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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 06532014

Alle 10 Friedhöfe in Hüttenberg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06441 7006-44
Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung

35625 Hüttenberg

2.390,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres

1.180,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

10
Friedhöfe mit Namen

Die 10 Friedhöfe in Hüttenberg nehmen zusammen 5,4 ha ein

Kurz beantwortet

Hüttenberg hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 5,4 ha. Der größte ist Neuer Friedhof mit 1,3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Groß-Rechtenbach mit 250 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Hüttenberg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 1,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.560 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 250 m entfernt, der entlegenste 5,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Hüttenberg steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Hüttenberg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung

Frankfurter Straße 49-51
35625 Hüttenberg
06441 7006-44
Sprechzeiten
Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Hüttenberg im Netz

Die 10 Friedhöfe in Hüttenberg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof1,3 ha2,8 km3 Anlagen, nächste 60 mSchwimmbad, 460 mBus 310, Bus 311, Bus GI-35keine Angabe
Neuer Friedhof7.400 m²2,7 km3 Anlagen, nächste 300 mKirche, 420 mBus 203, Bus 313keine Angabe
Friedhof Groß-Rechtenbach6.920 m²250 m6 Anlagen, nächste 130 mGroß-Rechtenbach, 230 mBus 312keine Angabe
Friedhof Hochelheim6.510 m²2,9 km1 Anlagen, nächste 270 mDornholzhausener Straße, 210 mBus 310, Bus 311, Bus GI-35keine Angabe
Friedhof Reiskirchen5.560 m²5,3 km1 Anlagen, nächste 390 mWetzlarer Weg, 350 mBus 203, Bus 313keine Angabe
Friedhof Klein-Rechtenbach4.210 m²680 m2 Anlagen, nächste 240 mNikolas Erlen, 300 mBus 313keine Angabe
Friedhof Vollnkirchen2.970 m²3,6 kmkeine erfasstVollnkirchen, 320 mBus 203, Bus 313keine Angabe
Alter Friedhof2.890 m²3 km4 Anlagen, nächste 150 mSchillerstraße, 140 mBus 203, Bus 313keine Angabe
Alter Friedhof2.650 m²3,5 kmkeine erfasstDorfgraben, 50 mBus 310, Bus 311keine Angabe
Friedhof Weidenhausen2.260 m²2,3 km2 Anlagen, nächste 90 mWeidenhausen, 80 mBus 203, Bus 313keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hüttenberg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Lich17,2 kmnicht erfasst665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Haiger38,2 km1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre
Dautphetal35,7 km1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld
Nidda33,6 km1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre
Braunfels12,6 km1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres1.040,00 €Urnenreihengrabstätte
Gladenbach27,7 km1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld
Herborn27,3 km1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
Friedberg (Hessen)24 km2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Am meisten zu sparenbis 38,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Hüttenberg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresParagraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung gibt diese Grabstätte nur für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr ab. Die Ruhefrist beträgt auch hier 30 Jahre, weil Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung keine kürzere Frist für Kinder kennt. Die Nutzungsgebühr ist genau die Hälfte der Gebühr für das Reihengrab Erwachsener. Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt diese Grabart nicht auf.850,00 €230,00 €1.080,00 €30Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDie günstigste Erdbestattung in Hüttenberg. Nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Reihengrab unter den Grabpflege erfordernden Grabarten und ergänzt, dass in den ersten 15 Jahren bis zu zwei Urnen beigestellt werden können. Reihengräber gibt es auf allen Friedhöfen außer den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen.1.700,00 €690,00 €2.390,00 €30Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührensatzung
RasenreihengrabstättePflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 2 letzter Abschnitt der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasenreihengrabstätte ausdrücklich von der Pflicht ausnimmt, die Grabstätte anzulegen und zu unterhalten. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt sie unter den pflegelosen Grabarten. Auf der Grabstätte dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Der Nutzungsberechtigte hat binnen zwei Jahren eine Platte von 50 mal 50 Zentimetern zu setzen, das ist eine einmalige Herrichtung und keine Pflege. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 700 Euro auf 30 Jahre, also 23,33 Euro im Jahr.2.400,00 €690,00 €3.090,00 €30Paragraf 8 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 40 JahreNach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden nur zweistellige Wahlgrabstätten abgegeben; der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit beiden Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe a je Jahr 99 Euro, das sind auf 40 Jahre 3.960 Euro und damit fast genau der Erwerbspreis. Jede weitere Bestattung kostet erneut 790 Euro. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Wahlgrab unter den Grabpflege erfordernden Grabarten und nennt bis zu vier zusätzliche Urnenbeistellungen.3.990,00 €790,00 €4.780,00 €40Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührensatzung
Rasenwahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 40 JahrePflegefrei nach Paragraf 22 letzter Abschnitt der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasenwahlgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt sie unter den pflegelosen Grabarten. Der Betrag gilt für die zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe b je Jahr 150 Euro, das sind auf 40 Jahre genau die 6.000 Euro des Erwerbspreises.6.000,00 €790,00 €6.790,00 €40Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 der Gebührensatzung
UrnenreihengrabstätteDie günstigste Urnenbeisetzung in Hüttenberg, gemeinsam mit dem anonymen Feld. Nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist weder eine Verlängerung noch ein Wiedererwerb möglich. Nicht pflegefrei: Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt das Urnenreihengrab ausdrücklich unter den Grabpflege erfordernden Grabarten. In den ersten fünf Jahren kann eine weitere Urne beigestellt werden. Urnenreihengräber gibt es auf allen Friedhöfen außer den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen.970,00 €210,00 €1.180,00 €20Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
BaumgrabstättePflegefrei nach Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Baumgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die Kennzeichnung übernimmt nach Paragraf 29 Absatz 6 die Friedhofsverwaltung mit einer gravierten Namenstafel an einer Stele. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Baumgrab unter den pflegelosen Grabarten. Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden. Baumbestattungen gibt es nach derselben Übersicht auf den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen sowie auf den Friedhöfen Klein-Rechtenbach, Volpertshausen-Weidenhausen, Vollnkirchen und Reiskirchen.1.100,00 €270,00 €1.370,00 €20Paragraf 8 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe e der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte, zweistellig, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 25 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden nur zweistellige Urnenwahlgrabstätten abgegeben; der Betrag gilt für beide Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 Buchstabe c je Jahr 70 Euro, das sind auf 30 Jahre genau die 2.100 Euro des Erwerbspreises. Nicht pflegefrei: Die amtliche Übersicht der Gemeinde über die Bestattungsmöglichkeiten führt das Urnenwahlgrab ausdrücklich unter den Grabpflege erfordernden Grabarten.2.100,00 €230,00 €2.330,00 €30Paragraf 9 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Baumwahlgrabstätte, zwei Stellen, Nutzungszeit 30 JahrePflegefrei nach Paragraf 29 Absatz 5 der Friedhofssatzung und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Baumwahlgrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt es unter den pflegelosen Grabarten. Nach Paragraf 29 Absatz 3 werden zwei nebeneinander liegende Grabstätten im Wurzelbereich eines ausgewiesenen Baumes abgegeben; der Betrag gilt für beide. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 5 letzter Buchstabe je Jahr 75 Euro.2.200,00 €290,00 €2.490,00 €30Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe f der Gebührensatzung
Urnennische in einer UrnenwandPflegefrei nach Paragraf 26 Absatz 4 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Urnenwände von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Vor den Urnenkammern dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt die Urnenwand unter den pflegelosen Grabarten. Die Kammer nimmt nach Paragraf 26 Absatz 1 eine Urne auf und wird für 20 Jahre bereitgestellt; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. In den ersten fünf Jahren kann eine weitere Urne beigestellt werden. Urnenwände stehen nach derselben Übersicht auf den Friedhöfen Hüttenberg-Grasweg und Groß-Rechtenbach.2.400,00 €160,00 €2.560,00 €20Paragraf 10 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung
Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme UrnenbeisetzungenDie günstigste Urnenbeisetzung in Hüttenberg, preisgleich mit der Urnenreihengrabstätte. Pflegefrei nach Paragraf 27 der Friedhofssatzung, wonach das Grabfeld als einheitliche Rasenfläche angelegt wird und die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen; Paragraf 35 Absatz 1 nimmt das Feld von der Unterhaltungspflicht aus. Die Beisetzungsstelle wird nicht als Einzelgrabstelle kenntlich gemacht, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das anonyme Urnengrab unter den pflegelosen Grabarten und ergänzt, dass die Lage des Grabes den Angehörigen nicht bekanntgegeben wird und eine Begleitung zur Beisetzung nicht möglich ist. Das Feld gibt es nur auf dem Friedhof Groß-Rechtenbach. Die Beisetzungsgebühr kennt hier keinen Wochenendsatz.970,00 €210,00 €1.180,00 €20Paragraf 10 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührensatzung
Rasengrabstätte für eine UrnePflegefrei nach Paragraf 28 Absatz 4 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und die Pflege der Anlage ausschließlich der Gemeinde obliegen, und nach Paragraf 35 Absatz 1, der die Rasengrabstätte von der Unterhaltungspflicht ausnimmt. Auf der Grabstätte dürfen keine Blumenschalen oder Gestecke abgestellt werden. Die amtliche Übersicht der Gemeinde führt das Urnen-Rasengrab unter den pflegelosen Grabarten. Der Nutzungsberechtigte hat binnen sechs Monaten eine Platte von 50 mal 50 Zentimetern zu setzen, das ist eine einmalige Herrichtung und keine Pflege. Urnen-Rasengräber gibt es nach derselben Übersicht auf allen Friedhöfen außer Groß-Rechtenbach und den alten Friedhöfen Hochelheim, Hörnsheim und Volpertshausen.1.000,00 €210,00 €1.210,00 €20Paragraf 10 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Hüttenberg

Häufige Fragen zu Hüttenberg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Hüttenberg?
In Hüttenberg sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 5,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Hüttenberg?
Neuer Friedhof ist mit 1,3 ha der größte Friedhof in Hüttenberg. Er liegt 2,8 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Hüttenberg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hüttenberg gelten 30 Jahre für Erdbestattung, unabhängig vom Alter nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beistellung einer Asche in einer bereits belegten Grabstelle oder Urnennische nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Hüttenberg?
Ein Grab in Hüttenberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.180,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Hüttenberg, beschlossen am 16.09.2019, ausgefertigt am 24.10.2019, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung, keine Änderungssatzung auffindbar.
Wer ist für die Friedhöfe in Hüttenberg zuständig?
Für die Friedhöfe in Hüttenberg ist Gemeinde Hüttenberg, Friedhofsverwaltung zuständig, Frankfurter Straße 49-51, 35625 Hüttenberg, Telefon 06441 7006-44. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Hüttenberg, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.