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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Taunusstein · Hessen · AGS 06439015

Friedhofsgebühren Taunusstein: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Taunusstein, nicht für einzelne.

1.323,00 €
Günstigstes Grab

Anonyme Urnenbeisetzung

5.038,00 €
Teuerstes Grab

Anonyme Erdbestattung

11
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Taunusstein kostet

Kurz beantwortet

In Taunusstein kostet das günstigste Grab 1.323,00 € (Anonyme Urnenbeisetzung), das teuerste 5.038,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrBis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.238,00 Euro Nutzung und 455,00 Euro Beisetzung. Die Laufzeit steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung.2.603,00 €864,00 €3.467,00 €-§ 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
RasenreihengrabDie Nutzungsgebühr enthält die Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege.1.761,00 €864,00 €2.625,00 €-§ 9 Abs. 3 und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 JahreZwei Stellen 6.565,00 Euro, drei 9.217,00 Euro, vier 11.870,00 Euro. Verlängerung 98,00 Euro je Stelle und Jahr.3.912,00 €864,00 €4.776,00 €40 J.§ 10 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
Anonyme ErdbestattungIn Taunusstein die teuerste Erdbestattung, nicht die günstigste.4.174,00 €864,00 €5.038,00 €-§ 11 Abs. 1 b 2 und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung

Urne: 7 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab1.271,00 €262,00 €1.533,00 €-§ 9 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 a Gebührensatzung
Urnenwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 130,00 Euro je Jahr.3.246,00 €262,00 €3.508,00 €25 J.§ 10 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 b Gebührensatzung
Urnenkammer für zwei UrnenVerlängerung 108,00 Euro je Jahr. Ersatzplatte für die Urnenwand 72,00 Euro.2.155,00 €166,00 €2.321,00 €-§ 11 Abs. 1 a und § 6 Abs. 3 Gebührensatzung
Anonyme UrnenbeisetzungDie günstigste Grabart in Taunusstein.1.061,00 €262,00 €1.323,00 €-§ 11 Abs. 1 b 1 und § 6 Abs. 2 d Gebührensatzung
Baumreihengrab, 25 Jahre1.841,00 €262,00 €2.103,00 €25 J.§ 11 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 e Gebührensatzung
Baumwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 125,00 Euro je Stelle und Jahr.3.120,00 €262,00 €3.382,00 €25 J.§ 11 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 e Gebührensatzung
Rasenwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 117,00 Euro je Jahr für zwei Grabstellen.2.934,00 €262,00 €3.196,00 €25 J.§ 10 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 Gebührensatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen des Grabes, Absenken des Sarges, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr864,00 €§ 6 Abs. 1 a Gebührensatzung
Dasselbe bis zum vollendeten 5. Lebensjahr455,00 €§ 6 Abs. 1 b Gebührensatzung
Beisetzung einer Urne in ein Grab, ein anonymes Feld oder an einen Baum262,00 €§ 6 Abs. 2 Gebührensatzung
Beisetzung einer Urne in eine Urnenwand166,00 €§ 6 Abs. 3 Gebührensatzung
Bestattung von totgeborenen Kindern, von Kindern bis zum ersten Lebensjahr und von Föten0,00 €§ 6 Abs. 4 Gebührensatzung
Grabräumung, je Grabstelle524,00 €§ 12 Abs. 1 a Gebührensatzung
Ersatzplatte für die Urnenwand72,00 €§ 7 Gebührensatzung
Herausnahme einer Urne aus der Urnenwand für eine Beisetzung außerhalb der Stadt369,00 €§ 8 Abs. 4 Gebührensatzung
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

3.467,00 €

Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Taunusstein.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung2.603,00 €
Bestattung§ 6 Abs. 1 a Gebührensatzung864,00 €
Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzungnicht erfasst
Davon an die Gemeinde3.467,00 €

Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.238,00 Euro Nutzung und 455,00 Euro Beisetzung. Die Laufzeit steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Laufzeit der Reihengrabstätten steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung. Sie ist nicht erfasst.
  • Die Ruhefristen sind nicht erfasst.
  • Umbettungen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Satzung nennt dafür eine Spanne von 500 bis 6.000 Euro und keinen festen Betrag.
  • Die Grabräumungsgebühr ist laut § 12 Abs. 1 b bereits in den Nutzungsgebühren enthalten und wird hier nur zur Einordnung genannt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.