Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08231000
Alle 12 Friedhöfe in Pforzheim
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07231 39-3092
- Friedhofsverwaltung der Stadt Pforzheim
- 2.155,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 876,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
75177 Pforzheim
Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre
Urnengemeinschaftsgrab
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 12 Friedhöfe in Pforzheim nehmen zusammen 57,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 33,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2,7 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 4,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 4 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Pforzheim rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofsverwaltung der Stadt Pforzheim
Ispringer Straße 4275177 Pforzheim
07231 39-3092
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Pforzheim, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 33,1 ha | 1,3 km | 7 Anlagen, nächste 290 m | Wolfsbergallee, 320 mBus 731 | keine Angabe |
| Friedhof Brötzingen | 5,3 ha | 3,6 km | 7 Anlagen, nächste 180 m | Eyachweg, 280 mBus 9 | Angabe nicht eindeutig |
| Friedhof Eutingen | 5,1 ha | 4,1 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Hohe Steige, 120 mBus 1 | keine Angabe |
| Friedhof Dillweißenstein | 4,4 ha | 2,7 km | 5 Anlagen, nächste 120 m | Friedhof Dillweißenstein, 180 mBus 11 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof Büchenbronn | 2,7 ha | 4,2 km | 5 Anlagen, nächste 100 m | Panoramastraße, 210 mBus 43 | keine Angabe |
| Bestattungswald Büchenbronn | 2,7 ha | 4 km | 1 Anlagen, nächste 350 m | Panoramastraße, 400 mBus 43 | keine Angabe |
| Friedhof Huchenfeld | 1,7 ha | 3,9 km | 4 Anlagen, nächste 140 m | Rathaus, 220 mBus 4, Bus 42, Bus 741, Bus 742 | keine Angabe |
| Friedhof Würm | 9.370 m² | 4,3 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Friedhof, 140 mBus 4, Bus 41 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Büchenbronn | 8.480 m² | 4,7 km | 6 Anlagen, nächste 250 m | Schulerstraße, 130 mBus 43 | keine Angabe |
| neuer jüdischer Friedhof | 2.180 m² | 1,7 km | keine erfasst | Westlicher Krebspfad, 490 mBus 731 | jüdisch |
| alter jüdischer Friedhof | 1.680 m² | 1,2 km | 10 Anlagen, nächste 80 m | Wolfsbergallee, 50 mBus 731 | jüdisch |
| muslimischer Friedhof | 1.210 m² | 1,6 km | 4 Anlagen, nächste 220 m | Westlicher Krebspfad, 330 mBus 731 | muslimisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Pforzheim kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bretten | 16,2 km | 1.680,00 €Erdbestattungsreihengrab475,00 € gespart | 700,00 €Urnenreihengrab176,00 € gespart |
| Nagold | 37,8 km | 1.800,00 €Reihengrab für Personen im Alter von mehr als 5 Jahren355,00 € gespart | 1.095,00 €Urnengrabstätte an einem Einzelbelegungsbaum im Ruhewald |
| Pforzheim (hier) | - | 2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 876,00 €Urnengemeinschaftsgrab |
| Vaihingen an der Enz | 19,1 km | 2.266,00 €Erdreihengrab | 1.171,00 €Anonymes Urnengrab |
| Kraichtal | 26,9 km | 2.292,00 €Erdreihengrab für Personen im Alter von zehn und mehr Jahren | 788,00 €Anonyme Urnenbestattung88,00 € gespart |
| Karlsruhe | 25,4 km | 2.340,00 €Erdbestattungsreihengrab | 2.076,00 €Urnenreihengrab |
| Stuttgart | 37,1 km | 2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen | 1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre |
| Baden-Baden | 36,8 km | 2.500,00 €Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 875,00 €Urnenreihengrab1,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 37,8 km | 475,00 €in Bretten, 16,2 km entfernt | 176,00 €in Bretten, 16,2 km entfernt |
Was ein Grab in Pforzheim kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim, Stadtrecht 7.17, vom 22.04.2008, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.12.2018, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2019.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDas günstigste Erdgrab in Pforzheim. Der Betrag von 1.250 Euro gilt nach der Überschrift der Ziffer 1 für die gesamte Ruhezeit von 25 Jahren. Nach Paragraf 10 Absatz 4 der Friedhofssatzung lässt sich die Ruhezeit eines Reihengrabs nicht verlängern und das Grab auch nicht in ein Wahlgrab umwandeln. | 1.250,00 € | 905,00 € | 2.155,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.1 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Reihengrab für Kinder bis 10 JahreDie Ruhezeit von zehn Jahren steht in Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung. Wir rechnen mit der Bestattungsgebühr für Kinder von 1 bis 10 Jahren; für Kinder bis zu einem Jahr sowie für Tot- und Fehlgeburten sinkt sie nach Ziffer 1.4 auf 215 Euro. | 320,00 € | 315,00 € | 635,00 € | 10 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.2 und Abschnitt B Ziffer 1.3 |
| UrnenreihengrabDer Betrag deckt die gesamte Ruhezeit von 15 Jahren, die Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Aschen festlegt. Eine Verlängerung sieht Paragraf 10 Absatz 4 für Reihengräber nicht vor. | 750,00 € | 186,00 € | 936,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 1.3 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste Grab in Pforzheim, aber nicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung nimmt dem Verfügungsberechtigten nur das Recht, ein Grabmal zu errichten; über die Pflege sagt die Satzung nichts, und Paragraf 23 Absatz 4 lädt sie allgemein dem Verantwortlichen auf. Die Beisetzung findet nach Paragraf 15 Absatz 1 ohne Beteiligung Dritter zu einem von der Stadt bestimmten Zeitpunkt statt, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. | 690,00 € | 186,00 € | 876,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.1 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Baumgemeinschaftsgrab im BestattungswaldgrabfeldHöchstens eine Urne je Grab, höchstens zwölf Gräber je Bestattungsbaum, keine Verlängerung möglich, so Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 sagt, die Grabpflege übernehme die Natur, und Absatz 2 verbietet Anpflanzungen, Grabschmuck, Kränze und Kerzen. Weil dort die Natur und nicht die Stadt genannt ist und keine Tarifziffer eine Pflegeleistung der Stadt abrechnet, führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 690,00 € | 186,00 € | 876,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 2.2 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| KinderwahlgrabDer Jahressatz beträgt 52 Euro. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung verleiht das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit, die für Kinder bis 10 Jahre zehn Jahre beträgt. Eine erneute Verleihung ist auf Antrag möglich und kostet wieder 52 Euro je Jahr. | 520,00 € | 315,00 € | 835,00 € | 10 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.1 und Abschnitt B Ziffer 1.3 |
| ErdeinzelwahlgrabDer Jahressatz beträgt 92 Euro und gilt nach Paragraf 5 Absatz 1 der Gebührensatzung für die ganze Grabstätte. Die Verlängerung kostet ebenfalls 92 Euro je Jahr. | 2.300,00 € | 905,00 € | 3.205,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.2 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Doppelwahlgrab, zweistellige ErdbestattungswahlgrabstätteDer Jahressatz von 102 Euro gilt für die ganze Grabstätte mit beiden Grabstellen, nicht je Stelle. Nach Paragraf 5 Absatz 1 der Gebührensatzung ist das Nutzungsrecht bei mehrstelligen Grabplätzen auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. Der Betrag deckt eine Beisetzung; jede weitere kostet die Bestattungsgebühr erneut. | 2.550,00 € | 905,00 € | 3.455,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.3 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Dreierwahlgrab, dreistellige ErdbestattungswahlgrabstätteDer Jahressatz von 112 Euro gilt für die ganze Grabstätte. Jede zusätzliche Grabstelle kostet zehn Euro je Jahr mehr. | 2.800,00 € | 905,00 € | 3.705,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.4 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Viererwahlgrab, vierstellige ErdbestattungswahlgrabstätteDer Jahressatz von 122 Euro gilt für die ganze Grabstätte. | 3.050,00 € | 905,00 € | 3.955,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.5 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Fünferwahlgrab, fünfstellige ErdbestattungswahlgrabstätteDer Jahressatz von 132 Euro gilt für die ganze Grabstätte. | 3.300,00 € | 905,00 € | 4.205,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.6 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Sechserwahlgrab, sechsstellige ErdbestattungswahlgrabstätteDer Jahressatz von 142 Euro gilt für die ganze Grabstätte, das größte Wahlgrab des Verzeichnisses. | 3.550,00 € | 905,00 € | 4.455,00 € | 25 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.1.7 und Abschnitt B Ziffer 1.1 |
| Urnenwahlgrab als ErdgrabDer Jahressatz beträgt 86 Euro, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Die Verlängerung kostet wieder 86 Euro je Jahr. | 1.290,00 € | 186,00 € | 1.476,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2.1 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Urneneinzelnische im Kolumbarium oder in einer UrnenmauerDer Jahressatz beträgt 85 Euro. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung muss die Nische unmittelbar nach der Beisetzung durch einen Handwerksbetrieb mit einer Grabplatte verschlossen werden; deren Preis steht nicht in der Satzung. Die Genehmigung der Abdeckplatte kostet nach Abschnitt C Ziffer 1.2 zusätzlich 24 Euro. | 1.275,00 € | 186,00 € | 1.461,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2.2 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Urnendoppelnische im Kolumbarium oder in einer UrnenmauerDer Jahressatz beträgt 85 Euro und damit genauso viel wie bei der Einzelnische, obwohl die Doppelnische zwei Urnen aufnimmt. Jede Beisetzung kostet die Beisetzungsgebühr erneut. | 1.275,00 € | 186,00 € | 1.461,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2.3 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| UrnenböschungsgrabDer Jahressatz beträgt 85 Euro. Das Grab nimmt nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu zwei Aschen auf und ist binnen acht Wochen nach der Beisetzung mit einer Grabplatte zu verschließen. | 1.275,00 € | 186,00 € | 1.461,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2.4 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Baumwahlgrab im BestattungswaldgrabfeldDer Jahressatz beträgt 130 Euro. An einem Bestattungsbaum finden nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung bis zu zwölf Urnen Platz. Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 sagt, die Grabpflege übernehme die Natur, und Absatz 2 verbietet jede Anpflanzung und jeden Grabschmuck. Weil dort die Natur und nicht die Stadt genannt ist und keine Tarifziffer eine Pflegeleistung der Stadt abrechnet, führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.950,00 € | 186,00 € | 2.136,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 3.2.5 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Pforzheim. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung entfällt jegliche Grabgestaltung, und über den Ort der Bestattung wird keine Auskunft erteilt; es gibt also keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Beisetzung findet nach Absatz 1 ohne Beteiligung Dritter statt, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. | 690,00 € | 186,00 € | 876,00 € | 15 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.1 und Abschnitt B Ziffer 2.1 |
| Anonymes KindergrabDas Verzeichnis führt die Zeile unter der Überschrift Anonyme Gräber, ohne die Grabart näher zu bestimmen. Wir ordnen sie der Erdbestattung zu und rechnen mit zehn Jahren Ruhezeit nach Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b sowie mit der Bestattungsgebühr für Kinder bis 1 Jahr, Tot- und Fehlgeburten. Pflegefrei ist das Grab, weil es anonym ist. | 220,00 € | 215,00 € | 435,00 € | 10 | Gebührenverzeichnis Abschnitt A Ziffer 4.2 und Abschnitt B Ziffer 1.4 |
Häufige Fragen zu Pforzheim
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Pforzheim?
- In Pforzheim sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 57,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Pforzheim?
- Hauptfriedhof ist mit 33,1 ha der größte Friedhof in Pforzheim. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Pforzheim?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Pforzheim gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener und Kinder über 10 Jahre nach Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis 10 Jahre nach Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Pforzheim?
- Ein Grab in Pforzheim kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengemeinschaftsgrab mit 876,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim, Stadtrecht 7.17, vom 22.04.2008, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.12.2018, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2019.
- Wer ist für die Friedhöfe in Pforzheim zuständig?
- Für die Friedhöfe in Pforzheim ist Friedhofsverwaltung der Stadt Pforzheim zuständig, Ispringer Straße 42, 75177 Pforzheim, Telefon 07231 39-3092. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Pforzheim, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim, Stadtrecht 7.17 vom 22.04.2008, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.12.2018, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2019
- Friedhofssatzung der Stadt Pforzheim, Stadtrecht 7.16 vom 18.12.2018, bekannt gemacht am 22.12.2018, in Kraft seit 01.01.2019
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.