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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06439015

Alle 12 Friedhöfe in Taunusstein

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

06128 241-0
Stadt Taunusstein, Bestattungswesen

65232 Taunusstein

4.580,75 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

1.707,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnenbeisetzung

12
Friedhöfe mit Namen

Die 12 Friedhöfe in Taunusstein nehmen zusammen 34,5 ha ein

Kurz beantwortet

Taunusstein hat 12 benannte Friedhöfe mit zusammen 34,5 ha. Der größte ist FriedWald Hirschwiese mit 27,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Hahn mit 720 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Taunusstein abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Hirschwiese ist der größte mit 27,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.970 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 720 m entfernt, der entlegenste 7,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Taunusstein rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Taunusstein, Bestattungswesen

Aarstraße 150
65232 Taunusstein
06128 241-0
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Termine im Rathaus nur zu diesen Servicezeiten
Die Friedhofsverwaltung von Taunusstein im Netz

Die 12 Friedhöfe in Taunusstein, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
FriedWald Hirschwiese27,2 ha3 km2 Anlagen, nächste 330 mBaumgartenstraße, 660 mBus 240keine Angabe
Friedhof Bleidenstadt1,6 ha760 m16 Anlagen, nächste 90 mBleidenstadt Friedhof, 60 mBus 242keine Angabe
Friedhof Hahn1,5 ha720 m31 Anlagen, nächste 90 mLessingstraße, 160 mBus 245keine Angabe
Friedhof Wehen1,4 ha2,8 km4 Anlagen, nächste 60 mBaumgartenstraße, 290 mBus 240keine Angabe
Friedhof Neuhof6.330 m²5,2 km9 Anlagen, nächste 70 mAsternweg, 290 mBus 243keine Angabe
Friedhof Seitzenhahn4.970 m²2,2 km4 Anlagen, nächste 50 mBürgerhaus, 240 mBus 201, Bus 242, Bus 273, Bus 274keine Angabe
Friedhof Orlen4.960 m²5,5 km1 Anlagen, nächste 370 mFriedhof, 40 mBus 243, Bus 270keine Angabe
Friedhof Wingsbach4.340 m²2,8 km2 Anlagen, nächste 110 mFüllengarten, 280 mBus 245keine Angabe
Friedhof Watzhahn2.200 m²3 km1 Anlagen, nächste 110 mBleidenstadter Straße, 280 mBus 242keine Angabe
Friedhof Hambach1.900 m²6,5 km1 Anlagen, nächste 310 mLindenplatz, 410 mBus 243, Bus 270keine Angabe
Friedhof Niederlibbach1.690 m²7,3 kmkeine erfasstRolandstraße, 560 mBus 243, Bus 270keine Angabe
ehemaliger jüdischer Friedhof Wehen740 m²3 km13 Anlagen, nächste 210 mWehener Schloß, 310 mBus 243, Bus 270, Bus 273jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Taunusstein kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bingen am Rhein26,4 km1.387,00 €Sargreihengrabstätte ab vollendetem 6. Lebensjahr223,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Ingelheim am Rhein19,5 km1.728,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr826,00 €Urnengrab in einem Grabfeld
Wiesbaden9,1 km1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie
Hofheim am Taunus21,9 km2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre
Weilburg39,3 km2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre1.285,00 €Einzelurnengrab
Limburg an der Lahn28,4 km2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen
Mainz17,8 km2.507,00 €Erdreihengrab, 20 Jahre843,00 €Fläche zur Ausbringung von Asche auf ausgewiesenem Grabfeld, 20 Jahre
Neu-Isenburg38,6 km2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre
Am meisten zu sparenbis 39,3 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Taunusstein kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Taunusstein. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhefrist; ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstbestattung sind zwei weitere Urnenbeisetzungen zulässig.3.459,50 €1.121,25 €4.580,75 €30Paragraf 9 Absatz 1 b und Paragraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 JahreZwei Grabstellen kosten 8.721,25 Euro, drei 12.264,25 Euro, vier 15.807,50 Euro. Die Bestattungsgebühr fällt für die Erstbestattung und für jede weitere Bestattung in gleicher Höhe an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 a 129,50 Euro je Grabstelle und Jahr.5.178,00 €1.121,25 €6.299,25 €40Paragraf 10 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 a 2 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Anonyme ErdbestattungSie ist in Taunusstein nicht die günstigste Erdbestattung, sondern kostet fast genauso viel wie ein einstelliges Wahlgrab. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Erdbestattungen in § 32 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach § 12 Abs. 4 dreißig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht.5.177,50 €1.121,25 €6.298,75 €-Paragraf 11 Absatz 1 b 2 der Gebührensatzung, Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Absatz 1 a
UrnenreihengrabEine Verlängerung des Nutzungsrechts und ein Wiedererwerb sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.687,25 €300,25 €1.987,50 €20Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 24 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Urnenwahlgrab, 25 JahreBis zu vier Urnen; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 b 172,75 Euro je Jahr.4.317,75 €300,25 €4.618,00 €25Paragraf 10 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Urnenkammer für zwei UrnenDie Anlage und die Pflege der Urnenwand obliegen nach Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt; Grabschmuck ist dort nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 3 126,75 Euro je Jahr, eine Ersatzplatte 78,00 Euro.2.533,75 €178,75 €2.712,50 €20Paragraf 11 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Anonyme UrnenbeisetzungDie günstigste Grabart in Taunusstein. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen in § 28 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach § 12 Abs. 4 zwanzig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht.1.406,75 €300,25 €1.707,00 €-Paragraf 11 Absatz 1 b 1 und Paragraf 6 Absatz 2 d der Gebührensatzung
Baumreihengrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 31 Absatz 3 ausgeschlossen. Die Asche darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden.2.733,50 €300,25 €3.033,75 €25Paragraf 11 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Baumwahlgrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 5 a 155,00 Euro je Stelle und Jahr und ist nach Paragraf 31 Absatz 3 nur bei einer nicht voll belegten Baumwahlgrabstätte möglich.3.873,75 €300,25 €4.174,00 €25Paragraf 11 Absatz 5 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Rasenwahlgrab, 25 JahreEin Urnenwahlgrab auf Rasenfläche für bis zu zwei Urnen. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 30 Absatz 6 der Friedhofssatzung die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 c 149,25 Euro je Jahr für zwei Grabstellen.3.733,50 €300,25 €4.033,75 €25Paragraf 10 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Reihengrab bis zur Vollendung des 5. LebensjahresBei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhefrist zwanzig statt dreißig Jahre.1.643,00 €518,00 €2.161,00 €20Paragraf 9 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 b 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung
RasenreihengrabEin Urnengrab, kein Erdgrab: Paragraf 14 Absatz 1 h der Friedhofssatzung kennt Rasengräber nur für Urnenbeisetzung, Paragraf 29 regelt sie als Urnenreihengräber auf Rasenfläche. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 29 Absatz 5 die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter.2.215,50 €300,25 €2.515,75 €20Paragraf 9 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Taunusstein

Häufige Fragen zu Taunusstein

Wie viele Friedhöfe gibt es in Taunusstein?
In Taunusstein sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 34,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Taunusstein?
FriedWald Hirschwiese ist mit 27,2 ha der größte Friedhof in Taunusstein. Er liegt 3 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Taunusstein?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Taunusstein gelten 30 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Taunusstein?
Ein Grab in Taunusstein kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenbeisetzung mit 1.707,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Taunusstein zuständig?
Für die Friedhöfe in Taunusstein ist Stadt Taunusstein, Bestattungswesen zuständig, Aarstraße 150, 65232 Taunusstein, Telefon 06128 241-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Taunusstein, die Fristen setzt Hessen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.