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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Konrad-Zuse-Stadt, Gemeindeschlüssel 06631015

Alle 14 Friedhöfe in Hünfeld

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06652 180-130
Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

36088 Hünfeld

2.242,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr

1.046,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab

14
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 14 Friedhöfe in Hünfeld nehmen zusammen 6,5 ha ein

Kurz beantwortet

Hünfeld hat 14 benannte Friedhöfe mit zusammen 6,5 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 1,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Friedhof mit 160 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Hünfeld abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 1,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.920 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 160 m entfernt, der entlegenste 7,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 13 von 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Hünfeld steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Hünfeld rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

Mittelstraße 9
36088 Hünfeld
06652 180-130
Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Hünfeld im Netz

Die 14 Friedhöfe in Hünfeld, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof1,9 ha620 m30 Anlagen, nächste 60 mH 5 - Wartburgring, 160 mBus CityBuskeine Angabe
Alter Friedhof7.120 m²160 m63 Anlagen, nächste 70 mHallenbad, 170 mBus 75, Bus 76, Bus 85, Bus 87keine Angabe
Friedhof Großenbach6.890 m²3,2 km1 Anlagen, nächste 260 mGroßenbach Kirche, 320 mBus 87keine Angabe
Friedhof Nüst4.250 m²1,9 km5 Anlagen, nächste 60 mNüst, 410 mBus 74, Bus 85keine Angabe
Friedhof Kirchhasel4.200 m²4,3 kmkeine erfasstKirchhasel Dorfplatz, 440 mBus 87keine Angabe
Friedhof Mackenzell (Weißenborn)4.000 m²3,6 km1 Anlagen, nächste 40 mkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Dammersbach3.920 m²5 km1 Anlagen, nächste 90 mDammersbach, 200 mBus 74, Bus 85keine Angabe
Friedhof Michelsrombach3.520 m²7,7 km2 Anlagen, nächste 150 mMichelsrombach Ortsmitte, 120 mBus 73keine Angabe
Friedhof Rückers3.180 m²3,2 km2 Anlagen, nächste 40 mKirche, 310 mBus 73, Bus 74, Bus 85keine Angabe
Friedhof Roßbach2.940 m²3,6 km1 Anlagen, nächste 20 mRoßbach, 370 mBus 70, Bus 87keine Angabe
Friedhof Malges2.020 m²7,2 kmkeine erfasstMalges, 350 mBus 70, Bus 80keine Angabe
Friedhof Rudolphshan1.670 m²4,9 km1 Anlagen, nächste 190 mRudolphshan Ortsmitte, 240 mBus 73keine Angabe
Friedpark Hofberg1.380 m²1,3 km9 Anlagen, nächste 130 mNüst, 220 mBus 74, Bus 85keine Angabe
Friedhof Molzbach810 m²2,2 km1 Anlagen, nächste 50 mOrtsmitte, 430 mBus 75, Bus 85keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hünfeld kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bad Hersfeld22,1 km1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung
Rotenburg an der Fulda35,9 km1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre
Künzell15,2 km1.400,00 €Reihengrabstätte (Einzelgrab) zur Beisetzung eines Verstorbenen ab vollendetem 5. Lebensjahr725,00 €Urnenreihengrabstätte
Schlüchtern38,6 km1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre
Lauterbach (Hessen)28,3 km1.555,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr790,00 €Urnenreihengrabstätte
Bebra32,9 km2.069,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre554,00 €Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre
Bad Salzungen36,2 km2.163,00 €Reihengrab, Erdgrab (1-stellig)762,00 €Reihengrab, Urnengrab (1-stellig)
Eichenzell20,3 km2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I
Am meisten zu sparenbis 38,6 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Hünfeld kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Hünfeld, vom 15.11.2011, inklusive der Änderungen vom 25.03.2015 (ab 01.05.2015), vom 20.12.2018 (ab 01.01.2019) und vom 07.11.2019, gültig ab 01.01.2020.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab)Die Grabstätte misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung nur 1,00 mal 0,50 Meter. Für die Bestattung eines Kindes über 5 Jahren in einem Reihengrab kann die Stadt nach Paragraf 9 Buchstabe g einen Nachlass gewähren, dessen Höhe die Gebührenordnung offenlässt.677,00 €600,00 €1.277,00 €30Paragraf 9 Buchstabe a, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstaben a und c, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Hünfeld. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung ausgeschlossen, und das Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhefrist nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.1.142,00 €1.100,00 €2.242,00 €30Paragraf 9 Buchstabe b, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Rasenreihengrab für Erdbestattungen, einschließlich PflegeDie Friedhofsordnung nennt dieselbe Grabart in Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe c Wiesenreihengrab. Sie wird nach Paragraf 24 Nummer 11 als einheitliche Wiesenfläche angelegt und durch eine bodengleiche Schriftplatte von 50 mal 50 Zentimetern gekennzeichnet. Auf dem Grabfeld IX des Neuen Friedhofs sind abweichend auch stehende Grabmale zulässig.1.526,00 €1.100,00 €2.626,00 €30Paragraf 9 Buchstabe c und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung
Anonymes Reihengrab für Erdbestattungen, einschließlich PflegeNach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist ein Hinweis auf die bestattete Person durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich, und Grabschmuck sowie Anpflanzungen sind nicht gestattet. Unberechtigt abgelegte Gegenstände entfernt die Friedhofsverwaltung ohne finanziellen Ausgleich.1.526,00 €1.100,00 €2.626,00 €30Paragraf 9 Buchstabe d und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung
UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Hünfeld überhaupt. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung 20 Jahre und entspricht damit genau der Ruhefrist für Aschen. Eine Verlängerung ist als Reihengrab nach Paragraf 15 Absatz 1 ausgeschlossen.626,00 €420,00 €1.046,00 €20Paragraf 9 Buchstabe e, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung
Anonymes Urnengrab, einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Hünfeld. Die Grabfläche misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofsordnung nur 0,40 mal 0,40 Meter. Wie beim anonymen Erdgrab ist jede Kennzeichnung ausgeschlossen.726,00 €420,00 €1.146,00 €20Paragraf 9 Buchstabe f und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Wahlgrab für eine Erdbestattung, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Ein Doppelgrab kostet folglich zweimal 1.050 Euro, dazu tritt bei mehrstelligen Wahlgrabstätten die höhere Abräumungsgebühr von 594 Euro nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, auf dem Friedpark Hofberg jedoch nicht.1.442,00 €1.100,00 €2.542,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Wahltiefgrab für Erdbestattungen, je GrabstätteIm Tiefgrab liegen nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung zwei Särge übereinander, und die Erstbelegung ist nach Paragraf 14 Absatz 3 zwingend als Tiefbestattung vorzunehmen. Angesetzt ist deshalb die Tiefbestattung mit 1.020 Euro; die zweite Bestattung darüber kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a 750 Euro. Paragraf 16 Absatz 1 zählt Tiefgräber ausdrücklich zu den mehrstelligen Wahlgrabstätten, weshalb hier die Abräumungsgebühr von 594 Euro gilt.2.174,00 €1.370,00 €3.544,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung
Wahlgrab im Grabfeld mit besonderer Gestaltungsfreiheit (Feldherrenhügel), je GrabstelleDas teuerste Erdgrab der Stadt. Die Gebührenordnung nennt für dieses Grabfeld ausdrücklich eine Nutzung von 30 Jahren, ohne die sonst mitgeführte Alternative von 40 Jahren. Die Gestaltungsfreiheit betrifft Grabmal und Bepflanzung; die Pflege bleibt Sache der nutzungsberechtigten Person.2.492,00 €1.100,00 €3.592,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung
Urnenwahlgrab, je GrabstelleNutzungszeit und Ruhefrist fallen hier auseinander: Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung 30 Jahre, die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 aber nur 20 Jahre. Nicht pflegefrei, denn die Tarifzeile trägt keinen Pflegezusatz und Paragraf 29 Absatz 1 nimmt das Urnenwahlgrab von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht nicht aus.776,00 €420,00 €1.196,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung
Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Einzelgrab, einschließlich PflegeDie Gebühr schließt nach dem Wortlaut der Tarifzeile nicht nur die Pflege der Grabstätte, sondern auch die der Friedhofsanlagen ein. Die Belegungsfläche misst nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung 2,20 mal 0,90 Meter, und die Pflege der Wiesenfläche erfolgt nach Paragraf 25 Absatz 6 Buchstabe c in extensiver Form.1.736,00 €1.100,00 €2.836,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e erster Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung
Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Tiefgrab, einschließlich PflegeAngesetzt ist die Tiefbestattung mit 1.020 Euro, weil die Erstbelegung eines Tiefgrabes nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofsordnung zwingend als Tiefbestattung vorzunehmen ist. Ein nachträglicher Wechsel vom Einzel- zum Tiefgrab ist nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung gegen die Differenzgebühr möglich, hier also gegen 780 Euro.2.516,00 €1.370,00 €3.886,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e zweiter Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung
Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Doppelgrab, einschließlich PflegeDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und ist genau das Doppelte des Einzelgrabes. Die Abräumungsgebühr bleibt trotz der zweiten Grabstelle bei 176 Euro, weil Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c die Wiesen- und Rasengräber ohne Rücksicht auf die Stellenzahl nennt.3.296,00 €1.100,00 €4.396,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e dritter Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung
Baumgrab in der Gemeinschaftsgrabstätte für eine Urne, einschließlich Pflege und SchriftplatteDie Gebühr schließt die Schriftplatte auf der Sammelstele ein, eine Metallplatte von 15 mal 5 Zentimetern mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum, die ausschließlich die Friedhofsverwaltung anbringt. Gemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe db der Friedhofsordnung Reihengrabstätten, deren Belegungsfolge die Verwaltung festlegt; deshalb ist hier keine Verlängerung vorgesehen. Die Beisetzung darf nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe a nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen.1.046,00 €420,00 €1.466,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe f und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung
Baumgrab als Einzelgrabstätte für bis zu vier Urnen, einschließlich PflegeDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe da der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen Platz finden; als Familiengrab kann die Verwaltung ausnahmsweise weitere Beisetzungen genehmigen. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine bodengleiche Schriftplatte oder eine Stele aus Sandstein oder Basalt. Wird der Baum zerstört, ist die Friedhofsverwaltung nach Buchstabe c zur Ersatzpflanzung verpflichtet.1.726,00 €420,00 €2.146,00 €25Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe g und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Hünfeld

Wie viele Friedhöfe gibt es in Hünfeld?
In Hünfeld sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Hünfeld?
Neuer Friedhof ist mit 1,9 ha der größte Friedhof in Hünfeld. Er liegt 620 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Hünfeld?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hünfeld gelten 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Alten und dem Neuen Friedhof Hünfeld, in Weißenborn, Malges, Molzbach, Roßbach, Rückers, Nüst und im Friedpark Hofberg nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 40 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Rudolphshan, Sargenzell, Dammersbach und Großenbach nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschenbeisetzung auf allen Friedhöfen nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Hünfeld?
Ein Grab in Hünfeld kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.046,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Hünfeld, vom 15.11.2011, inklusive der Änderungen vom 25.03.2015 (ab 01.05.2015), vom 20.12.2018 (ab 01.01.2019) und vom 07.11.2019, gültig ab 01.01.2020.
Wer ist für die Friedhöfe in Hünfeld zuständig?
Für die Friedhöfe in Hünfeld ist Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung zuständig, Mittelstraße 9, 36088 Hünfeld, Telefon 06652 180-130. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Hünfeld, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.