Hessen, Kreisstadt, Gemeindeschlüssel 06535011
Alle 14 Friedhöfe in Lauterbach (Hessen)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06641 184-0
- Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Lauterbach im Betriebshof
- 1.555,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 790,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 14
- Friedhöfe mit Namen
36341 Lauterbach (Hessen)
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 14 Friedhöfe in Lauterbach (Hessen) nehmen zusammen 61,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Lauterbach ist der größte mit 54,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.820 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 350 m entfernt, der entlegenste 6,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 14 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 13 von 14 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 14 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Lauterbach (Hessen) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Lauterbach im Betriebshof
Dirlammer Straße 2836341 Lauterbach (Hessen)
06641 184-0
- Sprechzeiten
- Die Stadt veröffentlicht für die Friedhofsverwaltung keine Sprechzeiten; persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Die 14 Friedhöfe in Lauterbach (Hessen), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| FriedWald Lauterbach | 54,4 ha | 3,1 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Abzweig Frischborn, 660 mBus 391, Bus VB-24, Bus VB-28, Bus VB-65 | keine Angabe |
| Friedhof Lauterbach | 3,1 ha | 2,1 km | 19 Anlagen, nächste 110 m | Friedhof, 120 mBus VB-21, Bus VB-26 | keine Angabe |
| Friedhof Maar | 1 ha | 3 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Maar Friedhof, 270 mBus VB-22 | keine Angabe |
| Friedhof Frischborn | 6.440 m² | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Kindergarten, 290 mBus VB-24 | keine Angabe |
| Friedhof Wallenrod | 6.080 m² | 4,1 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Ortsmitte, 670 mBus VB-16, Bus VB-22 | keine Angabe |
| Friedhof Allmenrod | 3.550 m² | 3,1 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Allmenrod Kirche, 420 mBus VB-24 | keine Angabe |
| Friedhof Wernges | 2.820 m² | 5,7 km | keine erfasst | Ortsmitte, 510 mBus ALT VB-38, Bus VB-22 | keine Angabe |
| Friedhof Reuters | 2.360 m² | 3,9 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Reuters, 690 mBus VB-16, Bus VB-22 | keine Angabe |
| Friedhof Blitzenrod | 1.970 m² | 3,3 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Kirche, 80 mBus 391, Bus VB-24, Bus VB-28, Bus VB-65 | keine Angabe |
| Friedhof Heblos | 1.660 m² | 350 m | 2 Anlagen, nächste 60 m | Heblos, 70 mBus VB-24 | keine Angabe |
| Friedhof Schloss Eisenbach | 1.320 m² | 5,3 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Schloß Eisenbach, 390 mBus 391, Bus VB-28, Bus VB-90, Bus VB-91 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 1.110 m² | 1,9 km | 19 Anlagen, nächste 160 m | Friedhof, 240 mBus VB-21, Bus VB-26 | jüdisch |
| Friedhof Sickendorf | 1.020 m² | 2 km | 1 Anlagen, nächste 20 m | Sickendorf, 250 mBus VB-24 | keine Angabe |
| Friedhof Rudlos | 730 m² | 6,8 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Rudlos Kirche, 590 mBus VB-28 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Lauterbach (Hessen) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Hersfeld | 34,4 km | 1.140,00 €Reihengrab für Erdbestattung von Personen über 14 Jahre415,00 € gespart | 590,00 €Reihengrab für Urnenbestattung200,00 € gespart |
| Künzell | 27 km | 1.400,00 €Reihengrabstätte (Einzelgrab) zur Beisetzung eines Verstorbenen ab vollendetem 5. Lebensjahr155,00 € gespart | 725,00 €Urnenreihengrabstätte65,00 € gespart |
| Schlüchtern | 35,4 km | 1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre145,00 € gespart | 520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre270,00 € gespart |
| Lauterbach (Hessen) (hier) | - | 1.555,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 790,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Nidda | 34,1 km | 1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre |
| Eichenzell | 28,7 km | 2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren | 1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I |
| Hünfeld | 28,3 km | 2.242,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.046,00 €Urnenreihengrab |
| Kirchhain | 37,1 km | 2.312,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.092,00 €Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenkammer, zweistellig |
| Am meisten zu sparen | bis 37,1 km | 415,00 €in Bad Hersfeld, 34,4 km entfernt | 270,00 €in Schlüchtern, 35,4 km entfernt |
Was ein Grab in Lauterbach (Hessen) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 10.04.2019, ausgefertigt von Bürgermeister Vollmöller; nach ihrem Paragrafen 12 trat die Gebührenordnung zum 01.03.2014 in Kraft und die 2. Änderung der Gebührenordnung zum 01.06.2019. Der Vorspann nennt als Grundlage die Paragrafen 33 und 34 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.06.2019.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab der Stadt und der Massstab dieses Eintrags: 795,00 Euro für die Überlassung und 760,00 Euro für die Bestattung, zusammen 1.555,00 Euro auf dreissig Jahre oder 51,83 Euro je Jahr. Zum Vergleich verlangt die Nachbarstadt Alsfeld für dasselbe Grab 2.967,00 Euro, also 1.412,00 Euro mehr; Lauterbach liegt damit bei 52 Prozent des Alsfelder Preises. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben werden; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich, und nach Absatz 4 darf in jeder Reihengrabstätte nur eine Bestattung erfolgen. Das Feld für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr hat nach Absatz 3 die Masse 0,90 mal 2,00 Meter, das Grabmal darf nach Paragraf 22 Absatz 2 bis zu 1,20 Meter hoch sein. Absatz 5 verspricht eine Vorwarnung: Das Abräumen eines Reihengrabfeldes wird sechs Monate vorher öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem Grabfeld bekannt gemacht. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 795,00 € | 760,00 € | 1.555,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragrafen 11 und 14 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. LebensjahrKostet 505,00 Euro für die Überlassung und 380,00 für die Bestattung, zusammen 885,00 Euro gegen 1.555,00 für das Erwachsenengrab. Beide Gebühren liegen bei rund zwei Dritteln beziehungsweise der Hälfte des Erwachsenensatzes, die Ruhezeit ist mit dreissig Jahren nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 dieselbe. Die Altersgrenze ist in Lauterbach das vollendete sechste Lebensjahr und nicht, wie in vielen Satzungen des Bestandes, das fünfte. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, Absatz 3 gibt ihnen die Masse 0,50 mal 1,20 Meter, und Paragraf 22 Absatz 2 begrenzt das Grabmal auf 0,80 Meter Höhe. Die Bestattung einer standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrucht ist davon zu trennen: Sie kostet nach Paragraf 6 Absatz 5 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 130,00 Euro, und der Satz dort sagt ausdrücklich, dass in diesem Falle kein Anspruch auf das Nutzungsrecht an einem Grab besteht. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 505,00 € | 380,00 € | 885,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 14 Absätze 2 und 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Reihengrabstätte im RasengräberfeldDas pflegefreie Erdgrab kostet 1.380,00 Euro Überlassung und 760,00 Bestattung, zusammen 2.140,00 Euro. Gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab mit 1.555,00 Euro sind das 585,00 Euro Aufschlag, und die Rechenprobe zeigt, wofür: 585,00 geteilt durch dreissig Jahre sind genau 19,50 Euro je Jahr, also der Preis, den die Stadt für die Rasenpflege ansetzt. Bemerkenswert ist der Vergleich mit dem Urnengrab derselben Anlage, wo derselbe Aufschlag nur 25,00 Euro auf fünfundzwanzig Jahre beträgt, also 1,00 Euro je Jahr. Für dieselbe Leistung auf derselben Rasenfläche verlangt die Stadt beim Erdgrab das Neunzehnfache. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 gelten für die Grabstätten im Rasengräberfeld die Regeln der Reihengrabstätten, in jeder Grabstätte ist also nur eine Bestattung zulässig und eine Verlängerung nicht vorgesehen. Angelegt werden die Felder nach Absatz 1 auf dem Friedhof Lauterbach und auf allen Friedhöfen, auf denen es die räumlichen Gegebenheiten zulassen; welche das sind, sagt die Satzung nicht. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019: "Die Pflege der Fläche wird durch das Friedhofspersonal oder durch beauftragte Unternehmen übernommen." Absatz 1 sagt dazu, die Rasengräberfelder dienten zur Anlage von Grabstätten ohne Grabstein, Einfassung oder sonstiger Gestaltung, und Absatz 4 verbietet Grabschmuck und Anpflanzungen ganz. Gekennzeichnet wird die Grabstelle nach Absatz 3 mit einer Natursteinplatte von 0,40 mal 0,40 Meter und wenigstens 6 Zentimeter Stärke, die spätestens ein Jahr nach der Beisetzung verlegt werden soll. Die Seite Bestattungsarten der Stadt bestätigt es mit demselben Satz: Die Pflege der Grünfläche übernimmt die Friedhofsverwaltung. Weder eine Treuhandstelle noch eine Genossenschaft noch ein gesonderter Pflegevertrag kommt vor. | 1.380,00 € | 760,00 € | 2.140,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Kaufgrabstätte für Erdbeisetzungen, je Grabstelle1.357,50 Euro je Grabstelle gegen 795,00 für das Reihengrab: Die freie Wahl der Lage und das Recht, das Nutzungsrecht zu verlängern, kosten in Lauterbach 562,50 Euro Aufschlag, also 70 Prozent. Kaufgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für dreissig Jahre verliehen wird; sie werden ein- und mehrstellig angeboten, die Einzelstätte misst nach Absatz 3 1,25 mal 2,50 Meter und die Doppelstätte 2,50 mal 2,50 oder 2,00 mal 2,00 Meter. Nach Absatz 4 sind je Stelle eine Erd- und bis zu fünf Urnenbestattungen zulässig, was die Kaufgrabstätte zur flexibelsten Grabart der Stadt macht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 je Grabstelle und Jahr ein Dreissigstel der Kaufgebühr, also 45,25 Euro; die Rechenprobe geht auf den Cent auf. Sie kann nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 für jeden beliebigen Zeitraum erfolgen, mindestens jedoch für fünf Jahre, und schon vor Ablauf beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nach Absatz 1 nicht. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 1.357,50 € | 760,00 € | 2.117,50 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 15 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Kauftiefgrabstätte für zwei Erdbeisetzungen übereinander, je GrabstelleDie teuerste Grabart der Stadt und zugleich die günstigste Art, zwei Erdbestattungen unterzubringen. Die Überlassung kostet 1.612,50 Euro, die Erstbestattung 1.270,00 und jede weitere Bestattung 760,00. Wer beide Plätze nutzt, zahlt zusammen 3.642,50 Euro; zwei gewöhnliche Kaufgrabstellen nebeneinander kosten zweimal 1.357,50 plus zweimal 760,00, also 4.235,00 Euro. Das Tiefengrab spart damit 592,50 Euro. Angesetzt ist in diesem Eintrag die Erstbestattung mit 1.270,00 Euro, weil das der Betrag ist, der bei einem neu erworbenen Tiefengrab tatsächlich anfällt; die 760,00 Euro für weitere Bestattungen stehen bei den Bestattungsgebühren. Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht einen Vorbehalt, der in der Praxis entscheidet: Kauftiefgräber werden nur dort angelegt, wo es die Bodenbeschaffenheit zulässt, die Behördengenehmigungen erteilt sind und bei der Grabherstellung keine unzuträglichen Erschwernisse auftreten, etwa geschlossener Fels. Auf welchen der elf Friedhöfe das zutrifft, sagt weder die Satzung noch die Stadtseite. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 ein Dreissigstel, also 53,75 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 1.612,50 € | 1.270,00 € | 2.882,50 € | 30 | Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 15 Absätze 7 und 8 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Kaufgrabstätte im Feld für muslimische Glaubensangehörige, je GrabstelleLauterbach ist eine der wenigen Gemeinden des Bestandes, die ein eigenes Grabfeld für muslimische Glaubensangehörige in ihrer Satzung führt. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 nennt es als eigene Art von Grabstätte, und Paragraf 15 Absatz 9 sagt, wie es rechtlich einzuordnen ist: "Die nach Osten ausgerichteten Grabstätten im Feld für muslimische Glaubensangehörige werden als Kaufgrabstätten ausgewiesen." Einen eigenen Tarifsatz führt die Gebührenordnung dafür nicht, und sie braucht auch keinen: Wenn diese Gräber Kaufgrabstätten sind, gilt für sie der Satz der Kaufgrabstätten, also 1.357,50 Euro je Grabstelle für dreissig Jahre. Das ist eine Ableitung aus dem Wortlaut und kein abgeschriebener Betrag, und deshalb steht es hier ausdrücklich. Alles Übrige folgt den Regeln des Paragrafen 15: Nutzungszeit dreissig Jahre, Verlängerung für jeden beliebigen Zeitraum ab fünf Jahren zu einem Dreissigstel je Jahr, je Stelle eine Erd- und bis zu fünf Urnenbestattungen. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 1.357,50 € | 760,00 € | 2.117,50 € | 30 | Paragraf 15 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 in Verbindung mit Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt überhaupt: 475,00 Euro Überlassung und 315,00 Beisetzung, zusammen 790,00 Euro auf fünfundzwanzig Jahre oder 31,60 Euro je Jahr. Das ist gut die Hälfte des Erdreihengrabes und weniger als die Hälfte dessen, was Alsfeld mit 1.729,00 Euro für sein Urnenreihengrab verlangt. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für fünfundzwanzig Jahre abgegeben werden; Absatz 2 schliesst Verlängerung und Wiedererwerb aus. Die Masse sind nach Absatz 3 0,80 mal 0,80 Meter, mit einer Ausnahme, die zeigt, wie kleinteilig die Satzung ihre Ortsteile kennt: Im Ortsteil Blitzenrod misst die Urnenreihengrabstätte 0,45 mal 0,80 Meter. Der Preis ist trotzdem überall derselbe. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 dürfen Urnen ausser in Urnenwänden nur unterirdisch beigesetzt werden. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 475,00 € | 315,00 € | 790,00 € | 25 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragrafen 11 und 17 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Urnenreihengrabstätte im RasengräberfeldDer auffälligste Betrag dieses Eintrags, weil er so niedrig ist: 500,00 Euro Überlassung gegen 475,00 für das gewöhnliche Urnenreihengrab, also 25,00 Euro Aufschlag für die vollständige Pflege durch die Friedhofsverwaltung über fünfundzwanzig Jahre. Das ist 1,00 Euro je Jahr. Mit 815,00 Euro Gesamtpreis ist das pflegefreie Urnengrab in Lauterbach nur 25,00 Euro teurer als das gewöhnliche, während der entsprechende Aufschlag beim Erdgrab 585,00 Euro beträgt. Diese Unwucht innerhalb einer einzigen Anlage ist im Bestand ungewöhnlich und lässt sich aus den beiden Dokumenten nicht erklären; sie ist deshalb in den Lücken vermerkt. Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 stellt die Urnengrabstätten im Rasengräberfeld den Urnenreihengrabstätten gleich, es ist also nur eine Bestattung je Grabstätte zulässig und die Ruhezeit beträgt fünfundzwanzig Jahre. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019: "Die Pflege der Fläche wird durch das Friedhofspersonal oder durch beauftragte Unternehmen übernommen." Absatz 1 sagt dazu, die Rasengräberfelder dienten zur Anlage von Grabstätten ohne Grabstein, Einfassung oder sonstiger Gestaltung, und Absatz 4 verbietet Grabschmuck und Anpflanzungen ganz. Gekennzeichnet wird die Grabstelle nach Absatz 3 mit einer Natursteinplatte von 0,40 mal 0,40 Meter und wenigstens 6 Zentimeter Stärke, die spätestens ein Jahr nach der Beisetzung verlegt werden soll. Die Seite Bestattungsarten der Stadt bestätigt es mit demselben Satz: Die Pflege der Grünfläche übernimmt die Friedhofsverwaltung. Weder eine Treuhandstelle noch eine Genossenschaft noch ein gesonderter Pflegevertrag kommt vor. | 500,00 € | 315,00 € | 815,00 € | 25 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 20 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Urnenkaufgrabstätte für bis zu zwei Urnen775,00 Euro für fünfundzwanzig Jahre, dazu 315,00 Euro je Beisetzung. Urnenkaufgrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen wird; Absatz 2 sagt, dass sie für bis zu zwei und für bis zu fünf Urnen angeboten werden und dass Wünsche des Erwerbers zur Lage nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Masse sind nach Absatz 3 1,00 mal 1,00 Meter, unabhängig von der Zahl der Urnen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 31,00 Euro, und die Rechenprobe geht auf. Bei zwei Urnen kostet die Überlassung 387,50 Euro je Urne, womit diese Grabart teurer ist als das Urnenreihengrab mit 475,00 Euro für eine Urne, sobald man nur eine Urne beisetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 775,00 € | 315,00 € | 1.090,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Urnenkaufgrabstätte für bis zu fünf Urnen1.375,00 Euro gegen 775,00 für die Stätte mit bis zu zwei Urnen: 600,00 Euro mehr für drei zusätzliche Plätze, also 200,00 Euro je zusätzlicher Urne. Voll belegt kostet die Überlassung 275,00 Euro je Urne und ist damit die günstigste Urnenlösung der Stadt, sobald mehr als zwei Urnen zusammenkommen; mit nur einer Urne ist sie die teuerste. Die Grabstätte misst nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 wie die kleinere 1,00 mal 1,00 Meter, die fünf Plätze liegen also übereinander oder dicht nebeneinander. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Absatz 2 Satz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 55,00 Euro. Zu beachten ist, dass jede Beisetzung ihre eigene Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren auslöst; wer spät eine weitere Urne beisetzt, muss das Nutzungsrecht bis zum Ablauf dieser Ruhezeit verlängern. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 1.375,00 € | 315,00 € | 1.690,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Nische in der Urnenwand oder in den Urnenstelen für bis zu zwei UrnenDer angesetzte Betrag ist zusammengesetzt, und das ist Absicht: 775,00 Euro für die Überlassung der Nische nach Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 und 50,00 Euro für die Verschlussplatte nach Paragraf 5 Buchstabe e, zusammen 825,00 Euro. Die Platte ist keine Wahl: Paragraf 19 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, die Urnennische sei mit einer 3 Zentimeter starken Platte dauerhaft zu verschliessen, die von der Stadt Lauterbach zu erwerben ist. Was die Gravur des Namens kostet, steht in keiner Satzung; Paragraf 5 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sagt dazu nur, die Platten seien vom Erwerber im Vorfeld der Beisetzung auf eigene Kosten und nach Massgabe der Stadt beschriften zu lassen. Pflegefrei ist diese Grabart, und der Beleg ist der klarste des ganzen Eintrags: Paragraf 19 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 lautet "Die Pflege der Anlage obliegt ausschliesslich der Stadt Lauterbach." Derselbe Absatz erlaubt vor den Nischen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier, die nach dem Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind, und verbietet Blumenschalen und andere Gestecke ganz; geschieht die Entsorgung nicht, darf die Friedhofsverwaltung ohne Ankündigung räumen. Angeboten werden Urnenwände und Urnenstelen nach Absatz 1 nur am Friedhof Lauterbach. Die Urnen dürfen höchstens 0,30 Meter hoch und 0,18 Meter im Durchmesser sein, und nach Absatz 5 dürfen keine verrottbaren Behältnisse verwendet werden. Die Belegung erfolgt nach Absatz 3 der Reihe nach, ein Anspruch auf eine bestimmte Nische besteht nicht. Nach Ablauf des Nutzungsrechts werden die Aschenreste samt Behältnis nach Absatz 4 in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt; bei vorzeitiger Rückgabe gibt es kein Geld zurück. Verlängerbar ist die Nische, weil Absatz 2 es für den Fall der zweiten Urne ausdrücklich anordnet: Die Ruhezeit ist bei jeder Aufnahme zu wahren, das Nutzungsrecht also gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr zu verlängern. | 825,00 € | 315,00 € | 1.140,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 5 Buchstabe e der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 19 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
| Urnenkaufgrabstätte für bis zu zwei Urnen im Feld Grüne RuheDie einzige Grabart dieses Eintrags, bei der die Zuordnung eine Entscheidung war, und deshalb steht sie hier ausführlich. Erstens die Form: Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 nennt das Feld eine Kaufgrabstätte, also ein Erdgrab, Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 dagegen eine Urnenkaufgrabstätte für bis zu zwei Urnen und stellt sie unter die Überschrift der Urnenkaufgrabstätten für fünfundzwanzig Jahre. Erfasst ist die Fassung der Gebührenordnung, weil sie den Betrag trägt und weil die Seite Bestattungsarten der Stadt sie bestätigt: Im Feld Grüne Ruhe in Abteilung 12 sei mit Bäumen und bodendeckenden Pflanzen eine Anlage für Urnenpartnergräber geschaffen worden, in jeder Grabstätte seien bis zu zwei Urnen möglich, erworben würden die Gräber für fünfundzwanzig Jahre. Zweitens die Pflege: Dieselbe Seite schreibt, die Pflege übernehme eine ortsansässige Gärtnerei, sodass für die Angehörigen kein weiterer Pflegeaufwand entstehe. Das genügt nicht für pflegefrei. Eine ortsansässige Gärtnerei ist ein Kooperationspartner und nicht die Friedhofsverwaltung, die Friedhofssatzung regelt dieses Feld mit keinem Wort, und wer die Gärtnerei bezahlt, steht nirgends. Die Rechenprobe stützt das: 1.125,00 Euro gegen 775,00 für die gewöhnliche Urnenkaufgrabstätte derselben Grösse sind 350,00 Euro auf fünfundzwanzig Jahre oder 14,00 Euro je Jahr, und für diesen Betrag pflegt keine Gärtnerei ein Grab. Der Aufschlag deckt erkennbar die Erstanlage des Feldes und nicht die laufende Pflege. Drittens der Kastanienbaum: Die Stadt bewirbt in Abteilung 4 ein zweites Feld namens Grüne Ruhe-Kastanienbaum, ebenfalls für bis zu zwei Urnen und fünfundzwanzig Jahre, mit kleinen Markierungsschildern auf dem Grabstättensiegel, die ausschliesslich über die Bestatter zu beziehen sind. Einen eigenen Tarifsatz gibt es dafür nicht, und weil die Stadt es selbst als Teil des Grabfeldes der Grünen Ruhe beschreibt, ist es hier keine eigene Grabart. Die Verlängerung kostet ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 45,00 Euro. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 macht den Nutzungsberechtigten für die Herrichtung und die Instandhaltung verantwortlich und lässt die Verpflichtung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts erlöschen. Absatz 1 verlangt zusätzlich, verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen und Unkraut im unmittelbar angrenzenden Kiesbereich zu jäten, und Paragraf 23 Absatz 6 setzt eine Pflicht obendrauf, die Geld kostet: Eine Grabeinfassung aus Stein ist spätestens drei Jahre nach der Bestattung zu setzen. Was sie kostet, steht in keiner Satzung, denn sie wird beim Steinmetz gekauft; die Stadt erhebt dafür nur die Genehmigungsgebühr von 39,00 Euro nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019. Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 sagt, was bei Vernachlässigung geschieht: Reihen- und Urnenreihengrabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät, bei Kaufgrabstätten kann die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. | 1.125,00 € | 315,00 € | 1.440,00 € | 25 | Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 10.04.2019 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019 |
Häufige Fragen zu Lauterbach (Hessen)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Lauterbach (Hessen)?
- In Lauterbach (Hessen) sind 14 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 61,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Lauterbach (Hessen)?
- FriedWald Lauterbach ist mit 54,4 ha der größte Friedhof in Lauterbach (Hessen). Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Lauterbach (Hessen)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Lauterbach (Hessen) gelten 30 Jahre für Erdbestattung, Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 25 Jahre für Urnenbeisetzung, Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Kaufgrabstätten und Kauftiefgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Urnenkaufgrabstätten nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Nischen in Urnenwänden und Urnenstelen nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 30 Jahre für Erdgrabstätten im Rasengräberfeld nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 25 Jahre für Urnengrabstätten im Rasengräberfeld nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019, dazu 5 Jahre für Verlängerung des Nutzungsrechts, mindestens nach Paragraf 15 Absatz 10 der Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach vom 10.04.2019.
- Was kostet ein Grab in Lauterbach (Hessen)?
- Ein Grab in Lauterbach (Hessen) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 790,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 10.04.2019, ausgefertigt von Bürgermeister Vollmöller; nach ihrem Paragrafen 12 trat die Gebührenordnung zum 01.03.2014 in Kraft und die 2. Änderung der Gebührenordnung zum 01.06.2019. Der Vorspann nennt als Grundlage die Paragrafen 33 und 34 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.06.2019.
- Wer ist für die Friedhöfe in Lauterbach (Hessen) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Lauterbach (Hessen) ist Friedhofsverwaltung der Kreisstadt Lauterbach im Betriebshof zuständig, Dirlammer Straße 28, 36341 Lauterbach (Hessen), Telefon 06641 184-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Lauterbach (Hessen), die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 10.04.2019, ausgefertigt von Bürgermeister Vollmöller; nach ihrem Paragrafen 12 trat die Gebührenordnung zum 01.03.2014 in Kraft und die 2. Änderung der Gebührenordnung zum 01.06.2019. Der Vorspann nennt als Grundlage die Paragrafen 33 und 34 der Friedhofssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 01.06.2019
- Friedhofssatzung der Kreisstadt Lauterbach beschlossen in derselben Sitzung vom 10.04.2019; nach ihrem Paragrafen 35 trat die Friedhofssatzung zum 01.01.2011 in Kraft, die 1. Änderungssatzung zum 01.03.2014 und die 2. Änderungssatzung zum 01.06.2019. Quelle des Geltungsbereichs mit elf Friedhöfen, der Ruhezeiten von dreissig und fünfundzwanzig Jahren, des Katalogs von neun Grabarten, der Nutzungszeiten, der Gestaltungs- und der Pflegeregeln
- Friedhofssatzung für den FriedWald Lauterbach der Stadt Lauterbach beschlossen am 27.02.2007, 1. Änderungssatzung beschlossen am 10.04.2019 und in Kraft seit dem 12.05.2019. Ihr Paragraf 1 Nummer 2 überträgt die Verwaltung der FriedWald GmbH in Griesheim, Nummer 4 überlässt ihr die Entgeltordnung mit den Kauf- und Bestattungspreisen. Der FriedWald ist deshalb keine Grabart dieses Eintrags
- Satzungssammlung der Kreisstadt Lauterbach Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie führt siebenunddreissig Stücke, davon drei zum Friedhofswesen, und nennt für die Friedhofssatzung und die Gebührenordnung übereinstimmend den 1. Juni 2019. Eine Änderungs- oder Nachtragssatzung zu einem der drei ist dort nicht verzeichnet, und die Volltextsuche der Stadt meldet zu beiden Wörtern null Treffer
- Seite Bestattungsarten in Lauterbach der Kreisstadt Lauterbach zuletzt geändert am 27.01.2026; Quelle für die Beschreibung des Rasengräberfeldes, der Felder Grüne Ruhe und Grüne Ruhe-Kastanienbaum sowie des Memoriamgartens, dessen Erwerb den Abschluss eines Vertrages mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege voraussetzt
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.