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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05362016

Alle 11 Friedhöfe in Elsdorf

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02274 709268
Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof

50189 Elsdorf

3.805,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Einzelwahlgrabstätte

1.056,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Oberembt

11
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Elsdorf nehmen zusammen 10,8 ha ein

Kurz beantwortet

Elsdorf hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 10,8 ha. Der größte ist Neuer Friedhof Elsdorf mit 2,7 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof mit 390 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Elsdorf abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof Elsdorf ist der größte mit 2,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.850 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 390 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 1 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Elsdorf rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof

Nollstraße 12
50189 Elsdorf
02274 709268
Sprechzeiten
Montag sowie Mittwoch bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Elsdorf im Netz

Die 11 Friedhöfe in Elsdorf, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Neuer Friedhof Elsdorf2,7 ha940 m12 Anlagen, nächste 90 mElsdorf Gartenstraße, 280 mBus 915, Bus 937keine Angabe
Kriegsgräberstätte Elsdorf-Angelsdorf1,7 ha880 m1 Anlagen, nächste 340 mBusbahnhof Elsdorf, 870 mBus 915, Bus 937, Bus 941, Bus 950keine Angabe
Alter Friedhof Elsdorf1,5 ha550 m9 Anlagen, nächste 200 mElsdorf Mittelstraße, 150 mBus 915, Bus 937keine Angabe
Friedhof Niederembt9.930 m²4,1 km1 Anlagen, nächste 290 mNiederembt Kirche, 180 mBus 988keine Angabe
Friedhof Berrendorf7.080 m²1,7 km3 Anlagen, nächste 150 mBerrendorf Dorfplatz, 140 mBus 941, Bus 950keine Angabe
Friedhof Elsdorf-Esch6.850 m²2,2 km3 Anlagen, nächste 60 mTollhausen Abzw., 210 mBus 937, Bus 941keine Angabe
Friedhof Oberembt6.590 m²5,2 km1 Anlagen, nächste 320 mOberembt Neusser Str., 250 mBus 937, Bus 941keine Angabe
Friedhof Angelsdorf5.870 m²940 m4 Anlagen, nächste 220 mAngelsdorf Schulzentrum, 210 mkeine Angabe
Friedhof Heppendorf5.850 m²5,5 km1 Anlagen, nächste 60 mHeppendorf Aher Kirchweg, 260 mBus 922, Bus 941keine Angabe
Friedhof Neu-Etzweiler3.910 m²1,3 km7 Anlagen, nächste 20 mNeu-Etzweiler, 380 mBus 915, Bus 937keine Angabe
Jüdischer Friedhof2.250 m²390 m3 Anlagen, nächste 60 mArnoldusschule, 690 mBus 941, Bus 950jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Elsdorf kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg33,8 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Düren15,7 km1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre
Hückelhoven26,3 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Alsdorf29,1 km1.277,91 €Reihengrab487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld
Willich36,8 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Erkelenz21,6 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen13,8 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Langerwehe20,2 km1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr1.291,00 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 36,8 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Elsdorf kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Bekanntmachung der Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren vom 01.12.2025, beschlossen vom Rat am 25.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft seit dem 01.01.2026; sie hebt alle vorangegangenen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt auf.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
EinzelwahlgrabstätteDas günstigste Erdgrab in Elsdorf. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung auf Antrag erstmalig für 30 Jahre verliehen, ausdrücklich unabhängig von der jeweiligen Ruhezeit. In einer einstelligen Erdgrabstätte darf bis zum Ablauf der Ruhezeit nur eine Leiche beigesetzt werden; zusätzlich ist je Wahlgrabstelle die Beisetzung einer Urne möglich, und zwar unabhängig von der Ruhezeit einer bereits erfolgten Erdbestattung. Die Grabstätte ist 2,00 Meter lang und 0,80 Meter breit. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 7 gegen Zahlung der dann geltenden Gebühr verlängert werden. Nicht pflegefrei: Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte, und Paragraf 18 Absatz 4 nennt das Einzelwahlgrab nicht.2.800,00 €1.005,00 €3.805,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.1
KindergrabstätteDer Tarif führt die Kindergrabstätte als Unterziffer der Einzelwahlgrabstätte, sie ist also ein Wahlgrab mit 30 Jahren Nutzungszeit nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung. Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist kürzer und je Friedhof verschieden, sie beträgt nach Paragraf 12 zwischen 15 und 25 Jahren. Maße nach Paragraf 14 Absatz 11: 1,00 Meter lang, 0,60 Meter breit. Nicht pflegefrei: Paragraf 18 Absatz 4 nennt das Kindergrab nicht, und aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte.2.041,00 €367,00 €2.408,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.1.1
DoppelwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte und liegt nur 198,00 Euro über dem der Einzelwahlgrabstätte. Die Bestattungsgebühr fällt je Beisetzung an. Nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung muss das Nutzungsrecht immer für die ganze Doppelwahlgrabstätte verlängert werden, weil die Grabstellen eine Einheit darstellen. Die Breite erhöht sich nach Absatz 11 je Grabstätte um 1,20 Meter. Nicht pflegefrei.2.998,00 €1.005,00 €4.003,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.2
Familiengrabstätte, dreistelligDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung muss das Nutzungsrecht für das ganze Familiengrab verlängert werden, weil die Grabstellen eine Einheit darstellen, und nach Erlöschen des Nutzungsrechts muss die gesamte Grabstätte abgeräumt werden. Nicht pflegefrei.4.932,00 €1.005,00 €5.937,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.3
UrneneinzelgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Elsdorf. Es nimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung eine Aschenurne auf und misst 0,50 mal 0,50 Meter, die Beisetzung erfolgt in einer Tiefe von mindestens 0,75 Metern. Als Urnenwahlgrabstätte wird es nach Absatz 2 bei der Erstbelegung für 30 Jahre zugewiesen. Nicht pflegefrei: Paragraf 18 Absatz 4 nennt es nicht, und aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte.2.405,00 €389,00 €2.794,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4
BaumurnengrabDie Laufzeit steht weder im Gebührentarif noch als Jahreszahl in der Friedhofsordnung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung nimmt die Baumurnengrabstätten von der Nutzungszeit von 30 Jahren ausdrücklich aus und bestimmt stattdessen, dass die jeweilige Ruhefrist des einzelnen Friedhofs gilt; die Ruhefristen reichen nach Paragraf 12 von 20 bis 30 Jahren, und auf welchen Friedhöfen es Baumurnengräber gibt, sagt die Satzung nicht. In diesen Grabstätten ist jeweils nur eine Belegung möglich. Pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der Baumurnengrabstätten der Stadt, nach Paragraf 14 Absatz 2 ist eine anderweitige Kennzeichnung oder Bepflanzung nicht zulässig und das Betreten der Fläche darf nur durch das Friedhofspersonal erfolgen. Name und Daten können auf einem Namensschild an der Stele im Eingangsbereich eingraviert werden; diese Kosten trägt der Nutzungsberechtigte selbst.2.621,00 €389,00 €3.010,00 €-Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.1
Rasengrab, pflegefreie GrabstättePflegefrei, und die Friedhofsordnung sagt es selbst: Paragraf 18 Absatz 4 spricht vom "Nutzungsberechtigten an einer pflegefreien Grabstätte (Rasengrab)" und weist die Gestaltung der pflegefreien Grabstätten der Stadt zu, Paragraf 14 Absatz 1 führt die Grabart als pflegefreie Urneneinzelwahlgrabstätte für eine Aschenurne. Der Nutzungsberechtigte hat nur eine Grabsteinplatte von 0,80 mal 0,60 Metern auf eigene Kosten erdbodengleich in die Rasenfläche verlegen zu lassen. Als Urnenwahlgrabstätte wird das Grab nach Paragraf 14 Absatz 2 bei der Erstbelegung für 30 Jahre zugewiesen; es steht nicht in der Ausnahmeliste desselben Absatzes.2.621,00 €389,00 €3.010,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.2
Anonymes UrnengrabDie Laufzeit steht weder im Gebührentarif noch als Jahreszahl in der Friedhofsordnung. Paragraf 14 Absatz 2 nimmt die anonymen Urneneinzelgrabstätten von der Nutzungszeit von 30 Jahren aus und bestimmt, dass die jeweilige Ruhefrist des einzelnen Friedhofs gilt; die Ruhefristen reichen nach Paragraf 12 von 20 bis 30 Jahren. In diesen Grabstätten ist jeweils nur eine Belegung möglich. Pflegefrei: Anonyme Grabstätten werden nach Paragraf 12 Absatz 9 als Rasenfläche angelegt, es gibt keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle, und nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Stadt. Grablichter, Gestecke und Blumen dürfen nach Paragraf 14 Absatz 13 nur auf der dafür vorgesehenen Ablagefläche abgelegt werden. Umbettungen aus anonymen Grabstätten sind ausgeschlossen.2.621,00 €389,00 €3.010,00 €-Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.3
Urnenwahlgrabstätte, zweistelligNimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu zwei Aschenurnen auf und misst 1,00 mal 0,50 Meter. Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 30 Jahre verliehen; bei einer Wiederbelegung muss die Ruhezeit verlängert werden. Nicht pflegefrei.2.481,00 €389,00 €2.870,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.5
Urnenwahlgrabstätte, vierstelligNimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu vier Aschenurnen auf und misst 1,00 mal 1,00 Meter. Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 30 Jahre verliehen; bei einer Wiederbelegung muss die Ruhezeit verlängert werden. Nicht pflegefrei.2.763,00 €389,00 €3.152,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.6
Urnenstele, Fach für bis zu 2 UrnenDie Bestattungsgebühr ist mit 159,00 Euro nach Ziffer 1.3 die niedrigste des Tarifs, weil kein Grab auszuheben ist. In einer Urnenstele können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung je Fach bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei, obwohl es nichts zu bepflanzen gibt: Paragraf 18 Absatz 4 nennt die Urnenstelen nicht, und derselbe Paragraf 14 Absatz 2 lässt den Angehörigen ausdrücklich zu, in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten kleine Glas-, Bronze- oder Kupfervasen, Wandlampen für eine batteriebetriebene Kerze, Ornamente, Bilder im Format 6 mal 8 Zentimeter sowie Name und Daten der Verstorbenen an der Verschlussplatte anzubringen. Umfangreicherer Blumenschmuck gehört auf den dafür vorgesehenen Platz in der Nähe der Stelen.2.740,00 €159,00 €2.899,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.7
AschestreufeldMit 436,00 Euro das mit Abstand billigste Nutzungsrecht des Tarifs, aber ohne vollständigen Preis: Der Tarif nennt keine eigene Gebühr für das Verstreuen der Asche, und die Ziffer 1.2 spricht von der Bestattung einer Aschenurne, während im Aschenstreufeld nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofsordnung gerade ohne Urne bestattet wird. Deshalb steht hier keine Bestattungsgebühr. Auch die Laufzeit bleibt offen: Paragraf 14 Absatz 2 nimmt die Aschenstreufelder von der Nutzungszeit von 30 Jahren aus und lässt die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs gelten, die nach Paragraf 12 zwischen 20 und 30 Jahren liegt. Pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der Aschenstreufelder der Stadt, eine Kennzeichnung, wer beigesetzt worden ist, erfolgt nicht, und die Fläche ist als Grünfläche angelegt und bepflanzt. Es muss eine schriftliche Bestattungsverfügung des Verstorbenen vorgelegt werden.436,00 €-436,00 €-Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.8
Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof OberembtDas günstigste Urnengrab mit vollständigem Preis. Die Waldgrabstätten liegen nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung in Elsdorf-Oberembt und nehmen zwei Aschenurnen je Grab auf; die Ruhezeit des Friedhofs Oberembt einschließlich der Waldgrabstätten beträgt nach Paragraf 12 Buchstabe i 30 Jahre. Die Beisetzung erfolgt ausschließlich im Wurzelbereich der als Waldgrabbäume registrierten und gekennzeichneten Bäume. Grabmale, Kränze, Grabschmuck, Kerzen und Pflanzungen sind verboten, erlaubt ist nur eine Namenstafel an den vorhandenen Stelen. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 1 in der Fassung der 5. Änderung: Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten im herkömmlichen Sinne ist untersagt, Pflegeeingriffe durch Nutzungsberechtigte oder Dritte sind nicht zulässig, und die Stadt oder ihre Beauftragten führen die nötigen Pflegeeingriffe an den Bäumen durch. Das Betreten des Waldgrabfeldes erfolgt nach Paragraf 27 auf eigene Gefahr.667,00 €389,00 €1.056,00 €30Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.10
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Elsdorf

Wie viele Friedhöfe gibt es in Elsdorf?
In Elsdorf sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,8 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Elsdorf?
Neuer Friedhof Elsdorf ist mit 2,7 ha der größte Friedhof in Elsdorf. Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Elsdorf?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Elsdorf gelten 30 Jahre für Leichen auf den Friedhöfen Elsdorf-Alt, Esch, Neu-Etzweiler, Niederembt und Oberembt einschließlich der Waldgrabstätten nach Paragraf 12 Buchstaben c, e, f, h und i der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Angelsdorf, Berrendorf und Heppendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a, b und g der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 30 Jahre für Leichen auf den Erweiterungsflächen der Friedhöfe Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a und b der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 20 Jahre für Leichen und Aschen auf dem Friedhof Elsdorf-Neu nach Paragraf 12 Buchstabe d der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 15 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Angelsdorf, Berrendorf, Heppendorf und Elsdorf-Neu nach Paragraf 12 Buchstaben a, b, d und g der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Elsdorf-Alt, Esch, Neu-Etzweiler, Niederembt und Oberembt sowie auf den Erweiterungsflächen in Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a, b, c, e, f, h und i der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Aschen auf den Friedhöfen Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a und b der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung.
Was kostet ein Grab in Elsdorf?
Ein Grab in Elsdorf kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Oberembt mit 1.056,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Bekanntmachung der Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren vom 01.12.2025, beschlossen vom Rat am 25.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft seit dem 01.01.2026; sie hebt alle vorangegangenen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt auf.
Wer ist für die Friedhöfe in Elsdorf zuständig?
Für die Friedhöfe in Elsdorf ist Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof zuständig, Nollstraße 12, 50189 Elsdorf, Telefon 02274 709268. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Elsdorf, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.