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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hofheim am Taunus · Hessen · AGS 06436007

Friedhofsgebühren Hofheim am Taunus: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Stadt Hofheim am Taunus, nicht für einzelne.

656,00 €
Günstigstes Grab

Anonyme Urnengrabstätte, 15 Jahre

3.378,00 €
Teuerstes Grab

Tiefgrabstätte für zwei Stellen, 30 Jahre

9
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung von Personen über 5 Jahre

§ 14 Abs. 1 a

Was ein Grab in Hofheim am Taunus kostet

Kurz beantwortet

In Hofheim am Taunus kostet das günstigste Grab 656,00 € (Anonyme Urnengrabstätte, 15 Jahre), das teuerste 3.378,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 3 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte, 30 JahreDie Vorbereitungsgebühr von 1.029,00 Euro deckt Kühlzelle bis vier Arbeitstage, Herstellen und Schließen des Grabes, Grabhügel und den Transport des Grabschmucks.700,00 €1.029,00 €1.729,00 €30 J.§ 60 Abs. 1 f und § 56 Abs. 1 a
Wahlgrabstätte, je Grabeinheit, 30 JahreBei eingeschränkt freier Wahl des Platzes kommt ein Zuschlag von 100 Prozent auf die Nutzungsgebühr hinzu.1.458,00 €1.029,00 €2.487,00 €30 J.§ 60 Abs. 1 a und § 56 Abs. 1 a
Tiefgrabstätte für zwei Stellen, 30 JahreDie höhere Vorbereitungsgebühr gilt für die Erstbelegung.2.164,00 €1.214,00 €3.378,00 €30 J.§ 60 Abs. 1 b und § 56 Abs. 1 d

Urne: 6 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonyme Urnengrabstätte, 15 JahreDie günstigste Grabart in Hofheim. Bei anonymen Beisetzungen findet weder Transport noch Aufbau von Grabschmuck statt.300,00 €356,00 €656,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 k und § 56 Abs. 2 d
Urnengemeinschaftsanlage Typ 2, 15 JahreTyp 1 als Einzelgrab 700,00 Euro, Typ 3 als Partneranlage 971,00 Euro.550,00 €356,00 €906,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 i und § 56 Abs. 2 e
Urnenwahlgrabstätte, 15 JahreAb der dritten Urne kommt eine Pauschale von 400,00 Euro hinzu.971,00 €356,00 €1.327,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 c und § 56 Abs. 2 c
Urnenkammer, 15 JahreZum Öffnen und Schließen der Kammer muss bei einer Umbettung auf eigene Kosten ein Steinmetz beauftragt werden.971,00 €356,00 €1.327,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 d und § 56 Abs. 2
Urnenrasengrabstätte, 15 Jahre971,00 €356,00 €1.327,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 e und § 56 Abs. 2 g
Baumbestattung, 15 Jahre971,00 €356,00 €1.327,00 €15 J.§ 60 Abs. 1 j und § 56 Abs. 2 f

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Vorbereitungsgebühr für die Bestattung von Personen über 5 Jahre1.029,00 €§ 56 Abs. 1 a
Dieselbe für Personen bis zu 5 Jahren215,00 €§ 56 Abs. 1 b
Dieselbe für Totgeburten165,00 €§ 56 Abs. 1 c
Dieselbe für Personen über 5 Jahre in einer Tiefgrabstätte, Erstbelegung1.214,00 €§ 56 Abs. 1 d
Vorbereitungsgebühr für eine Urnenbeisetzung, jede Grabart356,00 €§ 56 Abs. 2
Träger bei einer Urnenbeisetzung durch einen Friedhofsbediensteten60,00 €§ 57
Kühlzelle je angefangenem Tag über die enthaltenen vier Arbeitstage hinaus60,00 €§ 62
Beisetzung einer Urne in einer Erdgrabstätte, Pauschale für die zusätzliche Nutzung400,00 €§ 60 Abs. 5
Ausgrabung einer Leiche vom 1. bis 30. Jahr der Ruhezeit2.000,00 €§ 58 Abs. 1
Ausgrabung einer Urne aus der Erde300,00 €§ 58 Abs. 2 a
Zuschlag für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit100 Prozent§ 59 Abs. 3
Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.529,00 €

Reihengrabstätte, 30 Jahre in Hofheim am Taunus, über 30 Jahre, das sind 317,63 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 60 Abs. 1 f und § 56 Abs. 1 a700,00 €
Bestattung§ 56 Abs. 1 a1.029,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.729,00 €

Die Vorbereitungsgebühr von 1.029,00 Euro deckt Kühlzelle bis vier Arbeitstage, Herstellen und Schließen des Grabes, Grabhügel und den Transport des Grabschmucks.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung und Gebührenordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Hofheim am Taunus, Stadtrecht H 6, beschlossen am 17.08.2011, 2. Nachtrag vom 20.12.2014. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Stadt veröffentlicht zusätzlich Gesamtbeträge, die Holzkreuz, Kissenstein und die Nutzung der Trauerhalle enthalten. Hier stehen nur Nutzungsrecht und Vorbereitungsgebühr, damit der Vergleich mit anderen Gemeinden trägt.
  • Kinderreihen- und Kinderwahlgrabstätten sind nicht übernommen, weil sie sich nicht mit den übrigen Grabarten vergleichen lassen.
  • Die Satzung trägt das Datum 17.08.2011 mit einem Nachtrag von 2014. Ob seither eine weitere Änderung beschlossen wurde, ist nicht geprüft.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.