Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 06631009

Alle 25 Friedhöfe in Fulda

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0661 102-1796
Stadt Fulda, Amt für Grünflächen und Stadtservice, Friedhofsverwaltung

36043 Fulda

2.325,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. Lebensjahres

1.250,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

25
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 25 Friedhöfe in Fulda nehmen zusammen 39,8 ha ein

Kurz beantwortet

Fulda hat 25 benannte Friedhöfe mit zusammen 39,8 ha. Der größte ist Zentralfriedhof mit 15,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Dompfarrlicher Friedhof mit 690 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Fulda abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 15,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.690 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 690 m entfernt, der entlegenste 7,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 25 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 20 von 25 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 3 der 25 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Fulda rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Fulda, Amt für Grünflächen und Stadtservice, Friedhofsverwaltung

Künzeller Straße 106
36043 Fulda
0661 102-1796
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.45 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Fulda im Netz

Die 25 Friedhöfe in Fulda, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Zentralfriedhof15,1 ha1,6 km23 Anlagen, nächste 130 mRichard-Wagner-Straße, 120 mBus 5, Bus 8, Bus AT 18keine Angabe
Friedhof Frauenberg8,1 ha1,5 km9 Anlagen, nächste 80 mMackenrodtstraße, 300 mBus 1, Bus AT 1keine Angabe
Hauptfriedhof West6,5 ha2,7 km103 Anlagen, nächste 100 mWestfriedhof, 300 mBus 5, Bus 15, Bus AT 5, Bus AT 15keine Angabe
Friedhof Bronnzell1,2 ha4 km1 Anlagen, nächste 90 mZiegeler Straße, 470 mBus 6, Bus 41, Bus 42, Bus 43keine Angabe
Friedhof Lehnerz1 ha3,4 km4 Anlagen, nächste 170 mEDAG, 150 mBus 6, Bus 16, Bus AT 9keine Angabe
Friedhof Gläserzell7.530 m²4 kmkeine erfasstAbt-Hadamar-Straße, 70 mBus AT 12keine Angabe
Alter Friedhof Horas7.270 m²1,6 km3 Anlagen, nächste 190 mHoras Brücke, 170 mBus 2, Bus 591, Bus AT 2, Bus AT 12keine Angabe
Friedhof Neuenberg7.100 m²1,2 km33 Anlagen, nächste 60 mBardoschule, 50 mkeine Angabe
Friedhof Maberzell5.770 m²3,7 km1 Anlagen, nächste 220 mNikolaus-Seng-Straße, 210 mBus 3, Bus AT 3keine Angabe
Friedhof Kämmerzell5.440 m²6,7 km3 Anlagen, nächste 80 mKämmerzell Kirche, 610 mBus 591, Bus AT 12keine Angabe
Friedhof Haimbach5.330 m²3,4 km1 Anlagen, nächste 50 mSchulbus, 410 mkeine Angabe
Friedhof Johannesberg5.320 m²3,7 km5 Anlagen, nächste 50 mZirkenbacher Kreuz, 140 mBus 7, Bus AT 7keine Angabe
Friedhof Harmerz4.690 m²3,7 km5 Anlagen, nächste 100 mPionierstraße, 70 mBus 7, Bus AT 7keine Angabe
Neuer Jüdischer Friedhof4.290 m²2 km4 Anlagen, nächste 240 mEdelzeller Brücke, 100 mBus 7, Bus AT 18jüdisch
Friedhof Kohlhaus3.930 m²2,7 km8 Anlagen, nächste 280 mKaiserwiesen, 120 mBus 4keine Angabe
Friedhof Dietershan3.810 m²5,8 kmkeine erfasstDietershan Ortsmitte, 320 mBus 6, Bus AT 11keine Angabe
Friedhof Sickels3.020 m²3,2 km48 Anlagen, nächste 180 mEmil-Nolde-Allee, 280 mBus 5, Bus 15, Bus AT 5, Bus AT 15keine Angabe
Friedhof Trätzhof2.940 m²5 kmkeine erfasstAm Trätzberg, 460 mBus 3, Bus AT 13keine Angabe
Friedhof Oberrode2.830 m²6,1 km2 Anlagen, nächste 180 mHubertusring, 240 mBus 4, Bus AT 16keine Angabe
Friedhof Bernhards2.770 m²7 kmkeine erfasstBernhards, 640 mBus 6, Bus AT 11keine Angabe
Friedhof Lüdermünd2.590 m²7,7 kmkeine erfasstLüdermünd, 140 mBus 591, Bus AT 12keine Angabe
Alter Dompfarrlicher Friedhof2.320 m²690 m60 Anlagen, nächste 120 mWinfriedschule, 80 mBus 60christlich, katholisch
Friedhof Istergiesel1.410 m²6,6 km5 Anlagen, nächste 30 mIstergiesel, 400 mBus 7, Bus AT 15keine Angabe
Klosterfriedhof Frauenberg580 m²1,2 km27 Anlagen, nächste 120 mFrauenberg, 280 mBus 1, Bus AT 1christlich, katholisch
Friedhof Malkes90 m²6,6 km1 Anlagen, nächste 210 mMalkes, 70 mBus 4, Bus AT 14keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Fulda kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bad Hersfeld35,3 km1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre1.185,00 € gespart590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung660,00 € gespart
Künzell2,8 km1.400,00 €Reihengrabstätte (Einzelgrab) zur Beisetzung eines Verstorbenen ab vollendetem 5. Lebensjahr925,00 € gespart725,00 €Urnenreihengrabstätte525,00 € gespart
Schlüchtern23,7 km1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre915,00 € gespart520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre730,00 € gespart
Lauterbach (Hessen)24,2 km1.555,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr770,00 € gespart790,00 €Urnenreihengrabstätte460,00 € gespart
Eichenzell6,4 km2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren155,00 € gespart1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I220,00 € gespart
Hünfeld15 km2.242,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr83,00 € gespart1.046,00 €Urnenreihengrab204,00 € gespart
Fulda (hier)-2.325,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. Lebensjahres1.250,00 €Urnenreihengrabstätte
Alsfeld35,5 km2.967,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre1.262,00 €Beisetzung im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 25 Jahre
Am meisten zu sparenbis 35,5 km1.185,00 €in Bad Hersfeld, 35,3 km entfernt730,00 €in Schlüchtern, 23,7 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Fulda kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.2, beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab der Vollendung des 5. LebensjahresDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Fulda. Die Überlassung kostet 1.100 Euro, dazu kommen 15 Euro je Jahr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, bei 25 Jahren Ruhezeit also 375 Euro. Auf dem Hauptfriedhof West und neun weiteren Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 30 Jahre und die Gebühr 450 Euro, auf acht kleineren Friedhöfen 35 Jahre und 525 Euro.1.475,00 €850,00 €2.325,00 €25Ziffer 4.1.3 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Erdreihengrabstätte für Kinder bis zur Vollendung des 5. LebensjahresFür Kindergräber gilt der niedrigere Satz von 10 Euro je Jahr. Auf sechs Friedhöfen beträgt die Ruhezeit 25 Jahre, auf acht weiteren 30 Jahre; die Gebühr steigt dann auf 250 beziehungsweise 300 Euro.550,00 €550,00 €1.100,00 €20Ziffer 4.1.3 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Rasenreihengrab mit Steinpflicht einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Fulda, zusammen mit dem anonymen Rasenreihengrab. Nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung ist der Friedhofsträger für die Dauer der Ruhezeit für Pflege und Mähen des Rasens verantwortlich. Die Steinpflicht verlangt, dass die Angehörigen binnen 24 Monaten einen Grabstein setzen lassen; dieser Aufwand steht nicht in der Satzung.2.175,00 €850,00 €3.025,00 €25Ziffer 4.1.3 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Rasenreihengrab für anonyme Erdbestattungen einschließlich PflegeDie Grabstätte liegt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe f und Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung im Gemeinschaftsfeld für namenlose Erdbestattungen. Ein Grabstein ist hier nicht zu setzen.2.175,00 €850,00 €3.025,00 €25Ziffer 4.1.3 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 1 je Jahr 45 Euro, ein Vierzigstel des Erwerbspreises, dazu kommen erneut 15 Euro je Jahr nach Ziffer 5.1. Der Betrag gilt für eine Grabstelle; mehrstellige Wahlgrabstätten kosten entsprechend mehr.2.400,00 €850,00 €3.250,00 €40Ziffer 4.1.1 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Tiefwahlgrabstätte, 40-jährige NutzungIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Erdbestattungen zulässig. Für die tiefer liegende Bestattung erhebt Ziffer 1.1.3 zusätzlich einen Tiefbestattungszuschlag von 150 Euro, den wir hier nicht mitrechnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 2 je Jahr 55 Euro.2.800,00 €850,00 €3.650,00 €40Ziffer 4.1.1 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 3 je Jahr 60 Euro. Auch hier ist binnen 24 Monaten ein Grabstein zu setzen.3.000,00 €850,00 €3.850,00 €40Ziffer 4.1.1 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Rasentiefwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDas teuerste Grab im Fuldaer Tarif. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1.2 Nummer 4 je Jahr 70 Euro.3.400,00 €850,00 €4.250,00 €40Ziffer 4.1.1 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Grabstätte für Fehlgeburten im namenlosen Grabfeld einschließlich Überlassung und PflegeDer Betrag von 350 Euro deckt Bestattung, Überlassung und Pflege des Grabes zusammen, eine eigene Nutzungsgebühr gibt es nicht. Das Feld liegt nach Paragraf 21 Absatz 1 auf dem Zentralfriedhof, ist als Rasenfläche mit einem zentralen Gedenkstein angelegt, und nach Absatz 2 pflegt und unterhält der Friedhofsträger die Anlage. Eine eigene Ruhezeit nennt die Satzung nicht; wir setzen die 20 Jahre an, die Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a für Kinder auf dem Zentralfriedhof festlegt.0,00 €350,00 €350,00 €20Ziffer 1.1.4 des Gebührenverzeichnisses, Paragraf 21 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Fulda überhaupt. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre, die Gebühr nach Ziffer 5.1 also 200 Euro.750,00 €500,00 €1.250,00 €20Ziffer 4.2.4 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Ruhezeit nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Urnenrasenreihengrab mit Steinpflicht einschließlich PflegeEines der drei günstigsten pflegefreien Urnengräber. Der Friedhofsträger mäht und pflegt den Rasen für die Dauer der Ruhezeit; Grabschmuck darf nicht abgelegt werden.1.150,00 €500,00 €1.650,00 €20Ziffer 4.2.4 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Anonymes Urnenrasenreihengrab einschließlich PflegeDie Grabstätte liegt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung im namenlosen Urnengemeinschaftsfeld.1.150,00 €500,00 €1.650,00 €20Ziffer 4.2.4 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Urnenbaumreihengrab einschließlich PflegeNach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgen Anlage und Pflege der Grabstätte ausschließlich durch den Friedhofsträger. Paragraf 24 Absatz 2 schließt eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumreihengrabstätte ausdrücklich aus.1.150,00 €500,00 €1.650,00 €20Ziffer 4.2.4 Buchstabe d und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 40-jährige NutzungDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 1 je Jahr 30 Euro.1.600,00 €500,00 €2.100,00 €40Ziffer 4.2.1 Buchstabe a und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Urnenrasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht für bis zu vier Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 2 je Jahr 40 Euro.2.000,00 €500,00 €2.500,00 €40Ziffer 4.2.1 Buchstabe b und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung
Urnenbaumwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungNach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist bei der Urnenbaumwahlgrabstätte eine Verlängerung möglich; sie kostet nach Ziffer 4.2.3 Nummer 3 je Jahr 40 Euro. Beschädigt oder zerstört es einen Baum, sorgt der Friedhofsträger nach Absatz 3 für die Ersatzpflanzung.2.000,00 €500,00 €2.500,00 €40Ziffer 4.2.1 Buchstabe c und Ziffer 5.1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses, Pflege nach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofssatzung
Urnen-Erdröhre für zwei Urnen einschließlich Pflege, 40-jährige NutzungParagraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung nennt Urnen-Erdröhren ausdrücklich pflegefreie Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung; als Grabmal dient die Verschlussplatte. Der Betrag gilt für die ganze Röhre, in der zwei Urnen Platz finden. Die Überschrift der Ziffer 5.0 nennt die besonderen Urnengrabstätten nicht, deshalb rechnen wir hier keine Gebühr für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen hinzu. Eine Verlängerung sieht Ziffer 4.2.3 für die Erdröhre nicht vor.1.600,00 €500,00 €2.100,00 €40Ziffer 4.3.1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses, Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Fulda

Häufige Fragen zu Fulda

Wie viele Friedhöfe gibt es in Fulda?
In Fulda sind 25 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 39,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Fulda?
Zentralfriedhof ist mit 15,1 ha der größte Friedhof in Fulda. Er liegt 1,6 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Fulda?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Fulda gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Zentralfriedhof und auf dem Friedhof Frauenberg nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Hauptfriedhof West und auf den Friedhöfen Bronnzell, Dietershan, Gläserzell, Haimbach, Kämmerzell, Lehnerz, Maberzell, Sickels und Trätzhof nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 35 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Bernhards, Istergiesel, Kohlhaus, Lüdermünd, Oberrode, Harmerz, Neuenberg und Malkes nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Zentralfriedhof, dem Friedhof Frauenberg, dem Hauptfriedhof West sowie den Friedhöfen Haimbach, Lehnerz und Trätzhof nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstaben a und b der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Bronnzell, Dietershan, Gläserzell, Kämmerzell, Maberzell und Sickels nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Bernhards, Istergiesel, Kohlhaus, Lüdermünd, Oberrode, Harmerz, Neuenberg und Malkes nach Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe d der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen auf allen Friedhöfen nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Fulda?
Ein Grab in Fulda kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.250,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Fulda, Fuldaer Ortsrecht Nummer 67.2, beschlossen am 26.10.2021, ausgefertigt am 15.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, im Ortsrecht als Lesefassung geführt.
Wer ist für die Friedhöfe in Fulda zuständig?
Für die Friedhöfe in Fulda ist Stadt Fulda, Amt für Grünflächen und Stadtservice, Friedhofsverwaltung zuständig, Künzeller Straße 106, 36043 Fulda, Telefon 0661 102-1796. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Fulda, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.