Taunusstein · Hessen · AGS 06439015
Friedhofsgebühren Taunusstein: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Taunusstein, nicht für einzelne.
- 1.323,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.038,00 €
- Teuerstes Grab
- 11
- Grabarten in der Satzung
- nicht erfasst
- Ruhefrist Erdbestattung
Anonyme Urnenbeisetzung
Anonyme Erdbestattung
Was ein Grab in Taunusstein kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 4 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrBis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.238,00 Euro Nutzung und 455,00 Euro Beisetzung. Die Laufzeit steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung. | 2.603,00 € | 864,00 € | 3.467,00 € | - | § 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| RasenreihengrabDie Nutzungsgebühr enthält die Rahmenpflege einschließlich der Rasenpflege. | 1.761,00 € | 864,00 € | 2.625,00 € | - | § 9 Abs. 3 und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 JahreZwei Stellen 6.565,00 Euro, drei 9.217,00 Euro, vier 11.870,00 Euro. Verlängerung 98,00 Euro je Stelle und Jahr. | 3.912,00 € | 864,00 € | 4.776,00 € | 40 J. | § 10 Abs. 1 a und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Anonyme ErdbestattungIn Taunusstein die teuerste Erdbestattung, nicht die günstigste. | 4.174,00 € | 864,00 € | 5.038,00 € | - | § 11 Abs. 1 b 2 und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
Urne: 7 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab | 1.271,00 € | 262,00 € | 1.533,00 € | - | § 9 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 a Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 130,00 Euro je Jahr. | 3.246,00 € | 262,00 € | 3.508,00 € | 25 J. | § 10 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 b Gebührensatzung |
| Urnenkammer für zwei UrnenVerlängerung 108,00 Euro je Jahr. Ersatzplatte für die Urnenwand 72,00 Euro. | 2.155,00 € | 166,00 € | 2.321,00 € | - | § 11 Abs. 1 a und § 6 Abs. 3 Gebührensatzung |
| Anonyme UrnenbeisetzungDie günstigste Grabart in Taunusstein. | 1.061,00 € | 262,00 € | 1.323,00 € | - | § 11 Abs. 1 b 1 und § 6 Abs. 2 d Gebührensatzung |
| Baumreihengrab, 25 Jahre | 1.841,00 € | 262,00 € | 2.103,00 € | 25 J. | § 11 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 e Gebührensatzung |
| Baumwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 125,00 Euro je Stelle und Jahr. | 3.120,00 € | 262,00 € | 3.382,00 € | 25 J. | § 11 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 e Gebührensatzung |
| Rasenwahlgrab, 25 JahreVerlängerung 117,00 Euro je Jahr für zwei Grabstellen. | 2.934,00 € | 262,00 € | 3.196,00 € | 25 J. | § 10 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 Gebührensatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben und Schließen des Grabes, Absenken des Sarges, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 864,00 € | § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Dasselbe bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 455,00 € | § 6 Abs. 1 b Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in ein Grab, ein anonymes Feld oder an einen Baum | 262,00 € | § 6 Abs. 2 Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in eine Urnenwand | 166,00 € | § 6 Abs. 3 Gebührensatzung |
| Bestattung von totgeborenen Kindern, von Kindern bis zum ersten Lebensjahr und von Föten | 0,00 € | § 6 Abs. 4 Gebührensatzung |
| Grabräumung, je Grabstelle | 524,00 € | § 12 Abs. 1 a Gebührensatzung |
| Ersatzplatte für die Urnenwand | 72,00 € | § 7 Gebührensatzung |
| Herausnahme einer Urne aus der Urnenwand für eine Beisetzung außerhalb der Stadt | 369,00 € | § 8 Abs. 4 Gebührensatzung |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.467,00 €
Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Taunusstein.
| Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 9 Abs. 1 b und § 6 Abs. 1 a Gebührensatzung | 2.603,00 € |
| Bestattung§ 6 Abs. 1 a Gebührensatzung | 864,00 € |
| Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzung | nicht erfasst |
| Davon an die Gemeinde | 3.467,00 € |
Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.238,00 Euro Nutzung und 455,00 Euro Beisetzung. Die Laufzeit steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020. Erfasst am 27.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Laufzeit der Reihengrabstätten steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung. Sie ist nicht erfasst.
- Die Ruhefristen sind nicht erfasst.
- Umbettungen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Satzung nennt dafür eine Spanne von 500 bis 6.000 Euro und keinen festen Betrag.
- Die Grabräumungsgebühr ist laut § 12 Abs. 1 b bereits in den Nutzungsgebühren enthalten und wird hier nur zur Einordnung genannt.
Weiter im Verzeichnis
- Die 12 Friedhöfe in TaunussteinLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen am 02.07.2020, bekannt gemacht am 16.07.2020
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 27.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.