Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03254005
Alle 8 Friedhöfe in Bad Salzdetfurth
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05063 999-166
- Stadt Bad Salzdetfurth, Fachbereich 3 Bauen, Wohnen und Umwelt, Friedhofsverwaltung
- 1.024,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 665,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
31162 Bad Salzdetfurth
Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre
Urnenreihengrab
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Bad Salzdetfurth nehmen zusammen 6,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 1,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.890 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 450 m entfernt, der entlegenste 6,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bad Salzdetfurth rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bad Salzdetfurth, Fachbereich 3 Bauen, Wohnen und Umwelt, Friedhofsverwaltung
Oberstraße 631162 Bad Salzdetfurth
05063 999-166
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDienstag 8 bis 12 UhrMittwoch nach VereinbarungDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrFreitag 9 bis 12 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Bad Salzdetfurth, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 1,9 ha | 760 m | 11 Anlagen, nächste 50 m | Bad Salzdetfurth/Neuer Krug, 540 mBus 411 | christlich |
| Friedhof an der Lamme | 1,6 ha | 450 m | 24 Anlagen, nächste 150 m | Bad Salzdetfurth/Neuer Krug, 240 mBus 411 | christlich |
| Friedhof Heinde | 9.730 m² | 5 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | Heinde/Ostertor, 350 mBus 34 | keine Angabe |
| Friedhof Groß Düngen | 5.890 m² | 3,9 km | 5 Anlagen, nächste 210 m | Groß Düngen/Kindergarten, 50 mBus 42 | keine Angabe |
| Friedhof Wehrstedt | 4.580 m² | 2 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Wehrstedt/Schmiede, 440 mBus 411 | keine Angabe |
| Friedhof Wesseln | 3.620 m² | 2,8 km | 5 Anlagen, nächste 30 m | Wesseln/Bahnhof, 310 mBus 42 | keine Angabe |
| Friedhof Lechstedt | 2.800 m² | 6,5 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Lechstedt, 210 mBus 34 | keine Angabe |
| Friedhof Detfurth | 1.630 m² | 1,8 km | 9 Anlagen, nächste 30 m | Bad Salzdetfurth/Kirche, 90 m | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bad Salzdetfurth kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Salzdetfurth (hier) | - | 1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre | 665,00 €Urnenreihengrab |
| Wolfenbüttel | 37,9 km | 1.071,00 €Reihengrabstelle für Erwachsene | 522,00 €Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil143,00 € gespart |
| Ronnenberg | 37,4 km | 1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre | 820,00 €Urnenreihengrabstelle |
| Pattensen | 28,2 km | 1.686,00 €Erdreihengrab | 1.035,00 €Urnenreihengrab |
| Northeim | 39,3 km | 1.925,00 €Reihengrabstätte für Leichen von Personen über 5 Jahre | 874,00 €Urnenwaldgrabstätte im Ruhewald Bürgerholz, Einzelruhestätte, 20 Jahre, Wertstufe 1 |
| Laatzen | 30,6 km | 1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab | 725,00 €Anonymes Urnengrab |
| Springe | 34,9 km | 1.943,00 €Erdreihengrab | 835,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Hannover | 39,5 km | 2.034,00 €Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen | 1.140,00 €Urnengemeinschaftsanlage, anonym |
| Am meisten zu sparen | bis 39,5 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 143,00 €in Wolfenbüttel, 37,9 km entfernt |
Was ein Grab in Bad Salzdetfurth kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth, vom 21.06.2001, beschlossen vom Rat der Stadt Bad Salzdetfurth am 21.06.2001, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim 2001 auf Seite 619 und nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 01.01.2002. Sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.1971 in der Fassung des III. Nachtrages vom 17.02.1993 aufgehoben. Quelle aller Beträge; der Tarif ist nach Paragraf 1 Absatz 3 Bestandteil der Satzung. Der Tarif ist vierundzwanzig Jahre alt, und eine jüngere Fassung war an fünf Stellen nicht zu finden.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene über 7 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Salzdetfurth. Mit 615,00 Euro auf zwanzig Jahre kostet die Grabstelle 30,75 Euro im Jahr, und mit der Bestattung von 409,00 Euro liegt der Gesamtpreis bei 1.024,00 Euro. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 darf in einem Reihengrab grundsätzlich nur eine Leiche bestattet werden; gemeinsam bestattet werden dürfen ein Kind unter einem Jahr mit einem Familienangehörigen und zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren. Über die Zuweisung erhält der Berechtigte nach Absatz 3 eine Grabnummernkarte, und diese Karte bestimmt nach Paragraf 27 Absatz 2 zugleich, wer für die Pflege einzustehen hat. Nutzungsdauer und Ruhezeit fallen in Bad Salzdetfurth auseinander. Paragraf 12 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 ist der kürzeste Paragraf des ganzen Textes und lautet: "Die Ruhezeit beträgt für alle Beisetzungen 20 Jahre." Er unterscheidet weder nach dem Alter noch nach Erd- und Urnenbestattung. Die Nutzungsdauer der Wahlgrabstätten beträgt dagegen nach Paragraf 17 Absatz 3 fünfundzwanzig Jahre, also fünf Jahre mehr. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 615,00 € | 409,00 € | 1.024,00 € | 20 | Ziffer II.1 Buchstabe a und Ziffer I.1 Buchstabe a des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12 und 16 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Reihengrab für Verstorbene unter 7 JahrenDie Ermäßigung gegenüber dem Erwachsenengrab beträgt bei der Grabstelle fast genau die Hälfte, 310,00 gegen 615,00 Euro, und bei der Bestattung 255,00 gegen 409,00 Euro. Die Ruhezeit ist dieselbe: Paragraf 12 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 setzt sie für alle Beisetzungen einheitlich auf zwanzig Jahre, ohne nach dem Alter zu unterscheiden. Die Altersgrenze liegt in Bad Salzdetfurth beim vollendeten siebten Lebensjahr; im Bestand ist das eine ungewöhnliche Grenze, die meisten Satzungen nehmen das fünfte oder sechste. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 310,00 € | 255,00 € | 565,00 € | 20 | Ziffer II.1 Buchstabe b und Ziffer I.1 Buchstabe b des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12 und 16 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Reihengrab für TotgeburtenDas günstigste Grab des ganzen Tarifs. Mit 205,00 Euro für die Grabstelle und 102,00 Euro für das Herstellen und Wiederverfüllen kostet es zusammen 307,00 Euro, also weniger als ein Drittel des Erwachsenengrabes. Die Ruhezeit beträgt auch hier zwanzig Jahre, denn Paragraf 12 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 unterscheidet nicht. Der Gebührentarif führt die Totgeburten in allen drei Grabgruppen als eigene Zeile, die Friedhofssatzung erwähnt sie dagegen an keiner Stelle; was für sie sonst gilt, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften über Reihengräber. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 205,00 € | 102,00 € | 307,00 € | 20 | Ziffer II.1 Buchstabe d und Ziffer I.1 Buchstabe d des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12 und 16 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Anonymes Rasenreihengrab für Verstorbene über 7 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 152,00 Euro, auf zwanzig Jahre also 7,60 Euro im Jahr, und das ist im Bestand einer der niedrigsten bezifferten Pflegepreise überhaupt. Zum Vergleich: Im benachbarten Bovenden kostet der Wechsel vom gewöhnlichen zum Rasengrab 984,00 Euro. Nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 werden die Grabstätten in diesen Grabfeldern der Reihe nach vergeben, und nach Absatz 3 dürfen auch hier ein Kind unter einem Jahr mit einem Familienangehörigen und zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren gemeinsam bestattet werden. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut derselben Vorschrift, die die Grabart einrichtet. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 für die Erdbestattungen: "Auf dem Waldfriedhof werden Grabfelder als anonyme Grabstätten für Erdbestattungen eingerichtet, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten werden." Paragraf 20 Absatz 1 sagt für die Urnenbestattungen denselben Satz. Damit ist beides erfüllt, was pflegefrei verlangt: Die Stadt unterhält die Fläche ausdrücklich, und es gibt gar keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen. | 767,00 € | 409,00 € | 1.176,00 € | 20 | Ziffer II.2 Buchstabe a und Ziffer I.1 Buchstabe a des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe e und 19 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Anonymes Rasenreihengrab für Verstorbene unter 7 JahrenDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Kinderreihengrab beträgt 74,00 Euro, auf zwanzig Jahre also 3,70 Euro im Jahr. Anders als in Bovenden, wo der Aufschlag für das Rasengrab bei Kind und Erwachsenem derselbe absolute Betrag ist, staffelt Bad Salzdetfurth ihn ungefähr im Verhältnis der Grabgebühren: 152,00 Euro beim Erwachsenen, 74,00 beim Kind, 50,00 bei der Totgeburt und null beim Urnengrab. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut derselben Vorschrift, die die Grabart einrichtet. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 für die Erdbestattungen: "Auf dem Waldfriedhof werden Grabfelder als anonyme Grabstätten für Erdbestattungen eingerichtet, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten werden." Paragraf 20 Absatz 1 sagt für die Urnenbestattungen denselben Satz. Damit ist beides erfüllt, was pflegefrei verlangt: Die Stadt unterhält die Fläche ausdrücklich, und es gibt gar keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen. | 384,00 € | 255,00 € | 639,00 € | 20 | Ziffer II.2 Buchstabe b und Ziffer I.1 Buchstabe b des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe e und 19 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Anonymes Rasenreihengrab für TotgeburtenDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab für Totgeburten beträgt 50,00 Euro. Zusammen mit den 102,00 Euro für das Herstellen und Wiederverfüllen kostet dieses Grab 357,00 Euro und ist damit das günstigste pflegefreie Grab des Tarifs. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut derselben Vorschrift, die die Grabart einrichtet. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 für die Erdbestattungen: "Auf dem Waldfriedhof werden Grabfelder als anonyme Grabstätten für Erdbestattungen eingerichtet, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten werden." Paragraf 20 Absatz 1 sagt für die Urnenbestattungen denselben Satz. Damit ist beides erfüllt, was pflegefrei verlangt: Die Stadt unterhält die Fläche ausdrücklich, und es gibt gar keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen. | 255,00 € | 102,00 € | 357,00 € | 20 | Ziffer II.2 Buchstabe d und Ziffer I.1 Buchstabe d des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe e und 19 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Pflegeleichtes Rasenreihengrab mit Stein für Verstorbene über 7 JahreDie teuerste Grabart des ganzen Tarifs. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 790,00 Euro, auf zwanzig Jahre also 39,50 Euro im Jahr. Darin steckt zweierlei: die Pflege der Rasenfläche und die Liegeplatte mit Namen und Jahreszahlen, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 selbst stellt. Wie viel auf die Platte entfällt, lässt sich am anonymen Rasengrab ablesen, das dieselbe Pflege ohne Platte für 767,00 Euro bietet: rund sechshundertvierzig Euro. Der Tarif nennt diese Grabart pflegeleichtes Rasenreihengrab mit Stein, die Satzung nennt sie Rasenreihengrab mit Liegeplatte; gemeint ist dasselbe. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001: "Diese Grabfelder werden als Rasenflächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Gleichzeitig wird auf die einzelne Grabstätte eine Liegeplatte mit Namen und Jahreszahlen des Verstorbenen gelegt. Die Friedhofsverwaltung stellt die Liegeplatten zur Verfügung." Anders als beim anonymen Rasengrab trägt dieses Grab also einen Namen, und anders als in vielen anderen Satzungen muss die Platte nicht vom Nutzungsberechtigten beschafft werden. | 1.405,00 € | 409,00 € | 1.814,00 € | 20 | Ziffer II.4 Buchstabe a und Ziffer I.1 Buchstabe a des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe g und 21 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Pflegeleichtes Rasenreihengrab mit Stein für Verstorbene unter 7 JahrenMit 1.022,00 Euro für die Grabstelle kostet das pflegeleichte Kindergrab mit Stein mehr als das dreifache des gewöhnlichen Kinderreihengrabes von 310,00 Euro. Der Aufschlag von 712,00 Euro liegt nur wenig unter dem beim Erwachsenengrab von 790,00 Euro, obwohl die Grundgebühr weniger als die Hälfte beträgt. Wer ein Kindergrab pflegefrei und mit Namen haben will, zahlt in Bad Salzdetfurth also verhältnismäßig am meisten. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001: "Diese Grabfelder werden als Rasenflächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Gleichzeitig wird auf die einzelne Grabstätte eine Liegeplatte mit Namen und Jahreszahlen des Verstorbenen gelegt. Die Friedhofsverwaltung stellt die Liegeplatten zur Verfügung." Anders als beim anonymen Rasengrab trägt dieses Grab also einen Namen, und anders als in vielen anderen Satzungen muss die Platte nicht vom Nutzungsberechtigten beschafft werden. | 1.022,00 € | 255,00 € | 1.277,00 € | 20 | Ziffer II.4 Buchstabe b und Ziffer I.1 Buchstabe b des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe g und 21 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Pflegeleichtes Rasenreihengrab mit Stein für TotgeburtenDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab für Totgeburten beträgt 690,00 Euro und ist damit mehr als das Vierfache der Grundgebühr von 205,00 Euro. Auch hier zeigt sich, dass der Preis der Liegeplatte und der Pflege annähernd fest ist und nicht mit der Grabgröße skaliert: 790,00 Euro beim Erwachsenen, 712,00 beim Kind, 690,00 bei der Totgeburt und 640,00 beim Urnengrab. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001: "Diese Grabfelder werden als Rasenflächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Gleichzeitig wird auf die einzelne Grabstätte eine Liegeplatte mit Namen und Jahreszahlen des Verstorbenen gelegt. Die Friedhofsverwaltung stellt die Liegeplatten zur Verfügung." Anders als beim anonymen Rasengrab trägt dieses Grab also einen Namen, und anders als in vielen anderen Satzungen muss die Platte nicht vom Nutzungsberechtigten beschafft werden. | 895,00 € | 102,00 € | 997,00 € | 20 | Ziffer II.4 Buchstabe d und Ziffer I.1 Buchstabe d des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe g und 21 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Tarif nennt den Preis je Grabstelle; eine mehrstellige Wahlgrabstätte kostet also das Vielfache, und für das Herstellen und Wiederverfüllen kommen nach Ziffer I.2 des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 ab der zweiten Stelle 51,00 Euro je Stelle hinzu. Mit 1.125,00 Euro liegt die einzelne Stelle um gut das Achtzehnfache über der Jahresgebühr des Reihengrabes und ist damit die teuerste nicht pflegefreie Grabart. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 darf in einer Wahlgrabstätte für Erdbestattung entweder eine Erdbestattung und eine Urne oder es dürfen zwei Urnen bestattet werden; für die zusätzliche Urne verlangt Ziffer I.3 des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 51,00 Euro, und zwar sowohl in belegter als auch in unbelegter Stelle. Nutzungsdauer und Ruhezeit fallen in Bad Salzdetfurth auseinander. Paragraf 12 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 ist der kürzeste Paragraf des ganzen Textes und lautet: "Die Ruhezeit beträgt für alle Beisetzungen 20 Jahre." Er unterscheidet weder nach dem Alter noch nach Erd- und Urnenbestattung. Die Nutzungsdauer der Wahlgrabstätten beträgt dagegen nach Paragraf 17 Absatz 3 fünfundzwanzig Jahre, also fünf Jahre mehr. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben; das Nutzungsrecht kann nach Absatz 3 anlässlich eines Todesfalles für fünfundzwanzig Jahre erworben werden und entsteht mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.6 des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 vierzig Prozent der Gebühr der betreffenden Grabstätte für zehn Jahre und vier Prozent für jedes weitere Jahr; fünfundzwanzig mal vier Prozent sind hundert Prozent, und damit bestätigt die Verlängerungsregel die Nutzungsdauer. Der Wiedererwerb nach Ziffer II.5 kostet für weitere fünfundzwanzig Jahre die volle Gebühr und ist nach Paragraf 17 Absatz 5 grundsätzlich nur einmal möglich, danach nur noch, wenn während der verlängerten Nutzung eine weitere Bestattung stattgefunden hat. Nach Absatz 12 kann das Nutzungsrecht jederzeit zurückgegeben werden, und nach Absatz 13 sind die für die überschüssige Zeit gezahlten Gebühren zu erstatten, wenn die Rückgabe nicht auf Gründen beruht, die der Nutzungsberechtigte selbst zu vertreten hat. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 1.125,00 € | 409,00 € | 1.534,00 € | 25 | Ziffer II.3 Buchstabe a und Ziffer I.1 Buchstabe a des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12, 17 und 18 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Urnengrab und mit 665,00 Euro einschließlich Beisetzung eines der günstigsten im Bestand. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 werden Urnenreihengrabstätten im Belegungsplan gesondert ausgewiesen, der Reihe nach belegt und für die Dauer der für Aschen festgesetzten Ruhezeit vergeben, also für zwanzig Jahre. Absatz 3 erklärt die Vorschriften über Reihengräber für entsprechend anwendbar. Bemerkenswert ist, dass das anonyme Rasenurnengrab mit 410,00 Euro auf den Cent dasselbe kostet: Wer in Bad Salzdetfurth die Pflege abgeben will, zahlt beim Urnengrab keinen Aufschlag. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 410,00 € | 255,00 € | 665,00 € | 20 | Ziffer II.1 Buchstabe c und Ziffer I.1 Buchstabe c des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12, 15 Absatz 1 Buchstabe c und 18 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Anonymes RasenurnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt, und es kostet auf den Cent dasselbe wie das gewöhnliche Urnenreihengrab, nämlich 410,00 Euro. Der Aufschlag beträgt null. Beim Erdgrab sind es 152,00 Euro, beim Kindergrab 74,00 und bei der Totgeburt 50,00; nur beim Urnengrab verlangt die Stadt für die Pflege gar nichts. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 werden auf dem Waldfriedhof Grabfelder als anonyme Grabstätten für Urnenbestattungen eingerichtet, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten werden, und nach Absatz 3 gelten für die Zuweisung die Bestimmungen des Paragrafen 18 Absätze 2 und 3. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut derselben Vorschrift, die die Grabart einrichtet. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 für die Erdbestattungen: "Auf dem Waldfriedhof werden Grabfelder als anonyme Grabstätten für Erdbestattungen eingerichtet, die von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten werden." Paragraf 20 Absatz 1 sagt für die Urnenbestattungen denselben Satz. Damit ist beides erfüllt, was pflegefrei verlangt: Die Stadt unterhält die Fläche ausdrücklich, und es gibt gar keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen. | 410,00 € | 255,00 € | 665,00 € | 20 | Ziffer II.2 Buchstabe c und Ziffer I.1 Buchstabe c des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe f und 20 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Pflegeleichtes Rasenurnenreihengrab mit SteinKostet mit 1.050,00 Euro mehr als das Zweieinhalbfache des gewöhnlichen Urnenreihengrabes und sogar mehr als ein gewöhnliches Erdreihengrab von 615,00 Euro. Der Aufschlag von 640,00 Euro ist fast vollständig der Preis der Liegeplatte, denn dieselbe Pflege ohne Platte gibt es im anonymen Rasenurnengrab zum Preis des gewöhnlichen Grabes. Nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 werden diese Grabfelder sowohl für Erd- als auch für Urnenbestattungen eingerichtet, und nach Absatz 2 gelten für die Zuweisung die Bestimmungen der Paragrafen 19 und 20. Nicht verlängerbar. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 nach Maßgabe des Belegungsplanes belegt und für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugewiesen, und Absatz 4 sagt ausdrücklich, das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte oder Urnenreihengrabstätte könne nur einmal zugewiesen und nicht verlängert werden. Der Tarif führt folgerichtig auch keinen Verlängerungssatz dafür. Nach Absatz 5 werden die Reihengrabfelder nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt, angekündigt mindestens drei Monate zuvor durch öffentliche Bekanntmachung; die Stadt macht das jedes Jahr, zuletzt am 20.08.2026 für die 2026 ablaufenden Reihen- und Rasengräber. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001: "Diese Grabfelder werden als Rasenflächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Gleichzeitig wird auf die einzelne Grabstätte eine Liegeplatte mit Namen und Jahreszahlen des Verstorbenen gelegt. Die Friedhofsverwaltung stellt die Liegeplatten zur Verfügung." Anders als beim anonymen Rasengrab trägt dieses Grab also einen Namen, und anders als in vielen anderen Satzungen muss die Platte nicht vom Nutzungsberechtigten beschafft werden. | 1.050,00 € | 255,00 € | 1.305,00 € | 20 | Ziffer II.4 Buchstabe c und Ziffer I.1 Buchstabe c des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 15 Absatz 1 Buchstabe h und 21 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleMit 767,00 Euro je Grabstelle kostet die Urnenwahlgrabstätte fast das Doppelte des Urnenreihengrabes, aber nur gut zwei Drittel der Erdwahlgrabstätte. Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 gelten für den Erwerb des Nutzungsrechts die für Wahlgräber festgesetzten Bestimmungen; die Nutzungsdauer beträgt damit fünfundzwanzig Jahre, die Ruhezeit zwanzig. Für das Herstellen und Wiederverfüllen kommen nach Ziffer I.2 Buchstabe c des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 ab der zweiten Stelle 25,00 Euro hinzu. Nach Paragraf 33 Absatz 1 sind Urnenwahlgräber in Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften auf einer Fläche von einem Meter mal einem Meter zu bepflanzen, Urnenreihengräber auf 0,70 mal 0,70 Metern. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben; das Nutzungsrecht kann nach Absatz 3 anlässlich eines Todesfalles für fünfundzwanzig Jahre erworben werden und entsteht mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.6 des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 vierzig Prozent der Gebühr der betreffenden Grabstätte für zehn Jahre und vier Prozent für jedes weitere Jahr; fünfundzwanzig mal vier Prozent sind hundert Prozent, und damit bestätigt die Verlängerungsregel die Nutzungsdauer. Der Wiedererwerb nach Ziffer II.5 kostet für weitere fünfundzwanzig Jahre die volle Gebühr und ist nach Paragraf 17 Absatz 5 grundsätzlich nur einmal möglich, danach nur noch, wenn während der verlängerten Nutzung eine weitere Bestattung stattgefunden hat. Nach Absatz 12 kann das Nutzungsrecht jederzeit zurückgegeben werden, und nach Absatz 13 sind die für die überschüssige Zeit gezahlten Gebühren zu erstatten, wenn die Rückgabe nicht auf Gründen beruht, die der Nutzungsberechtigte selbst zu vertreten hat. Nicht pflegefrei. Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 verlangt, sämtliche Grabstätten einschließlich des Grabschmucks und der Bepflanzung dauerhaft in Stand zu halten, und lässt die Friedhofsverwaltung die Grabstätte einebnen, wenn das nach einer Frist von einem Monat nicht geschieht. Verantwortlich ist nach Paragraf 27 Absatz 2, auf den Absatz 2 verweist, bei Reihengräbern der Inhaber der Grabnummernkarte und bei Wahlgräbern der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Herrichtung hat nach Absatz 7 binnen sechs Monaten zu erfolgen, gerechnet bei Reihengräbern ab der Bestattung und bei Wahlgräbern ab dem Erwerb des Nutzungsrechts. | 767,00 € | 255,00 € | 1.022,00 € | 25 | Ziffer II.3 Buchstabe b und Ziffer I.1 Buchstabe c des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Paragrafen 12, 17 und 18 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 |
Häufige Fragen zu Bad Salzdetfurth
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bad Salzdetfurth?
- In Bad Salzdetfurth sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bad Salzdetfurth?
- Waldfriedhof ist mit 1,9 ha der größte Friedhof in Bad Salzdetfurth. Er liegt 760 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bad Salzdetfurth?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bad Salzdetfurth gelten 20 Jahre für Alle Beisetzungen, einheitlich nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001, dazu 20 Jahre für Zuweisung der Reihen-, Urnenreihen- und Rasengrabstätten, für die Dauer der Ruhezeit nach Paragrafen 16 Absatz 2, 18 Absatz 2, 19 Absatz 4, 20 Absatz 3 und 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001, dazu 25 Jahre für Nutzungsdauer der Wahl- und Urnenwahlgrabstätten nach Paragrafen 17 Absatz 3 und 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001 sowie Ziffer II.5 des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001, dazu 10 Jahre für Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, Stufe des Tarifs nach Ziffer II.6 Buchstabe a des Tarifs zur Gebührensatzung für den Waldfriedhof und sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001.
- Was kostet ein Grab in Bad Salzdetfurth?
- Ein Grab in Bad Salzdetfurth kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 665,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth, vom 21.06.2001, beschlossen vom Rat der Stadt Bad Salzdetfurth am 21.06.2001, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim 2001 auf Seite 619 und nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 01.01.2002. Sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.1971 in der Fassung des III. Nachtrages vom 17.02.1993 aufgehoben. Quelle aller Beträge; der Tarif ist nach Paragraf 1 Absatz 3 Bestandteil der Satzung. Der Tarif ist vierundzwanzig Jahre alt, und eine jüngere Fassung war an fünf Stellen nicht zu finden.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bad Salzdetfurth zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bad Salzdetfurth ist Stadt Bad Salzdetfurth, Fachbereich 3 Bauen, Wohnen und Umwelt, Friedhofsverwaltung zuständig, Oberstraße 6, 31162 Bad Salzdetfurth, Telefon 05063 999-166. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bad Salzdetfurth, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung mit Gebührentarif für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001, beschlossen vom Rat der Stadt Bad Salzdetfurth am 21.06.2001, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim 2001 auf Seite 619 und nach Paragraf 5 in Kraft seit dem 01.01.2002. Sie hat die Friedhofsgebührensatzung vom 18.11.1971 in der Fassung des III. Nachtrages vom 17.02.1993 aufgehoben. Quelle aller Beträge; der Tarif ist nach Paragraf 1 Absatz 3 Bestandteil der Satzung. Der Tarif ist vierundzwanzig Jahre alt, und eine jüngere Fassung war an fünf Stellen nicht zu finden
- Friedhofssatzung für den Waldfriedhof und den sonstigen dem Friedhofswesen dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Salzdetfurth vom 21.06.2001, verkündet im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim 2001 auf Seite 624, in Kraft seit dem 01.01.2002. Sie hat die Friedhofssatzung vom 18.11.1971 aufgehoben. Quelle des Geltungsbereichs, der Ruhezeit von zwanzig Jahren, der Nutzungsdauer von fünfundzwanzig Jahren bei Wahlgräbern, der acht Grabarten des Paragrafen 15 und aller Pflegebelege. Die Paragrafen 1 bis 40 stehen lückenlos im Text; eine Inhaltsübersicht, gegen die man das prüfen könnte, hat das Dokument nicht
- Ortsrecht der Stadt Bad Salzdetfurth, Abschnitt Friedhofswesen Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt genau zwei Stücke, die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung mit Tarif, beide in der Fassung von 2001. Ein Nachtrag, eine Änderungssatzung oder eine zweite Datei mit demselben Titel liegt dort nicht. Die Volltextsuche der Stadt liefert für Friedhofsgebühren null Treffer, für Nachtrag sechs Treffer, die sämtlich Nachtragshaushaltspläne betreffen
- Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim, Verkündungsblatt des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden Stand der Durchsicht 06.09.2026; der Landkreis hält hundertneununddreißig Hefte bereit, zwei aus dem Jahrgang 2023, sechsundvierzig aus 2024, zweiundfünfzig aus 2025 und fünfunddreißig aus 2026 bis zur Nummer 35 vom 02.09.2026. Alle wurden heruntergeladen und im Volltext nach Salzdetfurth und nach Friedhof durchsucht. Keine Änderung des Bad Salzdetfurther Friedhofsrechts; die Treffer betreffen Haushaltssatzungen, Bebauungspläne und kirchliche Friedhofsordnungen der Nachbarschaft
- Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim im Niedersächsischen Online-Archiv der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Stand der Durchsicht 06.09.2026; die Jahrgänge 2010 bis 2026 sind mit achthundertfünfundsiebzig Heften digitalisiert. Die Volltextsuche des Archivs ist jedoch unbrauchbar, sie findet für das Wort Salzdetfurth im ganzen Bestand sieben und für Friedhofsgebührensatzung sechs Dokumente. Ein Nein aus dieser Suche ist deshalb kein Beleg, und die Jahre 2002 bis 2023 sind nicht mit derselben Sicherheit geprüft wie die Jahre danach
- Bekanntmachungen der Stadt Bad Salzdetfurth Stand der Durchsicht 06.09.2026; vierzehn Stücke, darunter zwei zum Waldfriedhof, nämlich die Bekanntmachungen über den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Reihen- und Rasengräbern im Jahre 2026, beide vom 20.08.2026. Beide sind Scans ohne Textebene und wurden mit 170 dpi gerendert und als Bild gelesen. Eine Gebührenänderung steht nicht darunter
- Stadt Bad Salzdetfurth, Seite Waldfriedhof Stand der Durchsicht 06.09.2026; nennt die Lage des Waldfriedhofs an der Breslauer Straße und die für die Friedhofsverwaltung zuständige Mitarbeiterin des Fachbereichs 3 mit Durchwahl, Zimmer und Anschrift. Grabarten und Gebühren nennt die Seite nicht
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.