Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06435029
Alle 11 Friedhöfe in Wächtersbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06053 802-0
- Standesamt und Friedhofsverwaltung der Stadt Wächtersbach
- 2.260,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.050,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
63607 Wächtersbach
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
Die 11 Friedhöfe in Wächtersbach nehmen zusammen 6 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Wächtersbach ist der größte mit 1,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.170 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 500 m entfernt, der entlegenste 9,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 10 von 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wächtersbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Standesamt und Friedhofsverwaltung der Stadt Wächtersbach
Schloss 163607 Wächtersbach
06053 802-0
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 und 14 bis 16 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch 8 bis 12 und 14 bis 16 UhrDonnerstag 8 bis 12 und 14 bis 18 UhrFreitag 8 bis 12 UhrBesuche sind nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung möglich
Die 11 Friedhöfe in Wächtersbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Wächtersbach | 1,9 ha | 730 m | 5 Anlagen, nächste 130 m | Friedhof Innenstadt, 150 m | christlich |
| Friedhof Wittgenborn | 6.590 m² | 4,6 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Dorfplatzstraße, 560 m | keine Angabe |
| Friedhof Aufenau | 6.590 m² | 2,3 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Marienstraße, 410 mBus 86 | keine Angabe |
| Friedwald Herzberger-Hain | 5.810 m² | 9,1 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 4.330 m² | 500 m | 7 Anlagen, nächste 50 m | Herzgrabenstraße, 40 m | keine Angabe |
| Friedhof Leisenwald. | 4.170 m² | 7,9 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Leisenwald, 510 m | keine Angabe |
| Friedhof Waldensberg | 3.460 m² | 7,1 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Leisenwalder Straße, 130 m | keine Angabe |
| Friedhof Neudorf | 3.200 m² | 2,3 km | 1 Anlagen, nächste 240 m | Altes Rathaus, 150 mBus 71, Bus 74 | keine Angabe |
| Friedhof Hesseldorf | 2.840 m² | 2,3 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Ortsgericht, 130 mBus 70 | keine Angabe |
| Jüdische Friedhof Aufenau | 2.130 m² | 2 km | 1 Anlagen, nächste 310 m | Kindergarten, 190 mBus 81 | jüdisch |
| Friedhof Weilers | 2.050 m² | 3,5 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Pferdestall, 560 mBus 71, Bus 74 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wächtersbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Schlüchtern | 21,9 km | 1.410,00 €Einzelgrabstätte, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 35 Jahre | 520,00 €Urneneinzelgrabstätte für eine Aschenkapsel, Friedhof Schlüchtern-Hutten, 25 Jahre |
| Nidda | 26,8 km | 1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre |
| Hanau | 30 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 39,3 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gelnhausen | 9,2 km | 2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre | 1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand |
| Aschaffenburg | 32,9 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege |
| Eichenzell | 39,4 km | 2.170,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahren | 1.030,00 €RuheForst Eichenzell, Beisetzungsstelle in einem GemeinschaftsBiotop, Wertungsstufe I |
| Altenstadt | 24,1 km | 2.252,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 939,00 €Urnenreihengrabstätte im anonymen Urnenfeld auf dem Waldfriedhof Oberau |
| Am meisten zu sparen | bis 39,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Wächtersbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach, Lesefassung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.06.2021, ausgefertigt vom Magistrat am 22.07.2021 durch Bürgermeister Weiher, nach der Schlussbescheinigung in der Gelnhäuser Neue Zeitung vom 27.07.2021 auf Seite 32 veröffentlicht und nach Paragraf 14 am Tag danach in Kraft getreten; sie setzt die Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 01.01.2017 ausser Kraft. Stand der Lesefassung 28.07.2021.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab der Stadt. Der Betrag ist zusammengesetzt: 1.000,00 Euro für die Überlassung nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 und 400,00 Euro Grabräumung nach Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a, zusammen 1.400,00 Euro, dazu 860,00 Euro für das Ausheben und Schliessen des Grabes. Zusammen 2.260,00 Euro auf fünfundzwanzig Jahre oder 90,40 Euro je Jahr. Zum Vergleich liegt die Nachbarstadt Schlüchtern, die ihre Gebühren für jeden ihrer neun Friedhöfe einzeln beschliesst, mit dem Einzelgrab zwischen 1.410,00 Euro in Hutten und 3.920,00 Euro in der Innenstadt; Wächtersbach liegt also im unteren Drittel dieser Spanne, aber deutlich über dem günstigsten Schlüchterner Stadtteil. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 18 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 Grabstätten für eine Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt werden; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich. Sie messen nach Paragraf 19 Absatz 2 zwei mal 0,80 Meter bei einem Abstand von 0,50 Metern. Das Abräumen eines Reihengrabfeldes wird nach Paragraf 20 Absatz 2 sechs Monate vorher öffentlich, durch ein Hinweisschild auf dem Grabfeld und in den Aushangkästen bekannt gemacht. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 1.400,00 € | 860,00 € | 2.260,00 € | 25 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b, Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 1 und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 18 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr400,00 Euro Überlassung, 280,00 Euro Grabräumung und 400,00 Euro für das Ausheben und Schliessen, zusammen 1.080,00 Euro gegen 2.260,00 für das Erwachsenengrab. Das Kindergrab kostet damit knapp die Hälfte, bei gleicher Ruhefrist von fünfundzwanzig Jahren: Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 kennt nur eine Frist für Leichen und macht keinen Unterschied nach dem Alter. Paragraf 19 Absatz 1 richtet für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr eigene Reihengrabfelder ein, Absatz 2 gibt ihnen die Masse 1,30 mal 0,70 Meter, und Paragraf 32 Absatz 2 Buchstabe a begrenzt das stehende Grabmal auf 0,80 Meter Höhe und 0,60 Meter Breite. Davon zu trennen ist die Bestattung totgeborener Kinder vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats und von Föten: Sie erfolgt nach Paragraf 7 Absatz 6 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 in einem Sammelbestattungsfeld gegen 80,00 Euro, und nach Paragraf 29 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 wird dort kein individuelles Nutzungsrecht erworben. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 680,00 € | 400,00 € | 1.080,00 € | 25 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe b Nummer 1 und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Einstellige Wahlgrabstätte für Erdbestattungen1.320,00 Euro Überlassung für dreissig Jahre und 400,00 Euro Grabräumung, zusammen 1.720,00 Euro, dazu 860,00 Euro Erstbestattung. Gegenüber dem Reihengrab kostet die freie Wahl der Lage und das Recht zur Verlängerung 320,00 Euro mehr, dazu kommen fünf Jahre längere Laufzeit. Wahlgrabstätten sind nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 Grabstätten für Erdbestattungen mit einem Nutzungsrecht von dreissig Jahren; der Ersterwerb ist nur anlässlich eines Todesfalles möglich, und das Nutzungsrecht kann in der Regel nur einmal wiedererworben oder verlängert werden. Nach Absatz 3 können anstelle einer Erdbestattung bis zu zwei Urnen in einer nicht belegten Grabstelle beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 44,00 Euro je Jahr, und die Rechenprobe geht auf: 1.320,00 geteilt durch dreissig sind genau 44,00. Zu beachten ist Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 Buchstabe b: Jede weitere Bestattung im selben Wahlgrab kostet 980,00 Euro und damit 120,00 Euro mehr als die erste. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 1.720,00 € | 860,00 € | 2.580,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 2 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 21 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Zweistellige Wahlgrabstätte für Erdbestattungen2.640,00 Euro Überlassung und 500,00 Euro Grabräumung, zusammen 3.140,00 Euro. Die Überlassung ist exakt das Doppelte der einstelligen Stätte, die Räumung dagegen nur 100,00 Euro teurer statt doppelt so teuer. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 88,00 Euro je Jahr, wieder genau ein Dreissigstel. Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 werden ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten bis zu drei Stellen abgegeben, und Wiedererwerb oder Verlängerung sind nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich; eine teilweise Rückgabe gibt es nicht. Paragraf 21 Absatz 8 sagt dazu, dass bei einem Verzicht auf das Nutzungsrecht keine anteilsmässige Rückzahlung gewährt wird. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 3.140,00 € | 860,00 € | 4.000,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Dreistellige Wahlgrabstätte für Erdbestattungen3.960,00 Euro Überlassung und 600,00 Euro Grabräumung, zusammen 4.560,00 Euro. Auch hier ist die Überlassung streng linear, nämlich das Dreifache der einstelligen Stätte; Waechtersbach gibt bei mehrstelligen Gräbern keinen Mengenrabatt. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 132,00 Euro je Jahr, wieder ein Dreissigstel. Drei Stellen sind nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 das Höchstmass; grössere Grabstätten kennt die Friedhofsordnung nicht. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 4.560,00 € | 860,00 € | 5.420,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe d der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Wahlgrabstätte als Rasengrabstätte für ErdbestattungenDas pflegefreie Erdgrab: 1.410,00 Euro Überlassung, 400,00 Euro Grabräumung und 860,00 Euro für das Ausheben und Schliessen, zusammen 2.670,00 Euro. Gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab mit 2.260,00 Euro sind das 410,00 Euro mehr, allerdings für dreissig statt fünfundzwanzig Jahre und mit dem Recht zur Verlängerung. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 47,00 Euro je Jahr, und die Rechenprobe geht auf: 1.410,00 geteilt durch dreissig sind genau 47,00. Eine Rasengrabstätte ist nach Paragraf 22a Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 eine Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und in deren Verantwortung unterhalten wird; nach Absatz 2 sind eine Erdbestattung und bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich. Der Beleg steht zweimal, in beiden Satzungen. Paragraf 11 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021: "Die Nutzungsgebühren umfassen die Kosten der obigen Grabstätten einschliesslich der Rasenpflege." Und Paragraf 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 nimmt die Rasengrabstätten und die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht aus, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Weder eine Treuhandstelle noch eine Genossenschaft noch ein gesonderter Pflegevertrag kommt in einem der beiden Dokumente vor. Eine Einschränkung gehört dazu, und sie kostet Geld: Paragraf 22a Absatz 3 verbietet zwar Grabschmuck und Grabbepflanzung, Absatz 4 verlangt aber, jede Rasengrabstätte mit einem individuellen Grabstein zu versehen, der auf dem dafür vorgesehenen Betonsockel zu befestigen ist. Pflegefrei heisst hier also nicht schmucklos, und der Stein wird beim Steinmetz gekauft und nicht bei der Stadt. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. | 1.810,00 € | 860,00 € | 2.670,00 € | 30 | Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c, Paragraf 7 Absatz 1 Buchstabe a Nummer 3 und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 22a und 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt: 500,00 Euro Überlassung und 170,00 Euro Grabräumung, zusammen 670,00 Euro, dazu 380,00 Euro Beisetzung, macht 1.050,00 Euro auf zwanzig Jahre oder 52,50 Euro je Jahr. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Aschenurne abgegeben werden; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Ruhefrist für Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 zwanzig Jahre und ist damit fünf Jahre kürzer als die für Leichen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 24 Absatz 2 0,45 mal 0,45 Meter. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 670,00 € | 380,00 € | 1.050,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2, Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 12 Absatz 4 und 24 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Einstellige Urnenwahlgrabstätte für eine Urne660,00 Euro Überlassung für dreissig Jahre und 170,00 Euro Grabräumung, zusammen 830,00 Euro, dazu 380,00 Euro Beisetzung. Gegenüber dem Urnenreihengrab kostet das Wahlrecht 160,00 Euro mehr und bringt zehn Jahre mehr Laufzeit. Urnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 für Urnenbestattungen bestimmte ein- oder mehrstellige Grabstätten mit einem Nutzungsrecht von dreissig Jahren; die Zahl der Urnen richtet sich nach der Grösse, und die Mindestfläche je Urne beträgt nach Absatz 2 0,16 Quadratmeter. Die einstellige Stätte misst nach Absatz 3 0,45 mal 0,45 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 22,00 Euro je Jahr, genau ein Dreissigstel von 660,00. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 830,00 € | 380,00 € | 1.210,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 25 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Zweistellige Urnenwahlgrabstätte für zwei Urnen1.320,00 Euro Überlassung und 200,00 Euro Grabräumung, zusammen 1.520,00 Euro. Die Überlassung ist genau das Doppelte der einstelligen Stätte, je Urne also unverändert 660,00 Euro. Die Grabstätte misst nach Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 0,90 mal 0,45 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 44,00 Euro je Jahr, wieder ein Dreissigstel. Für eine zweite Urne in derselben Stätte gilt nach Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b der ermässigte Beisetzungssatz von 320,00 statt 380,00 Euro; angesetzt ist hier die Erstbelegung. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 1.520,00 € | 380,00 € | 1.900,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe f der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 25 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Vierstellige Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen2.640,00 Euro Überlassung und 230,00 Euro Grabräumung, zusammen 2.870,00 Euro. Auch hier ist die Überlassung streng linear, nämlich das Vierfache von 660,00 Euro. Die Grabstätte misst nach Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 0,90 mal 0,90 Meter, also das Doppelte der zweistelligen. Eine dreistellige Urnenwahlgrabstätte kennt der Tarif nicht; er springt von zwei auf vier Urnen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 88,00 Euro je Jahr. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. Nicht pflegefrei. Paragraf 38 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instandzuhalten, Absatz 2 setzt dafür sechs Monate nach der Bestattung beziehungsweise nach dem Erwerb des Nutzungsrechts, und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt davon nur die Urnenwände, das Feld für anonyme Urnenbeisetzungen, den Sammelbestattungsplatz, die Rasengrabstätten, die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten und die Baumgrabstätten aus. Diese Grabart steht in keiner dieser Ausnahmen. Dazu kommt Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1: Jede Grabstätte ist spätestens nach zwei Jahren mit einem Grabmal und einer Grabeinfassung zu versehen, und beides kostet beim Steinmetz Geld, das in keiner Satzung steht. Nach Paragraf 38 Absatz 3 kann die Friedhofsverwaltung eine vernachlässigte Grabstätte nach fruchtloser Fristsetzung auf Kosten der nutzungsberechtigten Person abräumen, einebnen und einsäen lassen. | 2.870,00 € | 380,00 € | 3.250,00 € | 30 | Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe g der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Fach in der Urnenkammer der Urnenwand für bis zu zwei Urnen1.140,00 Euro Überlassung für dreissig Jahre und 265,00 Euro Grabräumung, zusammen 1.405,00 Euro. Die Beisetzung ist mit 100,00 Euro die günstigste der Stadt, weil Paragraf 7 Absatz 3 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 dafür nur den Transport der Aschenurne von der Leichenhalle zur Urnenwand sowie das Öffnen, Einstellen und Schliessen berechnet; ein Grab muss niemand ausheben. Urnenwände gibt es nach Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 nur auf dem Friedhof Innenstadt. Die Kammern messen vorne 0,25 mal 0,37 Meter, hinten 0,21 mal 0,33 Meter und sind 0,48 Meter tief; sie nehmen nach Absatz 2 bis zu zwei Urnen auf, wobei die Ruhefrist bei jeder Aufnahme zu wahren ist, und verrottbare Überurnen sind unzulässig. Verlängerung oder Wiedererwerb sind einmal möglich und kosten nach Paragraf 11 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 38,00 Euro je Jahr, genau ein Dreissigstel von 1.140,00. Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Aschenreste und ihre Behältnisse nach Absatz 3 in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt. Die Kammer ist nach Absatz 4 mit einer 3,5 Zentimeter starken Platte zu verschliessen, die von der Friedhofsverwaltung vorgegeben ist; Vasen und Podeste daran sind nicht gestattet, eine Aufsetzschrift oder ein Ornament dagegen schon. Was die Platte kostet, sagt der Tarif nicht; er nennt nur 10,00 Euro für das Anbringen der Beschriftung. Pflegefrei ist diese Grabart, und der Beleg ist eindeutig: Paragraf 27 Absatz 5 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 lautet "Die Anlage und Pflege der Anlage obliegt ausschliesslich der Friedhofsverwaltung", und Paragraf 37 Absatz 1 nimmt die Urnenwände von der Bepflanzungspflicht aus. Vor den Kammern dürfen nur Sargauflagen und Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach dem Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind; Blumenschalen und Gestecke sind ganz untersagt. Beigaben in der Kammer sind nach Absatz 6 erlaubt. Die Grabräumungsgebühr ist eingerechnet, und das ist der Braunschweiger Fall. Paragraf 12 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sagt: "Die Grabräumungsgebühren für Grabstätten, die nach dem 30. April 2010 errichtet wurden, entstehen abweichend von Paragraf 4 Absatz 1 bei Überlassung der Grabstätte." Jedes heute vergebene Grab ist nach diesem Stichtag errichtet, die Gebühr fällt also mit dem Erwerb an und ist Teil des Preises. Gedeckt sind damit nach dem Einleitungssatz des Paragrafen 12 Absatz 1 die Beseitigung und Entsorgung von Grabmalen, Abdeckplatten, Fundamenten, Befestigungsmaterial, Grabeinfassung und Gewächsen einschliesslich des Anpassens der Erdoberfläche und des Einsäens. | 1.405,00 € | 100,00 € | 1.505,00 € | 30 | Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a, Paragraf 7 Absatz 3 und Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe h der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 27 und 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Urnenwahlgrabstätte als Rasengrabstätte für bis zu zwei Urnen1.200,00 Euro Überlassung für dreissig Jahre, dazu 380,00 Euro Beisetzung. Eine Grabräumungsgebühr ist hier nicht eingerechnet, und der Grund steht in den Lücken: Paragraf 12 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 führt für diese Grabart keinen eigenen Tatbestand, und weder der Satz für einstellige noch der für zweistellige Urnenwahlgräber passt zweifelsfrei, weil die Stätte mit 0,40 mal 0,40 Metern kleiner ist als die einstellige und trotzdem zwei Urnen aufnimmt. Geraten wird hier nicht. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 3 Buchstabe c 40,00 Euro je Jahr, und die Rechenprobe geht auf: 1.200,00 geteilt durch dreissig sind genau 40,00. Nach Paragraf 28a Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 darf die Beisetzung nur in biologisch abbaubaren Urnen erfolgen, und nach Paragraf 12 Absatz 2 gilt für diese Grabart die Mindesttiefe von 0,50 Metern ausdrücklich nicht. Zugelassen sind nach Absatz 4 ausschliesslich Grabplatten aus Naturstein oder geschmiedetem oder gegossenem Metall, 40 mal 40 Zentimeter bei 5 Zentimetern Stärke, plan ohne jede Erhebung in die Grabfläche eingepasst, nur mit eingravierten oder eingelassenen Schriften; aufgesetzte Zeichen und Grabkreuze sind untersagt. Der Beleg steht zweimal, in beiden Satzungen. Paragraf 11 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021: "Die Nutzungsgebühren umfassen die Kosten der obigen Grabstätten einschliesslich der Rasenpflege." Und Paragraf 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 nimmt die Rasengrabstätten und die Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten ausdrücklich von der Pflicht aus, die Grabstätte zu bepflanzen und dauernd instand zu halten. Weder eine Treuhandstelle noch eine Genossenschaft noch ein gesonderter Pflegevertrag kommt in einem der beiden Dokumente vor. Paragraf 28a Absatz 5 sagt es noch einmal ausdrücklich: "Die Anlage und Pflege der Rasengräber obliegt ausschliesslich der Friedhofsverwaltung." Eine Besonderheit hat diese Anlage: In der mähfreien Saison vom 1. November bis zum 31. März dürfen Grablichter aufgestellt werden, die selbständig zu entsorgen sind. Nach Absatz 7 wird, soweit örtlich möglich, ein zentraler Mittelpunkt gestaltet, etwa ein Baum, eine Stele oder ein Glockenhäuschen. | 1.200,00 € | 380,00 € | 1.580,00 € | 30 | Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 28a und 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
| Einstelliges anonymes Urnengrab im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen810,00 Euro Überlassung und 420,00 Euro Beisetzung, zusammen 1.230,00 Euro. Das ist das günstigste pflegefreie Grab der Stadt, aber es ist teurer als das gewöhnliche Urnenreihengrab mit 1.050,00 Euro, und die Beisetzung im anonymen Feld kostet mit 420,00 Euro sogar 40,00 Euro mehr als die in einer gewöhnlichen Urnengrabstätte. Anonymität ist in Wächtersbach also ein Aufpreis und kein Nachlass. Pflegefrei ist es zweifelsfrei: Paragraf 28 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 sagt, die Beisetzungsstelle werde nicht besonders kenntlich gemacht und nicht als Einzelgrabstelle ausgewiesen, das Grabfeld werde als einheitliche Rasenfläche angelegt, ein besonderer Hinweis durch Grabkreuz, Namensschild oder Gedenktafel sei nicht möglich, und Grabschmuck und Anpflanzungen seien nicht gestattet; Paragraf 37 Absatz 1 nimmt das Feld ausdrücklich von der Bepflanzungspflicht aus. Eine Grabräumungsgebühr ist nicht eingerechnet, weil Paragraf 12 Absatz 1 der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 dafür keinen Tatbestand führt und weil es nichts zu beseitigen gibt. Die Nutzungsdauer ist die Ruhefrist für Aschen von zwanzig Jahren nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022: Die Friedhofsordnung nennt für das anonyme Feld keine eigene Nutzungszeit, und die Gebührenordnung gibt ihm als einzigem der vier Gräber des Paragrafen 11 keinen Verlängerungssatz, was für ein Reihengrab und gegen ein Wahlgrab spricht. Diese Ableitung steht auch in den Lücken. Mit Zustimmung der Angehörigen ist nach Paragraf 28 die Beisetzung mehrerer Urnen in einem Grab möglich. | 810,00 € | 420,00 € | 1.230,00 € | 20 | Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe d der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung vom 22.07.2021 sowie Paragrafen 12 Absatz 4, 28 und 37 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022 |
Häufige Fragen zu Wächtersbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wächtersbach?
- In Wächtersbach sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wächtersbach?
- Friedhof Wächtersbach ist mit 1,9 ha der größte Friedhof in Wächtersbach. Er liegt 730 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wächtersbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wächtersbach gelten 25 Jahre für Erdbestattung, Ruhefrist für Leichen nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung, Ruhefrist für Aschen nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten für Erdbestattungen nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnenkammern in den Urnenwänden nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten als Rasengrabstätten nach Paragraf 28a Absatz 1 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Baumgrabstätten nach Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach vom 24.11.2022.
- Was kostet ein Grab in Wächtersbach?
- Ein Grab in Wächtersbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.050,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach, Lesefassung, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.06.2021, ausgefertigt vom Magistrat am 22.07.2021 durch Bürgermeister Weiher, nach der Schlussbescheinigung in der Gelnhäuser Neue Zeitung vom 27.07.2021 auf Seite 32 veröffentlicht und nach Paragraf 14 am Tag danach in Kraft getreten; sie setzt die Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 01.01.2017 ausser Kraft. Stand der Lesefassung 28.07.2021.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wächtersbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wächtersbach ist Standesamt und Friedhofsverwaltung der Stadt Wächtersbach zuständig, Schloss 1, 63607 Wächtersbach, Telefon 06053 802-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wächtersbach, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach, Lesefassung beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.06.2021, ausgefertigt vom Magistrat am 22.07.2021 durch Bürgermeister Weiher, nach der Schlussbescheinigung in der Gelnhäuser Neue Zeitung vom 27.07.2021 auf Seite 32 veröffentlicht und nach Paragraf 14 am Tag danach in Kraft getreten; sie setzt die Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung vom 01.01.2017 ausser Kraft. Stand der Lesefassung 28.07.2021
- Friedhofsordnung der Stadt Wächtersbach, Lesefassung beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 24.11.2022, Stand der Lesefassung 03.12.2022; sie löst die Friedhofsordnung vom 01.07.2020 ab, auf die sich Paragraf 2 der Gebührenordnung noch beruft. Quelle des Geltungsbereichs mit sieben Friedhöfen, der Ruhefristen von fünfundzwanzig und zwanzig Jahren, des Katalogs von elf Grabarten, der Nutzungszeit von dreissig Jahren sowie der Gestaltungs- und Pflegeregeln
- Seite Satzungen und Richtlinien der Stadt Wächtersbach Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie baut ihre Dateiliste erst im Browser auf und zeigt jeweils fünf Einträge. Sie trägt denselben Vorbehalt wie die Dateien selbst: Massgebend ist allein der im offiziellen Bekanntmachungsorgan abgedruckte Text. Ein Bekanntmachungsarchiv führt die Stadt im Netz nicht; die sieben Jahresseiten von 2020 bis 2026 sind leer
- Leistungsseite Bestattung des Bürgerservice der Stadt Wächtersbach Stand der Durchsicht 06.09.2026; zuständige Abteilung ist das Standesamt und die Friedhofsverwaltung im Schloss 1. Die Seite nennt keine Gebühren und verweist für die Bestattung auf die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- Seite Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Wächtersbach Stand der Durchsicht 06.09.2026; Beleg dafür, dass der Friedhof Wittgenborn nicht kommunal ist. Er liegt ausserhalb des Ortes an der Strasse nach Spielberg und wird von der evangelischen Kirchengemeinde Wächtersbach verwaltet; angeboten werden Erd-, Urnen-, anonyme Urnen-, Baum- und Wiesenbestattungen
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.