Nagold · Baden-Württemberg · AGS 08235046
Friedhofsgebühren in Nagold, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Nagold und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Nagold, Friedhofsverwaltung.
- 625,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 9.025,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Beisetzung von Aschen auf den städtischen Friedhöfen
Reihengrab für Personen unter 5 Jahren, mit Beisetzung
Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald für bis zu 12 Urnengrabstätten, Nutzungsdauer 60 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Nagold kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Nagold
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen im Alter von mehr als 5 JahrenDas günstigste Erdgrab in Nagold. Die Laufzeit entspricht nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Ruhezeit von 20 Jahren und lässt sich nicht verlängern. | 1.050,00 € | 750,00 € | 1.800,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Reihengrab als Rasengrab, Nutzungsdauer 20 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Nagold. Der Betrag setzt sich aus 1.050 Euro für die Überlassung des Reihengrabes und 960 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle zusammen. Die Pflege ist damit in der Gebühr enthalten. | 2.010,00 € | 750,00 € | 2.760,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 6.1.1 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Reihengrab für Personen unter 5 JahrenFür Kinder, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 15 Jahre. | 250,00 € | 375,00 € | 625,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffer 3.2 und Ziffer 1.1.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Einzelwahlgrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht an einstelligen Wahlgräbern für 20 Jahre verliehen. In der Grabstätte sind nach Angabe der Stadt bis zu ein Sarg und drei Urnen möglich. | 1.500,00 € | 750,00 € | 2.250,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.1.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Einzelwahlgrab als Rasengrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag setzt sich aus 1.500 Euro für die Verleihung des Nutzungsrechts und 960 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle zusammen. Die Rasenpflege verlängert sich nach Ziffer 6.1.4 für 4 Euro je Monat. | 2.460,00 € | 750,00 € | 3.210,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.1.1 und Ziffer 6.1.1 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Mehrstelliges Wahlgrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche; ein Doppelwahlgrab kostet also das Doppelte. Nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsordnung läuft das Nutzungsrecht an mehrstelligen Wahlgräbern 30 Jahre, die Ruhezeit des einzelnen Verstorbenen bleibt bei 20 Jahren. | 2.225,00 € | 750,00 € | 2.975,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.1.2 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Mehrstelliges Wahlgrab als Rasengrab, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag setzt sich aus 2.225 Euro je Grabfläche und 1.440 Euro für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle über 30 Jahre zusammen. | 3.665,00 € | 750,00 € | 4.415,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.1.2 und Ziffer 6.1.2 sowie Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Sonderwahlgrab mit mehr als 5 Grabstellen, je Grabfläche, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt je Einzelgrabfläche. Ein Sonderwahlgrab hat nach dem Tarif mehr als fünf Grabstellen und kostet entsprechend ein Vielfaches. | 3.740,00 € | 750,00 € | 4.490,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
10 Grabarten für die Urne in Nagold
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabNach Paragraf 12a Absatz 2 der Friedhofsordnung lässt sich die Ruhezeit eines Urnenreihengrabes nicht verlängern. Es nimmt eine Urne auf. | 750,00 € | 525,00 € | 1.275,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 4.1 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnenreihengrab als RasengrabDas günstigste pflegefreie Urnengrab auf den Friedhöfen der Stadt. Der Betrag setzt sich aus 750 Euro für die Überlassung des Urnenreihengrabes und 744 Euro für Nutzung und Pflege der Urnenrasengrabstelle zusammen. | 1.494,00 € | 525,00 € | 2.019,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 4.1 und Ziffer 6.1.3 sowie Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnennische, ReihennischeDas günstigste Urnengrab auf den städtischen Friedhöfen; nur der Einzelbelegungsbaum im Ruhewald ist noch günstiger. Nischen sind nach Paragraf 12a Absatz 1 der Friedhofsordnung Urnenstätten in Mauern, Terrassen und Hallen. | 700,00 € | 525,00 € | 1.225,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 4.3 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrab, Nutzungsdauer 20 JahreNach Paragraf 12a Absatz 3 der Friedhofsordnung finden in einem Urnenwahlgrab bis zu drei Urnen Platz. Der Betrag gilt für die ganze Grabstätte. | 1.000,00 € | 525,00 € | 1.525,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.2.1 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrab als Rasengrab, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag setzt sich aus 1.000 Euro für die Verleihung des Nutzungsrechts und 744 Euro für Nutzung und Pflege der Urnenrasengrabstelle zusammen. Die Rasenpflege verlängert sich nach Ziffer 6.1.5 für 3,10 Euro je Monat. | 1.744,00 € | 525,00 € | 2.269,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.2.1 und Ziffer 6.1.3 sowie Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnenwahlnische, Nutzungsdauer 20 JahreDie Wahlnische unterscheidet sich von der Reihennische der Ziffer 4.3 dadurch, dass sich das Nutzungsrecht verlängern lässt. | 925,00 € | 525,00 € | 1.450,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.2.3 und Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Urnengrabstätte an einem Einzelbelegungsbaum im RuhewaldDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Nagold überhaupt. Die Plätze werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Ruhewaldsatzung der Reihe nach belegt und für 20 Jahre zugeteilt, eine Verlängerung ist nicht möglich. Beide Beträge enthalten nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 der Ruhewaldsatzung 19 Prozent Umsatzsteuer. | 570,00 € | 525,00 € | 1.095,00 € | 20 J. | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben a und f der Satzung Ruhewald Nagold |
| Urnengrabstätte an einem Biotop im Ruhewald, etwa Baumstumpf oder FindlingDas Biotop steht dem Einzelbelegungsbaum gleich: Auch hier wird ein Verfügungsrecht vergeben, und der Tarif nennt denselben Betrag. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. | 570,00 € | 525,00 € | 1.095,00 € | 20 J. | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben d und f der Satzung Ruhewald Nagold |
| Urnengrabstätte an einem Wahlbelegungsbaum im Ruhewald, Nutzungsdauer 30 JahreDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 2 der Ruhewaldsatzung für 30 Jahre verliehen. Eine Verlängerung hängt davon ab, ob der Belegungsbaum noch vital und verkehrssicher ist. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. | 880,00 € | 525,00 € | 1.405,00 € | 30 J. | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben b und f der Satzung Ruhewald Nagold |
| Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald für bis zu 12 Urnengrabstätten, Nutzungsdauer 60 JahreDer Betrag gilt für den ganzen Baum mit bis zu zwölf Urnengrabstätten, also für höchstens 708,33 Euro je Stelle. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 13 Absatz 3 der Ruhewaldsatzung 60 Jahre. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. | 8.500,00 € | 525,00 € | 9.025,00 € | 60 J. | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstaben c und f der Satzung Ruhewald Nagold |
44 weitere Gebühren in der Satzung von Nagold
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Herstellen und Schließen des Grabes für Personen im Alter von mehr als 5 Jahren | 750,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Herstellen und Schließen des Grabes für Personen unter 5 Jahren | 375,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne, regelmäßiger Satz | 525,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Beisetzung im Ruhewald, Öffnen und Schließen des Grabes einschließlich Trauerfeier am Aussegnungsplatz, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 525,00 € | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe f der Satzung Ruhewald Nagold |
| Genehmigung der Aufstellung und Veränderung eines Grabmales | 30,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Genehmigung der Aufstellung und Veränderung einer Grabeinfassung | 15,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Ermäßigung der Genehmigungsgebühren bei Gräbern für Personen bis zu 5 Jahren | 50 Prozent Ermäßigung | Paragraf 4 Ziffer 1.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Erlaubnis für gewerbsmäßige Grabmalaufsteller im Einzelfall, für ein Grab | 25,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zweijährige Dauererlaubnis für gewerbsmäßige Grabmalaufsteller, für mehrere Gräber | 80,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege auf die Dauer von zwei Jahren | 80,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Genehmigung zur Ausgrabung von Verstorbenen, Urnen und Gebeinen | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4 der Bestattungsgebührensatzung |
| Genehmigung zur Beisetzung von Gebeinen, die von auswärts überführt werden | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5 der Bestattungsgebührensatzung |
| Benutzung des Aufbahrungsraums | 100,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Benutzung einer Aussegnungshalle in der Kernstadt Nagold | 340,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.3.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Benutzung einer Aussegnungshalle in den Stadtteilen | 200,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.3.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Ermäßigung der Gebühren für Bestattung, Aufbahrungsraum und Aussegnungshalle bei Tot- und Fehlgeburten | 50 Prozent Ermäßigung | Paragraf 5 Ziffer 1.4 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag zum Herstellen und Schließen des Grabes an Samstagen und Sonntagen | 60 Prozent Zuschlag | Paragraf 5 Ziffer 1.5 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag zum Herstellen und Schließen des Grabes an Feiertagen | 135 Prozent Zuschlag | Paragraf 5 Ziffer 1.6 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag zur Urnenbeisetzung an Samstagen und Sonntagen | 60 Prozent Zuschlag | Paragraf 5 Ziffer 2.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag zur Urnenbeisetzung an Feiertagen | 135 Prozent Zuschlag | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Reihengrabes | 360,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Urnenreihengrabes | 252,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Wahlgrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer | 360,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.1.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Wahlgrabes mit 30 Jahren Nutzungsdauer | 540,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.1.4 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Urnenwahlgrabes | 252,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.2.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Zuschlag für die Platteneinfassung der Grabfläche eines Sonderwahlgrabes | 540,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.3.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts für die Dauer einer Nutzungsperiode | derselbe Betrag wie bei der Verleihung nach den Ziffern 5.1 bis 5.3 | Paragraf 5 Ziffer 5.4.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts für eine abweichende Dauer | anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur Verlängerungsdauer, angefangene Monate zählen voll | Paragraf 5 Ziffer 5.4.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Nutzung und Pflege eines Rasengrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer | 960,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Nutzung und Pflege eines Rasengrabes mit 30 Jahren Nutzungsdauer | 1.440,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Nutzung und Pflege eines Urnenrasengrabes mit 20 Jahren Nutzungsdauer | 744,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Verlängerung der Rasenpflege für ein Rasenwahlgrab, je Monat | 4,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1.4 der Bestattungsgebührensatzung |
| Verlängerung der Rasenpflege für ein Urnenrasenwahlgrab, je Monat | 3,10 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1.5 der Bestattungsgebührensatzung |
| Unterhaltung der Platteneinfassung eines Erdwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat | 1,50 € | Paragraf 5 Ziffer 6.2.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Unterhaltung der Platteneinfassung eines Urnenwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat | 1,05 € | Paragraf 5 Ziffer 6.2.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Unterhaltung der Platteneinfassung eines Sonderwahlgrabes bei Nutzungsverlängerung, je Grabfläche und Monat | 1,50 € | Paragraf 5 Ziffer 6.2.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Ersatz für das vorzeitige Räumen einer Grabstelle, je Jahr | 80,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3.1 der Bestattungsgebührensatzung |
| Räumen eines Erdreihengrabes mit Einfassung | 160,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3.2 der Bestattungsgebührensatzung |
| Räumen eines Erdreihengrabes ohne Einfassung | 110,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3.3 der Bestattungsgebührensatzung |
| Räumen eines Urnenreihengrabes mit Einfassung | 110,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3.4 der Bestattungsgebührensatzung |
| Räumen eines Urnenreihengrabes ohne Einfassung | 90,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3.5 der Bestattungsgebührensatzung |
| Umschreibung oder Stornierung von Nutzungsberechtigten im Ruhewald | 95,00 € | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe e der Satzung Ruhewald Nagold |
| Trauerfeier in der Aussegnungshalle des Friedhofs Nagold für eine Beisetzung im Ruhewald | 340,00 € | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe g der Satzung Ruhewald Nagold |
| Samstagszuschlag auf die Beisetzung im Ruhewald | 60 Prozent Zuschlag | Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h der Satzung Ruhewald Nagold |
Was ein Grab in Nagold über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.000,00 €
Reihengrab für Personen im Alter von mehr als 5 Jahren in Nagold, über 20 Jahre, das sind 350,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 3.1 und Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung | 1.050,00 € |
| BestattungParagraf 5 Ziffer 1.1.1 der Bestattungsgebührensatzung | 750,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.800,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Nagold. Die Laufzeit entspricht nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Ruhezeit von 20 Jahren und lässt sich nicht verlängern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11, vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Nagold offenlässt
- Die Gebührensätze stammen aus der 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015 und gelten seit dem 01.01.2016. Sie sind damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde im Ortsrecht der Stadt, das unter der Gliederungsnummer 2.11 nur diese eine Datei führt und ihren Stand schon im Dateinamen trägt, und in der Volltextsuche von nagold.de, die auch die Amtsblätter der Stadt erfasst. Die Suche nach Bestattungsgebühren, Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühr, Reihengrab, Urnennische, Rasengrab und Rasenpflege liefert kein Amtsblatt und keine Bekanntmachung mit einer jüngeren Fassung.
- Nagold führt kein eigenes Rasengrab im Tarif. Die Beträge der Rasengrabarten oben sind die Summe aus der Überlassungs- oder Verleihungsgebühr des jeweiligen Grabes und dem Betrag für Nutzung und Pflege der Rasengrabstelle nach Paragraf 5 Ziffer 6.1. Für diese Lesart sprechen drei Dinge: Der Rasenbetrag ist genau der Monatssatz der Ziffern 6.1.4 und 6.1.5 mal der Laufzeit, der Zuschlag für die Platteneinfassung ist genauso gebaut und heißt im Tarif ausdrücklich Zuschlag, und Ziffer 5.4.1 verlangt für die Verlängerung eines Nutzungsrechts den vollen Satz der Ziffern 5.1 bis 5.3 ohne Ausnahme für Rasengräber. Läse man die 960 Euro als vollständigen Preis, wäre ein Rasenreihengrab billiger als ein gewöhnliches Reihengrab, und die Rasenpflege ließe sich nach Ziffer 6.1.4 kein zweites Mal verlängern.
- Den Zuschlag für die Platteneinfassung rechnen wir nicht in die Grabpreise ein. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofsordnung verlangt zwar grundsätzlich eine Grabeinfassung, nimmt davon aber die Platteneinfassungen und die Rasengräber aus, und Absatz 6 verbietet Einzeleinfassungen nur in denjenigen Grabfeldern, die mit Platten eingefasst sind. Der Zuschlag hängt also am Grabfeld und nicht an jeder Grabstätte. Er steht vollständig unter den weiteren Gebühren.
- Die Beträge für Wahlgräber, mehrstellige Wahlgräber und Sonderwahlgräber gelten je Einzelgrabfläche. Ein Doppelwahlgrab kostet nach Ziffer 5.1.2 also 4.450 Euro und nicht 2.225 Euro. Wir führen den Satz je Grabfläche, weil er die vergleichbare Einheit ist.
- Paragraf 12 der Friedhofsordnung widerspricht sich: Absatz 4 nennt Wahlgräber ein- bis vierstellig und alles darüber ein Sonderwahlgrab, Absatz 5 nennt sie ein- bis fünfstellig mit derselben Folge. Wir folgen dem Gebührentarif, der in Ziffer 5.3 von mehr als fünf Grabstellen spricht.
- Die Ruhezeit im Ruhewald beträgt nach Paragraf 7 Absatz 1 der Ruhewaldsatzung 15 Jahre, die Laufzeit des Grabes nach Paragraf 13 aber 20, 30 oder 60 Jahre. Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit dagegen nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 20 Jahre. Wir führen beide Angaben getrennt.
- Der Familien- und Freundschaftsbaum im Ruhewald kostet 8.500 Euro für bis zu zwölf Urnengrabstätten. Ein Preis für eine einzelne Stelle an einem solchen Baum steht nicht im Tarif.
- Die Beträge der Ruhewaldsatzung enthalten nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Wir übernehmen diese Bruttobeträge, weil sie das sind, was die Angehörigen zahlen. Für die Gebühren der Bestattungsgebührensatzung nennt die Satzung keine Umsatzsteuer.
- Die Benutzung einer Aussegnungshalle kostet 340 Euro in der Kernstadt und 200 Euro in den Stadtteilen, die Benutzung des Aufbahrungsraums 100 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil der Tarif es als eigene Leistung führt. Nur im Ruhewald ist die Trauerfeier am Aussegnungsplatz nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe f in der Beisetzungsgebühr enthalten.
- Für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhebt die Stadt Zuschläge von 60 beziehungsweise 135 Prozent auf die Bestattungs- und Beisetzungsgebühr. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung kennt anonyme Urnenrasengräber. Einen eigenen Betrag dafür nennt der Gebührentarif nicht, deshalb führen wir keine anonyme Grabart.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Sie nennt auf der Friedhofsseite nur die Rufnummer, die Faxnummer und die Adresse des Friedhofs in der Georg-Wagner-Straße.
Friedhöfe in Nagold und die Gebühren von 287 weiteren Gemeinden
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- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Elsdorf13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wipperfürth9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Overath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Quedlinburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen, Bestattungsgebührensatzung, Ortsrecht der Stadt Nagold 2.11 vom 17.11.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 16.12.2015, gültig ab 01.01.2016
- Satzung Ruhewald Nagold, Ortsrecht der Stadt Nagold 3.20, mit dem Gebührentarif des Paragrafen 16 vom Gemeinderat am 12.10.2021 beschlossen, ausgefertigt am 23.10.2021, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
- Friedhofsordnung der Stadt Nagold, Ortsrecht der Stadt Nagold 3.5, mit Ruhezeiten, Grabarten und Pflegepflichten vom 25.06.1985, zuletzt geändert durch die 7. Änderung, in Kraft seit 04.06.2017
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.