Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06534004
Alle 8 Friedhöfe in Biedenkopf
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06461 704-306
- Stadt Biedenkopf, Fachbereich III Sicherheit, Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung
- 2.800,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 900,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
35216 Biedenkopf
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Biedenkopf nehmen zusammen 10,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Biedenkopf ist der größte mit 4,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.130 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,5 km entfernt, der entlegenste 5,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Biedenkopf rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Biedenkopf, Fachbereich III Sicherheit, Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung
Hainstraße 6335216 Biedenkopf
06461 704-306
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 UhrMontag zusätzlich 14 bis 15.30 UhrMittwoch zusätzlich 14 bis 18 UhrDas Bestattungswesen liegt beim Fachbereich III Sicherheit, Ordnung und Soziales. Ansprechpartnerin ist Jasmin Betz unter 06461 704-306. Eigene Sprechzeiten für die Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; eingetragen sind die Öffnungszeiten des Rathauses in der Hainstraße.
Die 8 Friedhöfe in Biedenkopf, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Biedenkopf | 4,7 ha | 1,5 km | 7 Anlagen, nächste 90 m | Industriestraße, 170 mBus 481, Bus MR-40, Bus MR-51, Bus MR-52 | keine Angabe |
| Friedhof Wallau | 2,2 ha | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Gasthaus Kroh, 390 mBus 481, Bus 491, Bus MR-51, Bus MR-52 | keine Angabe |
| Friedhof Breidenstein | 1,1 ha | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Schloßstraße, 360 mBus 491, Bus MR-51, Bus MR-52, Bus MR-54 | christlich |
| Friedhof Kombach | 5.130 m² | 4,6 km | 2 Anlagen, nächste 260 m | Kombach Dorfgemeinschaftshaus, 300 mBus MR-51, Bus MR-52, Bus MR-53 | christlich |
| Friedhof Weifenbach | 4.550 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Weifenbach, 380 mBus MR-51, Bus MR-52, Bus MR-54, Bus MR-56 | christlich |
| Friedhof Engelbach | 4.520 m² | 5,8 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Engelbach Kirche, 190 m | christlich |
| Friedhof Eckelshausen | 4.400 m² | 4 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Wiesenstraße, 450 mBus MR-53 | christlich |
| Friedhof Dexbach | 3.440 m² | 4,9 km | 1 Anlagen, nächste 220 m | Dexbach, 220 mBus MR-65, Bus MR-65 AST | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Biedenkopf kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 27 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Dautphetal | 8,5 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld |
| Schmallenberg | 34,1 km | 1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre | 684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D |
| Frankenberg (Eder) | 24,5 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gladenbach | 16,7 km | 1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld |
| Herborn | 31,1 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Wetzlar | 38,4 km | 2.079,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 723,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne |
| Gießen | 38,1 km | 2.193,00 €Reihengrabstätte für die Erdbestattung, Person über 8 Lebensjahre | 914,00 €Waldgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum, Wertstufe 1 |
| Am meisten zu sparen | bis 38,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Biedenkopf kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Biedenkopf, Ortsrecht 130301, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 7 bis 15, von der Stadtverordnetenversammlung in der 18. Sitzung am 21.12.2023 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofgebührensatzung vom 26.09.2019 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.07.2022 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas gewöhnliche Erdgrab und auf allen neun Friedhöfen zu haben. Die 2.800 Euro decken nach dem Wortlaut des Paragrafen 10 drei Leistungen ab: die Überlassung der Grabstätte, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Abräumung nach Ablauf der Ruhefrist. Eine gesonderte Bestattungsgebühr wird nicht erhoben. Die Laufzeit ist die Ruhezeit: Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung gibt Reihengrabstätten erst im Todesfall und für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden ab, und die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 dreißig Jahre. Nicht verlängerbar: Paragraf 14 Absatz 4 schließt Wiedererwerb und Verlängerung aus, und die Beschlussvorlage VL-234/2018 begründet das damit, dass eine Verlängerungsmöglichkeit in Abstimmung mit dem Hessischen Städtetag nicht vorgesehen sei, weil sie Gestaltung, Pflege und Wiederbelegung der Reihengrabfelder erheblich erschweren würde. Die Grabstätte misst nach Paragraf 14 Absatz 3 Nummer 2 in Länge und Breite 2,00 mal 1,00 Meter. Nach Absatz 5 dürfen nachträglich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, jede zu 635 Euro nach Paragraf 13 des Tarifs. Nicht pflegefrei: Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung macht die verfügungsberechtigte Person für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und Absatz 8 legt ihr zusätzlich die Pflege der Fläche zwischen den Grabstätten auf. | 2.800,00 € | 0,00 € | 2.800,00 € | 30 | Paragraf 10 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Kindergrab, und es hat in Biedenkopf eine Sonderregelung, die kein Geld kostet. Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung sagt, Grabstätten von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr könnten bestehen bleiben, solange sie gepflegt sind und die Verfügungsberechtigten nicht die Abräumung beantragen; erst wenn die Pflege ausbleibt oder ein Antrag gestellt wird, erfolgt die Abräumung. Die Beschlussvorlage VL-234/2018 nennt als Grund ausdrücklich den Wunsch von Angehörigen der Verstorbenen. Das ist keine Verlängerung des Nutzungsrechts, denn der Tarif kennt dafür keinen Satz und Paragraf 14 Absatz 4 schließt die Verlängerung von Reihengrabstätten aus; erfasst ist die Grabart deshalb als nicht verlängerbar. Die Ruhezeit beträgt wie bei Erwachsenen dreißig Jahre. Die Grabstätte misst nach Paragraf 14 Absatz 3 Nummer 1 in Länge und Breite 1,20 mal 0,60 Meter. Die Gebühr von 1.450 Euro enthält Überlassung, Beisetzung und Abräumung. Eine eigene Regelung oder Gebührenbefreiung für Fehl- und Totgeburten, wie sie Homberg an der Efze in den Paragrafen 30a bis 30c kennt, hat Biedenkopf nicht. | 1.450,00 € | 0,00 € | 1.450,00 € | 30 | Paragraf 10 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung |
| Familienwahlgrabstätte für bis zu zwei ErdbestattungenDie teuerste Grabart des Tarifs, und der Preis erklärt sich aus der Laufzeit. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung verleiht das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auf Antrag für sechzig Jahre und nur anlässlich eines Todesfalles; die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Die 9.600 Euro enthalten nach dem Wortlaut des Tarifs den Erwerb des Nutzungsrechts, die Beisetzung des ersten Sarges und die Abräumung nach Ablauf der Nutzungszeit. Die zweite Sargbeisetzung kostet 2.300 Euro, eine Urnenbeisetzung 635 Euro. Die Rechenprobe geht auf: Die Verlängerung um fünf Jahre kostet 609 Euro, das sind 121,80 Euro je Jahr, mal sechzig Jahre 7.308 Euro, dazu 2.300 Euro für die Sargbeisetzung ergibt 9.608 Euro gegenüber 9.600 im Tarif. Verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte, jeweils um fünf Jahre; weitere Verlängerungen sind möglich. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 15 in Länge und Breite 2,20 mal 2,50 Meter. Nicht pflegefrei: Paragraf 15 Absatz 13 sagt ausdrücklich, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Angeboten wird die Grabart nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b nur auf den fünf Friedhöfen Biedenkopf, Breidenstein, Katzenbach, Wallau und Weifenbach. | 9.600,00 € | 0,00 € | 9.600,00 € | 60 | Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt überhaupt: 900 Euro für Überlassung, Beisetzung der Urne und Abräumung nach Ablauf der Ruhefrist. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung dieselben dreißig Jahre wie für Leichen. Die Grabstelle misst nach Paragraf 14 Absatz 3 Nummer 3 in Länge und Breite 1,00 mal 0,50 Meter, und nach Absatz 5 dürfen höchstens zwei Urnen darin beigesetzt werden. Nicht verlängerbar nach Paragraf 14 Absatz 4. Nicht pflegefrei: Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofssatzung nennt für Urnenreihengrabstätten dieselbe Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht wie für Erdgräber, und Paragraf 25 Absatz 7 setzt dafür eine Frist von zwölf Monaten nach der Beisetzung. Der Preisunterschied zum gewöhnlichen Erdgrab ist in Biedenkopf ungewöhnlich groß: 900 gegenüber 2.800 Euro, also nicht einmal ein Drittel. Die Beschlussvorlage VL-143/2023 nennt den Grund und rechnet ihn vor: Beisetzungen von Särgen bedeuten einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand. | 900,00 € | 0,00 € | 900,00 € | 30 | Paragraf 10 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für zwei UrnenDas Urnengrab mit eigenem Nutzungsrecht für sechzig Jahre. Die 1.100 Euro enthalten nach dem Wortlaut des Tarifs den Erwerb des Nutzungsrechts, die Beisetzung der ersten Urne und die Abräumung nach Ablauf der Nutzungszeit; jede weitere Urne kostet 635 Euro. Die Rechenprobe erklärt den Preis und zugleich, warum der Tarif für zwei und für drei Urnen denselben Betrag nennt: Die Verlängerung kostet 36 Euro je fünf Jahre, also 7,20 Euro je Jahr, mal sechzig Jahre sind das 432 Euro, dazu die 635 Euro für die erste Urne ergibt 1.067 Euro, und die Stadt rundet auf volle fünfzig. Verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung auf Antrag um jeweils fünf Jahre. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 15 in Länge und Breite 1,00 mal 1,00 Meter. Angeboten wird sie nach der Beschlussvorlage VL-234/2018 auf jedem städtischen Friedhof, weil in den letzten Jahren eine klare Tendenz zu Mehrfachurnenbestattungen in einer Grabstätte zu erkennen sei. Nicht pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 13. | 1.100,00 € | 0,00 € | 1.100,00 € | 60 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für drei UrnenDie dritte Urnenstelle kostet in Biedenkopf nichts, jedenfalls beim Erwerb: Der Tarif nennt für zwei und für drei Urnen denselben Betrag von 1.100 Euro. Das ist kein Übertragungsfehler, sondern eine Folge der Rundung. Gerechnet: 39 Euro Verlängerung je fünf Jahre sind 7,80 Euro je Jahr, mal sechzig Jahre 468 Euro, dazu 635 Euro für die Beisetzung der ersten Urne ergibt 1.103 Euro; für zwei Urnen sind es 1.067 Euro. Beide Werte runden auf 1.100. Erst bei der Verlängerung wird der Unterschied sichtbar, denn dort verlangt der Tarif 39 statt 36 Euro je fünf Jahre. Jede Urne über die erste hinaus kostet 635 Euro Beisetzungsgebühr. Nutzungszeit sechzig Jahre nach Paragraf 15 Absatz 1, Ruhezeit je Urne dreißig Jahre nach Paragraf 11 Absatz 2; nach Paragraf 15 Absatz 6 darf eine Beisetzung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. Nicht pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 13. | 1.100,00 € | 0,00 € | 1.100,00 € | 60 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für vier UrnenDie größte Urnenwahlgrabstätte, die Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung zulässt: maximal vier Urnen. Der Erwerb kostet 1.150 Euro und enthält die Beisetzung der ersten Urne sowie die Abräumung nach Ablauf der Nutzungszeit; jede weitere Urne kostet 635 Euro. Wer die Grabstätte voll belegt, zahlt also 1.150 plus dreimal 635 gleich 3.055 Euro und liegt damit je Urne bei 764 Euro, also unter dem Preis eines einzelnen Urnenreihengrabes von 900 Euro. Die Rechenprobe: 43 Euro je fünf Jahre sind 8,60 Euro je Jahr, mal sechzig Jahre 516 Euro, plus 635 Euro ergibt 1.151 Euro gegenüber 1.150 im Tarif. Verlängerbar um jeweils fünf Jahre nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 gegen 43 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 13, der die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte ausdrücklich aus dem Nutzungsrecht ableitet. | 1.150,00 € | 0,00 € | 1.150,00 € | 60 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte, nur auf dem Friedhof BiedenkopfDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt und zugleich das einzige, das es nur an einem Ort gibt. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung führt anonyme Urnenreihengrabstätten ausdrücklich nur für den Friedhof Biedenkopf, und das Antragsformular der Stadt wiederholt es: beigesetzt wird in einem Urnenreihengrab des anonymen Grabfeldes auf dem Friedhof Biedenkopf, Kernstadt. Pflegefrei, weil es keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt; das Antragsformular sagt dazu, die Mähpflege werde von der Friedhofsverwaltung übernommen. Umbettungen von Ascheurnen, die auf dem anonymen Urnengrabfeld beigesetzt sind, können nach demselben Formular nicht erfolgen; Paragraf 12 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung schließt Umbettungen zwischen Reihengräbern innerhalb des Stadtgebiets ohnehin aus. Die Gebühr von 1.200 Euro enthält Überlassung, Beisetzung und Abräumung. Bemerkenswert ist, dass das anonyme Grab 300 Euro teurer ist als das gewöhnliche Urnenreihengrab; die Fassung von 2019 hatte denselben Abstand, dort 565 gegenüber 391 Euro reiner Nutzungsgebühr. Nicht verlängerbar nach Paragraf 14 Absatz 4. | 1.200,00 € | 0,00 € | 1.200,00 € | 30 | Paragraf 10 Buchstabe d der Friedhofsgebührensatzung |
| WiesenreihenerdgrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab Biedenkopfs, und es ist teuer. Der Beleg für die Pflege steht zweimal im Wortlaut: Paragraf 11 der Gebührensatzung erhebt die 4.500 Euro ausdrücklich für die Überlassung einer Wiesenreihengrabstätte, deren Unterhaltung, Pflege und Abräumung nach Ablauf der Ruhefrist sowie die Beisetzung des Sarges. Und Paragraf 16 Absatz 3 letzter Satz der Friedhofssatzung sagt: Das Ver- und Auffüllen, das Einsäen sowie die Mähpflege werden von der Stadt übernommen. Derselbe Absatz schließt Schmuckbepflanzung und das Aufstellen sonstiger Gegenstände ausdrücklich aus und lässt nur eine bodenbündig verlegte Grabliegeplatte von höchstens 45 mal 45 Zentimetern je Beisetzung zu, die ein Steinmetz nach der Setzung des Bodens verlegt; weiteres Grabzubehör und Einfassungen sind unzulässig. Die Grabstätte misst nach Absatz 4 in Länge und Breite 2,00 mal 1,00 Meter. Nach Absatz 2 ist eine Zweitbelegung durch eine Ascheurne möglich. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 1.700 Euro auf dreißig Jahre, also 56,67 Euro je Jahr für die Pflege. Die Beschlussvorlage VL-143/2023 begründet den Sprung damit, dass Pflege und Instandhaltung der Wiesenreihenerdgrabstätten viel kostenintensiver seien als bei Urnengrabstätten. Nicht verlängerbar nach Paragraf 16 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 4. | 4.500,00 € | 0,00 € | 4.500,00 € | 30 | Paragraf 11 der Friedhofsgebührensatzung |
| WiesenreihenurnengrabstätteDas Urnenwiesengrab, und es liegt mit 1.400 Euro genau 500 Euro über dem gewöhnlichen Urnenreihengrab. Das ist der Preis der Pflege, 16,67 Euro je Jahr über dreißig Jahre. Der Beleg ist derselbe wie beim Wiesenerdgrab: Paragraf 11 der Gebührensatzung nennt die Unterhaltung und die Pflege als Teil der Gebühr, Paragraf 16 Absatz 3 letzter Satz der Friedhofssatzung überträgt Ver- und Auffüllen, Einsäen und Mähpflege der Stadt. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 4 in Länge und Breite 1,00 mal 1,00 Meter. Nach Absatz 2 kann die Belegung auch mit einer Ascheurne als Erstbelegung und einer weiteren Ascheurne erfolgen. Der Name täuscht bewusst nicht: Die Beschlussvorlage VL-234/2018 erklärt, die frühere Bezeichnung Rasengrab sei in Wiesenreihengrabstätte umbenannt worden, weil es wegen der Wuchshöhe des Grases immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung gekommen sei; eine Wiese wird seltener gemäht als ein Rasen. Nicht verlängerbar. | 1.400,00 € | 0,00 € | 1.400,00 € | 30 | Paragraf 11 der Friedhofsgebührensatzung |
| BaumurnenreihengrabstätteDas Baumgrab, seit dem 01.01.2019 im Angebot und inzwischen auf allen neun Friedhöfen. Der Magistrat hat es am 08.10.2018 zunächst für sieben Friedhöfe beschlossen und auf Wunsch der Ortsbeiräte Eckelshausen und Weifenbach am 17.12.2018 und 21.01.2019 auf diese beiden ausgedehnt. Pflegefrei mit doppeltem Beleg: Paragraf 12 der Gebührensatzung erhebt die 1.300 Euro für die Überlassung, deren Unterhaltung, Pflege und Abräumung sowie die Beisetzung der Urne, und Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, das Ver- und Auffüllen, das Einsäen sowie die Mähpflege würden von der Stadt übernommen. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 2 an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich und nur in biologisch abbaubaren Urnen; die Gräber werden im Uhrzeigersinn der Reihe nach belegt. Zulässig ist genau eine Urne je Grabstätte. Die Grabstätte ist mit einer Grabliegeplatte von 35 Zentimetern Durchmesser und 6 Zentimetern Dicke zu belegen, weiteres Grabzubehör und Einfassungen sind unzulässig, Schmuckbepflanzung und Grabgestecke sind ausdrücklich untersagt. Nicht verlängerbar; das Antragsformular der Stadt sagt es im Klartext: Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. | 1.300,00 € | 0,00 € | 1.300,00 € | 30 | Paragraf 12 der Friedhofsgebührensatzung |
Häufige Fragen zu Biedenkopf
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Biedenkopf?
- In Biedenkopf sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Biedenkopf?
- Friedhof Biedenkopf ist mit 4,7 ha der größte Friedhof in Biedenkopf. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Biedenkopf?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Biedenkopf gelten 30 Jahre für Leichen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, Länge belegt durch die Erläuterung zu Paragraf 11 in der Beschlussvorlage VL-234/2018, dazu 30 Jahre für Aschen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, Länge belegt durch die Erläuterung zu Paragraf 11 in der Beschlussvorlage VL-234/2018, dazu 15 Jahre für Gesetzliche Mindestruhezeit nach Paragraf 6 Absatz 2 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes nach Paragraf 11 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Ascheurnen, die in einer bestehenden Grabstätte beigesetzt werden, Mindestrestruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung, dazu 60 Jahre für Nutzungszeit einer Familienwahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Biedenkopf?
- Ein Grab in Biedenkopf kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 900,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Biedenkopf, Ortsrecht 130301, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 7 bis 15, von der Stadtverordnetenversammlung in der 18. Sitzung am 21.12.2023 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofgebührensatzung vom 26.09.2019 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.07.2022 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Biedenkopf zuständig?
- Für die Friedhöfe in Biedenkopf ist Stadt Biedenkopf, Fachbereich III Sicherheit, Ordnung und Soziales, Friedhofsverwaltung zuständig, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Telefon 06461 704-306. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Biedenkopf, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Biedenkopf, Ortsrecht 130301, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 7 bis 15 von der Stadtverordnetenversammlung in der 18. Sitzung am 21.12.2023 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofgebührensatzung vom 26.09.2019 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.07.2022 ab
- Friedhofssatzung der Stadt Biedenkopf, Ortsrecht 130301, mit dem Geltungsbereich in Paragraf 1, der Ruhezeit in Paragraf 11, dem Grabartenkatalog in Paragraf 13, den Nutzungszeiten in den Paragrafen 14 bis 17 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 16, 17, 25 und 26 vom 04.04.2019 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 14.07.2022, löst die Friedhofsordnung vom 10.06.1976 in der Fassung des 6. Nachtrages vom 17.06.2011 ab
- Beschlussvorlage VL-143/2023 der Stadt Biedenkopf, Neufassung der Friedhofsgebührensatzung, mit der Begründung der Pauschalgebühr und der Kostendeckungsrechnung vom 30.10.2023, beraten im Magistrat am 04.12.2023 und im Haupt- und Finanzausschuss am 19.12.2023, beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 21.12.2023
- Beschlusstext zu VL-143/2023 aus der 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, Nachweis, dass die Satzung beschlossen und nicht nur beraten wurde Beschluss vom 21.12.2023, ausgefertigt am 22.12.2023, Wortlaut: Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Biedenkopf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen
- Beschlussvorlage VL-234/2018 der Stadt Biedenkopf, Neufassung der Friedhofssatzung, mit der Erläuterung zu Paragraf 11 und der Angabe der Ruhezeit von 30 Jahren vom 25.10.2018, beschlossen in der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Biedenkopf vom 26.09.2019 in der Fassung der Beschlussvorlage VL-138/2019, herangezogen für den Vergleich der Beträge vor und nach der Umstellung auf die Pauschalgebühr beschlossen am 26.09.2019, außer Kraft seit 01.01.2024
- Stadtrecht der Stadt Biedenkopf, vollständige Liste aller Satzungen, Ordnungen, Verordnungen und Richtlinien, Rubrik 13 Natur- und Landschaftspflege mit genau zwei Friedhofsdokumenten Stand 01.01.2026, abgerufen am 06.09.2026
- Seite Unsere Friedhöfe der Stadt Biedenkopf, Verzeichnis der neun städtischen Friedhöfe, mit den Merkblättern und Anträgen zu den einzelnen Grabarten Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Antrag auf Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte der Stadt Biedenkopf, Beleg dafür, dass das anonyme Grabfeld nur auf dem Friedhof der Kernstadt besteht und die Mähpflege die Friedhofsverwaltung übernimmt Formular 130104, Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Merkblatt über die Überlassung einer Wiesenreihengrabstätte der Friedhofsverwaltung der Stadt Biedenkopf Stand 2019, abgerufen am 06.09.2026
- Seite Friedhof im Dienstleistungsverzeichnis der Stadt Biedenkopf, mit der Ansprechpartnerin für das Bestattungswesen und den Sprechzeiten des Rathauses Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Ratsinfosystem der Stadt Biedenkopf, Recherche in Vorlagen, Beschlüssen und Niederschriften, herangezogen für den Nachweis, dass seit dem 21.12.2023 keine neue Friedhofsgebührensatzung und seit dem 14.07.2022 kein weiterer Nachtrag zur Friedhofssatzung beschlossen wurde Stand des Abrufs am 06.09.2026, letzte Aktualisierung des Systems am 06.09.2026 um 8 Uhr
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.