Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03155013
Alle 13 Friedhöfe in Einbeck
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05561 916-611
- Stadt Einbeck, Eigenbetrieb Kommunaler Bauhof, Friedhofsverwaltung
- 2.358,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 945,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
37574 Einbeck
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 2,00 m mal 1,00 m
Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 m
32 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Einbeck nehmen zusammen 15,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Zentralfriedhof ist der größte mit 11 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.920 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 600 m entfernt, der entlegenste 9,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 8 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Einbeck rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Einbeck, Eigenbetrieb Kommunaler Bauhof, Friedhofsverwaltung
Allensteiner Straße 337574 Einbeck
05561 916-611
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 9 bis 12 UhrMontag zusätzlich 14 bis 15 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 15:30 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Einbeck, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Zentralfriedhof | 11 ha | 1,3 km | 4 Anlagen, nächste 340 m | Einbeck, Weinbergsweg, 150 mBus 203 | christlich |
| Aufgelassener städtischer Friedhof | 1 ha | 640 m | 15 Anlagen, nächste 160 m | Einbeck, Am Hubestift, 230 mBus 201, Bus 254 | christlich |
| Friedhof Erzhausen | 5.760 m² | 8,9 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Erzhausen, Am Brinke, 280 mBus 276 | keine Angabe |
| Friedhof Opperhausen | 4.800 m² | 9,1 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Opperhausen, Mühlenkamp, 220 mBus 263, Bus 264 | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte Salzderhelden | 4.300 m² | 4,3 km | 1 Anlagen, nächste 360 m | Salzderhelden, Vogelbecker Straße, 410 mBus 230 | keine Angabe |
| Friedhof Holtensen | 3.950 m² | 5,1 km | 12 Anlagen, nächste 30 m | Holtensen, Schäfergarten, 170 mBus 250 | christlich |
| Friedhof Edemissen | 2.920 m² | 5 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Edemissen, Immenser Straße, 480 mBus 234 | keine Angabe |
| Friedhof Immensen | 2.640 m² | 4,4 km | keine erfasst | Immensen, Unter den Linden, 270 mBus 235 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Dörrigsen | 2.590 m² | 7,4 km | keine erfasst | Dörrigsen, Zur Ahlsburg, 460 mBus 234, Bus 236 | keine Angabe |
| Friedhof Bartshausen | 2.210 m² | 5,1 km | keine erfasst | Bartshausen, Kirche, 540 mBus 540 | christlich |
| Friedhof Rotenkirchen | 2.010 m² | 6,3 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Rotenkirchen, Rotdornstraße, 370 mBus 252 | christlich, lutherisch |
| Friedhof Haieshausen | 1.230 m² | 7,9 km | keine erfasst | Haieshausen, Friedhof, 170 mBus 263 | christlich |
| Jüdischer Friedhof | 860 m² | 600 m | 17 Anlagen, nächste 160 m | Einbeck, Neues Rathaus, 170 mBus 201, Bus 254 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Einbeck kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Salzdetfurth | 28,5 km | 1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre1.334,00 € gespart | 665,00 €Urnenreihengrab280,00 € gespart |
| Bovenden | 26 km | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr888,00 € gespart | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel300,00 € gespart |
| Northeim | 15,5 km | 1.925,00 €Reihengrabstätte für Leichen von Personen über 5 Jahre433,00 € gespart | 874,00 €Urnenwaldgrabstätte im Ruhewald Bürgerholz, Einzelruhestätte, 20 Jahre, Wertstufe 171,00 € gespart |
| Hildesheim | 37,6 km | 2.039,00 €Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und Himmelsthür319,00 € gespart | 911,00 €Urnenreihengrab ohne Rasenschnitt34,00 € gespart |
| Einbeck (hier) | - | 2.358,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 2,00 m mal 1,00 m | 945,00 €Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 m |
| Höxter | 35,7 km | 2.451,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.076,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Beverungen | 37,7 km | 2.822,50 €Anonyme Reihengrabstätte | 1.959,70 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Göttingen | 32,1 km | 3.324,00 €Erdreihengrabstelle für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr | 544,00 €Urnenreihengrabstelle ohne Kennzeichnung im Wiesengrab401,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 37,7 km | 1.334,00 €in Bad Salzdetfurth, 28,5 km entfernt | 401,00 €in Göttingen, 32,1 km entfernt |
Was ein Grab in Einbeck kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, Lesefassung mit eingearbeiteten Änderungen, Satzung vom 04.12.2013, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 03.12.2025, Gebührentarif in Kraft seit 01.01.2026, Datei am 08.01.2026 erzeugt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 1,20 m mal 0,60 mDas Kindergrab in der Ausführung mit eigener Gestaltung, 1,20 mal 0,60 Meter groß. Die Überlassung kostet nach Ziffer 1.1.1.1 des Gebührentarifs 843 Euro, die Sargbestattung nach Ziffer 4.1.1.1 weitere 432 Euro, zusammen also 1.275 Euro. Die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen 20 Jahre. Das Nutzungsrecht beginnt nach Paragraf 14 Absatz 1 mit der Bestattung, endet mit der Ruhezeit, und eine Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich; ebenso wenig lässt sich eine weitere Urne beisetzen. Herrichten und Pflege schuldet nach Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Überraschend ist der Preisabstand zur pflegefreien Ausführung nach Ziffer 1.1.1.2: Er beträgt nur 39 Euro, und zwar zugunsten der pflegefreien Variante. Bei den Erwachsenengräbern kostet die Pflege durch die Stadt dagegen 455 Euro Aufschlag. Wer die Grabstätte nicht binnen sechs Monaten nach der Bestattung herrichtet, verstößt gegen Paragraf 26 Absatz 3. | 843,00 € | 432,00 € | 1.275,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.1 und Ziffer 4.1.1.1, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 14 Absätze 1 und 2 Nummer 1 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 1,20 m mal 0,60 mDieselbe Grabgröße wie die gepflegte Ausführung, 1,20 mal 0,60 Meter, aber mit 804 Euro um 39 Euro günstiger; mit der Bestattungsgebühr von 432 Euro nach Ziffer 4.1.1.1 sind es 1.236 Euro. Dass die Stadt hier die Pflege trägt, steht wörtlich in Paragraf 14 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung: Gestaltung, Pflege und Instandhaltung dieser Grabstätten obliegen dem Kommunalen Bauhof. Derselbe Absatz zieht die Grenzen: keine namentliche Nennung an der Grabstelle, keine individuellen Bepflanzungen, keine Grabmale, keine Einfassungen und keine fundamentierten Grabausstattungen; Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Über die Lage der Grabstelle wird nach Satz 4 desselben Absatzes keine Auskunft erteilt, und nach Paragraf 12 Absatz 2 finden aus diesen Gräbern grundsätzlich keine Umbettungen statt. Wer diese Grabart wählt, verzichtet also auf mehr als die Pflege. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 zwanzig Jahre, verlängert werden kann sie nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht. | 804,00 € | 432,00 € | 1.236,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.2 und Ziffer 4.1.1.1, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 2 Satz 4 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Reihengrabstätte für Fehl- und Totgeburten ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 mDie kleinste und günstigste Bestattung im ganzen Tarif: 0,50 mal 0,50 Meter, 340 Euro Überlassung nach Ziffer 1.1.1.3 und 123 Euro Bestattung nach Ziffer 4.1.1.2, zusammen 463 Euro. Paragraf 3 Nummer 9 der Friedhofssatzung unterscheidet Totgeborene ab 500 Gramm, die bestattungspflichtig sind, von Fehlgeborenen darunter, die auf Wunsch bestattet werden können; für die Grabart macht das keinen Unterschied. Die Ruhezeit beträgt in beiden Fällen zwanzig Jahre, denn Paragraf 11 Absatz 1 nennt diese Frist sowohl für nicht bestattungspflichtige Fehl- und Totgeborene als auch für alle Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegen nach Paragraf 14 Absatz 3 dem Kommunalen Bauhof. Bemerkenswert ist, was Einbeck nicht tut: Eine Gebührenbefreiung für Sternenkinder, wie sie andere Städte kennen, sieht weder die Gebühren- noch die Friedhofssatzung vor. Auch hier wird die Lage der Grabstelle nicht mitgeteilt. | 340,00 € | 123,00 € | 463,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.3 und Ziffer 4.1.1.2, Paragraf 3 Nummer 9, Paragraf 11 Absatz 1 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 2,00 m mal 1,00 mDie günstigste gewöhnliche Erdbestattung in Einbeck, 1.679 Euro nach Ziffer 1.1.1.4 zuzüglich 679 Euro Bestattungsgebühr nach Ziffer 4.1.1.3, zusammen 2.358 Euro. Das Grab misst 2,00 mal 1,00 Meter und wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt; die Lage bestimmt der Kommunale Bauhof, ein Vorauserwerb ist nicht möglich, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ebenso wenig, und zusätzliche Urnen dürfen nicht beigesetzt werden. Die Ruhezeit für Leichen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 auf allen Friedhöfen 25 Jahre und bestimmt damit zugleich die Nutzungszeit. Herrichten und Instandhaltung schuldet nach Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person; pflegefrei ist dieses Grab also nicht. Ein Grabmal kostet nach Ziffer 7.1.1 zusätzlich 236 Euro Genehmigungsgebühr, in der die jährliche Standfestigkeitsprüfung nach Paragraf 23 Absatz 2 und die spätere Entfernung bereits enthalten sind. Zum 01.01.2026 stieg diese Ziffer von 1.518 auf 1.679 Euro, die zugehörige Bestattungsgebühr von 447 auf 679 Euro. | 1.679,00 € | 679,00 € | 2.358,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.4 und Ziffer 4.1.1.3, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 14 Absätze 1 und 2 Nummer 4 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 2,50 m mal 1,40 mDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Einbeck, 2.134 Euro nach Ziffer 1.1.1.5 und 679 Euro Bestattungsgebühr, zusammen 2.813 Euro. Es kostet damit 455 Euro mehr als das selbst zu pflegende Reihengrab, ist mit 2,50 mal 1,40 Metern aber auch um drei Viertel größer als dessen 2,00 mal 1,00 Meter. Dass die Stadt die Pflege trägt, sagt Paragraf 14 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung: Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegen dem Kommunalen Bauhof. Der Preis dafür ist Anonymität. Eine namentliche Nennung an der Grabstelle gibt es nicht, über die Lage wird nach Satz 4 keine Auskunft erteilt, Umbettungen finden nach Paragraf 12 Absatz 2 grundsätzlich nicht statt, und Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen sind untersagt. Ein Name lässt sich nur mittelbar anbringen: Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 9 erlaubt Namenstafeln von Grabarten ohne individuelle Gestaltung an den Denkmälern und Stelen der Ortschaftsfriedhöfe, und Ziffer 1.1.1.7 verlangt dafür 188 Euro. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.134,00 € | 679,00 € | 2.813,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.5 und Ziffer 4.1.1.3, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 12 Absatz 2 Satz 4 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 5 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr ohne individuelle Gestaltung und Pflege mit Gedenkplatte, 2,50 m mal 1,40 mDieselbe Fläche wie das pflegefreie Reihengrab nach Ziffer 1.1.1.5, aber 730 Euro teurer: 2.864 Euro Überlassung nach Ziffer 1.1.1.6 zuzüglich 679 Euro Bestattung, zusammen 3.543 Euro. Der Aufschlag erkauft die Gedenkplatte, die nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 6 der Friedhofssatzung ebenerdig in das Erdreich eingesetzt wird, einheitlich 40 Zentimeter breit und 30 Zentimeter tief ist und eine vertieft eingearbeitete Inschrift trägt. Gepflegt wird auch dieses Grab nach Paragraf 14 Absatz 3 vom Kommunalen Bauhof. Der entscheidende Unterschied zu allen anderen anonymen Grabarten steckt in Satz 4 desselben Absatzes: Die Auskunftssperre über die Lage der Grabstelle nennt die Nummern 2, 3, 5, 8 und 9, nicht aber die Nummer 6. Wer diese Grabart wählt, bekommt also ein auffindbares und beschriftetes Grab, das die Stadt pflegt. Nicht im Preis enthalten ist die Genehmigung der Platte: Ziffer 7.1.4 verlangt dafür 105 Euro einschließlich der späteren Entfernung. | 2.864,00 € | 679,00 € | 3.543,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1.6, Ziffer 7.1.4 und Ziffer 4.1.1.3 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 6 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Urnenreihengrabstätte, 0,75 m mal 0,50 mDas selbst zu pflegende Urnenreihengrab, 0,75 mal 0,50 Meter groß, 829 Euro nach Ziffer 1.1.2.1 zuzüglich 247 Euro Urnenbeisetzung nach Ziffer 4.1.2.1, zusammen 1.076 Euro. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen und im Ruhewald einheitlich 20 Jahre; das Nutzungsrecht endet mit ihr und lässt sich nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht verlängern. Herrichten und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 1 bei der nutzungsberechtigten Person. Auffällig ist die Preisordnung: Dieses Grab ist mit 1.076 Euro um 131 Euro teurer als die pflegefreie Ausführung nach Ziffer 1.1.2.2, die 945 Euro kostet. In Einbeck zahlt man bei den Urnengräbern also einen Aufschlag dafür, selbst pflegen zu dürfen, während es bei den Erdgräbern umgekehrt ist. Ein Grabmal kostet nach Ziffer 7.1.1 zusätzlich 236 Euro Genehmigungsgebühr, eine Grab- oder Gedenkplatte nach Ziffer 7.1.5 174 Euro. | 829,00 € | 247,00 € | 1.076,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2.1 und Ziffer 4.1.2.1, Paragraf 11 Absatz 2, Paragraf 14 Absätze 1 und 2 Nummer 7 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 mDas günstigste Grab in Einbeck überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie: 698 Euro nach Ziffer 1.1.2.2 zuzüglich 247 Euro Urnenbeisetzung, zusammen 945 Euro. Die Grabstelle misst 0,50 mal 0,50 Meter. Dass die Stadt hier die Pflege trägt, steht in Paragraf 14 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung, wonach Gestaltung, Pflege und Instandhaltung dieser Grabstätten dem Kommunalen Bauhof obliegen. Dafür bleibt das Grab vollständig anonym: keine namentliche Nennung an der Grabstelle, keine Auskunft über die Lage nach Satz 4, keine Umbettung nach Paragraf 12 Absatz 2, keine Bepflanzung und kein Grabmal. Wer den Namen lesbar machen will, zahlt entweder 188 Euro für eine Namenstafel an einer gespendeten Stele auf einem Ortschaftsfriedhof nach Ziffer 1.1.1.7 oder wählt gleich das Urnenreihengrab mit Stele auf dem Zentralfriedhof nach Ziffer 1.1.2.3 für 198 Euro mehr. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 zwanzig Jahre und ist nicht verlängerbar. | 698,00 € | 247,00 € | 945,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2.2 und Ziffer 4.1.2.1, Paragraf 11 Absatz 2, Paragraf 12 Absatz 2 Satz 4 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 8 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Urnenreihengrabstätte auf dem Zentralfriedhof Einbeck ohne individuelle Gestaltung und Pflege mit Stele und Namensschild, 0,50 m mal 0,50 mDie einzige Grabart des Tarifs, die an einen bestimmten Friedhof gebunden ist. Sie kostet 896 Euro nach Ziffer 1.1.2.3 zuzüglich 247 Euro Beisetzung, zusammen 1.143 Euro, und misst 0,50 mal 0,50 Meter. Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 9 der Friedhofssatzung sagt, dass Reihengrabfelder mit Namenstafel an einem Denkmal oder einer Stele auf dem Zentralfriedhof vorhanden sind und in den Ortschaften nur zugelassen werden, wenn die Beschaffung des Denkmals aus Spendenmitteln kostendeckend finanziert ist. Gepflegt wird nach Paragraf 14 Absatz 3 vom Kommunalen Bauhof. Ein gesondertes Entgelt für Stele und Namensschild nennt der Tarif nicht; dass beides in den 896 Euro steckt, stützt die Rechnung: Der Aufschlag gegenüber dem Grab ohne Stele beträgt 198 Euro, und für eine Namenstafel an einer gespendeten Stele verlangt Ziffer 1.1.1.7 auf den Ortschaftsfriedhöfen 188 Euro. Überraschend bleibt, dass der Name zwar auf der Stele steht, die Lage der Grabstelle nach Paragraf 14 Absatz 3 Satz 4 aber trotzdem nicht mitgeteilt wird. | 896,00 € | 247,00 € | 1.143,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2.3 und Ziffer 4.1.2.1, Paragraf 11 Absatz 2 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 9 und Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Wahlgrabstätte für Sargbestattung in Reihenanordnung, je Grabstelle, 2,50 m mal 1,25 mDas gewöhnliche Familiengrab, 2,50 mal 1,25 Meter je Grabstelle, 3.026 Euro nach Ziffer 1.2.1.1 zuzüglich 679 Euro Bestattungsgebühr, zusammen 3.705 Euro für die erste Beisetzung. Der Betrag gilt je Stelle, eine mehrstellige Grabstätte kostet ihn also mehrfach. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit für Leichen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 nur 25 Jahre; beide Fristen gehen also auseinander. Die Lage wird im Benehmen mit der nutzungsberechtigten Person bestimmt, und ein Nutzungsrecht kann zur Vorsorge auch ohne Sterbefall erworben werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 je angefangenes Jahr ein Dreißigstel, hier 100,87 Euro; dreißigmal gerechnet ergibt das wieder 3.026 Euro und beweist, dass der Erwerbsbetrag die volle Laufzeit deckt. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 15 Absatz 1 neben dem Sarg bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Gepflegt wird nach Paragraf 26 Absatz 1 von den Angehörigen. | 3.026,00 € | 679,00 € | 3.705,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2.1.1, Ziffer 2.1 und Ziffer 4.1.1.3, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 15 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Wahlgrabstätte für Sargbestattung in Einzellage, je Grabstelle, 3,00 m mal 1,50 mDas teuerste Grab im Tarif: 4.655 Euro je Grabstelle nach Ziffer 1.2.1.2 zuzüglich 679 Euro Bestattung, zusammen 5.334 Euro. Der Unterschied zur Reihenanordnung ist die freistehende Lage und die Größe, 3,00 mal 1,50 Meter statt 2,50 mal 1,25 Meter, also 4,5 statt 3,125 Quadratmeter. Für 44 Prozent mehr Fläche verlangt die Stadt 54 Prozent mehr Gebühr, nämlich 1.629 Euro Aufschlag. Nutzungszeit und Verlängerung folgen denselben Regeln wie bei der Reihenanordnung: 30 Jahre nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung, Ruhezeit 25 Jahre nach Paragraf 11 Absatz 1, Verlängerung nach Ziffer 2.1 zu einem Dreißigstel je angefangenes Jahr, hier 155,17 Euro. Auch hier sind neben dem Sarg bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 1 bei der nutzungsberechtigten Person. Ein Grabmal auf einer einstelligen Wahlgrabstätte kostet nach Ziffer 7.1.2 zusätzlich 249 Euro Genehmigungsgebühr, auf einer mehrstelligen nach Ziffer 7.1.3 sogar 433 Euro. | 4.655,00 € | 679,00 € | 5.334,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2.1.2, Ziffer 2.1 und Ziffer 4.1.1.3, Paragraf 11 Absatz 1, Paragraf 15 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen in Reihenanordnung, 1,00 m mal 0,50 mEine Grabstätte von 1,00 mal 0,50 Metern, in der nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. Die 1.608 Euro nach Ziffer 1.2.2.1 gelten für die gesamte Grabstätte, nicht je Urne; einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht. Die Beisetzungsgebühr von 247 Euro nach Ziffer 4.1.2.1 fällt dagegen für jede Urne einzeln an, ein Paar zahlt also 1.608 plus zweimal 247 Euro. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 2 dreißig Jahre und ist auf Antrag verlängerbar, mindestens jedoch für ein Jahr; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 nur zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 ein Dreißigstel je angefangenes Jahr, hier genau 53,60 Euro; die Rechnung geht auf den Cent auf und belegt, dass die 1.608 Euro keine Jahresgebühr sind. Anlage und Pflege schuldet nach Paragraf 26 Absatz 1 die nutzungsberechtigte Person. | 1.608,00 € | 247,00 € | 1.855,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2.2.1, Ziffer 2.1 und Ziffer 4.1.2.1, Paragraf 11 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Wahlgrabstätte für bis zu vier Urnen in Reihenanordnung, 1,00 m mal 1,00 mDie größere Urnenwahlgrabstätte, 1,00 mal 1,00 Meter, mit Platz für bis zu vier Urnen nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Sie kostet 1.750 Euro nach Ziffer 1.2.2.2 für die gesamte Grabstätte und damit nur 142 Euro mehr als die Variante für zwei Urnen, obwohl sie doppelt so groß ist und doppelt so viele Plätze bietet. Wer vier Aschen unterbringen will, fährt hier also deutlich günstiger als mit zwei Grabstätten. Die Beisetzungsgebühr von 247 Euro nach Ziffer 4.1.2.1 fällt für jede Urne einzeln an, vier Beisetzungen kosten also 988 Euro zusätzlich. Das Nutzungsrecht beträgt nach Paragraf 15 Absatz 2 dreißig Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 ein Dreißigstel je angefangenes Jahr, hier 58,33 Euro. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 1 bei den Angehörigen, pflegefrei ist die Grabstätte also nicht. | 1.750,00 € | 247,00 € | 1.997,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2.2.2, Ziffer 2.1 und Ziffer 4.1.2.1, Paragraf 11 Absatz 2, Paragraf 15 Absätze 1 und 2 sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
| Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald Einbeck, je Stelle, 4,19 QuadratmeterDie Baumbestattung im Ruhewald am Hubeweg nördlich der Stadt, je Stelle 4,19 Quadratmeter groß. Sie kostet 1.804 Euro nach Ziffer 1.2.2.3 zuzüglich 463 Euro Beisetzung nach Ziffer 4.1.2.2, zusammen 2.267 Euro; die Beisetzung ist damit fast doppelt so teuer wie die 247 Euro auf den übrigen Friedhöfen. In einer Stelle wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur eine einzige Urne beigesetzt. Nach Darstellung der Stadt gruppieren sich bis zu zwölf Stellen kreisförmig um einen Baum; man kann eine Einzelstelle an einem Gemeinschaftsbaum erwerben oder als Familien- oder Freundschaftsbaum alle zwölf Stellen, was 21.648 Euro entspricht. Die Pflegefreiheit ist doppelt belegt: Paragraf 16 Absatz 3 untersagt jegliche Form der Grabpflege durch die Angehörigen samt Grabmalen, Kränzen, Kerzen und Anpflanzungen, Absatz 4 lässt Pflegemaßnahmen und Ersatzpflanzungen allein durch den Kommunalen Bauhof ausführen. Das Nutzungsrecht läuft dreißig Jahre und ist um bis zu dreißig Jahre verlängerbar, je angefangenes Jahr für 60,13 Euro. Ein Namensschild kostet nach Ziffer 1.2.2.3 auf Antrag 51 Euro. | 1.804,00 € | 463,00 € | 2.267,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2.2.3, Ziffer 2.1 und Ziffer 4.1.2.2, Paragraf 1 Absatz 2, Paragraf 11 Absatz 2 sowie Paragraf 16 Absätze 1 bis 4 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022 |
Häufige Fragen zu Einbeck
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Einbeck?
- In Einbeck sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 32 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 15,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Einbeck?
- Zentralfriedhof ist mit 11 ha der größte Friedhof in Einbeck. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Einbeck?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Einbeck gelten 25 Jahre für Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, auf allen 43 städtischen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 20 Jahre für Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, auf allen 43 städtischen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 20 Jahre für Erdbestattung nicht bestattungspflichtiger Fehl- und Totgeborener, auf allen 43 städtischen Friedhöfen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 20 Jahre für Beisetzung einer Asche, auf allen 43 städtischen Friedhöfen und im Ruhewald Einbeck nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Sarg oder Urne, auf Antrag verlängerbar nach Paragraf 15 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte im Ruhewald Einbeck, um bis zu 30 Jahre verlängerbar nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 16.03.2022, dazu 30 Jahre für Beisetzung in einem bestehenden Familiengrab auf dem Münster-Friedhof und dem Neustädter Friedhof, beide seit 1908 geschlossen nach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofsordnung für den Münster- und den Neustädter Friedhof vom 23.10.1974.
- Was kostet ein Grab in Einbeck?
- Ein Grab in Einbeck kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 m mit 945,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, Lesefassung mit eingearbeiteten Änderungen, Satzung vom 04.12.2013, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 03.12.2025, Gebührentarif in Kraft seit 01.01.2026, Datei am 08.01.2026 erzeugt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Einbeck zuständig?
- Für die Friedhöfe in Einbeck ist Stadt Einbeck, Eigenbetrieb Kommunaler Bauhof, Friedhofsverwaltung zuständig, Allensteiner Straße 3, 37574 Einbeck, Telefon 05561 916-611. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Einbeck, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) mit Gebührentarif, Lesefassung mit eingearbeiteten Änderungen Satzung vom 04.12.2013, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 03.12.2025, Gebührentarif in Kraft seit 01.01.2026, Datei am 08.01.2026 erzeugt
- 6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe, mit dem vollständigen Gebührentarif vom 03.12.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Einbeck in seiner Sitzung am 03.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt den Gebührentarif des 5. Nachtrages
- Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nr. 66 vom 10. Dezember 2025, Seiten 48 bis 52, mit dem 6. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Einbeck Verkündung vom 10.12.2025, zeichengleich mit der Lesefassung der Stadt
- Friedhofssatzung der Stadt Einbeck, mit dem Geltungsbereich in Paragraf 1, den Ruhezeiten in Paragraf 11, den Grabarten in den Paragrafen 13 bis 16 und den Pflegeregeln in Paragraf 14 Absatz 3, Paragraf 16 Absätze 3 und 4 sowie Paragraf 26 Absatz 1 vom 16.03.2022, verkündet im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 29 vom 23.03.2022 auf den Seiten 6 bis 28, in Kraft seit 24.03.2022
- Satzung für den Münster- und den Neustädter Friedhof in der Stadt Einbeck (Friedhofsordnung), geltendes Ortsrecht neben der Friedhofssatzung vom 23.10.1974, beschlossen vom Rat der Stadt Einbeck am 23.10.1974, im Ortsrecht der Stadt unter Friedhof mit Stand 30.11.2021 geführt
- 5. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Einbeck mit dem abgelösten Gebührentarif, nur zum Betragsvergleich herangezogen vom 07.12.2022, verkündet im Amtsblatt des Landkreises Northeim Nr. 90 vom 14.12.2022, galt vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
- Seite Ruhewald Einbeck der Stadt Einbeck, mit der Ausgestaltung der Baumbestattung, den Belegungsbäumen und den geltenden Gebühren Stand 07.09.2026, Gebühren nach dem Gebührentarif ab 01.01.2026
- Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nr. 48 vom 22. Juli 2026, Seiten 19 bis 22, mit der Friedhofsgebührenordnung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Dassensen-Wellersen für den Friedhof in 37574 Einbeck, Ortsteil Dassensen beschlossen vom Kirchenvorstand am 23.06.2026, Beleg für einen kirchlichen Friedhof im Stadtgebiet
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.