Waiblingen · Baden-Württemberg · AGS 08119079
Friedhofsgebühren Waiblingen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Waiblingen, Grünflächen und Friedhöfe, nicht für einzelne.
- 762,00 €
- Günstigstes Grab
- 9.315,00 €
- Teuerstes Grab
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Aschen
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltief
Paragraf 11 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Waiblingen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 4 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErwachsenenreihengrabDas günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird. | 2.260,00 € | 925,00 € | 3.185,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung können die Eltern eine Weiterpflege des Grabes bis auf Widerruf beantragen. Einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 500,00 € | 262,00 € | 762,00 € | 12 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 und Ziffer 3.1.3 |
| Erdwahlgrab einteilig, einstellig und doppeltiefDas Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung 30 Jahre und kann um jeweils zehn weitere Jahre erworben werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.1 je Jahr 170,67 Euro, also genau ein Dreißigstel des Tarifs. | 5.120,00 € | 935,00 € | 6.055,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.1 und Ziffer 3.1.2 |
| Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltiefDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.2 je Jahr 279,33 Euro. | 8.380,00 € | 935,00 € | 9.315,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.2 und Ziffer 3.1.2 |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabIn einer Urnenreihengrabstätte kann nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Herrichten und Pflege liegen nach Paragraf 24 Absatz 3 bei den Angehörigen. | 1.520,00 € | 262,00 € | 1.782,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenreihengrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 15 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf. | 1.520,00 € | 262,00 € | 1.782,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4 |
| Anonyme UrnengemeinschaftsstätteDas günstigste Grab in Waiblingen. Nach Paragraf 17 a der Friedhofsordnung findet die Beisetzung ohne Beisein der Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt, eine kenntliche Einzelgrabstelle entsteht nicht. Deshalb führen wir das Grab als pflegefrei. Der Tarif nennt keine Dauer, wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 an. | 1.440,00 € | 262,00 € | 1.702,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.4 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 4 UrnenDer Betrag gilt für die Grabstätte, in der nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen Platz finden. Jede weitere Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je Jahr 181,67 Euro. | 5.450,00 € | 262,00 € | 5.712,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenwahlgrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 30 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf. | 5.450,00 € | 262,00 € | 5.712,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnennische für bis zu 2 UrnenDer Betrag gilt für die Nische, in der nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung zwei Urnen Platz finden. Die Abdeckplatte ist nach Paragraf 19 b Absatz 1 auf die Dauer der Nutzungszeit von den Nutzungsberechtigten zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.3 je Jahr 144,50 Euro. | 2.890,00 € | 205,00 € | 3.095,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.3 und Ziffer 3.1.5 |
| Urnenbaumgrab für 1 UrneNach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen im Baumgräberfeld ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig, als Gedenkzeichen dient ein Schild an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.1 je Jahr 106,50 Euro. | 2.130,00 € | 262,00 € | 2.392,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.1 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenbaum für bis zu 2 UrnenAuch hier trägt nach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung die Friedhofsverwaltung Bepflanzung und Pflege. Der Betrag gilt für die Grabstätte mit zwei Urnenplätzen, die zweite Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.2 je Jahr 131 Euro. | 2.620,00 € | 262,00 € | 2.882,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.2 und Ziffer 3.1.4 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, einfachtiefes Grab | 925,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.1 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, doppeltiefes Grab | 935,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.2 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, Kindergrab | 262,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.3 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Beisetzung, Urnenerdgrab | 262,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.4 |
| Urnennische, Öffnen und Schließen durch den Steinmetz | 205,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.5 |
| Verwaltungsleistungen für die Zulassung von Gewerbetreibenden | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.1 |
| Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals von Erdgräbern | 90,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2.1 |
| Genehmigung für eine Urnennischen-Abdeckplatte oder einen liegenden Stein im Urnenreihengrab des Urnengemeinschaftsgrabfelds | 24,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2.2 |
| Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Erdbestattung sowie bei Ausgrabung und Wiederbestattung anlässlich einer Sektion | 201,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3.1 |
| Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Urne | 67,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3.2 |
| Aufbewahrung einer Leiche, Benutzung der Leichenhalle je angefangene 24 Stunden einschließlich Kühlung | 75,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1 |
| Nutzung der Friedhofshalle zur Trauerfeier, einmalig | 450,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2 |
| Bestattungsordner | 60,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Städtische Leichenträger, Verrichtung anlässlich einer Bestattung, je Träger | 54,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Zuschlag bei Bestattung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten des Friedhofspersonals | Zuschlag nach Paragraf 8 TVöD bei Inanspruchnahme des Friedhofspersonals | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Erdwahlgrab dreiteilig, dreistellig und doppeltief, 30 Jahre, nur noch als Verlängerung erhältlich | 11.350,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.3 |
| Verlängerung eines einteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 170,67 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.1 |
| Verlängerung eines zweiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 279,33 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.2 |
| Verlängerung eines dreiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 378,33 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.3 |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs für bis zu 4 Urnen, je Jahr | 181,67 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.2 |
| Verlängerung einer Urnennische für bis zu 2 Urnen, je Jahr | 144,50 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.3 |
| Verlängerung eines Urnenbaumgrabs für 1 Urne, je Jahr | 106,50 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.1 |
| Verlängerung eines Urnenbaums für bis zu 2 Urnen, je Jahr | 131,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.2 |
| Umbettung | nach dem tatsächlich anfallenden Stundenaufwand | Paragraf 4 Ziffer 5 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.385,00 €
Erwachsenenreihengrab in Waiblingen, über 20 Jahre, das sind 419,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 | 2.260,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 3.1.1 | 925,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.185,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Beträge der Ziffern 4.1 und 4.2 sind Einmalgebühren für die ganze Ruhe- oder Nutzungszeit, nicht Jahresbeträge. Belegt ist das durch Ziffer 4.3: Die Verlängerung kostet je Jahr genau ein Dreißigstel beziehungsweise ein Zwanzigstel des Tarifs, in jeder einzelnen Tarifgruppe auf den Cent genau.
- Der Tarif führt das Urnengemeinschaftsgrabfeld in derselben Zeile wie das gewöhnliche Urnenreihengrab und das gewöhnliche Urnenwahlgrab, zum selben Preis. Nach Paragraf 14 Absatz 8 und Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist der Erwerb dort jedoch zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG verbunden. Wir führen diese beiden Grabarten getrennt und nicht als pflegefrei, weil der Preis der Pflege in keiner Satzung steht.
- Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nennt der Tarif keine Dauer. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 der Friedhofsordnung an.
- Der Tarif ordnet die Bestattungsgebühren nach der Tiefe des Grabes, nicht nach der Grabart. Wir rechnen für das Erwachsenenreihengrab mit dem einfachtiefen Satz von 925 Euro, weil in einem Reihengrab nur eine Leiche beigesetzt wird, und für die Erdwahlgräber mit dem doppeltiefen Satz von 935 Euro, weil der Tarif sie ausdrücklich als doppeltief bezeichnet.
- Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte und für die Baumgräber nennt der Tarif keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen mit dem Satz für das Urnenerdgrab nach Ziffer 3.1.4, weil die Urne in beiden Fällen in die Erde kommt.
- Das dreiteilige Erdwahlgrab für 11.350 Euro ist nach Ziffer 4.2.1.3 nur noch als Verlängerung zu haben, nicht mehr neu zu erwerben. Wir führen es deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht unter den Grabarten.
- Ziffer 4.3.5 regelt eine Verlängerung zur Pflege für jeweils fünf Jahre, nennt dafür aber keinen Betrag. Ebenso wenig nennt der Tarif einen Betrag für die Weiterpflege eines Kindergrabs nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet 75 Euro je angefangene 24 Stunden und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. In Baden-Württemberg ist die Überführung in eine Leichenhalle im Regelfall vorgeschrieben, die Satzung erhebt die Gebühr aber nach Zeit und nicht als feste Position je Bestattung.
- Trauerfeier in der Friedhofshalle (450 Euro), Bestattungsordner (60 Euro) und städtische Leichenträger (54 Euro je Träger) sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ob Ordner und Träger im Einzelfall zwingend sind, sagt die Satzung nicht.
- Die Genehmigung eines Grabmals kostet 90 Euro, die Genehmigung einer Urnennischen-Abdeckplatte 24 Euro. Beide Beträge fallen nur an, wenn ein Grabmal oder eine Platte gestaltet wird, und stecken deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr.
- Für Bestattungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erhebt die Stadt einen Zuschlag nach Paragraf 8 TVöD. Die Satzung beziffert ihn nicht.
- Die Satzung verweist für die Höhe der Gebühren auf kein anderes Ortsrecht. Einen Vomhundertsatz, Hebesatz oder Anpassungsfaktor aus der Haushaltssatzung gibt es in Waiblingen nicht.
- Die Satzung gilt für die Friedhöfe der Stadt Waiblingen einschließlich der Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt. Das Urnengemeinschaftsgrabfeld gibt es nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof Waiblingen, die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nach Paragraf 17 a nur auf dem Friedhof an der Alten Rommelshauser Straße.
- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die Telefonnummer der Abteilung.
Weiter im Verzeichnis
- Die 8 Friedhöfe in WaiblingenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt KielZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LübeckZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HamburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BraunschweigZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SalzgitterZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WolfsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EinbeckZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WolfenbüttelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GöttingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HamelnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HildesheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt CuxhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüneburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EmdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OldenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OsnabrückZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WilhelmshavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Lingen (Ems)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremerhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KrefeldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MönchengladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Mülheim an der RuhrZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OberhausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RemscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SolingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WuppertalZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KleveZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RatingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt VelbertZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DormagenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GrevenbroichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeussZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ViersenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WillichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MoersZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeselZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeverkusenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AachenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EschweilerZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StolbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DürenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FrechenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KerpenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EuskirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GummersbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bergisch GladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Sankt AugustinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BottropZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GelsenkirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünsterZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BocholtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Castrop-RauxelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DorstenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HertenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarlZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RecklinghausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IbbenbürenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BielefeldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GüterslohZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HerfordZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bad SalzuflenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DetmoldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MindenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PaderbornZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HagenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HammZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HerneZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HattingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WittenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ArnsbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IserlohnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüdenscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SiegenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergkamenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LünenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt UnnaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der HöheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KasselZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FuldaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KoblenzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeuwiedZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TrierZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KaiserslauternZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Ludwigshafen am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WormsZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Esslingen am NeckarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LudwigsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeilbronnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Schwäbisch GmündZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AalenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Baden-BadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KarlsruheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeidelbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MannheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PforzheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Freiburg im BreisgauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Lahr/SchwarzwaldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OffenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Villingen-SchwenningenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KonstanzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LörrachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ReutlingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TübingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt UlmZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IngolstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RegensburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ErlangenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NürnbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AschaffenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WürzburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AugsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Neu-UlmZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SaarbrückenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SaarlouisZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BerlinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Brandenburg an der HavelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Cottbus - ChóśebuzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PotsdamZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RostockZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeustrelitzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ChemnitzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ZwickauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Dessau-RoßlauZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Halle (Saale)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MagdeburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ErfurtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GeraZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt JenaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeimarZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041 vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024
- Friedhofsordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.031-1 vom 21. September 1978, in Kraft seit 1. Januar 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.