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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03101000

Alle 39 Friedhöfe in Braunschweig

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0531 4703874
Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün, Verwaltung Friedhöfe

38102 Braunschweig

2.405,40 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrab ohne Vorerwerbsmöglichkeit

1.327,50 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre

39
Friedhöfe mit Namen

11 weitere Flächen ohne Namen

Die 39 Friedhöfe in Braunschweig nehmen zusammen 136,4 ha ein

Kurz beantwortet

Braunschweig hat 39 benannte Friedhöfe mit zusammen 136,4 ha. Der größte ist Hauptfriedhof mit 41,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Gedenkstätte Friedhof Hochstraße mit 960 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Braunschweig abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 41,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.710 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 960 m entfernt, der entlegenste 8,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 39 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 35 von 39 haben eine erfasste Parkanlage. 4 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 11 der 39 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Braunschweig rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün, Verwaltung Friedhöfe

Willy-Brandt-Platz 13
38102 Braunschweig
0531 4703874
Sprechzeiten
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Braunschweig im Netz

Die 39 Friedhöfe in Braunschweig, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Hauptfriedhof41,9 ha2,5 km10 Anlagen, nächste 200 mHauptfriedhof, 280 mTram 4, Bus 412, Bus 430keine Angabe
Hauptfriedhof41,9 ha2,5 km10 Anlagen, nächste 200 mHauptfriedhof, 280 mTram 4, Bus 412, Bus 430christlich, lutherisch
Stadtfriedhof5,5 ha3,1 km13 Anlagen, nächste 100 mKatholischer Friedhof, 270 mkeine Angabe
Stadtfriedhof (neuerTeil)5,5 ha3,3 km7 Anlagen, nächste 70 mKatholischer Friedhof, 260 mkeine Angabe
Stadtfriedhof (alter Teil)5,3 ha2,9 km10 Anlagen, nächste 110 mHelmstedter Straße, 80 mTram 4, Bus 412, Bus 421, Bus 430keine Angabe
Katholischer Friedhof4,8 ha3,4 km7 Anlagen, nächste 80 mKatholischer Friedhof, 270 mchristlich, katholisch
Katholischer Friedhof (Alter Teil)4,8 ha3,3 km8 Anlagen, nächste 140 mKatholischer Friedhof, 140 mchristlich, katholisch
Katholischer Friedhof (Neuer Teil)3,8 ha3,5 km5 Anlagen, nächste 150 mKatholischer Friedhof, 370 mchristlich, katholisch
städtischer Friedhof Veltenhof1,7 ha5 km2 Anlagen, nächste 130 mUnter den Linden, 330 mBus 414christlich
Friedhof Volkmarode1,5 ha5,9 km9 Anlagen, nächste 130 mAlte Dorfstraße, 60 mBus 417, Bus 427, Bus 437, Bus 464keine Angabe
St. Magnifriedhof1,5 ha1,2 km35 Anlagen, nächste 110 mWilly-Brandt-Platz, 230 mTram 5, Bus 411, Bus 419, Bus 430keine Angabe
Friedhof Gliesmarode1,5 ha3,1 km7 Anlagen, nächste 160 mEfeuweg, 230 mBus 433keine Angabe
Domfriedhof1,2 ha1,2 km26 Anlagen, nächste 60 mSt. Leonhard (Stadthalle), 170 mTram 4, Tram 5, Bus 411, Bus 412keine Angabe
Ortsteilfriedhof Stöckheim1,1 ha5,8 km2 Anlagen, nächste 160 mSiedlerstraße, 300 mTram 1keine Angabe
Friedhof Bienrode9.690 m²6,5 km2 Anlagen, nächste 290 mAm Berge, 240 mBus 424, Bus 464keine Angabe
Friedhof Waggum9.460 m²6,9 km5 Anlagen, nächste 90 mBraunschweig Bechtsbütteler Weg, 60 mBus 413, Bus 424keine Angabe
Ölper Friedhof8.840 m²2,8 km2 Anlagen, nächste 300 mAm Mühlengraben, 220 mBus 416keine Angabe
Ortsteilfriedhof Hondelage8.560 m²8,3 km2 Anlagen, nächste 70 mBerggarten, 50 mBus 417, Bus 433keine Angabe
Friedhof Schapen8.270 m²5,9 km1 Anlagen, nächste 120 mBuchhorstblick, 300 mBus 427, Bus 437keine Angabe
Katharinenfriedhof (Garnisonsfriedhof)7.710 m²1,2 km149 Anlagen, nächste 40 mPockelsstraße, 60 mBus 419, Bus 426, Bus 433keine Angabe
Friedhof Mascherode7.500 m²5,2 km5 Anlagen, nächste 90 mHinter den Hainen, 200 mBus 411, Bus 431, Bus 481keine Angabe
Reformierter FriedhofDenkmal6.790 m²1,2 km121 Anlagen, nächste 40 mGoslarsche Straße, 260 mBus 418, Bus 422, Bus 423christlich
Jüdischer Friedhof6.110 m²2,8 km12 Anlagen, nächste 30 mHelmstedter Straße, 80 mTram 4, Bus 412, Bus 421, Bus 430jüdisch
BrüdernfriedhofDenkmal6.100 m²1,3 km119 Anlagen, nächste 60 mMadamenweg, 210 mBus 418, Bus 419, Bus 423, Bus 426keine Angabe
Ortsteilfriedhof Lamme5.830 m²5,7 km3 Anlagen, nächste 60 mRodedamm, 110 mBus 411, Bus 418keine Angabe
Friedhof Braunschweig Querum5.470 m²4,5 km1 Anlagen, nächste 230 mEichhahnweg, 530 mBus 413, Bus 433, Bus 464keine Angabe
Islamischer Friedhof5.400 m²2,9 km8 Anlagen, nächste 50 mHelmstedter Straße, 440 mTram 4, Bus 412, Bus 421, Bus 430muslimisch
PetrifriedhofDenkmal5.350 m²1,4 km175 Anlagen, nächste 50 mKälberwiese, 230 mkeine Angabe
Friedhof Leiferde4.980 m²6,8 kmkeine erfasstEutschenwinkel, 240 mBus 413, Bus 481christlich, evangelisch
Ortsteilfriedhof Stöckheim4.550 m²5,8 km3 Anlagen, nächste 190 mStöckheimer Markt, 180 mTram 1, Bus 421, Bus 431keine Angabe
Gedenkstätte Friedhof HochstraßeDenkmal4.070 m²960 m60 Anlagen, nächste 100 mHochstraße, 200 mkeine Angabe
Ortsteilfriedhof Thune3.970 m²7,7 km7 Anlagen, nächste 200 mAm Kanal, 390 mBus 112, Bus 434keine Angabe
Friedhof Rühme3.890 m²4,6 km9 Anlagen, nächste 120 mNordhoffstraße, 220 mTram 1, Tram 10, Bus 111christlich
BROITZEM3.830 m²5,1 km1 Anlagen, nächste 40 mDonnerbleek, 100 mBus 465keine Angabe
Friedhof Völkenrode3.800 m²6,8 kmkeine erfasstHartriegelweg, 260 mBus 416, Bus 433, Bus 560keine Angabe
Broitzem3.710 m²5 km1 Anlagen, nächste 60 mDonnerbleek, 50 mBus 465keine Angabe
Friedhof Geitelde3.680 m²7,3 kmkeine erfasstPfarrgasse, 80 mBus 455, Bus 465keine Angabe
Jüdischer Friedhof3.550 m²2,5 km15 Anlagen, nächste 110 mGesundheitsamt (Wasserwelt), 50 mTram 1, Tram 2, Tram 10, Bus 464jüdisch
Ortsteilfriedhof Harxbüttel3.370 m²8,8 kmkeine erfasstHänflingstraße, 200 mBus 113, Bus 434keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Braunschweig kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Wolfenbüttel11,4 km1.071,00 €Reihengrabstelle für Erwachsene1.334,40 € gespart522,00 €Anonyme Urnenstelle einschließlich Pflegekostenanteil805,50 € gespart
Wolfsburg24,9 km1.489,07 €Gekennzeichnete Reihengrabstätte für Verstorbene ab Beginn des 6. Lebensjahres916,33 € gespart731,95 €Waldgrabstätte ohne Kennzeichnung im Bestattungswald Wolfsburg595,55 € gespart
Gifhorn24,9 km1.727,53 €Erdreihengrab677,87 € gespart1.059,58 €Urnenwahlgrabstätte unter Waldbäumen267,92 € gespart
Lehrte39,3 km2.202,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren203,40 € gespart951,00 €Urnenreihengrab376,50 € gespart
Ilsede21 km2.222,00 €Rasensarggrabstätte183,40 € gespart914,00 €Pflegeleichte Urnengrabstätte413,50 € gespart
Braunschweig (hier)-2.405,40 €Erdreihengrab ohne Vorerwerbsmöglichkeit1.327,50 €Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre
Salzgitter16,9 km2.455,43 €Reihengrabstätte949,43 €Anonyme Urnengrabstätte378,07 € gespart
Sehnde38,4 km2.580,00 €Sargreihengrab960,00 €Urnenreihengrab anonym, Friedhof bekannt367,50 € gespart
Am meisten zu sparenbis 39,3 km1.334,40 €in Wolfenbüttel, 11,4 km entfernt805,50 €in Wolfenbüttel, 11,4 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Braunschweig kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 7.23, vom 13.12.1977, in der Fassung der Zweiundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 12 vom 19.12.2024 Seite 42, gültig ab 01.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdreihengrab ohne VorerwerbsmöglichkeitDie günstigste Erdbestattung der Stadt und die einzige, die keine Abräumgebühr vorweg trägt. In den 1.966,50 Euro stecken 1.144 Euro für die Grabstätte nach Ziffer 2.1.1 und 822,50 Euro Grundgebühr, also 32,90 Euro für jedes der fünfundzwanzig Jahre nach Ziffer 1. Die Ziffern 7.28 bis 7.35 nennen für Reihengräber keine vorab fällige Abräumgebühr, anders als für jedes Wahlgrab. Das Grab ist damit rund 705 Euro billiger als die Einzelgrabstätte, und der Unterschied hat einen Preis in Rechten: Nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 7 und 8 der Friedhofsordnung darf ein Reihengrab nur mit einer Leiche belegt werden und eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. Paragraf 15 Absatz 1 Satz 5 schließt zusätzlich den Vorerwerb aus, deshalb der Zusatz im Namen. Nach Ablauf der fünfundzwanzig Jahre räumt die Stadt die Grabstätte nach Paragraf 15 Absatz 6 Satz 5 selbst ab. Die Pflege liegt bis dahin nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung bei den Angehörigen; die Grabarten-Seite der Stadt nennt dafür ausdrücklich Angehörige oder eine spezialisierte Gärtnerei. Nicht pflegefrei.1.966,50 €438,90 €2.405,40 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 1, Beisetzung Ziffer 4.2.1
Einzelgrabstätte zu zwei QuadratmeternDas gewöhnliche Wahlgrab für eine Erdbestattung. Die 2.671,50 Euro sind die Summe aus 1.583 Euro nach Ziffer 2.1.2, 822,50 Euro Grundgebühr für fünfundzwanzig Jahre und 266 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.28. Die Abräumgebühr ist der Punkt, an dem sich Braunschweig von den meisten Gemeinden unterscheidet: Sie wird nicht am Ende erhoben, sondern nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 4 der Satzung schon im Zeitpunkt des Beginns des Nutzungsrechts und zusammen mit der Nutzungsgebühr. Wer sie bei einem Preisvergleich weglässt, rechnet zu niedrig. Auf zwei Quadratmetern ist nach Paragraf 17 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofsordnung eine Erdbestattung vorgesehen, und die Grabarten-Seite der Stadt lässt darüber bis zu vier Urnen zu; jede weitere Beisetzung kostet erneut. Verlängert wird nach Ziffer 3.1 mit 15,20 Euro je Jahr und Quadratmeter, für dieses Grab also 30,40 Euro im Jahr, ein Bruchteil des Ersterwerbs. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.2.671,50 €438,90 €3.110,40 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.2, Ziffer 1 und Ziffer 7.28, Beisetzung Ziffer 4.1.3
Doppelgrabstätte zu fünf QuadratmeternDas Familiengrab für zwei Erdbestattungen. In den 4.025,50 Euro stecken 2.723 Euro nach Ziffer 2.1.3, 822,50 Euro Grundgebühr und 480 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.29. Die Beisetzungsgebühr von 438,90 Euro fällt je Bestattung an, bei voller Belegung also zweimal, und die Grabarten-Seite der Stadt erlaubt darüber hinaus bis zu acht Urnen. Nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung muss das Nutzungsrecht bei jeder weiteren Bestattung auf die volle Ruhezeit verlängert werden, was den Preis um 15,20 Euro je Jahr und Quadratmeter nach Ziffer 3.1 fortschreibt, hier also 76 Euro im Jahr. Ein Doppelgrab kostet je Quadratmeter 544,60 Euro und ist damit deutlich günstiger als die Einzelgrabstätte mit 791,50 Euro je Quadratmeter. Nach Paragraf 15 Absatz 11 lässt sich ein Doppelgrab nicht nachträglich in ein Einzelgrab umwandeln. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.4.025,50 €438,90 €4.464,40 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.3, Ziffer 1 und Ziffer 7.29, Beisetzung Ziffer 4.1.3
Erdsondergrabstätte als Dreiergrabstätte zu acht QuadratmeternDer Tarif nennt für das Erdsondergrab keinen Festpreis, sondern 1.203 Euro je Quadratmeter, dazu 266 Euro Abräumgebühr je Quadratmeter nach Ziffer 7.30. Welche Größen es gibt, sagt die Satzung nicht; Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe d der Friedhofsordnung sagt nur "ab 5 m²". Fünf Quadratmeter sind aber ein Phantom, denn genau diese Fläche hat die Doppelgrabstätte, und die kostet 2.723 statt 6.015 Euro. Die Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt nennt die wirklich vergebenen Größen, nämlich Dreiergrabstätte zu acht und Vierergrabstätte zu elf Quadratmetern. Hier steht die kleinere: 9.624 Euro Grabstätte, 822,50 Euro Grundgebühr und 2.128 Euro Abräumgebühr. Auffällig ist der Sprung im Quadratmeterpreis, 1.203 Euro gegenüber 544,60 Euro beim Doppelgrab. Er ist kein Abschreibfehler: Die Abräumgebühren zeigen denselben Sprung, 266 Euro je Quadratmeter gegenüber 96 Euro beim Doppelgrab. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.12.574,50 €438,90 €13.013,40 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.4, Ziffer 1 und Ziffer 7.30, Größe nach der Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt Braunschweig
ErdgemeinschaftsgrabDie einzige Erdbestattung mit Namen, bei der die Stadt die Pflege übernimmt. Paragraf 13 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofsordnung sagt wörtlich: "Die Pflege der Grabstätte wird für die Dauer der Nutzungszeit gewährleistet." Die Grabarten-Seite der Stadt bestätigt es und nennt fünfundzwanzig Jahre. Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe f der Gebührensatzung sagt zusätzlich, woraus sich der Betrag rechnet, nämlich aus Aufstellung, Beschriftung, Standfestigkeitskontrolle und späterer Abräumung des Gemeinschaftsgrabmals sowie der erstmaligen gärtnerischen Herrichtung und der weiteren Pflege. Damit ist die Pflege nicht nur zugesagt, sondern in der Gebühr auch beziffert. Die Grabstätte trägt ein Gemeinschaftsgrabmal mit den Namen der Bestatteten, die Bestattung erfolgt der Reihe nach und ein Anspruch auf eine bestimmte Lage besteht nicht. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Satz 5 nicht. Eine Abräumgebühr nennt der Tarif nicht, sie steckt nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe f bereits im Preis.3.065,40 €438,90 €3.504,30 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.5 und Ziffer 1, Pflege nach Paragraf 13 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofsordnung
Erdbestattungshain, anonyme Bestattung im RasenDie günstigste pflegefreie Erdbestattung der Stadt und die einzige, die es nur an einem Ort gibt: Die Grabarten-Seite der Stadt nennt allein den Ortsteilfriedhof Veltenhof. Nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung erfolgt die Bestattung anonym in einer für Besucher zugänglichen, durch ein Gemeinschaftsdenkmal gekennzeichneten Rasenfläche. Ein Nutzungsrecht entsteht nicht, die Bestattung wird nur für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit nachgewiesen. Pflegefrei ist das Grab deshalb, weil es keine Einzelgrabstelle gibt, die zu pflegen wäre: Die Rasenfläche gehört nach Paragraf 21 Absatz 7 zu den gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten, deren Unterhaltung ausschließlich die Friedhofsverwaltung trägt. Was Angehörige überrascht: Der Erdhain kostet mit 2.430,70 Euro mehr als das Erdreihengrab mit 1.966,50 Euro, obwohl er anonym ist und keinen Grabstein trägt. Ein Grabmal darf nicht gesetzt werden, eine Verlängerung ist mangels Nutzungsrecht nicht vorgesehen, und der Tarif nennt keine Abräumgebühr.2.430,70 €438,90 €2.869,60 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.6 und Ziffer 1, Anonymität nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung
Kindergrab für Kinder bis zum fünften LebensjahrEin eigenes Grabfeld für Kinder bis einschließlich des fünften Lebensjahres, nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe a der Friedhofsordnung einen Quadratmeter groß. In den 1.368,60 Euro stecken 683,10 Euro nach Ziffer 2.2.1, 493,50 Euro Grundgebühr für fünfzehn Jahre nach Ziffer 1 und 192 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.35, die das Kindergrab ausdrücklich mit einem Quadratmeter benennt. Die Laufzeit von fünfzehn Jahren ergibt sich aus der Überschrift zu Ziffer 2.2 und ist zehn Jahre kürzer als bei Erwachsenen; sie liegt damit unter den zwanzig Jahren, die Paragraf 14 Satz 1 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes als Mindestruhezeit setzt, und setzt eine Entscheidung der unteren Gesundheitsbehörde nach Satz 2 Nummer 2 voraus. Auch die Beisetzung ist mit 221,10 Euro nach Ziffer 4.1.1 nur die Hälfte des Erwachsenensatzes. Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofsordnung erlaubt auf dem Kindergrabfeld eine Gestaltung, die von den sonst strengen Regeln über nicht verrottbare Werkstoffe abweicht, behält der Friedhofsverwaltung aber das Recht vor, vernachlässigte Gräber einebnen zu lassen. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.368,60 €221,10 €1.589,70 €15Gebührentarif Ziffer 2.2.1, Ziffer 1 und Ziffer 7.35, Beisetzung Ziffer 4.1.1
Kindergrab für Kinder ohne Bestattungszwang, 0,5 QuadratmeterDie Grabstätte für Fehl- und Totgeburten. Ohne Bestattungszwang heißt: Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz müssen Kinder unter 500 Gramm nicht bestattet werden, die Eltern können es aber. Die Gebühr für die Grabstätte selbst ist mit 62,70 Euro nach Ziffer 2.2.2 fast symbolisch, die Beisetzung kostet 104,50 Euro nach Ziffer 4.1.2. Der weitaus größte Teil der 556,20 Euro ist deshalb die Grundgebühr von 493,50 Euro, also 32,90 Euro für jedes der fünfzehn Jahre nach Ziffer 1. Das ist der Punkt, der Eltern überrascht: Die niedrige Zahl im Tarif ist nicht der Preis. Eine Abräumgebühr fällt nicht an, denn Ziffer 7.35 nennt nur das Kindergrab zu einem Quadratmeter, und diese Grabstätte ist einen halben groß. Daneben unterhält die Stadt den Garten der Sternenkinder auf dem Stadtfriedhof mit einer Sammelbestattung am ersten Samstag im März und im September; für die Beschriftung des dortigen Grabsteins nennt Ziffer 4.6.4 gesonderte Sätze, 19,80 Euro je graviertem Zeichen und 121 Euro für den Stern samt Montage. Nicht pflegefrei.556,20 €104,50 €660,70 €15Gebührentarif Ziffer 2.2.2 und Ziffer 1, Beisetzung Ziffer 4.1.2
Anonymer Urnenhain für eine UrneDie anonyme Urnenbeisetzung in einer Rasenfläche, die nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung durch ein Gemeinschaftsgrabmal gekennzeichnet ist; ein Nutzungsrecht entsteht nicht. Pflegefrei ist die Anlage, weil es keine Einzelgrabstelle gibt: Die Rasenfläche ist eine gärtnerische Anlage außerhalb der Grabstätten und liegt nach Paragraf 21 Absatz 7 ausschließlich bei der Friedhofsverwaltung. Der Tarif nennt 810,70 Euro und setzt ausdrücklich hinzu, dass die aktuell geltende Umsatzsteuer hinzukommt; mit dem Regelsatz von 19 Prozent sind das 964,73 Euro. Dazu kommen 658 Euro Grundgebühr für zwanzig Jahre. Die Reihe verrät die Kalkulation: Derselbe Hain kostet für fünfzehn Jahre 628,10 Euro netto, die Differenz von 182,60 Euro auf fünf Jahre ergibt 36,52 Euro im Jahr und einen festen Sockel von 80,30 Euro. Der Sockel ist der Anteil am Gemeinschaftsdenkmal, der laufende Satz die Pflege. Eine Abräumgebühr nennt der Tarif nicht, eine Verlängerung ist mangels Nutzungsrecht nicht vorgesehen.1.622,73 €104,50 €1.727,23 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.1 und Ziffer 1, Anonymität nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung
UrnengemeinschaftsgrabDie Urnenbeisetzung mit Namen, bei der die Stadt die Pflege trägt. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung sagt wörtlich: "Die Pflege der Grabstätte wird für die Dauer der Ruhezeit gewährleistet." Die Grabarten-Seite der Stadt wird noch deutlicher und schreibt, für zwanzig Jahre führe die Friedhofsverwaltung die Pflege durch und es entstünden keinerlei weitere Kosten für Pflege oder Abräumung. Die Namen stehen auf Bronzeplatten an Stelen um ein zentrales Denkmal. Der Tarif nennt 1.555,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, mit dem Regelsatz also 1.850,93 Euro, dazu 658 Euro Grundgebühr. Die Umsatzsteuer ist hier folgerichtig: Grabpflege ist keine hoheitliche Leistung, sondern eine, die eine Gärtnerei genauso anbietet. Die Rechnung geht auf: Für fünfzehn Jahre nennt Ziffer 2.4.2 netto 1.283,70 Euro, das sind 54,34 Euro Pflege im Jahr auf einem festen Sockel von 468,60 Euro. Beisetzung erfolgt der Reihe nach, ein Anspruch auf eine bestimmte Lage besteht nicht.2.508,93 €104,50 €2.613,43 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.2 und Ziffer 1, Pflege nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung
Urnengrab zu 0,5 QuadratmeternDas kleinste gewöhnliche Urnenwahlgrab, nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung für zwei Urnen, denn je 0,25 Quadratmeter darf eine Urne beigesetzt werden. In den 1.590 Euro stecken 810 Euro nach Ziffer 2.3.3, 658 Euro Grundgebühr für zwanzig Jahre und 122 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.31, die nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 4 der Satzung schon beim Erwerb fällig wird. Die Grabarten-Seite der Stadt nennt zwanzig Jahre Mindestruhezeit und eine Verlängerung um fünf, zehn oder zwanzig Jahre, was Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofsordnung bestätigt; verlängert wird nach Ziffer 3.1 mit 15,20 Euro je Jahr und Quadratmeter, hier also 7,60 Euro im Jahr. Die Preisreihe ist sauber linear: 810 Euro auf zwanzig Jahre sind 40,50 Euro im Jahr, und exakt fünfzehn solcher Jahre ergeben die 607,50 Euro der Ziffer 2.4.3. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen oder einer Gärtnerei. Nicht pflegefrei.1.590,00 €104,50 €1.694,50 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.3, Ziffer 1 und Ziffer 7.31, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnengrab zu 0,75 QuadratmeternDie mittlere Größe der Urnenwahlgräber, nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung und nach der Grabarten-Seite der Stadt für bis zu drei Urnen. In den 1.692 Euro stecken 886 Euro nach Ziffer 2.3.4, 658 Euro Grundgebühr für zwanzig Jahre und 148 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.32. Für ein Viertel mehr Fläche als beim kleinsten Urnengrab verlangt der Tarif nur 76 Euro mehr, also gut neun Prozent; je Quadratmeter fällt der Preis von 1.620 auf 1.181 Euro. Wer mit einer zweiten oder dritten Urne rechnet, fährt hier deutlich günstiger als mit zwei getrennten kleinen Gräbern. Jede weitere Beisetzung kostet allerdings erneut 104,50 Euro nach Ziffer 4.3.1, und nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe b muss dafür sichergestellt sein, dass das Nutzungsrecht nicht vor Ablauf der Ruhefrist der zuletzt beigesetzten Urne endet. Verlängert wird mit 11,40 Euro im Jahr nach Ziffer 3.1. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.692,00 €104,50 €1.796,50 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.4, Ziffer 1 und Ziffer 7.32, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnengrab zu einem QuadratmeterDas größte der drei üblichen Urnenwahlgräber, für bis zu vier Urnen. In den 1.800 Euro stecken 962 Euro nach Ziffer 2.3.5, 658 Euro Grundgebühr für zwanzig Jahre und 180 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.33. Hier liegt zugleich die Würfelgrabstätte, die die Grabarten-Seite der Stadt als besonders pflegeleicht und als Familiengrabstätte beschreibt und ab einem Quadratmeter anbietet: Der Tarif kennt sie nicht unter eigenem Namen, sie wird nach Fläche abgerechnet und fällt damit unter diese Ziffer. Pflegeleicht heißt dabei nicht pflegefrei, denn dieselbe Seite weist die Pflege den Angehörigen oder einer Gärtnerei zu, und Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung tut es auch. Je Quadratmeter ist dieses Grab mit 962 Euro das günstigste der Reihe, und genau diesen Satz setzt Ziffer 2.3.6 auch für das noch größere Urnensondergrab an. Verlängert wird mit 15,20 Euro im Jahr nach Ziffer 3.1. Nicht pflegefrei.1.800,00 €104,50 €1.904,50 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.5, Ziffer 1 und Ziffer 7.33, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnensondergrab ab eineinhalb QuadratmeternDie große Urnengrabstätte, nach Ziffer 2.3.6 ab eineinhalb Quadratmetern und je Quadratmeter abgerechnet. Hier steht die kleinstmögliche Größe: 1.443 Euro Grabstätte, 658 Euro Grundgebühr und 270 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.34, zusammen 2.371 Euro. Anders als beim Erdsondergrab bricht der Quadratmeterpreis hier nicht aus der Reihe, denn 962 Euro je Quadratmeter sind genau der Satz des Urnengrabs zu einem Quadratmeter. Die Grabarten-Seite der Stadt nennt als Grund für die Mindestgröße die Belegung: 0,25 Quadratmeter je Urne, bei eineinhalb Quadratmetern also sechs Urnen. Jede Beisetzung kostet erneut 104,50 Euro nach Ziffer 4.3.1. Wer die Fläche voll ausnutzt, zahlt für das Grab je Urne rund 395 Euro und liegt damit weit unter jedem Einzelgrab. Verlängert wird nach Ziffer 3.1 mit 15,20 Euro je Jahr und Quadratmeter, hier also 22,80 Euro im Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.2.371,00 €104,50 €2.475,50 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.6, Ziffer 1 und Ziffer 7.34, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnenkammer im AußenkolumbariumDie Urnenwand auf dem alten Teil des Stadtfriedhofs, nach Angabe der Stadt seit 2006 angelegt, westlich des Brodwegs zwischen Krematorium und Brodweg. In eine Kammer passen bis zu zwei Urnen, die Daten der Verstorbenen werden in eine verschließbare Schmuckplatte graviert. Mit 2.921,80 Euro ist dies die teuerste Urnenlösung der Stadt, teurer als jedes Urnenwahlgrab und teurer als das Urnengemeinschaftsgrab. Dafür ist die Beisetzung mit 93,50 Euro nach Ziffer 4.3.5 etwas billiger als die Erdbeisetzung einer Urne, weil nichts auszuheben ist. Eine Abräumgebühr nennt der Tarif für Kolumbarien nicht. Verlängert wird nach Ziffer 3.2.3 mit 110 Euro im Jahr, einer eigenen Zeile ohne Flächenbezug. Ob die Stadt die Wand pflegt, sagt weder die Satzung noch die Grabarten-Seite; sie beschreibt das Kolumbarium ausführlich und schweigt zur Pflege. Schweigen ist kein Beleg, deshalb führen wir die Kammer nicht als pflegefrei, obwohl an einer Urnenwand nichts zu bepflanzen ist.2.921,80 €93,50 €3.015,30 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.7 und Ziffer 1, Beisetzung Ziffer 4.3.5
Urnenkammer im InnenkolumbariumDie überdachte Urnenwand, mit 1.997,80 Euro rund 924 Euro günstiger als das Außenkolumbarium. Auch die Beisetzung ist mit 82,50 Euro nach Ziffer 4.3.7 der niedrigste Beisetzungssatz des ganzen Tarifs. Eine Abräumgebühr nennt der Tarif nicht. Überraschend ist die Verlängerung: Ziffer 3.2.4 verlangt 77 Euro im Jahr, und zwanzig solcher Jahre wären 1.540 Euro, also mehr als die 1.339,80 Euro des Ersterwerbs. Wer hier verlängert, zahlt je Jahr also deutlich mehr als beim ersten Mal, während es beim Außenkolumbarium mit 110 gegenüber rechnerisch 113,19 Euro im Jahr etwa gleich bleibt. Zur Pflege sagen weder Satzung noch Friedhofsordnung noch die Grabarten-Seite der Stadt etwas. Wir führen die Kammer deshalb nicht als pflegefrei; ein Grabpflegeaufwand entsteht an einer Wand zwar kaum, aber die Frage, wer ihn trägt, ist nirgends beantwortet, und geraten wird hier nicht.1.997,80 €82,50 €2.080,30 €20Gebührentarif Ziffer 2.3.8 und Ziffer 1, Beisetzung Ziffer 4.3.7
Anonymer Urnenhain für eine Urne, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDieselbe anonyme Rasenfläche wie unter Ziffer 2.3.1, nur mit fünfzehn statt zwanzig Jahren, und damit das günstigste pflegefreie Grab der Stadt. Der Tarif nennt 628,10 Euro zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer, mit dem Regelsatz also 747,44 Euro, dazu 493,50 Euro Grundgebühr für fünfzehn Jahre. Warum es die kürzere Reihe gibt, sagt weder die Gebührensatzung noch die Friedhofsordnung, und sie steht unter einem Vorbehalt: Paragraf 14 Satz 1 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes setzt die Mindestruhezeit auf zwanzig Jahre, eine kürzere darf nach Satz 2 Nummer 2 nur die untere Gesundheitsbehörde festlegen, und Paragraf 15 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofsordnung nimmt darauf Bezug. Wir erfassen beide Reihen, weil beide in der geltenden Satzung stehen, und weisen in den Lücken darauf hin. Pflegefrei ist die Anlage, weil es keine Einzelgrabstelle gibt und die Rasenfläche nach Paragraf 21 Absatz 7 ausschließlich die Friedhofsverwaltung unterhält. Kein Grabmal, keine Abräumgebühr, keine Verlängerung.1.240,94 €104,50 €1.345,44 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.1 und Ziffer 1, Anonymität nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofsordnung
Urnengemeinschaftsgrab, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDas Urnengemeinschaftsgrab in der kürzeren Reihe des Tarifs. Der Preis von netto 1.283,70 Euro liegt 271,70 Euro unter dem der zwanzigjährigen Zeile, also 54,34 Euro je Jahr, und das ist der beste Beleg dafür, dass in dieser Gebühr wirklich Pflege steckt und nicht nur Verwaltung: Ein reiner Grabpreis würde proportional fallen, dieser fällt um einen festen Jahressatz auf einem Sockel von 468,60 Euro. Mit dem Regelsatz von 19 Prozent Umsatzsteuer sind es 1.527,60 Euro brutto, dazu 493,50 Euro Grundgebühr. Die Pflege ist nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung für die Dauer der Ruhezeit gewährleistet; die Grabarten-Seite der Stadt sagt zusätzlich, dass auch die Abräumung ohne weitere Kosten erfolgt. Die Namen stehen auf Bronzeplatten an Stelen. Ein Nutzungsrecht entsteht nach Satz 5 nicht, obwohl Ziffer 3.2.2 des Tarifs eine Verlängerung zu 81,40 Euro im Jahr kennt.2.021,10 €104,50 €2.125,60 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.2 und Ziffer 1, Pflege nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung
Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDas günstigste Grab Braunschweigs überhaupt, 1.223 Euro Nutzung und 104,50 Euro Beisetzung. In der Summe stecken 607,50 Euro nach Ziffer 2.4.3, 493,50 Euro Grundgebühr für fünfzehn Jahre und 122 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.31, die schon beim Erwerb fällig wird. Die Rechenprobe bestätigt die Zahl: 810 Euro der zwanzigjährigen Zeile geteilt durch zwanzig sind 40,50 Euro im Jahr, mal fünfzehn genau 607,50 Euro. Der Grabpreis ist hier also streng proportional zur Laufzeit, anders als bei Hain und Gemeinschaftsgrab. Platz ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung für zwei Urnen. Zu beachten ist, dass die Grabarten-Seite der Stadt für Urnengräber zwanzig Jahre Mindestruhezeit nennt; wann die Stadt die fünfzehnjährige Reihe vergibt, steht in keinem der beiden Dokumente. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.223,00 €104,50 €1.327,50 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.3, Ziffer 1 und Ziffer 7.31, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnengrab zu 0,75 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDie mittlere Urnengröße in der kürzeren Reihe: 665 Euro nach Ziffer 2.4.4, 493,50 Euro Grundgebühr für fünfzehn Jahre und 148 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.32, zusammen 1.306,50 Euro. Die Rechenprobe geht hier nicht ganz glatt auf, und das ist wissenswert: Die zwanzigjährige Zeile nennt 886 Euro, das sind 44,30 Euro im Jahr, fünfzehn davon wären 664,50 statt 665 Euro. Die Abweichung von fünfzig Cent ist eine Rundung auf volle Euro und kein Abschreibfehler; dieselben fünfzig Cent finden sich beim Urnengrab zu einem Quadratmeter wieder. Platz ist für bis zu drei Urnen, jede weitere Beisetzung kostet erneut 104,50 Euro nach Ziffer 4.3.1, und nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe b muss das Nutzungsrecht dann bis zum Ablauf der Ruhefrist der letzten Urne reichen. Verlängert wird nach Ziffer 3.1 mit 11,40 Euro im Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.306,50 €104,50 €1.411,00 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.4, Ziffer 1 und Ziffer 7.32, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnengrab zu einem Quadratmeter, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDas größte übliche Urnenwahlgrab in der fünfzehnjährigen Reihe: 722 Euro nach Ziffer 2.4.5, 493,50 Euro Grundgebühr und 180 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.33, zusammen 1.395,50 Euro. Auch hier stimmt die Reihe bis auf eine Rundung, denn 962 Euro der zwanzigjährigen Zeile ergeben 48,10 Euro im Jahr und fünfzehn davon 721,50 statt 722 Euro. Für bis zu vier Urnen ist Platz. Der Vergleich mit dem kleinsten Urnengrab lohnt sich: Für 114,50 Euro mehr Grabgebühr verdoppelt sich die Fläche und die mögliche Zahl der Urnen, während die Abräumgebühr um 58 Euro steigt. Wer eine Familienlösung sucht und sich nicht an der kürzeren Laufzeit stört, findet hier den niedrigsten Quadratmeterpreis aller Urnenwahlgräber. Auch die von der Stadt beworbene Würfelgrabstätte ab einem Quadratmeter wird nach dieser Ziffer abgerechnet. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen oder einer Gärtnerei. Nicht pflegefrei.1.395,50 €104,50 €1.500,00 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.5, Ziffer 1 und Ziffer 7.33, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnensondergrab ab eineinhalb Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn JahreDas große Urnengrab in der kürzeren Reihe, wieder je Quadratmeter gerechnet und mit der Mindestgröße von eineinhalb Quadratmetern angesetzt: 1.083 Euro Grabstätte, 493,50 Euro Grundgebühr und 270 Euro Abräumgebühr, zusammen 1.846,50 Euro. Der Quadratmetersatz von 722 Euro ist derselbe wie beim Urnengrab zu einem Quadratmeter, die Reihe ist also in sich stimmig. Nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofsordnung ist je 0,25 Quadratmeter eine Urne zulässig, hier also sechs. Wer die Fläche ausnutzt, zahlt für die Grabstätte je Urne rund 308 Euro, den niedrigsten Wert des ganzen Tarifs. Zu bedenken ist die Laufzeit: Bei fünfzehn Jahren muss jede spätere Beisetzung nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe b eine Verlängerung nach sich ziehen, damit das Nutzungsrecht bis zum Ende der letzten Ruhefrist reicht, und die kostet nach Ziffer 3.1 22,80 Euro im Jahr. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.846,50 €104,50 €1.951,00 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.6, Ziffer 1 und Ziffer 7.34, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern im historischen Umfeld des Reformierten FriedhofsDie einzige Grabart, die an einen bestimmten Friedhof gebunden ist: den Reformierten Friedhof an der Juliusstraße Ecke Sophienstraße, den Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer 1 der Gebührensatzung eigens neben dem Stadtfriedhof nennt. Der Tarif verlangt 1.089 Euro zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer, mit dem Regelsatz 1.295,91 Euro, dazu 493,50 Euro Grundgebühr und 122 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.31. Der Aufschlag ist beträchtlich: Ein Urnengrab derselben Größe und Laufzeit kostet an anderer Stelle 607,50 Euro netto, hier also fast das Doppelte, und obendrein fällt Umsatzsteuer an, die sonst nur die Gemeinschaftsanlagen trifft. Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Satzung begründet das damit, dass die Gebühr für Urnengräber im historischen Umfeld gesondert berechnet wird. Nach Paragraf 8 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofsordnung sind auf dem Reformierten Friedhof nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen zulässig. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 den Angehörigen. Nicht pflegefrei.1.911,41 €104,50 €2.015,91 €15Gebührentarif Ziffer 2.4.7, Ziffer 1 und Ziffer 7.31, Beisetzung Ziffer 4.3.1
Erdsondergrabstätte als Vierergrabstätte zu elf QuadratmeternDie größte Grabstätte, die Braunschweig regelmäßig vergibt, und mit 16.981,50 Euro Nutzungsgebühr die teuerste Zeile dieses Eintrags. Sie entsteht aus derselben Rechnung wie die Dreiergrabstätte, nur mit elf statt acht Quadratmetern: 13.233 Euro nach Ziffer 2.1.4, 822,50 Euro Grundgebühr nach Ziffer 1 und 2.926 Euro Abräumgebühr nach Ziffer 7.30. Der Betrag ist die Zugangsgebühr für das Grab, nicht der Endpreis; jede der bis zu vier Erdbestattungen kostet zusätzlich 438,90 Euro nach Ziffer 4.1.3, und nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofsordnung zieht jede weitere Bestattung eine Verlängerung auf die volle Ruhezeit nach sich, zu 15,20 Euro je Jahr und Quadratmeter, hier also 167,20 Euro im Jahr. Die Größe steht nicht in der Satzung, sondern auf der Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt. Die Pflege obliegt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung den Angehörigen oder einer Friedhofsgärtnerei. Nicht pflegefrei.16.981,50 €438,90 €17.420,40 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.4, Ziffer 1 und Ziffer 7.30, Größe nach der Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt Braunschweig
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Braunschweig

Häufige Fragen zu Braunschweig

Wie viele Friedhöfe gibt es in Braunschweig?
In Braunschweig sind 39 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 11 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 136,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Braunschweig?
Hauptfriedhof ist mit 41,9 ha der größte Friedhof in Braunschweig. Er liegt 2,5 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Braunschweig?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Braunschweig gelten 25 Jahre für Erdbestattung Erwachsener nach Gebührentarif Überschrift zu Ziffer 2.1, Erdgrabstätten für die Dauer von 25 Jahren, bestätigt durch die Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt, Mindestruhezeit von 25 Jahren, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zum fünften Lebensjahr nach Gebührentarif Überschrift zu Ziffer 2.2, Erdgrabstätten für die Dauer von 15 Jahren, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung nach Gebührentarif Überschrift zu Ziffer 2.3, Urnengrabstätten für die Dauer von 20 Jahren, bestätigt durch die Seite Bestattungs- und Grabarten der Stadt, Mindestruhezeit von 20 Jahren, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzung in der kürzeren Reihe des Gebührentarifs nach Gebührentarif Überschrift zu Ziffer 2.4, Urnengrabstätten für die Dauer von 15 Jahren.
Was kostet ein Grab in Braunschweig?
Ein Grab in Braunschweig kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengrab zu 0,5 Quadratmetern, Nutzungsdauer fünfzehn Jahre mit 1.327,50 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Gebühren für die Friedhöfe in der Stadt Braunschweig (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 7.23, vom 13.12.1977, in der Fassung der Zweiundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 12 vom 19.12.2024 Seite 42, gültig ab 01.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Braunschweig zuständig?
Für die Friedhöfe in Braunschweig ist Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtgrün, Verwaltung Friedhöfe zuständig, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Telefon 0531 4703874. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Braunschweig, die Fristen setzt Niedersachsen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.