Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05362016
Alle 11 Friedhöfe in Elsdorf
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02274 709268
- Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof
- 3.805,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.056,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
50189 Elsdorf
Einzelwahlgrabstätte
Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Oberembt
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Elsdorf nehmen zusammen 10,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof Elsdorf ist der größte mit 2,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.850 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 390 m entfernt, der entlegenste 5,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Elsdorf rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof
Nollstraße 1250189 Elsdorf
02274 709268
- Sprechzeiten
- Montag sowie Mittwoch bis Freitag 8 bis 12 UhrDienstag 14 bis 16 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Elsdorf, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof Elsdorf | 2,7 ha | 940 m | 12 Anlagen, nächste 90 m | Elsdorf Gartenstraße, 280 mBus 915, Bus 937 | keine Angabe |
| Kriegsgräberstätte Elsdorf-Angelsdorf | 1,7 ha | 880 m | 1 Anlagen, nächste 340 m | Busbahnhof Elsdorf, 870 mBus 915, Bus 937, Bus 941, Bus 950 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Elsdorf | 1,5 ha | 550 m | 9 Anlagen, nächste 200 m | Elsdorf Mittelstraße, 150 mBus 915, Bus 937 | keine Angabe |
| Friedhof Niederembt | 9.930 m² | 4,1 km | 1 Anlagen, nächste 290 m | Niederembt Kirche, 180 mBus 988 | keine Angabe |
| Friedhof Berrendorf | 7.080 m² | 1,7 km | 3 Anlagen, nächste 150 m | Berrendorf Dorfplatz, 140 mBus 941, Bus 950 | keine Angabe |
| Friedhof Elsdorf-Esch | 6.850 m² | 2,2 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Tollhausen Abzw., 210 mBus 937, Bus 941 | keine Angabe |
| Friedhof Oberembt | 6.590 m² | 5,2 km | 1 Anlagen, nächste 320 m | Oberembt Neusser Str., 250 mBus 937, Bus 941 | keine Angabe |
| Friedhof Angelsdorf | 5.870 m² | 940 m | 4 Anlagen, nächste 220 m | Angelsdorf Schulzentrum, 210 m | keine Angabe |
| Friedhof Heppendorf | 5.850 m² | 5,5 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Heppendorf Aher Kirchweg, 260 mBus 922, Bus 941 | keine Angabe |
| Friedhof Neu-Etzweiler | 3.910 m² | 1,3 km | 7 Anlagen, nächste 20 m | Neu-Etzweiler, 380 mBus 915, Bus 937 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 2.250 m² | 390 m | 3 Anlagen, nächste 60 m | Arnoldusschule, 690 mBus 941, Bus 950 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Elsdorf kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 33,8 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld |
| Düren | 15,7 km | 1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre | 750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre |
| Hückelhoven | 26,3 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld |
| Alsdorf | 29,1 km | 1.277,91 €Reihengrab | 487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld |
| Willich | 36,8 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Erkelenz | 21,6 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 13,8 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Langerwehe | 20,2 km | 1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 1.291,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 36,8 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Elsdorf kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Bekanntmachung der Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren vom 01.12.2025, beschlossen vom Rat am 25.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft seit dem 01.01.2026; sie hebt alle vorangegangenen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt auf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| EinzelwahlgrabstätteDas günstigste Erdgrab in Elsdorf. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung auf Antrag erstmalig für 30 Jahre verliehen, ausdrücklich unabhängig von der jeweiligen Ruhezeit. In einer einstelligen Erdgrabstätte darf bis zum Ablauf der Ruhezeit nur eine Leiche beigesetzt werden; zusätzlich ist je Wahlgrabstelle die Beisetzung einer Urne möglich, und zwar unabhängig von der Ruhezeit einer bereits erfolgten Erdbestattung. Die Grabstätte ist 2,00 Meter lang und 0,80 Meter breit. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 7 gegen Zahlung der dann geltenden Gebühr verlängert werden. Nicht pflegefrei: Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte, und Paragraf 18 Absatz 4 nennt das Einzelwahlgrab nicht. | 2.800,00 € | 1.005,00 € | 3.805,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.1 |
| KindergrabstätteDer Tarif führt die Kindergrabstätte als Unterziffer der Einzelwahlgrabstätte, sie ist also ein Wahlgrab mit 30 Jahren Nutzungszeit nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung. Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist kürzer und je Friedhof verschieden, sie beträgt nach Paragraf 12 zwischen 15 und 25 Jahren. Maße nach Paragraf 14 Absatz 11: 1,00 Meter lang, 0,60 Meter breit. Nicht pflegefrei: Paragraf 18 Absatz 4 nennt das Kindergrab nicht, und aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte. | 2.041,00 € | 367,00 € | 2.408,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.1.1 |
| DoppelwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte und liegt nur 198,00 Euro über dem der Einzelwahlgrabstätte. Die Bestattungsgebühr fällt je Beisetzung an. Nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung muss das Nutzungsrecht immer für die ganze Doppelwahlgrabstätte verlängert werden, weil die Grabstellen eine Einheit darstellen. Die Breite erhöht sich nach Absatz 11 je Grabstätte um 1,20 Meter. Nicht pflegefrei. | 2.998,00 € | 1.005,00 € | 4.003,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.2 |
| Familiengrabstätte, dreistelligDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofsordnung muss das Nutzungsrecht für das ganze Familiengrab verlängert werden, weil die Grabstellen eine Einheit darstellen, und nach Erlöschen des Nutzungsrechts muss die gesamte Grabstätte abgeräumt werden. Nicht pflegefrei. | 4.932,00 € | 1.005,00 € | 5.937,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.3 |
| UrneneinzelgrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Elsdorf. Es nimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung eine Aschenurne auf und misst 0,50 mal 0,50 Meter, die Beisetzung erfolgt in einer Tiefe von mindestens 0,75 Metern. Als Urnenwahlgrabstätte wird es nach Absatz 2 bei der Erstbelegung für 30 Jahre zugewiesen. Nicht pflegefrei: Paragraf 18 Absatz 4 nennt es nicht, und aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 6 die Pflicht zur Pflege der Grabstätte. | 2.405,00 € | 389,00 € | 2.794,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4 |
| BaumurnengrabDie Laufzeit steht weder im Gebührentarif noch als Jahreszahl in der Friedhofsordnung. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung nimmt die Baumurnengrabstätten von der Nutzungszeit von 30 Jahren ausdrücklich aus und bestimmt stattdessen, dass die jeweilige Ruhefrist des einzelnen Friedhofs gilt; die Ruhefristen reichen nach Paragraf 12 von 20 bis 30 Jahren, und auf welchen Friedhöfen es Baumurnengräber gibt, sagt die Satzung nicht. In diesen Grabstätten ist jeweils nur eine Belegung möglich. Pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der Baumurnengrabstätten der Stadt, nach Paragraf 14 Absatz 2 ist eine anderweitige Kennzeichnung oder Bepflanzung nicht zulässig und das Betreten der Fläche darf nur durch das Friedhofspersonal erfolgen. Name und Daten können auf einem Namensschild an der Stele im Eingangsbereich eingraviert werden; diese Kosten trägt der Nutzungsberechtigte selbst. | 2.621,00 € | 389,00 € | 3.010,00 € | - | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.1 |
| Rasengrab, pflegefreie GrabstättePflegefrei, und die Friedhofsordnung sagt es selbst: Paragraf 18 Absatz 4 spricht vom "Nutzungsberechtigten an einer pflegefreien Grabstätte (Rasengrab)" und weist die Gestaltung der pflegefreien Grabstätten der Stadt zu, Paragraf 14 Absatz 1 führt die Grabart als pflegefreie Urneneinzelwahlgrabstätte für eine Aschenurne. Der Nutzungsberechtigte hat nur eine Grabsteinplatte von 0,80 mal 0,60 Metern auf eigene Kosten erdbodengleich in die Rasenfläche verlegen zu lassen. Als Urnenwahlgrabstätte wird das Grab nach Paragraf 14 Absatz 2 bei der Erstbelegung für 30 Jahre zugewiesen; es steht nicht in der Ausnahmeliste desselben Absatzes. | 2.621,00 € | 389,00 € | 3.010,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.2 |
| Anonymes UrnengrabDie Laufzeit steht weder im Gebührentarif noch als Jahreszahl in der Friedhofsordnung. Paragraf 14 Absatz 2 nimmt die anonymen Urneneinzelgrabstätten von der Nutzungszeit von 30 Jahren aus und bestimmt, dass die jeweilige Ruhefrist des einzelnen Friedhofs gilt; die Ruhefristen reichen nach Paragraf 12 von 20 bis 30 Jahren. In diesen Grabstätten ist jeweils nur eine Belegung möglich. Pflegefrei: Anonyme Grabstätten werden nach Paragraf 12 Absatz 9 als Rasenfläche angelegt, es gibt keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle, und nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Stadt. Grablichter, Gestecke und Blumen dürfen nach Paragraf 14 Absatz 13 nur auf der dafür vorgesehenen Ablagefläche abgelegt werden. Umbettungen aus anonymen Grabstätten sind ausgeschlossen. | 2.621,00 € | 389,00 € | 3.010,00 € | - | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.4.3 |
| Urnenwahlgrabstätte, zweistelligNimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu zwei Aschenurnen auf und misst 1,00 mal 0,50 Meter. Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 30 Jahre verliehen; bei einer Wiederbelegung muss die Ruhezeit verlängert werden. Nicht pflegefrei. | 2.481,00 € | 389,00 € | 2.870,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.5 |
| Urnenwahlgrabstätte, vierstelligNimmt nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofsordnung bis zu vier Aschenurnen auf und misst 1,00 mal 1,00 Meter. Das Nutzungsrecht wird bei der Erstbelegung für 30 Jahre verliehen; bei einer Wiederbelegung muss die Ruhezeit verlängert werden. Nicht pflegefrei. | 2.763,00 € | 389,00 € | 3.152,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.6 |
| Urnenstele, Fach für bis zu 2 UrnenDie Bestattungsgebühr ist mit 159,00 Euro nach Ziffer 1.3 die niedrigste des Tarifs, weil kein Grab auszuheben ist. In einer Urnenstele können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung je Fach bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei, obwohl es nichts zu bepflanzen gibt: Paragraf 18 Absatz 4 nennt die Urnenstelen nicht, und derselbe Paragraf 14 Absatz 2 lässt den Angehörigen ausdrücklich zu, in Eigenverantwortung und auf eigene Kosten kleine Glas-, Bronze- oder Kupfervasen, Wandlampen für eine batteriebetriebene Kerze, Ornamente, Bilder im Format 6 mal 8 Zentimeter sowie Name und Daten der Verstorbenen an der Verschlussplatte anzubringen. Umfangreicherer Blumenschmuck gehört auf den dafür vorgesehenen Platz in der Nähe der Stelen. | 2.740,00 € | 159,00 € | 2.899,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.7 |
| AschestreufeldMit 436,00 Euro das mit Abstand billigste Nutzungsrecht des Tarifs, aber ohne vollständigen Preis: Der Tarif nennt keine eigene Gebühr für das Verstreuen der Asche, und die Ziffer 1.2 spricht von der Bestattung einer Aschenurne, während im Aschenstreufeld nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofsordnung gerade ohne Urne bestattet wird. Deshalb steht hier keine Bestattungsgebühr. Auch die Laufzeit bleibt offen: Paragraf 14 Absatz 2 nimmt die Aschenstreufelder von der Nutzungszeit von 30 Jahren aus und lässt die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs gelten, die nach Paragraf 12 zwischen 20 und 30 Jahren liegt. Pflegefrei: Nach Paragraf 18 Absatz 4 obliegt die Gestaltung der Aschenstreufelder der Stadt, eine Kennzeichnung, wer beigesetzt worden ist, erfolgt nicht, und die Fläche ist als Grünfläche angelegt und bepflanzt. Es muss eine schriftliche Bestattungsverfügung des Verstorbenen vorgelegt werden. | 436,00 € | - | 436,00 € | - | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.8 |
| Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof OberembtDas günstigste Urnengrab mit vollständigem Preis. Die Waldgrabstätten liegen nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofsordnung in Elsdorf-Oberembt und nehmen zwei Aschenurnen je Grab auf; die Ruhezeit des Friedhofs Oberembt einschließlich der Waldgrabstätten beträgt nach Paragraf 12 Buchstabe i 30 Jahre. Die Beisetzung erfolgt ausschließlich im Wurzelbereich der als Waldgrabbäume registrierten und gekennzeichneten Bäume. Grabmale, Kränze, Grabschmuck, Kerzen und Pflanzungen sind verboten, erlaubt ist nur eine Namenstafel an den vorhandenen Stelen. Pflegefrei nach Paragraf 24 Absatz 1 in der Fassung der 5. Änderung: Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten im herkömmlichen Sinne ist untersagt, Pflegeeingriffe durch Nutzungsberechtigte oder Dritte sind nicht zulässig, und die Stadt oder ihre Beauftragten führen die nötigen Pflegeeingriffe an den Bäumen durch. Das Betreten des Waldgrabfeldes erfolgt nach Paragraf 27 auf eigene Gefahr. | 667,00 € | 389,00 € | 1.056,00 € | 30 | Gebührentarif Abschnitt C) Ziffer 3.10 |
Häufige Fragen zu Elsdorf
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Elsdorf?
- In Elsdorf sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 10,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Elsdorf?
- Neuer Friedhof Elsdorf ist mit 2,7 ha der größte Friedhof in Elsdorf. Er liegt 940 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Elsdorf?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Elsdorf gelten 30 Jahre für Leichen auf den Friedhöfen Elsdorf-Alt, Esch, Neu-Etzweiler, Niederembt und Oberembt einschließlich der Waldgrabstätten nach Paragraf 12 Buchstaben c, e, f, h und i der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Leichen und Aschen auf den Friedhöfen Angelsdorf, Berrendorf und Heppendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a, b und g der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 30 Jahre für Leichen auf den Erweiterungsflächen der Friedhöfe Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a und b der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 20 Jahre für Leichen und Aschen auf dem Friedhof Elsdorf-Neu nach Paragraf 12 Buchstabe d der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 15 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Angelsdorf, Berrendorf, Heppendorf und Elsdorf-Neu nach Paragraf 12 Buchstaben a, b, d und g der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Elsdorf-Alt, Esch, Neu-Etzweiler, Niederembt und Oberembt sowie auf den Erweiterungsflächen in Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a, b, c, e, f, h und i der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung, dazu 25 Jahre für Aschen auf den Friedhöfen Angelsdorf und Berrendorf nach Paragraf 12 Buchstaben a und b der Friedhofsordnung in der Fassung der 5. Änderung.
- Was kostet ein Grab in Elsdorf?
- Ein Grab in Elsdorf kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Oberembt mit 1.056,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Bekanntmachung der Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren vom 01.12.2025, beschlossen vom Rat am 25.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft seit dem 01.01.2026; sie hebt alle vorangegangenen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt auf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Elsdorf zuständig?
- Für die Friedhöfe in Elsdorf ist Stadt Elsdorf, Friedhofsangelegenheiten im Bauhof zuständig, Nollstraße 12, 50189 Elsdorf, Telefon 02274 709268. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Elsdorf, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Bekanntmachung der Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren vom 01.12.2025 beschlossen vom Rat am 25.11.2025, ausgefertigt am 01.12.2025, nach Paragraf 5 Absatz 1 in Kraft seit dem 01.01.2026; sie hebt alle vorangegangenen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt auf
- Satzung der Stadt Elsdorf über die Friedhofsgebühren, Fassung im Ortsrecht der Stadt Ratsbeschluss vom 25.11.2025, gültig ab dem 01.01.2026; Betrag für Betrag deckungsgleich mit der Bekanntmachung
- Amtsblatt der Stadt Elsdorf Nummer 49/2025 vom 04.12.2025, Bekanntmachung über die Friedhofsgebühren auf den Seiten 32 bis 37 Ausgabetag 04.12.2025
- Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofsordnung) der Stadt Elsdorf vom 14. Juni 2022 in der Fassung nach der 4. Änderung vom 14.06.2022
- Bekanntmachung der Satzung über die 5. Änderung der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofsordnung) der Stadt Elsdorf vom 07.12.2023 beschlossen vom Rat am 28.11.2023; sie fasst unter anderem die Paragrafen 1, 5, 12, 14, 24 und 27 neu und führt die Waldgrabstätten und das Urnenerdgrabsystem ein
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.