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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05970028

Alle 9 Friedhöfe in Bad Laasphe

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02752 909-263
Stadt Bad Laasphe, Friedhofsverwaltung, Rathaus Zimmer 224

57334 Bad Laasphe

2.474,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Tiefengrabstätte, zweistellig, übereinander

581,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnenbestattung

9
Friedhöfe mit Namen

15 weitere Flächen ohne Namen

Die 9 Friedhöfe in Bad Laasphe nehmen zusammen 48,8 ha ein

Kurz beantwortet

Bad Laasphe hat 9 benannte Friedhöfe mit zusammen 48,8 ha. Der größte ist FriedWald Bad Laasphe mit 46,7 ha, am nächsten am Ortskern liegt FriedWald Bad Laasphe mit 3,1 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Bad Laasphe abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Bad Laasphe ist der größte mit 46,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.700 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 3,1 km entfernt, der entlegenste 7,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 5 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Bad Laasphe rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Bad Laasphe, Friedhofsverwaltung, Rathaus Zimmer 224

Mühlenstraße 20
57334 Bad Laasphe
02752 909-263
Sprechzeiten
Montag und Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Bad Laasphe im Netz

Die 9 Friedhöfe in Bad Laasphe, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
FriedWald Bad Laasphe46,7 ha3,1 km1 Anlagen, nächste 380 mBad Laasphe Bracht, 650 mBus L193keine Angabe
Friedhof Niederlaasphe6.910 m²6,4 kmkeine erfasstNiederlaasphe Rainstraße 45, 210 mBus BBL-1christlich
Friedhof Oberndorf4.170 m²4,8 km1 Anlagen, nächste 260 mOberndorf, 130 mBus A382, Bus A383, Bus KP4, Bus R30keine Angabe
Friedhof Hesselbach3.010 m²4,9 km3 Anlagen, nächste 40 mHesselbach Ort, 520 mBus R32keine Angabe
Rüppershausen2.700 m²4,7 kmkeine erfasstRüppershausen Abzweig, 250 mBus A382, Bus A383, Bus R30, Bus SB5keine Angabe
jüdischer Friedhof Bad Laasphe2.030 m²4,9 km5 Anlagen, nächste 210 mBad Laasphe Am Lehrberg, 20 mBus BBL-3jüdisch
Friedhof1.300 m²4,4 kmkeine erfasstHolzhausen Ort (Schulbus), 200 mkeine Angabe
Friedhof Heiligenborn360 m²6,6 km1 Anlagen, nächste 40 mkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Sohl360 m²7,1 kmkeine erfasstSohl, 280 mBus R32keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bad Laasphe kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Haiger19,2 km1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre
Dautphetal16,9 km1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld
Schmallenberg29,8 km1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D
Frankenberg (Eder)34,5 km1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen
Gladenbach23,6 km1.850,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre1.000,00 €Aschenurne im Rasengrabfeld
Herborn27,3 km1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
Freudenberg32,3 km2.006,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen von Personen ab 5 Jahren, 30 Jahre763,00 €Anonymes Urnengrab im Vorzugsfeld, 20 Jahre
Bad Berleburg14,7 km2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre
Am meisten zu sparenbis 34,5 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Bad Laasphe kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.12, vom 10.12.2015, nach Paragraf 9 in Kraft seit dem 01.01.2016; sie hat die Satzung vom 15.09.2011 abgelöst. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Die Datei im Ortsrecht trägt den Stand 14.01.2020.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Reihengrabfeld für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr schliesst nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 Tot- und Fehlgeburten ein. Die Ruhezeit ist nicht verkürzt: Paragraf 11 setzt für Leichen in Erdgräbern einheitlich fünfundzwanzig Jahre fest und nennt fünfzehn Jahre nur für Tiefengräber, für das Gemeinschaftsgrabfeld und für Aschenbeisetzungen. Die Grabgrösse beträgt nach Paragraf 13 Absatz 4 1,20 mal 0,60 Meter, das Grabbeet nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a 1,50 mal 0,90 Meter. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.356,00 €690,00 €1.046,00 €25Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 4 und 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Reihengrab für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr anDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt, 1.485,00 Euro Nutzung und 1.088,00 Euro Bestattung, zusammen 2.573,00 Euro. Auf fünfundzwanzig Jahre sind das 59,40 Euro Nutzungsgebühr je Jahr. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 darf nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist zusätzlich die Leiche eines Familienangehörigen und die eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt, einer aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Leibesfrucht oder die von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren, soweit deren Ruhezeit mindestens zwanzig Jahre beträgt. Ein Wiedererwerb ist nach Absatz 1 nicht möglich, und das Abräumen wird nach Absatz 4 drei Monate vorher im Bekanntmachungskasten und durch ein Hinweisschild bekannt gemacht. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.485,00 €1.088,00 €2.573,00 €25Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11 und 14 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Anonyme ErdbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt, 1.593,00 Euro Nutzung und 995,00 Euro Bestattung, zusammen 2.588,00 Euro. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011: Anonyme Grabstätten liegen auf einem besonders ausgewiesenen und mit Rasenflächen überzogenen Grabfeld ohne Erkennung einzelner Grabstätten, sie werden nach Buchstabe c weder namentlich gekennzeichnet noch gärtnerisch gestaltet, und nach Buchstabe d wird Blumenschmuck in Grabnähe niedergelegt und nach drei Wochen von der Friedhofsverwaltung entfernt. Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 schränkt den Ort ein: Anonyme Urnenbestattungen sind auf allen Friedhöfen der Stadt möglich, anonyme Erdbestattungen dagegen nur auf dem Friedhof in Bad Laasphe-Banfe; bei Bedarf kann die Friedhofsverwaltung eine anonyme Bestattung unabhängig vom Bestattungsbezirk auf allen städtischen Friedhöfen anordnen. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b nennt diese Grabart Einebnungsgrab. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt.1.593,00 €995,00 €2.588,00 €25Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 2 Buchstabe b und 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Rasengrab, Reihengrab im Rasengrabfeld ohne sichtbare UmrandungNutzung 1.593,00 Euro, Bestattung 1.062,00 Euro, zusammen 2.655,00 Euro. Die Nutzungsgebühr ist auf den Cent dieselbe wie beim anonymen Erdgrab. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011: Die Rasenfläche wird von der Friedhofsverwaltung unterhalten, und an diesen Grabstätten werden keine Nutzungsrechte vergeben. Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a sagt es ein zweites Mal, indem er stehende Grabmale verbietet, eine bodengleiche Grabplatte von 0,60 mal 0,40 Meter zulässt, jegliches Aufbringen von Grabschmuck untersagt und verlangt, dass die Beschriftung die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung nicht beeinträchtigt. Den Angehörigen bleibt allein das Anbringen und Unterhalten der Grabplatte, also der Stein und nicht die Grabfläche. Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 bestätigt es aus einer dritten Richtung: Beim Entfernen unzulässiger Grabmale spricht er nicht vom Nutzungsberechtigten, sondern bei Rasengräbern vom Auftraggeber der Bestattung, denn nach Paragraf 14 Absatz 1 wird über die Zuteilung ausser bei Rasengräbern eine Zuweisungsurkunde erteilt und nach Absatz 2 Buchstabe c entsteht dort gar kein Nutzungsrecht. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt.1.593,00 €1.062,00 €2.655,00 €25Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 14 Absatz 2 Buchstabe c, 22 Absatz 1 Buchstabe a und 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
UrnenreihengrabDas günstigste Urnengrab mit Namen, 637,00 Euro Nutzung und 385,00 Euro Bestattung, zusammen 1.022,00 Euro. Die Bestattungsgebühr ist im Tarif dreifach aufgeschlüsselt und ergibt in der Summe genau die 385,00 Euro der ersten Zeile: Ausheben 238,50 Euro als fünfundsiebzig Prozent, Verfüllen 79,50 Euro als fünfundzwanzig Prozent und Einebnen 67,00 Euro. Die Grabstätte misst nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 0,50 mal 0,50 Meter und ist nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe b ausschliesslich mit einer Grabplatte derselben Grösse zu gestalten; eine Grabeinfassung mit Grabmal ist nicht zulässig. Es darf nach Paragraf 16 Absatz 2 nur eine Aschenurne bestattet werden, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Nicht als pflegefrei geführt, obwohl die Seite Friedhöfe und Friedwald der Stadt diese Grabart als Rasengrab bezeichnet: Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c richtet Rasengrabfelder ausdrücklich nur für Reihengräber für Erdbestattungen ein, und Paragraf 16 Absatz 2 händigt für die Urnenreihengrabstätte eine Zuweisungsurkunde aus, an die Paragraf 27 Absatz 3 die Pflegepflicht knüpft. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.637,00 €385,00 €1.022,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 4 und 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Urnengrab, herkömmlichDie ältere und grössere Bauform des Urnenreihengrabes. Der Tarif führt sie unter Buchstabe a bei den Reihengräbern und beziffert sie mit 635,00 Euro, also zwei Euro unter dem kleinen Urnenreihengrab; die Bestattungsgebühr des Paragrafen 3 nennt dazu die Grabgrösse 100 mal 100 Zentimeter und den Zusatz herkömmlich. Sie beträgt 513,00 Euro und ist ebenfalls aufgeschlüsselt: Ausheben 231,00 Euro, Verfüllen 77,00 Euro, Einebnen 205,00 Euro. Zusammen 1.148,00 Euro. Die Ruhezeit für Aschenbeisetzungen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 fünfzehn Jahre. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.635,00 €513,00 €1.148,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11 und 16 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Anonyme UrnenbestattungDas günstigste Grab der Stadt überhaupt, 382,00 Euro Nutzung und 199,00 Euro Bestattung, zusammen 581,00 Euro und damit 441,00 Euro weniger als das Urnenreihengrab mit Namen. Pflegefrei nach dem Wortlaut des Paragrafen 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011: Anonyme Grabstätten liegen auf einem besonders ausgewiesenen und mit Rasenflächen überzogenen Grabfeld ohne Erkennung einzelner Grabstätten, sie werden nach Buchstabe c weder namentlich gekennzeichnet noch gärtnerisch gestaltet, und nach Buchstabe d wird Blumenschmuck in Grabnähe niedergelegt und nach drei Wochen von der Friedhofsverwaltung entfernt. Anders als die anonyme Erdbestattung ist sie nach Paragraf 17 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 auf allen Friedhöfen der Stadt möglich. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt.382,00 €199,00 €581,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe a und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 2 Buchstabe f und 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Doppelgrabstätte, zweistellig, nebeneinanderDie Grabart mit der aufgehenden Rechenprobe: Der Tarif nennt für die Verlängerung des Nutzungsrechtes 64,88 Euro je Jahr, und 64,88 mal fünfundzwanzig sind auf den Cent die 1.622,00 Euro des Erwerbspreises. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 verleiht das Nutzungsrecht an Doppelgrabstätten für genau fünfundzwanzig Jahre, und zwar nur anlässlich eines Todesfalles und für die gesamte Grabstätte. Der Betrag gilt für beide Stellen zusammen. Die Zweitbelegung kostet nach Paragraf 3 nicht die vollen 1.430,00 Euro, sondern 933,00 Euro. Nach Absatz 2 ist eine Verlängerung über den Ablauf der Ruhezeit der Zweitbelegung hinaus nicht möglich; nach Absatz 7 kann das Nutzungsrecht aber für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben werden, und dafür gilt der Jahressatz. Absatz 1 sagt zugleich, dass Doppelgrabstätten nur noch so lange angeboten werden, bis die dafür ausgewiesenen Grabfelder belegt sind. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.1.622,00 €1.430,00 €3.052,00 €25Paragrafen 2 Buchstabe b und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Tiefengrabstätte, zweistellig, übereinanderDas Grabkammersystem der Stadt, bei dem die Särge übereinander stehen. Mit 2.017,00 Euro Nutzung und 457,00 Euro Bestattung, zusammen 2.474,00 Euro, ist es das günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt, weil die niedrige Bestattungsgebühr die hohe Nutzungsgebühr mehr als ausgleicht: Eine Grabkammer muss nicht ausgehoben werden. Auch hier geht die Rechenprobe auf: 134,47 Euro Verlängerung je Jahr mal fünfzehn Jahre sind 2.017,05 Euro und damit fünf Cent über dem Erwerbspreis, und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 verleiht das Nutzungsrecht an Tiefengrabstätten für fünfzehn Jahre. Nach Absatz 2 kann es über den Ablauf der zweiten Belegung hinaus zweimal um je fünf oder einmal um zehn Jahre verlängert werden. Die Zweitbelegung kostet 288,00 Euro. Die Stadt fasst Tiefengräber nach Paragraf 22 Absatz 1 Buchstabe a selbst mit einer begehbaren Grabeinfassung ein, und abdeckende Grabplatten sind nur bis 0,25 Quadratmeter zulässig, damit die Lüftungsfilter frei bleiben. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.2.017,00 €457,00 €2.474,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe b und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11 und 15 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
4-fach UrnengrabstätteDie einzige Urnengrabart mit Nutzungsrecht, 642,00 Euro Nutzung und 503,00 Euro Bestattung, zusammen 1.145,00 Euro. Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 verleiht das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre und lässt bis zu vier Urnen zu; derselbe Absatz sagt weiter, das Nutzungsrecht erlösche fünfundzwanzig Jahre nach der zuletzt beigesetzten Urne oder fünfzehn Jahre nach Beisetzung der vierten. Angesetzt sind die fünfzehn Jahre des ersten Satzes. Die Rechenprobe geht hier als einziger der drei Mehrfachgrabarten nicht auf: 24,89 Euro Verlängerung je Jahr mal fünfzehn sind 373,35 Euro statt 642,00 Euro; auf fünfundzwanzig Jahre gerechnet wären es 25,68 Euro je Jahr und damit 0,79 Euro über dem Satz des Tarifs. Die Zweitbelegung kostet 194,00 Euro. Die Grabstätte misst nach Paragraf 13 Absatz 4 1,00 mal 1,00 Meter. Nach Absatz 3 können Urnengrabstätten auch in Mauern, Terrassen und Hallen eingerichtet werden. Die Bestattungsgebühr ist mit dem vollen Satz für das Ausheben, Ausschmücken, Zufüllen und Einebnen der Gruft durch die Friedhofsverwaltung angesetzt. Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 lässt die Gräber wahlweise auch in Eigenleistung ausheben und verfüllen; der Tarif nennt dafür einen zweiten, deutlich niedrigeren Satz, der nur die Einebnungskosten deckt. Er ist nicht der schmalste Satz derselben Leistung, sondern ein anderer Leistungsumfang, und deshalb nicht angesetzt. Nicht pflegefrei. Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 macht bei Reihengrabstätten den Inhaber der Zuweisungsurkunde und bei Mehrfachgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 1 verlangt, dass alle Grabstätten dauernd in Stand gehalten werden, Absatz 5 setzt dafür eine Frist von sechs Monaten, und Paragraf 30 erlaubt der Verwaltung, ein vernachlässigtes Grab auf Kosten des Verantwortlichen in Ordnung zu bringen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung zu entziehen.642,00 €503,00 €1.145,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe b und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 4 und 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Gemeinschaftsgrabfeld für Föten, Totgeburten und kurz nach der Geburt verstorbene KinderDas Grabfeld, das die Stadt Sternschnuppen nennt, liegt nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011 auf dem Friedhof der Kernstadt. Die einzelne Grabstelle wird weder namentlich gekennzeichnet noch gärtnerisch gestaltet; zulässig ist, in Absprache mit der Friedhofsverwaltung an einem gemeinsamen Gedenkstein ein einheitliches Markierungsschild mit dem Namen anzubringen und dort Blumen und Trauerinsignien abzulegen. Pflegefrei, weil es keine einzelne Grabstelle zu pflegen gibt und weil Absatz 1 desselben Paragrafen die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung der besonderen Grabstätten ausdrücklich der Stadt Bad Laasphe zuweist. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 fünfzehn Jahre, der Grababstand nach Paragraf 13 Absatz 4 zwanzig Zentimeter. Mit 58,00 Euro Nutzung und 44,00 Euro Bestattung ist es die günstigste Grabart der Stadt, aber nur für diesen Personenkreis.58,00 €44,00 €102,00 €15Paragrafen 2 Buchstabe c und 3 der Satzung vom 10.12.2015 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe sowie Paragrafen 11, 13 Absatz 4 und 17 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Bad Laasphe

Häufige Fragen zu Bad Laasphe

Wie viele Friedhöfe gibt es in Bad Laasphe?
In Bad Laasphe sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 15 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 48,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Bad Laasphe?
FriedWald Bad Laasphe ist mit 46,7 ha der größte Friedhof in Bad Laasphe. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Bad Laasphe?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bad Laasphe gelten 25 Jahre für Leichen in Erdgräbern nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Leichen in Tiefengräbern, also in Grabkammern nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Gemeinschaftsgrabfeld für Totgeburten, Föten und kurz nach der Geburt verstorbene Kinder nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Aschenbeisetzungen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit einer Doppelgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit einer Tiefengrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit einer 4-fach Urnengrabstätte nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011, dazu 15 Jahre für Ruhezeit im FriedWald Bad Laasphe, Mindestdauer nach Paragraf 6 der Friedhofsatzung für den FriedWald Bad Laasphe vom 05.12.2019.
Was kostet ein Grab in Bad Laasphe?
Ein Grab in Bad Laasphe kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenbestattung mit 581,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.12, vom 10.12.2015, nach Paragraf 9 in Kraft seit dem 01.01.2016; sie hat die Satzung vom 15.09.2011 abgelöst. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Die Datei im Ortsrecht trägt den Stand 14.01.2020.
Wer ist für die Friedhöfe in Bad Laasphe zuständig?
Für die Friedhöfe in Bad Laasphe ist Stadt Bad Laasphe, Friedhofsverwaltung, Rathaus Zimmer 224 zuständig, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe, Telefon 02752 909-263. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Bad Laasphe, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

  • OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.12 vom 10.12.2015, nach Paragraf 9 in Kraft seit dem 01.01.2016; sie hat die Satzung vom 15.09.2011 abgelöst. Quelle sämtlicher Beträge dieses Eintrags. Die Datei im Ortsrecht trägt den Stand 14.01.2020
  • Friedhofssatzung der Stadt Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.11 vom 09.09.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.09.2011. Quelle der einundzwanzig Friedhöfe (Paragraf 1), der Ruhezeiten (Paragraf 11), der Regelung zum Ausheben und zur Eigenleistung (Paragraf 10 Absatz 1), des Grabartenkatalogs (Paragraf 13 Absatz 2), der Grabmasse (Paragraf 13 Absatz 4), der Beschreibungen (Paragrafen 14 bis 18), der Gestaltungsvorschriften (Paragraf 22) und der Pflegeregeln (Paragrafen 14 Absatz 2 Buchstabe c, 17 Absätze 1 bis 3, 22 Absatz 1 Buchstabe a sowie 27 und 30)
  • Ortsrecht der Stadt Bad Laasphe im Ratsinformationssystem Stand der Durchsicht 06.09.2026; die Übersicht führt siebenundsechzig Stücke und dazu den Vermerk, sie enthalte alle aktuellen Downloads. Zum Friedhofswesen sind es genau vier: 7.11 Friedhofssatzung, 7.11.1 Friedhofssatzung für den FriedWald, 7.12 Gebührensatzung mit dem Stand 14.01.2020 und 7.12.1 Gebührensatzung für den FriedWald. Eine jüngere Änderungssatzung gibt es dort nicht
  • Vorlagenrecherche im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Laasphe Stand der Durchsicht 06.09.2026; das System führt 1.375 Vorlagen seit 2009. Die Volltextsuche nach Friedhof liefert sechzehn Treffer, und die jüngste Gebührensache darunter ist die Beschlussvorlage 2014-2020/165 in ihrer 1. Ergänzung für die Ratssitzung am 10.12.2015, also genau die Fassung, die im Ortsrecht steht. Danach hat der Rat zu den Friedhofsgebühren nichts mehr beschlossen
  • Seite Friedhöfe und Friedwald der Stadt Bad Laasphe Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie führt unter der Überschrift Friedhöfe und Friedhofshallen dreiundzwanzig Orte, nennt die Öffnungszeiten der Friedhöfe mit 07.30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit und längstens bis 22.00 Uhr, beschreibt das Grabfeld Sternschnuppen und nennt die Ansprechpartnerinnen der Friedhofsverwaltung mit Rufnummern. Beträge nennt sie keine
  • Seite Abgaben und Gebühren der Stadt Bad Laasphe Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie führt eine Zusammenstellung aller Satzungen mit Gebühren und nennt darin zum Friedhofswesen nur die Nummern 7.12 und 7.12.1. Zweite Bestätigung dafür, dass es keine jüngere Fassung gibt
  • Friedhofssatzung für den FriedWald Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.11.1 vom 05.12.2019; sie hat die Fassung vom 18.04.2017 abgelöst. Die Ruhezeit beträgt mindestens fünfzehn Jahre bei einem Nutzungsrecht von bis zu 99 Jahren, Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht zulässig, und die Beisetzung nimmt ausschliesslich der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Dritter vor
  • Gebührensatzung für FriedWald Bad Laasphe, Ortsrechtsnummer 7.12.1 vom 16.02.2004; sie gilt für drei Flurstücke in den Gemarkungen Sassmannshausen und Wittgenstein-Kunst mit zusammen rund neunundneunzig Hektar, erhebt nach Paragraf 6 eine Benutzungsgebühr von 30,00 Euro je Begräbnisbaum und fünf Verwaltungsgebühren von je 17,00 Euro und wird nach Paragraf 2 von der FriedWald GmbH im Auftrag und namens der Stadt erhoben
  • Seite Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Feudingen Stand der Durchsicht 06.09.2026; sie sagt, die Kirchengemeinde Feudingen betreibe den Friedhof in kirchlicher Trägerschaft, und führt dazu eine eigene Friedhofssatzung von Juni 2023, eine eigene Friedhofsgebührensatzung von Februar 2026 und eine Grabmal- und Bepflanzungssatzung von August 2006. Beleg dafür, dass der Friedhof Feudingen nicht unter den städtischen Tarif fällt
  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.