Hessen, Hochschulstadt, Gemeindeschlüssel 06439008
Alle 13 Friedhöfe in Idstein
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06126 78421
- Hochschulstadt Idstein, Friedhofsverwaltung
- 3.260,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.640,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
65510 Idstein
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Gemeinschaftsgrabstätte für die namenlose Beisetzung von Urnen
Die 13 Friedhöfe in Idstein nehmen zusammen 6,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Idstein ist der größte mit 3,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.390 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,2 km entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Idstein rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Hochschulstadt Idstein, Friedhofsverwaltung
König-Adolf-Platz 265510 Idstein
06126 78421
- Sprechzeiten
- Die Fachabteilungen empfangen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.Das Rathaus ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr an und freitags bis 12.30 Uhr besetzt.
Die 13 Friedhöfe in Idstein, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Idstein | 3,3 ha | 1,2 km | 15 Anlagen, nächste 50 m | Friedhof/Himmelsbornweg, 90 mBus 221, Bus 222, Bus 224, Bus 265 | keine Angabe |
| Friedhof Walsdorf | 8.110 m² | 6,1 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Walkmühle, 270 mBus 230 | keine Angabe |
| Friedhof Wörsdorf | 5.920 m² | 4,5 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Rathaus, 190 mBus 230, Bus 235 | keine Angabe |
| Friedhof Heftrich | 3.690 m² | 2,9 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Schule, 30 m | keine Angabe |
| Friedhof Eschenhahn | 3.260 m² | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Rathausstraße, 230 mBus 265, Bus 269, Bus 271 | keine Angabe |
| Friedhof Dasbach | 2.430 m² | 1,5 km | keine erfasst | Dasbach Dorfgemeinschaftshaus, 470 m | keine Angabe |
| Friedhof Oberauroff | 2.390 m² | 3,7 km | 1 Anlagen, nächste 210 m | Am Rügert, 200 mBus 224, Bus 250, Bus 270 | christlich |
| Friedhof Kröftel | 2.200 m² | 5,8 km | keine erfasst | Feldbergstraße, 630 mBus 223 | keine Angabe |
| Friedhof Oberrod | 2.030 m² | 6,1 km | 1 Anlagen, nächste 300 m | Rodigstraße, 280 mBus 223 | keine Angabe |
| Friedhof Ehrenbach | 1.630 m² | 5 km | 2 Anlagen, nächste 220 m | Brunnen, 170 mBus 224, Bus 270, Bus 277 | keine Angabe |
| Friedhof Lenzhahn | 840 m² | 2,6 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Lenzhahn Ortsstraße, 410 mBus 232 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 760 m² | 1,8 km | 1 Anlagen, nächste 130 m | Altes Forsthaus, 310 mBus 223, Bus 231, Bus 269 | jüdisch |
| Gräberfeld Euthanasieopfer | 320 m² | 1,5 km | 18 Anlagen, nächste 210 m | Schöne Aussicht, 110 mBus 221, Bus 222 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Idstein kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bingen am Rhein | 39,4 km | 1.387,00 €Sargreihengrabstätte ab vollendetem 6. Lebensjahr | 223,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Braunfels | 32,9 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ingelheim am Rhein | 31,5 km | 1.728,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 826,00 €Urnengrab in einem Grabfeld |
| Wiesbaden | 15,2 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Friedberg (Hessen) | 35,6 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Hofheim am Taunus | 18,1 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Weilburg | 30,1 km | 2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre | 1.285,00 €Einzelurnengrab |
| Butzbach | 33,5 km | 2.170,00 €Reihengrabstätte für eine Erdbestattung im Grabfeld für anonyme Beisetzungen | 800,00 €Urnengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald Butzbach |
| Am meisten zu sparen | bis 39,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Idstein kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Idstein, Ortsrecht 691, beschlossen am 16.07.2014, in Kraft am 01.08.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2016, laut Stadtrecht und öffentlichen Bekanntmachungen seither unverändert.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Idstein. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden Reihengrabstätten der Reihe nach belegt und erst im Todesfall einmalig für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a dreißig Jahre. Zu den 2.440 Euro der Abgabegebühr sind die 230 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet, weil Paragraf 11 Absatz 2 der Gebührenordnung sie schon bei Überlassung der Grabstätte entstehen lässt. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 28 Absatz 3 der Verfügungsberechtigte verantwortlich. | 2.670,00 € | 590,00 € | 3.260,00 € | 30 | Paragraf 8 Ziffer 2, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresParagraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ein. Die Ruhezeit beträgt für sie nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b zwanzig Jahre. Zu den 1.120 Euro sind die 230 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. Die Bestattungsgebühr von 410 Euro gilt nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a auch für Gebeinsreste. | 1.350,00 € | 410,00 € | 1.760,00 € | 20 | Paragraf 8 Ziffer 1, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Einzelwahlgrabstätte mit einer Grablänge von etwa 2,10 MeternNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen und die Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt; Wiedererwerb und Verlängerung sind nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte möglich. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 der Gebührenordnung je Grabstelle und Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr, hier also 86 Euro. Zu den 2.580 Euro sind die 230 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. In einer Grabstelle können nach Paragraf 17 Absatz 2 zusätzlich bis zu vier Totenaschen beigesetzt werden. | 2.810,00 € | 590,00 € | 3.400,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Einzelwahlgrabstätte mit einer Grablänge von etwa 2,50 MeternIdstein staffelt die Wahlgrabgebühr nach der Grablänge. Die längere Grabstätte kostet 590 Euro mehr als die kurze. Die Verlängerung kostet ein Dreißigstel je Jahr, hier also 105,67 Euro. Zu den 3.170 Euro sind die 230 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. | 3.400,00 € | 590,00 € | 3.990,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Doppelwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen und einer Grablänge von etwa 2,10 MeternZu den 3.960 Euro sind zweimal 230 Euro Grabräumungsgebühr gerechnet, weil Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 sie beim Wahlgrab je Grabstelle erhebt. Die Bestattungsgebühr fällt je Beisetzung an, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 je Grabstelle und Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 4.420,00 € | 590,00 € | 5.010,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Doppelwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen und einer Grablänge von etwa 2,50 MeternDas teuerste Grab im Tarif. Zu den 5.630 Euro sind zweimal 230 Euro Grabräumungsgebühr gerechnet. Wer mehr als zwei Grabstellen braucht, zahlt nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe f je Grabstelle 1.960 Euro und liegt damit günstiger als beim Doppelgrab. | 6.090,00 € | 590,00 € | 6.680,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Gemeinschaftsgrabstätte für die namenlose Beisetzung von UrnenDas günstigste Grab in Idstein überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Grabfelder der Bestattungsformen nach Paragraf 17 a Absatz 3 und 4 sowie Paragraf 17 b würden durch die Stadt Idstein als einheitliche Rasenflächen angelegt, gepflegt und unterhalten; Absatz 4 des Paragrafen 17 a ist die Anonymgrabstätte. Paragraf 10 Absatz 4 der Gebührenordnung bestätigt, dass die Gebühr die Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege umfasst. Die Grabstätten werden nach Paragraf 17 a Absatz 4 nicht gekennzeichnet, es ist nur eine Totenasche je Grabstätte zulässig, und das Feld gibt es nur auf dem Friedhof in der Kernstadt. Eine Grabräumungsgebühr fällt hier nicht an, weil Paragraf 11 Absatz 1 diese Grabart nicht aufführt. | 1.310,00 € | 330,00 € | 1.640,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| UrnenrasengrabstätteParagraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Paragraf 17 a Absatz 3 ausdrücklich, und das ist die Urnenrasengrabstätte: Die Grabfelder werden durch die Stadt Idstein als einheitliche Rasenflächen angelegt, gepflegt und unterhalten, und um die Pflege nicht zu behindern, ist die Ablage von Trauerfloristik und Grablichtern auf den Grabstätten nicht zulässig; die Friedhofsverwaltung stellt dafür zentrale Ablagestellen. Paragraf 10 Absatz 4 der Gebührenordnung sagt dasselbe von der Gebührenseite. Als Grabkennzeichnung ist nach Paragraf 26 Absatz 2 nur eine im Boden eingelassene Natursteinplatte von 0,60 mal 0,40 Metern zugelassen. Zu den 1.560 Euro sind die 170 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. Es können bis zu zwei Totenaschen gleichzeitig beigesetzt werden. | 1.730,00 € | 330,00 € | 2.060,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 5 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung werden Urnenreihengrabstätten der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die einmalige Dauer der Ruhezeit abgegeben, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Ruhezeit für Totenaschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a dreißig Jahre. Es können bis zu vier Totenaschen gleichzeitig beigesetzt werden, wenn die Ruhefrist noch mehr als fünfzehn Jahre beträgt. Zu den 1.680 Euro sind die 170 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. Anders als bei der Urnenrasengrabstätte trägt hier nach Paragraf 28 Absatz 3 der Verfügungsberechtigte die Pflege. | 1.850,00 € | 330,00 € | 2.180,00 € | 30 | Paragraf 8 Ziffer 3, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 4 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| UrnennischeNach Paragraf 17 c Absatz 1 und 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen; in einer Nische können bis zu zwei Totenaschen mit Überurnen oder drei ohne Überurnen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 1 nennt die Urnennische nicht, Absatz 2 verlangt von den Verfügungsberechtigten, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen, und Paragraf 28 Absatz 3 macht bei Wahlgrabstätten nach Paragraf 17 c den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. Die Zustimmung zur Beschriftung und zum Einsetzen der Verschlussplatte kostet nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe e weitere 215 Euro, die Platte selbst stellt nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofssatzung die Stadt zur Verfügung. Zu den 1.690 Euro sind die 110 Euro für das Ausräumen der Nische gerechnet. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 1.800,00 € | 260,00 € | 2.060,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe a, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührenordnung |
| UrnenwahlgrabstätteNach Paragraf 17 c Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen und die Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt; in einer Urnenwahlgrabstätte in Grabfeldern können bis zu vier Totenaschen gleichzeitig beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 3 je Grabstelle und Jahr ein Dreißigstel der Gebühr, hier also 62 Euro. Zu den 1.860 Euro sind die 170 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 3 dem Nutzungsberechtigten. | 2.030,00 € | 330,00 € | 2.360,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 4 und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| UrnenbaumgrabstätteParagraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt Paragraf 17 b ausdrücklich, und das ist die Urnenbaumgrabstätte: Die Grabfelder werden durch die Stadt Idstein als einheitliche Rasenflächen angelegt, gepflegt und unterhalten, und die Ablage von Trauerfloristik und Grablichtern auf den Grabstätten ist nicht zulässig. Paragraf 10 Absatz 4 der Gebührenordnung bestätigt es. Nach Paragraf 17 b liegt die Grabstätte im Wurzelbereich besonders ausgewiesener Bäume, die Belegung erfolgt im Uhrzeigersinn, und es dürfen ausschließlich Urnen auf Naturbasis von höchstens 30 Zentimetern Höhe verwendet werden. Pflegeeingriffe an den Bäumen nimmt nach Absatz 4 die Stadt vor, im Übrigen soll der Baumbestand naturbelassen bleiben. Die Beisetzungsgebühr ist mit 300 Euro um 30 Euro niedriger als bei den übrigen Urnengräbern. Zu den 1.960 Euro sind die 170 Euro der Grabräumungsgebühr gerechnet. | 2.130,00 € | 300,00 € | 2.430,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung |
Häufige Fragen zu Idstein
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Idstein?
- In Idstein sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Idstein?
- Friedhof Idstein ist mit 3,3 ha der größte Friedhof in Idstein. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Idstein?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Idstein gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Totenasche als Erstbelegung einer Grabstätte oder Urnennische nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Totenasche als Beilegung in eine bestehende Grabstätte oder Urnennische, mindestens nach Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung und Paragraf 9 Absatz 1 der Gebührenordnung.
- Was kostet ein Grab in Idstein?
- Ein Grab in Idstein kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Gemeinschaftsgrabstätte für die namenlose Beisetzung von Urnen mit 1.640,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Idstein, Ortsrecht 691, beschlossen am 16.07.2014, in Kraft am 01.08.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2016, laut Stadtrecht und öffentlichen Bekanntmachungen seither unverändert.
- Wer ist für die Friedhöfe in Idstein zuständig?
- Für die Friedhöfe in Idstein ist Hochschulstadt Idstein, Friedhofsverwaltung zuständig, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, Telefon 06126 78421. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Idstein, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Idstein, Ortsrecht 691 beschlossen am 16.07.2014, in Kraft am 01.08.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2016, laut Stadtrecht und öffentlichen Bekanntmachungen seither unverändert
- Friedhofssatzung der Stadt Idstein, Ortsrecht 690 vom 28.07.2014, beschlossen am 16.07.2014, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2016
- Hochschulstadt Idstein, öffentliche Bekanntmachungen Abfrage am 05.09.2026, 33 Seiten vom 10.01.2022 bis zum 02.09.2026, durchgesehen auf das Wort Friedhof, kein Treffer und damit keine jüngere Gebührenordnung
- Hochschulstadt Idstein, Seite Friedhöfe mit den elf Friedhöfen, den Grabarten und der Anschrift der Friedhofsverwaltung Stand der Abfrage am 05.09.2026, verlinkt unter Details dieselbe Gebührenordnung 691
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.