Höxter · Nordrhein-Westfalen · AGS 05762020
Friedhofsgebühren in Höxter, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Höxter mit Gebührentarif, vom 16.12.2005 in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 21.07.2025, beschlossen vom Rat am 09.07.2025, in Kraft am Tage nach der Bekanntmachung, im Ortsrecht mit Stand 22.07.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Höxter und nicht für einzelne. Träger ist Kreisstadt Höxter, Friedhofsverwaltung.
- 1.076,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.186,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Urnenreihengrabstätte, mit Beisetzung
Zweistellige Wahlgrabstätte, auch als Tiefengrab, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Höxter kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Höxter
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, die auch Tot- und Fehlgeburten aufnehmen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht möglich. | 1.446,00 € | 378,00 € | 1.824,00 € | 25 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.1.0 und Tarifstelle 1.1.0 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Höxter. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, und die beträgt für Erdbestattungen nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten, jede Grabstätte ist nach Paragraf 25 Absatz 1 mit einer Einfassung aus Naturstein zu versehen. | 1.928,00 € | 523,00 € | 2.451,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.1.1 und Tarifstelle 1.1.1 |
| Reihengrabstätte für anonyme ErdbestattungenParagraf 18 der Friedhofssatzung sagt, die für anonyme Grabstätten vorgesehenen Flächen würden als Rasenflächen angelegt und unterhalten und die Lage der Grabstätten nicht bekannt gegeben. Paragraf 24 Absatz 3 fügt hinzu, die Gestaltungsvorschriften gälten für anonyme Grabfelder nicht, ihre Gestaltung obliege der Friedhofsverwaltung. Paragraf 4 der Gebührensatzung zählt die anonymen Bestattungen ausdrücklich zu den Gemeinschaftsanlagen, deren Grabpflege in der Nutzungsgebühr enthalten ist. | 2.313,00 € | 523,00 € | 2.836,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.1.3 und Tarifstelle 1.1.1 |
| Reihengrabstätte in einer ErdgemeinschaftsanlageParagraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Gestaltung der Gemeinschaftsanlage werde von der Friedhofsverwaltung vorgenommen, die auch die besonderen Merkmale der Anlage einschließlich der Pflege übernehme und die Pflege ausführe. Paragraf 4 der Gebührensatzung nennt die Erdgemeinschaftsanlagen ebenfalls unter den Anlagen, deren Grabpflege in der Nutzungsgebühr steckt. In der Nutzungsgebühr sind zu den 2.892 Euro der Tarifstelle 2.1.2 die 249 Euro der Tarifstelle 4.8 für die Namenstafel gerechnet, weil Paragraf 19 Absatz 4 sagt, die Namen würden auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung aufgebracht. Erdgemeinschaftsanlagen gibt es nach Angabe der Stadt auf dem Friedhof Am Wall sowie in Albaxen, Godelheim und Stahle. | 3.141,00 € | 523,00 € | 3.664,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.1.2, Tarifstelle 4.8 und Tarifstelle 1.1.1 |
| Grabstätte in einem GrabkammersystemParagraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung erlaubt, Reihen-, Wahl-, anonyme, Ehren- und Gemeinschaftsgrabstätten für Erdbestattungen auch in einem Grabkammersystem einzurichten; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Ruhezeit für Erdbestattungen in einem Grabkammersystem beträgt nach Paragraf 12 Absatz 3 fünfzehn Jahre. Eine Beisetzungsgebühr steht hier nicht, weil der Tarif sie unter Tarifstelle 1.4.0 nach tatsächlichem Aufwand abrechnet. | 1.735,00 € | - | 1.735,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.2.0 |
| Zweistellige Wahlgrabstätte in einem GrabkammersystemDer Tarif nennt zwei Zeilen: 1.542 Euro für mindestens fünfzehn Jahre und 102 Euro je Jahr. Nach Paragraf 5 Absatz 2 der Gebührensatzung wird die Grabnutzungsgebühr bei Wahlgrabstätten jahresbezogen festgesetzt, mindestens jedoch für die Anzahl von Jahren, die für die gewählte Grabart als Ruhezeit vorgeschrieben ist; für das Grabkammersystem sind das nach Paragraf 12 Absatz 3 fünfzehn Jahre. Eine Beisetzungsgebühr steht hier nicht, weil der Tarif sie unter Tarifstelle 1.4.0 nach tatsächlichem Aufwand abrechnet. | 1.542,00 € | - | 1.542,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.2.1 und Tarifstelle 2.2.2 |
| Einstellige Wahlgrabstätte, auch als TiefengrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfzehn, dreißig oder vierzig Jahre verliehen, wobei fünfzehn Jahre nur beim Grabkammersystem und bei Urnenbestattungen in Betracht kommen. Der Tarif nennt für die einstellige Wahlgrabstätte 3.084 Euro für mindestens dreißig Jahre und 102 Euro je weiterem Jahr. In einer einstelligen Erdwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 6 zusätzlich zwei Aschen beigesetzt werden. Für eine Tiefenbestattung steigt die Beisetzungsgebühr nach Tarifstelle 1.3.1 auf 815 Euro. | 3.084,00 € | 523,00 € | 3.607,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.5.0 und Tarifstelle 1.1.1 |
| Zweistellige Wahlgrabstätte, auch als TiefengrabDer Tarif nennt 3.663 Euro für mindestens dreißig Jahre und 122 Euro je weiterem Jahr; jede weitere Grabstelle kostet nach Tarifstelle 2.5.4 ebenfalls 122 Euro je Jahr. Die Nutzungsgebühr ist nach Paragraf 5 Absatz 2 der Gebührensatzung ausnahmslos immer für die gesamte Grabstätte zu erheben, die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. | 3.663,00 € | 523,00 € | 4.186,00 € | 30 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.5.2 und Tarifstelle 1.1.1 |
8 Grabarten für die Urne in Höxter
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Höxter überhaupt. Die Ruhezeit bei Aschen beträgt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung fünfzehn Jahre, und für diese Dauer wird die Grabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 zugeteilt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten. | 771,00 € | 305,00 € | 1.076,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.3.0 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Urnenreihengrabstätte für anonyme BestattungenWie bei der anonymen Erdbestattung stützt sich die Pflegefreiheit auf Paragraf 18 der Friedhofssatzung, wonach die Flächen als Rasenflächen angelegt und unterhalten werden und die Lage nicht bekannt gegeben wird, sowie auf Paragraf 24 Absatz 3, der die Gestaltung der Friedhofsverwaltung zuweist. Paragraf 4 der Gebührensatzung zählt die anonymen Bestattungen zu den Anlagen, deren Grabpflege die Nutzungsgebühr abdeckt. Der Tarif nennt die Nutzungszeit ausdrücklich mit fünfzehn Jahren. | 1.060,00 € | 305,00 € | 1.365,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.4.1 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Urnengrabstätte in einer UrnengemeinschaftsanlageParagraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlage der Friedhofsverwaltung zu, Paragraf 4 der Gebührensatzung rechnet die Grabpflege in Urnengemeinschaftsanlagen ausdrücklich in die Nutzungsgebühr. Zu den 1.156 Euro der Tarifstelle 2.4.0 sind die 249 Euro der Tarifstelle 4.8 für die Namenstafel gerechnet, weil Paragraf 19 Absatz 4 sie auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung anbringen lässt. Urnengemeinschaftsanlagen gibt es nach Angabe der Stadt auf allen Friedhöfen außer dem Westfriedhof. | 1.405,00 € | 305,00 € | 1.710,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.4.0, Tarifstelle 4.8 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Urnengrabstätte in einer UrnenbeetanlageDie Urnenbeetanlage ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung eine Wahlgrabstätte; der Tarif nennt 1.638 Euro für mindestens fünfzehn Jahre und 109 Euro je weiterem Jahr. Paragraf 19 Absatz 1 weist Gestaltung und Pflege der Friedhofsverwaltung zu, Paragraf 4 der Gebührensatzung nennt die Urnenbeetanlagen unter den Anlagen mit enthaltener Grabpflege. Zu den 1.638 Euro sind die 90 Euro der Tarifstelle 4.12 für Material und Einbau des Namensteins gerechnet; dessen Gravur rechnet Tarifstelle 4.13 nach tatsächlichem Aufwand ab, nachrichtlich mit 13,70 Euro je Zeichen, und kommt in unserem Betrag deshalb nicht vor. | 1.728,00 € | 305,00 € | 2.033,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.4.2, Tarifstelle 4.12 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Zweistellige UrnenwahlgrabstätteDer Tarif nennt 1.060 Euro für mindestens fünfzehn Jahre und 70 Euro je weiterem Jahr. In einem Urnenwahlgrab dürfen nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten. | 1.060,00 € | 305,00 € | 1.365,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.3.1 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Bis zu fünfstellige UrnenwahlgrabstätteDer Tarif nennt 1.494 Euro für mindestens fünfzehn Jahre und 99 Euro je weiterem Jahr. Bei mehrstelligen Urnenwahlgräbern ist nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Bestattung von bis zu fünf Urnen möglich. | 1.494,00 € | 305,00 € | 1.799,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.3.3 und Tarifstelle 1.2.0 |
| Urnenkammer im KolumbariumParagraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung erklärt Paragraf 20 Absatz 1 für die Gestaltung und Pflege der Flächen für entsprechend anwendbar, und dieser weist beides der Friedhofsverwaltung zu; Paragraf 4 der Gebührensatzung nennt die Grabstätten in Kolumbarien ausdrücklich unter den Anlagen mit enthaltener Grabpflege. Zu den 1.638 Euro der Tarifstelle 2.6.0 sind die 353 Euro der Tarifstelle 4.9 für die Kammerverblendplatte einschließlich Beschriftung gerechnet, weil Paragraf 21 Absatz 2 dafür auf Paragraf 19 Absatz 4 verweist und die Platte die Kammer verschließt. Der Tarif nennt 109 Euro je weiterem Jahr. Je Kammer dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden; nach Ablauf der Ruhezeit werden sie nach Absatz 3 von der Friedhofsverwaltung anonym endbeigesetzt. | 1.991,00 € | 232,00 € | 2.223,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.6.0, Tarifstelle 4.9 und Tarifstelle 1.7.0 |
| Urnenplatz als BaumgrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Höxter. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Gestaltung der Anlage werde von der Friedhofsverwaltung vorgenommen, die auch die besonderen Merkmale einschließlich der Pflege übernehme und die Pflege ausführe; Paragraf 4 der Gebührensatzung nennt die Baumgrabstätten unter den Anlagen mit enthaltener Grabpflege. Zu den 1.060 Euro der Tarifstelle 2.7.0 sind die 263 Euro der Tarifstelle 4.11 für den Namenstein gerechnet, weil Paragraf 20 Absatz 2 auf Paragraf 19 Absatz 4 verweist. Der Tarif nennt 71 Euro je weiterem Jahr. Die Bestattung erfolgt nach Absatz 3 ausschließlich in verrottbaren Urnen. | 1.323,00 € | 305,00 € | 1.628,00 € | 15 J. | Gebührentarif Tarifstelle 2.7.0, Tarifstelle 4.11 und Tarifstelle 1.2.0 |
39 weitere Gebühren in der Satzung von Höxter
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzungsgebühr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 378,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 1.1.0 |
| Beisetzungsgebühr ab dem 6. Lebensjahr | 523,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 1.1.1 |
| Beisetzungsgebühr für Urnen einschließlich Baumbestattungen | 305,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 1.2.0 |
| Beisetzungsgebühr ab dem 6. Lebensjahr für ein Tiefengrab | 815,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 1.3.1 |
| Beisetzungsgebühr für Urnen im Kolumbarium | 232,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 1.7.0 |
| Tiefenbestattung für Urnen bei Erdgräbern | Gebührentarif Tarifstelle 1.2.1 | |
| Beisetzungsgebühr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für ein Tiefengrab | Gebührentarif Tarifstelle 1.3.0 | |
| Beisetzungsgebühr in einer Grabkammer | Gebührentarif Tarifstelle 1.4.0 | |
| Beisetzungsgebühr in ausgemauerten Gruften | Gebührentarif Tarifstelle 1.5.0 | |
| Beisetzungsgebühr für Urnen in ausgemauerten Gruften | Gebührentarif Tarifstelle 1.6.0 | |
| Benutzung der Friedhofskapelle für die Trauerfeier, je Trauerfall | 432,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 3.1.0 |
| Benutzung des Vorplatzes der Kapelle zur Trauerfeier, je Trauerfall | 208,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 3.1.1 |
| Benutzung einer Einzelkammer der Leichenhalle einschließlich Kühlzellen, je Trauerfall | 160,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 3.1.2 |
| Zustimmung zur Errichtung von Grabmalen und baulichen Anlagen und deren Überprüfung | 48,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.1 |
| Umschreibung bestehender Nutzungsrechte | 24,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.2 |
| Genehmigung einer Umbettung | 24,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.3 |
| Ausstellung einer Ersatzurkunde für das Nutzungsrecht | 24,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.4 |
| Genehmigung der vorzeitigen Rückgabe oder Einebnung einer Grabstätte | 24,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.5 |
| Pflege einer vorzeitig zurückgegebenen Grabstätte bei Erdbestattungen oder Grabkammern, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit einschließlich fünfzig Prozent Bewirtschaftungserschwernis | 206,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.6 |
| Pflege einer vorzeitig zurückgegebenen Grabstätte bei Urnenbestattungen, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit einschließlich fünfzig Prozent Bewirtschaftungserschwernis | 149,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.7 |
| Namenstafel in einer Urnen- oder Erdgemeinschaftsanlage einschließlich Material, Namensgravur und Installation | 249,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.8 |
| Kammerverblendplatte im Kolumbarium einschließlich Beschriftung | 353,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.9 |
| Ergänzung eines weiteren Namens auf der Kammerverblendplatte des Kolumbariums | 200,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.10 |
| Namenstein für Baumbestattungen einschließlich Material, Namensgravur und Installation | 263,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.11 |
| Namenstein für Urnenbeetbestattungen, Material und Installation | 90,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 4.12 |
| Gravur des Namensteins für Urnenbeetbestattungen, je Buchstabe, Zahl oder Zeichen | nach tatsächlichem Aufwand, nachrichtlich zurzeit 13,70 Euro je Zeichen | Gebührentarif Tarifstelle 4.13 |
| Exhumierung von Leichen | nach tatsächlichem Aufwand | Gebührentarif Tarifstelle 4.14 |
| Exhumierung von Urnen | nach tatsächlichem Aufwand | Gebührentarif Tarifstelle 4.15 |
| Wiederbeisetzung von Leichen | nach tatsächlichem Aufwand | Gebührentarif Tarifstelle 4.16 |
| Wiederbeisetzung von Urnen | nach tatsächlichem Aufwand | Gebührentarif Tarifstelle 4.17 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer einstelligen Wahlgrabstätte, je Jahr | 102,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.5.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Wahlgrabstätte, je Jahr | 122,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.5.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, je weiterer Grabstelle und Jahr | 122,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.5.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Jahr | 70,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer bis zu fünfstelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 99,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenbeetanlage, je Jahr | 109,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.4.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenkammer im Kolumbarium, je Jahr | 109,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.6.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Urnenplatz als Baumgrabstätte, je Jahr | 71,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.7.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer zweistelligen Wahlgrabstätte im Grabkammersystem, je Jahr | 102,00 € | Gebührentarif Tarifstelle 2.2.2 |
Was ein Grab in Höxter über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.324,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Höxter, über 25 Jahre, das sind 332,96 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Tarifstelle 2.1.0 und Tarifstelle 1.1.0 | 1.446,00 € |
| BestattungGebührentarif Tarifstelle 1.1.0 | 378,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.824,00 € |
Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet dafür eigene Reihengrabfelder ein, die auch Tot- und Fehlgeburten aufnehmen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 1 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Höxter mit Gebührentarif, vom 16.12.2005 in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 21.07.2025, beschlossen vom Rat am 09.07.2025, in Kraft am Tage nach der Bekanntmachung, im Ortsrecht mit Stand 22.07.2025. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Höxter offenlässt
- Die Stadt verwaltet nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung sechzehn Friedhöfe, darunter den Friedhof Am Wall und den Westfriedhof Lütmarsen in der Kernstadt sowie je einen in Albaxen, Bödexen, Bosseborn, Brenkhausen, Bruchhausen, Fürstenau, Godelheim, Lütmarsen, Ottbergen, Ovenhausen und Stahle. Der Gebührentarif gilt für alle gleich. Nicht jede Grabart gibt es überall: Urnengemeinschaftsanlagen bestehen nach Angabe der Stadt auf allen Friedhöfen außer dem Westfriedhof, Erdgemeinschaftsanlagen nur auf dem Friedhof Am Wall sowie in Albaxen, Godelheim und Stahle, das Kolumbarium und die Baumbestattung nur auf dem Westfriedhof in Lütmarsen.
- Die Nutzungsgebühr für Wahlgrabstätten wird nach Paragraf 5 Absatz 2 der Gebührensatzung jahresbezogen festgesetzt, mindestens jedoch für die Anzahl von Jahren, die für die gewählte Grabart als Ruhezeit vorgeschrieben ist. Der Tarif nennt deshalb zu jeder Wahlgrabart zwei Zeilen, einen Mindestbetrag und einen Jahressatz. Wir führen jeweils den Mindestbetrag, weil das der Preis bei einem Sterbefall ist; die Jahressätze stehen vollständig unter den weiteren Gebühren.
- Bei drei Grabarten haben wir eine Position aus Abschnitt IV in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil sie nicht abwählbar ist: die Namenstafel der Gemeinschaftsanlagen mit 249 Euro, den Namenstein der Baumbestattung mit 263 Euro und die Kammerverblendplatte des Kolumbariums mit 353 Euro. Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Namen der Verstorbenen würden auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung aufgebracht, und Paragraf 20 Absatz 2 sowie Paragraf 21 Absatz 2 erklären ihn für Baumgrab und Kolumbarium für entsprechend anwendbar. Die Dienstleistungsseite der Stadt bestätigt es im Fließtext: Die Namenstafeln würden nach der Bestattungsanmeldung im Auftrag der Friedhofsverwaltung bestellt und angebracht.
- Bei der Urnenbeetanlage ist der Betrag unvollständig. Tarifstelle 4.12 nennt für den Namenstein 90 Euro für Material und Installation, die Gravur rechnet Tarifstelle 4.13 dagegen nach tatsächlichem Aufwand ab und nennt nachrichtlich 13,70 Euro je Buchstabe, Zahl oder Zeichen. Ein Name mit fünfzehn Zeichen käme damit auf gut 200 Euro zusätzlich. Weil der Tarif keinen festen Betrag nennt, steckt die Gravur nicht in unserer Nutzungsgebühr.
- Bei den beiden Grabarten im Grabkammersystem fehlt die Beisetzungsgebühr. Tarifstelle 1.4.0 rechnet die Beisetzung in einer Grabkammer nach tatsächlichem Aufwand ab. Dasselbe gilt für die Tiefenbestattung von Urnen bei Erdgräbern nach Tarifstelle 1.2.1, für das Tiefengrab von Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Tarifstelle 1.3.0 und für Beisetzungen in ausgemauerten Gruften nach den Tarifstellen 1.5.0 und 1.6.0.
- Reihen- und Wahlgrabstätten sind nicht pflegefrei. Die Dienstleistungsseite der Stadt sagt es im Wortlaut: Reihen- und Wahlgrabstätten seien vom jeweiligen Nutzungsberechtigten dauerhaft zu pflegen, und jede Grabstätte sei nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung mit einer Einfassung aus Naturstein zu versehen. Paragraf 4 der Gebührensatzung sagt es von der anderen Seite: Die Nutzungsgebühr decke die Unterhaltung und Pflege der Friedhofsanlagen, ausdrücklich nicht der Grabstätten, und nur bei den namentlich genannten Gemeinschaftsanlagen auch die Grabpflege.
- Nach einer jüngeren Fassung wurde im Bekanntmachungsarchiv der Stadt nachgesehen, das sich jahrgangsweise abrufen lässt. Der Jahrgang 2025 führt die V. Änderungssatzung vom 21.07.2025 zur Gebührensatzung und die VIII. Änderungssatzung vom 31.01.2025 zur Friedhofssatzung. Im Jahrgang 2026 steht zum Friedhofswesen nur die Ankündigung der Grabmalstandfestigkeitsprüfung vom 24.03.2026 und keine Gebührenänderung. Das Ortsrecht führt unter den Gebührensatzungen genau ein Friedhofsdokument, und die Dienstleistungsseite der Friedhofsverwaltung verlinkt dieselbe Datei.
- Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind die Benutzung der Friedhofskapelle für die Trauerfeier nach Tarifstelle 3.1.0 mit 432 Euro, der Vorplatz der Kapelle nach 3.1.1 mit 208 Euro, die Einzelkammer der Leichenhalle nach 3.1.2 mit 160 Euro und die Zustimmung zur Errichtung eines Grabmals nach Tarifstelle 4.1 mit 48 Euro.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr auf jedes Grab kennt der Tarif nicht; die Unterhaltung der Friedhofsanlagen steckt nach Paragraf 4 der Gebührensatzung bereits in der Grabnutzungsgebühr. Eine Abräumgebühr am Ende der Ruhezeit erhebt der Tarif ebenfalls nicht, denn die Auflösung der Grabstätte obliegt nach Angabe der Stadt dem Nutzungsberechtigten. Wer vorzeitig einebnen lässt, zahlt nach den Tarifstellen 4.6 und 4.7 eine Pflegegebühr von 206 beziehungsweise 149 Euro je Jahr der verbleibenden Ruhezeit.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 23 der Friedhofssatzung und das Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 22 auf dem Friedhof Am Wall führen wir nicht als Grabart. Für beide nennt der Gebührentarif keinen eigenen Betrag; das Grabfeld nach Paragraf 22 wird vom Träger der Einrichtung belegt, in der die Geburt oder der Schwangerschaftsabbruch erfolgt ist.
Friedhöfe in Höxter und die Gebühren von 253 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in HöxterLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wedemark20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Höxter mit Gebührentarif vom 16.12.2005 in der Fassung der V. Änderungssatzung vom 21.07.2025, beschlossen vom Rat am 09.07.2025, in Kraft am Tage nach der Bekanntmachung, im Ortsrecht mit Stand 22.07.2025
- Friedhofssatzung für die Kreisstadt Höxter, durchgeschriebene Fassung vom 16.12.2005 in der Fassung der VIII. Änderungssatzung vom 31.01.2025
- Stadt Höxter, Dienstleistungsseite Friedhofsverwaltung, mit den Grabarten, der Pflegezuständigkeit und den Anschriften der Friedhöfe Stand der Abfrage am 05.09.2026, nennt für Gemeinschafts-, Baum- und Kolumbariumsgräber ausdrücklich die Stadt als Trägerin der Pflege
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.