Taunusstein, Hessen, AGS 06439015
Friedhofsgebühren in Taunusstein, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Taunusstein und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Taunusstein.
- 1.707,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.299,25 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Anonyme Urnenbeisetzung, mit Beisetzung
Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Taunusstein kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Taunusstein
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Taunusstein. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhefrist; ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstbestattung sind zwei weitere Urnenbeisetzungen zulässig. | 3.459,50 € | 1.121,25 € | 4.580,75 € | 30 J. | Paragraf 9 Absatz 1 b und Paragraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab, eine Grabstelle, 40 JahreZwei Grabstellen kosten 8.721,25 Euro, drei 12.264,25 Euro, vier 15.807,50 Euro. Die Bestattungsgebühr fällt für die Erstbestattung und für jede weitere Bestattung in gleicher Höhe an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 a 129,50 Euro je Grabstelle und Jahr. | 5.178,00 € | 1.121,25 € | 6.299,25 € | 40 J. | Paragraf 10 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 a 2 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Anonyme ErdbestattungSie ist in Taunusstein nicht die günstigste Erdbestattung, sondern kostet fast genauso viel wie ein einstelliges Wahlgrab. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Erdbestattungen in § 32 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach § 12 Abs. 4 dreißig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht. | 5.177,50 € | 1.121,25 € | 6.298,75 € | - | Paragraf 11 Absatz 1 b 2 der Gebührensatzung, Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Absatz 1 a |
| Reihengrab bis zur Vollendung des 5. LebensjahresBei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhefrist zwanzig statt dreißig Jahre. | 1.643,00 € | 518,00 € | 2.161,00 € | 20 J. | Paragraf 9 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 1 b 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
8 Grabarten für die Urne in Taunusstein
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabEine Verlängerung des Nutzungsrechts und ein Wiedererwerb sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.687,25 € | 300,25 € | 1.987,50 € | 20 J. | Paragraf 9 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 24 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab, 25 JahreBis zu vier Urnen; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 b 172,75 Euro je Jahr. | 4.317,75 € | 300,25 € | 4.618,00 € | 25 J. | Paragraf 10 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenkammer für zwei UrnenDie Anlage und die Pflege der Urnenwand obliegen nach Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt; Grabschmuck ist dort nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 3 126,75 Euro je Jahr, eine Ersatzplatte 78,00 Euro. | 2.533,75 € | 178,75 € | 2.712,50 € | 20 J. | Paragraf 11 Absatz 1 a und Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Anonyme UrnenbeisetzungDie günstigste Grabart in Taunusstein. Eine Nutzungszeit nennt die Friedhofssatzung für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen in § 28 nicht, und sie setzt die Laufzeit dort auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach § 12 Abs. 4 zwanzig Jahre; ob das Nutzungsrecht ebenso lange läuft, sagt die Satzung nicht. | 1.406,75 € | 300,25 € | 1.707,00 € | - | Paragraf 11 Absatz 1 b 1 und Paragraf 6 Absatz 2 d der Gebührensatzung |
| Baumreihengrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 31 Absatz 3 ausgeschlossen. Die Asche darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden. | 2.733,50 € | 300,25 € | 3.033,75 € | 25 J. | Paragraf 11 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Baumwahlgrab, 25 JahreDie Anlage und die Pflege der Grabstätte obliegen nach Paragraf 31 Absatz 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 5 a 155,00 Euro je Stelle und Jahr und ist nach Paragraf 31 Absatz 3 nur bei einer nicht voll belegten Baumwahlgrabstätte möglich. | 3.873,75 € | 300,25 € | 4.174,00 € | 25 J. | Paragraf 11 Absatz 5 und Paragraf 6 Absatz 2 e der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 31 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Rasenwahlgrab, 25 JahreEin Urnenwahlgrab auf Rasenfläche für bis zu zwei Urnen. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 30 Absatz 6 der Friedhofssatzung die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 4 c 149,25 Euro je Jahr für zwei Grabstellen. | 3.733,50 € | 300,25 € | 4.033,75 € | 25 J. | Paragraf 10 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 b der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| RasenreihengrabEin Urnengrab, kein Erdgrab: Paragraf 14 Absatz 1 h der Friedhofssatzung kennt Rasengräber nur für Urnenbeisetzung, Paragraf 29 regelt sie als Urnenreihengräber auf Rasenfläche. Die Rasenflächen pflegt nach Paragraf 29 Absatz 5 die Stadt oder ein von ihr beauftragter Dritter. | 2.215,50 € | 300,25 € | 2.515,75 € | 20 J. | Paragraf 9 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 2 a der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 29 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
21 weitere Gebühren in der Satzung von Taunusstein
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben und Schließen des Grabes sowie Absenken des Sarges in einer Reihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.121,25 € | Paragraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung |
| Dasselbe in einer Wahlgrabstätte, für die Erstbestattung wie für jede weitere Bestattung | 1.121,25 € | Paragraf 6 Absatz 1 a 2 der Gebührensatzung |
| Ausheben und Schließen des Grabes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Reihen- wie Wahlgrabstätte | 518,00 € | Paragraf 6 Absatz 1 b der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Asche in einer Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte, in einer Grabstätte für Erdbestattung, in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen oder an einem Baum | 300,25 € | Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung |
| Öffnen, Einstellen und Schließen einer Urnenkammer in einer Urnenwand | 178,75 € | Paragraf 6 Absatz 3 der Gebührensatzung |
| Bestattung von totgeborenen Kindern, von Kindern bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und von Föten | 0,00 € | Paragraf 6 Absatz 4 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Trauerhalle, je Trauerfall | 489,50 € | Paragraf 5 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 129,50 € | Paragraf 10 Absatz 4 a der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr | 172,75 € | Paragraf 10 Absatz 4 b der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenwahlgrab mit zwei Grabstellen, je Jahr | 149,25 € | Paragraf 10 Absatz 4 c der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer, je Jahr | 126,75 € | Paragraf 11 Absatz 3 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumwahlgrab, je Stelle und Jahr | 155,00 € | Paragraf 11 Absatz 5 a der Gebührensatzung |
| Ersatzplatte für die Urnenwand | 78,00 € | Paragraf 7 der Gebührensatzung |
| Herausnahme einer Asche aus einer Urnenwand für die Beisetzung außerhalb von Taunusstein | 415,50 € | Paragraf 8 Absatz 4 der Gebührensatzung |
| Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche oder einer Asche | nach dem anfallenden Aufwand | Paragraf 8 Absätze 1 bis 3 der Gebührensatzung |
| Räumung einer Grabstätte, je Grabstelle | 555,50 € | Paragraf 12 Absatz 1 a der Gebührensatzung |
| Prüfung und Genehmigung eines Grabmals, einer Grabeinfassung oder einer sonstigen Grabausstattung | 46,50 € | Paragraf 13 Absatz 1 a der Gebührensatzung |
| Zulassung eines Gewerbetreibenden, einmalig gültig | 19,75 € | Paragraf 13 Absatz 1 b 1 der Gebührensatzung |
| Zulassung eines Gewerbetreibenden, fünf Jahre gültig | 29,25 € | Paragraf 13 Absatz 1 b 2 der Gebührensatzung |
| Umschreiben eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte | 0,00 € | Paragraf 13 Absatz 1 c der Gebührensatzung |
| Antrag auf Umbettung | 140,75 € | Paragraf 13 Absatz 1 d der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Taunusstein über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
12.380,75 €
Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Taunusstein, über 30 Jahre, das sind 412,69 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 9 Absatz 1 b und Paragraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung, Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung | 3.459,50 € |
| BestattungParagraf 6 Absatz 1 a 1 der Gebührensatzung | 1.121,25 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 4.580,75 € |
Die günstigste Erdbestattung in Taunusstein. Das Nutzungsrecht läuft für die Dauer der Ruhefrist; ein Wiedererwerb und eine Verlängerung sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung ausgeschlossen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstbestattung sind zwei weitere Urnenbeisetzungen zulässig.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Taunusstein offenlässt
- Die Gebührensatzung staffelt jeden Betrag in vier Spalten: 2024, 2025, 2026 und ab 2027. Erfasst ist durchgängig die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026, weil sie am Abrufdatum galt. Zum 01.01.2027 steigen die Beträge erneut, das Reihengrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr etwa von 3.459,50 auf 3.745,00 Euro, die Trauerhalle von 489,50 auf 513,00 Euro.
- Der frühere Eintrag trug die Beträge der Gebührensatzung vom 21.07.2020, die nach Paragraf 14 Absatz 2 der geltenden Satzung zum 31.12.2023 außer Kraft getreten ist. Die Bekanntmachungsseite der Stadt zur Gebührensatzung zeigt weiterhin den Text von 2020; die geltende Fassung liegt nur im Download-Bereich unter Richtlinien und Satzungen, Ordner Bestattungswesen.
- Für das Ausheben und Schließen eines Grabes im Feld für anonyme Erdbestattungen nennt Paragraf 6 Absatz 1 keinen eigenen Satz; die Vorschrift kennt dort nur die Reihen- und die Wahlgrabstätte, beide zum selben Betrag von 1.121,25 Euro. Dieser Betrag ist angesetzt.
- Für das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen (Paragraf 28) und das Feld für anonyme Erdbestattungen (Paragraf 32) nennt die Friedhofssatzung keine Nutzungszeit und setzt sie auch nicht der Ruhefrist gleich. Die Gebührensatzung nennt in Paragraf 11 Absatz 1 b nur den Betrag. Die Laufzeit dieser beiden Grabarten ist deshalb nicht erfasst.
- Umbettungen und Ausgrabungen rechnet Paragraf 8 der Gebührensatzung nach dem anfallenden Aufwand ab und nennt für die dreizehn dort aufgezählten Tätigkeiten keinen Betrag.
- Die Räumungsgebühr von 555,50 Euro entsteht nach Paragraf 12 Absatz 1 b abweichend vom Regelfall schon bei Überlassung der Grabstätte und steckt nach derselben Vorschrift bereits in den Nutzungsgebühren der Paragrafen 9 bis 11. Sie ist deshalb nicht zusätzlich in die Nutzungsgebühr gerechnet.
- Die Trauerhalle kostet nach Paragraf 5 zusätzlich 489,50 Euro je Trauerfall. Sie ist nicht in die Beisetzungsgebühr gerechnet, weil sie nicht zwingend anfällt; nur der schmalste Satz ist mit anderen Gemeinden vergleichbar.
- Den Bestattungsgarten (Memoriam-Garten) nach Paragraf 33 der Friedhofssatzung betreibt die Stadt gemeinsam mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH. Die Gebührensatzung führt dafür keine eigene Zeile, deshalb ist die Grabart nicht erfasst. Pflegefrei wäre sie wegen des Vertrags mit der Treuhandstelle ohnehin nicht.
- Nach dem 19.12.2023 ist keine Änderung nachgeschoben worden. Nachgesehen wurde im Download-Bereich der Stadt unter Richtlinien und Satzungen, Ordner Bestattungswesen: dort liegen zur Gebührensatzung wie zur Friedhofssatzung je zwei Dateien, eine mit Stand 19.12.2023 und eine mit Stand 13.01.2026, deren Text zeichengleich ist. Nachgesehen wurde außerdem im Archiv der sonstigen Bekanntmachungen für die Jahre 2023 bis 2026 und im Ratsinformationssystem, dessen 1020 Vorlagen von Juni 2023 bis August 2026 auf Friedhof, Grabstätte, Bestattung, Urnen und Gebührensatzung durchgesehen wurden. Die letzte einschlägige Vorlage ist DRS. 23/163 vom 23.11.2023.
Friedhöfe in Taunusstein und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in TaunussteinLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024; die Beträge sind in vier Spalten für 2024, 2025, 2026 und ab 2027 gestaffelt, erfasst ist die Spalte vom 01.01.2026 bis 31.12.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Taunusstein beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2023, ausgefertigt am 19.12.2023, bekannt gemacht am 21.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, löst die Friedhofssatzung vom 01.01.2015 ab
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.