Hessen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 06532014
Alle 10 Friedhöfe in Hüttenberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06441 7006-44
- Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung
- 2.390,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.180,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
35625 Hüttenberg
Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres
Urnenreihengrabstätte
Die 10 Friedhöfe in Hüttenberg nehmen zusammen 5,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 1,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.560 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 250 m entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Für keinen der Friedhöfe in Hüttenberg steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.
Diese Stelle in Hüttenberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung
Frankfurter Straße 49-5135625 Hüttenberg
06441 7006-44
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrMittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Hüttenberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 1,3 ha | 2,8 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Schwimmbad, 460 mBus 310, Bus 311, Bus GI-35 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 7.400 m² | 2,7 km | 3 Anlagen, nächste 300 m | Kirche, 420 mBus 203, Bus 313 | keine Angabe |
| Friedhof Groß-Rechtenbach | 6.920 m² | 250 m | 6 Anlagen, nächste 130 m | Groß-Rechtenbach, 230 mBus 312 | keine Angabe |
| Friedhof Hochelheim | 6.510 m² | 2,9 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Dornholzhausener Straße, 210 mBus 310, Bus 311, Bus GI-35 | keine Angabe |
| Friedhof Reiskirchen | 5.560 m² | 5,3 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Wetzlarer Weg, 350 mBus 203, Bus 313 | keine Angabe |
| Friedhof Klein-Rechtenbach | 4.210 m² | 680 m | 2 Anlagen, nächste 240 m | Nikolas Erlen, 300 mBus 313 | keine Angabe |
| Friedhof Vollnkirchen | 2.970 m² | 3,6 km | keine erfasst | Vollnkirchen, 320 mBus 203, Bus 313 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 2.890 m² | 3 km | 4 Anlagen, nächste 150 m | Schillerstraße, 140 mBus 203, Bus 313 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 2.650 m² | 3,5 km | keine erfasst | Dorfgraben, 50 mBus 310, Bus 311 | keine Angabe |
| Friedhof Weidenhausen | 2.260 m² | 2,3 km | 2 Anlagen, nächste 90 m | Weidenhausen, 80 mBus 203, Bus 313 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hüttenberg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lich | 17,2 km | nicht erfasst | 665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Haiger | 38,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Dautphetal | 35,7 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld |
| Nidda | 33,6 km | 1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre |
| Braunfels | 12,6 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Gladenbach | 27,7 km | 1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld |
| Herborn | 27,3 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Friedberg (Hessen) | 24 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hüttenberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresParagraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung gibt diese Grabstätte nur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ab. Die Ruhefrist beträgt auch hier 30 Jahre, weil Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung keine kürzere Frist für Kinder kennt. Die Nutzungsgebühr ist genau die Hälfte der Gebühr für das Reihengrab Erwachsener. Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt diese Grabart nicht auf. | 850,00 € | 230,00 € | 1.080,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDie günstigste Erdbestattung in Hüttenberg. Nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Reihengrab unter den Grabpflege erfordernden Grabarten und ergänzt, dass in den ersten 15 Jahren bis zu zwei Urnen beigestellt werden können. Reihengräber gibt es auf allen Friedhöfen außer den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen. | 1.700,00 € | 690,00 € | 2.390,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 2 letzter Abschnitt der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasenreihengrabstätte ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, die Grabstätte anzulegen und zu unterhalten. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt sie unter den pflegelosen Grabarten. Auf der Grabstätte dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Der Nutzungsberechtigte hat binnen zwei Jahren eine Platte von 50 mal 50 Zentimetern zu setzen, das ist eine einmalige Herrichtung und keine Pflege. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 700 Euro auf 30 Jahre, also 23,33 Euro im Jahr. | 2.400,00 € | 690,00 € | 3.090,00 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 40 JahreNach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden nur zweistellige Wahlgrabstätten abgegeben; der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit beiden Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe a je Jahr 99 Euro, das sind auf 40 Jahre 3.960 Euro und damit fast genau der Erwerbspreis. Jede weitere Bestattung kostet erneut 790 Euro. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Wahlgrab unter den Grabpflege erfordernden Grabarten und nennt bis zu vier zusätzliche Urnenbeistellungen. | 3.990,00 € | 790,00 € | 4.780,00 € | 40 | Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührensatzung |
| Rasenwahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 40 JahrePflegefrei nach Paragraf 22 letzter Abschnitt der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasenwahlgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt sie unter den pflegelosen Grabarten. Der Betrag gilt für die zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe b je Jahr 150 Euro, das sind auf 40 Jahre genau die 6.000 Euro des Erwerbspreises. | 6.000,00 € | 790,00 € | 6.790,00 € | 40 | Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Urnenbeisetzung in Hüttenberg, gemeinsam mit dem anonymen Feld. Nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist weder eine Verlängerung noch ein Wiedererwerb möglich. Nicht pflegefrei: Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt das Urnenreihengrab ausdrücklich unter den Grabpflege erfordernden Grabarten. In den ersten fünf Jahren kann eine weitere Urne beigestellt werden. Urnenreihengräber gibt es auf allen Friedhöfen außer den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen. | 970,00 € | 210,00 € | 1.180,00 € | 20 | Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| BaumgrabstättePflegefrei nach Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Baumgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die Kennzeichnung übernimmt nach Paragraf 29 Absatz 6 die Friedhofsverwaltung mit einer gravierten Namenstafel an einer Stele. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Baumgrab unter den pflegelosen Grabarten. Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden. Baumbestattungen gibt es nach derselben Übersicht auf den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen sowie auf den Friedhöfen Klein-Rechtenbach, Volpertshausen-Weidenhausen, Vollnkirchen und Reiskirchen. | 1.100,00 € | 270,00 € | 1.370,00 € | 20 | Paragraf 8 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden nur zweistellige Urnenwahlgrabstätten abgegeben; der Betrag gilt für beide Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe c je Jahr 70 Euro, das sind auf 30 Jahre genau die 2.100 Euro des Erwerbspreises. Nicht pflegefrei: Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt das Urnenwahlgrab ausdrücklich unter den Grabpflege erfordernden Grabarten. | 2.100,00 € | 230,00 € | 2.330,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Baumwahlgrabstätte, zwei Stellen, Nutzungszeit 30 JahrePflegefrei nach Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Baumwahlgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt es unter den pflegelosen Grabarten. Nach Paragraf 29 Absatz 3 werden zwei nebeneinander liegende Grabstätten im Wurzelbereich eines ausgewiesenen Baumes abgegeben; der Betrag gilt für beide. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 letzter Buchstabe je Jahr 75 Euro. | 2.200,00 € | 290,00 € | 2.490,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Urnennische in einer UrnenwandPflegefrei nach Paragraf 26 Absatz 4 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Urnenwände von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Vor den Urnenkammern dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt die Urnenwand unter den pflegelosen Grabarten. Die Kammer nimmt nach Paragraf 26 Absatz 1 eine Urne auf und wird für 20 Jahre bereitgestellt; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. In den ersten fünf Jahren kann eine weitere Urne beigestellt werden. Urnenwände stehen nach derselben Übersicht auf den Friedhöfen Hüttenberg-Grasweg und Groß-Rechtenbach. | 2.400,00 € | 160,00 € | 2.560,00 € | 20 | Paragraf 10 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung |
| Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenDie günstigste Urnenbeisetzung in Hüttenberg, preisgleich mit der Urnenreihengrabstätte. Pflegefrei nach Paragraf 27 der Friedhofssatzung, wonach das Grabfeld als einheitliche Rasenfläche angelegt wird und die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen; Paragraf 35 Absatz 1 nimmt das Feld von der Unterhaltungspflicht aus. Die Beisetzungsstelle wird nicht als Einzelgrabstelle kenntlich gemacht, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das anonyme Urnengrab unter den pflegelosen Grabarten und ergänzt, dass die Lage des Grabes den Angehörigen nicht bekanntgegeben wird und eine Begleitung zur Beisetzung nicht möglich ist. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Groß-Rechtenbach. Die Beisetzungsgebühr kennt hier keinen Wochenendsatz. | 970,00 € | 210,00 € | 1.180,00 € | 20 | Paragraf 10 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Rasengrabstätte für eine UrnePflegefrei nach Paragraf 28 Absatz 4 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasengrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Auf der Grabstätte dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Urnen-Rasengrab unter den pflegelosen Grabarten. Der Nutzungsberechtigte hat binnen sechs Monaten eine Platte von 50 mal 50 Zentimetern zu setzen, das ist eine einmalige Herrichtung und keine Pflege. Urnen-Rasengräber gibt es nach derselben Übersicht auf allen Friedhöfen außer Groß-Rechtenbach und den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen. | 1.000,00 € | 210,00 € | 1.210,00 € | 20 | Paragraf 10 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Hüttenberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hüttenberg?
- In Hüttenberg sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hüttenberg?
- Neuer Friedhof ist mit 1,3 ha der größte Friedhof in Hüttenberg. Er liegt 2,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hüttenberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hüttenberg gelten 30 Jahre für Erdbestattung, unabhängig vom Alter nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beistellung einer Asche in einer bereits belegten Grabstelle oder Urnennische nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Hüttenberg?
- Ein Grab in Hüttenberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.180,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hüttenberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hüttenberg ist Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung zuständig, Frankfurter Straße 49-51, 35625 Hüttenberg, Telefon 06441 7006-44. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hüttenberg, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar
- Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, Quelle der Ruhefristen, Nutzungszeiten und Pflegeregeln beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, hier die Lesefassung des Ortsrechts ohne die 1. Änderung
- 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, amtlich bekannt gemacht in der Ausgabe 47/2022 des Hüttenberger Mitteilungsblatts beschlossen am 31.10.2022, ausgefertigt am 21.11.2022, in Kraft seit 01.01.2023
- Übersicht über die Bestattungsmöglichkeiten in Hüttenberg, amtliche Veröffentlichung der Gemeinde, Beleg für die Pflegezuordnung je Grabart und für die Verteilung der Grabarten auf die Friedhöfe Stand 04.11.2021, nennt alle Beträge der Gebührensatzung von 2019 unverändert
- Satzungen der Gemeinde Hüttenberg, Ortsrecht mit Abschnitt Standesamt Stand 06.09.2026, führt Friedhofssatzung und Gebührensatzung zur Friedhofssatzung jeweils in der Fassung 2019
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.