Waiblingen, Baden-Württemberg, AGS 08119079
Friedhofsgebühren in Waiblingen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Waiblingen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Waiblingen, Grünflächen und Friedhöfe.
- 762,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 9.315,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Ruhefrist, Aschen
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, mit Beisetzung
Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltief, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Waiblingen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Waiblingen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErwachsenenreihengrabDas günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird. | 2.260,00 € | 925,00 € | 3.185,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. LebensjahrNach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung können die Eltern eine Weiterpflege des Grabes bis auf Widerruf beantragen. Einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 500,00 € | 262,00 € | 762,00 € | 12 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 und Ziffer 3.1.3 |
| Erdwahlgrab einteilig, einstellig und doppeltiefDas Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsordnung 30 Jahre und kann um jeweils zehn weitere Jahre erworben werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.1 je Jahr 170,67 Euro, also genau ein Dreißigstel des Tarifs. | 5.120,00 € | 935,00 € | 6.055,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.1 und Ziffer 3.1.2 |
| Erdwahlgrab zweiteilig, zweistellig und doppeltiefDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.2 je Jahr 279,33 Euro. | 8.380,00 € | 935,00 € | 9.315,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.2 und Ziffer 3.1.2 |
8 Grabarten für die Urne in Waiblingen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabIn einer Urnenreihengrabstätte kann nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung nur eine Urne beigesetzt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Herrichten und Pflege liegen nach Paragraf 24 Absatz 3 bei den Angehörigen. | 1.520,00 € | 262,00 € | 1.782,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenreihengrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 15 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf. | 1.520,00 € | 262,00 € | 1.782,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 3.1.4 |
| Anonyme UrnengemeinschaftsstätteDas günstigste Grab in Waiblingen. Nach Paragraf 17 a der Friedhofsordnung findet die Beisetzung ohne Beisein der Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt, eine kenntliche Einzelgrabstelle entsteht nicht. Deshalb führen wir das Grab als pflegefrei. Der Tarif nennt keine Dauer, wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 an. | 1.440,00 € | 262,00 € | 1.702,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.4 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 4 UrnenDer Betrag gilt für die Grabstätte, in der nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen Platz finden. Jede weitere Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2 je Jahr 181,67 Euro. | 5.450,00 € | 262,00 € | 5.712,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenwahlgrab im Urnengemeinschaftsgrabfeld, PflegegräberDiese Grabart ist nicht pflegefrei. Nach Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist ihr Erwerb zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG über 30 Jahre verbunden. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner der beiden Satzungen. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Waiblingen. Die städtische Gebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab, der Pflegevertrag kommt obendrauf. | 5.450,00 € | 262,00 € | 5.712,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnennische für bis zu 2 UrnenDer Betrag gilt für die Nische, in der nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofsordnung zwei Urnen Platz finden. Die Abdeckplatte ist nach Paragraf 19 b Absatz 1 auf die Dauer der Nutzungszeit von den Nutzungsberechtigten zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.3 je Jahr 144,50 Euro. | 2.890,00 € | 205,00 € | 3.095,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.3 und Ziffer 3.1.5 |
| Urnenbaumgrab für 1 UrneNach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung erfolgen Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen im Baumgräberfeld ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Grabzubehör und weitere Gedenkzeichen sind nicht zulässig, als Gedenkzeichen dient ein Schild an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.1 je Jahr 106,50 Euro. | 2.130,00 € | 262,00 € | 2.392,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.1 und Ziffer 3.1.4 |
| Urnenbaum für bis zu 2 UrnenAuch hier trägt nach Paragraf 17 c Absatz 3 der Friedhofsordnung die Friedhofsverwaltung Bepflanzung und Pflege. Der Betrag gilt für die Grabstätte mit zwei Urnenplätzen, die zweite Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.2 je Jahr 131 Euro. | 2.620,00 € | 262,00 € | 2.882,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.4.2 und Ziffer 3.1.4 |
24 weitere Gebühren in der Satzung von Waiblingen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, einfachtiefes Grab | 925,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.1 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, doppeltiefes Grab | 935,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.2 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Bestattung, Kindergrab | 262,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.3 |
| Öffnen und Schließen des Grabes sowie Durchführung einer Beisetzung, Urnenerdgrab | 262,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.4 |
| Urnennische, Öffnen und Schließen durch den Steinmetz | 205,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1.5 |
| Verwaltungsleistungen für die Zulassung von Gewerbetreibenden | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.1 |
| Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals von Erdgräbern | 90,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2.1 |
| Genehmigung für eine Urnennischen-Abdeckplatte oder einen liegenden Stein im Urnenreihengrab des Urnengemeinschaftsgrabfelds | 24,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2.2 |
| Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Erdbestattung sowie bei Ausgrabung und Wiederbestattung anlässlich einer Sektion | 201,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3.1 |
| Prüfung und Zustimmung zur Umbettung einer Urne | 67,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3.2 |
| Aufbewahrung einer Leiche, Benutzung der Leichenhalle je angefangene 24 Stunden einschließlich Kühlung | 75,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1 |
| Nutzung der Friedhofshalle zur Trauerfeier, einmalig | 450,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2 |
| Bestattungsordner | 60,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Städtische Leichenträger, Verrichtung anlässlich einer Bestattung, je Träger | 54,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Zuschlag bei Bestattung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten des Friedhofspersonals | Zuschlag nach Paragraf 8 TVöD bei Inanspruchnahme des Friedhofspersonals | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Erdwahlgrab dreiteilig, dreistellig und doppeltief, 30 Jahre, nur noch als Verlängerung erhältlich | 11.350,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1.3 |
| Verlängerung eines einteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 170,67 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.1 |
| Verlängerung eines zweiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 279,33 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.2 |
| Verlängerung eines dreiteiligen Erdwahlgrabs, je Jahr | 378,33 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.1.3 |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabs für bis zu 4 Urnen, je Jahr | 181,67 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.2 |
| Verlängerung einer Urnennische für bis zu 2 Urnen, je Jahr | 144,50 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.3 |
| Verlängerung eines Urnenbaumgrabs für 1 Urne, je Jahr | 106,50 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.1 |
| Verlängerung eines Urnenbaums für bis zu 2 Urnen, je Jahr | 131,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3.4.2 |
| Umbettung | nach dem tatsächlich anfallenden Stundenaufwand | Paragraf 4 Ziffer 5 |
Was ein Grab in Waiblingen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.385,00 €
Erwachsenenreihengrab in Waiblingen, über 20 Jahre, das sind 419,25 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 3.1.1 | 2.260,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 3.1.1 | 925,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.185,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Waiblingen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für das einfachtiefe Grab, weil in einem Reihengrab nach Paragraf 14 Absatz 3 nur eine Leiche beigesetzt wird.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041, vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Waiblingen offenlässt
- Die Beträge der Ziffern 4.1 und 4.2 sind Einmalgebühren für die ganze Ruhe- oder Nutzungszeit, nicht Jahresbeträge. Belegt ist das durch Ziffer 4.3: Die Verlängerung kostet je Jahr genau ein Dreißigstel beziehungsweise ein Zwanzigstel des Tarifs, in jeder einzelnen Tarifgruppe auf den Cent genau.
- Der Tarif führt das Urnengemeinschaftsgrabfeld in derselben Zeile wie das gewöhnliche Urnenreihengrab und das gewöhnliche Urnenwahlgrab, zum selben Preis. Nach Paragraf 14 Absatz 8 und Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofsordnung ist der Erwerb dort jedoch zwingend mit einem Dauergrabpflegevertrag bei der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG verbunden. Wir führen diese beiden Grabarten getrennt und nicht als pflegefrei, weil der Preis der Pflege in keiner Satzung steht.
- Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nennt der Tarif keine Dauer. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren aus Paragraf 11 der Friedhofsordnung an.
- Der Tarif ordnet die Bestattungsgebühren nach der Tiefe des Grabes, nicht nach der Grabart. Wir rechnen für das Erwachsenenreihengrab mit dem einfachtiefen Satz von 925 Euro, weil in einem Reihengrab nur eine Leiche beigesetzt wird, und für die Erdwahlgräber mit dem doppeltiefen Satz von 935 Euro, weil der Tarif sie ausdrücklich als doppeltief bezeichnet.
- Für die anonyme Urnengemeinschaftsstätte und für die Baumgräber nennt der Tarif keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen mit dem Satz für das Urnenerdgrab nach Ziffer 3.1.4, weil die Urne in beiden Fällen in die Erde kommt.
- Das dreiteilige Erdwahlgrab für 11.350 Euro ist nach Ziffer 4.2.1.3 nur noch als Verlängerung zu haben, nicht mehr neu zu erwerben. Wir führen es deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht unter den Grabarten.
- Ziffer 4.3.5 regelt eine Verlängerung zur Pflege für jeweils fünf Jahre, nennt dafür aber keinen Betrag. Ebenso wenig nennt der Tarif einen Betrag für die Weiterpflege eines Kindergrabs nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofsordnung.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet 75 Euro je angefangene 24 Stunden und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. In Baden-Württemberg ist die Überführung in eine Leichenhalle im Regelfall vorgeschrieben, die Satzung erhebt die Gebühr aber nach Zeit und nicht als feste Position je Bestattung.
- Trauerfeier in der Friedhofshalle (450 Euro), Bestattungsordner (60 Euro) und städtische Leichenträger (54 Euro je Träger) sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ob Ordner und Träger im Einzelfall zwingend sind, sagt die Satzung nicht.
- Die Genehmigung eines Grabmals kostet 90 Euro, die Genehmigung einer Urnennischen-Abdeckplatte 24 Euro. Beide Beträge fallen nur an, wenn ein Grabmal oder eine Platte gestaltet wird, und stecken deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr.
- Für Bestattungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erhebt die Stadt einen Zuschlag nach Paragraf 8 TVöD. Die Satzung beziffert ihn nicht.
- Die Satzung verweist für die Höhe der Gebühren auf kein anderes Ortsrecht. Einen Vomhundertsatz, Hebesatz oder Anpassungsfaktor aus der Haushaltssatzung gibt es in Waiblingen nicht.
- Die Satzung gilt für die Friedhöfe der Stadt Waiblingen einschließlich der Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt. Das Urnengemeinschaftsgrabfeld gibt es nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof Waiblingen, die anonyme Urnengemeinschaftsstätte nach Paragraf 17 a nur auf dem Friedhof an der Alten Rommelshauser Straße.
- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die Telefonnummer der Abteilung.
Friedhöfe in Waiblingen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.041 vom 29. März 1979, in Kraft seit 15. April 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 13. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024
- Friedhofsordnung der Stadt Waiblingen, Waiblinger Stadtrecht 982.031-1 vom 21. September 1978, in Kraft seit 1. Januar 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2024, in Kraft seit 01. Mai 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.