urne auf.3.380,00 €701,00 €4.081,00 €20Ziffer 6.2.4, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Urnengrab im Baumhain mit Grabplatte, Staudenbepflanzung und Pflege bis zum Ende der RuhezeitDer Tarif nennt die Pflege bis zum Ende der Ruhezeit ausdrücklich, und Paragraf 20 b Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen erfolgten ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 125 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In der Grabkammer finden zwei Urnen Platz.2.760,00 €701,00 €3.461,00 €20Ziffer 6.2.5, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Gemeinschaftsgrab in Staudenfläche mit GrabplatteParagraf 20 c Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt, der Verfügungsberechtigte habe keinen Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung, diese erfolge ausschließlich durch die Stadt. Der Jahressatz beträgt 68 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab nimmt nur eine Urne auf.1.620,00 €701,00 €2.321,00 €20Ziffer 6.2.6, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Anonymes Urnengrab im RasengrabfeldDas günstigste Grab in Ludwigsburg. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung liegt es auf dem Bezirksfriedhof Ost, Absatz 2 weist Anlage und Unterhaltung der durchgehenden Rasenfläche dem Fachbereich Tiefbau und Grünflächen zu. Der Jahressatz beträgt 39 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Das Grab ist nur einfach belegbar.1.040,00 €701,00 €1.741,00 €20Ziffer 6.2.7, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Rasengrab für Urnen mit GrabplatteParagraf 20 e Absatz 2 der Friedhofsordnung sagt, die Rasenfläche werde durchgehend angelegt und vom Fachbereich Tiefbau und Grünflächen unterhalten. Der Jahressatz beträgt 68 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. In der Grabkammer finden zwei Urnen Platz.1.620,00 €701,00 €2.321,00 €20Ziffer 6.2.8, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Urnengrab im Vogelschwarm mit Grabplatte und VogelAuch dieses Grab liegt nach Paragraf 20 e der Friedhofsordnung in der durchgehenden Rasenfläche, die Absatz 2 dem Fachbereich Tiefbau und Grünflächen zur Unterhaltung zuweist. Der Jahressatz beträgt 110 Euro, dazu 13 Euro Wegeplattengebühr je Jahr. Die Farbe des Vogels wird nach Absprache gewählt.2.460,00 €701,00 €3.161,00 €20Ziffer 6.2.9, Ziffer 7 Buchstabe c und Ziffer 3.1
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Ludwigsburg

Häufige Fragen zu Ludwigsburg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Ludwigsburg?
In Ludwigsburg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 33,9 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Ludwigsburg?
Neuer Friedhof ist mit 12 ha der größte Friedhof in Ludwigsburg. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Ludwigsburg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Ludwigsburg gelten 10 Jahre für Kinder bis 5 Jahre, Erdbestattung und Asche nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Personen über 5 Jahre, Erdbestattung und Asche nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Ludwigsburg?
Ein Grab in Ludwigsburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld mit 1.741,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg samt dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2022, nach Paragraf 8 in Kraft seit 01.03.2022, eine spätere Änderungssatzung ist nicht veröffentlicht.
Wer ist für die Friedhöfe in Ludwigsburg zuständig?
Für die Friedhöfe in Ludwigsburg ist Stadt Ludwigsburg, Friedhofsverwaltung zuständig, Harteneckstraße 46, 71640 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-3222. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Ludwigsburg, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.