Hessen, Landeshauptstadt, Gemeindeschlüssel 06414000
Alle 27 Friedhöfe in Wiesbaden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0611 313246
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Grünflächenamt, Allgemeine Friedhofsverwaltung und Bestattungsbüro
- 1.895,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 807,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 27
- Friedhöfe mit Namen
65189 Wiesbaden
Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht
Urnenreihengrab in einer Urnengalerie
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 27 Friedhöfe in Wiesbaden nehmen zusammen 101,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Südfriedhof ist der größte mit 30,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 830 m entfernt, der entlegenste 9,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 26 von 27 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 25 von 27 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 5 der 27 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische und christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wiesbaden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Landeshauptstadt Wiesbaden, Grünflächenamt, Allgemeine Friedhofsverwaltung und Bestattungsbüro
Gustav-Stresemann-Ring 1565189 Wiesbaden
0611 313246
- Sprechzeiten
- Montag und Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 15 UhrMittwoch 13 bis 16 UhrDonnerstag 9 bis 12 und 13 bis 14.30 UhrFreitag 9 bis 12 Uhrsowie nach Vereinbarung
Die 27 Friedhöfe in Wiesbaden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Südfriedhof | 30,7 ha | 3,1 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Südfriedhof, 180 mBus 16, Bus 49, Bus N7 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 15,6 ha | 2,7 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Nordfriedhof, 480 mBus 3, Bus 6, Bus 28, Bus X72 | keine Angabe |
| Terra Levis - Wiesbadener Bestattungswald | 13,6 ha | 8,1 km | keine erfasst | Bestattungswald/TERRA LEVIS, 570 mBus AST24 | keine Angabe |
| Friedhof Biebrich | 9,9 ha | 3,6 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Friedhof Biebrich, 310 m | keine Angabe |
| Waldfriedhof Dotzheim | 5,6 ha | 4,3 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Waldfriedhof, 140 mBus 27, Bus 39 | keine Angabe |
| Friedhof Sonnenberg | 3,9 ha | 2,8 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Friedhof Sonnenberg, 170 mBus 18 | keine Angabe |
| Friedhof Kastel | 3,7 ha | 7,9 km | 6 Anlagen, nächste 130 m | Friedhof Kastel, 100 mBus 28, Bus N7 | keine Angabe |
| Friedhof Bierstadt | 2,9 ha | 3 km | 15 Anlagen, nächste 140 m | Leipziger Straße, 80 mBus 17 | keine Angabe |
| Friedhof Schierstein | 2,1 ha | 5,8 km | 9 Anlagen, nächste 120 m | Friedhof Schierstein, 210 mBus 5, Bus 171, Bus X79 | keine Angabe |
| Friedhof Erbenheim | 1,5 ha | 5,8 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Erbenheim Friedhof, 70 mBus 28, Bus N7 | keine Angabe |
| Friedhof Breckenheim | 1,3 ha | 9,3 km | 3 Anlagen, nächste 20 m | Friedhof Breckenheim, 60 mBus 23, Bus N11 | keine Angabe |
| Friedhof Nordenstadt | 1,3 ha | 7,5 km | 10 Anlagen, nächste 80 m | Friedhofstraße, 120 mBus 15, Bus 37, Bus N2 | keine Angabe |
| Friedhof Frauenstein | 1,2 ha | 6,6 km | 2 Anlagen, nächste 180 m | Bürgermeister-Schneider-Straße, 190 mBus 24, Bus AST24, Bus N4 | keine Angabe |
| Friedhof Delkenheim | 1,2 ha | 9,9 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Eifelstraße, 280 mBus 48, Bus N2 | keine Angabe |
| Friedhof Igstadt | 9.230 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 120 m | St.-Gallus-Straße, 350 mBus 23, Bus N11 | keine Angabe |
| Friedhof Naurod | 8.500 m² | 7,1 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Bernsteinstraße, 130 mBus 16, Bus 21, Bus 22, Bus N10 | keine Angabe |
| Friedhof Rambach | 8.460 m² | 4,8 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Kitzelberg, 250 mBus 16, Bus N10 | keine Angabe |
| Friedhof Medenbach | 6.990 m² | 7,3 km | 2 Anlagen, nächste 20 m | Münzenbergstraße, 120 mBus 21, Bus N10 | keine Angabe |
| Auringer Friedhof | 6.590 m² | 7,5 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Am Weinberg, 210 mBus 21, Bus N10 | keine Angabe |
| Friedhof Kloppenheim | 6.450 m² | 5 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Stiegelstraße, 380 mBus 24, Bus N11 | keine Angabe |
| Neuer Jüdischer Friedhof | 6.120 m² | 3,2 km | keine erfasst | keine erfasst | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof Schöne Aussicht | 4.570 m² | 830 m | 5 Anlagen, nächste 240 m | Neuberg, 160 mBus 8 | jüdisch |
| Russischer Friedhof | 4.460 m² | 1,9 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Freseniusstraße, 370 mBus 8 | christlich |
| Friedhof Hessloch | 3.160 m² | 5,2 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Heßloch, 290 mBus 24, Bus N11 | keine Angabe |
| Alt-israelischer Friedhof | 3.010 m² | 2,5 km | 1 Anlagen, nächste 280 m | Nordfriedhof, 400 mBus 3, Bus 6, Bus 28, Bus X72 | jüdisch, orthodox |
| Friedhof | 630 m² | 7 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Bernsteinstraße, 70 mBus 16, Bus 21, Bus 22, Bus N10 | christlich |
| Alter Friedhof | 410 m² | 3,5 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Alt Klarenthal, 240 mBus 33, Bus 275, Bus X76 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wiesbaden kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bingen am Rhein | 27,9 km | 1.387,00 €Sargreihengrabstätte ab vollendetem 6. Lebensjahr508,00 € gespart | 223,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte584,00 € gespart |
| Ingelheim am Rhein | 17,9 km | 1.728,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr167,00 € gespart | 826,00 €Urnengrab in einem Grabfeld |
| Darmstadt | 37,4 km | 1.730,00 €Reihengrab ab dem 6. Lebensjahr, 20 Jahre165,00 € gespart | 825,00 €Urnennische für eine Urne, 25 Jahre |
| Wiesbaden (hier) | - | 1.895,00 €Erdreihengrab mit zwanzigjährigem Nutzungsrecht | 807,00 €Urnenreihengrab in einer Urnengalerie |
| Hofheim am Taunus | 14,7 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre151,00 € gespart |
| Limburg an der Lahn | 36,3 km | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Mainz | 9,5 km | 2.507,00 €Erdreihengrab, 20 Jahre | 843,00 €Fläche zur Ausbringung von Asche auf ausgewiesenem Grabfeld, 20 Jahre |
| Dreieich | 34,5 km | 2.542,00 €Reihengrab für eine Sargbestattung, Ruhezeit 20 Jahre | 1.337,00 €Baumreihengrabstelle als Gemeinschaftsgrab für eine Urne, Ruhezeit 20 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 37,4 km | 508,00 €in Bingen am Rhein, 27,9 km entfernt | 584,00 €in Bingen am Rhein, 27,9 km entfernt |
Was ein Grab in Wiesbaden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 1, Ortsrecht 7-5.3, beschlossen am 25.09.1996, in Kraft seit 01.01.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022 im Wiesbadener Kurier; Stand 19. Ergänzungslieferung 2022, die Fussnote zu Paragraf 6 listet alle sieben Änderungssatzungen seit 1996 auf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrab als Gruft, je Gruftstelle für zwei SärgeDie teuerste Grabart der Stadt. Eine Gruftstelle nimmt nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung zwei Särge übereinander auf, Urnen zusätzlich, soweit Platz vorhanden ist; den Eingang verschliesst die Friedhofsverwaltung nach der Einbringung baulich. Der eingetragene Betrag ist nicht der ganze Preis: Nach Abschnitt 6 des Gebührenverzeichnisses kommen zusätzlich zu den Beisetzungsgebühren 863 Euro für das Öffnen und Schliessen der Gruft bei einer Leichenbeisetzung und, falls Teerwegflächen betroffen sind, 693 Euro für deren Instandsetzung hinzu; die Verlegung von Stufen und der Einbau von Trägern werden von der konzessionierten Firma gesondert berechnet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.14 je Gruftstelle und Jahr 141 Euro. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 4.267,00 € | 1.109,00 € | 5.376,00 € | 30 | Ziffer 1.2.7 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 20 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe e der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| UrnenreihengrabDas gewöhnliche Urnengrab in Wiesbaden. Es nimmt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen auf und läuft für die Ruhefrist der Aschen, die nach Paragraf 13 Absatz 2 auf allen Friedhöfen zwanzig Jahre beträgt, auch in Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Eine Verlängerung ist wie bei allen Reihengräbern nach Paragraf 16 Absatz 3 ausgeschlossen. Mit der Beisetzungsgebühr von 265 Euro nach Ziffer 2.3.1 sind Ausheben des Grabes, Überführung der Urne innerhalb des Friedhofs, Einsenken, Schliessen und Hügeln sowie der Transport von Blumen und Kränzen abgegolten. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 844,00 € | 265,00 € | 1.109,00 € | 20 | Ziffer 1.1.6 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe e und Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab ausserhalb der Reihengräberabteile, je GrabstelleDas gewöhnliche Urnenwahlgrab nimmt nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe f der Friedhofssatzung bis zu sechs Urnen auf, also dreimal so viele wie das Urnenreihengrab. Ohne Bestattungsfall kann das Nutzungsrecht nach Paragraf 17 Absatz 7 um mindestens zwei und höchstens zwanzig Jahre verlängert werden, frühestens zwei Jahre vor und spätestens zwei Jahre nach Ablauf der bisherigen Nutzungszeit; die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.5 je Jahr und Grabstelle 84 Euro. Wird beim Erwerb ohne Bestattungsfall nach Ziffer 1.3.25 abgerechnet, sind dieselben 84 Euro je Jahr fällig. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.692,00 € | 265,00 € | 1.957,00 € | 20 | Ziffer 1.2.10 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe f und Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdreihengrab mit dreissigjährigem NutzungsrechtDas gewöhnliche Erdgrab in Wiesbaden. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist abgegeben; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung sind nach Absatz 3 ausgeschlossen. Die Grabstätte kann nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b mit einem Sarg, bis zu sechs Urnen und einem Kindersarg belegt werden. Der Betrag entspricht 39,30 Euro je Jahr der dreissigjährigen Ruhefrist, genau dem Satz, mit dem Ziffer 1.1.2 die zwanzigjährige Fassung desselben Grabes berechnet. Die Beisetzungsgebühr steht in zwei Zeilen, und beide fallen zwingend an: 435 Euro für die Erdbeisetzung nach Ziffer 2.1.1 und 674 Euro für das Öffnen und Schliessen des Grabes nach Ziffer 2.2.1, zusammen 1.109 Euro. Der Satz unter Ziffer 2.2 sagt ausdrücklich, dass die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer dieser Leistungen keinen Anspruch auf Ermässigung begründet. Mit Ziffer 2.1 sind Leichenzelle, Überführung des Sarges innerhalb des Friedhofs und Einsenken abgegolten, mit Ziffer 2.2 Ausheben, Schliessen und Hügeln des Grabes und der Transport von Blumen und Kränzen. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.179,00 € | 1.109,00 € | 2.288,00 € | 30 | Ziffer 1.1.1 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdreihengrab mit zwanzigjährigem NutzungsrechtDasselbe Grab wie unter Ziffer 1.1.1, nur mit kürzerer Laufzeit. Die Ruhefrist für Leichen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim zwanzig Jahre und auf allen übrigen Friedhöfen dreissig; das Nutzungsrecht an einem Reihengrab endet nach Paragraf 16 Absatz 3 mit dem Ablauf der Ruhefrist. Die zwanzigjährige Fassung ist also die für die beiden rechtsrheinischen Ortsbezirke. Der Preis bestätigt es: 786 Euro durch 20 Jahre und 1.179 Euro durch 30 Jahre ergeben beide genau 39,30 Euro. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 786,00 € | 1.109,00 € | 1.895,00 € | 20 | Ziffer 1.1.2 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen fünfzehn Jahre, auch in Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a weist dafür eigene Reihengräber aus, die mit einem Kindersarg belegt werden. Auch die Beisetzung ist eigens ermässigt: 166 Euro nach Ziffer 2.1.2 und 260 Euro nach Ziffer 2.2.2, zusammen 426 statt 1.109 Euro. Nach Ziffer 2.4 wird die Gebühr bei Geschwistern unter einem Jahr, die zur gleichen Zeit in einem gemeinsamen Sarg beigesetzt werden, nur einfach erhoben. | 484,00 € | 426,00 € | 910,00 € | 15 | Ziffer 1.1.3 sowie Ziffern 2.1.2 und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdreihengrab im Sternengarten für Fehlgeborene, Föten und EmbryosDer Sternengarten ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung ein Erdreihengrab für die gemeinschaftliche Bestattung von tot geborenen Kindern mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm sowie von Föten und Embryos; die Grabstätte nimmt einen Kindersarg und eine Urne auf. Paragraf 18 Absatz 6 Satz 1 sagt in einem Satz, was hier zählt: Im Sternengarten wird die Grabpflege von der Friedhofsverwaltung vorgenommen. Grabschmuck ist nur auf den ausgewiesenen Abstellflächen zulässig. Paragraf 13 Absatz 1 Satz 3 setzt für den Sternengarten eine eigene Ruhefrist von zwanzig Jahren, abweichend von den fünfzehn Jahren für Kinder und den dreissig Jahren für Erwachsene. Die 1.844 Euro sind mit Abstand die höchste Reihengrabgebühr der Stadt und decken die Anlage und die Pflege des ganzen Feldes. | 1.844,00 € | 426,00 € | 2.270,00 € | 20 | Ziffer 1.1.4 sowie Ziffern 2.1.2 und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 6 und Paragraf 13 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdreihengrab auf RasenflächenDas einzige pflegefreie Erdgrab in Wiesbaden, das ohne Wahlgrabrechte auskommt. Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Rasenflächen würden von der Friedhofsverwaltung selbst oder im Auftrag der Friedhofsverwaltung durch Dritte gepflegt. Derselbe Absatz verbietet Grabschmuck und Grabbepflanzung und schreibt eine bodengleich verlegte Grabplatte mit vertieft gehauener Schrift vor. Damit bleibt nichts, was der Nutzungsberechtigte selbst zu pflegen hätte. Die Grabstätte kann nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe d mit einem Sarg, bis zu sechs Urnen und einem Kindersarg belegt werden. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab beträgt 1.162 Euro über dreissig Jahre, also 38,73 Euro im Jahr; das ist fast genau der Jahressatz des Grabes selbst und damit der Preis der Pflege. | 2.341,00 € | 1.109,00 € | 3.450,00 € | 30 | Ziffer 1.1.5 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdwahlgrab ausserhalb der Reihengräberabteile, je GrabstelleDas teuerste gewöhnliche Erdgrab. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf Antrag für die Dauer der Ruhefrist verliehen, und ihre Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt; erwerben lässt sich das Nutzungsrecht auch ohne Bestattungsfall, dann ist nach Ziffer 1.3.25 des Gebührenverzeichnisses je Jahr der Verlängerungssatz zu zahlen. Als Einfachgrab nimmt die Stelle nach Absatz 3 Buchstabe a einen Sarg, bis zu acht Urnen und einen Kindersarg auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1 je Jahr und Grabstelle 112 Euro, also ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 3.383,00 € | 1.109,00 € | 4.492,00 € | 30 | Ziffer 1.2.1 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 1 und Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdwahlgrab als Tiefgrab, je GrabstelleIm Tiefgrab liegen nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung je Stelle zwei Särge übereinander; während der Ruhefrist ist eine weitere Bestattung nur zulässig, wenn die erste tief erfolgt ist. Das Gebührenverzeichnis verleiht das Nutzungsrecht hier für zwanzig statt dreissig Jahre, und Paragraf 4 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsgebührenordnung bestätigt das, indem er die Rückerstattung beim Verzicht mit einem Zwanzigstel je nicht genutztem Jahr berechnet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.2 je Jahr und Grabstelle 141 Euro. Wer ein Tiefgrab wählt, zahlt für die Stelle 539 Euro weniger als beim Einfachgrab, hat dafür aber ein zehn Jahre kürzeres Nutzungsrecht. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.844,00 € | 1.109,00 € | 3.953,00 € | 20 | Ziffer 1.2.2 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdwahlgrab als Kindergrab, je GrabstelleDas Kinderwahlgrab läuft fünfzehn Jahre, so lange wie die Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.3 je Jahr und Grabstelle 90 Euro, also ein Fünfzehntel der Erwerbsgebühr. Anders als beim Kinderreihengrab nach Ziffer 1.1.3 lässt sich das Nutzungsrecht hier verlängern und die Lage aussuchen; das kostet 873 Euro mehr. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.357,00 € | 426,00 € | 1.783,00 € | 15 | Ziffer 1.2.3 sowie Ziffern 2.1.2 und 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdwahlgrab als Haingrab, Grundbetrag für zwei QuadratmeterDas Haingrab ist die einzige Grabart Wiesbadens, die nicht nach Stellen, sondern nach Fläche berechnet wird: Nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe d der Friedhofssatzung richtet sich die Belegung nach der Grösse der Grabfläche. Der Grundbetrag deckt zwei Quadratmeter, jeder weitere angefangene Quadratmeter kostet nach Ziffer 1.2.5 weitere 654 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.9 je Jahr 107 Euro für die Grundfläche und nach Ziffer 1.3.10 je weiterem angefangenen Quadratmeter 21 Euro. Für Grabmale auf Haingräbern gelten nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung eigene Vorschriften. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 3.220,00 € | 1.109,00 € | 4.329,00 € | 30 | Ziffer 1.2.4 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Erdwahlgrab auf RasenflächenDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Wiesbaden und zugleich das einzige, an dem sich ein Nutzungsrecht verlängern lässt. Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Rasenflächen würden von der Friedhofsverwaltung selbst oder im Auftrag der Friedhofsverwaltung durch Dritte gepflegt. Derselbe Absatz verbietet Grabschmuck und Grabbepflanzung und schreibt eine bodengleich verlegte Grabplatte mit vertieft gehauener Schrift vor. Damit bleibt nichts, was der Nutzungsberechtigte selbst zu pflegen hätte. Die Stelle nimmt nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe c einen Sarg und bis zu acht Urnen auf. Es kostet 824 Euro weniger als das gewöhnliche Erdwahlgrab nach Ziffer 1.2.1, obwohl die Pflege darin steckt; die Verlängerung ist nach Ziffer 1.3.4 mit 85 statt 112 Euro je Jahr ebenfalls billiger. | 2.559,00 € | 1.109,00 € | 3.668,00 € | 30 | Ziffer 1.2.6 sowie Ziffern 2.1.1 und 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenreihengrab in einer UrnengalerieDie günstigste Grabart in Wiesbaden überhaupt, und zwar zweifach: Die Nutzungsgebühr ist die niedrigste des ganzen Verzeichnisses, und die Beisetzung kostet nach Ziffer 2.3.2 in einer Urnennische oder Urnengalerie 147 statt 265 Euro. Die Galerie nimmt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe j genau eine Urne auf und ist ein Reihengrab, also nach Absatz 3 weder verlängerbar noch wiedererwerbbar. Urnenreihengräber in Urnengalerien werden nach Paragraf 18 Absatz 4 bauartbedingt mit gesonderten Verschlusssystemen verschlossen. Pflegefrei ist das Grab trotzdem nicht: Paragraf 18 Absatz 4 regelt nur, wo Grabschmuck abgelegt werden darf, und weist die Pflege niemandem zu, weshalb es bei Paragraf 31 Absatz 2 bleibt. | 660,00 € | 147,00 € | 807,00 € | 20 | Ziffer 1.1.11 und Ziffer 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 4 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe j der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Anonymes Urnenreihengrab einschliesslich gärtnerischer PflegeHier steht der Beleg für die Pflege in der Gebührenzeile selbst: Ziffer 1.1.7 heisst wörtlich Urnenreihengräber als Anonymgräber, Nutzungsrecht für 20 Jahre, einschliesslich gärtnerische Pflege. Es ist die einzige Ziffer des ganzen Verzeichnisses, die eine Leistung dieser Art ausdrücklich einschliesst. Dazu kommt, dass auf anonymen Grabfeldern nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabhügel und Grabzeichen nicht gestattet sind, es also gar keine Einzelgrabstelle gibt, die zu pflegen wäre. Das Grab nimmt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe f eine Urne auf. Umbettungen von Aschen aus Anonymgrabstätten sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung nicht zulässig. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 264 Euro über zwanzig Jahre, also 13,20 Euro im Jahr. | 1.108,00 € | 265,00 € | 1.373,00 € | 20 | Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenreihengrab an einem BaumDieses Grab ist nicht pflegefrei, und das ist der wichtigste Befund dieser Neuerfassung. Das Wort Baum kommt in der ganzen Friedhofssatzung dreimal vor: in den Grabartenkatalogen des Paragrafen 16 Absatz 2 Buchstabe h und des Paragrafen 17 Absatz 3 Buchstabe h und im Pflanzverbot des Paragrafen 32 Absatz 4. Keine dieser Stellen sagt etwas über die Pflege. Paragraf 18, der die besonderen Vorschriften für einzelne Grabfelder trägt, führt anonyme Grabfelder, Rasenflächen, gärtnerisch gestaltete Flächen, Urnenwände, den Bestattungswald und den Sternengarten auf, aber keine Baumgräber. Damit bleibt es bei Paragraf 31 Absatz 2. Das Grab nimmt eine Urne auf und ist als Reihengrab nicht verlängerbar. Wer ein pflegefreies Urnengrab sucht, findet es 289 Euro teurer im Rasenreihengrab nach Ziffer 1.1.8 oder 11 Euro teurer im Anonymgrab nach Ziffer 1.1.7. | 1.097,00 € | 265,00 € | 1.362,00 € | 20 | Ziffer 1.1.9 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe h und Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenreihengrab in einer besonders gestalteten GemeinschaftsgrabanlageDas Grab nimmt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung eine Urne auf und ist als Reihengrab nicht verlängerbar. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, obwohl der Name das nahelegt. Paragraf 18 der Friedhofssatzung weist die Pflege nur für anonyme Grabfelder, Rasenflächen, gärtnerisch gestaltete Flächen, den Bestattungswald und den Sternengarten der Verwaltung zu; besonders gestaltete Gemeinschaftsgrabanlagen kommen dort nicht vor, und Paragraf 17 Absatz 3 führt gärtnerisch gestaltete Flächen unter Buchstabe k und Gemeinschaftsgrabanlagen unter Buchstabe m als zwei verschiedene Grabarten nebeneinander. Die Stadt betreibt ihre gärtnerbetreuten Felder unter dem Namen Memoriam Garten auf dem Südfriedhof und den Friedhöfen Dotzheim, Delkenheim, Nordenstadt, Naurod, Biebrich und Bierstadt; der Graberwerb ist dort mit einem Treuhandvertrag zur Absicherung der Grabpflege bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen gekoppelt, die Pflege erbringt die Arbeitsgemeinschaft Wiesbadener Friedhofsgärtner. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Gebührenordnung. | 1.357,00 € | 265,00 € | 1.622,00 € | 20 | Ziffer 1.1.10 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe i und Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenreihengrab auf RasenflächenParagraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Rasenflächen würden von der Friedhofsverwaltung selbst oder im Auftrag der Friedhofsverwaltung durch Dritte gepflegt. Derselbe Absatz verbietet Grabschmuck und Grabbepflanzung und schreibt eine bodengleich verlegte Grabplatte mit vertieft gehauener Schrift vor. Damit bleibt nichts, was der Nutzungsberechtigte selbst zu pflegen hätte. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe g bis zu zwei Urnen auf und ist als Reihengrab nach Absatz 3 weder verlängerbar noch wiedererwerbbar. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 560 Euro über zwanzig Jahre, also 28 Euro im Jahr; das ist der Preis der Rasenpflege. Gegenüber dem Anonymgrab nach Ziffer 1.1.7, das ebenfalls pflegefrei ist, kostet es 296 Euro mehr, dafür ist der Name des Verstorbenen auf der Grabplatte zu lesen. | 1.404,00 € | 265,00 € | 1.669,00 € | 20 | Ziffer 1.1.8 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab in einer besonders gestalteten GemeinschaftsgrabanlageDie Grabstätte nimmt nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe m der Friedhofssatzung eine Urne auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.6 je Jahr 70 Euro, also ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr; das ist der niedrigste Verlängerungssatz aller Wahlgräber. Dieses Grab ist nicht als pflegefrei geführt, obwohl der Name das nahelegt. Paragraf 18 der Friedhofssatzung weist die Pflege nur für anonyme Grabfelder, Rasenflächen, gärtnerisch gestaltete Flächen, den Bestattungswald und den Sternengarten der Verwaltung zu; besonders gestaltete Gemeinschaftsgrabanlagen kommen dort nicht vor, und Paragraf 17 Absatz 3 führt gärtnerisch gestaltete Flächen unter Buchstabe k und Gemeinschaftsgrabanlagen unter Buchstabe m als zwei verschiedene Grabarten nebeneinander. Die Stadt betreibt ihre gärtnerbetreuten Felder unter dem Namen Memoriam Garten auf dem Südfriedhof und den Friedhöfen Dotzheim, Delkenheim, Nordenstadt, Naurod, Biebrich und Bierstadt; der Graberwerb ist dort mit einem Treuhandvertrag zur Absicherung der Grabpflege bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen gekoppelt, die Pflege erbringt die Arbeitsgemeinschaft Wiesbadener Friedhofsgärtner. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Gebührenordnung. | 1.407,00 € | 265,00 € | 1.672,00 € | 20 | Ziffer 1.2.18 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe m und Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab als Haingrab oder in Einzellage, Grundbetrag für einen QuadratmeterWie beim Erdhaingrab richtet sich die Belegung nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe g der Friedhofssatzung nach der Grösse der Grabfläche. Der Grundbetrag deckt einen Quadratmeter, jeder weitere angefangene Quadratmeter kostet nach Ziffer 1.2.12 weitere 436 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.11 je Jahr 85 Euro für die Grundfläche und nach Ziffer 1.3.12 je weiterem Quadratmeter 21 Euro. War die Grabstätte durch Patenschaftsvertrag überlassen, ermässigt sich die Erwerbsgebühr nach Ziffer 1.2.13 um die Hälfte. Für die Herrichtung und die Instandhaltung sind nach Paragraf 31 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten verantwortlich, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Für dieses Grab bestimmt sie nichts anderes, es ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.710,00 € | 265,00 € | 1.975,00 € | 20 | Ziffer 1.2.11 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe g der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab auf Rasenflächen, je GrabstelleParagraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Rasenflächen würden von der Friedhofsverwaltung selbst oder im Auftrag der Friedhofsverwaltung durch Dritte gepflegt. Derselbe Absatz verbietet Grabschmuck und Grabbepflanzung und schreibt eine bodengleich verlegte Grabplatte mit vertieft gehauener Schrift vor. Damit bleibt nichts, was der Nutzungsberechtigte selbst zu pflegen hätte. Anders als das Rasenreihengrab nach Ziffer 1.1.8 nimmt diese Grabstelle nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe i bis zu sechs Urnen auf und lässt sich verlängern; die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.15 je Jahr und Grabstelle 92 Euro. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab nach Ziffer 1.2.10 beträgt 155 Euro. | 1.847,00 € | 265,00 € | 2.112,00 € | 20 | Ziffer 1.2.17 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe i der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab an einem Baum, je GrabstelleAuch dieses Baumgrab ist nicht pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe h der Friedhofssatzung nennt es und sagt, die Grabstelle nehme bis zu zwei Urnen auf; über die Pflege schweigt die Satzung an dieser wie an jeder anderen Stelle, und Paragraf 18 kennt keine besonderen Vorschriften für Baumgrabfelder. Damit gilt Paragraf 31 Absatz 2. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.13 je Jahr und Grabstelle 97 Euro. Nicht zu verwechseln ist dieses Grab mit den Urnenwahlgräbern im Bestattungswald Frauenstein nach Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe l, die eine eigene Grabart mit neunundneunzigjährigem Nutzungsrecht sind. | 1.934,00 € | 265,00 € | 2.199,00 € | 20 | Ziffer 1.2.14 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe h und Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab in einer Urnenwand für eine UrneUrnenwände werden nach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung von der Friedhofsverwaltung errichtet, und auch der Austausch von Urnenkammerplatten erfolgt ausschliesslich durch sie. Grabschmuck und Kerzen dürfen nicht an der Wand angebracht werden; dafür stellt die Verwaltung besondere Ablageflächen bereit. Die Kammer ist mit der vorgegebenen Platte zu verschliessen, eine Natursteinplatte darf die Daten des Verstorbenen in vertieft gehauener Schrift tragen. Pflegefrei ist das Grab dadurch nicht: Der Absatz weist die Pflege niemandem zu, und die Verschlussplatte bleibt Sache des Nutzungsberechtigten, der sie nach Paragraf 30 der Friedhofssatzung am Ende zu entfernen hat. Die Beisetzung kostet nach Ziffer 2.3.2 nur 147 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.8 je Jahr 93 Euro. | 1.854,00 € | 147,00 € | 2.001,00 € | 20 | Ziffer 1.2.15 und Ziffer 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 4 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe j der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab in einer Urnenwand für zwei UrnenDieselbe Urnenwand wie unter Ziffer 1.2.15, nur mit Platz für eine zweite Urne. Der Aufschlag beträgt 176 Euro, also weniger als ein Zehntel; die zweite Urne ist damit die billigste Erweiterung, die das Verzeichnis kennt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.7 je Jahr 101 Euro statt 93 Euro. Die Beisetzung wird je Urne erhoben und kostet nach Ziffer 2.3.2 jeweils 147 Euro. Für die Pflege gilt dasselbe wie bei der einfachen Nische: Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung regelt nur die Bauart und den Grabschmuck, nicht die Pflege. | 2.030,00 € | 147,00 € | 2.177,00 € | 20 | Ziffer 1.2.16 und Ziffer 2.3.2 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe j der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab am Gemeinschaftsbaum im Bestattungswald FrauensteinDas günstigste pflegefreie Grab in Wiesbaden und das mit der längsten Laufzeit: Das Nutzungsrecht wird für neunundneunzig Jahre verliehen, während die Ruhefrist für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur zwanzig Jahre beträgt. Im Bestattungswald Frauenstein, den die Stadt unter dem Namen Terra Levis führt, darf der gewachsene, weitgehend naturbelassene Waldcharakter nach Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verändert werden. Jegliche Form der Grabgestaltung ist unzulässig, und es ist ausdrücklich untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern; Blumen dürfen nur bei der Beisetzung abgelegt und müssen am Tag danach entfernt werden. Die Pflicht des Paragrafen 31 Absatz 2, die Grabstätte instand zu halten, greift hier nicht, weil sie unter dem Vorbehalt steht, dass die Satzung nichts anderes bestimmt, und Paragraf 18 Absatz 5 bestimmt etwas anderes. Der Name des Verstorbenen kommt auf Antrag auf eine einheitliche Grundtafel am Bestattungsbaum. Der Betrag gilt für Bäume bis 30 Zentimeter Durchmesser; bei 31 bis 50 Zentimetern verlangt Ziffer 1.2.20 1.382 Euro und ab 51 Zentimetern Ziffer 1.2.21 1.697 Euro. Die Beisetzung im Bestattungswald kostet nach Ziffer 2.3.1 dieselben 265 Euro wie in jedem anderen Urnengrab. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 17 Absatz 7 Satz 3 nicht zulässig, ausser wenn die Ruhefrist es erzwingt. | 1.088,00 € | 265,00 € | 1.353,00 € | 99 | Ziffer 1.2.19 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 5 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe l der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
| Urnenwahlgrab am Freundschafts- oder Familienbaum im Bestattungswald FrauensteinAnders als der Gemeinschaftsbaum, an dem eine einzelne Grabstelle vergeben wird, wird der Freundschafts- oder Familienbaum als Ganzes vergeben: Der Betrag deckt einen Baum bis 30 Zentimeter Durchmesser mit bis zu sechs Grabstellen, also 425,50 Euro je Stelle. Für bis zu zwölf Grabstellen an demselben Baum verlangt Ziffer 1.2.23 4.311 Euro, für die stärkeren Bäume steigen die Sätze nach den Ziffern 1.2.24 bis 1.2.27 bis auf 11.610 Euro. Die Beisetzungsgebühr von 265 Euro nach Ziffer 2.3.1 fällt je Urne an. Im Bestattungswald Frauenstein, den die Stadt unter dem Namen Terra Levis führt, darf der gewachsene, weitgehend naturbelassene Waldcharakter nach Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verändert werden. Jegliche Form der Grabgestaltung ist unzulässig, und es ist ausdrücklich untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern; Blumen dürfen nur bei der Beisetzung abgelegt und müssen am Tag danach entfernt werden. Die Pflicht des Paragrafen 31 Absatz 2, die Grabstätte instand zu halten, greift hier nicht, weil sie unter dem Vorbehalt steht, dass die Satzung nichts anderes bestimmt, und Paragraf 18 Absatz 5 bestimmt etwas anderes. Der Name des Verstorbenen kommt auf Antrag auf eine einheitliche Grundtafel am Bestattungsbaum. | 2.553,00 € | 265,00 € | 2.818,00 € | 99 | Ziffer 1.2.22 und Ziffer 2.3.1 des Gebührenverzeichnisses als Anlage zu Paragraf 1 der Friedhofsgebührenordnung, Ortsrecht 7-5.3, in der Fassung vom 27.01.2022 und Paragraf 18 Absatz 5 und Paragraf 17 Absatz 3 Buchstabe l der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ortsrecht 7-5.1, 16. Ergänzungslieferung 2019 |
Häufige Fragen zu Wiesbaden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wiesbaden?
- In Wiesbaden sind 27 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 101,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wiesbaden?
- Südfriedhof ist mit 30,7 ha der größte Friedhof in Wiesbaden. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wiesbaden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wiesbaden gelten 30 Jahre für Leichen auf allen Friedhöfen ausser Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-5.1, dazu 20 Jahre für Leichen auf den Friedhöfen Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-5.1, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-5.1, dazu 20 Jahre für Bestattungen im Sternengarten nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-5.1, dazu 20 Jahre für Aschen, auf allen Friedhöfen nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung, Ortsrecht 7-5.1.
- Was kostet ein Grab in Wiesbaden?
- Ein Grab in Wiesbaden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab in einer Urnengalerie mit 807,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 1, Ortsrecht 7-5.3, beschlossen am 25.09.1996, in Kraft seit 01.01.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022 im Wiesbadener Kurier; Stand 19. Ergänzungslieferung 2022, die Fussnote zu Paragraf 6 listet alle sieben Änderungssatzungen seit 1996 auf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wiesbaden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wiesbaden ist Landeshauptstadt Wiesbaden, Grünflächenamt, Allgemeine Friedhofsverwaltung und Bestattungsbüro zuständig, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 313246. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wiesbaden, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofsgebührenordnung) mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 1 Ortsrecht 7-5.3, beschlossen am 25.09.1996, in Kraft seit 01.01.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 27.01.2022, veröffentlicht am 31.01.2022 im Wiesbadener Kurier; Stand 19. Ergänzungslieferung 2022, die Fussnote zu Paragraf 6 listet alle sieben Änderungssatzungen seit 1996 auf
- Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Friedhofssatzung) Ortsrecht 7-5.1, beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.1996, Stand 16. Ergänzungslieferung 2019; Paragraf 1 zählt die 22 städtischen Friedhöfe auf, Paragraf 13 die Ruhefristen, Paragraf 18 die Pflegeregeln je Grabfeld
- Gebührenordnung, Satzung und weitere Downloads der Friedhöfe Wiesbaden Stand 05.09.2026, stellt die Gebührenordnung unter dem Dateinamen Friedhofsgebuehrenordnung-Stand-2022 und die Friedhofssatzung als Fassung 2019 bereit, also dieselben beiden Dokumente wie das Ortsrecht
- Bekanntmachungen der Friedhöfe Wiesbaden Stand 05.09.2026, am 05.09.2026 durchgesehen; sämtliche Einträge betreffen die Abräumung von Reihen- und Wahlgräbern, keiner eine Änderung der Gebührenordnung oder der Friedhofssatzung seit 2022
- Gärtnerbetreute Grabfelder und Memoriam Garten der Friedhöfe Wiesbaden Stand 05.09.2026, nennt den Treuhandvertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen und die Arbeitsgemeinschaft Wiesbadener Friedhofsgärtner als Träger der Pflege
- Allgemeine Friedhofsverwaltung und Bestattungsbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden Stand 05.09.2026, nennt Anschrift, Sprechzeiten, Rufnummern und die E-Mail-Adresse der Friedhofsverwaltung
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.