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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nagold · Baden-Württemberg · AGS 08235046

Friedhofsgebühren in Nagold, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Nagold und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Nagold, Friedhofsverwaltung.

625,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Personen unter 5 Jahren, mit Beisetzung

9.025,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald für bis zu 12 Urnengrabstätten, Nutzungsdauer 60 Jahre, mit Beisetzung

18
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Beisetzung von Aschen auf den städtischen Friedhöfen

Paragraf 8 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Nagold kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Nagold führt 18 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Personen unter 5 Jahren mit 625,00 €, die teuerste Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald für bis zu 12 Urnengrabstätten, Nutzungsdauer 60 Jahre mit 9.025,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Nagold

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Personen im Alter von mehr als 5 JahrenDas günstigste Erdgrab in Nagold. Die Laufzeit entspricht nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Ruhezeit von 20 Jahren und lässt sich nicht verlängern.1.050,00 €750,00 €1.800,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Reihengrab als Rasengrab, Nutzungsdauer 20 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Nagold. Der Betrag setzt sich aus 1.050 Euro für die Überlassung des Reihengrabes und 960 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle zusammen. Die Pflege ist damit in der Gebühr enthalten.2.010,00 €750,00 €2.760,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 6.1.1 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Reihengrab für Personen unter 5 JahrenFür Kinder, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 15 Jahre.250,00 €375,00 €625,00 €15 J.Paragraf 5 Ziffer 3.2 und Ziffer 1.1.2 der Bestattungsgebührensatzung
Einzelwahlgrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht an einstelligen Wahlgräbern für 20 Jahre verliehen. In der Grabstätte sind nach Angabe der Stadt bis zu ein Sarg und drei Urnen möglich.1.500,00 €750,00 €2.250,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.1.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Einzelwahlgrab als Rasengrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag setzt sich aus 1.500 Euro für die Verleihung des Nutzungsrechts und 960 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle zusammen. Die Rasenpflege verlängert sich nach Ziffer 6.1.4 für 4 Euro je Monat.2.460,00 €750,00 €3.210,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.1.1 und Ziffer 6.1.1 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Mehrstelliges Wahlgrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche; ein Doppelwahlgrab kostet also das Doppelte. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht an mehrstelligen Wahlgräbern 30 Jahre, die Ruhezeit des einzelnen Verstorbenen bleibt bei 20 Jahren.2.225,00 €750,00 €2.975,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 5.1.2 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Mehrstelliges Wahlgrab als Rasengrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag setzt sich aus 2.225 Euro je Grabfläche und 1.440 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle über 30 Jahre zusammen.3.665,00 €750,00 €4.415,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 5.1.2 und Ziffer 6.1.2 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Sonderwahlgrab mit mehr als 5 Grabstellen, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Ein Sonderwahlgrab hat nach dem Tarif mehr als fünf Grabstellen und kostet entsprechend ein Vielfaches.3.740,00 €750,00 €4.490,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 5.3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung

10 Grabarten für die Urne in Nagold

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabNach Paragraf 12a Absatz 2 der Friedhofsordnung lässt sich die Ruhezeit eines Urnenreihengrabes nicht verlängern. Es nimmt eine Urne auf.750,00 €525,00 €1.275,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 4.1 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnenreihengrab als RasengrabDas günstigste pflegefreie Urnengrab auf den Friedhöfen der Stadt. Der Betrag setzt sich aus 750 Euro für die Überlassung des Urnenreihengrabes und 744 Euro für Nutzung und Pflege der Urnenrasengrabstelle zusammen.1.494,00 €525,00 €2.019,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 4.1 und Ziffer 6.1.3 sowie Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnennische, ReihennischeDas günstigste Urnengrab auf den städtischen Friedhöfen; nur der Einzelbelegungsbaum im Ruhewald ist noch günstiger. Nischen sind nach Paragraf 12a Absatz 1 der Friedhofsordnung Urnenstätten in Mauern, Terrassen und Hallen.700,00 €525,00 €1.225,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 4.3 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnenwahlgrab, Nutzungsdauer 20 JahreNach Paragraf 12a Absatz 3 der Friedhofsordnung finden in einem Urnenwahlgrab bis zu drei Urnen Platz. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte.1.000,00 €525,00 €1.525,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.2.1 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnenwahlgrab als Rasengrab, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag setzt sich aus 1.000 Euro für die Verleihung des Nutzungsrechts und 744 Euro für Nutzung und Pflege der Urnenrasengrabstelle zusammen. Die Rasenpflege verlängert sich nach Ziffer 6.1.5 für 3,10 Euro je Monat.1.744,00 €525,00 €2.269,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.2.1 und Ziffer 6.1.3 sowie Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnenwahlnische, Nutzungsdauer 20 JahreDie Wahlnische unterscheidet sich von der Reihennische der Ziffer 4.3 dadurch, dass sich das Nutzungsrecht verlängern lässt.925,00 €525,00 €1.450,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.2.3 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Urnengrabstätte an einem Einzelbelegungsbaum im RuhewaldDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Nagold überhaupt. Die Plätze werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Ruhewaldsatzung der Reihe nach belegt und für 20 Jahre zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Beide Beträge enthalten nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 der Ruhewaldsatzung 19 Prozent Umsatzsteuer.570,00 €525,00 €1.095,00 €20 J.Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben a und f der Satzung Ruhewald Nagold
Urnengrabstätte an einem Biotop im Ruhewald, etwa Baumstumpf oder FindlingDas Biotop steht dem Einzelbelegungsbaum gleich: Auch hier wird ein Verfügungsrecht vergeben, und der Tarif nennt denselben Betrag. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer.570,00 €525,00 €1.095,00 €20 J.Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben d und f der Satzung Ruhewald Nagold
Urnengrabstätte an einem Wahlbelegungsbaum im Ruhewald, Nutzungsdauer 30 JahreDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 2 der Ruhewaldsatzung für 30 Jahre verliehen. Eine Verlängerung hängt davon ab, ob der Belegungsbaum noch vital und verkehrssicher ist. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer.880,00 €525,00 €1.405,00 €30 J.Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben b und f der Satzung Ruhewald Nagold
Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald für bis zu 12 Urnengrabstätten, Nutzungsdauer 60 JahreDer Betrag gilt für den ganzen Baum mit bis zu zwölf Urnengrabstätten, also für höchstens 708,33 Euro je Stelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 13 Absatz 3 der Ruhewaldsatzung 60 Jahre. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer.8.500,00 €525,00 €9.025,00 €60 J.Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben c und f der Satzung Ruhewald Nagold

44 weitere Gebühren in der Satzung von Nagold

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Herstellen und Schließen des Grabes für Personen im Alter von mehr als 5 Jahren750,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Herstellen und Schließen des Grabes für Personen unter 5 Jahren375,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.1.2 der Bestattungsgebührensatzung
Beisetzung einer Urne, regelmäßiger Satz525,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Beisetzung im Ruhewald, Öffnen und Schließen des Grabes einschließlich Trauerfeier am Aussegnungsplatz, mit 19 Prozent Umsatzsteuer525,00 €Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe f der Satzung Ruhewald Nagold
Genehmigung der Aufstellung und Veränderung eines Grabmales30,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Genehmigung der Aufstellung und Veränderung einer Grabeinfassung15,00 €Paragraf 4 Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührensatzung
Ermäßigung der Genehmigungsgebühren bei Gräbern für Personen bis zu 5 Jahren50 Prozent ErmäßigungParagraf 4 Ziffer 1.3 der Bestattungsgebührensatzung
Erlaubnis für gewerbsmäßige Grabmalaufsteller im Einzelfall, für ein Grab25,00 €Paragraf 4 Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Zweijährige Dauererlaubnis für gewerbsmäßige Grabmalaufsteller, für mehrere Gräber80,00 €Paragraf 4 Ziffer 2.2 der Bestattungsgebührensatzung
Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege auf die Dauer von zwei Jahren80,00 €Paragraf 4 Ziffer 3 der Bestattungsgebührensatzung
Genehmigung zur Ausgrabung von Verstorbenen, Urnen und Gebeinen40,00 €Paragraf 4 Ziffer 4 der Bestattungsgebührensatzung
Genehmigung zur Beisetzung von Gebeinen, die von auswärts überführt werden40,00 €Paragraf 4 Ziffer 5 der Bestattungsgebührensatzung
Benutzung des Aufbahrungsraums100,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührensatzung
Benutzung einer Aussegnungshalle in der Kernstadt Nagold340,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.3.1 der Bestattungsgebührensatzung
Benutzung einer Aussegnungshalle in den Stadtteilen200,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.3.2 der Bestattungsgebührensatzung
Ermäßigung der Gebühren für Bestattung, Aufbahrungsraum und Aussegnungshalle bei Tot- und Fehlgeburten50 Prozent ErmäßigungParagraf 5 Ziffer 1.4 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag zum Herstellen und Schließen des Grabes an Samstagen und Sonntagen60 Prozent ZuschlagParagraf 5 Ziffer 1.5 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag zum Herstellen und Schließen des Grabes an Feiertagen135 Prozent ZuschlagParagraf 5 Ziffer 1.6 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag zur Urnenbeisetzung an Samstagen und Sonntagen60 Prozent ZuschlagParagraf 5 Ziffer 2.2 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag zur Urnenbeisetzung an Feiertagen135 Prozent ZuschlagParagraf 5 Ziffer 2.3 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Reihengrabes360,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.3 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Urnenreihengrabes252,00 €Paragraf 5 Ziffer 4.2 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Wahlgrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer360,00 €Paragraf 5 Ziffer 5.1.3 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Wahlgrabes mit 30 Jahren Nutzungsdauer540,00 €Paragraf 5 Ziffer 5.1.4 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Urnenwahlgrabes252,00 €Paragraf 5 Ziffer 5.2.2 der Bestattungsgebührensatzung
Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Sonderwahlgrabes540,00 €Paragraf 5 Ziffer 5.3.2 der Bestattungsgebührensatzung
Verlängerung eines Nutzungsrechts für die Dauer einer Nutzungsperiodederselbe Betrag wie bei der Verleihung nach den Ziffern 5.1 bis 5.3Paragraf 5 Ziffer 5.4.1 der Bestattungsgebührensatzung
Verlängerung eines Nutzungsrechts für eine abweichende Daueranteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer, angefangene Monate zählen vollParagraf 5 Ziffer 5.4.2 der Bestattungsgebührensatzung
Nutzung und Pflege eines Rasengrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer960,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.1.1 der Bestattungsgebührensatzung
Nutzung und Pflege eines Rasengrabes mit 30 Jahren Nutzungsdauer1.440,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.1.2 der Bestattungsgebührensatzung
Nutzung und Pflege eines Urnenrasengrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer744,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.1.3 der Bestattungsgebührensatzung
Verlängerung der Rasenpflege für ein Rasenwahlgrab, je Monat4,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.1.4 der Bestattungsgebührensatzung
Verlängerung der Rasenpflege für ein Urnenrasenwahlgrab, je Monat3,10 €Paragraf 5 Ziffer 6.1.5 der Bestattungsgebührensatzung
Unterhaltung der Platteneinfassung eines Erdwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat1,50 €Paragraf 5 Ziffer 6.2.1 der Bestattungsgebührensatzung
Unterhaltung der Platteneinfassung eines Urnenwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat1,05 €Paragraf 5 Ziffer 6.2.2 der Bestattungsgebührensatzung
Unterhaltung der Platteneinfassung eines Sonderwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat1,50 €Paragraf 5 Ziffer 6.2.3 der Bestattungsgebührensatzung
Ersatz für das vorzeitige Räumen einer Grabstelle, je Jahr80,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.3.1 der Bestattungsgebührensatzung
Räumen eines Erdreihengrabes mit Einfassung160,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.3.2 der Bestattungsgebührensatzung
Räumen eines Erdreihengrabes ohne Einfassung110,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.3.3 der Bestattungsgebührensatzung
Räumen eines Urnenreihengrabes mit Einfassung110,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.3.4 der Bestattungsgebührensatzung
Räumen eines Urnenreihengrabes ohne Einfassung90,00 €Paragraf 5 Ziffer 6.3.5 der Bestattungsgebührensatzung
Umschreibung oder Stornierung von Nutzungsberechtigten im Ruhewald95,00 €Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Satzung Ruhewald Nagold
Trauerfeier in der Aussegnungshalle des Friedhofs Nagold für eine Beisetzung im Ruhewald340,00 €Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe g der Satzung Ruhewald Nagold
Samstagszuschlag auf die Beisetzung im Ruhewald60 Prozent ZuschlagParagraf 16 Absatz 1 Buchstabe h der Satzung Ruhewald Nagold
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Was ein Grab in Nagold über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.000,00 €

Reihengrab für Personen im Alter von mehr als 5 Jahren in Nagold, über 20 Jahre, das sind 350,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung1.050,00 €
BestattungParagraf 5 Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung750,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde1.800,00 €

Das günstigste Erdgrab in Nagold. Die Laufzeit entspricht nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Ruhezeit von 20 Jahren und lässt sich nicht verlängern.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Nagold offenlässt

  • Die Gebührensätze stammen aus der 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015 und gelten seit dem 01.01.2016. Sie sind damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde im Ortsrecht der Stadt, das unter der Gliederungsnummer 2.11 nur diese eine Datei führt und ihren Stand schon im Dateinamen trägt, und in der Volltextsuche von nagold.de, die auch die Amtsblätter der Stadt erfasst. Die Suche nach Bestattungsgebühren, Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühr, Reihengrab, Urnennische, Rasengrab und Rasenpflege liefert kein Amtsblatt und keine Bekanntmachung mit einer jüngeren Fassung.
  • Nagold führt kein eigenes Rasengrab im Tarif. Die Beträge der Rasengrabarten oben sind die Summe aus der Überlassungs- oder Verleihungsgebühr des jeweiligen Grabes und dem Betrag für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle nach Paragraf 5 Ziffer 6.1. Für diese Lesart sprechen drei Dinge: Der Rasenbetrag ist genau der Monatssatz der Ziffern 6.1.4 und 6.1.5 mal der Laufzeit, der Zuschlag für die Platteneinfassung ist genauso gebaut und heißt im Tarif ausdrücklich Zuschlag, und Ziffer 5.4.1 verlangt für die Verlängerung eines Nutzungsrechts den vollen Satz der Ziffern 5.1 bis 5.3 ohne Ausnahme für Rasengräber. Läse man die 960 Euro als vollständigen Preis, wäre ein Rasenreihengrab billiger als ein gewöhnliches Reihengrab, und die Rasenpflege ließe sich nach Ziffer 6.1.4 kein zweites Mal verlängern.
  • Den Zuschlag für die Platteneinfassung rechnen wir nicht in die Grabpreise ein. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofsordnung verlangt zwar grundsätzlich eine Grabeinfassung, nimmt davon aber die Platteneinfassungen und die Rasengräber aus, und Absatz 6 verbietet Einzeleinfassungen nur in denjenigen Grabfeldern, die mit Platten eingefasst sind. Der Zuschlag hängt also am Grabfeld und nicht an jeder Grabstätte. Er steht vollständig unter den weiteren Gebühren.
  • Die Beträge für Wahlgräber, mehrstellige Wahlgräber und Sonderwahlgräber gelten je Einzelgrabfläche. Ein Doppelwahlgrab kostet nach Ziffer 5.1.2 also 4.450 Euro und nicht 2.225 Euro. Wir führen den Satz je Grabfläche, weil er die vergleichbare Einheit ist.
  • Paragraf 12 der Friedhofsordnung widerspricht sich: Absatz 4 nennt Wahlgräber ein- bis vierstellig und alles darüber ein Sonderwahlgrab, Absatz 5 nennt sie ein- bis fünfstellig mit derselben Folge. Wir folgen dem Gebührentarif, der in Ziffer 5.3 von mehr als fünf Grabstellen spricht.
  • Die Ruhezeit im Ruhewald beträgt nach Paragraf 7 Absatz 1 der Ruhewaldsatzung 15 Jahre, die Laufzeit des Grabes nach Paragraf 13 aber 20, 30 oder 60 Jahre. Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit dagegen nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 20 Jahre. Wir führen beide Angaben getrennt.
  • Der Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald kostet 8.500 Euro für bis zu zwölf Urnengrabstätten. Ein Preis für eine einzelne Stelle an einem solchen Baum steht nicht im Tarif.
  • Die Beträge der Ruhewaldsatzung enthalten nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Wir übernehmen diese Bruttobeträge, weil sie das sind, was die Angehörigen zahlen. Für die Gebühren der Bestattungsgebührensatzung nennt die Satzung keine Umsatzsteuer.
  • Die Benutzung einer Aussegnungshalle kostet 340 Euro in der Kernstadt und 200 Euro in den Stadtteilen, die Benutzung des Aufbahrungsraums 100 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil der Tarif es als eigene Leistung führt. Nur im Ruhewald ist die Trauerfeier am Aussegnungsplatz nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe f in der Beisetzungsgebühr enthalten.
  • Für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhebt die Stadt Zuschläge von 60 beziehungsweise 135 Prozent auf die Bestattungs- und Beisetzungsgebühr. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
  • Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung kennt anonyme Urnenrasengräber. Einen eigenen Betrag dafür nennt der Gebührentarif nicht, deshalb führen wir keine anonyme Grabart.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Sie nennt auf der Friedhofsseite nur die Rufnummer, die Faxnummer und die Adresse des Friedhofs in der Georg-Wagner-Straße.

Friedhöfe in Nagold und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.