Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03159010
Alle 10 Friedhöfe in Duderstadt
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05527 841-293
- Stadt Duderstadt, Baubetriebshof, Friedhöfe
- 1.894,55 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 923,17 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
37115 Duderstadt
Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr
Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Duderstadt nehmen zusammen 8,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: St. Paulus-Friedhof ist der größte mit 4,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.390 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 580 m entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 10 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Duderstadt rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Duderstadt, Baubetriebshof, Friedhöfe
Am Bahndamm 1037115 Duderstadt
05527 841-293
- Sprechzeiten
Die 10 Friedhöfe in Duderstadt, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| St. Paulus-Friedhof | 4,1 ha | 580 m | 12 Anlagen, nächste 210 m | Duderstadt Worbiser Straße, 190 mBus 1, Bus 163 | keine Angabe |
| Friedhof Gerblingerode | 9.340 m² | 2,3 km | 5 Anlagen, nächste 250 m | Gerblingerode Mitte, 390 mBus 1, Bus 163 | christlich, katholisch |
| Friedhof Nesselröden | 7.040 m² | 5,6 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Nesselröden Kirche, 130 mBus 155 | keine Angabe |
| Friedhof Fuhrbach | 6.300 m² | 6,1 km | 3 Anlagen, nächste 180 m | Fuhrbach Bleicheröder Straße, 180 mBus 161 | keine Angabe |
| Friedhof Desingerode | 4.390 m² | 5,6 km | keine erfasst | Desingerode Ortsmitte, 240 mBus 150 | keine Angabe |
| Friedhof Westerode | 3.830 m² | 2,9 km | 8 Anlagen, nächste 40 m | Westerode Blumenau, 180 mBus 150, Bus 160 | christlich |
| Friedhof Tiftlingerode | 3.790 m² | 1,7 km | keine erfasst | Tiftlingerode Friedensstraße, 140 mBus 155 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof in Mingerode | 2.210 m² | 2,9 km | 2 Anlagen, nächste 60 m | Mingerode Lindenallee, 240 mBus 172 | christlich, katholisch |
| Friedhof Esplingerode | 2.070 m² | 4,9 km | keine erfasst | Esplingerode Ortsmitte, 250 mBus 150 | keine Angabe |
| ehem. JudenfriedhofDenkmal | 280 m² | 990 m | 27 Anlagen, nächste 30 m | Duderstadt Northeimer Straße, 130 mBus 170, Bus 172 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Duderstadt kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 33,7 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre1.118,55 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre520,17 € gespart |
| Heilbad Heiligenstadt | 18,2 km | 954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr940,55 € gespart | 288,00 €Urnenreihengrabstätte635,17 € gespart |
| Dingelstädt | 26,2 km | 996,15 €Einzelerdreihengrabstätte für Erwachsene, Verstorbene im Alter über fünf Jahre898,40 € gespart | 283,29 €Anonymes Urnengrabfeld, Friedhöfe Beberstedt und Hüpstedt639,88 € gespart |
| Eschwege | 38,9 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte534,55 € gespart | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte23,17 € gespart |
| Bovenden | 24,6 km | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr424,55 € gespart | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel278,17 € gespart |
| Duderstadt (hier) | - | 1.894,55 €Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr | 923,17 €Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Northeim | 28 km | 1.925,00 €Reihengrabstätte für Leichen von Personen über 5 Jahre | 874,00 €Urnenwaldgrabstätte im Ruhewald Bürgerholz, Einzelruhestätte, 20 Jahre, Wertstufe 149,17 € gespart |
| Göttingen | 22,7 km | 3.324,00 €Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 544,00 €Urnenreihengrabstelle ohne Kennzeichnung im Wiesengrab379,17 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 38,9 km | 1.118,55 €in Witzenhausen, 33,7 km entfernt | 639,88 €in Dingelstädt, 26,2 km entfernt |
Was ein Grab in Duderstadt kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duderstadt (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67.2.1, mit dem vollständig neu gefassten Gebührentarif, beschlossen am 07.10.2025, Stand 01.01.2026, in Kraft seit 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sarg-Wahlgrabstätte, einstelligNutzungszeit vierzig Jahre nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung, also fünfzehn Jahre länger als die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 12. Nicht pflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege der Grabstätte den Eintrag Eigenständig, Paragraf 16 Absatz 11 sagt, aus dem Nutzungsrecht ergebe sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte, und Paragraf 27 Absatz 3 macht den Verfügungsberechtigten dafür verantwortlich, bis die Nutzungszeit abläuft. Die Grabstätte ist binnen fünf Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts herzurichten. Die Beisetzung kostet 1.008,41 Euro und besteht aus zwei Pflichtleistungen, 603,54 Euro Graböffnung und 404,87 Euro Grabschließung. Nach Paragraf 16 Absatz 4 dürfen in einer bereits erdbestatteten Wahlgrabstätte zusätzlich bis zu zwei Urnen je Grabstelle beigesetzt werden, dafür ist aber jeweils ein zusätzliches Nutzungsrecht für 705,33 Euro nach Abschnitt C zu erwerben. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist nach Absatz 2 grundsätzlich ausgeschlossen. Wer ein Grabmal oder eine Einfassung setzen lässt, zahlt zusätzlich 280,64 Euro Räumungsgebühr nach Abschnitt F und 32,40 Euro Standsicherheitsprüfung nach Abschnitt E. | 1.722,75 € | 1.008,41 € | 2.731,16 € | 40 | Gebührentarif Abschnitt A Tarifnummer A 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Wahlgrabstätte, zweistelligDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte und ist nicht das Doppelte der einstelligen: Die zweite Stelle kostet nur 384,91 Euro mehr. Die Beisetzungsgebühr von 1.008,41 Euro fällt dagegen je Beisetzung an, nicht je Grabstätte. Die Räumungsgebühr nach Abschnitt F verdoppelt sich hier auf 561,27 Euro, sie wird also anders als die Grabgebühr streng je Grabstelle bemessen. Nicht pflegefrei, die Spalte Pflege der Grabstätte nennt Eigenständig. | 2.107,66 € | 1.008,41 € | 3.116,07 € | 40 | Gebührentarif Abschnitt A Tarifnummer A 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Wahlgrabstätte, dreistelligDie dritte Stelle kostet 348,49 Euro mehr als die zweite. Die Reihe 1.722,75, 2.107,66, 2.456,15 und 2.804,65 Euro steigt also degressiv, die Zuschläge betragen 384,91, 348,49 und 348,50 Euro. Die Räumungsgebühr nach Abschnitt F beträgt hier 841,91 Euro. Nicht pflegefrei. | 2.456,15 € | 1.008,41 € | 3.464,56 € | 40 | Gebührentarif Abschnitt A Tarifnummer A 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Wahlgrabstätte, vierstelligDie teuerste Nutzungsgebühr des Tarifs für ein nicht pflegefreies Grab, und die größte Grabstätte, die Duderstadt vergibt. Die Räumungsgebühr nach Abschnitt F beträgt 1.122,55 Euro, genau das Vierfache der einstelligen Stätte. Nicht pflegefrei, die Pflege liegt nach Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten. | 2.804,65 € | 1.008,41 € | 3.813,06 € | 40 | Gebührentarif Abschnitt A Tarifnummer A 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDas günstigste Urnengrab in Duderstadt und das einzige Urnengrab, dessen Lage man aussuchen kann. Die Nutzungszeit beträgt zwanzig Jahre, seit die 1. Nachtragssatzung vom 12.10.2023 Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung neu gefasst hat; vorher waren es vierzig. Paragraf 31 Absatz 2 in derselben Fassung sagt ausdrücklich, dass früher vergebene Urnen-Wahlgräber von der Verkürzung unberührt bleiben. Nach Paragraf 16 Absatz 3 ist es eine Grabstätte für bis zu zwei Urnen. Nicht pflegefrei: Die Spalte Pflege der Grabstätte nennt Eigenständig, und Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Verfügungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. Die Beisetzung kostet nur 139,82 Euro, denn bei Urnenbestattungen ist nach Abschnitt D Ziffer 1 allein die Graböffnung Pflichtleistung; die Schließung ist Wahlleistung und kostet 95,69 Euro, weil sie nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Regel der Bestatter übernimmt. | 783,35 € | 139,82 € | 923,17 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt A Tarifnummer A 2 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften LebensjahrDas Kindergrab ist die einzige Reihengrabstätte, deren Nutzungsdauer verlängert werden kann. Die Fußnote 1 des Tarifs sagt das ausdrücklich, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung nimmt die Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vom Verbot der Verlängerung aus. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 zwanzig Jahre. Die Beisetzung kostet 551,99 Euro und besteht aus 331,19 Euro Graböffnung und 220,80 Euro Grabschließung, beides Pflichtleistungen. Nicht pflegefrei, die Spalte Pflege der Grabstätte nennt Eigenständig. | 772,95 € | 551,99 € | 1.324,94 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Duderstadt. Nicht verlängerbar: Die Überschrift des Abschnitts B lautet Überlassung von Sargreihen-, Urnenreihen- und sonstigen Grabstätten ohne Verlängerungsmöglichkeit, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung schließt eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus aus, außer bei Kindergräbern. In der Grabstätte darf nach Absatz 2 nur eine Leiche beigesetzt werden; zusätzlich sind bis zu zwei Urnen möglich, wenn die ursprüngliche Ruhezeit nicht überschritten wird, wofür ein zusätzliches Nutzungsrecht für 705,33 Euro nach Abschnitt C zu erwerben ist. Die Beisetzung kostet 824,33 Euro, nämlich 493,14 Euro Graböffnung und 331,19 Euro Grabschließung, beides Pflichtleistungen. Nicht pflegefrei, die Spalte Pflege der Grabstätte nennt Eigenständig; die Grabstätte ist binnen fünf Monaten nach der Belegung herzurichten. Wer ein Grabmal setzen lässt, zahlt zusätzlich 140,32 Euro Räumungsgebühr nach Abschnitt F. | 1.070,22 € | 824,33 € | 1.894,55 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 1 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Anonyme Sarg-RasengrabstätteDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Duderstadt. Pflegefrei mit zwei Belegen: Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung rechnet bei den Nummern B 2 bis B 6 die Gebühren für die Grabpflege durch die Stadt Duderstadt in den Betrag ein, und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung sagt, mit dem Erwerb einer anonymen Sarg-Rasengrabstätte seien sämtliche anfallenden Kosten für die Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten. Paragraf 27 Absatz 7 macht die Stadt zur Verfügungsberechtigten. Die Grabstätte wird als Rasenfläche gestaltet und nicht gekennzeichnet; sie wird nur vergeben, wenn das dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Beigaben sind nach Paragraf 27 Absatz 8 ab drei Monaten nach der Bestattung nicht mehr zulässig und werden ohne Ankündigung entsorgt. Die Grabart gibt es nach Paragraf 14 Absatz 2 auf den Friedhöfen Breitenberg, Brochthausen, Duderstadt, Fuhrbach, Gerblingerode und Langenhagen. Die Beisetzungsgebühr ist die der Sarg-Reihengrabstätte ab fünf Jahren, weil der Tarif die Rasengrabstätten unter den Reihengrabstätten führt und Abschnitt D keine eigene Zeile für sie kennt. | 1.996,02 € | 824,33 € | 2.820,35 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 2 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Sarg-Rasengrabstätte mit GrabplatteDie teuerste Grabart im ganzen Tarif. Pflegefrei nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung und nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung: Mit dem Erwerb sind sämtliche anfallenden Kosten für die Grabplatte und die Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten. Die Stadt versieht die Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte, auf der Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbejahr stehen; die 905,27 Euro Aufschlag gegenüber der anonymen Rasengrabstätte sind im Wesentlichen der Preis dieser Platte. Beigaben sind nach Paragraf 27 Absatz 8 ab drei Monaten nach der Bestattung nicht mehr zulässig. Die Grabart gibt es auf den Friedhöfen Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Duderstadt, Fuhrbach, Gerblingerode und Langenhagen. | 2.901,29 € | 824,33 € | 3.725,62 € | 25 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 3 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Anonyme Urnen-ReihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Duderstadt. Pflegefrei nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung und nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung, wonach mit dem Erwerb sämtliche anfallenden Kosten für die Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten sind. Die Urnen werden der Reihe nach innerhalb einer Rasenfläche von sechzig mal sechzig Zentimetern je Urne beigesetzt, die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die Grabart gibt es nach Paragraf 14 Absatz 2 nur auf dem Friedhof Duderstadt. Nach Paragraf 9 Absatz 3 wird auch bestattet, wer von Amts wegen zu bestatten ist, und zwar in einem anonymen Urnenreihengrab auf dem St.-Paulus-Friedhof. | 1.119,37 € | 139,82 € | 1.259,19 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 4 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Halbanonyme Urnen-Reihengrabstätte mit Stele und NamenstafelWie die anonyme Urnen-Reihengrabstätte, aber mit einer Stele, auf der die Stadt Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbejahr anbringt. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung sagt ausdrücklich, dass die Kosten für die Errichtung des Grabmals und die Beschriftung in der Grabnutzungsgebühr enthalten sind und dass mit dem Erwerb sämtliche anfallenden Kosten für die Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten sind. Die 402,14 Euro Aufschlag gegenüber der anonymen Variante sind der Preis für Stele und Gravur. Pflegefrei auch nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung. | 1.521,51 € | 139,82 € | 1.661,33 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 4 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Baum-UrnengrabstätteEine halbanonyme Urnenreihengrabstätte an einem Baum. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung behandelt sie ausdrücklich zusammen mit den halbanonymen Urnenreihengrabstätten: Die Stadt errichtet eine Stele mit den Daten der verstorbenen Person, die Kosten für Errichtung und Beschriftung stecken in der Grabnutzungsgebühr, und mit dem Erwerb sind sämtliche anfallenden Kosten für die Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten. Auch Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung rechnet die Grabpflege durch die Stadt ein. Die Grabart gibt es nach Paragraf 14 Absatz 2 auf den Friedhöfen Brochthausen, Desingerode, Duderstadt, Gerblingerode und Langenhagen. Beigaben sind nur an den dafür vorgesehenen befestigten Stellen zulässig. | 1.957,85 € | 139,82 € | 2.097,67 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 5 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
| Grabstätte in einer UrnengemeinschaftsgrabanlageDas teuerste Urnengrab in Duderstadt. Die Urnen werden der Reihe nach innerhalb einer optisch begrenzten, von der Stadt angelegten und bepflanzten Grabanlage beigesetzt. Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung sagt, mit dem Erwerb seien sämtliche anfallenden Kosten für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Grabmales sowie die Kosten für die Pflege der Anlage bis zum Ablauf der Ruhefrist abgegolten; Name, Vorname sowie Geburts- und Sterbejahr werden im Bestattungsfall nachträglich auf dem Grabmal angebracht. Pflegefrei auch nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe B der Gebührensatzung. Beigaben sind nach Paragraf 27 Absatz 8 nur an den dafür vorgesehenen befestigten Stellen zulässig. | 2.157,61 € | 139,82 € | 2.297,43 € | 20 | Gebührentarif Abschnitt B Tarifnummer B 6 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung |
Häufige Fragen zu Duderstadt
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Duderstadt?
- In Duderstadt sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Duderstadt?
- St. Paulus-Friedhof ist mit 4,1 ha der größte Friedhof in Duderstadt. Er liegt 580 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Duderstadt?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Duderstadt gelten 25 Jahre für Leichen nach vollendetem fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.10.2023, dazu 20 Jahre für Aschen und Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.10.2023, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Sarg-Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.10.2023, dazu 20 Jahre für Nutzungszeit einer Urnen-Wahlgrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 12.10.2023.
- Was kostet ein Grab in Duderstadt?
- Ein Grab in Duderstadt kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen mit 923,17 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duderstadt (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67.2.1, mit dem vollständig neu gefassten Gebührentarif, beschlossen am 07.10.2025, Stand 01.01.2026, in Kraft seit 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Duderstadt zuständig?
- Für die Friedhöfe in Duderstadt ist Stadt Duderstadt, Baubetriebshof, Friedhöfe zuständig, Am Bahndamm 10, 37115 Duderstadt, Telefon 05527 841-293. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Duderstadt, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duderstadt (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67.2.1, mit dem vollständig neu gefassten Gebührentarif beschlossen am 07.10.2025, Stand 01.01.2026, in Kraft seit 01.01.2026
- Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 50 vom 27.11.2025, Seiten 1086 bis 1089, mit der Verkündung der 1. Nachtragssatzung und dem vollständigen Gebührentarif Verkündung vom 27.11.2025, Gegenprobe zu allen vierzig Beträgen der Lesefassung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Duderstadt (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht 67.2, mit den Paragrafen 1 bis 7 und dem überholten Tarif beschlossen am 12.10.2023, Stand 01.01.2024, der Paragrafenteil gilt weiter, der Tarif ist durch die 1. Nachtragssatzung ersetzt
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Duderstadt (Friedhofssatzung), Ortsrecht 67.1, mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln vom 12.12.2019, Stand 01.01.2020, überholt durch zwei Nachtragssatzungen
- Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 54 vom 09.11.2023, Seiten 965 bis 968, mit der 1. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen am 12.10.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 23 vom 30.05.2024, Seiten 507 und 508, mit der 2. Nachtragssatzung zur Friedhofssatzung beschlossen am 13.03.2024, rückwirkend in Kraft seit 01.01.2024
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.