Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06439015
Alle 12 Friedhöfe in Taunusstein
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06128 241-0
- Stadt Taunusstein, Bestattungswesen
- 4.580,75 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.707,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
65232 Taunusstein
Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Anonyme Urnenbeisetzung
Die 12 Friedhöfe in Taunusstein nehmen zusammen 34,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Hirschwiese ist der größte mit 27,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.970 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 720 m entfernt, der entlegenste 7,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Taunusstein rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Taunusstein, Bestattungswesen
Aarstraße 15065232 Taunusstein
06128 241-0
- Sprechzeiten
- Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 UhrMittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 UhrFreitag 8.30 bis 12 UhrTermine im Rathaus nur zu diesen Servicezeiten
Die 12 Friedhöfe in Taunusstein, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| FriedWald Hirschwiese | 27,2 ha | 3 km | 2 Anlagen, nächste 330 m | Baumgartenstraße, 660 mBus 240 | keine Angabe |
| Friedhof Bleidenstadt | 1,6 ha | 760 m | 16 Anlagen, nächste 90 m | Bleidenstadt Friedhof, 60 mBus 242 | keine Angabe |
| Friedhof Hahn | 1,5 ha | 720 m | 31 Anlagen, nächste 90 m | Lessingstraße, 160 mBus 245 | keine Angabe |
| Friedhof Wehen | 1,4 ha | 2,8 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Baumgartenstraße, 290 mBus 240 | keine Angabe |
| Friedhof Neuhof | 6.330 m² | 5,2 km | 9 Anlagen, nächste 70 m | Asternweg, 290 mBus 243 | keine Angabe |
| Friedhof Seitzenhahn | 4.970 m² | 2,2 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Bürgerhaus, 240 mBus 201, Bus 242, Bus 273, Bus 274 | keine Angabe |
| Friedhof Orlen | 4.960 m² | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Friedhof, 40 mBus 243, Bus 270 | keine Angabe |
| Friedhof Wingsbach | 4.340 m² | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Füllengarten, 280 mBus 245 | keine Angabe |
| Friedhof Watzhahn | 2.200 m² | 3 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Bleidenstadter Straße, 280 mBus 242 | keine Angabe |
| Friedhof Hambach | 1.900 m² | 6,5 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Lindenplatz, 410 mBus 243, Bus 270 | keine Angabe |
| Friedhof Niederlibbach | 1.690 m² | 7,3 km | keine erfasst | Rolandstraße, 560 mBus 243, Bus 270 | keine Angabe |
| ehemaliger jüdischer Friedhof Wehen | 740 m² | 3 km | 13 Anlagen, nächste 210 m | Wehener Schloß, 310 mBus 243, Bus 270, Bus 273 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Taunusstein kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bingen am Rhein | 26,4 km | 1.387,00 €Sargreihengrabstätte ab vollendetem 6. Lebensjahr | 223,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Ingelheim am Rhein | 19,5 km | 1.728,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 826,00 €Urnengrab in einem Grabfeld |
| Wiesbaden | 9,1 km | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Hofheim am Taunus | 21,9 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Weilburg | 39,3 km | 2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre | 1.285,00 €Einzelurnengrab |
| Limburg an der Lahn | 28,4 km | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Mainz | 17,8 km | 2.507,00 €Erdreihengrab, 20 Jahre | 843,00 €Fläche zur Ausbringung von Asche auf ausgewiesenem Grabfeld, 20 Jahre |
| Neu-Isenburg | 38,6 km | 2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre | 1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 39,3 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Taunusstein kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Taunusstein. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhefrist; ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstbestattung sind zwei weitere Urnenbeisetzungen zulässig. | 3.459,50 € | 1.121,25 € | 4.580,75 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 b und Paragraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 JahreZwei Grabstellen kosten 8.721,25 Euro, drei 12.264,25 Euro, vier 15.807,50 Euro. Die Bestattungsgebühr fällt für die Erstbestattung und für jede weitere Bestattung in gleicher Höhe an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 a 129,50 Euro je Grabstelle und Jahr. | 5.178,00 € | 1.121,25 € | 6.299,25 € | 40 | Paragraf 10 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 a 2 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Anonyme ErdbestattungSie ist in Taunusstein nicht die günstigste Erdbestattung, sondern kostet fast genauso viel wie ein einstelliges Wahlgrab. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Erdbestattungen in § 32 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach § 12 Abs. 4 dreißig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht. | 5.177,50 € | 1.121,25 € | 6.298,75 € | - | Paragraf 11 Absatz 1 b 2 der Gebührensatzung, Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Absatz 1 a |
| UrnenreihengrabEine Verlängerung des Nutzungsrechts und ein Wiedererwerb sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.687,25 € | 300,25 € | 1.987,50 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 24 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab, 25 JahreBis zu vier Urnen; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 b 172,75 Euro je Jahr. | 4.317,75 € | 300,25 € | 4.618,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenkammer für zwei UrnenDie Anlage und die Pflege der Urnenwand obliegen nach Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt; Grabschmuck ist dort nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 3 126,75 Euro je Jahr, eine Ersatzplatte 78,00 Euro. | 2.533,75 € | 178,75 € | 2.712,50 € | 20 | Paragraf 11 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Anonyme UrnenbeisetzungDie günstigste Grabart in Taunusstein. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen in § 28 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach § 12 Abs. 4 zwanzig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht. | 1.406,75 € | 300,25 € | 1.707,00 € | - | Paragraf 11 Absatz 1 b 1 und Paragraf 6 Absatz 2 d der Gebührensatzung |
| Baumreihengrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 31 Absatz 3 ausgeschlossen. Die Asche darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden. | 2.733,50 € | 300,25 € | 3.033,75 € | 25 | Paragraf 11 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Baumwahlgrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 5 a 155,00 Euro je Stelle und Jahr und ist nach Paragraf 31 Absatz 3 nur bei einer nicht voll belegten Baumwahlgrabstätte möglich. | 3.873,75 € | 300,25 € | 4.174,00 € | 25 | Paragraf 11 Absatz 5 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrab, 25 JahreEin Urnenwahlgrab auf Rasenfläche für bis zu zwei Urnen. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 30 Absatz 6 der Friedhofssatzung die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 c 149,25 Euro je Jahr für zwei Grabstellen. | 3.733,50 € | 300,25 € | 4.033,75 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab bis zur Vollendung des 5. LebensjahresBei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhefrist zwanzig statt dreißig Jahre. | 1.643,00 € | 518,00 € | 2.161,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 b 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| RasenreihengrabEin Urnengrab, kein Erdgrab: Paragraf 14 Absatz 1 h der Friedhofssatzung kennt Rasengräber nur für Urnenbeisetzung, Paragraf 29 regelt sie als Urnenreihengräber auf Rasenfläche. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 29 Absatz 5 die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter. | 2.215,50 € | 300,25 € | 2.515,75 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Taunusstein
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Taunusstein?
- In Taunusstein sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 34,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Taunusstein?
- FriedWald Hirschwiese ist mit 27,2 ha der größte Friedhof in Taunusstein. Er liegt 3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Taunusstein?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Taunusstein gelten 30 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Taunusstein?
- Ein Grab in Taunusstein kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenbeisetzung mit 1.707,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Taunusstein zuständig?
- Für die Friedhöfe in Taunusstein ist Stadt Taunusstein, Bestattungswesen zuständig, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein, Telefon 06128 241-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Taunusstein, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofssatzung vom 01.01.2015 ab
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.