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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Stuttgart · Baden-Württemberg · AGS 08111000

Friedhofsgebühren Stuttgart: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3, gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024. Die Sätze gelten für alle 55 Friedhöfe der Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, nicht für einzelne.

158,00 €
Günstigstes Grab

Urnenreihengrab für Kinder unter 2 Jahren

3.852,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab in Sonderlage, je Stelle

19
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Erwachsene und Kinder über 10 Jahre

Gebührenverzeichnis B 3.01

Was ein Grab in Stuttgart kostet

Kurz beantwortet

In Stuttgart kostet das günstigste Grab 158,00 € (Urnenreihengrab für Kinder unter 2 Jahren), das teuerste 3.852,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3, gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 10 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDie günstigste Erdbestattung in Stuttgart.987,00 €1.248,00 €2.235,00 €20 J.B 3.01 und A 1.01
Reihengrab im muslimischen Feld, Erwachsene und Kinder über 10 Jahre987,00 €1.248,00 €2.235,00 €20 J.B 5.05 und A 1.01
Reihengrab in einer GemeinschaftsgrabanlageDie Pflege ist nicht in der Gebühr enthalten: Die Vergabe ist an einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner gebunden, dessen Kosten hinzukommen.987,00 €1.248,00 €2.235,00 €20 J.B 6.03 und A 1.01
Wahlgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je StelleVerlängerung 107 Euro je Jahr und Stelle.2.142,00 €1.248,00 €3.390,00 €20 J.B 1.01 und A 1.01
Wahlgrab im muslimischen Feld, je Stelle2.142,00 €1.248,00 €3.390,00 €20 J.B 5.01 und A 1.01
Wahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleAuch hier kommt der Pflegevertrag hinzu.2.142,00 €1.248,00 €3.390,00 €20 J.B 6.01 und A 1.01
Wahlgrab in Sonderlage, je StelleVerlängerung 130 Euro je Jahr und Stelle.2.604,00 €1.248,00 €3.852,00 €20 J.B 1.03 und A 1.01
Reihengrab für Kinder unter 2 Jahren74,00 €312,00 €386,00 €6 J.B 3.03 und A 1.03
Reihengrab für Kinder von 2 bis 10 Jahren247,00 €624,00 €871,00 €10 J.B 3.02 und A 1.02
Kinderwahlgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 10 Jahre, je StelleVerlängerung 52 Euro je Jahr und Stelle.520,00 €624,00 €1.144,00 €10 J.B 1.05 und A 1.02

Urne: 9 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDie günstigste Grabart in Stuttgart.735,00 €410,00 €1.145,00 €20 J.B 4.01 und A 2.01
Urnenreihengrab für Kinder unter 2 Jahren55,00 €103,00 €158,00 €6 J.B 4.03 und A 2.03
Urnenreihengrab für Kinder von 2 bis 10 Jahren187,00 €206,00 €393,00 €10 J.B 4.02 und A 2.02
Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleDer Pflegevertrag kommt hinzu.1.890,00 €410,00 €2.300,00 €20 J.B 6.04 und A 2.01
Urnenwahlgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je StelleVerlängerung 95 Euro je Jahr und Stelle.1.980,00 €410,00 €2.390,00 €20 J.B 2.01 und A 2.01
Kolumbarium, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je StelleVerlängerung 120 Euro je Jahr und Stelle.2.394,00 €410,00 €2.804,00 €20 J.B 2.09 und A 2.01
Baumgrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je StelleVerlängerung 124 Euro je Jahr und Stelle.2.478,00 €410,00 €2.888,00 €20 J.B 2.05 und A 2.01
Rasengrab, Verleihung des Nutzungsrechts für 20 Jahre, je StelleVerlängerung 124 Euro je Jahr und Stelle.2.478,00 €410,00 €2.888,00 €20 J.B 2.07 und A 2.01
Urnenwahlgrab in Sonderlage, je Stelle2.478,00 €410,00 €2.888,00 €20 J.B 2.03 und A 2.01

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Erwachsene und Kinder über 10 Jahre, einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes1.248,00 €A 1.01
Erdbestattung, Kinder von 2 bis 10 Jahren624,00 €A 1.02
Erdbestattung, Kinder unter 2 Jahren312,00 €A 1.03
Urnenbeisetzung, Erwachsene und Kinder über 10 Jahre, nach der Feuerbestattungsfeier410,00 €A 2.01
Urnenbeisetzung, Kinder von 2 bis 10 Jahren206,00 €A 2.02
Urnenbeisetzung, Kinder unter 2 Jahren103,00 €A 2.03
Bestattung von Gebeinen971,00 €A 1.06
Mehraufwand für Personal bei Doppelbestattungszeit253,00 €A 1.07
Mehraufwand für den Grabaushub bei 2,40 Meter Bestattungstiefe114,00 €A 1.08
Umbettung von Verstorbenen oder Gebeinen2.045,00 €A 1.04
Ausgrabung von Verstorbenen oder Gebeinen868,00 €A 1.05
Weiterer Verstorbener in derselben Grabstelle bei gleichzeitiger InanspruchnahmeDie Gebühren A 1.01 bis A 1.06 ermäßigen sich um 50 Prozent.A 1.09
Verlängerung eines Wahlgrabs, je Jahr und Stelle107,00 €B 1.02
Verlängerung eines Urnenwahlgrabs, je Jahr und Stelle95,00 €B 2.02
Gemeinschaftsgrabanlagen, PflegevertragDie Vergabe ist an einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der Netzwerkstein Steinmetz- und Bildhauergenossenschaft gebunden. Diese Kosten sind in den Gebühren nicht enthalten.B 6
Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3, gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.435,00 €

Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre in Stuttgart, über 20 Jahre, das sind 371,75 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeB 3.01 und A 1.01987,00 €
BestattungA 1.011.248,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde2.235,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Stuttgart.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Anlage zu 7/3, gültig ab 01.01.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Gemeinschaftsgrabanlagen sind nicht als pflegefrei eingetragen, obwohl sie so wirken. Die Satzung sagt ausdrücklich, dass die Vergabe an einen Pflegevertrag mit zwei Genossenschaften gebunden ist und dessen Kosten in den Gebühren nicht enthalten sind. Was ein solches Grab am Ende kostet, steht damit nicht in der Satzung.
  • Die Friedhofsverwaltung ist nach eigener Angabe derzeit nur telefonisch und postalisch erreichbar; feste Öffnungszeiten nennt die Stadt nicht.
  • Die Beisetzungsgebühr hängt in Stuttgart am Alter, nicht an der Grabart. Bei jeder Grabart steht deshalb der Satz, der zur jeweiligen Altersgruppe gehört.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.