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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Waiblingen · Baden-Württemberg · AGS 08119079

Friedhofsgebühren Waiblingen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Waiblingen, Grünflächen und Friedhöfe, nicht für einzelne.

762,00 €
Günstigstes Grab

Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

9.315,00 €
Teuerstes Grab

Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltief

12
Grabarten in der Satzung
15 Jahre
Aschen

Paragraf 11 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Waiblingen kostet

Kurz beantwortet

In Waiblingen kostet das günstigste Grab 762,00 € (Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr), das teuerste 9.315,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErwachsenenreihengrabDas günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird.2.260,00 €925,00 €3.185,00 €20 J.Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung können die Eltern eine Weiterpflege des Grabes bis auf Widerruf beantragen. Einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht.500,00 €262,00 €762,00 €12 J.Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 und Ziffer 3.1.3
Erdwahlgrab einteilig, einstellig und doppeltiefDas Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung 30 Jahre und kann um jeweils zehn weitere Jahre erworben werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.1 je Jahr 170,67 Euro, also genau ein Dreißigstel des Tarifs.5.120,00 €935,00 €6.055,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.1 und Ziffer 3.1.2
Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltiefDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.2 je Jahr 279,33 Euro.8.380,00 €935,00 €9.315,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.2 und Ziffer 3.1.2

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabIn einer Urnenreihengrabstätte kann nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Herrichten und Pflege liegen nach Paragraf 24 Absatz 3 bei den Angehörigen.1.520,00 €262,00 €1.782,00 €15 J.Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4
Urnenreihengrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 15 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf.1.520,00 €262,00 €1.782,00 €15 J.Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4
Anonyme UrnengemeinschaftsstätteDas günstigste Grab in Waiblingen. Nach Paragraf 17 a der Friedhofsordnung findet die Beisetzung ohne Beisein der Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt, eine kenntliche Einzelgrabstelle entsteht nicht. Deshalb führen wir das Grab als pflegefrei. Der Tarif nennt keine Dauer, wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 an.1.440,00 €262,00 €1.702,00 €15 J.Paragraf 4 Ziffer 4.1.4 und Ziffer 3.1.4
Urnenwahlgrab für bis zu 4 UrnenDer Betrag gilt für die Grabstätte, in der nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen Platz finden. Jede weitere Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je Jahr 181,67 Euro.5.450,00 €262,00 €5.712,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4
Urnenwahlgrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 30 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf.5.450,00 €262,00 €5.712,00 €30 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4
Urnennische für bis zu 2 UrnenDer Betrag gilt für die Nische, in der nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung zwei Urnen Platz finden. Die Abdeckplatte ist nach Paragraf 19 b Absatz 1 auf die Dauer der Nutzungszeit von den Nutzungsberechtigten zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.3 je Jahr 144,50 Euro.2.890,00 €205,00 €3.095,00 €20 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.3 und Ziffer 3.1.5
Urnenbaumgrab für 1 UrneNach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen im Baumgräberfeld ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig, als Gedenkzeichen dient ein Schild an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.1 je Jahr 106,50 Euro.2.130,00 €262,00 €2.392,00 €20 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.1 und Ziffer 3.1.4
Urnenbaum für bis zu 2 UrnenAuch hier trägt nach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung die Friedhofsverwaltung Bepflanzung und Pflege. Der Betrag gilt für die Grabstätte mit zwei Urnenplätzen, die zweite Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.2 je Jahr 131 Euro.2.620,00 €262,00 €2.882,00 €20 J.Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.2 und Ziffer 3.1.4

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, einfachtiefes Grab925,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.1.1
Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, doppeltiefes Grab935,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.1.2
Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, Kindergrab262,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.1.3
Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Beisetzung, Urnenerdgrab262,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.1.4
Urnennische, Öffnen und Schließen durch den Steinmetz205,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.1.5
Verwaltungsleistungen für die Zulassung von Gewerbetreibenden40,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.1
Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals von Erdgräbern90,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.2.1
Genehmigung für eine Urnennischen-Abdeckplatte oder einen liegenden Stein im Urnenreihengrab des Urnengemeinschaftsgrabfelds24,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.2.2
Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Erdbestattung sowie bei Ausgrabung und Wiederbestattung anlässlich einer Sektion201,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.3.1
Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Urne67,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.3.2
Aufbewahrung einer Leiche, Benutzung der Leichenhalle je angefangene 24 Stunden einschließlich Kühlung75,00 €Paragraf 4 Ziffer 2.1
Nutzung der Friedhofshalle zur Trauerfeier, einmalig450,00 €Paragraf 4 Ziffer 2.2
Bestattungsordner60,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.2
Städtische Leichenträger, Verrichtung anlässlich einer Bestattung, je Träger54,00 €Paragraf 4 Ziffer 3.3
Zuschlag bei Bestattung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten des FriedhofspersonalsZuschlag nach Paragraf 8 TVöD bei Inanspruchnahme des FriedhofspersonalsParagraf 4 Ziffer 3.4
Erdwahlgrab dreiteilig, dreistellig und doppeltief, 30 Jahre, nur noch als Verlängerung erhältlich11.350,00 €Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.3
Verlängerung eines einteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr170,67 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.1
Verlängerung eines zweiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr279,33 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.2
Verlängerung eines dreiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr378,33 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.3
Verlängerung eines Urnenwahlgrabs für bis zu 4 Urnen, je Jahr181,67 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.2
Verlängerung einer Urnennische für bis zu 2 Urnen, je Jahr144,50 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.3
Verlängerung eines Urnenbaumgrabs für 1 Urne, je Jahr106,50 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.1
Verlängerung eines Urnenbaums für bis zu 2 Urnen, je Jahr131,00 €Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.2
Umbettungnach dem tatsächlich anfallenden StundenaufwandParagraf 4 Ziffer 5
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.385,00 €

Erwachsenenreihengrab in Waiblingen, über 20 Jahre, das sind 419,25 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.12.260,00 €
BestattungParagraf 4 Ziffer 3.1.1925,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde3.185,00 €

Das günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Beträge der Ziffern 4.1 und 4.2 sind Einmalgebühren für die ganze Ruhe- oder Nutzungszeit, nicht Jahresbeträge. Belegt ist das durch Ziffer 4.3: Die Verlängerung kostet je Jahr genau ein Dreißigstel beziehungsweise ein Zwanzigstel des Tarifs, in jeder einzelnen Tarifgruppe auf den Cent genau.
  • Der Tarif führt das Urnengemeinschaftsgrabfeld in derselben Zeile wie das gewöhnliche Urnenreihengrab und das gewöhnliche Urnenwahlgrab, zum selben Preis. Nach Paragraf 14 Absatz 8 und Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist der Erwerb dort jedoch zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG verbunden. Wir führen diese beiden Grabarten getrennt und nicht als pflegefrei, weil der Preis der Pflege in keiner Satzung steht.
  • Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nennt der Tarif keine Dauer. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 der Friedhofsordnung an.
  • Der Tarif ordnet die Bestattungsgebühren nach der Tiefe des Grabes, nicht nach der Grabart. Wir rechnen für das Erwachsenenreihengrab mit dem einfachtiefen Satz von 925 Euro, weil in einem Reihengrab nur eine Leiche beigesetzt wird, und für die Erdwahlgräber mit dem doppeltiefen Satz von 935 Euro, weil der Tarif sie ausdrücklich als doppeltief bezeichnet.
  • Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte und für die Baumgräber nennt der Tarif keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen mit dem Satz für das Urnenerdgrab nach Ziffer 3.1.4, weil die Urne in beiden Fällen in die Erde kommt.
  • Das dreiteilige Erdwahlgrab für 11.350 Euro ist nach Ziffer 4.2.1.3 nur noch als Verlängerung zu haben, nicht mehr neu zu erwerben. Wir führen es deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht unter den Grabarten.
  • Ziffer 4.3.5 regelt eine Verlängerung zur Pflege für jeweils fünf Jahre, nennt dafür aber keinen Betrag. Ebenso wenig nennt der Tarif einen Betrag für die Weiterpflege eines Kindergrabs nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung.
  • Die Benutzung der Leichenhalle kostet 75 Euro je angefangene 24 Stunden und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. In Baden-Württemberg ist die Überführung in eine Leichenhalle im Regelfall vorgeschrieben, die Satzung erhebt die Gebühr aber nach Zeit und nicht als feste Position je Bestattung.
  • Trauerfeier in der Friedhofshalle (450 Euro), Bestattungsordner (60 Euro) und städtische Leichenträger (54 Euro je Träger) sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ob Ordner und Träger im Einzelfall zwingend sind, sagt die Satzung nicht.
  • Die Genehmigung eines Grabmals kostet 90 Euro, die Genehmigung einer Urnennischen-Abdeckplatte 24 Euro. Beide Beträge fallen nur an, wenn ein Grabmal oder eine Platte gestaltet wird, und stecken deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr.
  • Für Bestattungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erhebt die Stadt einen Zuschlag nach Paragraf 8 TVöD. Die Satzung beziffert ihn nicht.
  • Die Satzung verweist für die Höhe der Gebühren auf kein anderes Ortsrecht. Einen Vomhundertsatz, Hebesatz oder Anpassungsfaktor aus der Haushaltssatzung gibt es in Waiblingen nicht.
  • Die Satzung gilt für die Friedhöfe der Stadt Waiblingen einschließlich der Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt. Das Urnengemeinschaftsgrabfeld gibt es nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof Waiblingen, die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nach Paragraf 17 a nur auf dem Friedhof an der Alten Rommelshauser Straße.
  • Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die Telefonnummer der Abteilung.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.