Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06434005
Alle 8 Friedhöfe in Königstein im Taunus
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06174 202-0
- Stadt Königstein im Taunus, Abteilung Friedhof im Fachbereich Planen Umwelt Bauen
- 4.500,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 750,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
61462 Königstein im Taunus
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre
Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 20 Jahre
Die 8 Friedhöfe in Königstein im Taunus nehmen zusammen 7,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Königstein ist der größte mit 3,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.770 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 110 m entfernt, der entlegenste 2,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Königstein im Taunus rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Königstein im Taunus, Abteilung Friedhof im Fachbereich Planen Umwelt Bauen
Burgweg 561462 Königstein im Taunus
06174 202-0
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12 UhrTermine ausserhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Die 8 Friedhöfe in Königstein im Taunus, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Königstein | 3,6 ha | 1 km | 8 Anlagen, nächste 90 m | Friedhof, 160 mBus 57, Bus 60, Bus 80, Bus 81 | keine Angabe |
| Friedhof Falkenstein | 1,8 ha | 2,1 km | keine erfasst | Auf dem Seif, 410 mBus 84, Bus 85 | keine Angabe |
| Friedhof Schneidhain | 9.220 m² | 1,8 km | 27 Anlagen, nächste 100 m | Werk Seeger, 290 mBus 263, Bus 815 | keine Angabe |
| Friedhof Mammolshain | 7.770 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 230 m | Turnhalle, 200 mBus 85 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Falkenstein | 2.710 m² | 2 km | 2 Anlagen, nächste 360 m | Auf dem Seif, 350 mBus 84, Bus 85 | jüdisch |
| KriegsgräberstätteDenkmal | 1.170 m² | 880 m | 8 Anlagen, nächste 80 m | Friedhof, 150 mBus 57, Bus 60, Bus 80, Bus 81 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 880 m² | 110 m | 21 Anlagen, nächste 50 m | Stadtmitte, 270 mBus 57, Bus 60, Bus 80, Bus 81 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Falkenstein | 460 m² | 1,6 km | 8 Anlagen, nächste 80 m | Ehrenmal, 20 mBus 84, Bus 85 | christlich, evangelisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Königstein im Taunus kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Braunfels | 35,7 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ingelheim am Rhein | 37,2 km | 1.728,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 826,00 €Urnengrab in einem Grabfeld |
| Darmstadt | 37 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre |
| Wiesbaden | 19,4 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Hanau | 32,8 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 26,8 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Hofheim am Taunus | 10,8 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Weilburg | 36,4 km | 2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre | 1.285,00 €Einzelurnengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 37,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Königstein im Taunus kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührenordnung der Stadt Königstein im Taunus, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 21.03.2024, ausgefertigt und veröffentlicht am 22.03.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, löst die Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2016 ab, Bildscan ohne Textebene.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 JahreDas einzige gewöhnliche Erdgrab der Stadt ohne Wahlrecht, und mit 4.500,00 Euro trotzdem teuer, denn allein das Ausheben und Schliessen kostet 2.000,00 Euro. § 18 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 beschreibt die Reihengrabstätte als Grabstätte für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt wird; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nutzungsdauer und Ruhefrist fallen deshalb zusammen und betragen nach § 12 Abs. 6 dreissig Jahre, und des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 nennt diese dreissig Jahre in seiner Spalte Nutzungsjahre noch einmal. Das Grab misst nach § 19 Abs. 2 b zwei mal einen Meter bei 0,5 Meter Abstand, das Grabmal darf nach § 32 Abs. 4 a bis 120 Zentimeter hoch sein. Wichtig für den Vergleich mit anderen Gemeinden: § 8 Abs. 1 erhebt seinen Satz ausdrücklich für die Überlassung der Grabstätte und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen, eine gesonderte Einrichtungsgebühr wie in Hofheim gibt es also nicht. Das Nutzungsrecht kostet 83,33 Euro im Jahr. Nicht eingerechnet sind die Kunststeinplatten der Grabumrandung. § 32 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verbietet Grabeinfassungen, und Abs. 10 bestimmt, dass als Grabumrandungen ausschliesslich die von der Stadt vorgehaltenen Kunststeinplatten dienen, die auf Kosten der Verfügungsberechtigten fachmännisch zu verlegen sind. § 12 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 lässt sie in tatsächlicher Höhe erstatten, ohne einen Betrag zu nennen; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 beziffert sie für diese Grabart und rechnet sie in seine Summe ein. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 2.500,00 € | 2.000,00 € | 4.500,00 € | 30 | § 8 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 b der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 30 JahreDas Kindergrab ist die auffälligste Zahl der ganzen Satzung: Es kostet 400,00 Euro Nutzungsrecht und null Euro Bestattung, zusammen also weniger als ein Zehntel des Erwachsenengrabes. Die Null ist keine Lücke, sondern steht in § 6 Abs. 1 a der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 ausgeschrieben als 0,00 EUR. § 5 Abs. 3 geht noch weiter und erhebt für die Bestattung eines Kindes bis zu fünf Jahren auch die Gebühren für Leichenhalle und Trauerhalle nicht, und § 6 Abs. 3 stellt die Bestattung totgeborener Kinder, die vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats verstorben sind, sowie von Föten ganz kostenlos. Die Laufzeit bleibt bei dreissig Jahren, denn § 12 Abs. 6 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 kennt für Kinder keine kürzere Ruhefrist. Das Grab misst nach § 19 Abs. 2 a 1,5 mal 1,0 Meter, das Grabmal darf nach § 32 Abs. 4 d bis 100 Zentimeter hoch sein. § 16 Abs. 2 erlaubt, eine mit ihrem neugeborenen Kind verstorbene Mutter oder mehrere zur gleichen Zeit im ersten Lebensjahr verstorbene Kinder in einem Sarg beizusetzen. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 400,00 € | 0,00 € | 400,00 € | 30 | § 8 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 |
| Erdwahlgrabstätte mit einer Grabstelle, 40 JahreDas einstellige Wahlgrab kostet 4.000,00 Euro für vierzig Jahre, also 100,00 Euro im Jahr und damit ein Fünftel mehr als das Reihengrab. § 21 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag; ein Rechtsanspruch besteht nicht, und der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich, ein Erwerb zu Lebzeiten also anders als in vielen Nachbargemeinden nicht. Wiedererwerb und Verlängerung gibt es nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte, und ein Rechtsanspruch darauf besteht nur bei einer nicht voll belegten Grabstätte. Die beiden Wege sind nicht dasselbe: Der Wiedererwerb nach Abs. 2 räumt eine zweite volle Nutzungszeit von vierzig Jahren ein und kostet nach § 9 Abs. 3 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 wieder die vollen 4.000,00 Euro, die Verlängerung umfasst einen kürzeren Zeitraum und kostet 100,00 Euro je Jahr. Die Grabstätte misst nach § 22 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 2,25 mal 1,0 Meter. Nicht eingerechnet sind die Kunststeinplatten der Grabumrandung. § 32 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verbietet Grabeinfassungen, und Abs. 10 bestimmt, dass als Grabumrandungen ausschliesslich die von der Stadt vorgehaltenen Kunststeinplatten dienen, die auf Kosten der Verfügungsberechtigten fachmännisch zu verlegen sind. § 12 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 lässt sie in tatsächlicher Höhe erstatten, ohne einen Betrag zu nennen; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 beziffert sie für diese Grabart und rechnet sie in seine Summe ein. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 4.000,00 € | 2.000,00 € | 6.000,00 € | 40 | § 9 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 b der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 |
| Erdwahlgrabstätte mit zwei Grabstellen, 40 JahreDas teuerste Grab der Stadt. § 9 Abs. 1 a der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 nennt seinen Satz von 4.000,00 Euro je Grabstelle, sodass die zweite Stelle denselben Preis kostet wie die erste; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 rechnet das mit 8.000,00 Euro in der Zeile Doppelwahl vor und bestätigt damit, dass es keinen Mengenrabatt gibt. Auch die Verlängerung wird nach § 9 Abs. 2 je Grabstelle und Jahr erhoben, macht 200,00 Euro im Jahr, und genau diesen Betrag nennt das Übersichtsblatt. Für die Gestaltung gelten nach § 32 Abs. 4 b der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 eigene Höchstmasse: stehende Grabmale bis 140 Zentimeter hoch und mindestens 18 Zentimeter stark, liegende Platten bis 185 mal 160 Zentimeter. Eine Beisetzung in der zweiten Stelle ist nach § 21 Abs. 7 nur zulässig, wenn die Ruhefrist von dreissig Jahren die restliche Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht entsprechend verlängert wird. Nicht eingerechnet sind die Kunststeinplatten der Grabumrandung. § 32 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verbietet Grabeinfassungen, und Abs. 10 bestimmt, dass als Grabumrandungen ausschliesslich die von der Stadt vorgehaltenen Kunststeinplatten dienen, die auf Kosten der Verfügungsberechtigten fachmännisch zu verlegen sind. § 12 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 lässt sie in tatsächlicher Höhe erstatten, ohne einen Betrag zu nennen; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 beziffert sie für diese Grabart und rechnet sie in seine Summe ein. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 8.000,00 € | 2.000,00 € | 10.000,00 € | 40 | § 9 Abs. 1 a der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024, je Grabstelle, und die Zeile Doppelwahl des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 |
| Urnenreihengrabstätte, 30 JahreDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle, 1.200,00 Euro Überlassung und 250,00 Euro Beisetzung. § 24 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 beschreibt es als Grabstätte, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist abgegeben wird; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Über die Laufzeit gibt es eine Unstimmigkeit, die in den Lücken ausgeführt ist: Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach § 12 Abs. 6 zwanzig Jahre, des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 nennt in der Spalte Nutzungsjahre aber dreissig. Erfasst sind die dreissig Jahre, denn Abs. 2 liefert dafür den Mechanismus, indem er eine zweite Urne zulässt, sofern sie innerhalb von zehn Jahren nach der ersten beigesetzt wird, was zusammen mit deren zwanzigjähriger Ruhefrist genau dreissig Jahre ergibt. Das Grab misst nach Abs. 3 einen mal einen Meter bei 0,5 Meter Abstand, das Grabmal darf nach § 32 Abs. 5 a bis 80 Zentimeter hoch sein. Nicht eingerechnet sind die Kunststeinplatten der Grabumrandung. § 32 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verbietet Grabeinfassungen, und Abs. 10 bestimmt, dass als Grabumrandungen ausschliesslich die von der Stadt vorgehaltenen Kunststeinplatten dienen, die auf Kosten der Verfügungsberechtigten fachmännisch zu verlegen sind. § 12 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 lässt sie in tatsächlicher Höhe erstatten, ohne einen Betrag zu nennen; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 beziffert sie für diese Grabart und rechnet sie in seine Summe ein. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 1.200,00 € | 250,00 € | 1.450,00 € | 30 | § 8 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 sowie die Zeile Urnenreihen des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 40 JahreDas Urnenwahlgrab kostet 2.000,00 Euro je Grabstelle für vierzig Jahre, also 50,00 Euro im Jahr, und nimmt nach § 25 Abs. 2 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 bis zu vier Urnen auf, sofern die Ruhefrist gewahrt oder durch Verlängerung des Nutzungsrechts sichergestellt ist. Jede der vier Beisetzungen kostet die 250,00 Euro des § 6 Abs. 2 erneut. Die Verlängerung nach § 9 Abs. 2 b der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 beträgt 50,00 Euro je Grabstelle und Jahr und ist damit auf den Cent ein Vierzigstel des Erwerbspreises, was Betrag und Laufzeit gegenseitig belegt. § 26 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 stellt die Urnengrabstätten im Übrigen den Erdgrabstätten gleich, sodass die Erwerbs- und Übergangsregeln des § 21 auch hier gelten. Nicht eingerechnet sind die Kunststeinplatten der Grabumrandung. § 32 Abs. 9 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verbietet Grabeinfassungen, und Abs. 10 bestimmt, dass als Grabumrandungen ausschliesslich die von der Stadt vorgehaltenen Kunststeinplatten dienen, die auf Kosten der Verfügungsberechtigten fachmännisch zu verlegen sind. § 12 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 lässt sie in tatsächlicher Höhe erstatten, ohne einen Betrag zu nennen; des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 beziffert sie für diese Grabart und rechnet sie in seine Summe ein. Nicht pflegefrei: § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 verlangt, alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten, und nimmt davon nur die beiden Urnenfelder und die Baumgrabstätten aus. § 37 Abs. 2 setzt für Reihen- und Urnenreihengrabstätten eine Frist von zwölf Monaten nach der Bestattung und für Wahl- und Urnenwahlgrabstätten von zwölf Monaten nach dem Erwerb oder der letzten Beisetzung. Wird die Grabstätte über längere Zeit nicht friedhofswürdig gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung sie nach Abs. 3 auf Kosten der Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen lassen. Eine Pflegegebühr der Stadt gibt es für diese Grabart nicht. | 2.000,00 € | 250,00 € | 2.250,00 € | 40 | § 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 |
| Urnenwahlbaumgrabstätte für bis zu zwei Urnen, 40 JahreDas einzige pflegefreie Grab der Stadt, das eine benannte Stelle hat und sich verlängern lässt, und mit 3.500,00 Euro zugleich das teuerste Urnengrab. § 29 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 beschreibt es genau: Beisetzungen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich, nur in einer biologisch abbaubaren Urne, bis zu zwei Urnen je Grabstätte, das Nutzungsrecht läuft vierzig Jahre. Grabmale sind nicht zulässig, stattdessen bringt die Friedhofsverwaltung unter jedem Baum eine Tafel mit den Namen der hier Beigesetzten an, und Grabschmuck darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden. Abs. 5 enthält eine Zusage, die sonst kaum eine Satzung gibt: Wird der Baum im Laufe des Nutzungsrechts beschädigt oder zerstört, ist die Stadt zur Ersatzpflanzung verpflichtet. Pflegefrei ist das Grab nach Abs. 8, wonach Anlage und Pflege der Grabstätte ausschliesslich der Stadt obliegen und Pflegeeingriffe insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig sind, während der Baumbestand ansonsten weitgehend naturbelassen bleiben soll; § 36 Abs. 1 nimmt die Baumgrabstätten ausserdem von der Bepflanzungspflicht aus. Die Verlängerung kostet nach § 9 Abs. 2 c der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 88,00 Euro je Grabstelle und Jahr, was gegenüber dem rechnerischen Vierzigstel von 87,50 Euro auf einen halben Euro aufgerundet ist. | 3.500,00 € | 250,00 € | 3.750,00 € | 40 | § 9 Abs. 1 c und § 6 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 |
| Beisetzungsstelle in einem Feld für halbanonyme Urnenbeisetzungen, 30 JahreDie gepflegte Beisetzung mit Namen, 800,00 Euro für dreissig Jahre. § 27 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 erklärt, was halbanonym hier heisst: Die Beisetzungsstelle wird nicht besonders kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld wird als einheitliche Fläche angelegt, und nach der Beisetzung wird die Stelle nicht durch Hügel, Einfassung oder sonstige Gestaltung als Grabstätte kenntlich gemacht. Ein besonderer Hinweis auf die beigesetzte Person ist nur an einer zentralen, von der Friedhofsverwaltung vorgegebenen Stelle möglich, und genau darin liegt der Unterschied zum anonymen Feld, wo ein solcher Hinweis nach § 28 gar nicht möglich ist. Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet; vor dem Grabfeld dürfen nach Abs. 2 nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die die Angehörigen nach dem Verwelken selbst entsorgen müssen. Die Laufzeit von dreissig Jahren nennt keine der beiden Satzungen, sondern nur des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt. § 10 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 sagt, die Nutzungsgebühren umfassten die Kosten der Rahmenpflege der obigen Grabstätten einschliesslich der Rasenpflege, und meint damit genau die beiden Urnenfelder des Absatzes 1. § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 bestätigt es von der anderen Seite, indem er alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten verlangt und davon die Felder für halbanonyme und anonyme Urnenbeisetzungen sowie die Baumgrabstätten namentlich ausnimmt. Die Pflege liegt damit bei der Stadt, nicht bei einer Genossenschaft, einer Treuhandstelle oder einem gesonderten Vertrag. | 800,00 € | 250,00 € | 1.050,00 € | 30 | § 10 Abs. 1 a und Abs. 2 sowie § 6 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024, Nutzungsjahre nach der Zeile Urnen halbanonym des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 |
| Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 20 JahreMit 750,00 Euro das günstigste Grab der Stadt und das einzige, das nur auf einem der vier Friedhöfe zu haben ist: § 14 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 stellt das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen ausdrücklich nur auf dem Friedhof Königstein in der Limburger Strasse zur Verfügung. § 28 beschreibt es als einheitliche Rasenfläche, in der die Beisetzungsstelle weder kenntlich gemacht noch als Einzelgrabstelle ausgewiesen wird; ein Hinweis auf die beigesetzte Person durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel ist nicht möglich, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Pflegefrei ist die Grabart deshalb aus zwei Gründen zugleich: Es gibt gar keine Einzelgrabstelle zu pflegen, und § 10 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 rechnet die Rahmenpflege einschliesslich der Rasenpflege in die Nutzungsgebühr ein. Die zwanzig Jahre Laufzeit stehen nur in des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 und entsprechen der Ruhefrist für Aschen nach § 12 Abs. 6; die Stadt gibt das anonyme Feld also für zehn Jahre weniger ab als das halbanonyme, wobei die Gebühr je Jahr mit 25,00 gegenüber 26,67 Euro fast gleich bleibt. Pflegefrei, und der Beleg steht doppelt. § 10 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024 sagt, die Nutzungsgebühren umfassten die Kosten der Rahmenpflege der obigen Grabstätten einschliesslich der Rasenpflege, und meint damit genau die beiden Urnenfelder des Absatzes 1. § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung vom 18.12.2015 bestätigt es von der anderen Seite, indem er alle Grabstätten zu bepflanzen und dauernd instand zu halten verlangt und davon die Felder für halbanonyme und anonyme Urnenbeisetzungen sowie die Baumgrabstätten namentlich ausnimmt. Die Pflege liegt damit bei der Stadt, nicht bei einer Genossenschaft, einer Treuhandstelle oder einem gesonderten Vertrag. | 500,00 € | 250,00 € | 750,00 € | 20 | § 10 Abs. 1 b und Abs. 2 sowie § 6 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung vom 22.03.2024, Nutzungsjahre nach der Zeile Urnen anonym des Übersichtsblattes Bestattungskosten ab 01.04.2024 |
Häufige Fragen zu Königstein im Taunus
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Königstein im Taunus?
- In Königstein im Taunus sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Königstein im Taunus?
- Friedhof Königstein ist mit 3,6 ha der größte Friedhof in Königstein im Taunus. Er liegt 1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Königstein im Taunus?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Königstein im Taunus gelten 30 Jahre für Leichen nach § 12 Abs. 6 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen nach § 12 Abs. 6 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Königstein im Taunus?
- Ein Grab in Königstein im Taunus kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Beisetzungsstelle in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, 20 Jahre mit 750,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Königstein im Taunus, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 21.03.2024, ausgefertigt und veröffentlicht am 22.03.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, löst die Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2016 ab, Bildscan ohne Textebene.
- Wer ist für die Friedhöfe in Königstein im Taunus zuständig?
- Für die Friedhöfe in Königstein im Taunus ist Stadt Königstein im Taunus, Abteilung Friedhof im Fachbereich Planen Umwelt Bauen zuständig, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Telefon 06174 202-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Königstein im Taunus, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Königstein im Taunus beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 21.03.2024, ausgefertigt und veröffentlicht am 22.03.2024, in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung, löst die Friedhofsgebührenordnung vom 01.01.2016 ab, Bildscan ohne Textebene
- Friedhofsordnung der Stadt Königstein im Taunus beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 17.12.2015, ausgefertigt am 18.12.2015, in Kraft seit dem 01.01.2016, löst die Friedhofsordnung vom 15.11.2001 ab, liefert Ruhefristen, Nutzungsdauern und Pflegeregeln
- Bestattungskosten ab 01.04.2024 auf den Friedhöfen der Stadt Königstein im Taunus einseitiges Übersichtsblatt der Stadt, im Stadtrecht neben den beiden Satzungen veröffentlicht, ohne Satzungsrang, einzige Quelle für die Nutzungsjahre der anonymen und halbanonymen Urnenfelder
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.