Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03241016
Alle 13 Friedhöfe in Sehnde
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05138 707-269
- Stadt Sehnde, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 203
- 2.580,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 960,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
31319 Sehnde
Sargreihengrab
Urnenreihengrab anonym, Friedhof bekannt
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Sehnde nehmen zusammen 12,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Ilten ist der größte mit 4,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.730 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,3 km entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 12 von 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 6 von 13 haben eine erfasste Parkanlage. 3 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 6 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Sehnde rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Sehnde, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 203
Nordstraße 2131319 Sehnde
05138 707-269
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 UhrDienstag 9 bis 12 UhrMittwoch 9 bis 12 UhrDonnerstag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 UhrFreitag 9 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Sehnde, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Ilten | 4,5 ha | 4,4 km | 3 Anlagen, nächste 110 m | Ilten / Mühlenfeld, 280 mBus 371, Bus 800 | keine Angabe |
| Friedhof Sehnde | 3,4 ha | 1,3 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Sehnde, 870 mZug S3 | keine Angabe |
| kirchlicher Friedhof | 8.190 m² | 5,5 km | keine erfasst | Haimar/Schladweg, 250 mBus 800 | christlich |
| Friedhof Wehmingen | 5.470 m² | 2,6 km | keine erfasst | Wehmingen, 540 mBus 330, Bus 390 | christlich |
| Friedhof Evern | 5.040 m² | 4,1 km | keine erfasst | Evern, 380 mBus 800 | keine Angabe |
| Friedhof Dolgen | 4.830 m² | 6,1 km | keine erfasst | Dolgen, 420 mBus 800 | keine Angabe |
| Friedhof Wassel | 4.730 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Bolzum | 4.510 m² | 2,4 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Bolzum/Am Mühlenberg, 330 mBus 330 | keine Angabe |
| Friedhof Haimar | 3.750 m² | 5,3 km | keine erfasst | Haimar/Schladweg, 440 mBus 800 | keine Angabe |
| Friedhof Gretenberg | 2.600 m² | 2 km | keine erfasst | Gretenberg / Friedhof, 140 mBus 372 | christlich |
| Katholischer Friedhof BolzumDenkmal | 2.150 m² | 2,5 km | 3 Anlagen, nächste 130 m | Bolzum/Am Mühlenberg, 360 mBus 330 | christlich, katholisch |
| Kirchhof St. NicolaiDenkmal | 2.130 m² | 2,5 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Bolzum/Am Mühlenberg, 160 mBus 330 | christlich, lutherisch |
| Jüdischer Friedhof BolzumDenkmal | 1.020 m² | 1,8 km | keine erfasst | Bolzum / Boltessemstraße, 700 mBus 330, Bus 390 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Sehnde kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bad Salzdetfurth | 28,5 km | 1.024,00 €Reihengrab für Verstorbene über 7 Jahre | 665,00 €Urnenreihengrab |
| Wedemark | 32,2 km | 1.160,00 €Reihengrab für Erdbestattung für Personen über 5 Jahre | 720,00 €Urnenwahlgrab mit vier Stellen, je Stelle |
| Ronnenberg | 21,2 km | 1.280,00 €Reihengrab für Personen über fünf Jahre | 820,00 €Urnenreihengrabstelle |
| Pattensen | 15 km | 1.686,00 €Erdreihengrab | 1.035,00 €Urnenreihengrab |
| Laatzen | 10,2 km | 1.941,00 €Anonymes Rasenreihengrab | 725,00 €Anonymes Urnengrab |
| Springe | 30 km | 1.943,00 €Erdreihengrab | 835,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Barsinghausen | 34,2 km | 2.009,19 €Reihengrab für Erwachsene | 858,33 €Urnenreihengrab |
| Hannover | 16,8 km | 2.034,00 €Erdreihengrab, von den Angehörigen zu pflegen | 1.140,00 €Urnengemeinschaftsanlage, anonym |
| Am meisten zu sparen | bis 34,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Sehnde kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde, im Ortsrecht der Stadt im Ordner Friedhöfe unter der Beschriftung Gebührensatzung Friedhöfe Stand Januar 2023, beschlossen am 17.11.2022, ausgefertigt am 20.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, setzt die bisherige Gebührensatzung samt Gebührentarif außer Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| SargreihengrabDas günstigste Erdgrab in Sehnde, zusammen mit dem gleich teuren Sargwahlgrab. Die Grabstätte misst 2,60 mal 1,30 Meter. Der Tarif führt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten; Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsatzung sagt dasselbe, an einem Sargreihengrab obliege dem Nutzungsberechtigten für die Dauer der Ruhezeit die Gestaltungs- und die Pflegepflicht. Reihengräber werden der Reihe nach belegt und nach Ablauf der Ruhezeit eingeebnet. | 2.010,00 € | 570,00 € | 2.580,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung |
| Sargreihengrab mit verkürzter GrabflächeDie Grabstätte misst 2,60 mal 1,30 Meter, davon 1,00 mal 1,30 Meter Pflanzfläche und 1,60 mal 1,30 Meter Rasen. Nicht pflegefrei, obwohl die Stadt einen Teil pflegt: Der Tarif teilt die Pflege in derselben Zeile auf, die Pflanzfläche den Nutzungsberechtigten, den Rasen der Stadt. Wer nur die Rasenfläche sieht, hält das Grab für pflegefrei; die Pflanzfläche bleibt Sache der Angehörigen. | 2.290,00 € | 570,00 € | 2.860,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung |
| Sargreihengrab im RasenfeldPflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Stadt, Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofsatzung sagt, Herrichtung und Pflege der Grabstätten erfolgten mit Ausnahme der Errichtung eines eventuellen Grabmales durch die Friedhofsverwaltung, und Paragraf 32 Absatz 3 nimmt die Rasengräber ausdrücklich von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Anpflanzungen, Einfassungen und Grabschmuck sind nach Paragraf 23 Absatz 3 nicht gestattet. Nach Paragraf 23 Absatz 5 muss der Nutzungsberechtigte binnen zwölf Monaten eine liegende Grabplatte setzen lassen. Die Grabart gibt es nach Paragraf 12 Absatz 2 nur auf dem Friedhof Sehnde und sie entfällt ersatzlos, sobald die Grabfelder belegt sind. | 2.450,00 € | 570,00 € | 3.020,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung |
| Sargreihengrab anonymDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Sehnde. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist und weil der Tarif in der Spalte Pflege die Stadt nennt; Paragraf 32 Absatz 3 der Friedhofsatzung führt die Gemeinschaftsanlagen für die anonymen Sargbestattungen unter dem, was die Stadt herrichtet und unterhält. Die Anlagen liegen nach Paragraf 16 Absatz 2 innerhalb von Flächen, die die Stadt pflegt, und die Lage der einzelnen Grabstellen soll weder für die Angehörigen noch für die Allgemeinheit erkennbar sein. Ein Schmuck, Grabstein oder eine andere Kennzeichnung ist nach Absatz 4 zu keiner Zeit möglich. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde und sie entfällt ersatzlos, sobald die Grabfelder belegt sind. | 2.370,00 € | 570,00 € | 2.940,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.4 der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabDas günstigste Urnengrab in Sehnde. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,30 Meter, es darf nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsatzung nur eine Asche darin bestattet werden. Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten. | 1.050,00 € | 110,00 € | 1.160,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.5 der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab im RasenfeldPflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Stadt, Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofsatzung überträgt Herrichtung und Pflege der Rasengräber der Friedhofsverwaltung, und Paragraf 32 Absatz 3 nimmt die Rasengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. Nach Paragraf 23 Absatz 4 und 5 ist eine ebenerdig liegende Platte von fünfzig mal vierzig Zentimeter zulässig und binnen zwölf Monaten zu setzen. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde und sie entfällt ersatzlos, sobald die Grabfelder belegt sind. | 1.090,00 € | 110,00 € | 1.200,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.6 der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab halbanonym mit GemeinschaftsstelePflegefrei nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofsatzung: Die Herrichtung und die Pflege der Abteilung erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, die Grabstellen sind nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet, ein Ausschmücken ist nach Absatz 6 nicht gestattet. Die Kosten für die Gravur des Namensschildes an der Gemeinschaftsstele sind nach Absatz 5 in der Nutzungsgebühr enthalten. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 1 nicht verlängert werden. Die Anlage liegt auf dem Friedhof Sehnde und entfällt ersatzlos, sobald die Grabfelder belegt sind. | 1.320,00 € | 110,00 € | 1.430,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.7 der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab anonym, Friedhof bekanntDas günstigste Grab überhaupt in Sehnde und zugleich das günstigste pflegefreie. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist und weil der Tarif die Stadt als Pflegende nennt; Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofsatzung sagt, die Anlagen lägen innerhalb von Flächen, die die Stadt Sehnde pflegt. Die Grabstelle misst nur dreißig mal dreißig Zentimeter. Der Tarif kennzeichnet den Betrag als umsatzsteuerpflichtig; welcher Steuersatz gilt, sagt Paragraf 9 nicht, er verweist auf die jeweils gültige Fassung. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 850,00 € | 110,00 € | 960,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.8 der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab anonym, Grabfeld bekanntWie das anonyme Urnenreihengrab mit bekanntem Friedhof, nur dass das Grabfeld benannt wird und die Grabstelle mit 1,00 mal 0,50 Meter größer ist. Pflegefrei aus demselben Grund. Auch dieser Betrag ist im Tarif als umsatzsteuerpflichtig gekennzeichnet. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 970,00 € | 110,00 € | 1.080,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.9 der Gebührensatzung |
| SargwahlgrabSargwahlgrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsatzung Grabstätten, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird; sie werden auch als Vorsorgegrab vergeben. Je Grabstelle darf ein Sarg und zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden, ohne Sarg bis zu drei Urnen. Der Nutzungsberechtigte entscheidet nach Absatz 10 über Gestaltung und Pflege und trägt sie damit selbst. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr je angefangenem Jahr, also 80,40 Euro, und ist nur in Fünfjahresschritten möglich. | 2.010,00 € | 570,00 € | 2.580,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab mit verkürzter PflanzflächeNicht pflegefrei, obwohl die Stadt einen Teil pflegt: Der Tarif teilt die Pflege in derselben Zeile auf, die Pflanzfläche von 1,00 mal 1,30 Meter den Nutzungsberechtigten, den Rasen von 1,60 mal 1,30 Meter der Stadt. Die Grabart steht in Paragraf 24 der Friedhofsatzung, der die pflegefreien Sargwahlgräber aufzählt, gerade nicht. | 2.500,00 € | 570,00 € | 3.070,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab im Rasenfeld mit stehendem SteinPflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofsatzung: Herrichtung und Pflege der Grabstätten erfolgen mit Ausnahme der Errichtung eines Grabmales durch die Friedhofsverwaltung, eigene Anpflanzungen, Einfassungen und Grabschmuck sind nach Absatz 3 nicht gestattet. Paragraf 32 Absatz 3 zählt die pflegefreien Sargwahlgräber unter dem auf, was die Stadt Sehnde herrichtet und unterhält. Zulässig sind nur stehende Grabmale. Die Grabart wird nach Paragraf 24 Absatz 1 auf den Friedhöfen Sehnde und Haimar angeboten. | 2.570,00 € | 570,00 € | 3.140,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab im Rasenfeld mit liegendem SteinPflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofsatzung, wie das Rasenfeldgrab mit stehendem Stein. Zulässig sind nach Absatz 4 Buchstabe b nur ebenerdig liegende Platten von achtzig mal fünfzig Zentimeter, die bündig mit der Rasenoberfläche abschließen; erhabene oder aufgesetzte Schriftzeichen sind nicht gestattet. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 2.700,00 € | 570,00 € | 3.270,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab mit kurzem Pflanzbeet und stehendem SteinDas teuerste Erdgrab in Sehnde. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofsatzung, obwohl es ein Pflanzbeet hat: Der Streifen von siebzig Zentimeter Breite ist mit bodendeckenden Stauden bepflanzt, und die Friedhofsverwaltung übernimmt Herrichtung und Pflege; eigene Anpflanzungen sind nach Absatz 3 Buchstabe a untersagt. Zulässig sind einzelne schlanke Steckvasen zwischen den Bodendeckern, die der Friedhofsgärtner nach eigenem Ermessen abräumt. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 2.990,00 € | 570,00 € | 3.560,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.5 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab für Föten, Totgeburten und Kinder bis sechs MonateDie Grabstelle misst nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsatzung 0,80 mal 0,60 Meter. Die Beisetzungsgebühr beträgt nach Ziffer 1.2 des Paragrafen 5 nur 110 Euro. Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 1.680,00 € | 110,00 € | 1.790,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.6 der Gebührensatzung |
| Sargwahlgrab für Kinder von 0,5 bis 10 JahrenDie teuerste Nutzungsgebühr aller Sarggräber in Sehnde, obwohl die Grabstelle nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsatzung mit 1,60 mal 1,00 Meter die kleinere ist; einen Grund nennt die Satzung nicht. Die Beisetzungsgebühr beträgt nach Ziffer 1.3 des Paragrafen 5 250 Euro. Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten. Die Grabart gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. | 3.120,00 € | 250,00 € | 3.370,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.7 der Gebührensatzung |
| UrnenwahlgrabUrnenwahlgrabstätten nehmen nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofsatzung ein bis zwei Urnen auf, die Grabstätte misst 1,00 mal 1,30 oder 1,00 mal 1,00 Meter. Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr je angefangenem Jahr, also 46,40 Euro. | 1.160,00 € | 110,00 € | 1.270,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.8 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Rasenfeld unter Baum mit GemeinschaftsstelePflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 3 Buchstabe b der Friedhofsatzung: Die Herrichtung und die Pflege der Abteilung als Rasen oder naturnahe Wiese erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung, die Grabstellen sind nicht einzeln eingefasst oder gekennzeichnet. Die Urne wird im Nahbereich des Stammfußes beigesetzt, Überurnen sind nicht zulässig, ein Ausschmücken ist nach Buchstabe d untersagt. An einer Stele in der Nähe des Baumes bringt die Friedhofsverwaltung je Urne ein Metallschild an. | 1.180,00 € | 110,00 € | 1.290,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.9 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Rasenfeld unter Baum mit Urnenröhre und Grabplatte, zweifachDas teuerste Grab im Tarif der Stadt Sehnde. Der Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte; die Urnen werden nach Paragraf 18 Absatz 4 Buchstabe b der Friedhofsatzung übereinander in einer eingebauten Urnenröhre beigesetzt, die mit einer abnehmbaren Granitplatte von vierzig mal vierzig Zentimeter in einem Edelstahlrahmen abgedeckt ist. Die Grabplatte ist Bestandteil der Grabstelle und in der Nutzungsgebühr enthalten; ihre Beschriftung geht auf Kosten des Nutzungsberechtigten. Pflegefrei nach Buchstabe c: Herrichtung und Pflege erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Weil eine Urnenröhre benutzt wird, kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.7 nur 30 statt 110 Euro. | 3.890,00 € | 30,00 € | 3.920,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.10 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Rasenfeld mit GrabplattePflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Stadt, Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofsatzung überträgt Herrichtung und Pflege der Rasengräber der Friedhofsverwaltung, und Paragraf 32 Absatz 3 nimmt sie von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe c nennt die Grabart Urnenwahlgrab ohne Pflegeverpflichtung im Rasenfeld, nur mit Gedenkstein. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 oder 1,00 mal 0,70 Meter. | 1.350,00 € | 110,00 € | 1.460,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.11 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Rasenfeld mit Grabplatte, zweifachDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte aus zwei Feldern von je 1,00 mal 1,00 Meter, also genau das Doppelte des einfachen Rasenfeldgrabes. Pflegefrei aus demselben Grund. | 2.700,00 € | 110,00 € | 2.810,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.12 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab in der Urnengemeinschaftsanlage im Heckengarten, bepflanzt mit GemeinschaftssteleDie Anlage liegt in Abteilung 1A auf dem Friedhof Sehnde, die Grabstelle misst 0,55 mal 0,55 Meter. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 5 Buchstabe b der Friedhofsatzung: Die Herrichtung und die Pflege der Anlagen mit ihren bodendeckenden Stauden erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die Namenstafel aus Bronzeguss an der Gemeinschaftsstele ist nach Buchstabe c in der Nutzungsgebühr enthalten. Schmuck und Grabgestecke sind nicht zulässig, einzelne schlanke Steckvasen zwischen den Bodendeckern schon. | 1.830,00 € | 110,00 € | 1.940,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.13 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab in der Urnengemeinschaftsanlage im Urnengarten, bepflanzt mit GemeinschaftssteleWie die Anlage im Heckengarten, nur in Abteilung 6A und mit einer Grabstelle von 0,50 mal 0,50 Meter, und 160 Euro günstiger. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 5 Buchstabe b der Friedhofsatzung. Die Friedhofsatzung führt in Paragraf 12 Absatz 2 nur eine Urnengemeinschaftsanlage mit Gemeinschaftsstele auf, der Gebührentarif dagegen zwei. | 1.670,00 € | 110,00 € | 1.780,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.14 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Baumhain mit Urnenröhre, Pultstein und BepflanzungPflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Stadt, und Paragraf 32 Absatz 3 der Friedhofsatzung zählt die pflegefreien Urnenwahlgräber unter dem auf, was die Stadt Sehnde herrichtet und unterhält. Weil eine Urnenröhre benutzt wird, kostet die Beisetzung nach Ziffer 1.7 nur 30 statt 110 Euro. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter und gibt es nur auf dem Friedhof Sehnde. Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofsatzung nennt die Grabart zweifach, der Gebührentarif nicht. | 2.720,00 € | 30,00 € | 2.750,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.15 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Heckengarten, bepflanzt mit PultsteinPflegefrei nach Paragraf 25 der Friedhofsatzung, der ausdrücklich Gestaltungsvorschriften für pflegefreie Urnenwahlgräber überschrieben ist und die Grabart unter Absatz 1 Buchstabe a im Heckengarten der Abteilung 1A führt; Paragraf 32 Absatz 3 überträgt Herrichtung und Unterhaltung der Stadt. Ein Pultstein ist nach Absatz 2 Buchstabe a verpflichtend aufzustellen, mit einer um dreißig Grad geneigten Grabplatte von 0,60 mal 0,50 Meter auf einem Sockel, und nach Absatz 3 binnen zwölf Monaten nach der Beisetzung. Er ist beim Steinmetz zu kaufen und steht in keiner Gebührenordnung. | 2.300,00 € | 110,00 € | 2.410,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.16 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Heckengarten, bepflanzt mit StelePflegefrei nach Paragraf 25 der Friedhofsatzung, Absatz 1 Buchstabe b. Statt des Pultsteins ist hier verpflichtend eine Stele aufzustellen, zwischen 0,80 und 1,00 Meter hoch und mit einer Kantenlänge von höchstens 0,45 Meter. Die Nutzungsgebühr ist dieselbe wie beim Pultstein. | 2.300,00 € | 110,00 € | 2.410,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.17 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab im Urnengarten, bepflanzt mit stehendem SteinPflegefrei nach Paragraf 25 der Friedhofsatzung, Absatz 1 Buchstabe c, im Urnengarten der Abteilung 6A. Verpflichtend ist ein stehender Stein an der Hinterkante der Grabstelle, 0,80 Meter hoch über Geländeniveau und 0,60 Meter breit. | 2.380,00 € | 110,00 € | 2.490,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.18 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab Mensch und Tier mit TierurnenDie Grabstätten liegen nach Paragraf 18 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofsatzung in einem gesondert ausgewiesenen und mit einer Hecke abgetrennten Bereich der Abteilung 9B auf dem Friedhof Sehnde. Beigesetzt werden dürfen ein bis zwei Urnen mit menschlicher Asche und höchstens drei Urnen mit tierischer Asche, wobei mindestens eine Urne menschliche Asche enthalten muss. Zugelassen sind eingeäscherte Heimtiere. Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Nutzungsberechtigten, deshalb nicht pflegefrei. Die Beisetzung einer Tierurne kostet nach den Ziffern 1.8 und 1.9 zusätzlich 80 oder 110 Euro. | 1.710,00 € | 110,00 € | 1.820,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.19 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrab Mensch und Tier im Rasenfeld mit GrabplatteWie das Grab für Mensch und Tier, aber im Rasenfeld und deshalb pflegefrei: Der Tarif nennt in der Spalte Pflege die Stadt, und Paragraf 32 Absatz 3 der Friedhofsatzung nimmt die Rasengräber von der Pflegepflicht der Nutzungsberechtigten aus. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. Die Beisetzung einer Tierurne kostet zusätzlich 80 oder 110 Euro. | 1.910,00 € | 110,00 € | 2.020,00 € | 25 | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.20 der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Sehnde
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Sehnde?
- In Sehnde sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 12,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Sehnde?
- Friedhof Ilten ist mit 4,5 ha der größte Friedhof in Sehnde. Er liegt 4,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Sehnde?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Sehnde gilt 25 Jahre für alle Arten der Beisetzung von Leichen und Aschen auf den Friedhöfen der Stadt Sehnde nach Paragraf 10 der Friedhofsatzung.
- Was kostet ein Grab in Sehnde?
- Ein Grab in Sehnde kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab anonym, Friedhof bekannt mit 960,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde, im Ortsrecht der Stadt im Ordner Friedhöfe unter der Beschriftung Gebührensatzung Friedhöfe Stand Januar 2023, beschlossen am 17.11.2022, ausgefertigt am 20.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, setzt die bisherige Gebührensatzung samt Gebührentarif außer Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Sehnde zuständig?
- Für die Friedhöfe in Sehnde ist Stadt Sehnde, Friedhofsverwaltung im Rathaus, Zimmer 203 zuständig, Nordstraße 21, 31319 Sehnde, Telefon 05138 707-269. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Sehnde, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde, im Ortsrecht der Stadt im Ordner Friedhöfe unter der Beschriftung Gebührensatzung Friedhöfe Stand Januar 2023 beschlossen am 17.11.2022, ausgefertigt am 20.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, setzt die bisherige Gebührensatzung samt Gebührentarif außer Kraft
- Friedhofsatzung der Stadt Sehnde mit der Ruhezeit, den Grabarten und den Pflegeregeln als Neufassung beschlossen am 17.11.2022, ausgefertigt am 20.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, ersetzt die Fassung vom 01.01.2015
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.