Hessen, Konrad-Zuse-Stadt, Gemeindeschlüssel 06631015
Alle 14 Friedhöfe in Hünfeld
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06652 180-130
- Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
- 2.242,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.046,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
36088 Hünfeld
Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr
Urnenreihengrab
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Hünfeld nehmen zusammen 6,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 1,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.920 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 160 m entfernt, der entlegenste 7,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 13 von 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Für keinen der Friedhöfe in Hünfeld steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.
Diese Stelle in Hünfeld rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
Mittelstraße 936088 Hünfeld
06652 180-130
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 14 Friedhöfe in Hünfeld, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 1,9 ha | 620 m | 30 Anlagen, nächste 60 m | H 5 - Wartburgring, 160 mBus CityBus | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 7.120 m² | 160 m | 63 Anlagen, nächste 70 m | Hallenbad, 170 mBus 75, Bus 76, Bus 85, Bus 87 | keine Angabe |
| Friedhof Großenbach | 6.890 m² | 3,2 km | 1 Anlagen, nächste 260 m | Großenbach Kirche, 320 mBus 87 | keine Angabe |
| Friedhof Nüst | 4.250 m² | 1,9 km | 5 Anlagen, nächste 60 m | Nüst, 410 mBus 74, Bus 85 | keine Angabe |
| Friedhof Kirchhasel | 4.200 m² | 4,3 km | keine erfasst | Kirchhasel Dorfplatz, 440 mBus 87 | keine Angabe |
| Friedhof Mackenzell (Weißenborn) | 4.000 m² | 3,6 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Dammersbach | 3.920 m² | 5 km | 1 Anlagen, nächste 90 m | Dammersbach, 200 mBus 74, Bus 85 | keine Angabe |
| Friedhof Michelsrombach | 3.520 m² | 7,7 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Michelsrombach Ortsmitte, 120 mBus 73 | keine Angabe |
| Friedhof Rückers | 3.180 m² | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Kirche, 310 mBus 73, Bus 74, Bus 85 | keine Angabe |
| Friedhof Roßbach | 2.940 m² | 3,6 km | 1 Anlagen, nächste 20 m | Roßbach, 370 mBus 70, Bus 87 | keine Angabe |
| Friedhof Malges | 2.020 m² | 7,2 km | keine erfasst | Malges, 350 mBus 70, Bus 80 | keine Angabe |
| Friedhof Rudolphshan | 1.670 m² | 4,9 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Rudolphshan Ortsmitte, 240 mBus 73 | keine Angabe |
| Friedpark Hofberg | 1.380 m² | 1,3 km | 9 Anlagen, nächste 130 m | Nüst, 220 mBus 74, Bus 85 | keine Angabe |
| Friedhof Molzbach | 810 m² | 2,2 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Ortsmitte, 430 mBus 75, Bus 85 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hünfeld kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Hersfeld | 22,1 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung |
| Rotenburg an der Fulda | 35,9 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 25 Jahre | 705,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Künzell | 15,2 km | 1.400,00 €Reihengrabstätte (Einzelgrab) zur Beisetzung eines Verstorbenen ab vollendetem 5. Lebensjahr | 725,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Schlüchtern | 38,6 km | 1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre | 520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre |
| Lauterbach (Hessen) | 28,3 km | 1.555,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 790,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Bebra | 32,9 km | 2.069,00 €Einzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 12. Lebensjahr, 25 Jahre | 554,00 €Anonymes Urneneinzelgrab auf dem Friedhof der Kernstadt, 25 Jahre |
| Bad Salzungen | 36,2 km | 2.163,00 €Reihengrab, Erdgrab (1-stellig) | 762,00 €Reihengrab, Urnengrab (1-stellig) |
| Eichenzell | 20,3 km | 2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren | 1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I |
| Am meisten zu sparen | bis 38,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hünfeld kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Hünfeld, vom 15.11.2011, inklusive der Änderungen vom 25.03.2015 (ab 01.05.2015), vom 20.12.2018 (ab 01.01.2019) und vom 07.11.2019, gültig ab 01.01.2020.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab)Die Grabstätte misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung nur 1,00 mal 0,50 Meter. Für die Bestattung eines Kindes über 5 Jahren in einem Reihengrab kann die Stadt nach Paragraf 9 Buchstabe g einen Nachlass gewähren, dessen Höhe die Gebührenordnung offenlässt. | 677,00 € | 600,00 € | 1.277,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe a, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstaben a und c, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Hünfeld. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofsordnung ausgeschlossen, und das Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhefrist nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. | 1.142,00 € | 1.100,00 € | 2.242,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe b, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Rasenreihengrab für Erdbestattungen, einschließlich PflegeDie Friedhofsordnung nennt dieselbe Grabart in Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe c Wiesenreihengrab. Sie wird nach Paragraf 24 Nummer 11 als einheitliche Wiesenfläche angelegt und durch eine bodengleiche Schriftplatte von 50 mal 50 Zentimetern gekennzeichnet. Auf dem Grabfeld IX des Neuen Friedhofs sind abweichend auch stehende Grabmale zulässig. | 1.526,00 € | 1.100,00 € | 2.626,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe c und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung |
| Anonymes Reihengrab für Erdbestattungen, einschließlich PflegeNach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist ein Hinweis auf die bestattete Person durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel nicht möglich, und Grabschmuck sowie Anpflanzungen sind nicht gestattet. Unberechtigt abgelegte Gegenstände entfernt die Friedhofsverwaltung ohne finanziellen Ausgleich. | 1.526,00 € | 1.100,00 € | 2.626,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe d und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Hünfeld überhaupt. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofsordnung 20 Jahre und entspricht damit genau der Ruhefrist für Aschen. Eine Verlängerung ist als Reihengrab nach Paragraf 15 Absatz 1 ausgeschlossen. | 626,00 € | 420,00 € | 1.046,00 € | 20 | Paragraf 9 Buchstabe e, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Anonymes Urnengrab, einschließlich PflegeDas günstigste pflegefreie Grab in Hünfeld. Die Grabfläche misst nach Paragraf 20 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofsordnung nur 0,40 mal 0,40 Meter. Wie beim anonymen Erdgrab ist jede Kennzeichnung ausgeschlossen. | 726,00 € | 420,00 € | 1.146,00 € | 20 | Paragraf 9 Buchstabe f und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung |
| Wahlgrab für eine Erdbestattung, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Ein Doppelgrab kostet folglich zweimal 1.050 Euro, dazu tritt bei mehrstelligen Wahlgrabstätten die höhere Abräumungsgebühr von 594 Euro nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, auf dem Friedpark Hofberg jedoch nicht. | 1.442,00 € | 1.100,00 € | 2.542,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Wahltiefgrab für Erdbestattungen, je GrabstätteIm Tiefgrab liegen nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung zwei Särge übereinander, und die Erstbelegung ist nach Paragraf 14 Absatz 3 zwingend als Tiefbestattung vorzunehmen. Angesetzt ist deshalb die Tiefbestattung mit 1.020 Euro; die zweite Bestattung darüber kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a 750 Euro. Paragraf 16 Absatz 1 zählt Tiefgräber ausdrücklich zu den mehrstelligen Wahlgrabstätten, weshalb hier die Abräumungsgebühr von 594 Euro gilt. | 2.174,00 € | 1.370,00 € | 3.544,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Wahlgrab im Grabfeld mit besonderer Gestaltungsfreiheit (Feldherrenhügel), je GrabstelleDas teuerste Erdgrab der Stadt. Die Gebührenordnung nennt für dieses Grabfeld ausdrücklich eine Nutzung von 30 Jahren, ohne die sonst mitgeführte Alternative von 40 Jahren. Die Gestaltungsfreiheit betrifft Grabmal und Bepflanzung; die Pflege bleibt Sache der nutzungsberechtigten Person. | 2.492,00 € | 1.100,00 € | 3.592,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrab, je GrabstelleNutzungszeit und Ruhefrist fallen hier auseinander: Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung 30 Jahre, die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 3 aber nur 20 Jahre. Nicht pflegefrei, denn die Tarifzeile trägt keinen Pflegezusatz und Paragraf 29 Absatz 1 nimmt das Urnenwahlgrab von der Bepflanzungs- und Instandhaltungspflicht nicht aus. | 776,00 € | 420,00 € | 1.196,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe d, Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d, Paragraf 7 Absatz 4 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Einzelgrab, einschließlich PflegeDie Gebühr schließt nach dem Wortlaut der Tarifzeile nicht nur die Pflege der Grabstätte, sondern auch die der Friedhofsanlagen ein. Die Belegungsfläche misst nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofsordnung 2,20 mal 0,90 Meter, und die Pflege der Wiesenfläche erfolgt nach Paragraf 25 Absatz 6 Buchstabe c in extensiver Form. | 1.736,00 € | 1.100,00 € | 2.836,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e erster Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung |
| Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Tiefgrab, einschließlich PflegeAngesetzt ist die Tiefbestattung mit 1.020 Euro, weil die Erstbelegung eines Tiefgrabes nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofsordnung zwingend als Tiefbestattung vorzunehmen ist. Ein nachträglicher Wechsel vom Einzel- zum Tiefgrab ist nach Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung gegen die Differenzgebühr möglich, hier also gegen 780 Euro. | 2.516,00 € | 1.370,00 € | 3.886,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e zweiter Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung |
| Wiesenwahlgrab für Erdbestattungen, Doppelgrab, einschließlich PflegeDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen und ist genau das Doppelte des Einzelgrabes. Die Abräumungsgebühr bleibt trotz der zweiten Grabstelle bei 176 Euro, weil Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c die Wiesen- und Rasengräber ohne Rücksicht auf die Stellenzahl nennt. | 3.296,00 € | 1.100,00 € | 4.396,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe e dritter Spiegelstrich und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofsordnung |
| Baumgrab in der Gemeinschaftsgrabstätte für eine Urne, einschließlich Pflege und SchriftplatteDie Gebühr schließt die Schriftplatte auf der Sammelstele ein, eine Metallplatte von 15 mal 5 Zentimetern mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum, die ausschließlich die Friedhofsverwaltung anbringt. Gemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe db der Friedhofsordnung Reihengrabstätten, deren Belegungsfolge die Verwaltung festlegt; deshalb ist hier keine Verlängerung vorgesehen. Die Beisetzung darf nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe a nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. | 1.046,00 € | 420,00 € | 1.466,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe f und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung |
| Baumgrab als Einzelgrabstätte für bis zu vier Urnen, einschließlich PflegeDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der nach Paragraf 25 Absatz 2 Buchstabe da der Friedhofsordnung bis zu vier Urnen Platz finden; als Familiengrab kann die Verwaltung ausnahmsweise weitere Beisetzungen genehmigen. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine bodengleiche Schriftplatte oder eine Stele aus Sandstein oder Basalt. Wird der Baum zerstört, ist die Friedhofsverwaltung nach Buchstabe c zur Ersatzpflanzung verpflichtet. | 1.726,00 € | 420,00 € | 2.146,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe g und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofsordnung |
Häufige Fragen zu Hünfeld
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hünfeld?
- In Hünfeld sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hünfeld?
- Neuer Friedhof ist mit 1,9 ha der größte Friedhof in Hünfeld. Er liegt 620 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hünfeld?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hünfeld gelten 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Alten und dem Neuen Friedhof Hünfeld, in Weißenborn, Malges, Molzbach, Roßbach, Rückers, Nüst und im Friedpark Hofberg nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 40 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen Rudolphshan, Sargenzell, Dammersbach und Großenbach nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschenbeisetzung auf allen Friedhöfen nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Hünfeld?
- Ein Grab in Hünfeld kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.046,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Hünfeld, vom 15.11.2011, inklusive der Änderungen vom 25.03.2015 (ab 01.05.2015), vom 20.12.2018 (ab 01.01.2019) und vom 07.11.2019, gültig ab 01.01.2020.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hünfeld zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hünfeld ist Stadt Hünfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung zuständig, Mittelstraße 9, 36088 Hünfeld, Telefon 06652 180-130. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hünfeld, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (Satzung) der Stadt Hünfeld vom 15.11.2011, inklusive der Änderungen vom 25.03.2015 (ab 01.05.2015), vom 20.12.2018 (ab 01.01.2019) und vom 07.11.2019, gültig ab 01.01.2020
- Friedhofsordnung der Stadt Hünfeld beschlossen am 17.02.2011, geändert am 13.12.2013 (1. Änderung ab 01.01.2014), am 26.04.2018 (2. Änderung ab 01.07.2018) und am 20.12.2018 (3. Änderung ab 01.01.2019)
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Hünfeld, Rubrik 10-10 Bürgerservice und Ordnungsamt Übersicht der geltenden Satzungen, abgerufen am 05.09.2026
- Ratsinformationssystem der Stadt Hünfeld, Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2026 mit den Punkten 4.1.1 Neufassung Friedhofsordnung und 4.1.2 Neufassung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Sitzungsbekanntmachung, abgerufen am 05.09.2026, Sitzung noch nicht stattgefunden
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.